4. ALLGEMEINE VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN, FORTBILDUNG, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT, GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT

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1 4. ALLGEMEINE VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN, FORTBILDUNG, ÖFFENTLICHKEITSARBEIT, GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten ZSV Zentrale Stelle für die Vollzugsunterstützung Die Berichterstattung der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung der Gewerbeaufsicht (ZSV) konzentriert sich in diesem Jahr auf das Internetangebot unter Der Nutzerkreis des Internetangebotes der ZSV ist sehr vielschichtig. Dies zeigen zahlreiche Anfragen zum Angebot, Rückmeldungen bzw. Bewertungen sowie die in jüngster Zeit vermehrten Bitten um Erlaubnis, aus der eigenen Homepage auf verweisen zu dürfen. So verlinken Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung wie z. B. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) oder diverse Stadt- und Landkreise auf einzelne Vorschriften oder bieten gleich die gesamte Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht als empfohlenen Link an. Betriebe, Arbeitsorganisationen, Betriebsräte, Arbeitssicherheitsfachkräfte, Planer, Ingenieurbüros, Gutachter und Sachverständige, Institute und Universitäten greifen regelmäßig auf das Angebot zu, selbst aus dem europäischen Ausland gehen Anfragen zur Vorschriftensammlung ein. Die allgemeine Akzeptanz und das große Interesse der Öffentlichkeit zeigen sich an den hohen Zugriffszahlen, die sich laut Auswertestatistik in den letzten Jahren fast verdoppelt haben. Seit mehr als zehn Jahren steht den Besuchern des Internetportals Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg eine übersichtliche und dennoch umfangreiche Sammlung von Vorschriften, Arbeitshilfen, Leitfäden, Merkblättern, Formularen, Publikationen und weiteren fachlichen Informationen zur Verfügung. Das Herzstück des Internetangebots ist die von der ZSV gepflegte und in 29 Sachgebiete unterteilte Vorschriftensammlung der Gewerbeaufsicht (VSGA). Diese strukturiert die anzuwendenden Rechtsvorschriften nach Gesetzgeber (EU, Bund, Land) und Art der Vorschriften (Gesetze, Verordnungen usw.) und vermittelt so einen Überblick über die jeweils aktuellen Rechtsvorschriften. Bei einer Rechtsänderung erhält die elektronische Fassung der Vorschrift im Inhaltsverzeichnis einen entsprechenden Hinweis. Sobald die geänderte Rechtsvorschrift in der Vorschriftensammlung verfügbar ist, wird die betreffende Vorschrift mit einem auffallenden Logo für Neu gekennzeichnet. Dadurch können sich Nutzer auf einfache Weise auf dem aktuellen Stand halten, ohne die Gültigkeit der Vorschrift jeweils selbst recherchieren zu müssen. Dieses Angebot stellt vor allem eine wesentliche Hilfe für Betriebe und Planer dar, die schnell und umfassend die rechtlichen Anforderungen an ihre Planungen oder an die Erfüllung gesetzlich vorgegebener Maßgaben überprüfen können. Fragen zur Organisation der Gewerbeaufsicht und Zuständigkeiten werden mittels einer hinterlegten Baden- Württemberg-Karte und Organisationsdaten beantwortet. Zusätzlich kann eine Adressenliste der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg heruntergeladen werden. Für viele Fachgebiete stehen Anzeige- und Antragsformulare in PDF- und Wordformat zum Herunterladen und Ausfüllen zur Verfügung. Die Palette der Merkblätter reicht vom Informationsblatt für den Bauherrn bis zum Merkblatt über den Verkauf und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände der Klassen I und II im Einzelhandel. Bei den Fachinformationen werden Broschüren, Branchengutachten und Leitfäden bereitgestellt, wie zum Beispiel Fachinformationen zu den Themen Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungs- und Anzeigeverfahren oder Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Einen ersten Überblick über die fachlichen Inhalte bieten die Rubriken Umweltschutz, Arbeitsschutz und Produktsicherheit. Darüber hinaus steht dem Nutzer ein Google-unterstütztes Suchsystem zur Verfügung, mit dem außer auf der ausgewählten Seite der Gewerbeaufsicht auch im Portal Umwelt-BW und Metadaten BW sowie auf der Internetseite des Ministerums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg gesucht werden kann. Diese umfassende Suchmöglichkeit garantiert ein schnelles und zielführendes Suchergebnis. Regierungspräsidium Tübingen ZSV VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN 63

2 Fortbildung der Gewerbeaufsicht Fortbildungsprogramm der Gewerbeaufsicht 2009 Das fachtechnische Fortbildungsprogramm der Gewerbeaufsicht in Baden-Württemberg wird jährlich auf der Grundlage einer Bedarfsabfrage in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren, den Regierungspräsidien, den Stadt- und Landkreisen und der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr aufgestellt. Es unterteilt sich in Dienstanfängerfortbildungen, branchen- und themenspezifische Fachfortbildungen sowie Seminare und Veranstaltungen der LUBW mit Bezug zur Gewerbeaufsicht. Im Jahr 2009 umfasste das Programm insgesamt 45 Veranstaltungen. Sieben mehrtägige Veranstaltungen richteten sich speziell an Dienstanfänger, daneben wurden für ausgebildete Aufsichtskräfte ca. 20 themenspezifische Fortbildungen durchgeführt. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg bot 14 weitere Fortbildungsveranstaltungen mit einem Themenbezug zur Gewerbeaufsicht an. Darüber hinaus organisierten die Regierungspräsidien unter Berücksichtigung regionaler Aspekte in 2009 zwei Veranstaltungen, an denen Aufsichtskräfte aus dem ganzen Land teilgenommen haben. Ferner besteht die Möglichkeit, externe Veranstaltungen wie Kongresse, Messen und Seminare zu besuchen. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Bauarbeiterschutz Fortbildung GutGerüstet Unter diesem Motto fand im Rahmen der fachtechnischen Fortbildung der Gewerbeaufsicht am 1. Oktober 2009 im Ausbildungszentrum des Baugewerbes in Donaueschingen ein Fortbildungsseminar zum Gerüstbau statt. Den für den Bauarbeiterschutz zuständigen Mitarbeitern der Gewerbeaufsicht bei den unteren Verwaltungsbehörden sowie den Mitarbeitern im Regierungspräsidium mit dem Schwerpunkt Arbeitsschutz wurde eine informative und praxisnahe Fortbildung geboten. Vertreter eines namhaften Gerüsteherstellers und eines Gerüstbauers unterstützten mit Gerüstaufbau und -abbau den praktischen Erfahrungsteil dieser von der Berufsgenossenschaft des Baugewerbes organisierten Veranstaltung. Zur Einführung in den praktischen Teil wurde die Entwicklung der Rechtslage über die letzten Jahre aufgezeigt. So mussten bisherige Regelungen aus dem Bereich der Unfallverhütungsvorschriften (z. B. BGV 22), der Normung (z. B. DIN 4420) sowie die BGR 165 bis BGR 174 zurückgezogen werden, da das Gerüst als solches in seiner Beschaffenheit nunmehr von der europäischen Normung erfasst wird. Ein Gerüst unterliegt somit den Bestimmungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG), außerdem gelten die Regelungen der DIN EN für Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen. Gleiches gilt für den Aufbau und die Benutzung von Gerüsten, die wiederum dem Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung sowie den technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 2121 und ) unterliegen. Die Standsicherheit als temporäres Bauwerk wird von den Regelungen der jeweiligen Bauordnung der Länder erfasst. Die Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (BGI 663) ergänzt die gesetzlichen Bestimmungen und Normen zum Thema Gerüstbau. Gerüstehersteller haben mittlerweile die Beschaffenheit ihrer Gerüste durch konstruktive Schutzteile so erweitert, dass im Regelfall persönliche Schutzmaßnahmen (Anseilschutz) beim Gerüstbau auf das absolut notwendige Maß reduziert werden kann. Dieser sogenannte vorauseilende Seitenschutz wird beim Gerüstaufbau vor Betreten der nächsten Gerüstlage montiert. 64 Seitliches Anbringen des vorauseilenden Seitenschutzes

3 Um Erfahrungen zur Handhabung dieser neuen Schutzeinrichtung zu sammeln, konnten die Teilnehmer unter fachlicher Anleitung bei dem Gerüstaufbau selbst Hand anlegen. Neben diesem System eines namhaften Herstellers wurde ein weiteres Gerüst mit der konventionellen Methode (Anseiltechnik) errichtet. Zur dargebotenen Praxis gehörte auch eine realistische Rettungsübung einer abgestürzten Person. Durch diesen sehr praktischen Teil der Fortbildung erhielten die Teilnehmer wertvolle Hinweise zu Gerüstbaumängeln und möglichen Ausführungsvarianten. Aufbau der nächsten Gerüstlage mit Anseiltechnik Die Teilnehmer der Fortbildung waren sich nach dem theoretischen und praktischen Teil der Fortbildung einig, dass der sogenannte vorauseilende Seitenschutz aus Sicht des Arbeitsschutzes eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung von Unfällen auf Baustellen darstellt und es wünschenswert wäre, wenn sich diese neue Technik in der Praxis durchsetzen würde. Regierungspräsidium Freiburg Fortbildung im Verwaltungs- und Ordungswidrigkeitenrecht Zu den Bereichen Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht im sozialen Arbeitsschutz führte das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren auch im Jahr 2009 ein dreitägiges Fortbildungsseminar durch. Das Seminar zielt darauf ab, das Wissen der technischen Bediensteten der unteren Verwaltungsbehörden für das Erstellen von Verwaltungsakten in Form von Anordnungen oder Bußgeldverfahren zu vertiefen. Als Dozenten konnten wie schon in den vergangenen Jahren Rechtsreferenten aus den Bereichen Arbeitsschutz der Regierungspräsidien gewonnen werden, sodass es möglich war, den insgesamt 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine für ihre praktische Tätigkeit angepasste Fortbildungsveranstaltung mit entsprechenden Aufgaben, die in Gruppenarbeiten zu bearbeiten waren, anzubieten. Die Beurteilung des Seminars durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war positiv. Aufgrund des großen Inte - resses wird die Veranstaltung auch im Jahr 2010 angeboten. Sozialministerium Sozialvorschriften für das Fahrpersonal im Straßenverkehr Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren hat auch im Jahr 2009 zusammen mit der Akademie der Polizei in Wertheim zwei- und dreitägige Seminare für Bedienstete der unteren Verwaltungsbehörden, die in den Bereichen Betriebskontrollen und Bußgeldsachbearbeitung eingesetzt sind, angeboten. An vier Seminaren zu den Grundlagen der Sozialvorschriften nahmen insgesamt 25 Bedienstete teil. Darüber hinaus wurden je ein zweitägiger Workshop für Bedienstete aus den Bereichen Betriebskontrollen und Bußgeldsachbearbeitung angeboten. Dabei hatten 20 Bedienstete die Gelegenheit, Fragen und Probleme aus ihren Aufgabengebieten, die zwischenzeitlich in der praktischen Anwendung des Fahrpersonalrechts aufgetreten sind, zu erörtern und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN 65

4 Fünf Jahre nach der Verwaltungsreform ist der Bedarf an Schulungen insbesondere zu den Grundlagen der Sozialvorschriften in den unteren Verwaltungsbehörden noch verhältnismäßig hoch. Dies ist jedoch weniger mit einer Verstärkung des Personals in diesen Bereichen, als mit dem häufigen Personalwechsel zu begründen. An der vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren in der Akademie in Wertheim durchgeführten zweitägigen Fachtagung für alle 44 unteren Verwaltungsbehörden nahmen 58 Bedienstete teil. Sozialministerium Öffentlichkeitsarbeit Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit der Fachgruppe Mutterschutz Durch die Aktion Schwangerschaft und Beruf ist die Fachgruppe wieder etwas mehr in die Wahrnehmung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen gerückt. Dabei konnte festgestellt werden, dass gerade schwangere Arbeitnehmerinnen im Niedriglohnbereich, die in der Stundenentlohnung bei Dienstleistungsunternehmen oder Großbäckereien (Filialketten) arbeiten, erheblichen Beratungsbedarf haben. Zum einen werden die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes nicht berücksichtigt und die schwangeren Frauen am üblichen, in diesem Fall nicht mehr zulässigen Arbeitsplatz weiterbeschäftigt. Zum anderen werden sie bei Beschwerden eher dazu gedrängt, ohne Lohnausgleich zu Hause zu bleiben oder sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen. Geben behandelnde Ärzte dem Wunsch nicht nach, erleiden die Schwangeren erhebliche finanzielle Nachteile und sind erhöhtem psychischen Stress ausgesetzt. So wurde die Öffentlichkeitsarbeit der Fachgruppe verstärkt und wie in den Vorjahren Vorträge z. B. bei Ausbildungsbetrieben, der Hebammenschule der Kliniken, bei Betriebsräten, bei Gewerkschaften und zur Fortbildung von Frauenärzten gehalten. Auch bei diesen Veranstaltungen war zu erkennen, dass ein sehr hoher Informationsbedarf zu den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes und des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes und deren Umsetzung besteht. Regierungspräsidium Karlsruhe Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Deutsch-Französische Zusammenarbeit im Arbeitsschutz Am 27. November 2009 fand mit etwa 200 Teilnehmern das deutsch-französische Forum Zeitarbeit über Grenzen hinweg in der Stadthalle in Kehl statt. Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern gehört seit geraumer Zeit sowohl in Frankreich als auch in Deutschland zum festen Bestandteil der Arbeitswelt und ist für den Arbeitsschutz und die Arbeitsmedizin ein wichtiges Thema. Wie ist die Zeitarbeit in Deutschland und Frankreich geregelt? Bestehen Unterschiede in rechtlicher und arbeitsmedizinischer Hinsicht? Wie gestaltet sich die Situation im grenzüberschreitenden Gebiet? Welche praktischen Erfahrungen und Probleme existieren bei der Zeitarbeit und welche Lösungsansätze gibt es für die Zukunft? Wie könnte die Zusammenarbeit besser gestalten werden? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des Forums, das vom Arbeitskreis Arbeitsmedizin Arbeitsschutz über Grenzen hinweg mit Unterstützung des Euro-Instituts konzipiert wurde. Dem Arbeitskreis gehören deutsche und französische Arbeitsmediziner sowie Vertreter der für den Arbeitsschutz zuständigen Institutionen im Elsass und in Baden-Württemberg an. Die sehr interessanten Referate zu dem Forum können auf der Homepage des Euro- Instituts nachgelesen werden ( Die deutsch-französische Arbeitsgruppe Arbeitsschutz über Grenzen hinweg hat ihre Arbeiten an einem vergleichenden Papier über die Voraussetzungen für den Umgang mit Asbest in Frankreich und in Deutschland fortgesetzt. Das Papier soll den französischen und deutschen Aufsichtsbehörden im Arbeitsschutz als Grundlage dienen, Betriebe über die Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten mit schwachgebundenen Asbestzementfasern zu 66

5 informieren. Wenn auch in beiden Ländern dieselben europäischen Regelungen für den Umgang mit asbesthaltigen Produkten gelten, so zeigte sich, dass im Detail dennoch verschiedene Vorgaben zu beachten sind. Die gewonnen Erkenntnisse sollen in einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung sowohl Behördenmitarbeitern als auch Firmen aus Frankreich und Deutschland präsentiert und transparent gemacht werden. Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN 67

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