ZKB Silver ETF. Vereinfachter Verkaufsprospekt vom Oktober 2009 zum Prospekt vom Oktober 2009.

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1 ZKB Silver ETF Vereinfachter Verkaufsprospekt vom Oktober 2009 zum Prospekt vom Oktober Anlagefonds schweizerischen Rechts (Kategorie «übrige Fonds für traditionelle Anlagen») Fondsleitung Balfidor Fondsleitung AG, Basel Depotbank, Zürich 10/09

2 I. Anlageinformationen Der Fondsvertrag des ZKB Silver ETF wurde von der Swisscanto Fondsleitung AG, Bern, als Fondsleitung und der, Zürich, als Depotbank aufgestellt und erstmals am 29. März 2007 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht genehmigt. Für die Fondsleitung zeichnet nun die Balfidor Fondsleitung AG, Basel, verantwortlich. Dieser vereinfachte Verkaufsprospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Anlagefonds ZKB Silver ETF, ein Anlagefonds der Kategorie übrige Fonds für traditionelle Anlagen schweizerischen Rechts. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Anlagefonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. Anlageziel Das Anlageziel dieses Anlagefonds besteht hauptsächlich darin, langfristig die Wertentwicklung des Silbers, nach Abzug der dem Anlagefonds belasteten Vergütungen und Nebenkosten, zu reflektieren. Eine Anlage in Anteile des Anlagefonds soll eine effiziente Alternative zu einer direkten Anlage in physisches Silber darstellen. Zu diesem Zweck investiert dieser Anlagefonds ausschliesslich in physisches Silber in kuranter Form. Das Silber wird dabei in ungeprägten Barren der Standardeinheit von 30 kg mit der Feinheit 999/1000 gehalten. Der Marktpreis bestimmt sich nach der Feinheit multipliziert mit dem Gewicht. Anlagestrategie (Anlagepolitik) Dieser Anlagefonds wird nicht aktiv verwaltet. Es werden anlageseitig keine Handlungen vorgenommen, um den Wert der Anteile des Anlagefonds zu erhöhen oder allfällige Verluste auszugleichen, welche durch Veränderungen des Wertes der Anlagen des Anlagefonds entstanden sind. nahmen und zur Deckung der laufenden Verpflich - tungen des Anlagefonds benötigt werden. Die Fondsleitung ist berechtigt, die auf dem Kauf von Edelmetallen anfallende Mehrwertsteuer zurückzufordern. Zwischen der Bezahlung des Mehrwert - steuer betreffnisses auf dem Kaufpreis und dem Ein - gang der Steuererstattung wird der entsprechende Betrag zur Aufrechterhaltung des Investitionsgrades durch Kreditaufnahme ausgeglichen. Die Fondsleitung kann deshalb für höchstens 10% des Nettofondsvermögens vorübergehend Kredite auf nehmen. Ausstehende Forderungen auf Erstattung von Mehrwertsteuer aus Vorsteuerabzug werden dadurch ausgeglichen. Die Kosten der Kredit auf - nahme gehen zulasten der Fondsleitung. Sie sind von der Verwaltungskommission in Abzug zu bringen. Die Anlagen in physisches Silber werden bei der Depotbank oder bei deren Unterverwahrstellen ausschliesslich in der Schweiz verwahrt. Flüssige Mittel werden bei Banken in der Schweiz gehalten. Der Anlagefonds tätigt keine Leerverkäufe (Short Sales) und investiert nicht in Derivate. Das Vermögen des Anlagefonds wird nicht durch Kreditaufnahme zu Anlagezwecken mit einer Hebelwirkung (Leverage) versehen. Die Fondsleitung darf zusätzlich flüssige Mittel in Schweizer Franken, US Dollar, Euro und Pfund Sterling halten. Als flüssige Mittel gelten Bankgut haben auf Sicht und Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten. Der Anlagefonds ist grundsätzlich voll investiert. Flüssige Mittel werden nur in dem Umfang gehalten, wie sie für die erwarteten Ausgaben und Rück - Risikoprofil des Anlagefonds Ausführlichere Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. Der Anlagefonds investiert ausschliesslich in physisches Silber; andere Anlagen sind nicht vorgesehen. Eine Risikostreuung, wie sie Wertpapieranlagefonds charakterisiert, fehlt. Der Wert der Anteile des Anlage fonds hängt mithin im Wesentlichen einzig vom Wert des Silbers ab, dessen Preis Schwan - kungen unterliegt und dessen Entwicklung schwer absehbar ist. Dies bringt ein Verlustrisiko mit sich, unabhängig davon, ob Anlagen in den Anlagefonds kurz-, mittel- oder langfristig getätigt werden.

3 Aufgrund der fehlenden Risikostreuung eignet sich Performance des Anlagefonds Ausschüttungspolitik Die bei den drei Anteilsklassen im Namen erschei- der Anlagefonds nur für die Anlage eines begrenz- Der Handel der Fondsanteile über die SIX Swiss Der allfällige Nettoertrag des Anlagefonds wird jähr- nende Währung ist die Währung, in der der Netto - ten Teils des Vermögens eines Anlegers. Exchange der heutigen «A (CHF)» Klasse wurde per lich im Dezember in Schweizer Franken an die inventarwert ausgedrückt wird, nicht aber die 10. Mai 2007, derjenige der «A (USD)» und der Anleger ausgeschüttet. Aufgrund der Tatsache, dass Währung, auf die die Anlagen lauten. Silber verfügt Silber wird vornehmlich in Emerging Markets Ländern produziert. Die politische, rechtliche und wirtschaftliche Lage von solchen Staaten kann schnellen und unvorhergesehenen Änderungen unterliegen. Verschiedene Entwicklungen können den Wert von Silber nachteilig beeinflussen, namentlich Exportbeschränkungen, Importbeschränkungen, Unruhen, internationale Sanktionen etc. Der Anlagefonds wird passiv verwaltet. Wert ver - luste, welche durch eine aktive Verwaltung (Verkauf «A (EUR)» Klassen am 16. Januar 2009 aufgenommen und erfolgt ausschliesslich der jeweiligen Referenz währung der Anteilsklasse. Die in der Ver - gangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung des Anlage fonds. Die Perfor mance dieses Anlagefonds hängt im Wesentlichen davon ab, wie sich der Preis des Silbers entwickelt. Die Performance wird im zweiten Geschäftsjahr in der Aktualisierung dieses vereinfachten Prospekts ausgewiesen. die Anlagen des Anlagefonds in Silber keine Erträge abwerfen und flüssige Mittel nur in beschränktem Umfange gehalten werden, ist typischerweise nicht mit Ausschüttungen zu rechnen. Anteilsklassen Der Anlagefonds weist zur Zeit die folgenden drei Anteilsklassen auf, deren allfällige Erträge ausgeschüttet werden und die dem gesamten Anleger - publikum offen stehen. über keine Nennwährung. Die Mindestanlage beträgt für Anteile aller Klassen jeweils ein Anteil. Die Anteilsinhaber können jederzeit den Umtausch ihrer Anteile in solche einer anderen Anteilsklasse auf der Grundlage des Nettoinventarwertes der beiden betroffenen Anteilsklassen verlangen. Rechnungseinheit des Anlagefonds ist der Schweizer von Silber und Erhöhung der Liquidität bei erwarte- Franken. tem Preiszerfall) vermieden werden könnten, werden nicht aufgefangen. Profil des typischen Anlegers Der Anlagefonds eignet sich für mittel- bis langfristi- «A (CHF)» Klasse: Sie lautet auf die Referenz - währung Schweizer Franken, die gleichzeitig die ge Anleger mit Risikobereitschaft, die einen Teil ihrer Rechnungseinheit des Anlagefonds ist. Die pro Anteil durch den Anlagefonds gehaltene Menge physischen Silbers wird über die Dauer kontinuierlich abnehmen. Silber zeitig keine Erträge, die zur Deckung der Vergütungen und Nebenkosten herangezogen werden können. Anlagen zu Diversifizierungszwecken indirekt in das Edelmetall Silber investieren wollen, um Werterhalt, Inflationsschutz und langfristige Kapitalgewinne zu erzielen. «A (USD)» Klasse: Sie lautet auf die Referenz - währung US Dollar (USD). «A (EUR)» Klasse: Sie lautet auf die Referenz - währung Euro (EUR). Die Anteilsklassen stellen keine segmentierten Die Referenzwährungen der Anteilsklassen sind der Vermögen dar. Entsprechend kann nicht ausge- Schweizer Franken, der US Dollar und der Euro. schlossen werden, dass eine Anteilsklasse für Rechnungseinheit ist der Schweizer Franken. Die Verbindlichkeiten einer anderen Anteilsklasse haftet, internationalen Silbermärkte notieren zwar zur Zeit auch wenn Kosten grundsätzlich nur derjenigen überwiegend in US Dollar. Indes weist Silber keine Anteilsklasse belastet werden, der eine bestimmte Nennwährung auf und die flüssigen Mittel und Leistung zukommt. Da keine Währungs absicherung Forderungen werden typischerweise keinen grösse- getätigt wird, fehlt es indes an massgeblichen klas- ren Umfang annehmen. Eine Währungsabsicherung senspezifischen Verpflichtungen. der Anlagen in Silber wie auch der flüssigen Mittel und Forderungen gegen die Referenzwährung der Anteilkassen wird nicht vorgenommen. Eine Währungs absicherung wäre über die Zeit typischerweise auch mit erheblichen Kosten verbunden.

4 II. Wirtschaftliche Informationen Vergütungen und Nebenkosten Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission bei allen Anteilsklassen, zur Zeit max. 3,0% Rücknahmekommission bei allen Anteilsklassen max. 1,0% Kommission für die Ausschüttung des Liquidationsbetreffnisses (auf der Bruttoausschüttung) bei allen Anteilsklassen 0,5% Kommission für die Auslieferung von physischem Silber bei Sachauszahlung max. **0,2% Laufend dem Fondsvermögen belastete Vergütungen und Nebenkosten Pauschale Verwaltungskommission von jährlich max. bei allen Anteilsklassen ***0,70% Total Expense Ratio (TER) ohne Titeltransaktionskosten * Portfolio Turnover Rate (PTR) nach EU-Norm *nicht ausgewiesen * Der Koeffizient der gesamten, laufend dem Fondsvermögen belasteten Kosten (TER) wird im zweiten Ge-schäftsjahr in der Aktualisierung des Prospekts und dieses vereinfachten Prospekts ausgewiesen. Da kein aktiver Handel in Silber erfolgt und Veränderung der Bestände im Wesentlichen Nettoausgaben oder -rücknahmen reflektieren, wird auf die Berechnung der Umschlaghäufigkeit (Portfolio Turnover Rate bzw. PTR) mangels Aussagekraft verzichtet. ** zuzüglich Mehrwertsteuer von zur Zeit 7,6% auf dem Marktwert des bezogenen Silbers und den Auslieferungskosten. *** Die pauschale Verwaltungskommission kann teilweise oder ganz für Vertriebsentschädigungen und/oder für Rückvergütungen an gewisse Kategorien von Anlegern verwendet werden. Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile (soft commissions) Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten «soft commissions» geschlossen. Steuerliches (Anlagefonds) Der Anlagefonds untersteht schweizerischer Gesetz - gebung. In Übereinstimmung mit dieser unterliegt der Anlagefonds grundsätzlich weder einer Ertrags noch einer Kapitalsteuer. Die im Anlagefonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer wird von der Fondsleitung für den Anlagefonds vollumfänglich zurückgefordert. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) Die allfälligen Ertragsausschüttungen des Anlage - fonds an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Ver - rechnungssteuer durch Deklaration in der Steuer - erklärung resp. mit separatem Verrechnungs - steuerantrag zurückfordern. (Quellen steuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Anlegern mit Domizil im Ausland ist die Rück for - derung der Quellensteuer ggf. im Rahmen von mit der Schweiz abgeschlossenen Doppel be steuerungs - abkommen (DBA) möglich. Die ausgeschütteten Erträge und/oder der beim Verkauf bzw. der Rückgabe realisierte Zins unterliegen in der Schweiz nicht der europäischen Zins - besteuerung. Diese sog. EU-Zinsbesteuerung wird im Prospekt detailliert beschrieben, auf welche Aus - führungen hier verwiesen wird. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anteilen am Anlagefonds richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des An - legers. Dem Anleger wird empfohlen, sich bei qualifizierten Beratern zu informieren. Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Die allfälligen Ertragsausschüttungen des Anlage - fonds an im Ausland domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer

5 III. Den Handel betreffende Informationen Kotierung an der SIX Swiss Exchange Preispublikation Der Nettoinventarwert eines Anteils einer Klasse Alternativ besteht aufgrund der Kotierung der Anteile Die Anteile des Anlagefonds sind am Segment für Der Nettoinventarwert pro Anteil aller Klassen wird ergibt sich aus der der betreffenden Anteilsklasse am des Anlagefonds die Möglichkeit des börsenmässi- kollektive Kapitalanlagen der SIX Swiss Exchange täglich auf der elektronischen Plattform - Verkehrswert des Fondsvermögens zukommenden gen Kaufs und Verkaufs. Die Anleger haben jeweils kotiert. info.com veröffentlicht. Weitere Publikationen erfol- Quote, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten lediglich die für solche Transaktionen üblichen gen bei der SIX Swiss Exchange unter des Anlagefonds, die der betreffenden Anteilsklasse Börsengebühren sowie die Umsatzabgabe zu ent- Die Kotierung der Anteile hat zum Ziel, den swiss-exchange.com sowie unter zugeteilt sind, dividiert durch die Anzahl der im richten. Eine solche Transaktion in Fondsanteilen ent- Anlegern zusätzlich zur Möglichkeit, Anteile direkt Umlauf befindlichen Anteile der entsprechenden spricht weitgehend dem Erwerb oder der Ver - bei der Fondsleitung respektive deren Vertriebs - Die Publikationsorgane für Mitteilungen an die An - Klasse. Er wird auf 1/100 der jeweiligen Referenz - äusserung von Aktien über die SIX Swiss Exchange. trägern zu zeichnen oder zurückzugeben, den Kauf leger sind das «Schweizerisches Handelsamts blatt» währung gerundet. Der Kauf bzw. Verkauf von Anteilen erfolgt jeweils und Verkauf der Anteile an einem liquiden und regu- (SHAB) und die elektronische Plattform - zu aktuellen Börsenkursen in der Referenzwährung lierten Sekundärmarkt, d.h. über die Börse, zu info.com. Der Ausgabepreis der Anteile einer Klasse ergibt der entsprechenden Anteilsklasse. ermöglichen. sich aus dem am Bewertungstag berechneten Nettoinventarwert je Anteil dieser Klasse, zuzüglich Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Die Fondsleitung hat die, Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von einer Ausgabekommission von zurzeit maximal 3%. Anlagen, einschliesslich allfällige damit verbundene Zürich, als «Market Maker» für den Handel der Anteilen Er wird in der Referenzwährung ausgedrückt. Steuern und Abgaben, die dem Anlagefond s aus der Anteile an der SIX Swiss Exchange eingesetzt. Die Fondsanteile aller Anteilsklassen werden an jedem Anlage des einbezahlten Betrages bzw. aus dem Aufgabe eines Market Makers liegt darin, einen Bankwerktag in Zürich ausgegeben oder zurückge- Der Rücknahmepreis der Anteile einer Klasse ergibt Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechen- Markt für die gehandelten Fondsanteile aufrecht- nommen. sich aus dem am Bewertungstag in der Referenz - den Teils der Anlagen erwachsen, werden dem zuerhalten und dazu Geld- und Briefkurse für alle währung berechneten Nettoinventarwert je Anteil Vermögen des Anlagefonds belastet. Auf dem Anteilsklassen des Anlagefonds in das Handels - Zeichnungs- bzw. Rücknahmeanträge, die an einem dieser Klasse, abzüglich einer Rücknahme - Erwerb von Silber wird dem Anlagefonds die system der SIX Swiss Exchange zu stellen. Der Bankwerktag (Auftragstag) bis spätestens Uhr kommission von maximal 1% zugunsten der Fonds - Mehrwertsteuer, zur Zeit zum Satz von 7,6%, bela- Market Maker ist verpflichtet, an der SIX in einem bei der Depotbank vorliegen, werden am nächsten leitung. stet. Das Mehrwertsteuerbetreffnis wird indes der bestimmten Rahmen unter normalen Marktbe - Bankwerktag (Bewertungstag) auf der Basis des an Fondsleitung für den Anlagefonds im Rahmen einer dingungen einen Markt in Anteilen des Anlagefonds diesem Tag berechneten Nettoinventarwertes abge- Vorsteuerrückerstattung vollumfänglich erstattet. Der zu unterhalten und in diesem Zusammenhang Geld- rechnet. Der zur Abrechnung gelangende Netto - Zeitraum zwischen der Belastung und der Rücker - und Briefkurse für Anteile des Anlagefonds in das inventarwert ist im Zeitpunkt der Auftrags erteilung stattung wird durch Kreditaufnahme neutralisiert. Handelssystem der SIX einzugeben. Die SIX schreibt noch nicht bekannt (Forward Pricing). Er wird am dabei eine maximale Spanne zwischen An- und Bewertungstag auf der Basis der Schlusskurse des Verkaufskursen von 2% und einer Mindestmenge im Auftragstages berechnet (Basis: Schlusskurs der Wert bzw. Gegenwert von EUR vor, wenn Börse in New York gemäss Bloomberg Silv der Basiswert Silber während der Handelszeit des Comdty HP). Nach Uhr bei der Depotbank ETFs auch handelbar ist. In allen anderen Fällen eingehende Aufträge werden am darauf folgenden beträgt die Spanne 3%. Da Silber in der Regel rund Auftragstag behandelt. um die Uhr gehandelt wird, beträgt somit die Maximalspanne meist 2%. Die Spanne von 2% wird Die Valutierung erfolgt mit zwei Bankwerktagen auf den Kauf in Höhe von +1% bzw. den Verkauf in bezogen auf den Bewertungstag. Höhe von 1% aufgeteilt.

6 IV. Sachauszahlungen V. Kurzdarstellung des Anlagefonds Der Anleger aller Anteilsklassen haben das Recht, im Falle der Kündigung statt der Auszahlung des Rücknahmebetreffnisses in bar eine Auszahlung in Silber zu verlangen (Sachauszahlung). Vorbehal ten bleiben währungspolitische oder sonstige behördliche Massnahmen, die die Auslieferung von physischem Silber untersagen oder dergestalt erschweren, dass eine Sachauszahlung der Depot bank vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann. Das Recht auf Sachauszahlung ist auf die Standard - einheit von Barren à 30 kg mit handelsüblichem Feingehalt 999/1000 beschränkt. Andere handelsübliche Einheiten werden nur auf Antrag und bei Verfügbarkeit mit den im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fabrikationszuschlägen und weiteren Kosten (Prägungskosten, Lieferung, Versicherung, Pönalität für Feinheitsdifferenz etc.) zulasten des Anlegers mit marktüblichen Auslieferungsfristen bereitgestellt. Die Depotbank ist nicht verpflichtet einem derartigen Antrag Folge zu leisten. Im Rahmen der Feinheits - spanne der Standardeinheit, die sich in einer geringfügigen Preisdifferenz niederschlägt, entscheidet die Fondsleitung über die Zuteilung. Spitzenausgleiche werden in bar ausbezahlt. Die Differenz wird auf der Grundlage des Produkts aus dem Gewicht und der Feinheit berechnet. Beträge, welche zur Deckung von Steuern, Kosten und Kommissionen von der Bruttoauszahlung in Abzug gebracht werden, werden als Barauszahlung behandelt. Der Antrag auf Sachauszahlung ist zusammen mit der Kündigung bei der Depotbank zu stellen. Das Silber wird bei Barren à 30 kg mit dem handelsüblichem Feingehalt 999/1000 innert einer Frist von höchstens 10 Bankwerktagen am Hauptsitz der Depot bank (vgl. Ziff. V unten) ausgeliefert. Der Eigentumsübergang erfolgt in diesem Fall im Zeit - punkt der Auslieferung am Hauptsitz der Depot bank. Bei der Auslieferung von physischem Silber wird die in Ziff. II. genannte Kommission erhoben. Die Aus - lieferungsfristen von anderen handelsüblichen Ein - heiten sind im Einzelfall abzusprechen. Sie können bis zu 30 Bankwerktage betragen. Der vollständige Prospekt enthält Angaben über eine allfällige Auslieferung des Silbers an einem anderen Ort im Inland. Bei Auslieferung wird dem Anleger die Mehrwert - steuer von zur Zeit 7,6% auf dem Marktwert des bezogenen Silbers belastet; die Kosten für die Auslieferung in der Schweiz unterliegen ebenfalls der Mehrwertsteuer. Auslieferungen im Ausland werden keine vorgenommen. Der Anspruch auf Sachauszahlung gilt auch im Falle der Liquidation des Fonds. Das Recht des Anlegers auf Sachauszahlung ist in jedem Fall auf die vom Fonds gehaltenen Silberbestände beschränkt. Der vollständige Prospekt enthält weitere Angaben dazu. Gründungsdatum des Fonds 29. März 2007 Rechnungsjahr Valorennummer «A (CHF)» Klasse «A (USD)» Klasse «A (EUR)» Klasse ISIN «A (CHF)» Klasse CH «A (USD)» Klasse CH «A (EUR)» Klasse CH Laufzeit (des Fonds) Kotierung Anbietende Finanzgruppe (Promotor) Fondsleitung/Verwaltungsgesellschaft Anlageverwalter Depotbank Prüfgesellschaft Aufsichtsbehörde 1. Oktober bis 30. September, erstes Geschäftsjahr bis 30. September 2008 unbeschränkt Segment für kollektive Kapitalanlagen der SIX Swiss Exchange Balfidor Fondsleitung AG Peter Merian-Strasse 47, 4002 Basel Ernst & Young AG, Zürich Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Bern Kontaktstelle Basel im Oktober 2009 Zürich im Oktober 2009 Die Fondsleitung Balfidor Fondsleitung AG Die Depotbank

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