Formel 35+3 Grundkaufbeihilfe. Service-Info. Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer. Jänner 2010
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- Rainer Hausler
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1 Formel 35+3 Grundkaufbeihilfe Jänner Service-Info Eine Initiative von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer
2 Formel 35+3 Grundkaufbeihilfe I Nr. 6 Haftungsausschluss: Die in dieser Broschüre bzw. diesem Handbuch enthaltenen Informationen werden von der ÖVP Oberösterreich ( OÖVP ) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die angebotenen Informationen werden von der OÖVP mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet; für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann die OÖVP jedoch keine Gewähr übernehmen und weist darauf hin, dass diese Informationen nicht die individuelle qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ersetzen können. Jegliche Haftung für Schäden, die aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen. Hinweis: In der gesamten Broschüre wurden, soweit dies möglich war, die weiblichen Formen integriert, um der geschlechtergerechten Formulierung zu entsprechen. Einzig bei legistischen Ausdrücken wurde die männliche Form beibehalten, um keinen Widerspruch zu Gesetzestexten herzustellen. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nur in der männlichen Form niedergeschriebenen Aussagen und Formulierungen selbstverständlich auch Frauen gegenüber gelten. Seite 2
3 Formel 35+3 Grundkaufbeihilfe I Nr. 6 Liebe Familie! Für Jungfamilien und kinderreiche Familien ist die Belastung beim Bau eines Eigenheimes, beim Erwerb einer Miet- oder Eigentumswohnung durch das meist geringere Familieneinkommen größer als bei anderen Personengruppen. Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann Über Initiative der OÖ. Volkspartei wurde daher bereits vor vielen Jahren die so genannte Formel beschlossen. Diese typisch oberösterreichische Förderungsart unterstützt Jungfamilien und kinderreiche Familien beim Grundkauf mit einer Beihilfe von 1.454,Darüber hinaus können Jungfamilien noch ein günstiges Darlehen für die Anschaffung von Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen erhalten. Mit dieser Förderung unterstreicht das Land Oberösterreich den besonderen Stellenwert unserer Familien in der Wohnungspolitik. LAbg. Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Serviceabteilung der OÖVP (Tel. 0732/7620 DW 231 od. 233) gerne zur Verfügung. Dr. Josef Pühringer Landeshauptmann LAbg. Mag. Michael Strugl Landesgeschäftsführer Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer Stv. - Landesgeschäftsführer Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer Stv. - Landesgeschäftsführer Seite 3
4 Formel 35+3 Grundkaufbeihilfe I Nr. 6 Formel 35+3 Grundkaufbeihilfe 1.454,-- nicht rückzahlbarer Zuschuss Familien, die in Oberösterreich ein von ihnen errichtetes oder erworbenes Eigenheim bzw. eine Genossenschaftswohnung oder eine erworbene Eigentumswohnung bezogen haben, kann ein Beitrag zu den Grundbeschaffungskosten gewährt werden. Voraussetzung ist, dass sie unmittelbar vor Bezug der Wohnung/des Hauses in einer Wohnung lebten, die über keine angemessene Nutzfläche verfügte. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Grundstück, das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung von den Eltern oder Großeltern erworben wird oder bereits einmal eine Förderung im Rahmen dieser Förderaktion gewährt wurde. Förderungswerber können sein: > Jungfamilien, das sind Familien, deren sämtliche Familienmitglieder bei Bezug des Objektes das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; > alleinstehende Elternteile (ledig, verwitwet, geschieden), die bei Bezug des Objektes das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben und mit mindestens einem Kind, für das sie Familienbeihilfe beziehen, im gemeinsamen Haushalt leben; > Familien ohne Rücksicht auf das Alter der Familienmitglieder mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die im gemeinsamen Haushalt leben; > alleinstehende Elternteile (ledig, verwitwet, geschieden) ohne Rücksicht auf ihr Alter mit mindestens drei Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird und die im gemeinsamen Haushalt leben. Eine Förderung wird gewährt, wenn > zum Zeitpunkt der Antragsstellung der Hauptwohnsitz das zu fördernde Objekt ist und mindestens einer die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates besitzt > das Bruttoeinkommen der Förderungswerber in dem der Antragstellung vorangegangenen Jahr zusammen insgesamt ,-- nicht überstiegen hat. > Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um 5.088,--. Unter Einkünften im Sinne dieser Bestimmungen sind bei unselbständiger Erwerbstätigkeit das Bruttoeinkommen gemäß 25 EStG 1988, bei sonstigen Einkünften die Einkünfte laut Einkommensteuerbescheid zu verstehen sowie allfällige Leistungen des Arbeitsmarktservice. Das Ansuchen ist spätestens innerhalb zwei Jahren nach Bezug der Wohnung/ des Hauses einzureichen Seite 4
5 Formel 35+3 Grundkaufbeihilfe I Nr. 6 Hausratsdarlehen Zinsenzuschuss von 4% für einen Bankkredit zwischen 727,-- und 4.361,-- (Laufzeit: 3 oder 5 Jahre) Das Darlehen darf nur für die Anschaffung von notwendigen Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen verwendet werden und bei einem inländischen Geldinstitut aufgenommen werden. Der Zinsenzuschuss wird in Form einer einmaligen Zinsenbeihilfe an das Geldinstitut zu Gunsten des Darlehenskontos der Förderungswerber geleistet, sobald die Förderungswerber den Nachweis über die bestimmungsgemäße Verwendung des Darlehens erbracht haben. Wer wird gefördert? Förderungswerber können sein: > Jungfamilien, deren sämtliche Familienmitglieder das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; > alleinstehende Elternteile (ledig, verwitwet, geschieden), die das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben und mit mindestens einem Kind, für das sie Familienbeihilfe beziehen, im gemeinsamen Haushalt leben. Wie wird gefördert? Eine Förderung wird gewährt, wenn > die Förderungswerber noch keine derartige Förderung erhalten haben; > die Förderungswerber ihren Hauptwohnsitz in Ober österreich haben und mindestens einer die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt; > das Bruttoeinkommen der Förderungswerber in dem der Antragstellung vorangegangenen Jahr zusammen insgesamt ,-- nicht überstiegen hat. > Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um 5.088,--. Unter Bruttoeinkommen im Sinne dieser Bestimmungen ist das Gesamteinkommen einschließlich Sonderzahlungen (wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) und Zulagen, jedoch ohne Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Notstands- und Sondernotstandshilfe, Arbeitslosengeldbezüge sowie Familienbeihilfe zu verstehen. > die Eheschließung bei Jungfamilien oder die Geburt des (letzten) Kindes bei alleinstehenden Elternteilen nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Das Ansuchen ist spätestens innerhalb eines halben Jahres nach Bezahlung der Kosten für die Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände einzureichen! Seite 5
6 Formel 35+3 Grundkaufbeihilfe I Nr. 6 Ihre Ansprechpartner in den Bezirken OÖVP Bezirksparteisekretariate BRAUNAU Klaus Mühlbacher, Lederergasse Braunau, Tel: 07722/63371 EFERDING Christopher Doms, Starhembergstr Eferding, Tel: 07272/2603 FREISTADT Gerhard Mark, Hauptplatz Freistadt, Tel: 07942/72371 GMUNDEN Gabriel Grabner, Tagwerkerstraße Gmunden, Tel: 07612/77200 GRIESKIRCHEN Mag. Andreas Zahrhuber, Stadtplatz Grieskirchen, Tel: 07248/62462 KIRCHDORF Wolfgang Brandstätter, Kalvarienbergstr Kirchdorf, Tel: 07582/60777 LINZ-LAND Mag. Franz Ebner, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/ LINZ-STADT Markus Spannring, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/ PERG Bettina Bernhart, Herrenstraße Perg, Tel: 07262/52626 RIED Gerald Schauer-Weiß, Bahnhofstraße 13/ Ried, Tel: 07752/82256 ROHRBACH Gertraud Scheiblberger, Stadtplatz Rohrbach, Tel: 07289/8145 SCHÄRDING Mag. Marianne Reininger, Linzer Straße Schärding, Tel: 07712/2478 STEYR-LAND Mag. Anita Haider, Klosterstraße Garsten, Tel: 07252/53164 STEYR-STADT Bgm. Helmut Templ, Redtenbachergasse Steyr, Tel: 07252/53178 URFAHR-UMGEBUNG Johannes Kapl, Obere Donaulände Linz, Tel: 0732/775152(53) VÖCKLABRUCK Stefan Büchler, Stadtplatz Vöcklabruck, Tel: 07672/23555 WELS-LAND Johann Ziegelböck, Dr. Koss-Str Wels, Tel: 07242/47642 WELS-STADT Markus Wiesinger, Dr. Koss-Str Wels, Tel: 07242/46869 Seite 6
7 OÖVP Service Serviceabteilung Oberösterreichische Volkspartei Obere Donaulände Linz service@ooevp.at 0732 / Mitarbeiter: Mag. Florian Hippesroither (-233) Johannes Pracher (-235) Edith Kerschbaummayr (-233) Ulrike Hartl (-234) Orientierung Medieninhaber und Herausgeber: Österreichische Volkspartei, Landesleitung Oberösterreich, Heinrich-Gleißner-Haus, Serviceabteilung Obere Donaulände 7, 4010 Linz Redaktion: Edith Kerschbaummayr Name Adresse PLZ / Ort An die OÖVP Serviceabteilung Obere Donaulände Linz
8 Folgende SERVICE-Informationen stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung. Abschnitt abtrennen und an uns senden. Die Bestellung ist auch online unter: möglich! INFO 1 INFO 2 INFO 3 INFO 4 INFO 5 INFO 6 INFO 7 INFO 9 INFO 10 INFO 11 INFO 12 INFO 13 Eigenheim Fertigstellungsdarlehen und Hauskaufdarlehen Förderung für alternative Energieanlagen Sicherheit in den eigenen 4 Wänden Wohnhaussanierung Formel 35+3 (Grundkaufbeihilfe und Hausratsdarlehen) Beihilfen und Stipendien für Schülerinnen u. Schüler Familienratgeber Bundespflegegeld Urlaub für kinderreiche Familien Wohnbeihilfe Tipps für Lehrlinge INFO 14 Tipps für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 15 Vortrags- und Sprechtagsangebote INFO 16 Wichtige Fragen des Vereinsrechtes INFO 17 Veranstaltungssicherheitsgesetz INFO 18 Richtig bewerben INFO 19 Kinderbetreuungsgeld INFO 21 Vereinswesen INFO 22 Abfertigung NEU INFO 23 Besteuerung für Gemeindemandatarinnen und Gemeindemandatare INFO 24 Schenken & Erben INFO 25 Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 26 Drogenschutzbroschüre INFO 27 Steuertipps für Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer INFO 28 Sitzungsknigge
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