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1 IzW Uwe Suchomel Institut zur Weiterbildung Fortbildungsseminar Gehör und Audiometrie des Institut zur Weiterbildung IzW

2 Programm: 1. Einführung 2. Anatomie und Physiologie des Ohres 3. Grundsatz 20 Lärm 4. Organisation der Vorsorgeuntersuchung 5. Audiometer - Hörprüfräume 6. Praktische Übungen 7. Auswertung 8. Gehörschutz IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie - 2 -

3 EINFÜHRUNG: Allein in Deutschland sind ein großer Anteil der Arbeitnehmer in Lärmbereichen tätig. Lärmbereiche sind Arbeitsplätze deren Beurteilungspegel über 85dB(A) liegt. Lärm am Arbeitsplatz kann krank machen. Seit 1929 werden Lärmschäden als Berufskrankheit anerkannt. Bis 1961 war dies allerdings nur auf Fälle von Taubheit oder an Taubheit grenzender Lärmschwerhörigkeit beschränkt. Mit Inkrafttreten der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" sind gewerblichen Unternehmen Verpflichtungen auferlegt worden. Es müßen z.b. alle neuen Arbeitsplätze technisch so gestaltet werden, daß dort keine gehörschädliche Lärmeinwirkung mehr eintritt. Dies gilt als erreicht, wenn der Beurteilungspegel 85 db(a) nicht überschreitet. Reichen trotz Ausschöpfung des fortschrittlichen Standes der Technik diese Maßnahmen nicht aus, um die Lärmbelastung unter 85 db(a) zu halten, müssen vom Betrieb geeignete persönliche Schallschutzmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Beschäftigten sind wiederum verpflichtet, diesen auch zu benutzen. Lärmbereiche sind durch die genormten blauweißen Schilder zu kennzeichnen. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie - 3 -

4 Jeder Beschäftigte, der in Lärmbereichen beschäftigt wird, muß durch arbeitsmedizinische Gehörvorsorgeuntersuchungen überwacht werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen dauernden, vorübergehenden oder nur kurzzeitigen Aufenthalt im Lärmbereich handelt. Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung bei Lärmgefährdung ist ausschließlich ermächtigten Ärzten vorbehalten. Der Arzt darf zu seiner Entlastung die Durchführung des Siebtestes hierfür besonders ausgebildeten Hilfskräften übertragen. Es genügt, wenn er lediglich die Leitung, Aufsicht und die Beurteilung übernimmt. Durchführungsanweisungen für Vorsorgeuntersuchungen finden Sie in der UVV 1.7 VBG 100 Für Lärmvorsorgeuntersuchungen in dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 20. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie - 4 -

5 ANATOMIE und PHYSIOLOGIE des Ohres. Mit der nun folgenden kleinen Einführung in die Anatomie und Physiologie des Ohres möchten wir Ihnen eine Grundlage für Ihre Tätigkeiten schaffen. Das Außenohr umfaßt die Ohrmuschel, den Gehörgangseingang und den Gehörgang. Der Gehörgang ist etwa 2,5 cm lang, besteht aus einem knorpeligen und knöchernen Anteil und reicht bis zum Trommelfell. Das Gehörgangsepithel enthält Talg.-, Knäueldrüsen und Haare, die bei Männern im fortgeschrittenen Lebensalter einen schalldichten Gehörgangsverschluß begünstigen können. Ohrenschmalz besteht aus einem Gemisch der Sekrete von Talgund Knäueldrüsen, abgeschilferter Gehörgangshaut, Fetttröpfchen, Pigmentkörnchen, abgestoßenen Häärchen und Verunreinigungen. Es beeinflußt den ph Wert des Gehörgangs im Sinne einer schwach saueren Reaktion und hemmt damit wahrscheinlich das Wachstum von Bakterien und Pilzen. Ohrenschmalz ist nicht ein Zeichen von Unsauberkeit, sondern von funktionierendem Abwehrund Selbstreinigungsmechanismuß der Gehörgangshaut. Diese wächst von der Trommelfellmitte über den Trommelfellrand entlang den Gehörgangswandungen nach außen. Wobei Ohrenschmalz und Verunreinigungen nach außen mitgenommen werden. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie - 5 -

6 Das Mittelohr umfaßt das Trommelfell, die Gehörknöchelchenkette, bestehend aus Hammer, Amboß und Steigbügel. Der Mittelohrraum heißt auch Paukenhöhle. Die Paukenhöhle ist über die Ohrtrompete mit dem Rachenraum verbunden. Über diese Verbindung erfolgt die Belüftung der Mittelohrräume und damit der Ausgleich zwischen Luftdruck im Mittelohr und dem atmosphärischen Luftdruck. Das Innenohr ist ein mit Lymphflüssigkeit gefülltes Organ. Es ist im Schläfenbein untergebracht. Zum Innenohr gehören das knöcherne und das häutige Labyrinth. Das innere vom häutigen Labyrinth wird von Endolymphen ausgefüllt. Der Zwischenraum knöchernes/häutiges wird mit Perilymphe ausgefüllt. Knöchernes Labyrinth besteht aus dem Vorhof, der Schnecke und den drei c-förmigen Bogengängen. Im Schneckengang befindet sich das sog. Cortische Organ. Dieses besteht aus verschiedenen Stützzellen und Sinneszellen. Die Sinneszellen dienen der Aufnahme von akustischen Reizen. Diese Reize werden über Nervenfasern weitergeleitet. Nervenfasern des Cortischen Organ s und die Nervenfasern des Gleichgewichtsorgans bilden den 8. Hirnnerv. Dieser leitet dem Gehirn akustische und statische Reize zu. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie - 6 -

7 Aufnahme von Sinustönen. Mechanische Schwingungen, vor allem der Luft, werden vom Trommelfell des Ohres über die Gehörknöchelchen auf das ovale Fenster übertragen. Dabei kommt es durch Hebeluntersetzung, Größenunterschied und Haftflächen zu etwa einer 20.fachen Verstärkung. Die Schwingungen pflanzen sich in der Lymphflüssigkeit des Innenohres fort und erregen dort Rezeptoren durch mechanische Schwingungen. Die Erregungen der Rezeptoren werden von Nervenfasern, Hörnerven zum Hörzentrum in der Großhirnrinde übermittelt. Der Hörbereich reicht beim noch gesunden jungen Menschen von ca Hz (Schwingungen pro Sekunde) Der Hauptteil der Sprache befindet sich zwischen ca Hz. Technische Frequenzen können alle hörbaren und nicht hörbaren Schwingungszahlen erreichen. Im Alter nimmt die Fähigkeit, hohe Frequenzen zu hören ab. Die Ursache ist eine Abnahme der Elastizität des Innenohrs und des Übertragungssystems im Mittelohr. Hörprüfungen (Audiometrie) Bei jeder Art der Hörprüfungen ist die akustische Eigenschaft des Raumes in dem geprüft wird von größter Bedeutung. Durch Lärmeinwirkung von außen können die Ergebnisse verfälscht, ja sogar unbrauchbar werden. Der Untersuchungsraum sollte in einem ruhigen Bereich liegen. Zusätzliche schallschluckende Maßnahmen sind sinnvoll. z.b. Vorhänge, Teppichböden. Genaue Meßergebnisse bringen allerdings nur speziell ausgelegte Hörkabinen. Prüfung mit der Stimmgabel Die Stimmgabeln waren vor Entwicklung der elektroakustischen Prüfgeräte ein gutes Mittel, um Hörverluste festzustellen. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie - 7 -

8 Mit elektroakustischen Geräten werden die verschiedenen Test s zur Hörprüfung durchführt. Luftleitung: Bei diesem Testverfahren wird über einen Kopfhörer ein Sinuston auf das Außenohr gegeben. Die verschieden Testfrequenzen geben ein Bild des Hörvermögens wieder, welche auf Ton- Audiogramm festgehalten wird. Dieser Test überprüft den gesamten Gehörgang bis zur Hirnrinde. Eine Unterscheidung in welchem Teil des Hörweges der Hörverlust eintritt, ist nicht möglich. Knochenleitung: Akustische Wahrnehmungen kommen auch dann zustande, wenn der Schädel schwingt. Knochenleitungsschall entsteht direkt durch Anregung mit dem Knochenleitungshörer eines Audiometer s oder durch einen hohen Luftdruckpegel s ab ca. 60dB. Bei diesem Testverfahren wird direkt das Innenohr geprüft, es übergeht dabei den gesamten Schalleitungsapparat. Eine Unterscheidung ob eine Innenohrschwerhörigkeit oder eine Schalleitungsschwerhörigkeit besteht, ist dabei möglich. Weber Test Dieser Test dient zur Lokalisation des Hörverlust s. Am besten eignet sich eine Stimmgabel mit einer Frequenz von 512 Hz (C2). Sie wird nicht angeschlagen, sondern nur leicht in Schwingung gebracht und danach auf die Mitte der Stirn aufgesetzt. Hört der Proband den Ton auf beiden Seiten gleich, so ist das Gehör normal oder auf beiden Seiten gleich stark beeinträchtigt. Das Hören nur auf einer Seite nennt man lateralisiert. Die Lateralisation in das bessere Ohr, zeigt eine Schallempfindungsschwerhörigkeit des Gegenohr s an. Die Lateralisation in das schlechter hörende Ohr weist auf eine Schalleitungsschwerhörigkeit des betreffenden Ohres hin. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie - 8 -

9 SISI Test Der SISI Test wird mit einer Frequenz von 1000 Hz und 4000 Hz durchgeführt. Der SISI Test findet Anwendung bei einem Hörverlust von min. 40 db. Die Töne werden mit 20 db über der individuellen Hörschwelle übertragen. Diese Höhe wird für 4,8 Sekunden durchgeführt danach für 0,2 Sekunden um 1 db verstärkt. Bei einer Gesamtdauer von 2 Minuten finden 20 Verstärkungen statt. Der Proband soll bei Feststellung dieser Verstärkungen ein Zeichen geben. Normalhörende erkennen ca. 30%-60%(6-12 Verstärkungen). Weitere Testverfahren Es gibt noch eine Reihe von weiteren Testverfahren, diese sind aber für Sie als Durchführende für "Lärm I und Lärm II" nicht von Bedeutung. Für Interessierte öffnet sich eine große Pallette von Fachliteratur. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie - 9 -

10 Aufbau der Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze. Die Grundsätze sind in einem Handbuch zusammengefasst. Die Liste ist unterteilt von den Gefährdungen G1.1 bis zu G45. Hinter den Bezeichnungen G... und Nummer verbergen sich die einzelnen Gefährdungen. Betrachten wir nun in nummerischer Aufstellung die Vorsorgeuntersuchungen. G1.1 Silikogener Staub G1.2 Asbesthaltiger Staub G 1.3 keramikhaltiger Staub G2 Blei oder seine Verbindungen (mit Ausnahme der Bleialkyle) G3 Bleialkyle G4 Hautkrebs G5 Nitroglyzerin oder Nitriglykol G6 Schwefelkohlenstoff G7 Kohlenmonoxid G8 Benzol G9 Quecksilber oder seine Verbindungen G10 Methanol G11 Schwefelwasserstoff G12 Phosphor (weißer) G13 G14 Trichlorethylen G15 Chrom VI Verbindungen G16 Arsen oder seine Verbindungen G17 Tetrachlorethylen (Perchlorethylen) G18 Terachlorethan oder Pentachlorethan G19 (Laserstrahlung) Wegfall G20 Lärm G21 Kältearbeit G22 Säureschäden der Zähne G23 Obstruktive Atemwegserkrankungen G24 Hauterkrankungen mit Ausnahme von Hautkrebs G25 Fahr-, Steuer-u.Überwachungstätigkeit G26 Atemschutzgeräte G27 Isocyanate Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff) IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

11 G28 G29 G30 G31 G32 G33 G34 G35 G36 G37 G38 G39 G40 G41 G42 G43 G44 G45 Monochlormethan (Methylchlorid) Benzolhomologe (Toluol, Xylole) Hitzearbeit Überdruck Cadmium oder seine Verbindungen Aromatische Nitro- oder Aminoverbindung Fluor oder seine anorganischen Verbindungen Arbeitsaufenthalt imausland Vinylchlorid Bildschirm Arbeitsplätze Nickel oder seine Verbindungen Schweißrauche Krebserzeugende Gefahrstoffe allgemein Arbeiten mit Absturzgefahr Infektionskrankheiten Biotechnologie Buchen und Eichenholzstaub Styrol Diese Gefährdungsuntersuchungen werden bei gefährdeten Mitarbeitern vor Beginn dieser Tätigkeit untersucht (Erstuntersuchung). Mit dieser Untersuchung erhält man einen gesundheitlichen Istzustand. Der Aufbau der einzelnen Grundsätze folgt einem einheitlichen Schema: Unter 1. finden wir den jeweiligen Anwendungsbereich. Unter 2. die jeweiligen Untersuchungsarten. Unter 3. die Erstuntersuchung Unter 4. die Nachuntersuchung Unter 5. und 6. weitere Informationen. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

12 Der BG Grundsatz 20 "Lärm" Fassung 4.89 Dieser Grundsatz gibt Anhaltspunkte für gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, um eine Gefährdung des Gehörs durch Lärm frühzeitig zu erkennen und eine ausreichende Funktionsfähigkeit des Sinnesorgans Ohr zu erhalten. Der Grundsatz 20 gilt nicht für taube Personen. Untersucht werden müßen alle Mitarbeiter die einen Lärmpegel von über 85 db (A) ausgesetzt werden. Im Grundsatz werden verschiedene Untersuchungsarten aufgeführt. Sollte dabei eine der Untersuchungsmethoden nicht zu einer Beurteilung ausreichen, so soll ein HNO ärztliches Konsilium durchgeführt werden. Erstuntersuchung soll vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit, die mit gehörschädigendem Lärm verbunden ist durchgeführt werden. Nachuntersuchungen werden während der Tätigkeit durchgeführt. Weitere Untersuchungen z.b. nachgehende Untersuchungen sind nicht erforderlich. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

13 Die Erstuntersuchung Siebtest nach Lärm I Kurzanamnese Besichtigung des Außenohr s Tonaudiometrie in Luftleitung Beratung zum Gehörschutz Auffällig ja nein Arbeitsmedizinische Beurteilung "Keine gesundheitlichen Bedenken" Ergänzungsuntersuchung Lärm II Arbeitsmedizinische Beurteilung Ärztliche Anamnese Otoskopische Untersuchung Weber-Test Tonaudiometrie in Luft und Knochenleitung SISI Test Individuelle Beratung zum Gehörschutz Beim Siebtest wird der Hörtest in der Luftleitung mit den Testfrequenzen 1 khz-6 khz durchgeführt. Bei der Ergänzungsuntersuchung wird der Webertest mit einer Testfrequenz von 500 Hz sowie der Test in der Luft und Knochenleitung mit einer Frequenz von 0,5 khz - 8 khz durchgeführt. Der SISI Test sofern indiziert. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

14 Die Ergänzugsuntersuchung wird notwendig wenn im Siebtest auf mindestens einem Ohr mehr als eine Testfrequenz (1kHz - 6 khz) ein Luftleitungshörverlust vorliegt, der größer ist als in der Tabelle des Grundsatzes vorgegeben ist. Frequenzen khz Lebensalter Hörverluste in db < < < < > Quelle G20 4/89 Die Ergänzungsuntersuchung wird ebenfalls notwendig, wenn folgende Anhaltspunke vorliegen: 1. Operation am Mittel- und/oder Innenohr 2. Hörsturz in der Vorgeschichte 3. Hörstörungen oder Ohrgeräusche in Verbindung mit Schwindelanfällen 4. Entzündungen im Gehörgang oder in der Ohrmuschel Arbeitsmedizinische Kriterien Die arbeitsmedizinischen Kriterien werden in gesundheitliche Bedenken, keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen, und in keine gesundheitlichen Bedenken aufgeteilt. Bei gesundheitlichen Bedenken unterscheiden wir noch einmal in dauernde und befristete Bedenken. Dauernde gesundheitliche Bedenken bestehen bei Personen, bei denen das Ergebnis der Erstuntersuchung nach allgemeinen arbeitsmedizinischen und otologischen Erfahrungen den begründeten Verdacht auf ein individuell erhöhtes Risiko einer Gehörschädigung durch Lärm ergibt. Nachfolgende Befunde geben dem ermächtigten Arzt diese Beurteilung durchzuführen. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

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16 Nachuntersuchung Die erste Nachuntersuchung soll vor Ablauf von 12 Monaten durchgeführt werden. Weitere Nachuntersuchungen werden in zwei Lärmbereiche aufgeteilt. In einen Lärmbereich über 90 db soll die Untersuchung vor Ablauf von 36 Monaten, bei einen Lärmbereich zwischen 85 db - 90 db vor Ablauf von 60 Monaten durchgeführt werden. Vorzeitige Nachuntersuchungen werden zum einem nach ärztlichen Ermessen in Einzelfällen festgelegt. Zum zweiten auf Wunsch des Probanden, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und seiner Tätigkeit vermutet. Als weiteres, wenn infolge von Erkrankungen oder eines Unfalls Hörstörungen auftreten. Die Nachuntersuchung besteht zunächst wieder aus dem Siebtest, wenn dieser ein auffälliges Ergebnis bringt, wird eine Ergänzungsuntersuchung gemäß Untersuchungsbogen II notwendig. Diese Ergänzungsuntersuchung nach Lärm II wird notwendig, wenn im Siebtest gegenüber der letzten Hörprüfung auf mindestens einem Ohr eine Luftleitungsverschlechterung innerhalb von 3 Jahren um mehr als 30 db als Summe der Hörverluste bei 2 khz, 3 khz und 4 khz festgestellt wurde. Als weiteres wird diese Untersuchung notwendig wenn der Luftleitungshörverlust bei 2 khz auf mindestens einem Ohr 40 db oder mehr erreicht. Bei Überschreitung der Grenzwerte auf mindestens ein Ohr. Auch wenn erstmals Anhaltspunkte für Operationen am Mittel- und/oder Innenohr vorliegen, bei Hörsturz,Hörstörungen oder Ohrgeräusche in Verbindung mit Schwindelanfällen, sowie bei Entzündungen im Gehörgang oder in der Ohrmuschel ist die Untersuchung notwendig. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

17 Tabelle Hörverlustgrenze für Nachuntersuchungen. Die Werte gelten beim Siebtest für die Luftleitung, bei der Ergänzungsuntersuchung für die Knochenleitung. Lebensalter Summe der Hörverluste 2 khz+3 khz + 4 khz < db < db < db < db < db < db < db > db Werden bei einem Hörverlust auf beiden Ohren bei 2 khz 40 db erreicht oder überschritten, so ist eine erweiterte Ergänzungsuntersuchung nach Lärm III notwendig. Die Arbeitsmedizinischen Kriterien sind wie in der Erstuntersuchung in einzelne Bereiche aufgeteilt. q dauernde gesundheitliche Bedenken q befristete gesundheitliche Bedenken q keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen q keine gesundheitlichen Bedenken Die Beurteilung des Testergebnisses bleibt dem ermächtigten Arzt vorbehalten. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

18 Im 6. Abschnitt des Grundsatzes 20 werden ergänzende Hinweise gegeben. Unter einzelnen Schlagworten werden kurze Erklärungen dargeboten. Einzelne Punkte werden wir zu einem späteren Zeitpunkt besprechen. Als ein wichtiger Punkt ist unter der Zeitpunkt der Untersuchung angesprochen. Vor der Untersuchung soll das Gehör des Probanden mindestens 14 Std lang nicht mit einem Lärmpegel von über 80 db belastet sein. Dies kann durch ausreichenden Gehörschutz erreicht werden. Eine Lärmpause von mindestens 30 min. in einem Bereich unter 75 db wäre ebenfalls denkbar. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

19 Die Nachuntersuchung Siebtest nach Lärm I Kurzanamnese Besichtigung des Außenohr s Tonaudiometrie in Luftleitung Beratung zum Gehörschutz Auffällig ja nein Arbeitsmedizinische Beurteilung "Keine gesundheitlichen Bedenken" Ergänzungsuntersuchung Lärm II Hörverlust 2kHz > 40 db ja nein Ärztliche Anamnese Otoskopische Untersuchung Weber-Test Tonaudiometrie in Luft und Knochenleitung SISI Test Individuelle Beratung zum Gehörschutz Arbeitsmedizinische Beurteilung Erweiterte Sprachaudiometrie mit Ergänzungsuntersuchung Zahlen und Einsilbern nach Lärm III ggf. weitere spez. Untersuchungen IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

20 Organisation der Vorsorgeuntersuchung Bei der Organisation der Vorsorgeuntersuchung kommen immer wieder die gleichen Probleme auf das Assistenzpersonal zu. Wie schaffe ich es, daß der Prpoband zum richtigen Zeitpunkt erscheint. Verschiedene Methoden sind sicherlich möglich, eine rationelle Methode wäre wünschenswert. Stellen Sie Ihren ganz persönlichen individuellen Ablaufplan auf. Dabei ist zu beachten, daß der Proband seine persönliche Lärmpause auch wirklich eingehalten hat. Er soll auch seinen persönlichen Gehörschutz zum Test mitbringen. Letztendlich wird es Ihrem Geschick überlassen sein, wie Sie den Proband (persönlich, telefonisch oder schriftlich) zum Hörtest einladen. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

21 Gehen Sie bei der Erst- oder Nachuntersuchung nach den Ablaufplänen vor. Beim Test selbst, sollten Sie mit ruhigen Worten den Probanden erklären um was es bei diesem Testverfahren geht. Ein ruhiges Auftreten des Assistenzpersonals sollte obligatorisch sein. Planen Sie Ihre Testfolgen zeitlich nicht zu nahe, sonst kann Stress und Hektik Ihre Pläne durcheinander bringen. Fehlerhafte Audiometrie Befunde können Ihre Arbeit zunichte machen. Audiometrieren Sie nie zu schnell, denn Sie wissen auf welchem Ohr Sie gerade testen, doch der Proband muß sich erst auf diese Testsituation einstellen. Alle audiometrischen Befunde müßen dokumentiert werden. Eine Beratung über das Tragen von Gehörschutz gehört ebenso zu dem Gesamtablauf des Gehörtest, wie der Test selbst. Sprechen Sie den Probanden auf die Gefahren von Lärm an. Lärm macht krank! IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

22 Das Audiometer Das Audiometer besteht aus den wesentlichen Teilen: Tongenerator, Verstärker, Sender, Empfänger und Kopfhörer. Die Audiometer sind sehr unterschiedlich aufgebaut und haben die unterschiedlichsten Größen. Für den einfachen Siebtest reichen einfachere und auch billigere Testgeräte, währenddessen für den Lärm II oder gar Lärm III sind aufwendigere Geräte notwendig. Sie müßen sich mit Ihren Geräten vor Ort vertraut machen, ein Gerätestudium können wir Ihnen leider nicht abnehmen. Das Audiometer muß in regelmäßigen Abständen Inspektionen unterzogen werden. Neukalibrierungen sollten von zugelassenen Technikern in größeren Zeitabständen durchgeführt werden. Wartungsverträge mit den Lieferfirmen erleichtern hier diese Wartungspflicht. Hörprüfräume Die Hörprüfräume sollten an einem ruhigen abgeschirmten Ort liegen. Während ein Test mit einen Probanden durchgeführt wird, muß die Tür vom Hörprüfraum geschlossen bleiben, sowie Störgeräusche vermieden werden. Hörprüfräume sollten unter Umständen mit Teppichen, Vorhängen ausgestattet sein, welche Störgeräusche schlucken. Hörprüfkabinen schirmen den Probanden natürlich besser ab als nur Hörprüfräume. Über Kabinen haben die BG s ein Merkblatt herausgegeben. Bei diesen Kabinen ist allerdings nur eine eingeschränkte Kommunikation möglich, welche zeitweise nachteilig sein kann. Informieren Sie den Probanden, bevor Sie die Türe der Kabine schließen, über den gesamten Testverlauf. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

23 Praktisches Vorgehen Zur Feststellung der Hörleistung muß der Proband einige Stufen durchlaufen. 1. kurze Anamnese ( Auf den Bögen Lärm vorgegeben) 2. Inspektion des äußeren Ohrs evtl des Trommelfelles 3. Hörprüfung mit dem Audiometer - Luftleitung - Knochenleitung - Weber Test - SISI Test Diese Stufen werden zunächst beim Siebtest bis zur Luftleitung durchgeführt. Beim Ergänzungstest Lärm II bis zum SISI Test. Abschließend ist bei jedem Test die Beratung zum Gehörschutz angezeigt. Hörprüfung Vor der Hörprüfung ist der Proband über den Verlauf des Test s zu informieren. Zur Bestimmung der Schwellenwerte gibt es zwei Wege, einmal vom hörbaren Ton ins nicht hörbare oder vom nicht hörbaren zum hörbaren. Im Regelfall wird der zweite Weg angewandt. Es ist sinnvoll, von der Frequenz 1000 Hz zu beginnen danach Stufe für Stufe 2,3,4,6,8 khz zu testen. Die 1000 Hz nochmal s zu wiederholen und danach die unteren Frequenzen. Beim Audiometrieren sollte die Prüfgeschwindigkeit dem Probanden angepaßt sein. Ein zu schnelles testen bringt nur falsche Meßwerte. Die Funktion des Audiometrie Gerätes muß vor der Testreihe überprüft werden. Die Dokumentation auf den Lärmbögen inklusive der Anamnese ist notwendig. Lassen Sie sich zum Schluß den Gehörschutz des Probanden zeigen, und beraten Sie Ihn über die Folgen des nicht benutzens. IzW Institut zur Weiterbildung Gehör und Audiometrie

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