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1 AUSTRO CONTROL Season Opener Übermorgen geht s los! Einführung der EASA-Regeln In Deutschland Egon Schmaus Referent Ausbildung im BWLV

2 AUSTRO CONTROL Season Opener Wer steht denn da? Egon Schmaus, 63 Jahre alt Ex- Bundeswehr-Hubschrauberpilot PPL(A) seit 1973, PPL(H), GPL mit TMG Fluglehrer seit 1981 Referent Ausbildung im BWLV Und damit Leiter des Globalausbildungsbetriebs

3 Globale Ausbildungserlaubnis des RP Stuttgart vom Der Baden-Württembergische Luftfahrtverband e. V. (BWLV) wird als Verband zusammengeschlossener Ausbildungseinrichtungen registriert. 155 Vereine bilden aus Motorflug PPL-N und PPL(A) nach JAR-FCL Segelflug, Ballon und Ultraleicht alle Klassenberechtigungen außer IFR und MEP Mit 268 FI PPL(A), 28 FI PPL-N, 240 FI UL, 952 FI Segelflug In 2012 wurden geschult 1874 Flugschüler, davon 1054 Jugendliche Sie erwarben 29 PPL(A), 6 PPL-N, 50 Liz-UL(SPL), 173 GPL 3

4 Anstehende Änderungen ab Nationale Gesetzgebung läuft aus Regelungen Luftfahrtpersonal soll aus LuftVO und LuftVZO in LuftPersV gesammelt werden. Diese erscheint (hoffentlich) im Herbst 2013 Umstellung RF in ATO mit gleichen Rechten Bis Betriebshandbuch, Safety Management Bis neue Zulassungsurkunde ATO Segelflugausbildung läuft weiter bis

5 Änderung Ausbildung vom PPL-N zum LAPL(A) Für laufende Ausbildung zum PPL-N gilt weiter Vorgehen gemäß LuftPersV 1 und 1a - Mit allen Krediten für Segelflieger und UL-Piloten - Nach jedoch keine weitere Annahme von Schülermeldungen zum PPL-N - Prüfung nach immer zum LAPL(A) - Ausstellung LAPL(A) - Regelung bedarf noch der Verifizierung durch BMVBS 5

6 Ausbildung zum LAPL(A) Für beginnende Ausbildung zum LAPL(A) nach Die PPL-N-Ausbildung geht ab in eine LAPL- Ausbildung über. Hierzu muss der Ausbildungsbetrieb jedoch als ATO geführt werden. Der BMVBS ist momentan dabei die (einfachen) Voraussetzungen hierfür zu definieren. Ergebnis wird erwartet zum Monatsende März 2013 Der Ausbildungsbetrieb muss dann einen Antrag auf ATO für LAPL(A) ab stellen oder das RP ermächtigt von sich aus. 6

7 Ausbildung zum LAPL(A) Schüler benötigt Theorieausbildung, 30 Flugstunden, (mindestens 15 h mit Lehrer, 6 h Solo) Theoretische + praktische Prüfung Inhaber GPL (neu SPL) mit CR TMG benötigt 21 h Erfahrung mind. 3 Flugstunden (10 Starts mit Lehrer, 10 Solo), Praktische Prüfung mit Theorieanteil Inhaber UL-Lizenz benötigt Ausbildung wie Fußgänger bei laufender Ausbildung Kredit gem. LuftPersV 1a fraglich Prüfung immer zum LAPL(A) 7

8 Änderung Globalausbildungsgenehmigung Nötige Schritte für den Ausbildungsbetrieb des BWLV bis Antrag Ausbildungsgenehmigung ATO für LAPL(A), (S), (B) ist vorbereitet bis Erstellung Betriebshandbuch mit Managementsystem wird derzeit vorbereitet - Anpassung Ausbildungsprogramme und Verfahren An VO 290/2012 Anhang VII (Organisationen) - Dann bis neues Ausbildungszeugnis durch die 8 Behörde

9 Einführung EASA-FCL Regeln EASA Einführung festgelegt LuftPersV und LuftVO erscheinen später bis ICAO-/PPL-N Lizenz LAPL(A) Mit Prüfungsflug Part-FCL PPL(A) (siehe folgende Folien) bis GPL SPL LAPL(S) Ballon Lizenz EASA-BPL oder LAPL(B) bis JAR-Lizenz Part-FCL PPL(A)

10 Flugberechtigung aus JAR-FCL-Lizenz Beginn EASA-Regeln Ablauf der Gültigkeit SEP z.b Ablauf der Gültigkeit FI z.b Ablauf der Gültigkeit Lizenz z.b Ende Umschreibung in EASA-Lizenz Monate vor Ablauf 12h, 12Starts Incl. Übungsflug Verlängerung FI Gem. JAR-FCL 12 Monate vor Ablauf 12h, 12Starts Schulungsflug Verlängerung durch Behörde Für Inhaber von CR SEP Umschreibungsfenster Motorflug und TMG Erfüllung der Anforderungen in einer Umschreibung in PPL(A) Klasse und Verlängerung 10 für beide CR

11 Flugberechtigung aus ICAO-Lizenz Beginn EASA-Regeln Ablauf der Gültigkeit SEP z.b Ablauf der Gültigkeit FI z.b Ende Umschreibung in EASA-Lizenz Ablauf der Gültigkeit SEP z.b X 12h,12Starts Incl. Übungsflug Verlängerung FI Gem. JAR-FCL Umschreibungsfenster Motorflug Umschreibung in LAPL (A) oder in PPL(A) nach Funknavigationsprüfung Bei LAPL(A) PPL(A) Monats Monate Fenster vor Ablauf 12h, 12Starts 12Starts Auf Schulungsflug TMG oder SEP Schulungsflug Verlängerung durch Keine Verlängerung Behörde 11

12 Flugberechtigung aus PPL-N-Lizenz Beginn EASA-Regeln Ablauf der Gültigkeit FI z.b Ende Umschreibung in EASA-Lizenz 12h,12Starts Incl. Übungsflug In den letzten 24 Monaten Umschreibungsfenster Motorflug Umschreibung in LAPL (A) oder PPL(A) nach Funknavigationsprüfung Bei Bei LAPL(A) PPL(A) 12 Monate vor Ablauf 24 Monats Fenster 12h, 12Starts 12h, 12Starts Schulungsflug Auf TMG oder SEP Verlängerung durch Schulungsflug Keine Behörde Verlängerung 12

13 Flugberechtigung SPL aus GPL Beginn EASA-Regeln Ablauf der Gültigkeit FI z.b Ende Umschreibung GPL und BPL in EASA-Lizenz 24-Monats-Fenster 25 Starts (5 pro Startart) 24-Monats-Fenster 5 Stunden, 15 St (5 pro Startart) 2 Schulungsflüge 24-Monats-Fenster 12h,12Starts Incl. Übungsflug Klassenberechtigung SPL-TMG Bevorzugter Zeitraum 24 Monats Fenster 12h, 12Starts Auf TMG oder SEP Schulungsflug 13

14 Flugberechtigung SPL LAPL(S) Eintrag aller Berechtigungen, die am Tag der Umstellung gültig sind und deren Rechte ausgeführt werden dürfen (Bestätigung durch FI gem. 120 LuftVO) Also überprüfen, Welche Startart ist gültig : -Windenstart - Gummiseilstart - LFz Schleppstart - Eigenstart = (je 5 Starts in den letzten 24 Monaten) - Klassenberechtigung TMG = (12 Stunden, 12 Landungen, Übungsflug in den letzten 24 Monaten) Ansonsten Neuerwerb dieser Berechtigung gemäß EASA-FCL

15 Flugberechtigung PPL(A) LAPL(A) Eintrag aller Berechtigungen, die am Tag der Umstellung gültig sind und deren Rechte ausgeführt werden dürfen (Bestätigung durch FI gem. 120 LuftVO).. NFQ (Nachtflugberechtigung) ist unbegrenzt gültig Also überprüfen, ob current bei: - F-Schlepp mit TMG - F-Schlepp mit SEP - Bannerschlepp = je 10 Schlepps in den letzten 24 Monaten - SEP (Water), SET, MEP -IR -FI Ansonsten Neuerwerb dieser Berechtigung gemäß EASA-FCL

16 R E M U N E R A T I O N Im AEROKURIER 04/13 Editorial: Gastflüge, bei denen der Passagier an den Kosten beteiligt wird, sind nicht länger erlaubt! Vertreter des BMVBS interpretieren die neuen europäischen Lizenzierungsvorschriften sehr restriktiv und treffen keine Unterscheidung zwischen der Vergütung, sprich Bezahlung des Piloten und einer Beteiligung des Passagiers an den Kosten für Treibstoff und Flugzeug Dies ist ein Tiefschlag für Vereine und private Flugzeugbesitzer, die bisher durch Rundflüge einen Teil der Flugkosten weitergeben konnten.

17 R E M U N E R A T I O N Stellungnahme Nr. 03/2012 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit vom 3. September 2012 für eine Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen für den Flugbetrieb und der Durchführungsbestimmungen für das fliegende Personal, Gewerbsmäßige Beförderung mit Segelflugzeugen und Ballonen, Gewerbsmäßige Beförderung von A nach A mit Flugzeugen und Hubschraubern Ab Seite 16 finden sich die für die Rundflüge relevanten Stellen für die sogenannten gewerbsmäßigen Flüge von A nach A:

18 R E M U N E R A T I O N I. Richtlinien Zielsetzungen für gewerblichen Luftverkehr von A nach A 64. Auf der Grundlage von Kommentaren zum NPA, von Reaktionen auf das CRD, Bemerkungen während der AGNA-Themensitzungen über gewerblichen Luftverkehr von A nach A sowie während der Gespräche im EASA-Ausschuss kommt die Agentur zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Vorschriften für gewerblichen Luftverkehr von A nach A die folgenden Zielsetzungen erfüllen sollten: Unterstützung von gewerbsmäßiger Beförderung im Luftverkehr von nicht komplizierten Organisationen, bei der es sich um Rundflüge innerhalb eines lokalen Bereichs mit kleineren technisch nicht komplizierten Luftfahrzeugen nach VFR am Tage oder bei Nacht handelt; Schaffung von Anreizen für Aeroclubs, die auch zugelassene Ausbildungseinrichtungen (ATO) sind, bei ihren Bemühungen, ihre Mitgliederbasis zu stärken, unter Berücksichtigung des Sachverhalts, dass diese Organisationen üblicherweise gewerblichen Luftverkehr von A nach A mit technisch nicht komplizierten Luftfahrzeugen nach VFR am Tage an einer beschränkten Anzahl von Tagen durchführen;. Und so weiter

19 R E M U N E R A T I O N Verfechter dieser Sichtweise versuchen zu klären: Wir wollen klarstellen: Die Vokabel "gewerbsmäßig" ist seitens der EASA so gemeint, dass keinerlei Bezahlung erfolgen darf. "Selbstkostenflüge" gibt es nicht. Die deutsche Besonderheit der Flugtage durch Vereine, sei es zur Aufbesserung der Vereinskasse, zur Gewinnung von Fluginteressierten oder zur Pflege der lokalen Nachbarschaft der Flugplätze, gibt es in den anderen europäischen Ländern in dieser Form nicht. Die Vereine sind dort oft sogar kommerziell". Die Vokabel "gewerbsmäßig" darf auch nicht nach deutschem Recht so interpretiert werden, dass Gewerbsmäßigkeit nur vorliegt, wenn eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die Vereine dürfen daraus nicht ableiten, dass sie mangels nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht gar nicht betroffen sind und weiter Rundflüge machen dürfen. Bezahlte Rundflüge sind ab dem dann einfach nicht mehr möglich. Alle Planungen für Flugtage sollten daher überprüft werden.

20 R E M U N E R A T I O N

21 Remuneration Definition durch BMVBS abwarten - Soll in ca. 2 Wochen veröffentlicht werden - am weitere Besprechung der Behörden bei BMVBS - wir leben in DEUTSCHLAND - ergo gilt (für mich) Deutsches Recht der Definition Tip: - Rundflüge pausieren bis Klärung - wo kein Kläger, da!

22 Zusammenfassung Remuneration Abwarten und Tee trinken!!!! Selbst im BMVBS herrscht unterschiedliche Meinung gewerbliche Flüge muss von Juristen geprüft werden Möglichkeiten zum An-Denken: - Mitglied für einen Tag - Spende nach dem Flug - nur GPL/SPL-Piloten fliegen TMG Also: Keep Cool

23 Zusammenfassung Jeder darf weiter fliegen!! JAR-FCL-Pilot : Umwandlung bei erster Fälligkeit ICAO-Pilot: Umwandlung bei erster Fälligkeit < PPL-N-Pilot: Umwandlung vor GPL-Pilot: Umwandlung (nach 2013) vor BPL-Pilot: Umwandlung (nach 2013) vor UL-Pilot: Keine Regelung, da Luftsportgeräteführer Fluglehrer: Umwandlung in PPL, SPL oder BPL, sonst kein FI Berechtigung: Eintrag AUSFÜHRBARER Berechtigungen Tauglichkeit: bisheriges Zeugnis gilt bis zum Ablauf LAPL > 40 Jahre immer 24 Monate PPL + SPL > 50 Jahre 12 Monate

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Many Happy Landings

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