Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung!"

Transkript

1 Ausgewählte Geschäftsvorfälle und deren buchhalterische Behandlung!

2 Firmen-Pkw - Privatnutzung - 1% Methode AN GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer Unternehmer Höhere Gewalt z.b. Hochwasserschaden Außerplanmäßige Abschreibungen Reparaturkosten Erstattung der Versicherung Entschädigung aus öffentlichen Mitteln Neuanschaffung zerstörter Wirtschaftsgüter Steuerfreie Rücklage übertragen der Rücklage auf die AK- oder HK

3 Firmen-Pkw - Privatnutzung - 1% Methode Stellt ein AG seinem AN im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einen Firmenwagen zur Verfügung, der auch privat genutzt werden darf, muss der AG die Aufwendungen, die auf die Privatfahrten entfallen, als geldwerten Vorteil erfassen. Es ist die 1 %-Methode anzuwenden, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Es handelt sich um einen Sachbezug, der der Umsatzsteuer unterliegt. EXKURS Fahrtenbuch

4 EXKURS Anforderungen an ein Fahrtenbuch: das amtliche Kennzeichen muss in dem Fahrtenbuch vermerkt sein das Datum der einzelnen Fahrten muss genannt werden der Fahrer muss genannt werden das Reiseziel, die aufgesuchten Geschäftspartner/Kunden müssen genannt sein die Reiseroute muss genannt werden der Grund der Fahrt muss genannt sein der Anfangskilometerstand muss genannt sein der Endkilometerstand muss genannt sein Privatfahrten benötigen keinen Eintrag über die Reiseroute Fahrten von der Heimstätte zum Betrieb müssen extra gekennzeichnet werden es muss zeitnah aufgezeichnet werden, dass bedeutet Eintragungen, die später vorgenommen werden, sind ungültig es muss in einer geschlossenen Form vorliegen und nur mit höheren Aufwand veränderbar sein bzw. es muss Veränderungen eindeutig aufzeigen

5 Beispiel : Pauschalierung Die A-GmbH stellt ihrem Arbeitnehmer X einen Firmenwagen zur Verfügung, den er auch für Privatfahrten nutzen darf. Der Bruttolistenpreis (abgerundet auf volle 100 ) des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung betragen. X führt kein Fahrtenbuch, sodass die GmbH die pauschale 1 %- Methode anwenden muss. Die Wohnung des Arbeitnehmers X liegt 10 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt.

6 Privatnutzung pro Monat % 238,00 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Monat ,03 % = 7,14 10 km die Umsatzsteuer ist mit 19/119 herauszurechnen 71,40 49,40 Nettobetrag = Bemessungsgrundlage 260,00 Buchung: (SKR 03) 4100 Löhne u. Gehälter 309,40 an 8611 Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung) 260, Umsatzsteuer 19 % 49,40

7 Konsequenzen für den AN: Für den Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), der als Arbeitslohn versteuert wird und der Sozialversicherung zu unterwerfen ist. Die Höhe des Sachbezugs richtet sich nach den Regelungen in 6(1) Nr.4 S.2 [1%] und 8 (2) EStG [0,03%].

8 Pkw-Privatnutzung beim GmbH- Gesellschafter/Geschäftsführer Die Beurteilung bei einem Arbeitsverhältnis zwischen GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ist so wie bei einem fremden Arbeitnehmer vorzunehmen. Buchung: (SKR 03) 4124 Geschäftsführer- gehälter der GmbH- Gesellschafter 309,40 an 8611 Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung) 260, Umsatzsteuer 19 % 49,40

9 Nutzungsentnahme durch den Unternehmer Die private Nutzung eines Firmenwagens durch einen Unternehmer ist anders zu beurteilen, als die Überlassung eines Fahrzeugs an einen Arbeitnehmer. Beim Unternehmer selbst ist die private Nutzung eines Firmenwagens eine Nutzungsentnahme (Entnahme- Handlung muss vorliegen). Bedingung zur Anwendung der 1 %-Regelung gem. 6(1)Nr.4 ESTG: betriebliche Nutzung in jedem Jahr mehr als 50 % Liegt der Anteil niedriger, kann die 1 %-Methode nicht angewendet werden.

10 Die 1-%-Methode kann aus Vereinfachungsgründen auch bei der Umsatzsteuer angewendet werden. Beispiel: (SKR 03) Kauf Firmenwagen: 2. Januar Bruttolistenpreis: Tatsächlicher Preis: ( zzgl USt) Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten ergeben eine betriebliche Nutzung von 65%. Kein Fahrtenbuch. Keine sachgerechte Schätzung des privaten Nutzungsanteils. die 1-%-Methode ist bei EKSt und USt anwendbar

11 Bei der Bemessung der Umsatzsteuer dürfen pauschal 20 % abgezogen werden, weil nicht in allen Kfz-Kosten Vorsteuerbeträge enthalten sind. (BMF-Schreiben vom , BStBl I 864) Bruttolistenpreis (abgerundet) EUR 1 % abzüglich 20 % 550,00 EUR 110,00 EUR = umsatzsteuerpflichtiger Anteil 440,00 EUR 19 % Umsatzsteuer = 83,60 EUR = Bruttobetrag 523,60 EUR Gesamt 633,60 EUR

12 1880 Buchung: (SKR 03) Unentgeltliche Wertabgaben 633, Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 110,00 440, Umsatzsteuer 19 % 83,60 Die Vorsteuer ist gem. 15 Abs. 1 UStG zu 100 % abziehbar und die private Nutzung gem. 3 Abs. 9a UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Wenn der pauschale Wert höher ist als die tatsächlichen Kosten, wird die private Nutzung auf die tatsächlichen Kosten begrenzt (= Kostendeckelung).

13 Firmen-Pkw, 0,03 %-Ansatz bei Fahrten zum Betrieb ( 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG) Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb darf nur die Entfernungspauschale angesetzt werden. Die Fahrten zum Betrieb, die der Unternehmer mit dem Firmen-Pkw unternommen hat, kann er pauschal mit 0,03 % vom Bruttolistenpreis ermitteln. Die nicht abziehbaren Kosten bucht er auf das Konto "Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Haben)" 4680 (SKR 03). Unentgeltliche Wertabgaben an Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Haben)

14 Beispiel: Kostenermittlung bei Fahrten zum Betrieb Fahrten: 180 Tage im Jahr Entfernung: 4 km Bruttolistenpreis (gerundet): Die Entfernungspauschale, die der Unternehmer als Betriebsausgabe abziehen kann, berechnet er wie folgt: Berechnung für ein Jahr 0,03 %-Methode pauschaler Wert lt. 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG: auf volle 100 EUR abgerundeter Bruttolistenpreis EUR 0,03 % = 16,50 EUR 4 km 12 = 792,00 EUR Entfernungspauschale 4 km 0,30 EUR 180 Tage 216,00 EUR nicht abziehbare Aufwendungen 576,00 EUR

15 1880 Buchung: (SKR 03) Unentgeltliche Wertabgaben 576,00 an 4680 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Haben) 576,00 Die Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie Familienheimfahrten wegen einer aus betrieblichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung sind der unternehmerischen Nutzung des Fahrzeugs zuzurechen. Es ist auch keine Vorsteuerkürzung nach 15 Abs. 1a UStG vorzunehmen (BMF v ).

16 Höhere Gewalt z.b. Hochwasserschaden Bei einem Hochwasserschaden können Einrichtungsgegenstände und Maschinen beschädigt oder zerstört worden sein. Sind die Gegenstände beschädigt worden, können sie wieder instand gesetzt werden. Die Reparaturkosten buchen Sie auf das Konto "Reparaturen und Instandsetzungen von technischen Anlagen und Maschinen" 4800 (SKR 03) oder auf das Konto "Reparaturen und Instandsetzungen Betriebs- und Geschäftsausstattung" 4805 (SKR 03).

17 Sind Gegenstände nicht mehr brauchbar, müssen Sie den Wertverlust erfassen. Sie buchen auf das Konto "Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen. Buchung: (SKR 03) 4840 Außerplanmäßige Abschreibung auf Sachanlagen an 0210 Maschinen/ 0410 Geschäftsausstattung

18 Beispiel: Beschädigung von Anlagevermögen Durch Hochwasser ist eine Maschine beschädigt worden. Die Maschine wird für zzgl EUR Umsatzsteuer repariert. Da die Firma gegen Hochwasserschäden versichert war, erstattet die Versicherung EUR Netto, weil das Unternehmen die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Soweit betriebliche Gegenstände durch Hochwasser vernichtet oder beschädigt werden, können die Aufwendungen für die Beseitigung des Schadens bzw. für die Ersatzbeschaffung als Betriebsausgaben abgezogen werden. Entschädigungen von Versicherungen oder aus öffentlichen Mitteln sind als Betriebseinnahmen zu erfassen.

19 Buchung: Reparaturkosten (SKR 03) 4800 Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen Vorsteuer an 1200 Bank Buchung: Anspruch auf Erstattung der Versicherung (SKR 03) 1500 Sonstige Forderungen an 2742 Versicherungsentschädigungen Buchung: Zahlung durch die Versicherung (SKR 03) 1200 Bank an 1500 Sonstige Forderungen

20 Entschädigung aus öffentlichen Mitteln ohne Rechtsanspruch Anders als bei Versicherungen besteht i. d. R. kein Rechtsanspruch auf diese Zahlungen. Außerdem steht häufig nicht fest, in welcher Höhe mit Ausgleichszahlungen zu rechnen ist. Ohne Rechtsanspruch kann und darf auch keine Forderung ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass Zahlungen an Hochwasseropfer für den Wiederaufbau bzw. die Instandsetzung eines Betriebs im Zeitpunkt der Zahlung als "Außerordentliche Einnahmen" zu erfassen sind, und zwar unabhängig davon, ob der Gewinn mit einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird.

21 Neuanschaffung zerstörter Wirtschaftsgüter Sind Wirtschaftsgüter zerstört worden, die durch Neuanschaffungen ersetzt werden, dürfen Sie gem. EStR R6.6 stille Reserven, die durch den Vorgang aufgedeckt werden, auf das neu angeschaffte Wirtschaftsgut übertragen werden. Voraussetzung ist, dass ein Wirtschaftsgut durch höhere Gewalt, z. B. Hochwasser, aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, innerhalb einer bestimmten Frist (1J. bzw. 4 o. 6J) ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut (= Ersatzwirtschaftsgut) angeschafft oder hergestellt wird, auf das die stillen Reserven übertragen werden können, und das Wirtschaftsgut wegen der Abweichung von der Handelsbilanz in ein besonderes laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen wird ( 5 Abs. 1 Satz 2 EStG).

22 Beispiel: Steuerfreie Rücklage in Steuerbilanz Eine Maschine ist im Mai 2015 durch Höhere Gewalt zerstört worden. Die Maschine hatte im Zeitpunkt der Zerstörung noch einen Buchwert von EUR. Die Versicherung zahlt im Oktober 2015 einen Betrag von EUR. Die neue Maschine für EUR zzgl EUR (19 %) Umsatzsteuer wird im Februar 2016 geliefert. In der Steuerbilanz zum bildet die Firma eine steuerfreie Rücklage i. H. d. aufgedeckten stillen Reserven, sodass der Betrag von ( EUR EUR =) EUR im Jahr 2015 nicht versteuert werden muss.

23 Buchung: Abschreibung der zerstörten Maschine (SKR 03) 4840 Außerplanmäßige Abschreibung an 0210 Maschinen Buchung: Zahlung der Versicherung (SKR 03) 1200 Bank an 2742 Versicherungsentschädigungen Buchung: Bildung der steuerfreien Rücklage in der Steuerbilanz (SKR 03) Einstellungen in die Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR an 0932 Sonderposten mit Rücklageanteil nach EStR R

24 Sobald die Ersatzbeschaffung erfolgt ist, muss der Rücklagebetrag auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten übertragen werden. Buchung: Auflösung der Rücklage (SKR 03) 0932 Sonderposten mit Rücklageanteil nach EStR R an 0210 Maschinen Das Konto Maschinen in der Steuerbilanz sieht im Jahr 2016 wie folgt aus: Soll Maschinen Haben Anschaffungskosten Auflösung Steuerfreie Rücklage Saldo (AfA Bemessungsgrundlage)

25 Liegen die Kosten der Ersatzbeschaffung unter dem Betrag der Entschädigung, kann die Rücklage nur im entsprechenden Verhältnis übertragen werden. ESTH 6.6(3) Aufgedeckte stille Reserven x AK oder HK des Ersatzwirtschaftsguts Entschädigung oder Gegenleistung für das ausgeschiedene Wirtschaftsgut (Wert des Ersatzwirtschaftsguts zuzüglich der erhaltenen Barzahlung) Beispiel SKR Sonderposten mit Rücklageanteil nach EStR R6.6 Erträge aus der Auflösung von an 2740 Sonderposten mit Rücklageanteil (steuerfreie Rücklagen) 0210 Maschinen 5.000

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15

1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27

Inhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27 Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Mehr

Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer

Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 2. BETRIEBS- ODER PRIVATVERMÖGEN: DIE NUTZUNGSART ENTSCHEIDET!... 2 3. DIE PRIVATE PKW-NUTZUNG - WIE WIRD SIE BESTEUERT?...

Mehr

Privatnutzung betrieblicher PKW

Privatnutzung betrieblicher PKW Mandanten-Info Privatnutzung betrieblicher PKW E-Mail: info@schmale-raabe.de, Internet: www.schmale-raabe.de 2 1. Einführung 2. 50 %-Grenze entscheidet, wie die private Nutzung zu ermitteln ist 2.1 Berücksichtigung

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was

Mehr

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. April 1999

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. April 1999 Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. April 1999 Durch Art. 5 Nr. 19 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom

Mehr

Privatnutzung betrieblicher PKW

Privatnutzung betrieblicher PKW Mandanten-Info Privatnutzung betrieblicher PKW Privatnutzung betrieblicher PKW So wird der private Nutzungsanteil ermittelt In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Privatnutzung betrieblicher PKW Inhalt

Mehr

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Gebäude. 266 Abs. 2 A. II. 1 Grundstücke... HGB 253 Abs. 1 HGB, 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Veräußerungsgewinne gem. 6b EStG Übertragung aufgedeckter stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs auf GruBo, Gebäuden und Binnenschiffen auf begünstigte Wirtschaftsgüter

Mehr

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. April 1999 IV B 7 - S /04

Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Fahrzeugen ab 1. April 1999 IV B 7 - S /04 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim

Mehr

Kfz-Kosten für Selbständige

Kfz-Kosten für Selbständige Kfz-Kosten für Selbständige Stand: 09/2017 1 Vorbemerkungen Die Frage, in welcher Form Kfz-Kosten und eine typischerweise anfallende Privatnutzung steuerlich zu berücksichtigen sind und in wieweit dies

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR03 für das Jahr 2016 Betriebseinnahmen 8195 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

Mehr

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR

Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR Checkliste Schnittstellenfunktionsplan (SSFP) zum SKR04 für das Jahr 2015 Betriebseinnahmen 4185 Betriebseinnahmen als umsatzst. Kleinunternehmer 6030 401000 11 Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher

Mehr

Der Pkw und die Umsatzsteuer: Nach 10 Jahren veröffentlicht das BMF ein neues Schreiben

Der Pkw und die Umsatzsteuer: Nach 10 Jahren veröffentlicht das BMF ein neues Schreiben UMSATZSTEUER Der Pkw und die Umsatzsteuer: Nach 10 Jahren veröffentlicht das BMF ein neues Schreiben von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler Das stets aktuelle Thema des Vorsteuerabzugs und der

Mehr

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung Übungsaufgaben Aufgabe 1 Das Unternehmen U. erhält am 30.06.2008 einen Zuschuss von 50.000,00 zu einer Maschine, deren Anschaffungskosten 200.000,00 betragen. Die Maschine wurde am 10.05.2008 erworben.

Mehr

DIE PRIVATNUTZUNG DES FIRMENWAGENS IM STEUERRECHT

DIE PRIVATNUTZUNG DES FIRMENWAGENS IM STEUERRECHT DIE PRIVATNUTZUNG DES FIRMENWAGENS IM STEUERRECHT Wird ein Firmenfahrzeug vom Unternehmer bzw. Gesellschafter auch privat genutzt oder darf ein Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug auch für private Zwecke nutzen,

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund Bundesamt für Finanzen HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Potsdam, 24. April 2012 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 24. April 2012 Steuerberaterin Evelyn Rost Steuerberaterin, Dipl.Kffr. Annett Axenti-Schönitz 1 Themen: 1. 2. Steuerfreie Zuwendungen

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs

Mehr

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben

Lösungen zum Lehrbrief 9 Besteuerung von unentgeltlichen Wertabgaben 1. Beispiel zu 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG - Entnahme eines Gegenstandes für nichtunternehmerische Zwecke Lösung zu Beispiel 1 Die Entnahme des Kühlschrankes ist ein Umsatz, der gem. 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich

Mehr

GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis

GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis Blatt 1 GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 EUR EUR EUR A. BETRIEBSEINNAHMEN 1. Umsatzerlöse 254.238,68 252.349,03 2. Sonstige betriebliche Einnahmen a) Veräußerung

Mehr

Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Rechnungswesen

Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Rechnungswesen Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Fach: Private Nutzung betrieblicher Gegenstände Rechnungswesen Rechtsstand:

Mehr

Aktuelle Hinweise. Einnahmen- Überschussrechnung. Lehrbuch. zum Titel. Änderungen zur Druckversion 9.0

Aktuelle Hinweise. Einnahmen- Überschussrechnung. Lehrbuch. zum Titel. Änderungen zur Druckversion 9.0 Aktuelle Hinweise zum Titel Einnahmen- Überschussrechnung Lehrbuch Änderungen zur Druckversion 9.0 Aktualisierungen und Änderungen werden in unseren Fachbüchern schnellstmöglich umgesetzt. Durch eine flexible

Mehr

97 ESt Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge

97 ESt Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge 97 ESt EStG 3, 6, 8 Mit dem Gesetz zur steuerlichen Færderung von Elektromobilitåt im Straßenverkehr 1 hat der Gesetzgeber einige Neuregelungen eingefçhrt, um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen attraktiver

Mehr

50% oder weniger ja 1%-Methode darf nicht angewendet werden

50% oder weniger ja 1%-Methode darf nicht angewendet werden Prüfungsschema: Private PKW-Nutzung PKW im Betriebsvermögen Umfang der betrieblichen Nutzung mehr als 50% Aufzeichnung der Fahrten oder Glaubhaftmachung nein ja Fahrtenbuch oder 1%-Methode 50% oder weniger

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 29. Mai 2000

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 29. Mai 2000 Bundesministerium der Finanzen Bonn, 29. Mai 2000 - Dienstsitz Bonn - IV D 1 S 7303 b 4/00 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-11 32 (02 28) 6 82-11 32 oder über Vermittlung

Mehr

Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen

Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Die einzige Methode, der Ein-Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung zu entkommen, ist das Fahrtenbuch. Und zwar sowohl beim Unternehmer

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum

Mehr

Ob Werkstattwagen oder Luxusauto

Ob Werkstattwagen oder Luxusauto Ob Werkstattwagen oder Luxusauto Das Dauerthema KFZ systematisch aufbereitet Stand: Mai 2015 Referent: Dipl.-Fw. Christoph Kleine-Rosenstein Oberregierungsrat ASW Akademie für Steuerrecht und Wirtschaft

Mehr

Aufgabe 1 (15 Punkte)

Aufgabe 1 (15 Punkte) Der Unternehmer U. e. K., Bochum, ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.

Mehr

Kfz-Nutzung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Kfz-Nutzung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Kfz-Nutzung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Inhalt 1. Grundlagen 2. Nutzungsanteile 3. Nachweis der betrieblichen Nutzung 4. Ansatzmethoden der privaten Kfz-Nutzung 5. Weitere Informationen

Mehr

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung Aufgabe 1 - Firmenwert Der Steuerpflichtige S. hat am 02.01.2007 ein Unternehmen gekauft. Die übernommenen Vermögensgegenstände haben einen Wert von 2.170.000,00, die Schulden 1.840.000,00. Der Kaufpreis

Mehr

Klasse: STO2 Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Vorbereitung KL1

Klasse: STO2 Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Vorbereitung KL1 Aufgabe 1 Firmenwert Der Steuerpflichtige U. hat von einem Wirtschaftsprüfer den Wert seines Unternehmens zum 02.01.2009 feststellen lassen. Sein Unternehmen ist 5.000.000,00 wert, in diesem Wert ist ein

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert?

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert? Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was ist für die Umsatzsteuer

Mehr

Referenzkonten des MB-Kontenplanes nebst Partnerkonten gem. EÜR-Pos.

Referenzkonten des MB-Kontenplanes nebst Partnerkonten gem. EÜR-Pos. EINNAHMEN EÜR- EÜR EÜR Block EÜR AV Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer 8195 Erlöse als Kleinunternehmer i.s.d. 19 Abs 1 UStG Einnahme 10 Kontenliste 0 0 239 111 2 0 EÜR EÜR Block EÜR AV Erhaltene Ust-

Mehr

Die private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt:

Die private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt: Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Private Nutzung

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 3.1 Die 1-%-Methode 3.2 Die Fahrtenbuchmethode 3.3 Vergleich von 1-%-Methode

Mehr

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen

Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Übung Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Anlagevermögen Sachverhalt 1 a) Fertigungsgebäude Vermögensgegenstand, dessen Herstellungsprozess zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist, dient anschließend

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt Gartenstraße 62 49152 Bad Essen Tel. 05472 94450 Fax 05472 944555 kanzlei@vogtundvogt.net www.vogtundvogt.net Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen

Mehr

4.1 Selbstgenutzter Pkw Wir haben unsere Beiträge nach bestem Wissen ausgewählt.

4.1 Selbstgenutzter Pkw Wir haben unsere Beiträge nach bestem Wissen ausgewählt. v Wir haben unsere Beiträge nach bestem Wissen ausgewählt. Für die Richtigkeit des Inhalts übernehmen wir jedoch keine Haftung. Die Information kann insbesondere kein individuelles Beratungsgespräch ersetzen.

Mehr

MERKBLATT. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhaltsverzeichnis. Seite. 1. Allgemeines. 2. Betriebs- oder Privatvermögen

MERKBLATT. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhaltsverzeichnis. Seite. 1. Allgemeines. 2. Betriebs- oder Privatvermögen Seite 1 Stand: Januar 2013 Pkw-Nutzung durch Unternehmer Seite 1 Stand: Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Betriebs- oder Privatvermögen 3. Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert?

Mehr

Aufgabe 1 (15 Punkte)

Aufgabe 1 (15 Punkte) Der Unternehmer U. (Einzelunternehmer) ermittelt seinen Gewinn nach 5 EStG. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechtes und erstellt regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen.

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Aktuelle steuerliche Brennpunkte Vortrag IHK Potsdam am 13. Dezember 2011 Knappworst & Partner Steuerberatungsgesellschaft 1 Themen: Aktuelle steuerliche Brennpunkte 1. Steuerliche Möglichkeiten und Vorteile

Mehr

Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010

Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Im folgenden gehe ich auf diverse, in Beratungsgesprächen oft gestellte Fragen zum Thema private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer

Mehr

Steuersparmodell Firmenwagen

Steuersparmodell Firmenwagen Steuersparmodell Firmenwagen Realität oder Wunschgedanke? Detmold 6.03.2014 IHK Lippe zu Detmold Referenten: WP/StB Damian Kempin StB Udo Heitkämper PartnerschaN Falke Hofmayer Kempin Gliederung TheoreRsche

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung

Inhaltsverzeichnis. Einleitung Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung Einleitung 11 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1 Die Einnahme-Überschussrechnung 14 1.1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 14 1.1.2 Was verlangt das Finanzamt

Mehr

Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer

Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer 1. Allgemeines 2. Betriebs- oder Privatvermögen 3. Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 3.1 Die 1-%-Methode 3.2 Die Fahrtenbuchmethode 3.3 Vergleich von

Mehr

Ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter Geschäftswagen (vgl. Tz. 2) kann wie folgt genutzt werden:

Ein dem Unternehmensvermögen zugeordneter Geschäftswagen (vgl. Tz. 2) kann wie folgt genutzt werden: Seite 1 von 7 Geschäftswagen des Unternehmers Zusammenfassung Begriff Ein Geschäftswagen ist unternehmerisch und nichtunternehmerisch nutzbar. Die jeweilige Nutzung kann durch den Unternehmer selbst oder

Mehr

Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR"

Anleitung zum Vordruck Einnahmenüberschussrechnung - EÜR Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung - EÜR" (Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG) Diese Anleitung soll Ihnen das Ausfüllen dieses Vordrucks erleichtern. Weitere Hinweise entnehmen Sie der

Mehr

Flotte 2017 Der Branchentreff

Flotte 2017 Der Branchentreff Flotte 2017 Der Branchentreff Gerhard Nolle Themenübersicht Werkstatt-/Monteurfahrzeuge 2 1 Viele Firmen unterhalten einen Fahrzeugpool, um den Mitarbeitern für dienstliche Fahrten ein Firmenfahrzeug zu

Mehr

HOLGER BOCK. Steuerberater. Heinzestr Alfeld Tel.: / Fax: /

HOLGER BOCK. Steuerberater. Heinzestr Alfeld Tel.: / Fax: / HOLGER BOCK Steuerberater Heinzestr. 31 31061 Alfeld Tel.: 05181 / 90 01 70 - Fax: 05181 / 90 01 71 info@stb-bock.de www.stb-bock.de Dieses Arbeitsblatt soll nur erste e geben und erhebt daher keinen Anspruch

Mehr

Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten

Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten Steuerliche Behandlung von Kfz-Kosten Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die steuerliche Behandlung von Kosten geben, die im Rahmen der betrieblichen/unternehmerischen

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert?

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert? Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was ist für die Umsatzsteuer

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber

Mehr

Betriebsausgaben und ihre Besonderheiten Steuerforum I am 21. März 2019

Betriebsausgaben und ihre Besonderheiten Steuerforum I am 21. März 2019 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Betriebsausgaben und ihre Besonderheiten Steuerforum I am 21. März 2019 Referentin Dipl.-Volkswirtin Elena Weismann Steuerberaterin/Fachberaterin

Mehr

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen

1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen 1. Betriebsvermögen versus Privatvermögen Wird ein PKW zu mehr als 50% betrieblich genutzt, stellt es für steuerliche Zwecke sog. notwendiges Betriebsvermögen dar. Wird ein PKW hingegen lediglich zu weniger

Mehr

Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen

Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Wie Sie den geldwerten Vorteil mit Fahrtenbuch berechnen Die einzige Methode, der Ein-Prozent-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung zu entkommen, ist das Fahrtenbuch. Und zwar sowohl beim Geschäftsführer

Mehr

Vorbereitungslehrgang 2006/2007

Vorbereitungslehrgang 2006/2007 Vorbereitungslehrgang 2006/2007 Rechnungswesen Bestandteile des Rechnungswesens Buchführung Kalkulation Statistik Planung Aufgaben des Rechnungswesens: Entscheidungsvorbereitung Überwachung Dokumentation

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. Dr. Pantförder & Partner. VESTIA-WP GmbH. Dr. Pantförder + Kollegen GmbH

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. Dr. Pantförder & Partner. VESTIA-WP GmbH. Dr. Pantförder + Kollegen GmbH Dr. Pantförder & Partner Wirtschaftsprüfer vereidigter Buchprüfer Steuerberater Rechtsbeistand VESTIA-WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Pantförder + Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Aktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung

Aktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen

Mehr

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung 7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen

Mehr

Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer

Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer Merkblatt Pkw-Nutzung durch Unternehmer 1. Allgemeines 2. Betriebs- oder Privatvermögen 3. Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert? 4. Wie werden die Kosten ermittelt? 5. Was ist für die Umsatzsteuer

Mehr

BMF, , IV A 6 - S /02

BMF, , IV A 6 - S /02 BMF, 21.1.2002, IV A 6 - S 2177-1/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 12.5.1997, IV B 2 - S 2177-29/97, BStBl 1997 I S. 562 und vom 4.8.1999, IV C 2 - S 2177-28/99, BStBl 1999 I S. 727. Im Einvernehmen mit den

Mehr

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2015 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber

Mehr

SKR04 Neue Konten 2012:

SKR04 Neue Konten 2012: SKR04 Neue Konten 2012: Nr. Bezeichnung Kontoart Nebenkto Bilanz 450 Transportanlagen und Ähnliches Anlage 1406 X 630 Betriebsausstattung Anlage 1406 X 635 Geschäftsausstattung Anlage 1406 X 803 Anteile

Mehr

Geschäftswagen. Besteuerung, 1-%-Regelung, Fahrtenbuch. Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Bremen, den 11.

Geschäftswagen. Besteuerung, 1-%-Regelung, Fahrtenbuch. Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven Bremen, den 11. Dr. Dr. Florian Florian Kleinmanns Kleinmanns Rebecca Rebecca Scholz Scholz Steuern Steuern Recht Recht Wirtschaft Wirtschaft Geschäftswagen Besteuerung, 1-%-Regelung, Fahrtenbuch Handelskammer Bremen

Mehr

Kontennachweis zur Bilanz zum

Kontennachweis zur Bilanz zum Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2013 AKTIVA entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27 EDV-Software 10.960,00

Mehr

Steuerliche Behandlung der Dienst- und Geschäftswagen

Steuerliche Behandlung der Dienst- und Geschäftswagen Claudia Klümpen-Neusel Steuerliche Behandlung der Dienst- und Geschäftswagen Weitere Informationen zum Produkt mit Bestellmöglichkeit erhalten Sie in unserem Online-Angebot. IMPRESSUM Bibliografische Information

Mehr

Geschäftswagen/Umsatzsteuer

Geschäftswagen/Umsatzsteuer Seite 1 Geschäftswagen/Umsatzsteuer Zeitpunkt des Erwerbs Beginn des Mietverhältnisses Stichtag 31. 3. 1999 Unternehmer-Fahrzeuge Mitarbeiter-Fahrzeuge Miete oder Leasing Besonders wichtig für: Chefs Leiter

Mehr

3 Laufende Kosten des Firmenwagens... 26

3 Laufende Kosten des Firmenwagens... 26 Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW... 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer... 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer... 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen

Mehr

Anleitung zum Buch 13

Anleitung zum Buch 13 Anleitung zum Buch 13 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 17 1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 17 1.2 Was ist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung?

Mehr

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen

Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Zuordnung eines gemischt genutzten Pkw zum Betriebs- und Unternehmensvermögen Erwirbt der Unternehmer einen Pkw, den er sowohl betrieblich als auch privat nutzen wird, stellt sich oftmals die Frage nach

Mehr

Dienstwagen, Fahrtenbuch

Dienstwagen, Fahrtenbuch Dienstwagen, Fahrtenbuch Rainer Hartmann, Norbert Minn TK Lexikon Sozialversicherung 29. Oktober 2015 Dienstwagen, Fahrtenbuch HI2721044 Zusammenfassung LI1929214 Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug,

Mehr

Niedertor Hünfeld Tel.: 06652/

Niedertor Hünfeld Tel.: 06652/ STANDORTE: Lindenstr. 20-22 36037 Fulda Tel.: 0661/92881-0 E-Mail: fulda@priller-partner.de Niedertor 13 36088 Hünfeld Tel.: 06652/9618-0 E-Mail: huenfeld@priller-partner.de Leimbacher Str. 12 36433 Bad

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für

Mehr

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI

Lohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Anleitung zum Buch 13

Inhaltsverzeichnis. Anleitung zum Buch 13 Anleitung zum Buch 13 1 Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung 16 1.1 Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen? 16 1.1.1 Was verlangt das Finanzamt von Einnahme- Überschussrechnern?

Mehr

Geschenke nicht abzugsfähig Zuwendungen an Dritte nicht abzugsfähig Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt

Geschenke nicht abzugsfähig Zuwendungen an Dritte nicht abzugsfähig Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt Seite 1 BUCHHALTUNGSANLEITUNG Geschenke fachliche Informationen Bei der Erfassung von Geschenken in der Buchhaltung gibt es eine Reihe von Konten, die zur Verfügung stehen. Die differenzierte Verbuchung

Mehr

Steuerliche Änderungen Eine Auswahl

Steuerliche Änderungen Eine Auswahl Steuerliche Änderungen 2006 2008 Eine Auswahl Finnisch-Deutsche Handelsgilde Frankfurt den 8.2.2007 Dipl. Kffr.Sari M. Trosien Steuerberaterin Tel.: 06081 576 99 50 Email: s.trosien@tifcon.de, Web: www.tifcon.de

Mehr

Worum geht es in der Buchhaltung? 5

Worum geht es in der Buchhaltung? 5 2 Inhalt Worum geht es in der Buchhaltung? 5 Auf Erfolgskonten buchen 11 Die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren 12 Wie Sie Umsatzerlöse buchen 14 Bestandsveränderungen buchen 27

Mehr

Kontenrahmenänderungen 2011/ wegen E-Bilanz

Kontenrahmenänderungen 2011/ wegen E-Bilanz Seite 1 von 5 Kontenrahmenänderungen 2011/2012 - wegen E-Bilanz 1 Grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 0060 0210 2 Anteile an verbundenen Unternehmen, Personengesellschaften 0501 0803 3 Anteile an verbundenen

Mehr

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden, Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700

Mehr

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert?

Merkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt. 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen 3 Die private Pkw-Nutzung - wie wird sie besteuert? STEUERBERATUNG FÜR PRIVATPERSONEN UND UNTERNEHMEN ALLER RECHTSFORMEN PERSONAL- UND WIRTSCHAFTSBERATUNG FINANZ- UND LOHNBUCHHALTUNG (AUCH BAU) JAHRESABSCHLÜSSE UND STEUERERKLÄRUNGEN ERBSCHAFT-/SCHENKUNGSTEUERBERATUNG

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

16 Aktuelle Gesetzesänderungen

16 Aktuelle Gesetzesänderungen Krudewigs August 2012 BILANZ aktuell Zeitsparen durch Praxis-Lösungen für HB/StB, BilMoG, E-Bilanz, USt und GewSt 3 Schwerpunktthemen: Firmenwagen beim GmbH-Gesellschafter: Arbeitslohn, Miete oder verdecke

Mehr

1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung

1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung 1.1 Definition des Bruttolistenpreises HI2762030 HI2762031 Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des

Mehr