Bilanzkreisvertrag. Amprion GmbH Rheinlanddamm 24 D Dortmund - Amprion - - Teilvertragsmodul Handel - über die Führung eines Bilanzkreises

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1 Bilanzkreisvertrag - Teilvertragsmodul Handel - über die Führung eines Bilanzkreises zwischen - Bilanzkreisverantwortlicher - (BKV) und der Amprion GmbH Rheinlanddamm 24 D Dortmund - Amprion -

2 1. Präambel 3 2. Voraussetzungen Börsengeschäfte Sicherheiten 3 3. Leistungen der Amprion Einrichtung, Abwicklung und Abrechnung eines Bilanzkreises für den BKV Ermittlung und Ausgleich auftretender Bilanzabweichungen bei fehlerhaften Fahrpläne Ausgleich von Bilanzabweichungen Fahrpläne Transport elektrischer Energie aus dem oder in das Ausland Engpassmanagement 6 4. Rechte und Pflichten des BKV Fahrpläne Fahrpläne für den Austausch elektrischer Energie mit anderen Bilanzkreisen und mit dem Ausland 7 Amprion GmbH Seite 2

3 1. Präambel Dieses Teilvertragsmodul Handel ergänzt das Grundvertragsmodul und ermöglicht über den gemäß Ziffer 2 des Grundvertragsmoduls eingerichteten Bilanzkreis den Austausch von elektrischer Energie mit anderen Bilanzkreisen, insbesondere Börsenbilanzkreisen, sowie mit dem Ausland und dem Bilanzkreis dieses Vertrages mittels Fahrplänen. Die Zuordnung von Einspeisungen und Entnahmen ist auf Basis dieses Teilvertragsmoduls ausgeschlossen. Hierzu ist zusätzlich das Teilvertragsmodul Endkunden abzuschließen. 2. Voraussetzungen 2.1 Börsengeschäfte Sollen über den Bilanzkreis Börsengeschäfte abgewickelt werden, gelten ergänzend die nachfolgenden vertraglichen Regelungen: Bei Diskrepanzen zwischen einem angemeldeten Fahrplan nach diesem Vertrag und dem korrespondierenden Fahrplan eines Börsenbilanzkreises hat der durch die Börse angemeldete Fahrplan Vorrang. Der BKV erklärt sich damit einverstanden, dass die Führung seines Bilanzkreises den Börsen-BKV in der Regelzone der Amprion mitgeteilt wird. 2.2 Sicherheiten Sicherheiten sind ein zentrales Element zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des e- nergiewirtschaftlichen Systems. Auf Grund der Pflicht zum Ausgleich von Bilanzabweichungen gemäß Ziffer dieses Teilvertragsmoduls, tritt Amprion, automatisch für eine befristete Zeit, in jede Lieferverpflichtung des BKV ein, die dieser nicht vollständig erfüllt. Zur Absicherung der daraus resultierenden erheblichen Risiken aus diesem Vertrag ist Amprion berechtigt, in begründeten Fällen eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Amprion GmbH Seite 3

4 Ein begründeter Fall liegt insbesondere vor, wenn Amprion betreffend den BKV eine Auskunft einer allgemeinen im Geschäftsleben anerkannten Auskunftei (z.b. Creditreform, Standard & Poors) über seine wirtschaftlichen Verhältnisse einholt, die die Besorgnis begründet, dass der BKV seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht in jedem Fall vollständig nachkommen kann. Der BKV wird Amprion auf deren Anforderung zur ergänzenden Beurteilung der Bonität die notwendigen Informationen wie z. B. Geschäftsbericht, Handelsregisterauszug und ggf. weitergehende bonitätsrelevante Informationen zur Verfügung stellen. Ein begründeter Fall liegt auch vor, wenn auf Grund der Höhe des Handelsvolumens - Fahrplanlieferungen aus diesem Bilanzkreis in andere Bilanzkreise -, der Amprion ein Ausgleich des Bilanzkreises ohne Sicherheitsleistung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Der BKV wird auf Anforderung von Amprion unverzüglich eine Sicherheitsleistung stellen. Die Sicherheitsleistung ist in Form einer unbefristeten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen und unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit erklärten, deutschem Recht unterliegenden Bürgschaft einer namhaften Großbank mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union vorzulegen. Der BKV wird im Rahmen der Bilanzkreiseinrichtung sein Handelsvolumen verbindlich prognostizieren. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist abhängig vom Handelsvolumen und wird auf Basis der Prognose des BKV über das erwartete Volumen durch Amprion festgesetzt. Die Sicherheitsleistung wird zurückgegeben, wenn ihre Voraussetzungen entfallen sind. Bei einer Kündigung des Bilanzkreisvertrages durch einen der Vertragspartner, erfolgt die Rückgabe der Sicherheitsleistung durch Amprion, wenn alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt sind. Hat der BKV bereits Sicherheiten basierend auf einem Bilanzkreisvertrag mit Amprion oder der ehemaligen RWE Transportnetz Strom GmbH geleistet, so werden diese mit Zustimmung des Sicherungsgebers auf den Bilanzkreis dieses Vertrages übertragen. Amprion GmbH Seite 4

5 3. Leistungen der Amprion 3.1 Einrichtung, Abwicklung und Abrechnung eines Bilanzkreises für den BKV Amprion verpflichtet sich zur Einrichtung, Abwicklung und Abrechnung eines Bilanzkreises für den BKV, über den der Austausch elektrischer Energie zwischen Bilanzkreisen und dem Ausland mittels Fahrplänen ermöglicht wird. 3.2 Ermittlung und Ausgleich auftretender Bilanzabweichungen bei fehlerhaften Fahrplänen Amprion ermittelt die Bilanzabweichungen gemäß Ziffer 7 der Anlage 3 (Begriffsbestimmungen) zum Grundvertragsmodul im Abrechnungsmonat (Kalendermonat) und übermittelt sie im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung gemäß Ziffer 7 des Grundvertragsmoduls an den BKV. Bilanzabweichungen liegen vor, wenn sich zwischen den Entnahmen auf Grund von Fahrplänen in einer Messperiode verglichen mit den Einspeisungen auf Grund von Fahrplänen in derselben Messperiode, eine Differenz ergibt. Bilanzabweichungen auf Grund von Fahrplandifferenzen stellen grundsätzlich eine Prognosepflichtverletzung i. S. von Ziffer 6.2 Abs. 1 des Grundvertragsmoduls dar Ausgleich von Bilanzabweichungen Amprion führt im Rahmen ihrer Verantwortung für den Systembetrieb den positiven und negativen Ausgleich der Summe aller Bilanzabweichungen durch. Hierfür beschafft Amprion Regelenergie zu Marktpreisen Fahrpläne Amprion stellt die ihr vom BKV gemäß Ziffer übermittelten Fahrpläne in den Bilanzkreis des BKV ein. Amprion GmbH Seite 5

6 Amprion wird, wenn Differenzen zwischen zwei korrespondierenden Fahrplänen festgestellt werden, diese nach Können und Vermögen mit den betroffenen Parteien klären und zu neuer Übermittlung der geänderten Fahrpläne auffordern. Dies gilt auch, wenn der korrespondierende Fahrplan zunächst fehlt. Ist keine Klärung möglich, bildet der Fahrplanwert des importierenden Bilanzkreises die Grundlage der betrieblichen Abwicklung und der Abrechnung. Fahrpläne für die abschließend kein korrespondierender Fahrplan vorliegt, werden nicht berücksichtigt. Hiervon ausgenommen sind Fahrpläne von und zu EEG-Bilanzkreisen der Amprion und von und zu Börsenbilanzkreisen, da im Falle von Diskrepanzen der Fahrplan der Amprion bzw. der Börse Vorrang hat. Die Regelungen gemäß Ziffer 2.1 dieses Teilvertragsmoduls bleiben unberührt. Amprion überprüft die betriebliche Durchführbarkeit der angemeldeten Fahrpläne in ihrer Gesamtheit, insbesondere ihre Auswirkungen auf die Netzsicherheit. Liegt dem BKV zwei Stunden nach Ablauf der Anmeldefrist für Fahrpläne keine ablehnende oder aufschiebende Mitteilung der Amprion vor, ist die Anmeldung für beide Vertragspartner verbindlich. Falls die Überprüfung einen kurzfristigen Engpass ausweist, gilt Ziffer 3.4 Abs Transport elektrischer Energie aus dem oder in das Ausland Amprion stellt dem BKV sein Übertragungsnetz auch zum Transport elektrischer Energie aus Netzen oder in Netze ausländischer Netzbetreiber zur Verfügung, sofern diese Netze durch direkte Kuppelstellen elektrisch verbunden sind. 3.4 Engpassmanagement Netzengpässe können innerhalb des Übertragungsnetzes der Amprion oder an den Kuppelstellen zu benachbarten Übertragungsnetzen im In- und Ausland entstehen. Sofern ein Netzengpass nicht durch geeignete Maßnahmen im Übertragungsnetz zu vermeiden ist, wird Amprion den Netzengpass im Internet veröffentlichen und eine transparente diskriminierungsfreie Bewirtschaftung der verfügbaren Leitungskapazität vornehmen. Amprion GmbH Seite 6

7 Die Veröffentlichung des Netzengpasses erfolgt spätestens 24-Stunden vor dem Ende der Anmeldefrist für Fahrpläne gemäß Ziffer Abs. 3 dieses Teilvertragsmoduls auf der in Anlage 1 Ansprechstellen aufgeführten Amprion-Homepage und enthält folgende Angaben: Die dem Markt zur Verfügung stehende Kapazität Übertragungsrichtung, in der der Engpass auftritt Prognostizierte Dauer Methode des Engpassmanagements Vom BKV angemeldete Fahrpläne können von Amprion abgelehnt werden, wenn sie auf Grund eines im Internet veröffentlichten Netzengpasses nicht erfüllt werden können. Falls ein Engpass von Amprion veröffentlicht wird, ist eine Nutzung des Übertragungsnetzes zwischen den in der Veröffentlichung genannten Gebieten nur mit von Amprion genehmigten Fahrplänen möglich. Falls bei Netzengpässen ohne vorherige Veröffentlichung keine andere Möglichkeit als die Ablehnung oder Reduzierung angemeldeter Fahrpläne besteht, erfolgt die Beseitigung des Netzengpasses zunächst diskriminierungsfrei durch ablehnende Mitteilung an diejenigen betroffenen Bilanzkreisverantwortlichen, bei denen es sich nicht um Börsen-Bilanzkreisverantwortliche handelt. 4. Rechte und Pflichten des BKV 4.1 Fahrpläne Fahrpläne für den Austausch elektrischer Energie mit anderen Bilanzkreisen und mit dem Ausland Der BKV hat das Recht, bei Amprion einen Fahrplan von und zu jedem anderen zugelassenen Bilanzkreis innerhalb der Regelzone der Amprion sowie von und zu den Bilanzkreisen des BKV in anderen deutschen Regelzonen in den und aus dem Amprion GmbH Seite 7

8 Bilanzkreis dieses Vertrages anzumelden. Der BKV stimmt seine Fahrpläne gegenüber anderen betroffenen Bilanzkreisen vor der Fahrplananmeldung bei Amprion mit diesen ab. Der BKV hat das Recht, bei Amprion einen Fahrplan von und zu einem ausländischen Netzbetreiber, dessen Netz mit dem Netz der Amprion durch direkte Kuppelstellen elektrisch verbunden ist, in den und aus dem Bilanzkreis dieses Vertrages anzumelden. Hierbei sind zusätzlich die jeweils gültigen Bestimmungen des ausländischen Netzbetreibers zu beachten. Fahrpläne hat der BKV der Amprion bis 14:30 Uhr am Vortag zu übermitteln. Die Übermittlung hat in dem von Amprion vorgegebenen Fahrplanformat nach Anlage 2 des Grundvertragsmoduls zu erfolgen. Eine Aktualisierung der Fahrpläne bis 14:30 Uhr des Vortages ist grundsätzlich möglich. Für jeden Tag ist ein separates ausgefülltes Fahrplanformat zu übermitteln. Die entsprechend der Anlage 2 des Grundvertragsmoduls erstellen Fahrpläne müssen vollständig sein, und eine ausgeglichene Leistungsbilanz des Bilanzkreises ermöglichen. Fahrpläne können maximal einen Monat im Voraus übermittelt werden. Fahrpläne innerhalb der Regelzone der Amprion und regelzonenübergreifende Fahrpläne zwischen deutschen Regelzonen können nach 14:30 Uhr des Vortages mit einem Vorlauf von mindestens drei Viertelstunden zu jeder Viertelstunde eines Tages geändert werden. Amprion hat das Recht, Änderungen von regelzonenübergreifenden Fahrplänen abzulehnen, wenn durch die Anwendung der geänderten Fahrpläne ein Engpass entstehen würde. Eine Ablehnung ist durch Amprion zu begründen. Nachträgliche Fahrplanänderungen sind ausschließlich bei regelzoneninternen Fahrplänen bis 16:00 Uhr des auf den Erfüllungstag des Fahrplans folgenden Werktages möglich. Für Fahrpläne von und zu EEG-Bilanzkreisen der Amprion sind Fahrplanänderungen nach 14:30 Uhr des Vortages ausgeschlossen. Fahrpläne mit dem Ausland können grundsätzlich nach 14:30 Uhr des Vortages nur geändert werden, wenn die Regelungen mit dem Ausland dies erlauben. Amprion GmbH Seite 8

9 Der BKV wird die Fahrpläne mittels File Transfer Protocol (FTP) über ISDN anmelden. Die Übermittlung von Fahrplänen mittels ist vom BKV nur als redundanter Informationsweg zu nutzen. Kommt der BKV seiner Verpflichtung zur Abgabe von verbindlichen Fahrplänen wiederholt nicht nach, kann Amprion nach eintägiger Vorankündigung die Möglichkeit der nachträglichen Änderung von Fahrplänen untersagen. Amprion GmbH Seite 9

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