Brandschutzordnung Der Fachhochschule Hannover (FHH)

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1 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 38 von 54 Brandschutzordnung Der Fachhochschule Hannover (FHH) 0 Geltungsbereich 2 1 Brandschutzordnung Teil A 2 2 Brandschutzordnung Teil B Brandverhütung 2 Rauchverbote und Verbot von offenem Licht Lagerung und Verwendung von feuergefährlichen und explosionsgefährlichen Stoffen, insbesondere leicht brennbaren Flüssigkeiten Entsorgung von Abfällen Betrieb von elektrischen Geräten Meldung von Schäden und kleinen Brandereignissen Feuergefährliche Arbeiten Parkende Fahrzeuge im Gebäude Ausstellungen und Veranstaltungen 2.2 Brand- und Rauchausbreitung 4 Brand- und Rauchschutztüren Installationsschachttüren und Elektroverteiler 2.3 Flucht- und Rettungswege 4 Rettungswege Kenntniss über Rettungswege 2.4 Melde und Löscheinrichtungen 5 Meldeeinrichtungen Löscheinrichtungen Freihalten aller Einrichtungen 2.5 Verhalten im Brandfall 6 Brand melden Alarmsignale und Anweisungen beachten In Sicherheit bringen (Sammelplätze) Löschversuche unternehmen Besondere Verhaltensregeln 2.6 Verhaltensregeln nach dem Brand 8 3 Brandschutzordnung Teil C 8 4 Schlussbestimmungen 9 Anhang 1: Brandschutzordnung Teil A als Aushang (als Bestandteil der Rettungswegpläne) Anhang 2: Alarmplan zum Aushängen in allen Räumen Anhang 3: Erlaubnisschein für Heißarbeiten Anhang 4: Mindestanforderungen an den Brandschutz bei Veranstaltungen Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 1 von 16

2 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 39 von 54 0 Geltungsbereich Die Brandschutzordnung fasst Verhaltensregeln für den vorbeugenden Brandschutz und den Brandfall zusammen. Ziel ist es, Brände zu verhüten bzw. die Auswirkung von Bränden so gering wie möglich zu halten. Ein Brand stellt immer eine ernsthafte Bedrohung für Leben und Gesundheit aller in den Gebäuden anwesenden Personen dar und kann Arbeits- und Studienplätze zerstören. Die Brandschutzordnung gilt für alle Gebäude der Fachhochschule Hannover sowie für alle Personen, die sich in der Fachhochschule Hannover aufhalten, gleichgültig zu welchem Zweck. So ist diese Ordnung von allen Beschäftigten und Studierenden der Fachhochschule sowie von den hier tätigen Firmen wie Reinigungsfirmen, Baufirmen etc. und Besuchern einzuhalten. 1 Brandschutzordnung Teil A Dieser Teil der Brandschutzordnung ist in Form eines Aushangs konzipiert. Er fasst in Stichworten das Verhalten im Brandfall zusammen und wird in allen Fluren neben den Rettungswegplänen ausgehängt bzw. ist Bestandteil von ihnen. (Anhang 1) 2 Brandschutzordnung Teil B 2.1 Brandverhütung Rauchverbote und Verbot von offenem Licht Das Rauchen ist nur an den dafür zugelassenen und entsprechend ausgewiesenen Orten gestattet. Ansonsten herrscht in allen Räumlichkeiten Rauchverbot. Die Entsorgung von Tabakresten und Zigarettenasche darf nicht in Papierkörbe erfolgen sondern nur in hierfür geeignete, nicht brennbare Behältnisse. Das Aufstellen von offenem Licht wie Kerzen, Öllampen usw. ist ohne Beaufsichtigung grundsätzlich untersagt. Umgang mit feuergefährlichen und explosionsgefährlichen Stoffen, insbesondere leicht brennbaren Flüssigkeiten In Werkstätten und Laboratorien dürfen brennbare Flüssigkeiten nur in Behältnissen mit einem Volumen von maximal 1 Liter gelagert werden. Die Anzahl der Behältnisse ist so gering wie möglich zu halten. Sollen größere Mengen gelagert werden, so darf dieses im Arbeitsraum nur in einem zugelassenen Sicherheitsschrank geschehen. (Ausnahme: wenn die brennbare Flüssigkeit sich im Arbeitsgang befindet oder sie für den Fortgang der Arbeiten am gleichen Tag bereitgehalten wird, dann darf es sich auch um größere Mengen handeln.) Wenn brennbare Flüssigkeiten vorübergehend in einem Kühlschrank aufbewahrt werden müssen, so muss dieser explosionsgeschützt ausgestattet sein. In Räumen, in denen Explosionsgefahr besteht, dürfen kein offenes Feuer oder offenes Licht, keine heißen Teile und nur solche elektrischen Betriebsmittel verwendet werden, die gemäß den Bestimmungen des VDE die erforderliche Explosionsschutzklasse besitzen. Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 2 von 16

3 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 40 von 54 Entsorgung von Abfällen Brennbare Verpackungsmaterialien (Folien, Styropor, Papier und Pappe) dürfen nicht angesammelt, sondern müssen so schnell wie möglich von den Nutzern entsorgt werden (spätestens bei Arbeitsende). Gebrauchte, insbesondere mit Öl, Farben oder ähnlichen Stoffen getränkte Putzlappen oder andere Gegenstände, die zur Selbstentzündung neigen, dürfen bis zur Entsorgung nur in dicht verschlossenen Blechbehältern gelagert werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Abgüsse oder Abwasserkanäle geschüttet werden. Durch ihr Verdunsten entstehen in den Rohrleitungen explosive Atmosphären. Sie müssen fachgerecht entsorgt werden. Betrieb von elektrischen Geräten Elektrische Geräte und Anlagen sind entsprechend den Betriebs- und Gebrauchsanweisungen zu betreiben. Nach Dienstschluss sind alle nicht benötigten Anlagen und Geräte abzuschalten. Nachts unbeaufsichtigt laufende Einheiten sind nur zulässig, wenn keine Brandgefahr besteht oder durch besondere Vorkehrungen für einen ausreichenden Brandschutz gesorgt ist. Werden in den Fakultäten im Rahmen von Forschung und Lehre selbstgebaute Geräte betrieben, so ist für die Sicherheit dieser Geräte der für den jeweiligen Bereich zuständige Lehrende oder Forschende verantwortlich. Schadhafte Geräte müssen sofort außer Betrieb genommen und repariert werden. Reparaturen und Wartungen dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Die Lüftungsgitter an elektrischen Geräten sind immer frei zu halten, um die Kühlung der Geräte zu gewährleisten und damit Hitzestaus und eine eventuelle Entzündung zu vermeiden. Die kaskadenartige Verwendung von Mehrfachsteckleisten und / oder Verlängerungskabeln ist verboten. Meldung von Schäden und kleinen Brandereignissen Schäden an Brandschutzeinrichtungen (z.b. nicht schließende Brandschutztüren, Feuerlöscher ohne intaktes Siegel bzw. benutzte Löscher, zugeklebte Rauchmelder) bitte umgehend dem Dezernat II melden, damit sie wieder instandgesetzt werden können. Schäden an Versorgungseinrichtungen wie Elektroanlagen und -leitungen sowie Gasleitungen und armaturen (Funktionsstörungen, sichtbare Schäden, ungewöhnlicher Geruch etc.) umgehend dem Dezernat II melden. Wenn möglich sind die Versorgungseinrichtungen nach Rücksprache mit den Nutzern der angeschlossenen Geräte sofort abzuschalten. Kleine Brandereignisse, die von den Mitarbeitern ohne Kenntnis der Feuerwehr gelöscht wurden, müssen dem Dezernat II und der Brandschutzbeauftragten gemeldet werden, damit Gefahrenquellen beseitigt werden können. Feuergefährliche Arbeiten Schweiß- und Schneidverfahren sowie verwandte Verfahren dürfen außerhalb der dafür vorgesehenen Räume nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Hausmeister vor Ort unter Beachtung der im Erlaubnisschein aufgeführten Vorkehrungen durchgeführt werden (Anhang 3: Erlaubnisschein für Heißarbeiten). Dies gilt auch für Fremdfirmen. Der Erlaubnisschein ist am Arbeitsort bereit zu halten. Grund: Erhitzte Flächen und Funkenflug bilden eine ständige Zündgefahr. Da Zündfunken leicht in Ritzen, Spalten usw. fliegen, können hier Schwelbrände verursacht werden. Oft Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 3 von 16

4 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 41 von 54 kommt es erst nach Stunden zu einem offenen Brand. Um dieses zu vermeiden, werden im Erlaubnisschein alle notwendigen Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Parkende Fahrzeuge im Gebäude PKWs dürfen in anderen Räumlichkeiten als in Garagen nicht abgestellt werden, es sei denn, dass eine Sondergenehmigung von der Feuerwehr besteht. Ausstellungen und Veranstaltungen Allgemeines ist in Anlage 4 zu finden. Zusätzlich gilt für das Design-Center: Wenn im Atrium oder auf den Brücken Ausstellungen aufgebaut werden, muss ein Streifen von 2,5 m vor den aufgehenden Fassaden mit Ausnahme der gesprinklerten Flächen brandlastfrei gehalten werden (damit entstehende Brände nicht auf die Gebäude übergreifen können). Auf der obersten Brücke dürfen keine Ausstellungen erfolgen, da die im Brandfall entstehenden hohen Temperaturen die Stabilität der stählernen Dachkonstruktion gefährden. 2.2 Brand- und Rauchausbreitung Brand- und Rauchschutztüren Türen in Fluren und Treppenräumen sollen eine Ausbreitung des Rauchs und des Feuers im Gebäude verhindern. Sie sind deshalb stets geschlossen zu halten. Ausnahme: Automatische Türen, die sich im Brandfall selbsttätig schließen. In keinem Fall dürfen derartige Türen aufgekeilt, festgebunden oder mit Gegenständen verstellt werden. Türschließmechanismen dürfen nicht ausgehängt, verändert oder beschädigt werden. Türen von Räumlichkeiten mit besonderer Brandgefahr (z.b. Laboratorien, Lagerräumen, Werkstätten) haben wie Flurtüren die Aufgabe, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu unterbinden. Aus diesem Grunde müssen sie ebenfalls stets geschlossen gehalten werden. Installationsschachttüren und Elektroverteiler Die Zugänge zu den Installationsschachttüren und Elektroverteilern sind unbedingt freizuhalten, da im Notfall eventuell sehr schnell Gas, Druckluft, Strom, etc. abgeschaltet werden muss. 2.3 Flucht- und Rettungswege Flucht und Rettungswege Zu den Rettungswegen zählen alle Flure und Treppenhäuser im Gebäude, auf denen sich Menschen selber in Sicherheit bringen bzw. von der Feuerwehr gerettet werden können. Rettungswege müssen immer gefahrlos passierbar sein. Aus diesem Grunde sind Rettungswege immer in ihrer vollen Breite von Gegenständen freizuhalten. (In Laboren müssen aus denselben Gründen Verkehrswege von einer Mindestbreite von 1,20 m freigehalten werden). Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 4 von 16

5 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 42 von 54 müssen Flure und Treppenhäuser frei von Brandlasten gehalten werden. müssen sich Türen und Notausgänge im Zuge von Rettungswegen jederzeit ohne fremde Hilfe öffnen lassen. Sie dürfen nie versperrt oder verstellt und während des Betriebs abgeschlossen werden. dürfen Rettungswegschilder, die den Verlauf des Rettungsweges kennzeichnen, und Rettungswegpläne nie, auch nicht vorübergehend, verdeckt werden. In einigen Gebäuden (Gebäude der Abteilung Bioverfahrenstechnik, Verwaltungsgebäude in Ricklingen und der Fakultät V, Seilbahnstation) führt ab dem ersten Obergeschoss der zweite Rettungsweg über die vorhandenen Fenster und die Leitern der Feuerwehr. Solche Fluchtfenster sind soweit freizuhalten, dass sie ohne vorherige Aufräumarbeiten jederzeit geöffnet werden können. Um das Vordringen der Feuerwehr bis zu den Gebäuden grundsätzlich zu gewährleisten, müssen Feuerwehrzufahrten, Durchfahrten und Gebäudeausgänge in voller Breite zu benutzen sein und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert oder eingeengt werden. Die Fachhochschule Hannover ist verpflichtet, die Feuerwehrzufahrten und flächen frei zu halten und ggf. das Abschleppen falsch parkender Fahrzeuge zu veranlassen. Kenntnis über Rettungswege Jede Person hat sich über die für ihren Aufenthaltsort in Frage kommenden Rettungswege zu informieren. Den Rettungsweg kann jeder finden, indem er sich an der Rettungswegkennzeichnung auf den Fluren orientiert oder auf die Rettungswegpläne, die in den Fluren ausgehängt sind, schaut. Gäste sind vom betreuenden FHH-Angehörigen zu informieren. 2.4 Melde und Löscheinrichtungen Meldeeinrichtungen Wenn ein Brand ausgebrochen ist, können die Nutzer der Gebäude an der Expo-Plaza und der meisten Gebäude in Ricklingen den Brand über das Betätigen von Druckknopfmeldern, die sich auf den Fluren in der Nähe der Treppenhäuser und Ausgänge befinden, melden. Die Meldung läuft bei der Feuerwehr auf. Zusätzlich soll die Meldung auch über Haustelefone unter abgesetzt werden, um der Feuerwehr detailliertere Informationen mitzuteilen. In einigen Gebäuden gibt es automatische Brandmelder, die bei Rauch oder stark ansteigende Temperaturen anspringen. Es erfolgt eine automatische Alarmierung der Feuerwehr. Jede Person muss sich über die Lage der Meldeeinrichtungen in seinem Arbeitsbereich informieren. Löscheinrichtungen Feuerlöscher sind auf den Fluren und in vielen Laboren zu finden. Es handelt sich dabei überwiegend um Pulver- und Wasserlöscher, im EDV-Bereich meist um CO 2 -Löscher. Körperduschen zum Ablöschen von Personenbränden befinden sich in Chemischen Laboren, vereinzelt auch in anderen Laboren und Werkstätten. Wandhydranten sind im Design-Center, im Europa- Center und in der Seilbahnstation auf den Fluren in der Nähe der Treppenhäuser zu finden. Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 5 von 16

6 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 43 von 54 Löschdecken befinden sich in einigen Laboratorien. Sie werden in roten Boxen aufbewahrt und sind ein wichtiges Löschmittel bei Entstehungs- und Flächenbränden. Jeder muss sich über die Lage und die Handhabung der seinem Arbeitsplatz am nächsten gelegenen Löscheinrichtungen informieren. Freihalten aller Einrichtungen Alle Lösch- und Meldeeinrichtungen müssen immer frei gehalten werden, Hinweisschilder zu den Einrichtungen dürfen auch nicht kurzfristig verdeckt werden Verhalten im Brandfall Bewahren Sie Ruhe. Handeln Sie überlegt. Personenschutz geht immer vor Sachschutz. Brand melden Wenn Sie in einem Gebäude Flammen oder Rauch warnehmen, dann melden Sie umgehend den Brand, indem Sie Feuermelder betätigen: Scheibe einschlagen und Druckknopf fest drücken. und Telefon benutzen (00)112 Wer meldet? Name, Telefonnummer Wo brennt es? Genaue Bezeichnung des Brandortes; Angabe zu Straße, Gebäude, Ebene, Raumnummer und Zufahrt Was brennt? Art und Umfang des Brandes: mögliche besonderen Gefährdungen z.b. Chemikalien, Druckgsflaschen, elektrische Hochspannung Wie viele Personen sind verletzt? Wie viele Personen sind verletzt, welche Art und Schwere sind die Verletzungen? Warten, bis das Gespräch von der Feuerwehr beendet wird (Rückfragen!) In allen Liegenschaften, in denen ein Pförtner beschäftigt ist, sollte auch dieser benachrichtigt werden. Anschließend müssen zwei Personen abgestellt werden, die die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr an der nächstgelegenen Zufahrt und an der Brandmeldezentrale erwarten und sie einweisen. Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 6 von 16

7 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 44 von 54 Alarmsignale und Anweisungen beachten Die Alarmierung im Brandfalle erfolgt in den Gebäuden der Fakultäten III und IV, der Bibliothek in Ricklingen und in der Blumhardstraße mittels eines Signaltons. In einigen Räumen gibt es zusätzliche Blitzleuchten. Die Signale stellen eine unverzügliche Aufforderung zum Verlassen des Gebäudes dar. In den Liegenschaften, in denen bereits Brandschutzhelfer ausgebildet wurden, gehen die Brandschutzhelfer zusätzlich durch die Gebäude und fordern zum Verlassen der Räumlichkeiten auf. Den Anweisungen der Brandschutzhelfer ist Folge zu leisten. Erkennen kann man die Brandschutzhelfer an den Armbinden. Die Leitung auf der Brandstelle hat zunächst die Leitung der betroffenen Einrichtung. Mit dem Eintreffen der Feuerwehr übernimmt die Feuerwehr die Leitung. Deren Anweisungen sind zu befolgen. (Hinweis: Probefeueralarme in Zusammenhang mit Räumungsübungen werden im Vorfeld bekannt gegeben.) In Sicherheit bringen Verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. Schließen Sie Türen hinter sich, damit die Ausbreitung von Feuer- und Rauch vermieden wird. Informieren Sie umstehenden Personen durch Zurufen. Nehmen sie hilfsbedürftige Personen wie Verletzte und Gehbehinderte mit. Bei Rauchentwicklung den Bereich gebückt oder kriechend verlassen, da in Bodennähe die Sicht und die Luft besser ist. Wenn Flure und Treppenhäuser unpassierbar sind schließen Sie die Tür und machen sich am Fenster deutlich bemerkbar durch Rufen, Tuchschwenken etc. und warten Sie auf Hilfe. Nach Verlassen des Gebäudes teilen Sie der Leitung an der Brandstelle (wenn keine vorhanden ist den Brandschutzhelfern) eventuelle Besonderheiten mit, z.b. zurück gebliebene Personen, kritische Versuchsaufbauten, etc. Suchen Sie umgehend den festgelegten Sammelpunkt auf und kontrollieren Sie, ob alle Personen anwesend sind, mit denen sie gerade zusammen gearbeitet oder studiert haben. Sammelplätze Europa-Center: auf der Westseite des Gebäudes, in der Allee hoch zur Expo-Plaza Design-Center: auf der Ostseite des Gebäudes, vor dem Haupteingang in der Allee Seilbahnstation: an der Ostseite des Gebäudes, Weltausstellungsallee Planet M: an der Ostseite des Gebäudes, in der Allee zur Expo-Plaza hin Gebäude der Fakultät IV: auf der Wiese an der Ostseite des Gebäudes zum Isotopenlabor hin Isotopenlabor: auf der Wiese an der Westseite des Gebäudes zum Gebäude der Fakultät IV hin Bibliothek, Mensa, Haus 1 und 2 der Verwaltung in Ricklingen: auf der Wiese zwischen Mensa, Fachwerkhaus und Haus 2 Gebäude der Fakultäten I und II: Sammelplatz für die Blöcke1, 2, 3, 4:Fahrrad-, Fußweg und Rasenstreifen am Lodemannweg Nähe Haupteingang Sammelplatz für die übrigen Blöcke: auf der Wiese zwischen Block 7, Isotopenlabor und Gebäude Fakultät IV Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 7 von 16

8 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 45 von 54 Hauptgebäude Abteilung BV: Parkplatz vor dem Gebäude Internat Abteilung BV: Wiese zwischen Internat und Hauptgebäude Gelände der Fakultät V: da die Liegenschaft aus vielen einzelnen Gebäuden besteht, sollen sich die Personen jeweils in gut 10 m Entfernung zum Eingang des jeweiligen Gebäudes sammeln Hanomagstraße: vor dem Haupteingang Gebäudekomplex in der Bismarkstraße Gebäude I: auf dem Platz vor dem Haupteingang Gebäude II bis V mit den Ausgängen zur Bismarkstraße: Sammelplatz ist der Fußweg in 10 m Entfernung Gebäude II bis V mit den Ausgängen zur Trierer Straße: Sammelplatz ist der Parkplatzbereich bzw. der Fußweg zur Trierer Straße Löschversuche unternehmen Löschversuche dürfen nur unternommen werden, wenn andere Personen oder die eigene Person nicht gefährdet wird. Es ist immer darauf zu achten, dass eine Rückzugsmöglichkeit besteht. Entstehungsbrände sind unter zur Hilfenahme der zur Verfügung stehenden Löschgeräte zu bekämpfen. Wenn möglich räumen Sie leicht brennbare Gegenstände wie Kartons, Gardinen, etc. aus der Nähe des Brandes. Wenn erste Löschversuche keinen Erfolg bringen: Fenster und Türen schließen, aber nicht abschließen, und den Gefahrenbereich unter Benachrichtigung aller gefährdeter Personen verlassen. Befindet sich das vermutete Feuer hinter einer verschlossenen Tür, dann lassen Sie diese Tür verschlossen und geben die Information an die Leitung an der Brandstelle weiter (wenn keine Leitung vorhanden ist informieren Sie einen Brandschutzhelfer). Achtung: Bei Bränden an elektrischen Anlagen nur Kohlendioxid- oder Pulverlöscher einsetzen. Bei Spannung über 1000 V keinen Löschversuch unternehmen. Gasbrände, bei denen durch Leitungsleckagen noch Gas ausströmt, dürfen erst nach dem Schließen der Gaszufuhr gelöscht werden. Löscht man den Brand ab ohne die Zufuhr zu schließen, kann das weiter ausströmende Gas eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Löschen von brennenden Personen: am einfachsten wird ein Personenbrand durch die Nutzung einer Körperdusche gelöscht. Ist diese nicht vorhanden, sollte ein Feuerlöscher eingesetzt werden. Besondere Verhaltensregeln Die auf den hochschuleigenen Parkplätzen abgestellten Kraftfahrzeuge dürfen erst nach dem Eintreffen der Feuerwehr auf deren Anweisung hin weggefahren werden. 2.6 Verhaltensregeln nach dem Brand Nach Bränden dürfen Mitarbeiter zur Bergung von Sachwerten und Arbeitsmitteln erst dann den betroffenen und die angrenzenden Bereiche betreten, wenn die Freigabe durch die Feuerwehr bzw. Polizei erfolgte. Durch Rauch, Ruß und weitere Schadstoffe kann eine gesundheitliche Gefährdung gegeben sein, die zuerst abgeklärt werden muss. Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 8 von 16

9 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 46 von 54 Falls Mitarbeiter gesundheitliche Beschwerden erlitten haben, müssen sie sich umgehend durch den Rettungsdienst behandeln lassen oder einen Arzt aufsuchen. Über eventuell anstehende Dienstbefreiungen, notwendige Unterbringung von durch Feuer und Rauch versehrten Einrichtungen in anderen Räumlichkeiten etc. entscheidet das Präsidium. 3 Brandschutzordnung Teil C Teil C richtet sich an Beschäftigte der Fachhochschule Hannover, denen über ihre allgemeinen Pflichten (siehe Brandschutzordnung Teil B) hinaus besondere Aufgaben übertragen werden. Dezernat II (inklusive Hausdienst) Einhalten der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten, baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen regelmäßige Prüfung und Wartung der Brandschutzeinrichtungen Fortschreiben von Feuerwehrplänen, Flucht- und Rettungswegplänen Information von Fremdfirmen, die in der FHH arbeiten, über den Brandschutz Genehmigen von stark staubenden Arbeiten Genehmigung feuergefährlicher Arbeiten nach Ausstellung eines Erlaubnisscheines durch die Hausmeister Brandschutzbeauftragte Fortschreibung der Brandschutzordnung Räumungsübungen organisieren und durchführen Zusammenarbeit mit der Feuerwehr pflegen, regelmäßige Brandschauen durchführen Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer Brandschutzhelfer Die Brandschutzhelfer sind durch Armbinden als Brandschutzhelfer kenntlich gemacht. Ihre Aufgaben sind: Bekämpfung von Entstehungsbränden Gebäuderäumung durchführen und überprüfen (jedem Brandschutzhelfer ist ein bestimmter Gebäudeteil zugeteilt, für deren Räumung er verantwortlich ist) Hilfe bei der Evakuierung behinderter oder verletzter Personen Besondere Aufgaben an den Sammelplätzen (Führen aller Personen zu den Sammelplätzen, für Ruhe sorgen, sammeln von für die Feuerwehr wichtigen Informationen wie z.b. zurück gebliebene Personen, kritische Versuchsaufbauten) Einweisung der Feuerwehr, Weitergabe der gesammelten Informationen 4 Schlussbestimmungen Die Leiterinnen und Leiter aller Organisationseinheiten sind verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Brandschutzordnung in geeigneter Weise bekannt zu geben. Dazu gehört auch, dass die Inhalte der Ordnung Gegenstand der nach den Arbeits- und Umweltschutzvorschriften durchzuführenden jährlichen Unterweisungen sind. Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 9 von 16

10 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 47 von 54 Bei Neueinstellungen wird die Brandschutzordnung zusammen mit den Einstellungsunterlagen den Bediensteten von der Personalabteilung ausgehändigt. Darüber hinaus sollte die Brandschutzordnung an geeigneter Stelle in den Fakultäten ausgelegt werden (z.b. in Laboren und Werkstätten), so dass Studierende Einblick nehmen können. Diese Brandschutzordnung ist ein hochschulinternes Regelwerk und entbindet nicht von der Verpflichtung, sonstige Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Technik zu beachten und einzuhalten. Verstöße gegen Regelungen der Brandschutzordnung können dienst- bzw. arbeitsrechliche, ggf. auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Brandschutzordnung tritt mit hochschulöffentlicher Bekanntmachung im Verkündungsblatt in Kraft. Mit dieser Bekanntmachung wir die Brandschutzordnung, veröffentlicht im Verkündungsblatt 6/2002 vom , außer Kraft gesetzt. Hannover, gez. Prof. Dr.-Ing. W. Andres Präsident (mdwdgb) ***** Genehmigung Senat: Beschluss Präsidium: Veröffentlichung im Verkündungsblatt Nr. 7/2010 vom Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 10 von 16

11 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 48 von 54 Anhang 1: Brandschutzordnung Teil A (für alle Liegenschaften als Aushang) Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren 1. Brand melden Feuermelder oder Telefon benutzen Notruf (00)112 WER meldet? WAS ist passiert? WO ist es passiert Wieviel Personen gefährdet? Warten auf Rückfragen Feuerwehr einweisen 2. In Sicherheit bringen Gefährdete Personen warnen Hilflose mitnehmen Türen schließen Gekennzeichneten Rettungswegen folgen Keinen Aufzug benutzen Sammelstelle aufsuchen Auf Anweisungen achten 3. Löschversuch unternehmen Feuerlöscher, Wandhydrant, Löschdecke benutzen Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 11 von 16

12 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 49 von 54 Anhang 2: Alarmplan Fachhochschule Hannover, Alarmplan Anschrift. Zufahrt über...(rettungskräfte einweisen) Notruf Feuerwehr (00) 112 Rettungsdienst Polizei (00) 110 Wer meldet Was ist passiert Wo ist es passiert Wie viele Verletzte Warten auf Rückfragen Anschließend Pförtner unter informieren (oder über Amt unter 0511/9296- ) Wichtige Hinweise für den Notfall Ersthelfer Nächster Feuermelder Nächster Feuerlöscher Nächster Wandhydrant Nächste Löschdecke Nächster Verbandkasten Nächste Augen-/Körperdusche Nächste Liege Sammelplatz Unfallarzt Vergiftung Weitere interne Rufnummern Verantwortlicher Professor Bereichsleitung Brandschutzbeauftragte/ Fachkraft Arbeitssicherheit Dezernat II (bei Brandereignis) Pressestelle BrandschB Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 12 von 16

13 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 50 von 54 Anhang 3 Erlaubnisschein für Heißarbeiten Grundsätzliches zum Erlaubnisschein für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Wenn Schweißarbeiten oder verwandte Verfahren außerhalb von dafür eingerichteten Werkstätten und Laboren durchgeführt werden, hat sich der Präsident (oder sein Beauftragter) davon zu überzeugen, dass keine Brand- und Explosionsgefahren bestehen bzw. falls doch welche bestehen, hat er ergänzende Sicherheitsmaßnahmen festzulegen (BGV D1). Ohne Erlaubnisschein darf außerhalb der Werkstätten nicht gearbeitet werden. Als Beauftragte fungieren die Hausmeister an den Standorten. Zwei Wochen vor Beginn der Heißarbeiten sollten die Hausmeister über die beabsichtigten Arbeiten informiert werden, damit die Fremdfirmen (oder auch hauseigene Mitarbeiter) eingewiesen und die schriftliche Erlaubnis erteilt werden kann. Ist zu befürchten, dass sich die Brandgefahr durch Sicherheitsmaßnahmen nicht völlig beseitigen lässt oder ist gar eine Explosionsgefahr nicht auszuschließen, muss auf die Heißarbeiten verzichtet werden und auf ein anderes Arbeitsverfahren ausgewichen werden. Beispiele für Schweiß- Schneid- und verwandte Verfahren: Schweißverfahren sind z.b. Gasschweißen, Lichtbogenschweißen (z.b. Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen, Plasmaschweißen, Unterpulverschweißen), Gießschmelzschweißen (Thermitschweißen), Widerstandsschweißen (z.b. Punktschweißen, Rollennahtschweißen, Buckelschweißen, Abbrennstumpfschweißen), Reibschweißen. Schneidverfahren (thermische Trennverfahren) sind z.b. Brennschneiden, Brennfugen, Brennbohren, Flämmen, Flammstrahlen, Plasmaschneiden, Lichtbogen-Sauerstoffschneiden, Lichtbogen- Druckluftfugen. Verwandte Verfahren im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind insbesondere Löten, thermisches Spritzen, Flammwärmen, Flammrichten, Flammhärten und Widerstandswärmen. Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 13 von 16

14 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 51 von 54 Erlaubnisschein Für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren Arbeitsort/-stelle (Gebäude, Raum) Brand-/expl. gefährdeter Bereich Arbeitsauftrag (z.b. Träger abtrennen) Arbeitsverfahren Dauer der Arbeiten Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten... Im Umkreis von m Schweißen Schneiden Trennschleifen Löten Auftauen Datum: von... bis... Zeit: von... bis... Entfernen beweglicher brennbarer oder explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände- ggf. auch Staubablagerungen Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, Isolierungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbar sind Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.b. Holzbalken, -wände, -fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und gegebenenfalls deren Anfeuchten Abdichten von Öffnungen (z.b. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte) zu benachbarten Bereichen durch Lehm Gips, Mörtel, feuchte Erde etc. Beseitigen der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen Bereitstellen von Feuerlöschmitteln Feuerlöscher mit Wasser Pulver CO2 Angeschlossener Wasserschlauch Wassergefüllter Eimer Löschdecke Brandwache Während der Arbeiten Name:... Nach Abschluss der Arbeiten 1. (unmittelbar) Name: (Nach ca. 30 min) Name: ( Uhr) Name:... Brandmelde-/Feuerlöscheinrichtungen Müssen Rauchmelder durch Kappen abgedeckt werden? ja nein Müssen Feuermeldeschleifen abgeschaltet werden? ja nein Muss automatische Feuerlöschanlage abgeschaltet werden? ja nein Alarmierung Standort des nächstgelegenen Feuerwehr (Hausruf) Brandmelders... Telefons... Erlaubnis (die Unterschriften müssen vor Arbeitsbeginn eingeholt werden) Die Arbeiten dürfen erst aufgenommen werden, wenn die aufgeführten Schutzmaßnahmen durchgeführt sind Datum Unterschrift des Betriebsleiters Unterschrift der ausführenden oder oder dessen Beauftragten der aufsichtsführenden Person der Fremdfirma Kosten wie Feuerwehreinsätze u.a., die der Fachhochschule Hannover durch Nichtbeachtung dieser Anweisung entstehen, werden den ausführenden Firmen in Rechnung gestellt. Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 15 von 15

15 Nr. 7/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 52 von 54 Anhang 4 Mindestanforderungen an den Brandschutz bei Veranstaltungen 1. Die Feuerwehrzufahrt, Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr sind ständig freizuhalten. 2. Treppenräume sind frei von jeglicher Brandlast zu halten. 3. Es ist sicherzustellen, dass die Rettungswege und Notausgänge während der gesamten Betriebszeit jederzeit nutzbar sind und nicht durch Gegenstände verstellt oder eingeengt werden. Die Notausgangstüren sind ohne fremde Hilfsmittel in voller Breite zu öffnen. 4. Bewegliches Mobiliar, das in Foyers oder Veranstaltungsräumen aufgestellt wird wie z.b. Stehtische, sind so anzuordnen, dass eine gradlinige Rettungswegführung zu den Ausgängen sichergestellt ist und die notwendige Rettungswegbreite nicht eingeengt wird. Notwendig ist grundsätzlich eine Breite von 1,2m, ansonsten von 0,6m pro 100 Personen, die auf den Rettungsweg angewiesen sind. 5. Rauch- oder Brandschutztüren dürfen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Offenhalten der Türen durch Stühle, Keile ist genauso verboten wie das Durchführen von Kabeln. 6. Vorhandene Feuerlöschgeräte, Wandhydranten und weitere Einrichtungen zur Brandbekämpfung und Brandmeldung müssen jederzeit sichtbar und zugänglich sein. Auch die Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen dürfen nicht verdeckt werden. 7. Zugänge zu Installationsschachttüren und Elektroverteilern sind freizuhalten. 8. Wurde eine Einrichtung zur Brandmeldung oder Brandbekämpfung beschädigt oder wurde ein Feuerlöscher ausgelöst, so ist dieses dem Dezernat II zu melden. 9. Vorhänge, Wand- und Deckenverkleidungen sowie Dekorationen sind aus schwerentflammbaren Stoffen vorzusehen. Außerdem dürfen sie nicht brennend abtropfen oder toxische Gase bilden wie z.b. Polystyrol-Hartschaum (Styropor). 10. Entsprechend der Wärmeentwicklung elektrischer Geräte wie z.b. Beleuchtungskörper ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien sicherzustellen. Es sind die Angaben der Gerätehersteller zu beachten. 11. Abfallbehälter müssen aus nichtbrennbaren Stoffen bestehen und mit selbst- und dicht schließenden Deckeln versehen sein. Brandschutzordnung der Fachhochschule Hannover (FHH) Seite 16 von 16

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