Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 4. April 2016
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- Stanislaus Solberg
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1 Ständerat Conseil des Etats Consiglio degli Stati Cussegl dals stadis n Mo. Nationalrat (Fraktion G). Flüchtlingstragödien im Mittelmeer. Rasch und massiv konkret vor Ort helfen und Türen in der Festung Europa schaffen Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 4. April 2016 Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat an ihrer Sitzung vom 4. April 2016 die von der Grünen Fraktion am 6. Mai 2015 eingereichte und vom Nationalrat am 10. Dezember 2015 teilweise angenommene Motion vorberaten. Durch die vom Nationalrat angenommenen Forderungen soll der Bundesrat beauftragt werden, Italien und Griechenland bei der Bewältigung der besonderen Herausforderungen im Flüchtlingsbereich direkt zu unterstützen (Punkt 5) sowie massiv und rasch die Hilfe vor Ort für die Flüchtlinge des syrischen Bürgerkriegs zu verstärken (Punkt 6). Antrag der Kommission Die Kommission beantragt mit 6 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung und mit Stichentscheid des Präsidenten, Punkt 5 der Motion abzulehnen. Die Minderheit der Kommission (Bischof, Bruderer Wyss, Cramer, Engler, Lombardi, Stöckli) beantragt, Punkt 5 der Motion anzunehmen. Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung, Punkt 6 der Motion abzulehnen. Die Minderheit der Kommission (Cramer, Abate, Bruderer Wyss, Lombardi) beantragt, Punkt 6 der der Motion anzunehmen. Berichterstattung: Bischof Im Namen der Kommission Der Präsident: / n/SPK--CIP
2 Peter Föhn Inhalt des Berichtes 1 Text und Begründung 2 Stellungnahme des Bundesrates vom 2. September Verhandlungen und Beschluss des Erstrates 4 Erwägungen der Kommission 2
3 1 Text und Begründung 1.1 Text Die Schweiz kann sowohl alleine als auch in Zusammenarbeit mit den Dublin-Staaten wesentlich zur Linderung dieser Katastrophe beitragen: 1. Der Bundesrat führt das abgeschaffte Botschaftsasyl rasch mit einem dringlichen Bundesbeschluss wieder ein. 2. Der Bundesrat sorgt für die rasche Umsetzung seines Beschlusses, 3000 syrische Flüchtlinge (Kontingentsflüchtlinge und Familiennachzug) aufzunehmen. Zusammen mit den Kantonen ergreift er zudem rasch die notwendigen Vorbereitungen für ein grosses zusätzliches Kontingent an Flüchtlingen aus Syrien. 3. Der Bundesrat setzt sich ein für eine Reformation des Dublin-Systems: Es soll zwischen den Dublin-Staaten eine Verteilung der Flüchtlinge nach Wirtschaftsstärke der einzelnen Vertragsstaaten eingeführt werden. 4. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Dublin-Staaten einen Mechanismus einführen, der es Flüchtlingen ermöglicht, ein Asylgesuch zu stellen, ohne illegal mit Schleppern in ein Dublin-Land einreisen zu müssen. 5. Der Bundesrat unterstützt die meistbetroffenen EU-Länder Italien und Griechenland direkt in der Bewältigung ihrer besonderen Herausforderungen. Die Unterstützung kann finanzieller oder auch logistischer Art sein. 6. Der Bundesrat verstärkt massiv und rasch die Hilfe vor Ort für die Flüchtlinge des syrischen Bürgerkriegs. 1.2 Begründung Seit dem Zweiten Weltkrieg gab es weltweit nie so viele Menschen wie heute, die gewaltsam in die Flucht getrieben wurden. Mehr als 51 Millionen Menschen waren im letzten Jahr auf der Flucht vor Krieg, Gewalt und Unterdrückung. Der Bürgerkrieg in Syrien ist dabei einer der grössten Konfliktherde. Sehr viele Flüchtlinge haben bisher die Nachbarstaaten aufgenommen. Libanon hat bisher über eine Million syrischer Flüchtlinge aufgenommen - unterdessen sind ein Fünftel der Bevölkerung Libanons Syrer. Die Lebensbedingungen sowohl der internen Flüchtlinge in Syrien als auch in vielen der Flüchtlingslager in Nachbarländern sind teilweise extrem prekär. 2 Stellungnahme des Bundesrates vom 2. September 2015 Der Bundesrat verfolgt die Situation am Mittelmeer aufmerksam und ist überzeugt, dass eine kohärente Lösung nur in Zusammenarbeit mit allen betroffenen europäischen Ländern möglich ist. 1. Die Möglichkeit, ein Asylgesuch bei einer schweizerischen Auslandvertretung einzureichen (Auslandgesuch), wurde im Rahmen der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes vom 28. September 2012 aufgehoben. Diese wurden an der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Angesichts seiner Bedeutung obliegt der Entscheid über die Wiedereinführung von Auslandgesuchen dem Parlament. Dies hätte durch ein - allenfalls dringliches - Bundesgesetz zu erfolgen. Eine Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens müsste aus Sicht des Bundesrates auch mit allen europäischen Akteuren koordiniert werden, um die Kohärenz zu gewährleisten. Der Bundesrat hält die Einführung des Auslandgesuchs auf Ebene der EU zurzeit für 3
4 unrealistisch. Falls die EU in Zukunft diese Option diskutieren sollte, ist der Bundesrat bereit, dies für die Schweiz zu prüfen. 2. Das zuständige Staatssekretariat für Migration hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen, dem UNHCR, der IOM und unseren Botschaften vor Ort alle Vorbereitungsarbeiten zügig in Angriff genommen, um die Aufnahme der 3000 Personen so rasch wie möglich umzusetzen. Der diesbezügliche Bundesratsbeschluss wird seit Juni 2015 umgesetzt, und die ersten Einreisen sind im August 2015 erfolgt. Bis zu 1000 Personen sollten bereits 2015 im Rahmen dieser Aktion in der Schweiz aufgenommen werden. Der Bundesrat wird die Situation im Herbst 2015 neu evaluieren. 3. Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Massnahmen, welche in der Europäischen Migrationsagenda vom 13. Mai 2015 und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 25. und 26. Juni 2015 vorgesehen sind. Unter anderem wird dort ein Mechanismus zur Umsiedlung bestimmter Asylsuchender aus Italien und Griechenland vorgeschlagen. Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich Bestrebungen zu einer fairen Verteilung von Asylsuchenden innerhalb des Dublin- Raums. Da die Schweiz nicht EU-Mitglied ist und nicht an alle Rechtsgrundlagen des Gemeinsamen europäischen Asylsystems gebunden ist, sind ihre Einflussmöglichkeiten jedoch begrenzt. 4. Wie in der Antwort auf Frage 2 ausgeführt, befinden sich Massnahmen zur Aufnahme von schutzbedürftigen Personen des Syrien-Konflikts in Umsetzung. Der Bundesrat begrüsst in dieser Hinsicht auch das geplante EU-Resettlement-Projekt im Umfang von Personen, welches in der Migrationsagenda der EU vom 13. Mai 2015 erstmals vorgeschlagen wurde. Die Schweiz hat anlässlich des informellen Treffens der Minister für Justiz und Inneres vom 9. Juli 2015 mitgeteilt, dass sie sich am EU-Resettlement-Projekt beteiligen werde. Die Schweiz hat gegenüber der Ratspräsidentschaft zugesichert, in diesem Rahmen mindestens 519 Personen aufzunehmen. Dieses Kontingent stammt aus dem im März 2015 vom Bundesrat bewilligten Gesamtkontingent. 5. Der Bundesrat unterstützt bereits seit Langem auf bilateraler und europäischer Ebene die Dublin- Mitgliedstaaten Griechenland und Italien. Bisher konnten insbesondere mit Griechenland bilaterale Projekte im Bereich der Herkunftsländerinformationen, der Aufnahme von Asylsuchenden und der Rückkehr realisiert werden. Auf europäischer Ebene stehen diesen Dublin-Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützungsinstrumente wie beispielsweise der Europäische Fonds für die innere Sicherheit (Teilinstrument Grenze) zur Verfügung, an dem sich die Schweiz im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit beteiligen wird. Die Tätigkeiten des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, an dem die Schweiz zukünftig ebenfalls teilnehmen wird, verfolgen auch das Ziel, die Dublin-Mitgliedstaaten, deren Asyl- und Aufnahmestrukturen besonders unter Druck stehen, zu unterstützen. Ausserdem beteiligt sich die Schweiz personell und finanziell an Frontex und dessen Operationen im Mittelmeerraum. 6. Der Bundesrat hat am 6. März 2015 beschlossen, seinen Beitrag zur Unterstützung der Opfer aus dem Syrien-Konflikt zu erhöhen. Zusätzlich zu den bereits getätigten Anstrengungen von 128 Millionen Franken seit Ausbruch des Konflikts im Jahr 2011 wird über die Umverteilung von Mitteln innerhalb der humanitären Hilfe ein weiterer Beitrag von 50 Millionen Franken für Syrien und Nachbarländer wie Libanon, Jordanien, Irak und die Türkei freigegeben. Die Hilfe umfasst die Unterstützung von Aufnahmestrukturen sowie Schutz- und Hilfsmassnahmen für Flüchtlinge und Vertriebene. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. 3 Verhandlungen und Beschluss des Erstrates Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2015 Punkt 5 der Motion mit 123 zu 68 Stimmen bei einer Enthaltung und Punkt 6 der Motion mit 122 zu 69 Stimmen angenommen. 4
5 4 Erwägungen der Kommission Die Kommission stellt fest, dass die Situation für die Flüchtlinge aus den Krisenherden im Nahen Osten und in Ostafrika nach wie vor äusserst schwierig ist und insbesondere Griechenland und Italien weiterhin stark von Fluchtbewegungen betroffen sind. Sie anerkennt die Bemühungen des Bundesrats, zur Bewältigung der grossen humanitären Herausforderungen einen massgebenden Beitrag zu leisten. Die SPK erachtet es indessen nicht für angezeigt, den vom Nationalrat angenommenen Forderungen der Motion zuzustimmen, weil dadurch innen- und aussenpolitisch falsche Zeichen gesetzt würden. Durch die Zustimmung würde fälschlicherweise die Erwartung geweckt, dass die Schweiz ihre Unterstützungsleistungen weiter intensivieren und insbesondere auch zusätzliche finanzielle Mittel für die Hilfe vor Ort bereitstellen wird. Die Kommission liess sich durch das zuständige Departement darüber informieren, dass sich die in Punkt 6 geforderte Hilfe vor Ort seit dem Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs vor vier Jahren auf eine Summe von mittlerweile rund 250 Millionen Franken beläuft. In Anbetracht dieses hohen Betrages geht die Forderung nach einer massiven und raschen Verstärkung dieser Hilfe zu weit. Dasselbe ist zur Forderung in Punkt 5 der Motion festzuhalten: Die Schweiz unterstützt die meistbetroffenen EU-Länder bereits heute logistisch und auch finanziell bei der Bewältigung ihrer besonderen Herausforderungen. Weil der Bundesrat die Forderungen der Motion bereits umgesetzt hat und er auch weiterhin gewillt ist, gemeinsam mit den anderen europäischen Staaten zur Bewältigung der schwierigen Situation beizutragen, sind diese als erfüllt zu betrachten. Aus diesem Grund beantragt die Kommission, auch die Punkte 5 und 6 der Motion abzulehnen. Die Kommissionsminderheit beantragt, die beiden Punkte anzunehmen, weil der Ständerat dadurch ein politisches Signal zur Unterstützung der Bemühungen des Bundesrates aussenden könnte, die von der Flüchtlingskrise besonders betroffenen südeuropäischen EU-Länder bei ihren Aufgaben tatkräftig zu unterstützen und in den Krisenregionen Hilfe vor Ort zu leisten. 5
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