Rekrutierung von Flüchtlingen in NRW
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- Elizabeth Schmitt
- vor 7 Jahren
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1 igz-landeskongress NRW am , Düsseldorf Rekrutierung von Flüchtlingen in NRW Inhalt Einführung Rechtliche Rahmenbedingungen Wo stehen wir? Einrichtung der Integration Points in NRW Ein Konzept zum Integration Point in Münster und im Kreis Warendorf als Beispiel Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten Abschluss Seite 2 1
2 TOP 1 Einführung Seite 3 Flüchtlingssituation in Deutschland Zahlen, Daten, Fakten Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen (Ausschnitt) Quelle: BAMF Seite 4 2
3 Flüchtlingssituation in Deutschland Zahlen, Daten, Fakten Hauptherkunftsländer im Dezember 2015 Quelle: BAMF Seite 5 Flüchtlingssituation in Deutschland Zahlen, Daten, Fakten Hauptherkunftsländer im Jahr 2015 Quelle: BAMF Seite 6 3
4 Flüchtlingssituation in Deutschland Zahlen, Daten, Fakten Asylerstantragszahlen nach Bundesländern im Jahr 2015 in 2015 waren 71,1 % der Asylantragssteller jünger als 30 Jahre mehr als zwei Drittel der Anträge wurden von Männern gestellt addiert man die Folgeanträge, wurden in NRW deutschlandweit die meisten Anträge auf Asyl gestellt Quelle: BAMF Seite 7 Gedanken zur aktuellen Flüchtlingssituation Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte. Zuwanderung stellt in diesem Zusammenhang eine Chance dar. Wir können nicht von heute auf morgen aus jedem Flüchtling eine Fachkraft machen. Wir müssen in die Menschen investieren und das wird sich lohnen. Dabei sind insbesondere Sprachförderung und Bildungsangebote wichtig. Wir müssen uns darauf einstellen, dass die Arbeitslosigkeit auch bei vergleichsweiser guter Konjunktur kurz- und mittelfristig leicht steigen könnte. Seite 8 4
5 Bisherige Erfahrungen Erste praktische Erfahrungen : die meisten Flüchtlinge sind sehr motiviert sie wollen schnell die deutsche Sprache erlernen und arbeiten mit der Mehrzahl der Flüchtlinge ist eine Verständigung in englischer Alltagssprache möglich die geflüchteten Menschen werden durch viele sehr engagierte, ehrenamtlich tätige Menschen tatkräftig unterstützt das Qualifikationsniveau ist sehr unterschiedlich ausgeprägt von Analphabeten bis zu Ingenieuren und Ärzten sind alle Qualifikationen vertreten Seite 9 TOP 2 Rechtliche Rahmenbedingungen Seite 10 5
6 Asylrecht in Deutschland Einreise Vorläufige Unterkunft Asylantrag stellen Persönliche Anhörung des Flüchtlings Vorläufige Aufenthaltsgenehmigung BAMF prüft Zuständigkeit BAMF entscheidet über Antrag Asylberechtigt nach Art. 16a GG Flüchtlingsschutz nach 3 AsylVfG Abschiebeschutz bei Gefahr für Leib und Leben Verbot der Abschiebung in indiv. Fällen Duldung z.b. bei Krankheit Ausweisung in den zuständigen Staat Ausweisung ins Heimatland Seite 11 Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und Personen mit Duldung in der Zeitarbeit Monat Wartefrist Monat Arbeitsmarktzugang für alle weiteren Berufe inkl. Helferbereich (Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch die Agentur für Arbeit) Monat Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte in Mangelberufen* (Prüfung der vergleichbaren Arbeitsbedingungen durch die Agentur für Arbeit) ab 49. Monat Arbeitserlaubnis (ohne Zustimmung der BA) *Die sogenannte Positivliste wird regelmäßig aktualisiert und ist unter folgendem Link einzusehen: Achtung: Für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem eingereist sind, gilt ein generelles Beschäftigungsverbot! Seite 12 6
7 Positivliste Berufe bzw. Berufsgruppen mindestens zweijährige Berufsausbildung oder vergleichbar z.b. Meister/Techniker oder Fachschul/ Hochschulabschluss Seite 13 Positivliste Berufe bzw. Berufsgruppen Seite 14 7
8 Verfahren zur Erteilung der Beschäftigungserlaubnis in der Zeitarbeit Asylbewerber/ Geduldeter sucht einen potentiellen Arbeitgeber Arbeitserlaubnisantrag (Formular) Abgabe bei der Ausländerbehörde Weiterleitung an die Agentur für Arbeit: Prüfung vergleichbare Arbeitsbedingungen Prüfung der Ausländerbehörde: ausländerrechtliche Erlaubnis durch die Ausländerbehörde (z.b. Mitwirkungspflichten erfüllt) Ausländerbehörde erteilt Arbeitserlaubnis Seite 15 TOP 3 Wo stehen wir? Seite 16 8
9 Schritte der Regionaldirektion NRW zur Einführung der Integration Points Oktober 2015: Gemeinsame Erklärung zur flächendeckenden Einrichtung von `Integration Points` in Nordrhein-Westfalen gemeinsame zentrale & ganzheitliche Ansprache, Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen konsequente Fortsetzung von Early Intervention NRW+ Modellstandorte: Düsseldorf, Dortmund, Herford, Münster perspektivisch Einrichtung in ganz NRW enge Abstimmung mit Jobcentern und Kommunen Seite 17 Schritte der Regionaldirektion NRW zur Einführung der Integration Points Oktober 2015: Gemeinsame Erklärung zur flächendeckenden Einrichtung von `Integration Points` in Nordrhein-Westfalen Ziele: I Frühzeitige Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit hoher Bleibeperspektive durch Bündelung von Kompetenzen II Lokale Absprachen mit Kreisen/Städten, Ausländerbehörde, Jobcenter & Sozialamt III Abstimmung weiterer Punkte, u.a. pragmatischer Datenaustausch IV Erzeugung von Synergieeffekten durch Personalaufstockungen für die Integration Points Seite 18 9
10 Integration Points in NRW Januar 2016: In allen Bezirken der Arbeitsagenturen in NRW wurden Integration Points eingerichtet. Ziele erste Anlaufstelle für die Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen mit Lotsenfunktion Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch räumliche und inhaltliche Verzahnung der Kooperationspartner speziell geschulte Mitarbeiter beraten und unterstützen die geflüchteten Menschen Als Arbeitgeber können Sie sich wie gewohnt an ihre Ansprechpartner im Arbeitgeberservice wenden! Seite 19 Ein Konzept zum Integration Point in Münster und im Kreis Warendorf Seite 20 10
11 Beispielhafte Umsetzungen des Integration Points in Münster und im Kreis Warendorf Einrichtung eines Integration Points in der Oxford-Kaserne (Münster) Einrichtung von Integration Points in den Gebäuden der Agentur für Arbeit Münster & Ahlen (Kreis Warendorf) Einrichtung von Außenstellen des Integration Points in den Rathäusern der 12 weiteren Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf Beratungen in den Städten und Gemeinden feste gemeinsame Sprechzeiten von Mitarbeitern der Agentur für Arbeit und des Jobcenters (Zuwanderungs-pAP s) sowie des Sozialamts Seite 21 Beispielhafte Umsetzungen des Integration Points in Münster und im Kreis Warendorf Kooperationsvereinbarung u.a. Abstimmung arbeitsmarktlicher Qualifizierungsprogramme Ablaufschema Zugangssteuerung über das Sozialamt gemeinsamer Erhebungsbogen sowie Einverständniserklärung zur Datenübermittlung integrationsrelevanter Daten an die Agentur für Arbeit, das Jobcenter sowie das Sozialamt Übergabemanagement bei Asylbewilligung / Rechtskreiswechsel nahtloser Übergang & Fortsetzung der Qualifizierungen Seite 22 11
12 Ablaufschema Zugangssteuerung im Integration Point Münster Clearingstelle Sozialamt Clearingstelle Amt für Schule und Weiterbildung BAMF Eingangszone "Integration Point" Arbeitnehmerorientierte Arbeitsvermittlung Berufsberatung der Agentur für Arbeit Netzwerkpartner Jobcenter Seite 23 Kooperationspartner Netzwerkpartner Integration Point Münster Agentur für Arbeit Ahlen-Münster Stadt Münster Handwerkskammer Sozialamt der Stadt Münster Industrie- und Handelskammer Jobcenter der Stadt Münster weitere in Münster vertretene Kammern Ausländeramt IQ-Netzwerk Amt für Schule und Weiterbildung GGUA Jugendamt Westfälische Wilhelms- Universität Wirtschaftsförderung Fachhochschule Ehrenamt Seite 24 12
13 Integration Point Münster in der Oxford-Kaserne Eröffnung am Seite 25 Integration Point Münster in der Arbeitsagentur Eröffnung am Seite 26 13
14 Integration Point Ahlen in der Arbeitsagentur Ahlen Hauptstandort im Kreis Warendorf Seite 27 Integration Point Ahlen & Außenstellen in den Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf Seite 28 14
15 TOP 4 Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten Seite 29 Sprachförderung A0 Sprachförderung A1 A2 B1 B2 Integrationskurse bestehend aus Sprachkurs und Orientierungskurs (Umfang: 660 h) zertifizierte Sprachkurse (teilweise spendenfinanziert) z.b. Volkshochschule, private Anbieter; Abschluss mit Zertifikat private Sprachvermittlung z.b. durch das Ehrenamt; informell Sprachförderung durch die Agentur für Arbeit berufsbezogene Sprachförderung in Kombination mit Vermittlung beruflicher Kompetenzen Seite 30 15
16 Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge - Leitgedanken Seite 31 Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Übersicht der beteiligten Akteure Seite 32 16
17 Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Übersicht der Maßnahmen Seite 33 Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Beispielhafte Maßnahmen Kompetenzfeststellung, Sprachförderung und Qualifizierung im Garten- und Landschaftsbau ZIELE Durch umfassende Kompetenzfeststellung zielgerichtete Qualifizierung ermöglichen. Durch Kooperation mit dem Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und ein Betriebsmatching zielgerichtete Qualifizierung umsetzen und erfolgreiche Integration sicherstellen. Vorbereitung auf eine Ausbildung im Garten- und.landschaftsbau. Seite 34 17
18 Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge Beispielhafte Maßnahmen INHALTE Modul 1: Kompetenzfeststellung Analyse der beruflichen Interessen & Fähigkeiten anhand eines Testverfahrens Potenzial- und Ressourcenanalyse Entwicklung von Perspektiven Modul 2: Sprachförderung und Wertevermittlung Sprachförderung mit dem Ziel der Erlangen des Sprachniveaus B1 kultursensible Wertevermittlung über das Leben und Arbeiten in Deutschland Modul 3: Qualifizierung und betriebliche Erprobung Qualifizierung in den Werkstätten der Deula Praktische Anwendung und weitere Qualifizierung in Kooperationsbetrieben Begleitung durch einen Integrationscoach Modul 4: Nachgehende Betreuung Stabilisierung einer Beschäftigung (optional) Seite 35 Fördermöglichkeiten für Flüchtlinge Grundsätzlich gilt: Menschen mit Fluchthintergrund können durch die gleichen Fördermöglichkeiten unterstützt werden, die für arbeitsuchende Menschen auch ansonsten zur Verfügung stehen. Dies können zum Beispiel sein: Seite 36 18
19 Fördermöglichkeiten Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss (EGZ) wird gezahlt für Bewerber, die aus individuellen Gründen nur schwer in den Arbeitsmarkt integriert werden können, z. B. Bewerber/innen mit Vermittlungshemmnissen Berufsrückkehrer/innen (schwer)behinderte Bewerber/innen individuelle Entscheidung, richtet sich grds. nach den Bewerbern (Kann-Leistung) ab 4. Monat möglich Seite 37 Fördermöglichkeiten Arbeitnehmer Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) grds. möglich bis max. 6 Wochen Eignungs- und Motivationsfeststellung des Arbeitssuchenden beim Arbeitgeber Zielsetzung: Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen Feststellung der berufsfachlichen Eignung für die Besetzung von Arbeitsplätzen ab 1. Monat möglich (Syrien, Irak, Iran, Eritrea), sonst ab 4. Monat möglich Seite 38 19
20 Fördermöglichkeiten Arbeitnehmer Förderung bei beruflicher Weiterbildung (FbW) Übernahme der Weiterbildungskosten bei Erfüllen verschiedener Voraussetzungen (z.b. wegen fehlenden Berufsabschlusses oder veralteten beruflichen Kenntnissen) ab 4. Monat möglich Maßnahme bei einem Träger (MAT) Teilnahme an einer durch die Agentur für Arbeit eingekauften Maßnahme bei einem Träger verschiedenste Inhalte denkbar (siehe Arbeitsmarktprogramm für Flüchtlinge) ab 1. Monat möglich (Syrien, Irak, Iran, Eritrea), sonst ab 4. Monat möglich Seite 39 Wichtig zu wissen Praktika Praktika: Achtung! Für die meisten Praktika, die über eine reine Hospitation hinausgehen, ist eine Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich! Berücksichtigung des Mindestlohns auch bei Flüchtlingen Prüfung, ob Praktikum nach dem Mindestlohn entlohnt werden muss unter Die Erlaubnispflicht entfällt, wenn die Asylbewerber bzw. geduldeten Menschen eine Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) nach 45 SGB III durchlaufen. Seite 40 20
21 Wichtig zu wissen... Seite 41 Wichtig zu wissen Die Vermittlungsfachkräfte im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit stehen als Ansprechpartner in allen Fragen der Einstellung von Flüchtlingen für einen konkreten Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz zur Verfügung! Hotline des Arbeitgeberservices: / Seite 42 21
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