1. Betreff: Bebauungsplan "Rudolph-Roth-Straße" - Billigung des Entwurfs - Auslegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB
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- Johannes Geiger
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1 Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Stadtplanung, Natur und Umwelt Sitzung am Aktenzeichen: TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Claudio Uptmoor, Susanne Bischofberger öffentlich nichtöffentlich Beschlussvorlagen an: GR TA VA Befangenheit Ja Nein Zugegangen sind den Mitgliedern: 1. Betreff: Bebauungsplan "Rudolph-Roth-Straße" - Billigung des Entwurfs - Auslegungsbeschluss gemäß 3 Abs. 2 BauGB Baugesuch "Rudolph-Roth-Straße" - Kenntnisnahme des Bauvorhabens 2. Sachdarstellung: Bebauungsplan Rudolph-Roth-Straße In der Gemeinderatsitzung am wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Rudolph-Roth-Straße gefasst. Da es sich bei der vorgestellten Überplanung des ehemaligen Verlagsgeländes der Schwäbischen Zeitung gemäß 13 a BauGB um eine Innenentwicklung handelt, wird das vereinfachte Verfahren nach 13 BauGB durchgeführt. Bebauungskonzept
2 Die Projektgemeinschaft Wohnpark am Ringweg (Fa. Reisch, IVG Leutkirch und Ziegler sche ) ließ zum Bebauungskonzept, welches am vorgestellt wurde, einen Entwurf zum Bebauungsplan erarbeiten, der im Verlauf der Sitzung detailliert vorgestellt wird. Im nordwestlichen Bereich des Geländes ist ein Wohnpark mit sechs Mehrfamilienhäusern geplant. Südlich davon soll eine Wohnanlage für betreutes Wohnen und ein Pflegeheim entstehen. Östlich der Rudolph-Roth-Straße und des Pflegeheims sollen Bauplätze für neun Einfamilienhäuser ausgewiesen werden. Der Wohnpark und das Betreute Wohnen werden mit einer Tiefgarage unterkellert, deren Einfahrt von der Loystraße aus geplant ist. Aus städtebaulicher Sicht wird das beplante Areal, welches derzeit durch seine heterogene grobkörnige Struktur der Verlagsgebäude der Schwäbischen Zeitung gekennzeichnet ist, neu geordnet. Von Osten her nehmen die geplanten Einfamilienhäuser die vorhandene Siedlungsstruktur auf. Durch die Punkthäuser der Mehrfamilienhäuser im Norden wird eine weitere Durchlässigkeit bis zu den zwei Randbebauungen von Betreutes Wohnen und Pflegeheim gegeben. Das Pflegeheim fasst das Areal im Süden und schottet auch das Lärmaufkommen vom Ringweg ab. Die Gebäudehöhen der Einfamilienhäuser sind auf 8,50 m (2 Vollgeschosse) beschränkt. Die Punkthäuser (MFH) sollen dreigeschossig mit Dachaufbau erstellt werden(iii+d), das Pflegeheim und das Gebäude des Betreutes Wohnen sollen dreigeschossig mit einer Höhe von 10 m ausgeführt werden. Über einen Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Leutkirch und der Projektgemeinschaft wird der Übertrag der Erschließung gesichert. Ausschnitt Bebauungsplan
3 Baugesuch Rudolph-Roth-Straße Zeitgleich wird das Baugesuch für das geplante Pflegeheim, eine Anlage für betreutes Wohnen und sechs Mehrfamilienhäuser eingereicht. Die Planung wird ebenfalls im Laufe der Sitzung vorgestellt. Baugesuch Erdgeschoss MFH und Betreutes Wohnen Entwässerungsgesuch Die Schmutzwässer werden an das bestehende Kanalnetz angeschlossen. Im Bereich der RudolphRoth-Straße und deren Verlängerung wird der Kanal neu gebaut. Da die Flächen im Vergleich zur bestehenden Situation durch Grünflächen entsiegelt werden, kann ein Teil der Regenwässer über Sickermulden entsorgt werden. Notüberläufe schließen an das öffentliche Kanalnetz an. Entwässerungsgesuch (Büro Wasser-Müller)
4 3. Finanzielle Auswirkungen: Ja Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr, s. Finanzierung Ja Mehrjahresvorhaben des Vermögenshaushalts, s. Finanzierungsübersicht Nein Gesamtkosten der Maßnahme(n) Jährliche Folgekosten/-lasten (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Ja Nein Finanzierung: HH-Jahr HH-Stelle Ja Verwaltungshaushalt Nein überplanmäßig außerplanmäßig Deckungsvorschlag HH-Stelle: 4. Familienverträglichkeitsprüfung Vermögenshaushalt HH-Jahr: Die vorgesehene Maßnahme: hat keine bedeutsame Auswirkung auf die Familien in Leutkirch im Allgäu hat Auswirkungen auf die Familien in Leutkirch im Allgäu. Folgende Lebensbereiche von Familien sind betroffen: Wohnen Die getroffene Entscheidung trägt zu folgender Verbesserung der Lebensbedingungen für Familien in Leutkirch im Allgäu bei: Wohnraumbeschaffung für Familien (MFH, EFH) und pflegebedürftige Menschen sowie betreutes Wohnen. Die geplante Entscheidung hat folgende negativen Auswirkungen auf Familien in Leutkirch im Allgäu: 5. Beschlussantrag 1. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom wird gebilligt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB sobald als möglich durchzuführen. 3. Das Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen.
5 Leutkirch im Allgäu, Sachbearbeiter: Fachbereichsleiter: Geschäftsbereichsleiter: C. Uptmoor, Susanne Bischofberger C. Uptmoor R. Wagner Bürgermeister: Oberbürgermeister: Martin Bendel Hans-Jörg Henle
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Mehr2. Sachdarstellung: Quellenhinweis: Die folgenden Informationen sind dem Internet Auftritt der DB Netze entnommen.
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