Mindestlohn. Michael Dauer
|
|
- Dorothea Küchler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mindestlohn Die Neuregelungen ab dem Michael Dauer Geschäftsführer
2 Übersicht Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Welche Vergütungsbestandteile zählen nicht zum Mindestlohn? Welche Aufzeichnungspflichten habe ich als Unternehmer ab dem zu beachten? Wann ist der Mindestlohn fällig? Wie wird der Mindestlohn in der Praxis überprüft? Welche Geldbußen und Strafen können gegen den Unternehmer festgesetzt werden? Auf dem Prüfstand: Vergütungssysteme in der Logistik? Haftungsfalle bei Beauftragung von Subunternehmern
3 Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Mindestlohn: Die Neuregelungen ab dem Ab dem 01. Januar 2015 gilt flächendeckend für Ost- und Westdeutschland ein einheitlicher Mindestlohn. Verabschiedet vom Deutschen Bundestag am (MiLoG). Der Mindestlohn ab dem beträgt 8,50 brutto steht jedem volljährigem Arbeitnehmer zu, der in Deutschland tätig wird Wichtig: Er ist unabhängig davon, wo der Arbeitgeber seinen Unternehmenssitz hat. Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers spielen ebenfalls keine Rolle
4 Achtung Ausnahmen Welche Vergütungsbestandteile zählen nicht zum Mindestlohn? Steuerfreie Vergütungen und Auslagenersatz sind zusätzlich zu zahlen und dürfen nicht eingerechnet werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nur dann in den Mindestlohn einzurechnen, soweit sie monatlich gezahlt werden und keine Rückforderungsoption seitens des Arbeitgebers besteht
5 Mindestlohn Ausnahmegruppen Ausnahmen zur Zahlung des Mindestlohns gelten für folgende Arbeitnehmergruppen: Auszubildende Pflichtpraktika gem. Studien-/Prüfungsordnung Ausbildungsbezogene Praktika Praktikanten bis max. 3 Monate bei Orientierung für eine Berufsausbildung Freiwilligendienstleistende Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung (über 12 Monate arbeitslos) Saisonarbeiter in der Landwirtschaft Zeitungszusteller Ehrenamtlich tätige Personen
6 Aufzeichnungspflichten Welche Aufzeichnungspflichten habe ich als Unternehmer ab dem zu beachten? Bis Die Aufzeichnungspflicht (geregelt in 16 Arbeitszeitgesetz) verpflichtete den Arbeitgeber, die geleistete Arbeitszeit seiner Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Zur Umgehung der Aufzeichnungspflicht wurde ein Arbeitsvertrag mit Regelung der Arbeitszeit mit dem geringfügig Beschäftigten erstellt. Die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund akzeptierten diese Arbeitsverträge (in der Regel) der Arbeitgeber sparte sich die lästige Dokumentation der Arbeitszeiten. Der Gesetzgeber unterstellt aber daß der Arbeitnehmer erheblich mehr Stunden leistet als vertraglich vereinbart. daß dadurch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (durch die anstehenden Überprüfungen durch den Zoll) nicht überprüft werden können
7 Aufzeichnungspflichten Welche Aufzeichnungspflichten habe ich als Unternehmer ab dem zu beachten? Neu ab Die Arbeitszeiten von geringfügig und kurzfristig Beschäftigen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erbringung der Arbeitsleistung schriftlich aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungspflicht kann vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übertragen werden. Beginn und Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit sind zu erfassen. Diese Dokumentation der Arbeitszeiten des laufenden Monats ist bei Prüfungen durch den Zoll vor Ort unverzüglich vorzulegen. Nach Monatsende ist diese Dokumentation von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unterzeichnen und muss zu den Abrechnungsunterlagen genommen werden. Die Dokumentation ist im Rahmen der Prüfung von der Deutschen Rentenversicherung Bund zwingend vorzulegen. Ausnahme von dieser Aufzeichnungspflicht nur für Privathaushalte!
8 Prüfungen Wie wird der Mindestlohn in der Praxis überprüft? Überprüft wird der Mindestlohn ab dem vom Zoll. Eine Prüfung wird nicht angekündigt, sondern erfolgt willkürlich ohne vorherige Ankündigung
9 Wichtig! Wichtig! Bei Unternehmen, die zur Sofortmeldung verpflichtet sind, gilt die Aufzeichnungspflicht für ALLE Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2.958!
10 Fälligkeiten Wann ist der Mindestlohn fällig? Der Mindestlohn ist am letzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen, der auf den Monat folgt, in welchem die zu vergütende Arbeitsleistung erbracht wurde. Ausnahme: Lebensarbeitszeitkonten (Flexi II)
11 Geldbußen und Strafen Welche Geldbußen und Strafen können gegen den Unternehmer festgesetzt werden? Geldbußen bis zu können gegen Arbeitgeber festgesetzt werden, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig den gesetzlichen Mindeslohn nicht gezahlt hat. Geldbußen bis zu können gegen Arbeitgeber festgesetzt werden, bei Boykott der Prüfungen der Zollbehörde sowie bei Verstoß gegen die bestehenden Aufzeichnungspflichten
12 Wichtig! Welche Geldbußen und Strafen können gegen den Unternehmer festgesetzt werden? Achtung Unternehmen, die mit einer Geldbuße von über belegt wurden, sollen gem. 19 MiLoG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag eines öffentlichen Arbeitgebers ausgeschlossen werden
13 Besonderheiten Logistik Auf dem Prüfstand: Vergütungssysteme in der Logistik? Unterschreitung des Mindestlohn durch Nettolohnvereinbarung? Bei Speditionen kommt es oft zu sogenannten Nettolohnvereinbarungen. Aber Achtung: nicht alle Vergütungsbestandteile dürfen zum Mindestlohn gezählt werden! Nicht Bestandteile des Mindestlohns sind: Spesen VWL Steuerfreie Gehaltsbestandteile Nachtzuschläge Jährlich gezahltes Weihnachts-/Urlaubsgeld Umsatzbezogene Gehaltsbestandteile Erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile
14 Praxisbeispiel Ein Fahrer erhält ein monatliches Bruttogehalt (40 Std./Woche) i.h.v Zusätzlich erhält er steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen i.h.v. 240 sowie steuerfreie Nachtzuschläge i.h.v Auf Basis Steuerklasse 1 erhält er ein monatliches Nettoentgelt i.h.v Der Fahrer macht drei Wochen Urlaub. Somit ergibt sich folgende Berechnung: Bruttoarbeitsentgelt 1.475, Verpflegungsmehraufwendungen 60, steuerfreie Nachtzuschläge 40. Auf Basis Steuerklasse 1 erhält er ein monatliches Nettoentgelt i.h.v Der Fahrer verhandelt daraufhin mit dem Arbeitgeber, dass er ein regelmäßiges monatliches Nettoarbeitsentgelt i.h.v erhält. Ab dem ergibt sich aber folgendes Problem:
15 Logistik Praxisbeispiel Monat März 2015: 22 Arbeitstage x 8 Stunden = 176 Stunden pro Monat. Der Fahrer erhält für 22 Arbeitstage steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen = 264 Für steuerfreie Nachtzuschläge erhält er = 156 Abrechnung März 2015: Bruttoarbeitsentgelt 1.390, steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen 264 und steuerfreie Nachtzuschläge i.h.v. 156 ergeben ein Nettoarbeitsentgelt i.h.v Bruttoarbeitsentgelt bei 176 Arbeitsstunden ergibt ein Bruttoarbeitsentgelt i.h.v. 7,90 pro Zeitstunde. Somit ist der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 im Monat März 2015 um 0,60 unterschritten, da steuerfreie Gehaltsbestandteile nicht eingerechnet werden dürfen. Zu noch höheren Unterschreitungen kann es kommen, wenn sich der Fahrer um 24 Uhr im benachbarten Ausland (z.b. Belgien) befindet, da dann die höheren Verpflegungsmehraufwendungen ausgezahlt werden können. Argumentationen, dass der gesetzliche Mindestlohn bei der jährlichen Betrachtungsweise nicht unterschritten wird, bleiben unberücksichtigt!!! Zoll und die Deutschen Rentenversicherung prüfen den einzelnen Abrechnungsmonat
16 Achtung Haftungsfalle Haftungsfalle bei Beauftragung von Subunternehmern Bis Unternehmer, die sogenannte Subunternehmer für Dienst- oder Werkleistungen beauftragten, mussten sicherstellen, daß der Subunternehmer ebenfalls die geltenden Mindestlöhne zahlten. Sobald er erkennen konnte, dass die Mindestlöhne nicht gezahlt wurden, haftete er. Konnte der Unternehmer jedoch beweisen, dass er dies nicht erkennen konnte, traf ihn kein Verschulden und somit keine Haftung. Ab Das ab geltende MiLoG gibt hierzu eine klare Aussage: 13 MiLoG verweist pauschal auf 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) Die sogenannte Auftraggeberhaftung nach 13 MiLoG erweitert nun die Haftung des beauftragenden Unternehmers, da nun die gesamte Nachunternehmerkette und hier insbesondere die Mindestlohnansprüche der Arbeitnehmer des Nachunternehmers sowie von Nachunternehmern entliehene Arbeitnehmer erfasst werden
17 Haftungsfalle Subunternehmer Haftungsfalle bei Beauftragung von Subunternehmern Wie kann ich mich als Unternehmer vor Nachforderungen schützen? Bei komplexen Werkleistungen oder Dienstleistungen, die von Subunternehmern ausgeführt werden, sollten zeitnah die Verträge geprüft werden. Der Subunternehmer sollte auf jeden Fall schriftlich versichern, dass er die Pflichten des MiLoG erfüllt. Je nach Risiko sollte der Subunternehmer anonymisierte Lohnjournale vorlegen, aus denen der Stundensatz der einzelnen Arbeitnehmer ersichtlich ist
18 Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, ein Mindestlohngesetz zu erlassen, mit dem alle Praxisfälle rechtssicher beurteilt werden können. Um die Unternehmen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales daher eine Mindestlohn-Hotline eingerichtet. Telefon 030 / mindestlohn@buergerservice.bund.de Sollte die Mindestlohn-Hotline den Praxisfall nicht beurteilen können oder wollen, kann man sich mit dem Problem auch direkt an das zuständige Hauptzollamt Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wenden, um entsprechenden Ärger bei einer willkürlichen Überprüfung durch den Zoll zu vermeiden
19 Zoll Recht Steuern Referent: Name Michael Dauer Geschäftsführer Praemium Beratungs GmbH Telefon Mobil in Kooperation mit der IAPA International Association of Professional Advisers (
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten
MehrMERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann
MehrMERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe
MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe August 2015 Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat
MehrGesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015
!!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger
Mehr1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3
Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung
MehrGroßer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014
gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr
MehrInformationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015
Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?
MehrMindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn
MehrRechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL
Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Deutschland erhält damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn.
MehrMandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015
Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, Ein Thema, das viele beschäftigt oder beschäftigen wird, ist das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes
MehrMärz 2017 Lohn & Personal
März 2017 Lohn & Personal Sonderserie - Gesetzlicher Mindestlohn In Deutschland ist ab dem 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,50 je Zeitstunde in Kraft getreten.
MehrNeu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3
Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50
MehrDer gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?
Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze
MehrMindestlohn. Inhaltsübersicht 1) 1) Der Inhalt dieser Seite/Datei ist unverbindlich. Eine Haftung für den Inhalt ist deshalb ausgeschlossen.
Mindestlohn RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Mindestlohn in der Normenhierarchie B. Regelfall I. Flächendeckender
Mehr70 Tage Mindestlohn und jetzt? Unternehmerstammtisch. Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen
Unternehmerstammtisch Thema: 70 Tage Mindestlohn erste Erfahrungen 1 Agenda: 1.Gesetzgebungsvorhaben 2.Begleitung durch IHK Organisation 3.Erfahrungen Probleme aus den Unternehmen 4.Fazit 2 MiLoG- Das
MehrInformation zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz
Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 01.01.2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 brutto pro Arbeitszeitstunde. Gemäß
MehrDas Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
MehrAusgewählte Rechtsprobleme
Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim
MehrMindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte
Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte 1. Hauptinhalt Alle Arbeitnehmer/innen (AN) haben Anspruch auf Mindestlohn (ML) gegen Arbeitgeber Höhe des Mindestlohns beträgt
MehrGesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn
Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle
MehrDas Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50
MehrMindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim
Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:
MehrDie betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk
Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Handwerkspolitisches Forum zum Mindestlohn am 9. März 2015, Handwerkskammer Chemnitz Mindestlohngesetz Mindestlohngesetz ist seit
MehrMindestlohn und Mindestlohngesetz
Mindestlohn und Mindestlohngesetz matttilda - Fotolia.com Anwendungsbereich Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Regionen.
MehrMindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2015 Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie
MehrCheckliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab
Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste
MehrPersönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG
Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in
MehrMindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)
Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,
MehrMindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2015 Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie
MehrMindestlohn das müssen Sie beachten!
Beachten Sie folgendes: Bundesweit gibt es derzeit für folgende Branchen gesetzliche Mindestlöhne, weil ein Tarifvertrag nach dem AEntG für allgemein verbindlich erklärt wurde. Wenn Ihr Unternehmen zu
MehrGesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut
Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2015 Rechtsanwalt Michael Sack BGV Sachsen-Anhalt Landesinnungstagung der Steinmetze 27. und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut Koalitionsvertrag vom 27. November
MehrWestfälische Dachtage
Westfälische Dachtage 2015 26. 27. Februar 2015 Eslohe 1 Tarifautonomiestärkungsgesetz und seine Auswirkungen - Gesetzlicher Mindestlohn (MiLoG) - Änderungen des Arbeitsgerichtsgesetzes - Änderung des
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Welche Vergütungsbestandteile
MehrMERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn
MERKBLATT Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wirft viele Fragen auf. Dieses Merkblatt enthält grundsätzliche Informationen hierzu. Rechtsprechung und Kommentierungen
MehrMindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht
Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seite 2 von 8 MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt
MehrMindestlohn das gilt es zu beachten!
Mindestlohn das gilt es zu beachten! Mit der Jahreswende wurde der Mindestlohn von 8,50 die Stunde eingeführt. Dies bringt viele Fragen und Konsequenzen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit sich.
MehrMindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau
Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht
MehrMERKBLATT Recht und Steuern
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrMandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn
Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn Inhaltsübersicht 1. Mindestlohn nach MiLoG ab 2015 2. Weitere Regelungen zum Mindestlohn 3. Zeitplan 4. Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick 5. Besonderheiten
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Neuer Mindestlohn ab 01.01.2017 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Die gesetzliche Regelung findet sich im Mindestlohngesetz
MehrMindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen.
Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelt.
MehrGesetzlicher Mindestlohn Fallstricke bei der Haftung für Subunternehmer nach dem MiLoG*
Gesetzlicher Mindestlohn Fallstricke bei der Haftung für Subunternehmer nach dem MiLoG* Rechtsanwalt und Syndikus Dr. iur. Jörn-Christoph Jansen Leiter der Geschäftsstelle Schwerin * nach Bissels/Falter,
MehrMerkblatt. Mindestlohn
Merkblatt Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3599 6. Wahlperiode 19.01.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Durchsetzung von Mindestlöhnen in Mecklenburg-Vorpommern
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ
MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Stand: September 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER MINDESTLOHN Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz (MiLoG)
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten,
MehrDER GESETZLICHE MINDESTLOHN
DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Allgemeines Seit dem 1. Januar 2015 gilt abgesehen von den im Gesetz genannten Ausnahmen (siehe unten) ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und Beschäftigte in alle
MehrMindestlohn jetzt alles klar? RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 3.0 - jetzt alles klar? RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3 Mindestlohn 3.0 - eine Übersicht 1. Was
MehrMindestlohn zum 01. Januar 2015
Herzlich Willkommen zum Winterseminar 2014/2015 Mindestlohn zum 01. Januar 2015 Ab 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 / Stunde. Wer ist davon betroffen? Unternehmer die Voll- und
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Sonderregelungen
Mehr1. Das Mindestlohngesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover Rundverfügung G 1/2015 Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover Telefon 0511 1241-0 Telefax 0511 1241-769 www. landeskirche-hannover.de E-Mail landeskirchenamt@evlka.de
MehrDEUTSCHES MINDESTLOHNGESETZ (MILOG) WESENTLICHE INHALTE FÜR VERKEHRSWIRTSCHAFT
DEUTSCHES MINDESTLOHNGESETZ (MILOG) WESENTLICHE INHALTE FÜR VERKEHRSWIRTSCHAFT Seit 1.1.2015 gilt das deutsche Mindestlohngesetz, mit welchem ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von Euro 8,50
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen
MehrPrüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15.
Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15. September 2015 Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit II. Prüfaufgaben
MehrAb 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde
Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt von 8,50 Euro brutto
MehrPraxishinweise zum Mindestlohn
Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -
MehrGemüsebautag 2015. Mindestlohn
Gemüsebautag 2015 Mindestlohn Rechtsanwalt Christian Wirxel Land und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Hessen.e.V. agv@agrinet.de 1 Für wen gilt der Mindestlohn? Für alle in Deutschland beschäftigte
MehrIhr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER
MehrDer gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung
Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung 1 Das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Ab 1. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn
MehrDie Einführung von Mindestlöhnen ab
Die Einführung von Mindestlöhnen ab 01. 01. 2015 Seminar des Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbandes Sachsen- Anhalt e.v. am 03. Dezember 2014 RAin Helgard Wiegand Mindestlohn nach dem MiLoG
MehrMitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt. am 05. September 2016
Mitgliederversammlung Land- und Forstwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt am 05. September 2016 Aktuelles Tarifgeschehen insbesondere auch mit Sicht auf Probleme und Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung
MehrSichere Umsetzung des Mindestlohns im eigenen Unternehmen. und. effektive Risikominimierung bei der Auftraggeberhaftung
Sichere Umsetzung des Mindestlohns im eigenen Unternehmen und effektive Risikominimierung bei der Auftraggeberhaftung Wir unterstützen die NRW-Initiative FAIRE ARBEIT FAIRER WETTBEWERB und überprüfen die
MehrMindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
MehrDer Mindestlohn kommt!
25.09.2014 - Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Olaf Meier Der Mindestlohn kommt! Der Mindestlohn kommt! Fragen und Antworten zum neuen Mindestlohngesetz Dr. Olaf Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht 1. Wer hat
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
ARBEITSRECHT A32 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der gesetzliche Mindestlohn Mindestlohn: Für wen gilt
MehrMindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland
Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland Nach 16 Meldepflicht des Mindestlohngesetzes sind Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer(innen) unter anderem im Speditions-, Transport- und/oder
MehrWas Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen
Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Eine kurze Zusammenfassung Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen haben, ist am
MehrMINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz
MehrDer Lohn macht die Musik
HLB Ratgeber III/2014 Der Lohn macht die Musik Steuertipps rund um den gesetzlichen Mindestlohn Die langen Debatten um den Mindestlohn haben ihr (vorläufiges) Ende. Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland
MehrDer gesetzlichen Mindestlohn Was Arbeitgeber wissen müssen
Der gesetzlichen Mindestlohn Was Arbeitgeber wissen müssen I. Einführung Zum 1.1.2015 wird es in Deutschland erstmals einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn geben. Er beträgt bei seiner Einführung
MehrVerordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer-
Bearbeitungsstand: 15.07.2015 15:38 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18
MehrFür wen gilt der Mindestlohn?
Mandanten- Informationsbrief zum Mindestlohn ab 2015 Der Mindestlohn wird ab 2015 durch das verabschiedete Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Zusätzlich können auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
MehrMindestlohn 2.0. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber. RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 2.0 Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie den Gesetzgeber RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie 3
Mehrbpl Rundbrief Sonderrundbrief Mindestlohngesetz Juli 2015 Mindestlohngesetz Was Sie wissen sollten!
Sehr geehrte Damen und Herren, seit etwa einem halben Jahr ist Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindestlohn zu zahlen. Ausreichend Anlass, um Ihnen unseren Sonderrundbrief zum Thema Mindestlohngesetz (MiLoG)
MehrReferentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Refenrentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Stärkung der
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Vortrag vor dem Handelsausschusses der IHK Lippe zu Detmold am 24.03.2015 Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze
MehrDer gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe Rheinland- Pfalz Saarland
www.dstv.de Der gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Rheinland- Pfalz Saarland Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe DER GESETZLICHE MINDESTLOHN INHALTSVERZEICHNIS A) Die Regelungen
MehrDer Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen
Der Mindestlohn kommt Mehr Lohngerechtigkeit schaffen So sieht es aus ohne Mindestlohn. 06.06.2014 2 Wie wird der Mindestlohn eingeführt? 06.06.2014 3 Den Mindestlohn soll das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
MehrDer gesetzliche Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn Was Arbeitgeber beachten müssen Ratgeber Handwerk / Arbeitsrecht I. Der gesetzliche Mindestlohnanspruch 1. Grundsätzliches Seit dem 1.1.2015 gibt es in Deutschland einen bundeseinheitlichen
MehrWichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019
Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019 Gerne möchten wir Sie über wichtige aktuelle Information zum Mindestlohn informieren und bitten Sie darum, diese zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.
MehrInsolvenzanfechtung und Mindestlohn. Ratschläge für den Unternehmer Unternehmerfrühstück der VR Bank Glauchau eg
Insolvenzanfechtung und Mindestlohn Ratschläge für den Unternehmer Unternehmerfrühstück der VR Bank Glauchau eg Quelle: de.toonpool.com 05.03.2015 3 Die Insolvenzanfechtung als Unternehmerrisiko Der Unternehmer
MehrMindestlohn. Allgemeines
Mindestlohn Allgemeines Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde eingeführt. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
MehrInfobrief März 2015. Mindestlohngesetz (Milog)
Krefeld Regensburg Unternehmensnachfolge Finanzplanung Controlling Infobrief März 2015 Mindestlohngesetz (Milog) Seit August 2014 ist das Mindestlohngesetz in Kraft. Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen
MehrMindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe
Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Webinar 25.3.2015 Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Wer ist online? Antje Schmidt Anita Stähle Anette
MehrINFORMATIONEN FÜR ARBEITGEBER
StB Andreas G. Stabel Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Max-Planck-Str. 6 67657 Kaiserslautern Tel. 0631/3403656 Fax 0631/3403657 email: info@stb-stabel.de www.stb-stabel.de Sprechzeiten: Montag bis
MehrMindestlohngesetz / Änderung kurzfristig Beschäftigter (LuF) Was kommt auf den Arbeitgeber zu?
Mindestlohngesetz / Änderung kurzfristig Beschäftigter (LuF) Was kommt auf den Arbeitgeber zu? Agenda I. Mindestlohngesetz 1. Überblick über das MiLoG 2. Ausnahmen: Persönlicher Anwendungsbereich 3. Übergangsregelung
MehrMindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.
Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Mindestlohn: Bestimmungen 3.1. Anwendungsbereich 3.2. Übergangsregelungen 3.3. Entgeltbestandteile
MehrMindestlohn (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel
Folie 1 Mindestlohn 4.0 - (k)ein Weltuntergang! RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: bundesweit Folie 3 Mindestlohn 4.0 - eine Übersicht
MehrEIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ
EIN JAHR MINDESTLOHN / ARBEITSZEITGESETZ EINE KURZE ZWISCHENBILANZ SCHWERPUNKTE 1. Welche Lohnbestandteile sind mindestlohnwirksam? 1.1 Was ist Arbeitszeit? 1.2 Grund- und Leistungslohn 1.3 Urlaubs- und
MehrDas Mindestlohngesetz
Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten
MehrRechtsfragen zum Mindestlohn nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz)
Rechtsfragen zum Mindestlohn nach dem MiLoG (Mindestlohngesetz) Am 16.08.2014 ist das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) in Kraft getreten (BGBl. 2014 Teil I, S. 1348
MehrAllgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Stand: August 2015 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz
MehrDer gesetzliche Mindestlohn 09/2014
Der gesetzliche Mindestlohn 09/2014 was ist ab 2015 zu beachten? Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf zur Einführung des Mindestlohnes am 11.07.2014 zugestimmt. Sofern sich bis Ende des Jahres keine Änderungen
Mehr