Höhere Steuerlasten wegen fehlender Inflationsbereinigung des deutschen Einkommensteuertarifs
|
|
- Lothar Tiedeman
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften Forschungsstelle Marktorientiertes Steuersystem Leiter: Prof. Dr. Manfred Rose Heidelberg im Januar 2016 Post und Nachrichten bitte an: Post und Prof. Nachrichten Dr. Manfred bitte Rose, z.z. Hagenstr. an: 4, Hemsbach Prof. Tel Dr. Manfred Rose, ; Fax Hagenstr , ; Hemsbach Manfred.Rose@urz.uni-heidelberg.de Tel ; Fax ; Manfred.Rose@urz.uni-heidelberg.de Höhere Steuerlasten wegen fehlender Inflationsbereinigung des deutschen Einkommensteuertarifs Die vorhergehende Bundesregierung hatte eine Inflationsbereinigung des Einkommensteuertarifs von 2012 auf 2014 in Höhe von 4,4% beschlossen. Hiervon ist jedoch lediglich die Anhebung des Grundfreibetrages z.b. für eine Einzelperson von 8004 ( ) auf 8130 (2013), 8354 (2014), 8472 (2015) und 8652 (2016) umgesetzt worden. Vor weiteren Anpassungen des Grundfreibetrags in den Folgejahren kann sich keine Regierung drücken. Die geplante Anpassung (Erhöhung) der anderen Eckpunkte des Einkommensteuertarifs scheiterte damals am Einspruch der Länder im Bundesrat. Derzeit wird die Notwendigkeit einer Inflationsbereinigung des Tarifs von den politischen Entscheidungsträgern wieder stärker beachtet. Wirtschaftsminister Gabriel plädiert schon seit Monaten für einen Ausgleich der kalten Progression. Ministerpräsident Seehofer sagte anlässlich des Parteitages der CSU 2014: Der Abbau der kalten Progression ist bombensicher, spätestens soll sie zum 1. Januar 2017 erfolgen. Nach dem Beschluss der CDU auf ihrem letzten Parteitag ist dies jedoch zu bezweifeln. Hiernach sollte die Regierung einen Abbau der kalten Progression nur in Angriff nehmen, wenn ein finanzieller Spielraum vorhanden sei, der nicht durch andere Steuererhöhungen geschaffen werde oder die Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts gefährde. Geht man einmal mit einer optimistischen Erwartung davon aus, dass die politischen Entscheidungsträger in naher Zukunft einen Ausgleich der kalten Progression in Angriff nehmen, so ist hierfür eine klare Handlungsanweisung erforderlich. Dies erfordert eine eindeutige konzeptionelle Fassung des Phänomens der kalten Progression, hierauf bezogene
2 2 Maßnahmen zur notwendigen Absenkung des Einkommensteuertarifs und die Entscheidung, ob sich der erforderliche Ausgleich nur auf zukünftige inflationäre Entwicklungen oder auch auf bereits in einem vergangenen Zeitraum abgelaufene beziehen soll. Auf die die hiermit verbundenen Fragestellungen wird in den nachfolgenden Ausführungen eingegangen. Alternative Kriterien einer Vermeidung der kalten Progression Grundsätzlich kommt es zu einer kalten Progression, wenn inflationsbedingte Steuererhöhungen ein bestimmtes Ausmaß überschreiten. Zur Vermeidung solcher Zusatzlasten und damit für eine Inflationsbereinigung des Einkommensteuertarifs sind zwei Anforderungen denkbar. In einem ersten Sinne wäre die kalte Progression vermieden, wenn der jeweils zu zahlende Steuerbetrag dann mit der Inflationsrate von z. B. r % steigt, wenn sich das Bruttoeinkommen des Steuerpflichtigen um diesen Prozentsatz erhöht hat. Damit würde die Erhöhung des verfügbaren Nominaleinkommens eines Steuerpflichtigen ebenfalls r % betragen und sein verfügbares Realeinkommen unverändert bleiben. In einem zweiten Sinne wäre die für eine inflationsneutrale Besteuerung des Einkommens zu stellende Bedingung dann erfüllt, wenn der zu zahlende Steuerbetrag bei einem Anstieg der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer in Höhe der Inflationsrate ebenfalls um diesen Prozentsatz steigt. In der Presse findet sich oft bei Darstellungen der kalten Progression die Erklärung, dass die inflationsbedingte Mehrbelastung durch den Anstieg des Grenzsteuersatzes 1 bei einer prozentualen Erhöhung des zu versteuernden Einkommens in Höhe der Inflationsrate bedingt sei. Vergleichbar hiermit ist die Erklärung, dass der Steuerpflichtige in eine höhere Steuerklasse gelange, obwohl er doch real nicht mehr verdient hätte. Dies suggeriert zwei Fehlinterpretationen. Zum einen könnte sich die Vorstellung ergeben, dass der zu zahlende Steuerbetrag bei einer inflationsbereinigten Versteuerung unverändert bleibt. 2 Richtig ist hingegen, dass die Steuerzahlung bei einer Inflationsrate von r % nach beiden oben abgegrenzten Konzepten exakt um diesen Prozentsatz steigen muss. Zum anderen könnten die erwähnten Darstellungen zu der Auffassung führen, dass bei Einkommen in dem obersten Bereich, wo der Grenzsteuersatz mit 45 % konstant ist, keine Inflationsbereinigung erforderlich sei. Hier wird nicht beachtet, dass die durchschnittliche Steuerquote auch in Bereichen unveränderter Grenzsteuersätze bei einer inflationsbedingten Einkommenserhöhung steigen wird. Damit wäre die Inflationsbereinigung nicht gewährleistet. Es sind vielmehr die im Folgenden dargestellt 1 Der Grenzsteuersatz beschreibt die Erhöhung der zu zahlenden Einkommensteuer bei Erhöhung der Bemessungsgrundlage (des zu versteuernden Einkommens) um einen Euro. In der ersten Progressionszone steigt der Grenzsteuersatz derzeit von 14% bei einer Bemessungsgrundlage in Höhe des Grundfreibetrags von 8652 auf 23,96% bei einer Bemessungsgrundlage von Bei der zweiten Progressionszone steigt der Grenzsteuersatz von 23,96 % auf 42 % bei einer Bemessungsgrundlage von So steht in einem Kommentar von Guido Bohsen in der Süddeutschen Zeitung vom : Problematisch (und kalt) wird die Progression nur, wenn auch die Preise kräftig steigen. Dann kann es passieren, dass der Gehaltsanstieg lediglich die Inflation ausgleicht, der Arbeitnehmer aber trotzdem mehr Steuern zahlen muss als vorher.
3 3 Änderungen des Einkommensteuertarifs erforderlich. Hierbei interpretieren wir dessen erforderliche Inflationsbereinigung im Sinne der obigen zweiten Konzeption, d.h. wir treffen die Annahme, dass die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer in Höhe der Inflationsrate von r % steigt. Inflationsbedingte Anpassungen des Einkommensteuertarifs Bei der Einkommensbesteuerung wird der Tarif auf das tatsächlich erzielte nominelle Einkommen angewendet. Für eine Inflationsbereinigung bei einer jährlichen Inflationsrate von r % wäre zunächst zu gewährleisten, dass der Beginn einer Steuerzahlung auf den um gleichen Prozentsatz erhöhten Grundfreibetrag verschoben wird. In den der steuerfreien ersten Tarifzone folgenden beiden Tarifzonen mit linear-progressiv steigenden Grenzsteuersätzen müsste weiterhin verhindert werden, dass eine bloße inflationsbedingte Erhöhung des zu versteuernden Einkommens zu einer Erhöhung des jeweiligen Grenzsteuersatzes führt. Dies wäre bei einer Anhebung der beiden relevanten Eckwerte am Ende jeder Zone (derzeit bzw ) ebenfalls mit der Inflationsrate gewährleistet. In den beiden oberen Tarifzonen vier und fünf sind die Grenzsteuersätze derzeit mit 42 % und 45 % konstant. Der Eckwert (derzeit ), bei dem die Erhöhung des Grenzsteuersatzes von 42 % auf 45 % der fünften Tarifzone einsetzt, ist ebenfalls um die Inflationsrate zu erhöhen. Insgesamt haben diese Anpassungen zur Folge, dass die beiden progressiven Kurven des Grenzsteuersatzes nach rechts verschoben sowie gedreht werden. Siehe hierzu das folgende Beispiel. Beispielhafte Ermittlung der Mehrbelastung wegen fehlender Inflationsbereinigung des Tarifs Für die Ermittlung eines bereits in der Vergangenheit stetig inflationsbereinigten Tarifs 2014 wird beispielhaft die Steigerung des Verbraucherpreisindex von 2004 bis 2014 berücksichtigt. Daraus ergibt sich für den gesamten Zeitraum von 2004 bis 2014 eine Rate der Geldentwertung von 18 %. Die Eckwerte für den Verlauf des Grenzsteuersatzes nach Inflationsbereinigung ergeben sich, indem jene des Jahres 2004 mit dem Faktor 1,18 multipliert werden. Da die Absenkung des Grenzsteuersatzes bei dem Grundfreibetrag von 16% in 2004 auf 14% seit 2009 andere Gründe als eine Inflationsbereinigung hat, sei für den inflationsbereinigten Tarif 2014 davon ausgegangen, dass der Grenzsteuersatz bei dem indexierten Grundfreibetrag wie derzeit 14 % beträgt. Alle für die Ermittlung der jeweiligen Steuerbeträge eines Tarifs relevanten Eckwerte und dort geltenden Grenzsteuersätze sind in den nachstehenden Tabellen dokumentiert. Bemessungsgrundlage in Euro Tarif 2004 Grenzsteuersatz (in %) nach Tarifformeln , , ,00
4 4 Bemessungsgrundlage in Euro Tarif 2014 Grenzsteuersatz (in %) nach Tarifformeln Grenzsteuersatz (in %) inkl. Solidaritätszuschlag von 5,5 %und 8 % Kirchensteuer ,00 15, ,97 26, ,00 47, ,00 51,08 Bemessungsgrundlage in Euro Inflationsbereinigter Tarif 2014 Grenzsteuersatz in % nach Tarifformeln Grenzsteuersatz (in %) inkl. Solidaritätszuschlag von 5,5% und 8% Kirchensteuer ,00 15, ,97 27, ,00 47, ,00 51,08 Vergleich der gegenwärtigen Grenzsteuersätze mit den Grenzsteuersätzen des von 2004 bis 2014 inflationsbereinigten Tarifs 3 50% 45 % 40 % 35 % 30 % 25 % 20 % 15 % 10 % Grenzsteuersatz: aktueller Tarif 2014 Grenzsteuersatz: inflationsbereinigter Tarif % 0 % Tausend 3 Die inflationsbedingte Ausweitung der vierten Tarifzone von auf konnte in der Grafik nicht dargestellt werden.
5 5 In der obenstehenden Grafik wurde der Verlauf des Grenzsteuersatzes bei dem aktuellen und dem inflationsbereinigten Tarif 2014 verdeutlicht. 4 Hier zeigt sich, dass die Inflationsbereinigung in den beiden Progressionszonen zu niedrigen Grenzsteuersätzen führt. In den beiden oberen Tarifzonen bleiben die Grenzsteuersätze demgegenüber unverändert, soweit sie nicht durch eine Erhöhung der jeweiligen Eckwerte betroffen sind. Hiermit verbundene Änderungen ergeben sich zum einen durch die Verschiebung des Beginns der vierten Tarifzone von auf Zum anderen sind Einkommen zwischen und betroffen, da der Grenzsteuersatz in diesem Bereich aufgrund der Eckwerterhöhung von 45 % auf 42 % sinkt. Die tatsächlich zur Anwendung kommenden Grenzsteuersätze sowohl vor als nach der Inflationsbereinigung werden nicht allein durch die Tarifformeln bestimmt. Als Belastungen zu berücksichtigen sind weiterhin der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls auch die Kirchensteuer. Angaben hierzu finden sich bezüglich der Grenzsteuersätze bei den Eckwerten des Tarifs 2014 in den obigen Tabellen. In der nachstehenden Tabelle sind die für eine Einzelperson relevanten Steuerbeträge und Steuersätze bei alternativen Bemessungsgrundlagen dokumentiert. Hierin bedeuten: E: zu versteuerndes Einkommen (Bemessungsgrundlage) ESt 2014 : Betrag der Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag nach dem geltenden Tarif 2014 KSt 2014 : Betrag der Kirchensteuer, d.h. 8 % von ESt 2014 vor Solidaritätszuschlag ESt Ibr : KSt Ibr : MB: Betrag der Einkommensteuer inkl. Solidaritätszuschlag nach dem inflationsbereinigten Tarif 2014 Betrag der Kirchensteuer, d.h. 8% von ESt Ibr vor Solidaritätszuschlag Mehrbelastung wegen fehlender Inflationsbereinigung, d.h. Betrag in : ESt KSt ESt Ibr - KSt Ibr : Relation in %: Betrag 100/ (ESt Ibr + KSt Ibr ) GrS 2014 : GrS Ibr : Grenzsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach gegenwärtigem Tarif 2014 Grenzsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach inflationsbereinigtem Tarif Der volle Solidaritätszuschlag von 5,5% kommt erst ab einem Einkommensteuerbetrag von 972 zur Anwendung.
6 6 Höhere Einkommensteuer (Mehrbelastung) aufgrund einer seit 2004 unterlassenen Inflationsbereinigung des Tarifs 2014 E ESt 2014 KSt 2014 ESt Ibr KSt Ibr MB GrS 2014 GrS Iber % % % ,6 18,6 16, ,9 30,6 29, ,8 35,8 33, ,3 41,0 38, ,5 46,2 42, ,1 47,7 47, ,6 47,7 47, ,7 47,7 47, ,0 47,7 47, ,5 47,7 47, ,1 47,7 47, ,8 47,7 47, ,1 47,7 47, ,5 47,7 47, ,1 51,1 51,1 Die Mehrbelastung aufgrund fehlender Inflationsbereinigung steigt mit der Bemessungsgrundlage bis zu einem Wert von 1285, der von bis konstant bleibt. Übersteigt die Bemessungsgrundlage , ergeben sich wegen der Eckwerterhöhung und damit Ausweitung der vierten Zone mit 42% höhere Mehrbelastungen. Relativ betrachtet sinkt die Mehrbelastung tendenziell mit steigendem Einkommen, was zudem verteilungspolitisch bedenklich erscheint.
7 7 Änderungen des verfügbaren Einkommens bei inflationsbedingter Tarifkorrektur Für eine Analyse der Auswirkungen einer Inflationsbereinigung des Tarifs auf die Entwicklung der jeweiligen verfügbaren Einkommen ist zu beachten, dass die Bemessungsgrundlage durch Abzug nicht der Einkommenserzielung dienender persönlicher Aufwendungen (z.b. zur Sicherung eines steuerfreien Existenzminimums, Erhaltung der Gesundheit, Gewährung eines Versicherungsschutzes oder für gemeinnützige Zwecke) vom Bruttoeinkommen ermittelt wird. Steigt dieses Einkommen mit der Inflationsrate, so ist überhaupt nicht gewährleistet, dass der Gesamtbetrag der Privataufwendungen ebenfalls in dieser Höhe steigt. Diese werden vielmehr sowohl nach Art und Höhe nicht strikt einer inflationären Erhöhung von Preisen folgen. So sind viele Konstellationen möglich. Höchst zufällig kann sich natürlich ergeben, dass die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer und das Bruttoeinkommen mit der Inflationsrate gleichzeitig steigen. In der Regel ergeben sich jedoch andere Entwicklungen. So kann die Bemessungsgrundlage dadurch mit der Inflationsrate steigen, dass das Bruttoeinkommen mit einer höheren Rate steigt als der abzugsfähige Gesamtbetrag persönlicher Aufwendungen. Bliebe dieser unverändert was ebenfalls denkbar wäre -, so würde ein Anstieg des Bruttoeinkommens in Höhe der Inflationsrate dazu führen, dass die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer um einen höheren Prozentsatz stiege. Dadurch wird der Steuerpflichtige eine geringere Entlastung erreichen als sie eigentlich zu gewähren wäre. Dies weist zugleich auf ein Dilemma hin. Für eine der Inflationsbereinigung dienenden Tarifkorrektur im Sinne der eingangs als erstes genannten Konzeption lassen sich im technischen Sinne keine eindeutigen Maßnahmen ableiten. Eine Erhöhung des zu zahlenden Steuerbetrages mit der Inflationsrate kann nämlich allein nicht tarifmäßig gesichert werden, da der ebenfalls maßgebliche Gesamtbetrag abzugsfähiger Privataufwendungen eigenständigen Gesetzmäßigkeiten folgt. Technisch möglich ist nur die oben näher skizzierte Tarifkorrektur im Sinne der zweiten Konzeption, d.h. mit der fiktiven Annahme einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage mit der Inflationsrate. Damit kann lediglich erreicht werden, dass die Erhöhung der Steuerzahlung aufgrund einer mit r % gegebenen inflationsbedingten Erhöhung der jeweiligen Bruttoeinkommen geringer ausfällt als ohne Tarifkorrektur. Dieses Belastungsergebnis würde sich auch dann einstellen, wenn es keine Progression des Grenzsteuersatzes gäbe, d.h. die Steuer einen konstanten Prozentsatz der den Grundfreibetrag übersteigenden Bemessungsgrundlage betragen würde. Zur Inflationsbereinigung im Sinne der dargestellten zweiten Konzeption von Inflationsbereinigung müsste hier der Grundfreibetrag in Höhe der Inflationsrate steigen. Würde dann die Bemessungsgrundlage im Betrag von r % des Bruttoeinkommens steigen, würde die sich daraus ergebende Steuererhöhung dazu führen, dass das verfügbare Realeinkommen sinkt was ja eigentlich nicht sein dürfte.
8 8 Steuerreformpolitische Aspekte Wie dargelegt wurde lässt sich durch eine entsprechende Tarifkorrektur nur eine Milderung inflationsbedingter Mehrbelastungen erreichen und nicht deren Beseitigung. Ansätze zur Begrenzung der kalten Progression durch Absenkung des Tarifs finden sich z.b. in den Steuergesetzen der Schweiz, Frankreichs, Liechtensteins und von Kanada. Es wäre für den deutschen Steuerzahler höchst wünschenswert, wenn auch das deutsche Einkommensteuergesetz möglichst bald eine entsprechende Regelung enthielte. Unter fiskalischen Aspekten ist zu beachten, dass eine Inflationsbereinigung des Tarifs stets zu einem geringeren nominellen Aufkommen der Einkommensteuer führt. Hier liegt wahrscheinlich der Hauptgrund dafür, dass eine Regelung zur vollständigen Inflationsbereinigung bisher nicht gesetzlich verankert wurde. Ein in derzeitiger Haushaltslage mögliches Reformprogramm der Inflationsbereinigung des Einkommensteuertarifs müsste aufkommensneutral erfolgen. Das ist aber nur in Verbindung mit einer weiteren Änderung des Einkommensteuerrechts möglich, die den erforderlichen finanziellen Spielraum ermöglichte. Hierzu würde sich anbieten die mit dem Abzug persönlicher Aufwendungen verbundene Entlastung neu zu regeln. Auf Grund des progressiven Steuertarifs steigt diese mit steigendem Einkommen, was nicht zu rechtfertigen ist. Vielmehr sollte ein betragsmäßig gleicher Abzug bei allen Steuerpflichtigen zu einer gleich hohen Entlastung führen. Hierzu müsste zukünftig ein für alle berechtigten Steuerpflichtigen geltender einheitlicher Entlastungssatz zur Anwendung kommen. Die mit einer solchen Reformmaßnahme erzielbaren Mehreinnahmen wären dann für eine Absenkung des Einkommensteuertarifs verwendbar. Dies ließe sich dann so regeln, dass untere bis mittlere Einkommen spürbar entlastet, obere Einkommen jedoch höher belastet werden. Diese Mehrbelastung resultiert jedoch letztlich aus der Abschaffung des bei den steuerlich ansetzbaren persönlichen Aufwendungen derzeit bestehenden Privilegs der Bezieher höherer Einkommen. Wünschenswert wäre, wenn man im Zuge einer solchen Reform 5 den intransparenten mathematischen Formeltarif durch einen transparenten Stufentarif mit möglichst wenigen Stufen einführt. Ein solcher Tarif würde auch dazu führen, dass seine zukünftigen Absenkungen aufgrund der Inflation höchst transparent werden. Neben dem Grundfreibetrag müssten dann nur jene wenigen Einkommensgrenzen erhöht werden, bei deren Überschreitung die Bemessungsgrundlage dem Grenzsteuersatz der nächst höheren Stufe unterliegt. Die Grenzsteuersätze selbst können unverändert bleiben. 5 Weitere Informationen zu der vorgeschlagenen Steuerreform können folgenden - unter Einfachsteuer.de verfügbaren - Abhandlungen entnommen werden: Im Abschnitt Aktuelles Eckpunkte einer Neuregelung der Entlastung aus der steuerlichen Berücksichtigung persönlicher Aufwendungen und im Abschnitt Einfachsteuer/Übergangsmodel/Konzept, Kernelemente.-
Höhere Steuerlasten wegen fehlender Inflationsbereinigung des deutschen Einkommensteuertarifs
Alfred-Weber-Institut für Wirtschaftswissenschaften Forschungsstelle Marktorientiertes Steuersystem Leiter: Prof. Dr. Manfred Rose Heidelberg im Januar 2014 Post und Nachrichten bitte an: Post und Prof.
MehrVorschlag zu einer grundlegenden Reform des deutschen Einkommensteuertarifs
Prof. Dr. Manfred Rose Hagenstr. 4, 69502 Hemsbach Tel. 06201 73975 oder 01777771938 E-Mail: Manfred.Rose@urz.uni-heidelberg.de Vorschlag zu einer grundlegenden Reform des deutschen Einkommensteuertarifs
MehrKalte Progression die heimliche Steuererhöhung
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Einkommenssteuer 09.12.2016 Lesezeit 2 Min Kalte Progression die heimliche Steuererhöhung Weil die Inflation die Steuerprogression verschärft,
MehrKalte Progression. Fiskalische Auswirkungen einer Anpassung der Tarifgrenzen. Kurzgutachten für die MIT
Fiskalische Auswirkungen einer Anpassung der Tarifgrenzen Kurzgutachten für die MIT Bundesgeschäftsstelle der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU Ansprechpartner: Dr. Thilo Schaefer Köln,
MehrDer Pakt für Beschäftigung und Stabilität in
DOI: 0.007/s073-009-099-4 FINANZPOLITIK Alfred Kruhl Steuerentlastungen durch das Konjunkturpaket II Zu den Maßnahmen des Konjunkturpaketes II gehört eine Senkung der Einkommensteuer. Die Bundesregierung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Bundesrat Drucksache 192/13 12.03.13 Gesetzesantrag des Landes Brandenburg A. Zielsetzung Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Verbesserung der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und zur dauerhaften Stabilisierung
MehrHat die Flat Tax eine indirekte Progression?
ISSN 0179-2806 Finanzwissenschaftliche Arbeitspapiere Nr. 97 2017 Wolfgang Scherf Hat die Flat Tax eine indirekte Progression? Justus-Liebig-Universität Gießen Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 50
MehrARBEITSPAPIERE DER NORDAKADEMIE
ARBEITSPAPIERE DER NORDAKADEMIE ISSN 1860-0360 Nr. 2010-06 Progressiver Tarif versus Stufentarif in der Einkommensteuer: Vergleich des Einkommensteuer-Tarifs des Veranlagungszeitraums 2010 mit dem FDP-Stufentarif
MehrProf. Dr. Achim Truger Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Prof. Dr. Achim Truger Berlin, 31.1.218 Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Familienentlastungsgesetz: Ausgewogene, vorsichtig dosierte und spürbare Entlastungen aber fiskalische und verteilungspolitische
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3403 18. Wahlperiode 02.12.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrARBEITSPAPIERE DER NORDAKADEMIE
ARBEITSPAPIERE DER NORDAKADEMIE ISSN 1860-0360 Nr. 2013-08 Analyse der Belastung durch die kalte Progression in der Einkommensteuer in den Veranlagungszeiträumen 2005-2014 Prof. Dr. Michael Lühn Dezember
MehrSelbstständige, Arbeitnehmer und Familien stärken Konzept für Steuerreform erweitern
Beschluss der MU-Landesversammlung Bayerischer Mittelstandstag vom 15. Oktober 2016 in Erlangen Selbstständige, Arbeitnehmer und Familien stärken Konzept für Steuerreform erweitern Selbstständige, Arbeitnehmer
MehrAbsenkung des Solidaritätszuschlags oder Abbau der kalten Progression?
DOI: 1.17/s1273-12-1383-2 Peggy Bechara, Boris Beimann, Tanja Kasten* Absenkung des Solidaritätszuschlags oder Abbau der kalten Progression? Ende März 212 hat der Bundestag ein Gesetz zum Abbau der kalten
MehrDie Gewerbesteuer sollte man abschaffen
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Interview 22.09.2017 Lesezeit 5 Min. Die Gewerbesteuer sollte man abschaffen Martin Beznoska, Steuerexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft
Mehreinen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2016 und 2017
Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2016 und 2017 (Zweiter Steuerprogressionsbericht) 1. Anlass des Berichts Der Deutsche Bundestag hat in
MehrPressemitteilung. Tübingen und Linz, 7. Februar 2017
Pressemitteilung Prognose zur Entwicklung der Schattenwirtschaft in Deutschland im Jahr 2017 Tübingen und Linz, 7. Februar 2017 Prognose zur Entwicklung der Schattenwirtschaft 2017: Anhaltend positive
MehrFrau Bettina Stark-Watzinger, MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestag Platz der Republik Berlin
Frau Bettina Stark-Watzinger, MdB Vorsitzende des Finanzausschusses Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin E-Mail: bettina.stark-watzinger@bundestag.de finanzausschuss@bundestag.de Abt.
MehrEntschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer von 42 Prozent auf 49 Prozent
Bundesrat Drucksache 64/12 03.02.12 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates zur Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei
MehrUnternehmensteuerreform 2008
Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17, 18/10506
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10527 18. Wahlperiode 30.11.2016 Änderungsantrag der Abgeordneten Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Anja Hajduk, Sven-Christian
MehrDie Einkommensteuer im Zeitverlauf
Die Belastungswirkungen für verschiedene Haushaltstypen Kurzexpertise INSM - Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Georgenstraße 22 10117 Berlin Ansprechpartner: Dr. Martin Beznoska Dr. Tobias Hentze
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
Bearbeitungsstand: 01.06.2018 14:47 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher
MehrProgressionsarten, konvexe Steuertarife und Progressionsmaße
Frage 1 1. direkt vs. indirekt Progressionsarten, konvexe Steuertarife und Progressionsmaße direkte Progression - Tarif mit steigenden Durchschnitts- und Grenzsteuersätzen, streng konvexer Tarif indirekte
Mehr1. Inhaltlicher Hintergrund Kalte Progression. 2. Im Unterschied zur Kalten Progression: Der Mittelstandsbauch. 3. Beschlusslage Union. 4.
1. Inhaltlicher Hintergrund Kalte Progression 2. Im Unterschied zur Kalten Progression: Der Mittelstandsbauch 3. Beschlusslage Union 4. Wording 5. Anlage: Gutachten des IW Köln für die MIT - 1 - 1. Inhaltlicher
MehrKlausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen
Universität Freiburg Institut für Finanzwissenschaft II Prof. Dr. Wolfgang Eggert Klausur für das Modul Finanzwissenschaft II - Öffentliche Einnahmen Dienstag, 27.07.2010, 13:00-14:30 Uhr Hörsaal: 1010
MehrAufgaben: Steuern mathematisch betrachtet
1 Zusatzmaterialien zu Finanz- und Wirtschaftsmathematik im Unterricht, Band 1 Aufgaben: Steuern mathematisch betrachtet Aufgabe 10.2.1: Bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben: a) Erläutern Sie, was man
MehrEinkommensteuertarifs für die Jahre 2018 und (Dritter Steuerprogressionsbericht)
Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2018 und 2019 (Dritter Steuerprogressionsbericht) 1. Anlass des Berichts Der Deutsche Bundestag hat in
MehrDie Steuerpolitik der Bundesregierung
Die Steuerpolitik der Bundesregierung Grafische Darstellungen Internationale Vergleiche Erstellt: Oktober 24 Steuerpolitische Reformschritte 25 25 Vollendung Steuerreform 2 Entlastungsstufe 25 Alterseinkünftegesetz
Mehrwir bedanken uns für die Übersendung des Referentenentwurfes und die Möglichkeit zur Stellungnahme, die wir gerne wahrnehmen.
Bundesministerium der Finanzen Herrn MD Michael Sell Leiter der Steuerabteilung Wilhelmstraße 97 10117 Berlin per E-Mail: IVC8@bmf.bund.de Datum: 15.06.2018 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/2475 20. Wahlperiode 09.12.11 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom 01.12.11 und Antwort des Senats Betr.:
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der
MehrRUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG. Forschungsbericht zu einer grundlegenden Reform der Einkommensund Gewinnbesteuerung in Deutschland
RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG Alfred-Weber-Institut fär Wirtschaftswissenschaften Forschungsstelle Marktorientiertes Steuersystem Leiter: Prof. Dr. Manfred Rose Heidelberg, 1. Oktober 2010 Post
MehrDWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007
DWS-Symposium 2007 Zukunft der Familienbesteuerung, 10. Dezember 2007 BLICK INS AUSLAND Alain Girard, Expert-comptable/Commissaire aux comptes, Paris Die Studie über die Berechnungsmethoden der Einkommensteuer
Mehr10 Fakten. zur Einkommensteuer. INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH Georgenstraße Berlin T
10 Fakten zur Einkommensteuer INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH Georgenstraße 22 10117 Berlin T 030 27877-171 info@insm.de insm.de facebook.com/marktwirtschaft twitter.com/insm Respekt
MehrPressegespräch mit SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda. SPÖ-Eckpunkte für eine gerechte Steuerentlastung
Pressegespräch 09.01.2019 mit SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda SPÖ-Eckpunkte für eine gerechte Steuerentlastung SPÖ-Eckpunkte für eine gerechte Steuerentlastung Aus Sicht der SPÖ sind zwei Fragen
MehrDSi Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V. von Jens Lemmer. 1. Spitzensteuersatz im Einkommensteuertarif 2017
DSi Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V. kompakt Reformbedürftiger Spitzensteuersatz: Leistungsanreize für Normalverdiener im Einkommensteuertarif stärken von Jens Lemmer Wer
MehrArbeitsanreize für Zweitverdiener und mögliche Reformen
Arbeitsanreize für Zweitverdiener und mögliche Reformen Mehr Gleichstellung für Wachstum und Beschäftigung Diskussion im Rahmen des Europäischen Semesters für wirtschaftspolitische Koordinierung 20. Februar
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/5757 19. Wahlperiode 13.11.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter
MehrWarum die Steuereinnahmen trotz Steuerreform gestiegen sind. Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 02/2007 FHP
Warum die Steuereinnahmen trotz Steuerreform gestiegen sind Abteilung für Finanz- und Handelspolitik 02/2007 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Wirtschaftskammer Österreich Abteilung für Finanz- und
MehrDSi Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V. von Jens Lemmer
DSi Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V. kompakt Leistungsfeindlicher Mittelstandsbauch: Gerechtigkeitslücke im Einkommensteuertarif schließen von Jens Lemmer Die Mittelschicht
MehrStellungnahme des DIW. zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache. Finanzausschuß des Deutschen Bundestages
Stellungnahme des DIW zum Entwurf eines Familienförderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 14/1513) im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages am 29. September 1999 von Dieter Teichmann 2 Einleitung Nach
MehrI. Die 3 großen Ungerechtigkeiten im aktuellen Einkommensteuer-Tarif-System 2018:
Details zum Niedersächsischen Vorschlag für die Einkommensteuer 16.05.2017 I. Die 3 großen Ungerechtigkeiten im aktuellen Einkommensteuer-Tarif-System 2018: 1. Der Solidaritätszuschlag. Seit Jahren wird
Mehr2. Anhebung des Grundfreibetrags
Stellungnahme der Deutsche Steuer-Gewerkschaft zu einem Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression Drucksache 17/8683 sowie zur der Unterrichtung der Bundesregierung über einen Bericht zur
MehrVergleich der finanziellen Auswirkungen der Vorschläge zur Gewerbesteuerreform: Kommunale Spitzenverbände versus Bundesregierung
Prof. Dr. L. JARASS, M.S. (Stanford Univ./USA) D:\003 Daten\003.03\Dt. Städtetag\Gewerbesteuervergleich, 1.6.doc Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen Mitglied
MehrDie Beseitigung des Mittelstandsbauchs Reformoptionen zur Einkommensteuer und ihre fiskalischen Kosten**
Florian Dorn, Clemens Fuest, Fabian Häring*, Björn Kauder, Luisa Lorenz und Martin Mosler Die Beseitigung des Mittelstandsbauchs Reformoptionen zur Einkommensteuer und ihre fiskalischen Kosten** Der Mittelstandsbauch
MehrSteuerreformvorschläge der KWT
Steuerreformvorschläge der KWT WP Prof Dr Karl Bruckner Oktober 29 1 Grundsätze für eine kommende Steuerreform Radikale Vereinfachung des Steuersystems, insbes auch der Steueradministration Gerechterer
MehrFachgespräch. Individualbesteuerung die bessere Wahl für Geschlechtergerechtigkeit? Heinrich-Böll Stiftung,
Fachgespräch Individualbesteuerung die bessere Wahl für Geschlechtergerechtigkeit? Heinrich-Böll Stiftung, 18.02.2009 Katharina Wrohlich DIW Berlin 1 Status Quo: Gemeinsame Besteuerung mit Ehegattensplitting
MehrDie sechs wichtigsten Fragen zur Steuerlast der Bundesbürger
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Einkommenssteuer 16.05.2017 Lesezeit 4 Min. Die sechs wichtigsten Fragen zur Steuerlast der Bundesbürger Eine gute Nachricht: Die Grundidee
MehrZum Aufkommen an Einkommensteuer 2004
WOLFGANG KÜHN Zum Aufkommen an Einkommensteuer 2004 Im August 2008 stellte das Statistische Bundesamt detaillierte Angaben zum Einkommensteueraufkommen, der Zahl der Steuerpflichtigen nach Einkommenshöhe
MehrVorschlag für eine Reform des Einkommensteuertarifs
DOI: 10.1007/s10273-011-1225-7 Manfred Rose Vorschlag für eine Reform des Einkommensteuertarifs Die Einführung eines Stufentarifs bei der Einkommensteuer kann stichhaltig begründet werden. Manfred Rose
MehrSteuerpolitische Vorhaben der Bundesregierung in Bezug auf die Einkommensteuer und das Lohnsteuerabzugsverfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 18/954 18. Wahlperiode 31.03.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrSteuern: Entlastung von der Belastung
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Bundestagswahl 15.09.2017 Lesezeit 3 Min. Steuern: Entlastung von der Belastung In ihren Wahlprogrammen versprechen die derzeitigen Regierungsparteien
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11158 16. Wahlperiode 01. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
MehrDer Weg ist frei: mehr Steuergerechtigkeit durch nachhaltigen Abbau der kalten Progression
DOI: 1.1/s13-1-1- Philipp Breidenbach, Roland Döhrn, Tanja Kasten* Der Weg ist frei: mehr Steuergerechtigkeit durch nachhaltigen Abbau der kalten Progression Der Abbau der kalten Progression wird aktuell
MehrVerfassungsrechtlich notwendige Steuerentlastungen im Jahr 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3813 18. Wahlperiode 22.01.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanna Karawanskij, Klaus Ernst, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer
MehrLANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE VORLAGE 17/1047 A05
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. WAHLPERIODE
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in der Gleitzone
Bun d esrat Drucksache 419/18 30.08.18 Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur Dynamisierung der Einkommensgrenze für Minijobs und für Verbesserungen für Arbeitnehmer in
Mehreconstor Make Your Publications Visible.
econstor Make Your Publications Visible. A Service of Wirtschaft Centre zbwleibniz-informationszentrum Economics Boss, Alfred; Ente, Werner Article Die Einkommensteuertarife 1965, 1986 und 1990: Wo liegen
MehrSteuermehreinnahmen und heimliche Steuererhöhungen
Steuermehreinnahmen und heimliche Steuererhöhungen Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2016 46 Daten und Prognosen Christian Breuer Der Arbeitskreis»Steuerschätzungen«hat die Steueraufkommensprognosen
MehrKalte Progression in der Einkommensbesteuerung
DOI: 1.17/s1273-11-1286-7 Michael Broer* Kalte Progression in der sbesteuerung Ist ein Tarif auf Rädern der diskretionären Anpassungspolitik in Deutschland überlegen? Die kalte Progression soll als ungewollte
MehrReform der Einkommensteuer:
IFO ZENTRUM FÜR ÖFFENTLICHE FINANZEN UND POLITISCHE ÖKONOMIE Reform der Einkommensteuer: Vorschläge für einen Niedersachsen-Tarif München, April 2017 Studie im Auftrag des Landes Niedersachsen, vertreten
MehrSolidaritätszuschlaggesetz 1995
TK Lexikon Arbeitsrecht Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 HI924195 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags HI44989 (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein
MehrRegierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis Juni 2017
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis 2021 1 28. Juni 2017 Wesentliche Kennziffern für die Jahre 2018 bis 2021 Ist 2016 Soll 2017 2018 2019 2020 2021 in Mrd. Ausgaben 317,1
MehrEinzelunternehmen/Personengesellschaft oder GmbH? Auswirkungen der geänderten Steuertarife auf die Rechtsformwahl
79 Einzelunternehmen/Personengesellschaft oder GmbH? Auswirkungen der geänderten Steuertarife auf die Rechtsformwahl Novosel in taxlex 2015 S 224 ff, Kanduth-Kristen in taxlex 2015 S 230 ff, siehe auch
MehrWORKING PAPER. Einkommensteuertarife in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Folgen für die Belastung ausgewählter Haushaltstypen
WORKING PAPER Einkommensteuertarife in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Folgen für die Belastung ausgewählter Haushaltstypen Alfred Boss, Hans Christian Müller und Axel Schrinner März 2013 Zusammenfassung:
MehrKernelemente eines Übergangsmodells zur Einfachsteuer
ZGS-System der Einkommens- und Gewinnbesteuerung Prof. Dr. Manfred Rose Kernelemente eines Übergangsmodells zur Einfachsteuer Forschungsbericht Teil I zum ZGS-System Die Einfachsteuer ist das Idealmodell
MehrEin Übergangsmodell zur Einfachsteuer auf einen Blick
Ein Übergangsmodell zur Einfachsteuer auf einen Blick 1 Reformziele 1 Steuern auf den Unternehmensgewinn: Progressive oder nach Wahl proportionale Besteuerung zinsbereinigter Gewinne von personengebundenen
MehrC:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen v1.0 zur Steuer- und Abgabenbelastung von Löhnen in 2001.doc Wiesbaden, 11.
, M.S. (Stanford Univ./USA) Mitglied der Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung fhw Fachhochschule Wiesbaden, FB SuK Internationales Wirtschaftsingenieurwesen C:\DOKUME~1\ADMINI~1\LOKALE~1\Temp\Tabellen
MehrDas Bedingungslose Grundeinkommen (BGE)
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) Die wichtigsten Ziele: 1. Freiheit - durch Beseitigung existenzieller Abhängigkeit 2. Befreiung von Existenz-Angst 3. Beseitigung von Armut - durch Mindesteinkommen
MehrDas Problem der kalten Progression: Umfang und ökonomische Auswirkungen in Deutschland
Das Problem der kalten Progression: Umfang und ökonomische Auswirkungen in Deutschland Prof. Dr. Clemens Fuest Universität zu Köln Basis: C. Fuest und A. Peichl (2007): Kalte Progression in Deutschland:
MehrAbfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland
Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern
MehrDas Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland Anfang und Mitte der 1990er Jahre
Das Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland Anfang und Mitte der 1990er Jahre Eine empirische Untersuchung der Gründe für die vom Volkseinkommen abweichende Entwicklung des Aufkommens der Steuern
MehrGründe für die Überführung der Kindergeldvorschriften in das Einkommensteuergesetz
Gründe für die Überführung der Kindergeldvorschriften in das Einkommensteuergesetz 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Gründe für die Überführung der Kindergeldvorschriften in das Einkommensteuergesetz Aktenzeichen:
MehrIhr Einkommensteuertarif: 26.152.-
Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000
MehrWahlprogramme zur Bundestagswahl 2013 in dem Bereich Steuern
Berlin, 12. August 2013 Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013 in dem Bereich Steuern Der Synopse liegen folgende Wahlprogramme der Parteien zugrunde: CDU/CSU: Gemeinsam erfolgreich für Deutschland Regierungsprogramm
MehrBegründung für die Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes nach Einkommensteuergesetz
Begründung für die Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes nach Einkommensteuergesetz 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Begründung für die Einkommensunabhängigkeit des Kindergeldes nach Einkommensteuergesetz
MehrHeimliche Steuererhöhungen Heimliche Steuererhöhungen vermeiden!
Kiel Policy Brief Heimliche Steuererhöhungen Heimliche Steuererhöhungen vermeiden! Alfred Boss Nr. 41 Dezember 2011 a a Tabelle im Mai 2012 aktualisiert. Kiel Policy Brief 41 1 / 9 Heimliche Steuererhöhungen
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Bundesrat BRFuss 30.12.11 Gesetzentwurf der Bundesregierung Fz Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression A. Problem und Ziel Im System des progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarifs
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
Entwurf einer Formulierungshilfe zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen - Bundestags-Drucksache
MehrDas Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland
Heiko Müller Das Aufkommen der Steuern vom Einkommen in Deutschland Gründe für die vom Volkseinkommen abweichende Entwicklung Anfang und Mitte der 1990er Jahre Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Lutz Haegert
Mehrmüsstenvonnormalverdienernaufgebrachtwerden.nachangabendesbundesministersfürwirtschaftundtechnologiemichaelglosbedeutetderzeit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/846 16. Wahlperiode 0. 0. 008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
MehrSumme der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte Gesamtbetrag der Einkünfte insgesamt
Achtung: Nur für Ihre Unterlagen! Nicht an das Finanzamt abgeben. Berechnung 2016 für Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag Aktuelle Veranlagungswahl: Zusammenveranlagung Festsetzung Einkommen- Solidaritätssteuer
MehrDie Belastungs- und Aufkommenswirkungen der kalten Progression
IW policy paper 14/2016 Die Belastungs- und Aufkommenswirkungen der kalten Progression Autor: Dr. Martin Beznoska Telefon: 0221 4981-736 E-Mail: beznoska@iwkoeln.de 02. Dezember 2016 2 Inhalt Zusammenfassung...
MehrIdee einer grundlegenden Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Prof. Dr. Manfred Rose Heidelberg im Februar 2016 Idee einer grundlegenden Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer Derzeit wird die Zahlung der Steuer auf ein geerbtes Unternehmen in Höhe von 85 % seines
MehrWahlprogramme zur Bundestagswahl 2013 in dem Bereich Steuern
Berlin, 12. August 2013 Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013 in dem Bereich Steuern Der Synopse liegen folgende Wahlprogramme der Parteien zugrunde: FDP: Bürgerprogramm 2013 Bündnis 90/Die Grünen: Zeit
MehrEntschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer
Bundesrat Drucksache 643/16 27.10.16 Antrag des Landes Brandenburg Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Abgeltungsteuer Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg Potsdam, 27. Oktober 2016
MehrAufgabe 1 (23 Punkte)
Aufgabe 1 (23 Punkte) Betrachtet werden zwei Personen 1 und 2, die in einer Wohngemeinschaft leben, mit den folgenden Nutzenfunktionen: sowie u 1 (x 1, G) = x 1 G u 2 (x 2, G) = x 2 G x 1 beziehungsweise
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 6 GZ. RV/1046-W/04 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)
MehrSteuerliche Grundlagen MIG 14
Steuerliche Grundlagen MIG 14 für einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anleger (natürliche Person) Hinweis: Diese Unterlage dient lediglich einem Überblick über die steuerlichen Grundlagen
MehrDer Abbau der kalten Progression ist überfällig.
Der Abbau der kalten Progression ist überfällig. Mythos Der Abbau der so genannten kalten Progression also des inflationsbedingten Hineinwachsens der Steuerpflichtigen in eine höhere Progressionszone,
MehrInformation zur Freischaltung von Vergleichszahlen für das statistische Einkommen in EGON
Information zur Freischaltung von Vergleichszahlen für das statistische Einkommen in EGON Diese Information gliedert sich in einen ersten Teil mit einführenden Informationen, einen 2. Teil, der die neu
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/3456. des Bundesrates. Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes
Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode Drucksache 8/3456 30.11.79 Sachgebiet 611 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 1980 A. Zielsetzung Der Einkommensteuertarif muß dem Anspruch
MehrFormen progressiver Tarife, Ehegattensplitting
Frage 1 Grafik 1 Formen progressiver Tarife, Ehegattensplitting ist progressiv, wenn die Stufen zunehmend schmal oder zunehmend hoch sind (dann steigt der Durchschnittssteuersatz allmählich an) innerhalb
MehrSchutz vor versteckten Steuererhöhungen. Maßnahmen gegen die kalte Progression
Schutz vor versteckten Steuererhöhungen Maßnahmen gegen die kalte Progression 2 Schutz vor versteckten Steuererhöhungen Ausgleich für die kalte Progression Der starke wirtschaftliche Aufschwung in den
MehrPolicy Brief. Auf absehbare Zeit kein Handlungsbedarf: September Katja Rietzler 1, Achim Truger 2
September 2015 Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung Macroeconomic Policy Institute Policy Brief Katja Rietzler 1, Achim Truger 2 Auf absehbare Zeit kein Handlungsbedarf: Kalte Progression
MehrEntwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz FamEntlastG) A. Problem
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA Solidaritätszuschlaggesetz 1995
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SolzG 1995 Neugefasst durch 15.10.2002 Bek. vom: Gültig ab: 27.06.1993 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 4130 FNA: FNA 610-6-12
Mehr