Für Besucher in Deutschland. ADAC-Incoming-Versicherungen. Besser drin. Besser dran. Reise-Krankenversicherung Reise-Haftpflichtversicherung *

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1 ADAC-Incoming-Versicherungen Für Besucher in Deutschland Reise-Krankenversicherung Reise-Haftpflichtversicherung * Besser drin. Besser dran. VERSICHERUNG TOURISTIK FINANZDIENSTLEISTUNG MOBILITÄT

2 Sicherheit für Gast und Gastgeber Reise-Haftpflichtversicherung* Fügt Ihr Gast in Deutschland einem Dritten unabsichtlich einen Schaden zu, so liegt ein Haftpflichtschaden vor. Ihr Gast bzw. Sie sind verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Vor allem wenn Personenschäden zu beklagen sind, drohen Ihnen sehr hohe Entschädigungsforderungen. Deckungssumme 1 Million Euro Die Reise-Haftpflichtversicherung des ADAC versichert die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Die Deckungssumme beträgt je Schadensereignis 1 Million pauschal für Personenund Sachschäden. Der Versicherungsschutz umfasst J Prüfung der Haftpflichtansprüche J Befriedigung berechtigter Ansprüche J Abwehr unberechtigter Ansprüche Reise-Krankenversicherung Diese wichtige Versicherung trägt die Kosten, wenn Ihr Gast in Deutschland unerwartet medizinisch behandelt werden muss. In der Regel benötigen Besucher, die ein Visum beantragen, eine gültige Reisekrankenversicherung. Unbegrenzte Deckung Die Reise-Krankenversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland bietet unbegrenzte Deckung bei Erkrankung, Verletzung und Tod. Anerkannt von Botschaften und Konsulaten Damit übertrifft die Reise-Krankenversicherung des ADAC die erforderliche Mindestdeckung von gemäß der Entscheidung des Rates der EU (2004/17/EG) und wird von den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland anerkannt. * Versicherer ARISA Assurances S. A., B.P.3051 L-1030 Luxembourg Vermittler ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Versicherer ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Am Westpark 8, München / / Reise-Haftpflichtversicherung Reise-Krankenversicherung / /

3 Bei Krankheit und Unfall Wichtige Leistungen für Ihren Gast Arzt und Zahnarzt Kostenerstattung in unbegrenzter Höhe Wir ersetzen Kosten für medizinisch akut erforderliche Untersuchungen und Behandlungen durch einen Arzt sowie ärztlich verordnete Medikamente in Deutschland, außerdem für die Erstversorgung durch den Notarzt und den Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus. Bei akuten, unerwarteten Zahnschmerzen ersetzen wir die Kosten der schmerzstillenden Behandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz. Klinik und Operation* Zahlungsgarantie, Kostenübernahme in unbegrenzter Höhe Muss Ihr Gast nach einem Unfall oder wegen einer akuten, unerwarteten Erkrankung in Deutschland ins Krankenhaus, übernehmen wir die vollen Kosten für Unterbringung, Behandlung und Operationen (ohne Wahlleistungen). Falls erforderlich, geben wir eine erste Zahlungsgarantie von bis zu gegenüber dem Krankenhaus. Krankenrücktransport* Organisation und Kostenübernahme in unbegrenzter Höhe Für den Fall, dass Ihr Gast unerwartet schwer erkrankt oder bei einem Unfall schwer verletzt wird, organisiert der ADAC-Ambulanz- Service im Rahmen der Versicherungsbedingungen einen Rücktransport in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Wenn nötig erfolgt der Krankenrücktransport per Ambulanz-Jet. Personen-Bergung Kostenbeteiligung Muss Ihr Gast von einem Rettungsdienst gesucht oder geborgen werden, erstatten wir die Kosten bis Im Todesfall* Rückführung bzw. Kostenerstattung Der ADAC-Ambulanz-Service übernimmt die Rückführung Verstorbener an den Heimatort. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe. Bei einer Bestattung am Sterbeort ersetzen wir die Kosten bis Telefongebühren Kostenbeteiligung Wir beteiligen uns bis maximal 52 an Telefonkosten, die durch die Meldung eines stationären Krankenhausaufenthalts bzw. zur Abforderung eines Krankenrücktransports oder einer Überführung im Todesfall entstehen. Diese Leistungen erbringen wir auch im europäischen Ausland, sofern Ihr Gast auf einer von Deutschland aus angetretenen Reise erkrankt bzw. sich verletzt. * Bitte verständigen Sie sofort den ADAC-Ambulanz-Service Tel. (089) , Fax (089) / / Reise-Krankenversicherung Reise-Krankenversicherung / /

4 J Rückerstattungen nach dem angegebenen Einreisedatum erfolgen über die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, MB1/2, München nur mit Original-Versicherungsschein und -ausweis und mit Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates. Ersatzweise für Ablehnungsbescheid beglaubigte Kopien aller Seiten des Reisepasses. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. Bei der Reise-Krankenversicherung wird eine Geschäftsgebühr von 15 % abgezogen. Wichtige Hinweise 1. Versand des Versicherungsscheines der Reise- Krankenversicherung ins Ausland Der Versand des Versicherungsscheines (ohne Bedingungsheft) sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Versicherungsschein darf nicht bei der Botschaft oder dem Konsulat bleiben, sondern muss vom Gast mit nach Deutschland zurückgebracht werden. 2. Beginnverlegung Reist der Gast nicht zu dem auf dem Versicherungsschein angegebenen Einreisedatum nach Deutschland ein, kann dieses Datum geändert werden. Die Änderung kann bis 6 Monate nach dem ursprünglichen Einreisedatum in der ADAC-Geschäftsstelle erfolgen. Änderung vor dem angegebenen Einreisedatum bei Vorlage des Original-Versicherungsscheines. Änderung nach dem angegebenen Einreisedatum nur nach Einreise des Gastes unter Vorlage des Reisepasses mit Einreisestempel oder des Flugtickets sowie des Original-Versicherungsscheines. 3. Rückerstattung des Beitrags wegen Nichteinreise Kann der Gast überhaupt nicht einreisen, so ist eine Rückerstattung unter folgenden Voraussetzungen möglich: J Rückerstattungen vor dem angegebenen Einreisedatum erfolgen: bei Barzahlung in der ADAC-Geschäftsstelle, in der die Barzahlung erfolgte, bei Bankeinzug nur über die ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, MB1/2, München. Die Rückerstattung erfolgt nur unter Vorlage des Original-Versicherungsausweises und Versicherungsscheines (keine Fotokopie, kein Policenduplikat). Bei Stornierung der Reise-Krankenversicherung vor Versicherungsbeginn wird eine Geschäftsgebühr von 8 erhoben. 4. Verlängerung der Vertragsdauer Bei ursprünglich vereinbarter Vertragsdauer von weniger als 12 Monaten ist eine Anschluss-Versicherung möglich. Es ist der bei Abschluss der Anschluss-Versicherung gültige Beitrag für die Gesamtversicherungsdauer abzüglich des bereits entrichteten Beitrags zu bezahlen. Die Anschluss-Versicherung muss spätestens 1 Woche nach Ablauf der Vorversicherung erfolgen. Versicherungsschutz besteht nur für erkrankungsbedingte Beschwerden, die nach Beantragung (Datum und Poststempel) eingetreten sind. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 12 Monate. Schadenmeldungen zur Reise-Krankenversicherung richten Sie an: ADAC-Schutzbrief, KV-Schaden, Postfach , München Fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: J Versicherungsausweis und eventuelle Anschluss-Police J Reisepasskopie mit Personendaten, Visum- und Einreisestempel J Original-Rechnungen mit Zahlungsbestätigungen J bei Medikamenten die ärztliche Verordnung J Kopie von Arzt- bzw. Entlassungsbericht des Krankenhauses J von Ihrem Gast unterschriebene Entbindung von der Schweigepflicht (Anlage des Versicherungsscheines) Auf der Rechnung müssen folgende Angaben sein: J Name und Geburtsdatum des Patienten J die Krankheitsbezeichnung (Diagnose) J Behandlungsort, -datum und -dauer sowie J alle Einzelleistungen des Arztes und des Krankenhauses Schadenmeldungen zur Haftpflichtversicherung richten Sie an: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG, Abt. TRS, München Fügen Sie bitte den Versicherungsausweis, evtl. die Anschluss- Police und das Anspruchschreiben des Geschädigten bei. / / Wichtige Hinweise für Gastgeber ausländischer Besucher Wichtige Hinweise für Gastgeber ausländischer Besucher / /

5 Günstiger Schutz für Gast und Gastgeber Reise-Krankenversicherung Alter bei Versicherungsbeginn: Monate unter 66 Jahren ab 66 Jahren Anschluss an fremden Vorversicherer 80 (je Monat 2-12) 130 (je Monat 2-6) Reise-Haftpflichtversicherung Gültigkeit Gesamtbeitrag Gültigkeit Gesamtbetrag 1-3 Monate 15 8 Monate 30 4 Monate 18 9 Monate 33 5 Monate Monate 36 6 Monate Monate 39 7 Monate Monate 42 Die maximale Versicherungsdauer (auch unter Anrechnung der Vorversicherung) für beide Versicherungen beträgt 12 Monate für Personen, die zu Versicherungsbeginn jünger als 66 Jahre sind, bzw. 6 Monate für Personen, die bei Versicherungsbeginn 66 Jahre oder älter sind. Falls Sie noch Fragen zum Vertrag haben, beraten wir Sie gerne telefonisch unter (089) oder schriftlich: ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG MB1/ München Jetzt abschließen: persönlich in jeder ADAC-Geschäftsstelle online unter telefonisch unter (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der T-Home; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen) ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG /05.08/150

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