Novelle der Bauordnung NRW

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1 Novelle der Bauordnung NRW Fraktion Bündnis 90 / Grüne im Landtag NRW Freitag, 28. November 2014 Dr. Florian Hartmann Geschäftsführer AKNW Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht 1

2 Ihre Frage: Brauchen wir einen Beauftragten für die Barrierefreiheit? 2

3 Nein, es gibt ihn bereits! 3

4 Aufgabe der Architekten 1 BauKaG NRW: Berufsaufgabe der Architekten und Architektinnen ist die gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken Architekten sind die Fachleute für das barrierefreie Planen und Bauen 4

5 Aber: Auch die AKNW weiß, dass es mit dem barrierefreien Bauen in NRW nicht ganz rund läuft. Deshalb zwei Vorschläge: Einführung einer zusätzlichen Bauvorlage bei öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen das so genannte Barrierefreikonzept. Klarstellung: Was ist eigentlich barrierefrei isd BauO NRW? 5

6 Barrierefreikonzept besteht aus: Barrierefrei-Plan zeichnerische Darstellung (Genehmigungsplanung). Textliche Darstellung (insb. für Gegenstände der Ausführungsplanung, die auf Ebene der Genehmigungsplanung noch nicht dargestellt werden können). Barrierefreikonzept gehört ins bauaufsichtliche Prüfprogramm (vereinfachtes/vollverfahren). 6

7 Beispiel 1 Barrierefrei-Plan am Beispiel Haus der Architekten Öffentlich zugänglicher Bereich (Neubau) * * Quelle: Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes 7

8 Beispiel 2 Barrierefrei-Plan am Beispiel Haus der Architekten Öffentlich zugänglicher Bereich und Arbeitsbereich (Neubau/Aufgabe der Unterscheidung Besucher/Benutzer) * * Quelle: Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes 8

9 Beispiel 1 Barrierefreikonzept textliche Darstellung (in der Genehmigungsplanung darstellbar) Rampen außen Anforderung: DIN Nr Neigung max. 6 % Keine Querneigung Am Anfang und Ende Bewegungsflächen 150 cm x 1,50 cm Nutzbare Laufbreite 120 cm Zwischenpodeste 150 cm nach 600 cm Beidseitige Radabweiser 10 cm hoch Beidseitige Handläufe in einer Höhe von 85 cm bis 90 cm Erfüllung: Am Haupteingang ist ein geradliniger Rampenlauf zur barrierefreien Erschließung in einer Breite von 1,20 m vorgesehen. Sie überwindet auf einer Länge von 6 m den Höhenunterschied von 36 cm mit einer Neigung von 6 %. Am Anfang und am Ende bestehen Wendemöglichkeiten für Rollstuhlfahrer mit einer Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm. 9

10 Beispiel 2 Barrierefreikonzept - textliche Darstellung (in der Genehmigungsplanung nicht darstellbar, weil Sache der Ausführungsplanung) Notruf- und Alarmanlagen Anforderungen: DIN Nr. 4.7 Visuelle Wahrnehmbarkeit akustischer Alarm- und Warnsignale vor allem in Räumen, in denen sich Hörgeschädigte alleine aufhalten Organisatorische Maßnahmen Erfüllung: Im Brandfall erfolgt die Alarmierung durch ein flächendeckendes akustisches Notfallwarnsystem. Da Menschen mit auditiven Einschränkungen dieses Signal nicht oder nur erschwert wahrnehmen, erhalten die öffentlich zugänglichen (alle) WCs (die Teeküchen und die Büros) zusätzliche Blitzleuchten zur optischen Wiedergabe des Alarmsignals. Bei allen übrigen Räumen ist davon auszugehen, dass sich dort mehrere Personen gleichzeitig aufhalten. Im Gefahrenfall werden hörbehinderte Personen über Dritte benachrichtigt. In der Brandschutzordnung nach DIN werden die notwendigen organisatorischen Maßnahmen beschrieben. Ergänzende Aufgabe der Räumungshelfer ist es, auf hörgeschädigte Menschen zu achten. 10

11 Zweiter Vorschlag: Klarstellung: Was ist eigentlich barrierefrei isd BauO NRW? 11

12 Begriff begegnet insb. in zwei Vorschriften: 49 Abs. 2 BauO NRW barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen 55 BauO NRW Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen Aber: Keine Definition des Begriffes in der BauO NRW. 12

13 Wer wissen will, was barrierefrei in NRW bedeutet, muss nachschauen in: VV BauO NRW zu 49 Niederschrift über die Dienstbesprechungen mit den Bauaufsichtsbehörden im Januar/Februar Juristischer Kommentarliteratur. 13

14 Erst dann weiß er: Die technischen Regeln und Öffentlich zugängliche Gebäude und Barrierefreie Wohnungen gelten in NRW (teilweise) als allgemein anerkannte Regeln der Technik und sind damit zu beachten. 14

15 Vorschlag AKNW: Die genannten technischen Regeln werden grds. bauaufsichtlich eingeführt wie in der weit überwiegenden Zahl der Bundesländer (12 von 16; Stand 03/2014) sowie in der sog. Musterliste der Technischen Baubestimmungen. 15

16 In der Musterliste (und, soweit ersichtlich, in sämtlichen Einführungserlassen der BL) heißt es aber: Alle Anforderungen mit der Kennzeichnung R sind von der Einführung ausgenommen. 16

17 Hintergrund: Die DIN unterscheidet zwei Standards: Barrierefrei nutzbar (sog. Basisstandard) Barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar (sog. R-Standard). o Größere Maße für Bewegungs- und Rangierflächen o Nutzbarkeit der Bedienelemente und der Sanitärausstattung vom Rollstuhl aus. 17

18 Diskussion in NRW: Quote für R-Standard-Wohnungen? 18

19 Fragen (Zahlen nach VM 10/2014): Wie viele R-Wohnungen haben wir im Bestand? Wie viele R-Wohnungen brauchen wir überhaupt? Düsseldorf: Personen Was sind die Mehrkosten bei R-Standard im Neubau? Wohnung: bis Euro; Stellplatz: Euro (brutto) Sind diese Wohnungen überhaupt zu vermieten (Höhere Baukosten = Höhere Mieten)? Was ist der rechtliche Rahmen? Neubau / Bestand 19

20 Neue Bauordnung Baden-Württemberg: Kein R-Standard; sondern: Bestimmte Zahl von Wohnungen muss barrierefrei nutzbar sei ( Basisstandard ). Wenn es keine R-Quote gibt, können Wohnungen selbstverständlich trotzdem im R-Standard errichtet werden, sie müssen es aber nicht. *** 20

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