Zielkatalog: 1. Wohngebäude
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- Katharina Beckenbauer
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1 Zielkatalog: 1. Wohngebäude ME-Projekt: Einwohnungsgebäude als verdichteter Flachbau C 2. Teil-Ergebnis: Zielkatalog: 1.Wohngebäude Zielkatalog: 1. Wohngebäude Bearbeiter/in: Joachim Schepers Objekt/-teil/-bereich: 1. Wohngebäude Nutzerarten Nutzeranzahl Gesamtfunktion (spezifisch) Gesamtfunktion (generell) Eltern, Kinder, Besucher (Freunde, Verwandte), Putzhilfe, Schornsteinfeger, Stromableser 2 Haushaltsmitglieder, mind. 2 bis 4 Besucher/Gäste Sich wohnend aufhalten Sicherheit und Gesundheit gewährleisten Raumstruktur (s. Objektmatrix unter 3. Räume) 1. Wohngebäude < 1.1 Wohnung < 1.2 Nebenanlagen 1. Wohngebäude Gebäudeabstände und Abstandflächen M 6 Gebäude und Gebäudeteile müssen, soweit sie nicht aneinandergebaut sind, von anderen vorhandenen oder zulässigen Gebäuden oder Gebäudeteilen einen Abstand von mindestens 3 m einhalten. ( 8 (1) 1). Loewe, 1976, S. 4) Befinden sich Öffnungen in gegenüberliegenden Wänden, so beträgt der Abstand mindestens 5 m. ( 8 (1) 2). (Loewe, 1976, S. 4) M 7 Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Die Abstandsflächen dürfen auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. ( 6, Abs. 2). (Loewe, 1985, S. 4)
2 (Loewe, 1985, S. 4) M 8 1) Zwischen Wänden gegenüberliegender vorhandener oder zulässiger Gebäude oder Gebäudeteile muß vor notwendigen Fenstern ein Mindestabstand als Abstandsfläche eingehalten werden; dies gilt auch, wenn andere bauliche Anlagen notwendigen Fenstern gegenüberliegen. Die Abstandsfläche ist so zu bemessen, dass die Aufenthaltsräume ausreichend belichtet werden. ( 8 (2) 1). (Loewe, 1976, S. 4) M 9 Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine Abstandsfläche nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Nachbargrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften a) das Gebäude an die Grenze gebaut werden muß oder b) das Gebäude an die Grenze gebaut werden darf und öffentlichrechtlich gesichert ist, dass vom Nachbargrundstück angebaut wird. ( 6 (1). (Loewe, 1985, S. 3)
3 M 10 Die Abstandsflächen dürfen sich nicht überdecken, dies gilt nicht für 1. Außenwände, die einem Winkel von mehr als 75 zueinander stehen. 2. Außenwände zu einem fremder Sicht entzogenen Gartenhof bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen und 3. Gebäude und andere bauliche Anlagen, die in den Abstandsflächen zulässig sind oder gestattet werden. ( 6). (Loewe, 1985, S. 4) M 11 Die Tiefe der Abstandsflächen bemißt sich nach der Wandhöhe, wobei als Wandhöhe das Maß von der (natürlichen oder festgelegten) Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluß der Wand - unter Umständen unter Zuschlag von Anteilen der Höhe des Daches bzw. der Giebelflächen - zählt. ( 6 Abs. 4). (Loewe, 1985, S. 4)
4 M 12 Bei eingeschossigen Gebäudeteilen aneinandergereihten Wohngebäuden geringer Höhe (z.b. mit Abstellräumen oder Hauseingängen) bestehen keine Bedenken gegen eine Unterschreitung. ( 6). (Loewe, 1985, S. 3) M 13 Bei Gartenhof- und Atriumhäusern bis zu zwei Geschossen müssen die zum Innenhof gerichteten notwendigen Fenster des Erdgeschosses von gegenüberliegenden Wänden einen Abstand einhalten, welcher der Höhe dieser Wände entspricht, mindestens jedoch 5 m beträgt. Diese Abstände genügen auch an Erschließungswegen (Wohnwegen). ( 2 (3) 1) (Loewe, 1976, S. 7)
5 M 14 Vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen sowie Vorbauten wie Erker und Balkone bleiben bei der Bemessung außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vortreten. Von gegenüberliegenden Nachbarsgrenzen müssen sie mindestens 2,0 m entfernt bleiben; das Erdgeschoß erschließende Hauseingangstreppen und deren Überdachungen müssen mindestens 1,50 m entfernt bleiben. ( 6, 7). (Loewe, 1985, S. 7) Gestaltung Form, Maßstab Umgebung Wände Standsicherheit M 15 Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoffen und Farben so gestaltet sein, daß sie nicht verunstaltend wirken. ( 12, (1). (Loewe, 1993) M 16 Auf die erhaltenswerten Eigenarten der Umgebung ist Rücksicht zu nehmen. ( 12, (2).(Loewe, 1993) M 17 Wände müssen die für ihre Standsicherheit und Belastung nötige Dicke, Festigkeit und Aussteifung haben und, soweit erforderlich, die bauliche Anlage aussteifen. ( 28 (1), 1). (Loewe, 1976, S. 140)
6 Gebäudeabschlußwände M 18 Gebäudeabschlußwände sind herzustellen: 1. bei Gebäuden, die weniger als 2,50 m von der Nachbargrenze entfernt errichtet werden 2.bei aneinander gereihten Gebäuden auf dem selben Grundstück. ( 31,(1.). (Loewe, 1985, S. 133) Öffnungen M 19 Öffnungen in Gebäudeabschlußwänden sind unzulässig. ( 31, (3). (Loewe, 1985, S. 134) wand Gebäudetrenn- M 20 An Stelle einzelner Gebäudeabschlußwände ist eine gemeinsame Gebäudetrennwand zulässig. ( 31, (2). (Loewe, 1985, S. 134)
7 Tragende Wände M 21 Bei frei stehenden Einzel- und Doppelwohngebäuden und bis zu insgesamt vier Wohnungen und bei anderen Gebäuden ähnlicher Größe können tragende Wände, die nicht feuerhemmend sind, gestattet werden, wenn die Gebäude 1. mindestens 4 m Grenzabstand und mindestens 8 m Abstand von bestehenden und nach baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden einhalten, 2.selbst und die Nachbargebäude harte Bedachungen haben ( 36 Abs. 1), ( 29 (3) 1). (Loewe, 1976, S. 141) Wohnungstrennwände Brandschutz M 22 Brandwände sind herzustellen: bei aneinandergereihten Wohngebäuden bis zu zwei Vollgeschossen in Abständen von höchsten 60 m, wenn die Gebäudetrennwände feuerbeständig sind. ( 32, (6), Nr. 3). (Loewe, 1976, S. 145) Schallschutz M 23 Wohnungstrennwände... zwischen Aufenthaltsräumen... müssen ausreichend schalldämmend sein. Das gleiche gilt für Wände zwischen Aufenthaltsräumen und Treppenräumen... ( 31 (3) 1), 2). (Loewe, 1976, S. 142) S 1 Haustrennwände zweischalig mit durchgehender Trennfuge. (DIN 4109, Ausgabe August 1992) Außenwände Wärmeschutz M 24 Außenwände von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen müssen einen ausreichenden Wärmeschutz bieten. ( 30 (2) 1), Loewe, 1976, S. 118) Wetterschutz M 25 Außenwände sind aus gegen Frost und Niederschläge ausreichend
8 widerstandsfähigen Baustoffen herzustellen oder mit einem Wetterschutz zu versehen. ( 30 (3) 1). (Loewe, 1976, S. 141) M 26 Bei Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoß sind für die vom Dach aus vorzunehmenden Arbeiten sicher zugängliche Aussteigeöffnungen in einer Größe von min 40 cm mal 50 cm einzubauen. ( 9 (6) 1). (Loewe, 1976, S. 40) Schornstein Anordnung M 27 1) Rauchschornsteine sind möglichst in Gruppen zusammenzufassen und so anzuordnen, das sie gegen Abkühlung geschützt sind und möglichst nahe beim Dachfirst austreten. ( 48 (2) 1). (Loewe, 1976, S. 67) Höhe über Dach M 28 1) Die Schornsteinmündung muß bei harter Bedachung den Dachfirst um mindestens 40 cm überragen oder mindestens 1 m von der Dachfläche entfernt sein. (F 8 (11) 1). (Loewe, 1976, S. 67) 2) Bei Gebäuden mit weicher Bedachung müssen die Schornsteine am First austreten und ihn um mindestens 80 cm überragen. (F 8 (11) 1). (Loewe, 1976, S. 67) Schornsteinhöhe über Dach (bei Dachaufbauten sollte der Abstand des Schornsteins besser das 3fache der Dachaufbauhöhe ausmachen (DIN Teil 1) Dächer Aussteigeöffnungen Schornsteinreinigung M 29 Auf der Dachfläche nicht begehbarer Dächer sind Laufbretter oder Standbretter anzuordnen, wenn die Schornsteine vom Dach aus gereinigt werden müssen. ( 9 (6) 2). (Loewe, 1976, S. 40) Feuchtigkeitsschutz- Niederschlag- M 30 Niederschlagwasser von Dachflächen ist durch Dachrinnen und
9 wasser Regenfallleitungen abzuleiten. ( 9 (1) 1). (Loewe, 1976, S. 38) Literaturnachweis: 1. Wohngebäude Loewe, Ludwig: Bebilderte Bauordnung, 5. neubearbeitete und erweiterte Auflage Werner-Verlag, Düsseldorf, 1976 Meyer-Bohe, Walter: Ausgebaute Dächer Teil 1: Einführung, Rahmenbedingungen, Baurecht In: Bau-Zeitung Jg. 50, 1996, Heft 5, S Abbildungsnachweis: 1. Wohngebäude Loewe, Ludwig: Bebilderte Bauordnung 4. neubearbeitete und erweiterte Auflage Werner-Verlag, Düsseldorf 1976 Meyer-Bohe, Walter: Ausgebaute Dächer In: Bau-Zeitung, Jg. 50, 1996, Heft 5, S
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