Erfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln

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1 Merkblatt Erfinderberatung der IHK Köln in Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer und den Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln Dieses Merkblatt dient Ihnen als Vorbereitung zu Ihrem Termin zur Erfinderberatung in der IHK Köln. - Was sind gewerbliche Schutzrechte? - Was kann die Beratung in der IHK für Sie tun? - Wie kann ich einen Termin vereinbaren? - Wie bereite ich mich auf den Termin vor? - Allgemeine Informationen - Was sind gewerbliche Schutzrechte Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind, können beim Deutschen Patentund Markenamt (DPMA) als Patent und auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Der Inhaber erlangt mit der Erteilung eines Patents das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung; der Inhaber kann diese Erfindung auch gegen Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre ab dem Anmeldetag bei Patenten bzw. 10 Jahre bei Gebrauchsmustern. Um Schutz zu erlangen, ist beim DPMA ein Antrag auf Erteilung einzureichen. Wer ein Schutzrecht anmelden will, kann dies grundsätzlich selbst tun. Es besteht kein Vertretungszwang durch einen Patentanwalt. Wer kein Risiko eingehen will, sollte jedoch einen Patentanwalt einschalten. Denn gerade die Formulierung der Ansprüche einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung ist entscheidend für den Schutzbereich des Patentes bzw. des Gebrauchsmusters. Marken nehmen eine immer wichtigere Rolle im geschäftlichen Leben ein, um überhaupt eine Unterscheidbarkeit eines Produktes von einem anderen herzustellen und zu vermitteln. Auch viele neue, auf Erfindungen beruhende Produkte oder Dienstleistungen müssen mit griffigen Bezeichnungen versehen sein, um erfolgreich im Markt zu bestehen. Der Markenschutz kann unbegrenzt, jeweils für 10 Jahre verlängert werden. Da aber eine Vielzahl von Marken oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen bereits bestehen, kann bereits die Anmeldung einer Marke beim DPMA zu kostspieligen Verfahren führen. Schlimmstenfalls muss der Name eines neu in den Verkehr gebrachten Produkts im Nachhinein geändert werden. Hier können Ihnen die Patentanwältinnen und Patentanwälte helfen. Durch ein beim DPMA angemeldetes Design bzw. Geschmacksmuster lassen sich z.b. neue Produktformen schützen, die für den Markterfolg ebenfalls entscheidend sein können. Die Schutzdauer beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag.

2 - Was kann die Erfinderberatung der IHK für Sie tun? Die IHK Köln bietet eine Erstberatung über die Erfinderberatung an. Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln stellen ihr Wissen und ihr Know-how ehrenamtlich in den Beratungen zur Verfügung. Allerdings ist aufgrund der nur kurzen zur Verfügung stehenden Zeit keine tiefgreifende Beratung möglich, gerade auch deshalb, weil es sich bei technischen Erfindungen zumeist um komplizierte Sachverhalte handelt. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass in der kurzen während der Erfinderberatung zur Verfügung stehenden Zeit lediglich eine unverbindliche Einschätzung möglich ist. Angesprochen sind alle, die sich über die rechtliche Sicherung ihrer Erfindung bzw. Entwicklung oder ihrer Produkte oder der Herstellungs- oder anderweitigen Verfahren informieren möchten. Dazu steht grundsätzlich jeden Dienstag, von 16:45 Uhr - 18:25 Uhr in der IHK Köln oder in den IHK- Geschäftsstellen eine Patentanwältin oder ein Patentanwalt für Beratungen zur Verfügung. Angeboten werden Termine mit einer Dauer von 20 Minuten. Diese Termine sind kostenfrei. Oftmals wird in den Beratungen seitens der Nachfragenden nach den Kosten für z.b. die Anmeldung von Patenten oder Gebrauchsmustern angefragt. Diese setzen sich aus den amtlichen Gebühren und bei Beauftragung einer Patentanwältin oder eines Patentanwalt zusätzlich aus dessen Honorar zusammen. Bitte beachten Sie, dass eine Patentanwältin oder ein Patentanwalt in einer kurzen Beratung allenfalls eine grobe Abschätzung der Kosten geben kann, die sich bei Inanspruchnahme von dessen Dienstleistungen im Nachgang der Beratung anders darstellen können. Es empfiehlt sich, vor der Beauftragung eine Honorarvereinbarung zu treffen. Bitte beachten Sie auch, dass in der Teilnahme der beratenden Patentanwältinnen und Patentanwälte keine Empfehlung der IHK Köln für eine Beratung durch einen der Patentanwältinnen und Patentanwälte zu sehen ist. Die IHK Köln hat im Übrigen keinerlei Einfluss auf möglicherweise sich aus der Beratung entwickelnde Auftragsverhältnisse zwischen den Patentanwältinnen und Patentanwälten und Ihnen als Ratsuchenden. - Wie kann ich einen Termin für die Erfinderberatung ausmachen? Bitte rufen Sie die IHK Köln an: IHK Köln, Hauptstelle Monika Grob, Tel Natalie Koperski, Tel Detlef Kürten, Tel Auch in den Geschäftsstellen der IHK werden Vor-Ort-Termine angeboten. Ihre Ansprechpartnerinnen sind: Geschäftsstelle Oberberg: Andrea Wobbe, Tel Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg: Roswitha Ruthenbeck, Tel Geschäftsstelle Rhein-Erft: Mara Daniels, Tel

3 Sie erhalten von uns einen Termin. Wir benötigen Ihre Kontaktdaten (Name, Firma, Adresse, Telefonnummer, ). Vor dem Termin erhalten Sie eine Bestätigung entweder per Post oder per . - Wie bereite ich mich auf den Termin vor? Die Patentanwältinnen und Patentanwälte unterliegen von Gesetzes wegen der Geheimhaltung. Sie können und sollten offen mit den Patentanwältinnen und Patentanwälten sprechen, um ein für Sie verwertbares Ergebnis aus der Beratung mitzunehmen. Um für Sie das beste Ergebnis zu erbringen und die Zeit optimal auszunutzen, sollten Sie alle notwendigen Informationen wie ggf. selbst oder über Dritte recherchierte Patentschriften, Pläne, Zeichnungen, Muster, Designs oder Prototypen mitbringen. Bitte konzentrieren Sie sich bei diesem Gespräch auf ein Thema bzw. Problem. Wichtig ist auch, dass Sie sich bereits über das Internet zum Themenbereich Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs informiert haben. Dazu bietet das Deutsche Patent- und Markenamt ( umfangreiche Informationen und Merkblätter an. - Allgemeine Informationen Die Erfinderberatung wird gut frequentiert. Sie sollten sich frühzeitig einen Termin geben lassen. Sie können die Beratung einmalig nutzen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Patentanwältinnen und Patentanwälte der Region Köln zur Verfügung. Unter der Webadresse: können Sie diese recherchieren. Das Thema Patentverwertung spielt für Sie sicherlich eine große Rolle. Dies ist allerdings kein Gegenstand der Beratung. Nutzen Sie dazu bitte auch die Informationen auf den Websites des Patentservers ( und von SIGNO Deutschland ( oder sprechen Sie die IHK Köln an. Die IHK Köln übernimmt für die Beratungsinhalte keine Haftung. Wie bereits vorstehend erwähnt, können auch die im Rahmen der Erfinderberatung ehrenamtlich tätigen Patentanwältinnen und Patentanwälte Ihnen allein schon aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Beratungszeit und in Ermangelung der Kenntnisse sämtlicher für eine umfassende Beratung erforderlichen Einzelheiten Ihres Anliegens lediglich eine unverbindliche erste Einschätzung geben. Stand: Februar 2016

4 Dieses Merkblatt soll als Service der IHK Köln nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Ihr Ansprechpartner für weitere Auskünfte: Detlef Kürten Geschäftsbereich Innovation und Umwelt Tel Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln Für rechtliche Fragen: Annette Schwirten Geschäftsbereich Recht und Steuern Tel Birgit Wirtz Geschäftsbereich Recht und Steuern Tel Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln

5 Bitte bewerten Sie das von Ihnen genutzte IHK-Merkblatt - hier geht s zum kurzen Online-Fragebogen. Vielen Dank für Ihr Feedback!

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