Von der Kursidee zur Anerkennung bei den Krankenkassen

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1 Von der Kursidee zur Anerkennung bei den Krankenkassen ÜBERSICHT EINFÜHRUNG HANDLUNGSLEITFADEN DER SPITZENVERBÄNDE DER KRANKENKASSEN NACH 20 ABS. 1 SGB V ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN 1

2 EINFÜHRUNG HANDLUNGSLEITFADEN DER SPITZENVERBÄNDE DER KRANKENKASSEN NACH 20 ABS. 1 SGB V ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN ANERKENNUNG VON KURSEN BEI DER KRANKENKASSE WARUM? Der Vorteil mit seinem Kurs bei den regionalen Kassen anerkannt zu sein liegt, neben der Qualitätskontrolle, darin, dass diese in der Regel eine Anbieterliste führen, und ihren Versicherten auf Anfrage entsprechende Listen zuschicken - sprich eine indirekte Werbung für die Praxis. 2

3 ANERKENNUNG VON KURSEN BEI DER KRANKENKASSE WIE? 1. Ein Teilnehmer des Kurses reicht seine Teilnahmebescheinigung bei der Krankenkasse ein. Wenn der Kurs bei der Kasse noch nicht bekannt ist, prüft die Kasse den Kurs und fordert beim Kursanbieter die entsprechenden Unterlagen an. 2. Der Kursanbieter lässt seinen Kurs vor Kursbeginn bei einer Krankenkasse prüfen, um mit der Anerkennung bei seinen Kunden für den Kurs zu werben. Handlungsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von 20 und 20a SGB V EINFÜHRUNG HANDLUNGSLEITFADEN DER SPITZEN- VERBÄNDE DER KRANKENKASSEN NACH 20 ABS. 1 SGB V ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN 3

4 Handlungsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von 20 und 20a SGB V Mit dem Gesundheitsreformgesetz von 1989 (erstmalige Einführung des 20 SGB V) wurde erstmals Gesundheitsförderung im Zusammenhang mit Krankenkassen gebracht, womit der Gesetzgeber festlegte, dass die Krankenkassen Leistungen zur primären Prävention anbieten sollen. Schwerpunkte waren Verhaltenspräventive Angebote im Bereich Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung. Mit dem Beitragsentlastungsgesetz von 1996 wurde die Prävention wieder aus dem Leistungskatalog der Kassen herausgenommen. Mit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 wird der 20 Abs. 1 SGB V dann abermals wieder aufgegriffen und seine Umsetzung befindet sich seit dem im ständigen Wandel. Handlungsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von 20 und 20a SGB V Damit legten die Krankenkassen die erste Fassung des Leitfadens zu gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfeldern und Kriterien für die Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung vor, der fortan die Grundlage für die Anerkennung von Gesundheitskursen bildet. Somit Festlegung von Qualitätsstandards in Bezug auf die Inhalte, Methoden und Kursleiterqualifikationen für förderungswürdige Maßnahmen. 4

5 ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN EINFÜHRUNG HANDLUNGSLEITFADEN DER SPITZENVERBÄNDE DER KRANKENKASSEN NACH 20 ABS. 1 SGB V ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN NACH DEM INDIVIDUELLEN ANSATZ ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN Wo finde ich den Antrag? n/praevention_antragsfragebogen.pdf 5

6 ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN 1. PRÄVENTIONSPRINZIPIEN 1. Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheits-sportliche Aktivität 2. Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltensund gesundheits-orientierte Bewegungsprogramme 3. Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung 4. Vermeidung und Reduktion von Übergewicht 5. Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsver-arbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken 6. Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Förderung des Nichtrauchens 7. Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN 2. TITEL DER MAßNAHME Bewährte Kurskonzepte müssen nicht neu erfunden werden, Krankenkasse überprüfen dann nur, ob die Rahmenbedingungen wie Anbieterqualifikation, Raumgröße usw. angemessen sind. Titel kurz und knackig aber trotzdem den Inhalt und vor allem die Zielgruppe benennt: Walking 50+ oder Yoga für Schwangere. Titel nicht zu blumig formulieren: Fit in der zweiten Lebenshälfte oder Entspannt in den Vormittag. 6

7 ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN 3. ZIELGRUPPE Zielgruppenfelder nach Geschlecht und Alter anzukreuzen Altersgruppen nicht zu sehr mischen. Ein Walking- Kurs für Erwachsene eignet sich nicht gleichermaßen auch für Kinder. Kompliziert, wenn es um Maßnahmen für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen geht ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN 4. ZIEL DER MAßNAHME, INHALT UND METHODIK Das Ziel der Maßnahme sollte kurz mit einem Satz skizziert werden. Wichtig dabei ist, dass sich das Ziel mit dem angekreuzten Präventionsprinzip deckt. Die Angaben zu Inhalt und Methodik müssen nicht im Antrag selbst gemacht werden, sondern können separat in einem beiliegenden Konzept erläutert werden. Sinnvoll ist eine kurze tabellarische Auflistung der verschiedenen Stundenbilder. In Bezug auf die Wirksamkeit, sind in der Regel entsprechende Literaturangaben ausreichend. Handelt es sich allerdings um ein neues Kurskonzept, sollte hier schon deutlicher auf evtl. Studien hingewiesen werden. 7

8 ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN 5. ORGANISATORISCHES Nur abgeschlossene Kurse (mind. 6 Übungseinheiten), keine Dauerangebote. Angabe zur Gruppengröße und Raumausstattung sollen vermeiden, dass zu große Gruppen in zu kleinen Räumlichkeiten untergebracht sind. Ist ein Kurs bereits von einer anderen Krankenkasse anerkannt, kann eine Kopie des Anschreibens das Genehmigung beschleunigen. ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN 6. ANBIETERQUALIFIKATION Ausschlaggebend ist immer die Grundqualifikation (z.b. Physiotherapeut) in Verbindung mit der entsprechenden Zusatzqualifikation. Es bezieht sich immer auf den speziellen Kursleiter nicht auf den Praxisinhaber. 8

9 EINFÜHRUNG HANDLUNGSLEITFADEN DER SPITZENVERBÄNDE DER KRANKENKASSEN NACH 20 ABS. 1 SGB V ERLÄUTERUNG DES ANTRAGSBOGENS FÜR MAßNAHMEN Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse ist möglich, wenn der Kurs im Vorfeld geprüft wurde und eine mindestens 80%ige Teilnahme nachgewiesen werden kann. Das ist interessant für Zielgruppen die weniger einkommensstark sind. Wenn der Kurs mit Geräteanteil konzipiert ist, muss darauf geachtet werden, dass der Kursanteil ohne Geräte überwiegt. 9

10 Im aktuellen Handlungsleitfaden haben die Spitzenverbänder sich Präventions- und Gesundheitsziele gesetzt. Im Vordergrund stehen hier besonders die Reduktion von Krankheiten des Kreislaufsystems. Darüber hinaus fokussieren die Krankenkassen eindeutig die Zielgruppen Kinder, Jugendliche und junge sowie werdende Eltern. In Bezug auf die Handhabung ist es außerdem ratsam, die eingereichten Anträge zu kopieren und entsprechend abzulegen um auf eventuelle Rückfragen reagieren zu können bzw. kann bei Neuanträgen auf die fixen Angaben (Raumgröße, Qualifikationen etc.) zurückgegriffen werden. 10

Antragsteller/in bzw. Institution: Ansprechpartner/in: Straße: Ort: Telefon/Fax: Internetadresse: Titel der Maßnahme.

Antragsteller/in bzw. Institution: Ansprechpartner/in: Straße: Ort: Telefon/Fax:   Internetadresse: Titel der Maßnahme. Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.v. in Schleswig-Holstein Flämische Str. 6-10, 24103 Kiel, Tel.: 0431-93859 Fax: 0431-94871 gesundheit@lvgfsh.de www.lv-gesundheit-sh.de Antrag auf Qualitätsprüfung

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