Asylsuchende und Flüchtlinge in Österreich 5. Wiener Herbsttagung für Transkulturelle Psychiatrie
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1 Asylsuchende und Flüchtlinge in Österreich 5. Wiener Herbsttagung für Transkulturelle Psychiatrie Mag. a DSA Birgit Einzenberger UNHCR Österreich
2 Überblick Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR Who is Who? Daten und Fakten zu Menschen auf der Flucht Das Asylverfahren in Österreich Gesetzliche Rahmenbedingungen Rechtsberatung im Asylverfahren Weiterführende UNHCR-Informationen 2
3 Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR 1950 gegründet Hüterin der Genfer Flüchtlingskonvention In mehr als 120 Ländern tätig, knapp MitarbeiterInnen Aufgaben: internationaler Schutz und dauerhafte Lösungen 3
4 Aufgaben des UNHCR-Büros in Österreich Aufsichtsfunktion betreffend Lage der Flüchtlinge Einsatz für flüchtlings- und menschenrechtskonforme rechtliche Rahmenbedingungen Einsatz für qualitätsvolle, faire Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen Studien, Fortbildung von AkteurInnen im Asylbereich Förderung dauerhafter Lösungen (Integration, Resettlement, freiwillige Rückkehr) Information, Kampagnen, Events, Langer Tag der Flucht, Schulmaterialien 4
5 und in anderen Ländern 5
6 Who is Who? 6
7 Who is Who? 7
8 Flucht oder Migration? Flüchtlinge Fehlender Schutz des Herkunftslandes Flucht ist erzwungen Flüchtlingsschutz ist eine internationale Verpflichtung (Genfer Flüchtlingskonvention, Folterverbot, EU-Recht) Flucht richtet sich nicht nach dem Interesse des Aufnahmestaates MigrantInnen Genießen Schutz des Herkunftslandes Migration erfolgt freiwillig Immigration liegt im Ermessen der Staaten Immigration richtet sich nach Bedarf und Interesse des Aufnahmestaates 8
9 Aus welchen Ländern flüchten die meisten Menschen? Quelle: UNHCR Global Trends
10 RS3 Welche Länder nehmen die meisten Flüchtlinge auf? 10
11 Folie 10 RS3 Ruth S;
12 Flüchtlingsankünfte übers Mittelmeer nach Europa Seeankünfte 14% Frauen 20% Kinder stark steigende Tendenz (40 % im Oktober) Tw. drei Generationen einer Familie Tote / Vermisste gemeldet Quelle: Stand:
13 Syrische Flüchtlinge in Europa und den Nachbarländern Europa = Asylanträge April 2011 Oktober 2015 (vs. 2014: ) Quelle: data.unhcr.org, Grafik: info.gram 12
14 Rund 2 Millionen syrische Flüchtlingskinder UNHCR/Privat
15 Asylanträge von Kindern und Jugendlichen in Österreich 1 von 3 Asylsuchenden ist minderjährig = (Jänner bis September 2015) Ca. 1 von 3 von diesen ist unbegleitet = (davon 380 unter 14 Jahre) unbegleitet 1 von 11 Asylsuchenden in Ö ist minderjährig UND Asylanträge, Quelle: BM.I, EUROSTAT 14
16 Frauen und Mädchen auf der Flucht 1 von 2 Flüchtlingen weltweit & 1 von 2 syrischen Flüchtlingen in Jordanien und der Türkei In Österreich: 1 von 4 Asylsuchenden Familienzusammenführung!) (inkl. Gründe: hohe Kosten der irregulären Einreise (Schlepper), höheres Sicherheitsrisiko (sexuelle Gewalt, Tod im Mittelmeer, ), Kinderbetreuungspflichten, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, In Österreich: 250 weibliche syrische Flüchtlinge (von 500 insg.) haben vom 1. Humanitären Aufnahmeprogramm profitiert Asylanträge Jänner-September 2015, Quelle: BM.I 15
17 16
18 Das Asylverfahren in Österreich (Fortsetzung) - siehe dort auch Service Formulare 17
19 Gesetzliche Rahmenbedingungen Spezialgesetze BFA-Einrichtungsgesetz BFA-Verfahrensgesetz Asylgesetz 2005 (derzeit 14. Novellierung) Fremdenpolizeigesetz 2005 Grundversorgungsgesetz Bund 9 Landesgrundversorgungsgesetze Völkerrecht GFK Menschenrechtsinstrumente der Vereinten Nationen Europäische Menschenrechtskonvention & Zusatzprotokoll Unionsrecht Dublin-III-Verordnung EU-Aufnahmerichtlinie EU-Asylverfahrensrichtlinie EU-Statusrichtlinie EU-Grundrechtecharta 18
20 Rechtsberatung im Asylverfahren Gesetzliche Vertretung unbegleiteter Minderjähriger Zuerst: RechtsberaterInnen nach dem BFA-Verfahrensgesetz nach Zulassung des Verfahrens und nach Zuweisung an eine Betreuungsstelle eines Bundeslandes der örtlich zuständige Jugendwohlfahrtsträger jenes Bundeslandes Sonst: Rechtsberatung nach dem BFA-Verfahrensgesetz Rechtsberatung im Zulassungsverfahren vor dem BFA Kein Rechtsanspruch und faktisch sehr begrenzt: Beratende Unterstützung im zugelassenen Verfahren vor dem BFA Rechtsberatung vor dem Bundesverwaltungsgericht bei negativen Entscheidungen im Asylverfahren Anordnung der Schubhaft Einschränkung oder Entzug von Grundversorgung durch den Bund Erlassung einer Rückkehrentscheidung Anordnung zur Außerlandesbringung 19
21 UNHCR-Materialien Auf einen Blick: Herkunftsländerinformationen (auch Rechtsinformationen) (ACCORD/ÖRK; auch deutschsprachige Inhalte) 20
22 Kontakt
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