Gefahrstoffe. Genau hinsehen lohnt sich! 05 I Folie 1. Gefahrstoffe 05 I Folie 2. Foto: Ingram Publishing

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1 Lernen und Gesundheit Gefahrstoffe Genau hinsehen lohnt sich! 05 I 2010 Foto: Ingram Publishing Folie 1 Gefahrstoffe 05 I Folie 2

2 Was ist ein Gefahrstoff? Im Job, im Haushalt, in der Freizeit, überall haben wir mit Arbeitsstoffen zu tun. Diese können Gefahrstoffe sein. Gefahrstoffe können natürlich vorkommende Stoffe sein (z. B. Ozon, Asbest) oder künstlich erzeugte chemische Verbindungen (z. B. Schwefelsäure) mit gefährlichen Eigenschaften. Selbst in kleinsten Mengen können sie bei unsachgemäßem Gebrauch zu Bränden oder Explosionen führen, akute oder chronische Gesundheitsschäden beim Menschen verursachen, Fortpflanzung und Erbgut in Mitleidenschaft ziehen sowie die Umwelt schädigen. Gefahrstoffe können auch erst während eines Arbeits- oder Produktionsvorgangs entstehen (z. B. Schweißrauche, Holzstäube). Man merkt Gefahrstoffen ihre schädigende Wirkung nicht immer an. Gefahrstoffe 05 I Folie 2

3 Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen (Stoffgemische) oder Erzeugnisse, die eine oder mehrere der folgenden Eigenschaften haben: sehr giftig giftig gesundheitsschädlich ätzend reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich brandfördernd explosionsgefährlich hochentzündlich leichtentzündlich entzündlich Foto: fotolia/e. Hermann Gefahrstoffe 05 I Folie 3

4 Gefahrstoffe können auftreten als Gase, zum Beispiel Methan, Wasserstoff, Ammoniak, Kohlenmonoxid Dämpfe, zum Beispiel von Lösemitteln Aerosole 1, zum Beispiel Farbnebel, Schweißrauch, Holzstaub Feststoffe, zum Beispiel Pulver, Granulate, Erzeugnisse wie Spanplatten Flüssigkeiten, zum Beispiel Säuren, Laugen, Lösemittel 1 Aerosol ist ein Stoffgemisch, das aus einem gasförmigen Dispersionsmittel (i.d.r. Luft) und flüssigen oder festen (kolloiden) Bestandteilen besteht. Die dispersen Bestandteile bezeichnet man als Schwebstoffe. Sind sie flüssig, spricht man von Nebel; sind sie fest, so liegen Staub oder Rauch vor. Gefahrstoffe 05 I Folie 4

5 So gelangen Gefahrstoffe in den Körper Nasenraum Einatmen Gase, Dämpfe, Stäube, Aerosole Speiseröhre Verschlucken Flüssigkeiten und Stäube Luftröhre Hautresorption Flüssigkeiten, Dämpfe und Stäube Illustrationen: U. Knapp Gefahrstoffe 05 I Folie 2 5

6 Ungeschützter Kontakt mit Gefahrstoffen ein Risiko für die Gesundheit Befindlichkeitsstörungen Vergiftungen Reizungen der Augen, der Haut und der Atemwege Verätzungen der Augen, der Haut und der Atemwege Haut- und Atemwegsallergien Fruchtschädigung bei Schwangeren Veränderung des Erbguts Krebs Gefahrstoffe 05 I Folie 6

7 GHS Global Harmonisiertes System Im Januar 2009 hat das Europäische Parlament das neue GHS-System zur Einstufung und Kennzeichnung chemischer Produkte durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemical Products) umgesetzt. Ziele: Vereinheitlichung nationaler und regionaler Regelungen sowie Transportvorschriften Weltweit einheitliche Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien Internationaler Sicherheitsstandard im Gefahrstoffmanagement Reduzierung der Gesundheits- und Umweltgefahren bei der Herstellung, Verwendung und beim Transport von Chemikalien Vereinfachung des globalen Handels Stärkung des Verbraucherschutzes Gefahrstoffe 05 I Folie 7

8 GHS Zeitplan für die Einführung in der EU Einstufung nach GHS Stoffe Einstufung nach Stoffrichtlinie (Stoff-RL) Kennzeichnung nach Stoff-RL Kennzeichnung nach GHS Gemische Einstufung nach Zubereitungsrichtlinie Kennzeichnung nach Zubereitungsrichtlinie Einstufung nach GHS Kennzeichnung nach GHS Gefahrstoffe 05 I Folie 8

9 GHS Einstufung Gefahrenklasse Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt Bisher: 15 Gefährlichkeitsmerkmale Neu: 28 Gefahrenklassen Gefahrenkategorie Untergliederung innerhalb der Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr Bisher: Abstufungen nur bei bestimmten Merkmalen (z. B. sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich; ätzend R 35, ätzend R 34, reizend R 38) Neu: Abstufungen bei allen Gefahrenklassen in bis zu 4 Kategorien (UN: bis zu 5 Kategorien) Gefahrstoffe 05 I Folie 9

10 Zuordnung Gefährdungskategorie Signalwort Beispiele: Akute Toxizität Kanzerogenität Endzündbare Flüssigkeiten Gefahr 2 Achtung Gefahrstoffe 05 I Folie 10

11 GHS Signalwörter Informiert über den relativen Gefährdungsgrad und signalisiert potentielle Gefahr Hilft bei der Unterscheidung der Gefährdungskategorien Bei Mehrfacheinstufung: Wird Gefahr auf dem Etikett verwendet, erscheint Achtung nicht Attention Achtung Danger Gefahr Gefahrstoffe 05 I Folie 11

12 Gefahrenhinweise (Hazard Statements) Codierung mit standardisiertem Textbaustein, der die Art und ggf. den Schweregrad der Gefährdung beschreibt Gruppe der Gefahrenhinweise Gefahrenhinweis H301 Giftig bei Verschlucken Lfd. Nr. in einer Gruppe Gruppen der Gefahrenhinweise: 2 physikalische Gefahren, 3 Gesundheitsgefahren, 4 Umweltgefahren Gefahrstoffe 05 I Folie 12

13 Gefahrenhinweise Beispiele Code H224 H290 H310 H334 H441 Gefahrenhinweis Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar Kann Metalle korrodieren Tödlich bei Hautkontakt Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen Giftig für Wasserorganismen Gefahrstoffe 05 I Folie 13

14 Sicherheitshinweise (Precautionary Statements) Codierung mit standardisiertem Textbaustein der die empfohlenen Maßnahmen zur Begrenzung oder Vermeidung schädlicher Wirkungen beschreibt Gruppe der Sicherheitshinweise Sicherheitshinweis P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen Lfd. Nr. in einer Gruppe Gruppen der Gefahrenhinweise: 1 Allgemein, 2 Vorsorgemaßnahmen, 3 Empfehlungen, 4 Lagerhinweise, 5 Entsorgung Gefahrstoffe 05 I Folie 14

15 Sicherheitshinweise Beispiele Code P263 P353 P361 P412 Sicherheitshinweis Berührung in der Schwangerschaft/Stillzeit vermeiden Haut mit Wasser abwaschen/duschen Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen Nicht Temperaturen über 50 C/122 F aussetzen Gefahrstoffe 05 I Folie 15

16 Alte Gefahrstoffsymbole neue Gefahrenpiktogramme Kennzeichung von Gefahrstoffen nach der derzeitig noch gültigen Gefahrstoffverordnung Die neuen GHS-Gefahrenpiktogramme nach CLP-Verordnung* NEU NEU NEU * Mit der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemical Products) wird das Global Harmonisierte System (GHS) der UN in der EU umgesetzt. Gefahrstoffe 05 I Folie 16

17 Die neue Kennzeichnung nach GHS Eine deutliche Kennzeichnung von Gefahrstoffen ist lebenswichtig. Nach GHS enthalten Gefahrstoffverpackungen künftig folgende Angaben: Name des Stoffes und Identifikations-Nummer (Produktidentifikatoren) Gefahrenpiktogramme Signalwort Gefahrenhinweise (H-Sätze) Sicherheitshinweise (P-Sätze) Nennmenge des Stoffes oder Gemisches in Verpackungen, die öffentlich zugänglich sind Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten Gefahrstoffe 05 I Folie 17

18 Musteretikett Produktidentifikation Gefahrenpiktogramm Signalwort Nennmenge des Stoffes oder Gemisches Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar Giftig bei Einatmen Giftig bei Hautkontakt Giftig bei Verschlucken Schädigt Organe Von Hitze/Funken/offener Flamme/ heißen Oberflächen fernhalten Nicht rauchen Behälter dicht verschlossen halten Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/ Augenschutz/Gesichtsschutz tragen BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen BEI EXPOSITION ODER UNWOHLSEIN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen Gefahrenhinweise/ H-Sätze (Hazard Statements) Sicherheitshinweise/ P-Sätze (Precautionary Statements) Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten Gefahrstoffe 05 I Folie 18

19 Gegenüberstellung alte und neue Kennzeichnung Rechtsgrundlage Zubereitungsrichtlinie 4 % ige Natronlauge CLP-Verordnung Rechtsgrundlage Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung Gefahrensymbol 4 %ige Natronlauge 4 %ige Natronlauge Produktidentifikation Gefahrenpiktogramm Gefahrenbezeichnung Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) Sicherheitsratschläge (S-Sätze) Nenn- oder Füllmenge des Inhalts Kontaktdaten des Herstellers, Lieferanten Ätzend Verursacht Verätzungen (R34) Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen (S36/37/39) Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren (S26) Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) (S45) 25 Liter Musterstadt AG, Bahnhofplatz 1, Musterstadt, Telefon Gefahr Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314) Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen (P280) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen (P305 + P351 + P338) BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem (Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen (P303 + P361 + P353) BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen (P301 + P330 + P331) Sofort GIFTINFORMATIONS-ZENTRUM oder Arzt anrufen (P310) 25 Liter Musterstadt AG, Bahnhofplatz 1, Musterstadt, Telefon Signalwort Gefahrenhinweise (Hazard Statements) Sicherheitshinweise (Precautionary Statements) Nennmenge des Stoffes o. Gemisches in der Verpackung Kontaktdaten des Herstellers, Lieferanten Gefahrstoffe 05 I Folie 19 Quelle: Auszug aus Bekanntmachung 408 des AGS

20 Eine Musterbetriebsanweisung Beispiel Methanol Gefahrstoffe 05 I Folie 20

21 Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen Technische Maßnahmen: z. B. Absaugung, Raumlüftung, Organisatorische Maßnahmen: z. B. Einsatz von weniger gefährdenden Er satzstoffen, Trennung von Arbeitsbereichen (zeitlich und räumlich), vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Gefahrstoffen, Vorräte auf eine Arbeitsschicht beschränken, regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter Persönliche Maßnahmen: z. B. Betriebsanweisung befolgen, Persönliche Schutzausrüstungen tragen (z. B. Atemschutz, Augenschutz, Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung), auf Hygiene und Hautschutz achten (z. B. Desinfektion, Wechsel von Arbeitskleidung, am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, korrekte Hautreinigung- und pflege) Gefahrstoffe 05 I Folie 21

22 Impressum: DGUV Lernen und Gesundheit, Gefahrstoffe. Mai 2010 Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Mittelstraße 51, Berlin. Redaktion: Andreas Baader (verantwortlich), Gabriele Albert, Wiesbaden. Fachliche Beratung: Dipl.-Ing. Ingrid Thullner, Unfallkasse Hessen Texte: Gabriele Mosbach, Potsdam, Gabriele Albert, Wiesbaden. Verlag: Universum Verlag GmbH, Wiesbaden, Telefon: 0611/9030-0, Dieser Foliensatz gehört zu der Unterrichtseinheit Gefahrstoffe, Mai Unter finden Sie zu diesem Thema folgende Materialien: Kompetenzen Didaktisch-methodischer Kommentar Hintergrundinformationen für die Lehrkraft Einen Informationstext für die Schüler Drei Arbeitsblätter Weiterführende Literatur, Medien und Links Gefahrstoffe 05 I Folie 22

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