Fünfter Abschnitt - Gesundheitsbereich -
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- Agnes Beckenbauer
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1 Fünfter Abschnitt - Gesundheitsbereich - 23 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe (1) In ihrem Beruf tätige Ärzte, Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Tierärzte, Apotheker und Angehörige der Fachberufe des Gesundheits- und Veterinärwesens sowie das ärztliche und tierärztliche Hilfspersonal sind im Rahmen der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes verpflichtet, sich hierzu für die besonderen Anforderungen fortzubilden sowie an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und den dort ergangenen Weisungen nachzukommen. Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 1
2 Fünfter Abschnitt - Gesundheitsbereich - 23 Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe (2) Die Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer, Landespsychotherapeutenkammer, Landestierärztekammer und Landesapothekerkammer sowie Berufsständische Vertretungen erfassen die in Absatz 1 genannten Personen, sorgen für deren Fortbildung und erteilen den Behörden die Auskünfte, die diese zur Durchführung dieses Gesetzes benötigen. Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 2
3 Aufgabenträger in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr 73 Gebiet der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes Zivilschutz Grundgesetz LBKS = Landes-Brandund Katastrophen- Schutzgesetz RettDG = Rettungs- Dienst-Gesetz Bund ZSG = Zivil-Schutz-Gesetz Land RLP FwVO = Feuerwehr- VerOrdnung RAEP = Rahmen- Alarm- und Einsatz-Plan Aufgaben: (Überörtlicher) rtlicher) Brandschutz (Überörtliche) rtliche) allgemeine Hilfe Katastrophenschutz Landkreis Kreisfreie Stadt Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 3
4 Rettungsleitstellen und Funkkanäle in Rheinland-Pfalz Rettungsleitstelle Bad Kreuznach Kaiserslautern Kirchheimbolanden Koblenz Landau Ludwigshafen Mainz Montabaur Trier Funkkanal / 404 Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 4
5 Massenanfall von Verletzten (MANV) Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Definition: Schadensereignis mit so vielen verletzten oder erkrankten Personen, dass deren medizinische Versorgung die üblichen rettungsdienstlichen Kapazitäten übersteigt. Entscheidungsparameter: Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes Aufnahmekapazität der Krankenhäuser Versorgungsprinzip beim MANV: Versorgungsprinzip beim MANV: Abkehr vom Individualprinzip hin zu einem Prinzip der Prioritätenbildung Durchführung einer Sichtung zur Feststellung der Reihenfolge von Behandlung und Transport Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 5
6 Meldeschema Wann Wo Was ist geschehen? Wie Wieviele Verletzte oder zu Betreuenden? Was Wer meldet? ist das Ereignis eingetreten oder wurde es festgestellt? ist das Ereignis eingetreten? eindeutige Ortsangabe! ist die Lage? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? tust Du weiterhin oder forderst Du an? Formulierungen klar und knapp! Meldungen ggf. nochmals wiederholen lassen! Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 6
7 Befehlsschema 1. Lage a) Allgemeine Lage b) Eigene Lage 2. Auftrag 3. Durchführung 4. Versorgung 5. Führung und Verbindung Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 7
8 Aufbau der Einsatzleitung (Stab) Leiter TEL Sachgebiete: S 1 S 2 S 3 S 4 S 5 S 6 Andere: Fachberater Verbindungsbeamte Einsatzleiter Personal Lage Einsatz (Stv. Einsatzleiter) Versorgung Presse Kommunikation z. B. PSNV z. B. Polizei Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 8
9 Sichtungskategorien I. Behandlungspriorität Vitale Bedrohung, sofortige Behandlung II. Transportpriorität Schwere Verletzung / Erkrankung, dringende Behandlung III. Verzögerte Behandlung Leichte Verletzung / Erkrankung, spätere (ambulante) Behandlung IV. Abwartende Behandlung Ohne Überlebenschance, betreuende (abwartende) Behandlung Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 9
10 Der Behandlungsplatz I Sterbenden- Leichtverletzten- I I Eingangssichtung Tote Logistik Krankenwagenhalteplatz Ausgangsdokumentation III Sammelstelle IV IV Ablagestelle Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 10
11 Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 11
12 Heilberufe und Nicht-Heilberufe als Mitwirkende in der PSU Fachärztliche Zusatzqualifikation Facharztstatus Traumatherapeuten NFPT Psychiater Psychotherapeuten Rote Linie Rote Linie = Heilberufe Akademische Zusatzqualifikation NA NFP NFS Akademiker Ärzte Dipl.-Psych. Theologen Qualifizierte Laienhelfer NNS, KID, KIT EKNS, SbE, Peers Laienhelfer Psychologische Erste Hilfe Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 12
13 Strategiekonzept zum Aufbau notfallpsychotherapeutischer Strukturen LPK RLP Ministerium Qualifikation Finanzierung Organisation Motivation Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 13
14 Geplantes Führungsmodell von Notfallpsychotherapeuten in Rheinland-Pfalz Landesarbeitskreis Leitender Notfallpsychotherapeuten Rhein- land- Pfalz ca. 24 Rettungsleitstellenbereiche ca. je 3 Leitende Notfallpsychotherapeuten Notfall- Psychotherapeuten Kreise und kreisfreie Städte ca. 120 Dipl.-Psych. M. Heidt Psychotherapeuten im Katastrophenschutz 14
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