MERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MERKBLATT. Der gesetzliche Mindestlohn"

Transkript

1 MERKBLATT Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wirft viele Fragen auf. Dieses Merkblatt enthält grundsätzliche Informationen hierzu. Rechtsprechung und Kommentierungen zu diesem Thema liegen jedoch noch nicht vor, weshalb diese Informationen lediglich als erste Einschätzung zu sehen sind. Allgemeine Informationen Seit dem gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 (brutto) pro Stunde. Dieser ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Für wen gilt das MiLoG? Gemäß 22 MiLoG gilt dieses für Arbeitnehmer und Praktikanten i.s.v. 26 BBiG (s. aber unten). Für wen gilt das MiLoG nicht? Für folgende Gruppen gilt der Mindestlohn nicht: Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Auszubildende Langzeitarbeitslose (in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung) Praktikanten, die o ein Pflichtpraktikum nach einer schul- oder hochschulrechtlichen Bestimmung oder einer Ausbildungsordnung absolvieren o ein Praktikum zur Orientierung für Beruf oder Studium von bis zu drei Monaten absolvieren o die ein berufs- oder hochschulausbildungsbegleitendes Praktikum von bis zu 3 Monate, wenn nicht bereits zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestand, Ehrenamtliche Mitarbeiter Personen, die an einer Einstiegsqualifizierung nach 54a SGB III oder an einer Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen Wo muss die Tätigkeit ausgeübt werden? Der Arbeitnehmer muss im Hoheitsgebiet Deutschlands tätig sein. Für welche Arbeitgeber gilt das Mindestlohngesetz? Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland, wenn sie im Inland Arbeitnehmer beschäftigen. Seite 1 von 6

2 Kann der Mindestlohn ausgeschlossen werden? Nein. Es dürfen keine Vereinbarungen getroffen werden, die dazu führen, dass der Mindestlohn unterschritten, ausgeschlossen oder beschränkt wird. Der Arbeitnehmer kann nur in einem gerichtlichen Vergleich auf den Mindestlohn verzichten, ansonsten ist dies nicht möglich ( 3 MiLoG). Sind nur noch Entlohnungsmodelle auf Stundenbasis erlaubt? Nein. Nach dem Mindestlohngesetz gilt der Grundsatz, dass jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde mit dem Mindestlohn zu vergüten ist. Alle bislang zulässigen Entlohnungsmodelle bleiben weiterhin zulässig, solange dieser Grundsatz berücksichtigt wird. Welche Zahlungen sind einzuberechnen? Grundsätzlich sind solche Zahlungen des Arbeitgebers als Bestandteil des Mindestlohns anzurechnen, die die Normaltätigkeit abgelten. Welche Zahlungen sind nicht einzuberechnen? Die genaue Berechnung des Mindestlohns ist nicht im MiLoG geregelt, weshalb die Aussagen der Koalitionsfraktionen im Gesetzgebungsverfahren hierbei herangezogen werden müssen. Danach sollen folgende Gelder unberücksichtigt bleiben: Zuschläge für besondere Mehrarbeit wie Sonntags-, Nacht- oder Überstundenzuschläge; in größeren Abständen gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld; Wegegeld (als Aufwandsentschädigung). Ferner dürften wohl nicht zu berücksichtigen sein: Trinkgelder bleiben ebenfalls unberücksichtigt, da diese nicht kalkulierbar sind und der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch darauf hat; Vermögenswirksame Leistungen; Aufwandsentschädigungen, weil mit Ihnen ein besonderer Aufwand abgegolten wird; Wäschegeld Qualitätsprämien Wann ist der Mindestlohn fällig? Der gesetzliche Mindestlohn ist zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit, spätestens jedoch am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats (Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde) zu zahlen. Wurde nichts vereinbart und wird der Lohn nach Zeitabschnitten bemessen, so ist der Mindestlohn immer nach Ablauf dieser einzelnen Abschnitte zu zahlen. In der Regel werden Monatslöhne vereinbart, sodass der Mindestlohn mit Ablauf des Monats zu zahlen ist. Seite 2 von 6

3 Wie werden Überstunden behandelt? Für Überstunden gelten grundsätzlich die allgemeinen Regelungen zum Mindestlohn. Bei einem gleichbleibenden (verstetigten) Arbeitslohn, besteht aber die Möglichkeit, dass die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehenden Arbeitsstunden auf ein Arbeitszeitkonto eingestellt werden ( 2 Abs.2 MiLoG). Dies muss schriftlich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) vereinbart werden. Allerdings müssen die eingestellten Überstunden innerhalb von 12 Kalendermonaten durch Gewährung bezahlten Freizeitausgleichs oder Auszahlung des Mindestlohns ausgeglichen werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Arbeitslohn so hoch ist, dass der Mindestlohn für sämtliche geleistete Arbeitsstunden einschließlich der Überstunden erreicht wird. Die Überstunden dürfen 50 % der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit im Monat nicht übersteigen. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, müssen die Überstunden spätestens im folgenden Monat ausgeglichen werden. Gibt es Regelungen für den Übergang? Tarifverträge Die Übergangszeit für abweichende tarifvertragliche Entgelthöhen geht bis zum Solche abweichenden Regelungen finden sich beispielsweise im Friseurhandwerk. Ab dem bildet der gesetzliche Mindestlohn dann branchenübergreifend die absolut unterste Entgeltgrenze, welche auch nicht mehr von Branchenmindestlöhnen unterschritten werden darf. Zeitungszusteller gemäß 24 Abs. 2 MiLoG Zeitungszusteller sind Personen, die in einem Arbeitsverhältnis ausschließlich periodisch Zeitungen und Zeitschriften an Endkunden zustellen. Dies umfasst auch Zusteller von Anzeigenblättern mit redaktionellem Inhalt. Für sie gilt: Ab : 75 % des Mindestlohns Ab : 85 % des Mindestlohns Ab : 8,50 brutto je Zeitstunde Ab : Mindestlohn nach dem MiLoG. Gibt es eine Haftung des Auftraggebers? Ja, beauftragt ein Unternehmer einen anderen mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen, so haftet er wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, verschuldensunabhängig dafür, dass die von ihm beauftragten Werk- oder Dienstleistungsunternehmer einem Nachunternehmer einen von dem Unternehmer oder Nachunternehmer beauftragten Verleiher (Zeitarbeitsfirma), 13 MiLoG i.v.m. 14 AEntG den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Seite 3 von 6

4 Das MiLoG verweist hier entsprechend auf 14 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Wie in der BMAS-Broschüre Das Mindestlohngesetz im Detail ausgeführt ist, soll die Auftraggeberhaftung gem. 13 MiLoG die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns auch dann sicherstellen, wenn ein Unternehmer weitere Nachunternehmen beauftragt. Nach der derzeitigen Rechtsprechung setzt die Anwendung dieser Vorschrift zur Parallelvorschrift im AEntG voraus, dass ein Unternehmer zur Erbringung von Werk-oder Dienstleistungen eine eigene vertragliche Pflicht übernommen hat und einen zusätzlichen Unternehmer zur Erfüllung dieser Pflicht beauftragt. Sofern diese Voraussetzung erfüllt ist, haftet der ursprünglich beauftragte Unternehmer für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns gem. 13 MiLoG. Demnach greift die Auftraggeberhaftung nur in Sub- und Nachunternehmerketten. Wird der Mindestlohn künftig angepasst? Ja, die Mindestlohnkommission entscheidet in zweijährigem Turnus über die Anpassung des Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission besteht aus einem Vorsitzenden, zwei beratenden Mitgliedern und je drei von den Spitzenverbänden der Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer vorgeschlagenen stimmberechtigten Mitgliedern. Für wen gilt die Dokumentationspflicht und wie gestaltet sie sich? Die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers gilt grundsätzlich für folgende Arbeitnehmer: Geringfügig Beschäftigte (Minijobber bis 450 und kurzfristig Beschäftigte) mit Ausnahme der geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten. Ferner müssen die Arbeitgeber der Wirtschaftsbereiche des 2 a Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, Fleischwirtschaft, die tägliche Arbeitszeit aufzeichnen. In diesen Wirtschaftsbereichen müssen auch Entleiher die Arbeitszeit von bei ihnen tätigen Leiharbeitnehmern aufzeichnen. Es müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit innerhalb einer Woche nach der Arbeitsleistung aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung muss mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Für ausschließlich mobile Tätigkeiten sieht die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) unter bestimmten Voraussetzungen Vereinfachungen der Aufzeichnungspflicht vor. Seite 4 von 6

5 Die Aufzeichnungspflicht nach dem MiLoG wird in den oben genannten Wirtschaftsbereichen durch die Mindestlohndokumentations-Verordnung (MiLoDokV) bei einem verstetigten regelmäßigen Monatsentgelt von mehr als brutto 2958 eingeschränkt. Ferner entfällt seit dem 1. August 2015 in diesen Branchen die Aufzeichnungspflicht bei einer Überschreitung des verstetigten regelmäßigen Monatsentgelts von 2000 brutto, sofern nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate gezahlt hat. Die Dokumentationspflicht entfällt ebenfalls, wenn im Betrieb des Arbeitgebers Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern arbeiten oder der Arbeitgeber eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft ist, des vertretungsberechtigten Organs der juristischen Person oder Mitglied eines solchen Organs ist oder eines vertretungsberechtigten Gesellschafters der rechtsfähigen Personengesellschaft. Der Arbeitgeber hat die Pflicht Unterlagen bereitzuhalten, aus denen die oben genannten Voraussetzungen ersichtlich sind. Was müssen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland beachten? Arbeitnehmer mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer in Deutschland in folgenden Wirtschaftsbereichen beschäftigen Baugewerbe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen Fleischwirtschaft haben die Pflicht, diese vor jeder Werk- oder Dienstleistung bei der zuständigen Behörde der Zollverwaltung schriftlich anzumelden und Änderungen dieser Angaben unverzüglich zu melden ( 16 MiLoG). Dies gilt auch für Entleiher. Näheres zu den Meldepflichten regelt die Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV). Die Mindestlohndokumentations-Verordnung (MiLoDokV) schränkt die vorgenannte Meldepflicht ein, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto überschreitet. Wird die Einhaltung des MiLoG kontrolliert? Ja, die Behörden der Zollverwaltung sind gemäß 14 MiLoG für die Kontrolle zuständig. Hierbei sind sie dazu berechtigt, Grundstücke und Geschäftsräume des Arbeitgebers, des Auftraggebers und des Entleihers zu betreten, Arbeitsverträge und Geschäftsunterlagen einzusehen und weitere Auskünfte zu verlangen ( 15 MiLoG). Der Arbeitgeber muss diese Kontrolle dulden und auch daran mitwirken. Seite 5 von 6

6 Welche Konsequenzen hat die Missachtung des MiLoG? Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das MiLoG begeht dieser eine Ordnungswidrigkeit. Bei einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen die Dokumentationspflicht kann ein Bußgeld bis zu verhängt werden. Wird der Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, droht sogar ein Bußgeld bis zu Zudem können Unternehmen bei Verstoß gegen das MiLoG unter bestimmten Voraussetzungen von der Vergabe öffentlicher Verträge ausgeschlossen werden ( 19 MiLoG). Ein Unternehmer, der von einem anderen Unternehmer Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt und weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser oder ein Nachunternehmer bei Erfüllung des Auftrags den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, handelt gem. 21 Abs. 2 MiLoG ebenfalls ordnungswidrig. Kann sich ein Mindestlohn aus weiteren Vorschriften ergeben? Ein verbindlicher Mindestlohn kann sich auch aus folgenden Vorschriften ergeben: Allgemeinverbindlicherklärung nach Tarifvertragsgesetz (TVG) Rechtsverordnung nach Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Lohnuntergrenze aufgrund Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Diese Vorschriften haben unter der Voraussetzung, dass der allgemeine gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten wird, Vorrang gegenüber dem allgemeinen Mindestlohn nach dem MiLoG ( 1 Abs. 3 MiLoG). Zu den geltenden Mindestlöhnen nach TVG, AEntG, AÜG können Sie sich auf der Internetseite des Zolls ( sowie unter dem Suchbegriff Mindestlohn oder Übersicht Mindestlöhne informieren. Weitere Informationen Das Bundesministerium für Soziales und Arbeit (BMAS) hat eine Website zum Thema Mindestlohn eingerichtet ( Das BMAS hat auch eine Hotline für Fragen zum Mindestlohn eingerichtet: Telefon (Montag bis Donnerstag, jeweils von 8.00 bis Uhr). Bei weiteren Fragen können sie sich auch gerne an die IHK Lahn-Dill wenden. Hinweis Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK Lahn-Dill für Ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die nur erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: August 2015 Ihr IHK-Ansprechpartner: Ass. jur. Christian Bernhard Telefon: bernhard@lahndill.ihk.de Seite 6 von 6

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz. Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seite 2 von 8 MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz MERKBLATT Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn. Einen gesetzlichen

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Stand: September 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER MINDESTLOHN Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ARBEITSRECHT A32 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Der gesetzliche Mindestlohn Mindestlohn: Für wen gilt

Mehr

Ihr Ansprechpartner Tel. Assessor Stefan Cordes

Ihr Ansprechpartner  Tel. Assessor Stefan Cordes MERKBLATT Recht / Steuern Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Januar 2015 ALLGEMEINER GESETZLICHER

Mehr

MERKBLATT Recht und Steuern

MERKBLATT Recht und Steuern MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten,

Mehr

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Stand: August 2015 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Seit dem 01.01.2019 beträgt der Mindestlohn 9,19 brutto pro Arbeitszeitstunde. Gemäß

Mehr

Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Die erste Anpassung erfolgte am 1. Januar 2017, dann gilt ein Mindestlohn

Mehr

März 2017 Lohn & Personal

März 2017 Lohn & Personal März 2017 Lohn & Personal Sonderserie - Gesetzlicher Mindestlohn In Deutschland ist ab dem 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von brutto EUR 8,50 je Zeitstunde in Kraft getreten.

Mehr

Mindestlohn und Mindestlohngesetz

Mindestlohn und Mindestlohngesetz Mindestlohn und Mindestlohngesetz matttilda - Fotolia.com Anwendungsbereich Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Branchen und Regionen.

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Welche Vergütungsbestandteile

Mehr

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Mindestlohngesetz. Vortrag Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Mindestlohngesetz Vortrag 2015 Alexander Schneider Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht 1 Inhalt des Mindestlohns 1 MiLoG (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung

Mehr

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Mindestlohngesetz (MiLoG) Mindestlohngesetz (MiLoG) - Wissenswertes für Arbeitgeber - Gießen, 17.12.2014 Gliederung Einführung Geltungsbereich Höhe des Mindestlohns Folgen bei Unterschreitung und Haftung Sanktionen Sonstige Pflichten

Mehr

Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn

Gesetz zur Stärkung der. Tarifautonomie. Der Mindestlohn Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Mindestlohn 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen 4. Übergangsregeln 5. Meldepflichten 6. Aufzeichnungspflichten 7. Kontrolle

Mehr

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Stand: September 2014 Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, welches auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2 Sonderregelungen

Mehr

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn

MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn MERKBLATT Recht und Steuern MINDESTLOHN NACH DEM MINDESTLOHNGESETZ Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Am 16.08.2014 ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft getreten, das auch das Mindestlohngesetz

Mehr

Merkblatt. Mindestlohn

Merkblatt. Mindestlohn Merkblatt Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015

Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Mandanteninformation zum Thema Mindestlohn ab 1. Januar 2015 Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten, Ein Thema, das viele beschäftigt oder beschäftigen wird, ist das Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe August 2015 Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat

Mehr

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3

Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Stand September 2015 SteuerNews 6 2015 Gesetzlicher Mindestlohn - aktualisiert Neu: Erleichterung bei den Aufzeichnungspflichten, siehe Seite 3 Grundsatz: Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50

Mehr

Mindestlohn. Allgemeines

Mindestlohn. Allgemeines Mindestlohn Allgemeines Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde eingeführt. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Mehr

Mindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen.

Mindestlohn? Allgemeines. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz können Sie hier aufrufen. Mindestlohn Allgemeines Ab dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue flächendeckende Mindestlohn von 8,50 brutto je Zeitstunde. Dieser Mindestlohn ist im Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie geregelt.

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab 01.01.2015 1 Allgemeines 2 Das müssen Sie beachten 3 Das müssen Sie bei den jeweiligen Arbeitnehmertypen prüfen 3.1 Stundenlohnempfänger 3.2 Gehaltsempfänger

Mehr

Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde

Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Ab 1. Januar 2015: Gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt von 8,50 Euro brutto

Mehr

Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015

Der neue Mindestlohn. Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Der neue Mindestlohn Gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 16.08.2014, gültig seit dem 01.01.2015 Anspruch Nach 1 Abs. 2 MiLoG ist durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ein Arbeitsentgelt mindestens

Mehr

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk

Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Mindestlohns für das Handwerk Handwerkspolitisches Forum zum Mindestlohn am 9. März 2015, Handwerkskammer Chemnitz Mindestlohngesetz Mindestlohngesetz ist seit

Mehr

Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019

Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019 Wichtige Informationen zum Mindestlohn-Update 2019 Gerne möchten wir Sie über wichtige aktuelle Information zum Mindestlohn informieren und bitten Sie darum, diese zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen.

Mehr

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015

Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Informationsblatt zur Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes ab dem 01. Januar 2015 Allgemein Für welche Arbeitnehmer gilt der Mindestlohn? Welche Branchen sind nicht von der Mindestlohnregelung betroffen?

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn Vortrag vor dem Handelsausschusses der IHK Lippe zu Detmold am 24.03.2015 Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze

Mehr

Mindestlohn das gilt es zu beachten!

Mindestlohn das gilt es zu beachten! Mindestlohn das gilt es zu beachten! Mit der Jahreswende wurde der Mindestlohn von 8,50 die Stunde eingeführt. Dies bringt viele Fragen und Konsequenzen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit sich.

Mehr

Der gesetzlichen Mindestlohn Was Arbeitgeber wissen müssen

Der gesetzlichen Mindestlohn Was Arbeitgeber wissen müssen Der gesetzlichen Mindestlohn Was Arbeitgeber wissen müssen I. Einführung Zum 1.1.2015 wird es in Deutschland erstmals einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn geben. Er beträgt bei seiner Einführung

Mehr

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe

MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN. Auswirkungen für die Baubetriebe MERKBLATT DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Auswirkungen für die Baubetriebe Januar 2015 Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Jeder Arbeitnehmer hat dann

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn Was Arbeitgeber beachten müssen Ratgeber Handwerk / Arbeitsrecht I. Der gesetzliche Mindestlohnanspruch 1. Grundsätzliches Seit dem 1.1.2015 gibt es in Deutschland einen bundeseinheitlichen

Mehr

Ausgewählte Rechtsprobleme

Ausgewählte Rechtsprobleme Fallen im Rahmen des Mindestlohns Ausgewählte Rechtsprobleme Referent: Benjamin Butz Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Praxisrelevante Problemfelder 1. Fragen der Anwendbarkeit des MiLoG beim

Mehr

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4 Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015

Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 !!!WICHTIG!!! Iserlohn, 8. Dezember 2014 Gesetzlicher Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, zum 1. Januar 2015 tritt für Arbeitnehmerinnen

Mehr

Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014

Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr

Mehr

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie Der Refenrentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Stärkung der

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung

Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung Der gesetzliche Mindestlohn: Was Arbeitgeber wissen müssen. Thomas Rudrof Rechtsabteilung 1 Das Gesetz zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) Ab 1. Januar 2015 beträgt der gesetzliche Mindestlohn

Mehr

Mindestlohn das müssen Sie beachten!

Mindestlohn das müssen Sie beachten! Beachten Sie folgendes: Bundesweit gibt es derzeit für folgende Branchen gesetzliche Mindestlöhne, weil ein Tarifvertrag nach dem AEntG für allgemein verbindlich erklärt wurde. Wenn Ihr Unternehmen zu

Mehr

SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015

SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015 SITZUNG DES AUSSCHUSSES WIRTSCHAFTSPOLITIK 8. September 2015 Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015 TOP 1: Begrüßung Standortpolitik Ausschuss Wirtschaftspolitik 8. September 2015

Mehr

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau

Mindestlohn. Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Mindestlohn Unternehmerstammtisch des Unternehmerverband Barnim e.v. am 11.03.15 in Bernau Dozent: Rechtsanwalt Wendelin Monz Fachanwalt für f r Arbeitsrecht Fachanwalt für f r Bau- und Architektenrecht

Mehr

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4

1. Einleitung Besondere Regelungen Ausnahmen Abweichende Regelungen Anlage... 4 Veranstaltungsinformation "Mindestlohn" Geschäftsstellen Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 2 2. Besondere Regelungen... 2 2.1 Ausnahmen... 2 2.2 Abweichende Regelungen... 3 Anlage... 4 Seite 1 1. Einleitung

Mehr

Das Mindestlohngesetz

Das Mindestlohngesetz Mindestlohn Das Mindestlohngesetz Recht / Steuern Dr. Ulf Spanke Justitiar 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Der Mindestlohn 3. Geltungsbereich und Ausnahmen Recht / Steuern 4. Übergangsregeln 5. Aufzeichnungspflichten

Mehr

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer-

Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18 und 19 des Arbeitnehmer- Bearbeitungsstand: 15.07.2015 15:38 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Verordnung zu den Dokumentationspflichten nach den 16 und 17 des Mindestlohngesetzes und den 18

Mehr

Der Mindestlohn kommt!

Der Mindestlohn kommt! 25.09.2014 - Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Olaf Meier Der Mindestlohn kommt! Der Mindestlohn kommt! Fragen und Antworten zum neuen Mindestlohngesetz Dr. Olaf Meier Fachanwalt für Arbeitsrecht 1. Wer hat

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu?

Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Der gesetzliche Mindestlohn was kommt auf die Unternehmen zu? Erstmals gilt in Deutschland ab dem 01.01.2015 mit dem Mindestlohngesetz ein gesetzlicher Mindestlohn. Damit soll eine angemessene Lohnuntergrenze

Mehr

Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL

Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel verrät die wichtigsten Infos zum Thema Mindestlohn. Quelle: ETL Lange wurde darum gerungen, nun tritt es am 1. Januar 2015 in Kraft das Mindestlohngesetz (MiLoG). Deutschland erhält damit ab 2015 einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen Mindestlohn.

Mehr

Mindestlohn. Inhaltsübersicht 1) 1) Der Inhalt dieser Seite/Datei ist unverbindlich. Eine Haftung für den Inhalt ist deshalb ausgeschlossen.

Mindestlohn. Inhaltsübersicht 1) 1) Der Inhalt dieser Seite/Datei ist unverbindlich. Eine Haftung für den Inhalt ist deshalb ausgeschlossen. Mindestlohn RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht 1) A. Mindestlohn in der Normenhierarchie B. Regelfall I. Flächendeckender

Mehr

Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe

Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Mindestlohngesetz - Information und Tipps für Handwerksbetriebe Webinar 25.3.2015 Handwerkskammer Region Stuttgart, Heilbronner Straße 43, 70191 Stuttgart Wer ist online? Antje Schmidt Anita Stähle Anette

Mehr

Aktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten. RAin Annette Hochheim

Aktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten. RAin Annette Hochheim Folie 1 Aktuelles vom Mindestlohn - Was Sie noch wissen sollten RAin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:

Mehr

Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll

Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch den Zoll Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) II. III. Rechtlicher Rahmen der Prüfungen gesetzlicher Prüfauftrag der

Mehr

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim

Mindestlohn Beachtenswertes für Arbeitgeber. Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 1 Mindestlohn 2015 - Beachtenswertes für Arbeitgeber Rechtsanwältin Annette Hochheim Folie 2 Name: Annette Hochheim Beruf: Rechtsanwältin Kanzleisitz: Halle (Saale) Arbeitsort: bundesweit Tätigkeitsschwerpunkte:

Mehr

Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5.

Mindestlohn. Inhaltsverzeichnis. 1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Mindestlohn: Bestimmungen. 4. Mindestlohn in Agenda LOHN. 5. Mindestlohn Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1628 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Mindestlohn: Bestimmungen 3.1. Anwendungsbereich 3.2. Übergangsregelungen 3.3. Entgeltbestandteile

Mehr

Mindestlohn. Michael Dauer

Mindestlohn. Michael Dauer Mindestlohn Die Neuregelungen ab dem 01.01.2015 Michael Dauer Geschäftsführer 29.01.2015 1 Übersicht Geltungsbereich und Ausnahmeregelungen des MiLoG Welche Vergütungsbestandteile zählen nicht zum Mindestlohn?

Mehr

Mindestlohn zum 01. Januar 2015

Mindestlohn zum 01. Januar 2015 Herzlich Willkommen zum Winterseminar 2014/2015 Mindestlohn zum 01. Januar 2015 Ab 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 / Stunde. Wer ist davon betroffen? Unternehmer die Voll- und

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn Der gesetzliche Mindestlohn Dr. Sören Kramer Fachanwalt für Arbeitsrecht BRANDI Rechtsanwälte - Detmold - Das Wichtigste in Kürze gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 /h brutto ab dem 01.01.2015 tarifliche

Mehr

Praxishinweise zum Mindestlohn

Praxishinweise zum Mindestlohn Praxishinweise zum Mindestlohn Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal AnwälteHaus Osnabrück www.anwaeltehaus.net 11.03.2015 Grundinhalte MiLoG - in Kraft seit 16.08.2014 - Mindestlohn 8,50 brutto je Zeitstunde -

Mehr

Der neue gesetzliche Mindestlohn

Der neue gesetzliche Mindestlohn Der neue gesetzliche Mindestlohn Autoren: STEINMEIER LLP Rechtsanwälte Daniel Sturm MBA Dr. Ralph Wagner LL.M. kanzleiansässig: Palaisplatz 3, 01097 Dresden Tel.: (0351) 448 333 0 Fax: (0351) 448 333 33

Mehr

Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen

Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Was Arbeitgeber zum gesetzlichen Mindestlohn wissen müssen Eine kurze Zusammenfassung Nachdem der Bundestag am 03.07.2014 und der Bundesrat am 11.07.2014 das Mindestlohngesetz angenommen haben, ist am

Mehr

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N

M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Neuer Mindestlohn ab 01.01.2017 Allgemeines Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Die gesetzliche Regelung findet sich im Mindestlohngesetz

Mehr

Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte

Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte 1. Hauptinhalt Alle Arbeitnehmer/innen (AN) haben Anspruch auf Mindestlohn (ML) gegen Arbeitgeber Höhe des Mindestlohns beträgt

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand )

Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand ) Der gesetzliche Mindestlohn -ein Überblick (Stand 09.2015) Ein nützlicher Link: Bundesministerium für Arbeit und Soziales www.der-mindestlohn-wirkt.de 1 1. Welches Gesetz regelt den gesetzlichen Mindestlohn?»

Mehr

Das Wichtigste zum Mindestlohn. Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Wichtigste zum Mindestlohn. Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht Das Wichtigste zum Mindestlohn Dr. Reinhard Möller Fachanwalt für Arbeitsrecht www.bartsch-rechtsanwaelte.de rm@bartsch-rechtsanwaelte.de Tel: 07 21 / 50 44 72 33 I. Die gesetzliche Regelung - Formalien

Mehr

DER GESETZLICHE MINDESTLOHN

DER GESETZLICHE MINDESTLOHN DER GESETZLICHE MINDESTLOHN Allgemeines Seit dem 1. Januar 2015 gilt abgesehen von den im Gesetz genannten Ausnahmen (siehe unten) ein gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und Beschäftigte in alle

Mehr

Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15.

Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15. Prüfung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zolloberamtsrat Axel Osmenda Berlin, 15. September 2015 Gliederung I. Organisation der Finanzkontrolle Schwarzarbeit II. Prüfaufgaben

Mehr

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG

Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Mindestlohn Persönlicher Geltungsbereich des MiLoG 22 MiLoG Vollzeitkräfte Praktikanten/ innen (Definition in 22 Abs. 1 S. 3 MiLoG) Mindestlohn 8,50 brutto pro Zeitstunde Arbeitnehmerbeschäftigu ng in

Mehr

Mindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel

Mindestlohn Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe. RA Dr. Uwe Schlegel Folie 1 Mindestlohn 2015 Fragen und Antworten für das Hotel- und Gaststättengewerbe RA Dr. Uwe Schlegel Folie 2 Dr. Uwe Schlegel Beruf: Rechtsanwalt und Dozent Kanzleisitz: Köln Tätig: Bundesweit Folie

Mehr

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige

Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige Mindestlohn Ausnahmen und Übergangsregeln» Auszubildende, unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss, ehrenamtlich Tätige» Zeitungszusteller» Langzeitarbeitslose» Praktikanten» Bisherige Mindestlohntarifverträge

Mehr

Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit im Handwerk

Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit im Handwerk Pflichten zur Dokumentation der Arbeitszeit im Handwerk Quelle: Fotoarchiv HWK Konstanz 2016 Stundenzettel Wirtschaftsförderung und Unternehmensservice Dr. jur. Sonja Zeiger-Heizmann Stand: Feburar 2016

Mehr

Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014)

Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen. (Stand: 5. August 2014) Mindestlohn Kompakt - die wichtigsten Fragen (Stand: 5. August 2014) 1. Ab wann gilt der Mindestlohn? Ab dem 1. Januar 2015. 2. Für welche Betriebe gilt der Mindestlohn? Der Mindestlohn gilt für alle Betriebe,

Mehr

Mindestlohn. Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow. Geiersberger g Glas & Partner mbb. Rechtsanwälte Rostock g Schwerin

Mindestlohn. Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow. Geiersberger g Glas & Partner mbb. Rechtsanwälte Rostock g Schwerin Mindestlohn Rechtsanwältin Janin Gurtz Rechtsanwalt Karsten Bossow Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte Rostock g Schwerin www.geiersberger.de 1 Wer bekommt den Mindestlohn? Mindestlohngesetz

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut

Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut Gesetzlicher Mindestlohn seit 1. Januar 2015 Rechtsanwalt Michael Sack BGV Sachsen-Anhalt Landesinnungstagung der Steinmetze 27. und 28. Februar 2015 in Freyburg/Unstrut Koalitionsvertrag vom 27. November

Mehr

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab

Checkliste zum gesetzlichen Mindestlohn ab Dok.-Nr.: 1050259 DATEV-Serviceinformation Checkliste vom 27.11.2014 Relevant für: LODAS classic LODAS comfort LODAS compact Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact Checkliste

Mehr

1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3

1 Anspruch auf Mindestlohn Ausnahmen vom Mindestlohn Berechnung des Mindestlohns... 3 Mindestlohn Das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG)" vom 11.8.2014 begründet erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung

Mehr

Informationen aus dem Hause sb+p. Hinweise zum Mindestlohn und Dokumentationspflichten

Informationen aus dem Hause sb+p. Hinweise zum Mindestlohn und Dokumentationspflichten Informationen aus dem Hause sb+p Hinweise zum Mindestlohn und Dokumentationspflichten Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 01. Januar 2015 gilt für alle Branchen und für alle tätigen Beschäftigten ein

Mehr

Merkblatt. Mindestlohngesetz: Darauf müssen sich Arbeitgeber einstellen. Mindestlohn nach dem MiLoG. Für wen gilt das Mindestlohngesetz?

Merkblatt. Mindestlohngesetz: Darauf müssen sich Arbeitgeber einstellen. Mindestlohn nach dem MiLoG. Für wen gilt das Mindestlohngesetz? Ansprechpartner: Holger Fischer Telefon: 03681 362-114 E-Mail: fischerh@suhl.ihk.de Seite 1 / 6 Mindestlohngesetz: Darauf müssen sich Arbeitgeber einstellen Mit Wirkung zum 01.01.2015 tritt das Gesetz

Mehr

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz

Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Information zur Dokumentationspflicht nach dem Mindestlohngesetz Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 brutto pro Arbeitszeitstunde. Wie in unserer Sonderausgabe im November 2014

Mehr

Rundschreiben zum Mindestlohn

Rundschreiben zum Mindestlohn Rundschreiben zum Mindestlohn gültig ab dem 01.01.2015 nach Mindestlohngesetz (MiLoG) Februar 2015 Der Mindestlohn ist ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das jedem Arbeitnehmer in Deutschland zusteht.

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV plus Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn

Gesetzlicher Mindestlohn Gesetzlicher Mindestlohn Mindestlohngesetz - MiLoG Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde Dieser Anspruch steht jeder Arbeitnehmerin

Mehr

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Absicherung zivilrechtlicher Ansprüche über die R+V-ProfiPolice WKV 500 Was regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG)? Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50

Mehr

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v.

Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Stephan Beume Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht OGA - Osnabrücker Gesellschaft für Arbeitsrecht e.v. Zitat: Unterm Strich ein guter Start (Quelle: Tagesthemen 8.4.2015) Carsten Koall/Getty Images

Mehr

Der neue gesetzliche Mindestlohn

Der neue gesetzliche Mindestlohn Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 122483 Der neue gesetzliche Mindestlohn Inhalt Der neue gesetzliche Mindestlohn... 1 Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn?... 2

Mehr

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland

Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland Mindestlohn Selbstauskunft - e-kurier.net Ausland Nach 16 Meldepflicht des Mindestlohngesetzes sind Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmer(innen) unter anderem im Speditions-, Transport- und/oder

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes Bundesrat Drucksache xxx/17 xx.xx.17 Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes A. Problem und Ziel Das Mindestlohngesetz (MiLoG) schreibt

Mehr

Gesetzlicher Mindestlohn - Das Tarifautonomiestärkungsgesetz

Gesetzlicher Mindestlohn - Das Tarifautonomiestärkungsgesetz Gesetzlicher Mindestlohn - Das Tarifautonomiestärkungsgesetz Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Neues Mindestlohngesetz 2.1 Personenkreis 2.2 Höhe des Mindestlohns 2.3 Mindestlohnkommission 2.4 Unabdingbarkeit

Mehr

Der gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe Rheinland- Pfalz Saarland

Der gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe Rheinland- Pfalz Saarland www.dstv.de Der gesetzliche Mindestlohn Baden- Württemberg Berlin- Brandenburg Rheinland- Pfalz Saarland Schleswig- Holstein Westfalen- Lippe DER GESETZLICHE MINDESTLOHN INHALTSVERZEICHNIS A) Die Regelungen

Mehr

ANFORDERUNGEN DES MILOG

ANFORDERUNGEN DES MILOG ANFORDERUNGEN DES MILOG Rechtsstand: 01.08.2015 1. Geltungsbereich 1.1. Ausnahmen Das seit 01.01.2015 gültige Mindestlohngesetz (MiLoG) beinhaltet die Anforderung, einen Mindeststundenlohn von zurzeit

Mehr

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz

Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Februar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385

Mehr