Einbeziehung von unterschiedlichen Lizenzbedingungen bei. Standard-Software

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1 Fachtagung IT-Beschaffung 2013 Fachforum 2 Bedarfsorientierte Nutzungsrechte Einbeziehung von unterschiedlichen Lizenzbedingungen bei Standard-Software INFORA GmbH Christian Forsmann Willy-Brandt-Platz München Tel.: Fax: info@infora.de

2 Lizenzbedingungen Standard-Software vs. EVB-IT Verträge 2

3 Beschaffung Standard-Software Welche Vertragstypen kommen bei der Beschaffung von Software in Betracht? 1. Kauf von Standard-Software EVB-IT Überlassung Typ A 2. Miete von Standard-Software EVB-IT Überlassung Typ B 3

4 Vorstellung EVB-IT Überlassung Typ A Einsatzbereich Überlassung von Standardsoftware zur zeitlich unbegrenzten Nutzung (in der Regel gegen Einmalvergütung) keine werkvertraglichen Leistungen Beispiele Überlassung von MS-Office-Software Überlassung eines Dokumentenmanagementsystems Vertragsformular: Langfassung und Kurzfassung Abgrenzung - Mietähnliche Überlassung zur zeitlich begrenzten Nutzung (ð EVB-IT Überlassung Typ B) - Sofern Werkleistungen vereinbart werden sollen (z.b. Inbetriebnahme, Customizing, etc.), System- oder Systemliefervertrag, Erstellungsvertrag 4

5 Vorstellung EVB-IT Überlassung Typ B Einsatzbereich Überlassung von Standardsoftware zur zeitlich befristete Nutzung keine werkvertraglichen Leistungen Abgrenzung Sofern Werkleistungen vereinbart werden sollen (z.b. Inbetriebnahme, Customizing, etc.) System- oder Systemliefervertrag Beispiele Miete von teurer Testsoftware für zeitlich begrenzte Lasttests - Miete von Software für längere Teststellung 5

6 Lizenzverträge der Hersteller - EULA Die End-User-License-Agreements, kurz EULA genannt, finden sich in vielen Standard-Softwareprogrammen. Entweder liegen EULA s den jeweiligen Verpackungen bei oder sind auf den Datenträgern hinterlegt. Auch für Unternehmen und für öffentliche Verwaltungen sind die EULA s von Bedeutung, so weit keine separaten Lizenzverträge abgeschlossen werden. Die EULA sind die Lizenzbestimmungen des Herstellers der Software. 6

7 EULA vs. EVB-IT EULA EVB-IT 7

8 Gewährleistung Überlassung Typ A AGB EVB-IT EVB-IT Überlassung Typ A } Ziffer 7 Lieferung muss frei von Sachmängel sein Unerhebliche Mängel sind unbeachtlich Diese gelten nicht als Beschaffenheitsoder Haltbarkeitsgarantien AG darf die Standardsoftware nicht geändert haben Der Mangel muss reproduzierbar sein Haftung für Mängel auf 8% der Gesamtsumme beschränkt, außer bei arglistiges Verschweigen, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, und Verletzung des Lebens des Körpers und der Gesundheit } Nummer Ergänzende Beschreibungen (3.2) Besondere Eigenschaften festgelegt werden (4.1) 8

9 Auszug aus Lizenzbedingungen von Standardsoftware 1. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS, RECHTSVERBINDLICHER VERTRAG SOWIE ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN UND VERTRÄGE. 1.1 GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: DIE SOFTWARE UND ANDERE INFORMATIONEN WERDEN WIE BESEHEN UND MIT ALLEN MÄNGELN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. [Firma], IHRE LIEFERANTEN UND IHRE ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETER GEWÄHREN KEINE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN (AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN) HINSICHTLICH RECHTSMÄNGELFREIHEIT, MARKTGÄNGIGKEIT, INTEGRIERUNG, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT ODER BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE, ES SEI DENN, DERARTIGE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN SIND GEMÄSS GELTENDEM RECHT DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VORGESCHRIEBEN UND KÖNNEN NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN. 9

10 EULA vs. EVB-IT EULA: keine Mangelfreiheit EVB-IT: Mangelfreiheit 10

11 Anwendbarkeit von Bestimmungen aus der EULA bei Softwarekauf Können Bestimmungen des Herstellers bei Software bei der Beschaffung von Standard-Software geändert werden? In der praktischen Theorie ist dieses möglich, da die ständige Rechtsprechung beim Kauf von Standard-Software die Anwendbarkeit der 434 ff. BGB als gegeben gesehen hat. Voraussetzung ist, dass der Vertrag mit dem Hersteller direkt abgeschlossen wird. 11

12 Vertriebswege großer Software Hersteller Hersteller Vertriebsgesellschaft Endkunde 12

13 Weitergabe von Lizenzbestimmungen Hersteller Hersteller gibt seine Lizenzbedingungen an die Vertriebsgesellschaft weiter Vertriebsgesellschaft VG kann ohne wirtschaftliches Risiko keine Garantien über die oben weitergegeben Lizenzbedingungen hinaus geben Endkunde 13

14 Möglichkeiten bei der Beschaffung I Szenario I: Beschaffungsstelle besteht auf 12 Monate Gewährleistung 1. Möglichkeit: Es kommt kein Angebot, da die VG das Risiko scheut, das die Garantien eingefordert werden 2. Möglichkeit: VG geht das Risiko ein, wird aber das zu erwartende Risiko in den Preis einkalkulieren und einen sog. Risikoaufschlag machen 14

15 Möglichkeiten der Beschaffung II Szenario II: Beschaffungsstelle akzeptiert die Bedingungen Folge: Die Lizenzbedingungen der Hersteller werden Teil des EVB-IT Vertrages 15

16 Welche Möglichkeiten gibt es, dass die Hersteller ihre Bedingungen ändern? Die oberste Rechtsprechungsinstanzen (BGH & EuGH) entscheiden, dass bestimmte Klauseln nichtig sind. Die Kartellbehörden untersagen bestimmte Vertriebsaspekte Der Beschaffer hat soviel Einkaufsmacht, dass der Hersteller mit dem Beschaffer gesonderte Konditionen für den Standard- Softwarekauf zu vereinbaren. 16

17 Fazit Die Lizenzbedingungen von Standard-Software sind gegenüber den Bedingungen der EVB-IT Verträge unterschiedlich Auf gewisse Klauseln der EVB-IT Verträge zu bestehen kann ein Kostenrisiko beinhalten Die Änderung von Lizenzbedingungen sind nur in engen Grenzen möglich. 17

18 Fachtagung IT-Beschaffung 2013 Fachforum 2 Bedarfsorientierte Nutzungsrechte INFORA GmbH Christian Forsmann Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Willy-Brandt-Platz München Tel.: Fax: info@infora.de

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