HolzBrief BRANDSCHUTZ IM HOLZBAU TEIL 2 BAUGENEHMIGUNGEN, RETTUNGSWEGE- UND TREPPEN, RETTUNGSFENSTER, GEBÄUDEKLASSEN AUSGABE 1/2015.

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1 HolzBrief AUSGABE 1/2015 Foto: fotolia BRANDSCHUTZ IM HOLZBAU TEIL 2 BAUGENEHMIGUNGEN, RETTUNGSWEGE- UND TREPPEN, RETTUNGSFENSTER, GEBÄUDEKLASSEN

2 2 Baugenehmigungen Alle Bauvorhaben unterliegen dem aktuellen Baurecht. Abhänggig von der jeweiligen Landesbauordnung müssen daher für alle baulichen Anlagen ab den dort geregelten Abmessungen Baugenehmigungen erlangt werden. Grundsätzlich sollte daher vor jeder Baumaßnahme bei der zuständigen Behörde geprüft werden, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Die mögliche Baugenehmigungspflicht eines Bauvorhabens sollte stets geprüft werden, um einen Rückbau zu verhindern. Inhalt dieser Baugenehmigungen sind u. a. Nachweise zum Brandschutz. So sind z.b. Gebäude mit einer Fußbodenhöhe des obersten Aufenthaltsraumes von über 7 m (Gebäudeklasse 4 und 5, Abb. 1) sowie einige in den Sonderbauverordungen geregelten Bauwerke nicht genehmigungsfähig, sollte ein zweiter baulicher Rettungsweg nicht vorhanden sein oder die zuständige Feuerwehr nicht über ein geeignetes Rettungsgerät verfügen. Abb. 1: Einteilung der Gebäudeklassen land-/forstwirt. Gebäude freistehend? Vor allem bei Dachausbauten, bei denen sich die Höhe des obersten Aufenthaltsraumes ändert, ist daher auf eine evtl. benötigte Baugenehmigung und damit auch eine (erneute) brandschutztechnische Beurteilung zu achten. OK Fußboden höchster Aufenthaltsraum 7m u. GOK? 2 NE? Σ NE 400 m 2? Höhe 13 m? NE jew. 400 m 2? GKL 1 GKL 2 GKL 3 GKL 4 GKL 5 unterirdisches Gebäude Gleiches gilt ebenso für Nutzungsänderungen z.b. von Wohnungen zu Büroräumen. Auch in diesen Fällen kann eine Genehmigungspflicht vorliegen. Definition und Anforderungen an Nutzungseinheiten Generell ist eine Nutzungseinheit (NE) nach 33 der MBO 2002 ein abgeschlossener Bereich, der einen oder mehrere Räume beinhalten kann und einer Person oder einem Personenkreis zur Benutzung zur Verfügung steht. Jede Einheit muss von einer weiteren Einheit brandschutztechnisch mit entsprechenden raumabschließenden feuerwiderstandsfähigen Bauteilen abgetrennt sein (Abgeschlossenheitsprinzip). Beispiele: Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten, Büros NE dürfen allerdings grundsätzlich nicht größer als 200 m 2 sein. Ausnahme sind NE mit Büround Verwaltungsnutzung, welche bis zu 400 m 2 Fläche betragen können. Die NE sind Grundlage für die Festlegung und den Nachweis der jeweiligen Rettungswege. Nutzungseinheiten mit keinem Aufenthaltsraum benötigen einen Rettungsweg. Für jeden Aufenthaltsraum sind mind. zwei voneinander unabhängige Rettungswege einzurichten. Zusätzlich werden die NE zur Ermittlung der Gebäudeklasse genutzt. Gebäudeklassen Für die Bestimmung der jeweils zulässigen Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen und Baustoffklasse der einzelnen Gebäude wird die Einteilung nach Gebäudeklassen (GKL) herangezogen (s. Abb. 1). Tab. 1: Brandschutzanforderungen an versch. Bauteile nach der MBO Bauteil GKL 1 GKL 2 GKL 3 GKL 4 GKL 5 Tragende Wände, Stützen Tragende Wände, Stützen im KG Tragende Wände, Stützen im DG, wenn Aufenthaltsräume darüber vorhanden sind Nicht tragende Außenwände F 0 F 30 F 30 F 60 F 90 F 30 F 30 F 90 F 90 F 90 F 0 F 30 F 30 F 60 F 90 keine A oder F 30 Trennwände F 0 F 30* F 30 F 60 F 90 Decken F 0 F 30 F 30 F 60 F 90 Decken im DG, wenn darüber Aufenthaltsräume sind * nicht bei Wohngebäuden Je höher diese Klasse, desto höher die brandschutztechnischen Anforderungen. Diese lassen sich in der Tabelle 1 ablesen. A oder F 30 F 0 F 30 F 90 F 90 F 90

3 3 Zulassungen Die Herstellung und Verwendung von geregelten Bauprodukten (Bauregelliste A Teil 1) ist grundsätzlich durch die technischen Baubestimmungen und anerkannten Regeln der Technik (DIN Normen) geregelt. Sollte von diesen abgewichen werden, ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) nötig. Für ungeregelte Bauprodukte (Bauregelliste A Teil 2), wie z.b. Brandschutztüren, sowie ungeregelte Bauarten (Bauregelliste A Teil 3) ist die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) geltend. Erteilt wird diese vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Die Gebühren für eine Zulassung ergeben sich zwischen 500 bis Sollten für das Produkt allerdings keine Sicherheitsanforderungen vorliegen und eine Beurteilung nach allgemein anerkannten Prüfverfahren möglich sein, kann ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abp) ausreichend sein. Dieses wird von einer, vom DIBt oder der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannten, Prüfstelle erteilt. Sollten Abweichungen von abz oder abp vorliegen, bedarf es einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE), über die ebenfalls die oberste Bauaufsichtsbehörde entscheidet. Checkliste Bei der Verwendung von zugelassenen Bauprodukten und Bauarten sind bestimmte Punkte zu beachten: Besteht die Geltungsdauer der Zulassung noch? Wie funktioniert der zulassungsgemäße Eiau? Wie verläuft die zulassungsgemäße Nutzung? Welche Wartungsarbeiten sind für eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit nötig? Wurde nach Eiau eine Übereinstimmungserklärung des Errichters ausgestellt? Anforderungen an notwendige Flure Bei Gebäuden ab Gebäudeklasse 3, Nutzungseinheiten 200 m 2 Brutto-Grundfläche sowie Nutzungseinheiten 400 m 2, die der Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, müssen sogenannte notwendige Flure als Rettungswege vorgesehen werden. In der Ausführung dieser Flure müssen bestimmte brandschutztechnische Vorgaben, wie die Bekleidung der Wände aus nicht brenaren Baustoffen, eingehalten werden (s. Tab. 2). Tab. 2: Brandschutztechnische Anforderungen an notwendige Flure Flure offene Gänge (Laubengänge) Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nicht brenaren Baustoffen Wände und Decken aus brenaren Baustoffen mit Bekleidung aus nicht brenaren Baustoffen in ausreichender Dicke keine Brandlasten (brenare Eiauten oder Einrichtungen) keine Einengung durch Eiauten oder Einrichtungen Notwendige Flure müssen außerdem in ihrer Breite der größten zu erwartenden Nutzerzahl angemessen sein und ein sicheres und schnelles Verlassen der betroffenen Personen aus dem Gebäude gewährleisten. wenn nur eine Fluchtrichtung, die zu einem Sicherheitstreppenraum führen, Länge 15 Meter Folge von weniger als drei Stufen unzulässig Je nachdem, um welche Art von Gebäude bzw. Gebäudenutzung es sich handelt, werden für die genaue Ermittlung der Flurbreiten unterschiedliche Bemessungsansätze verwendet. Die jeweils geltenden Breiten für z.b. Arbeitsstätten, Versammlungsstätten oder Schulen sind den entsprechenden Sonderbauordnungen zu entnehmen. Beispiele werden in Tabelle 4 gegeben. Unterteilung durch Türabschlüsse in Rauchabschnitte 30 m bis an die Unterdecke, wenn diese feuerhemmend ist, sonst bis an Rohdecke Abschlüsse nicht abschließbar, rauchdicht und selbstschließend (Rauchschutztüren) Offenhaltung der RS-Türen nur durch zugelassene Offenhaltungssysteme (kein Verkeilen!) Öffnungen ohne Anforderungen (Fenster) ab einer Brüstungshöhe von 0,90 m zulässig Verwendung von nicht brenaren Bauteilen (z.b. WDVS aus nicht brenaren Baustoffen) Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6

4 4 Nutzungsklassen Bei der Auswahl geeigneter Holzbaustoffe für bestimmte Gebäudeteile ist die Eiausituation entscheidend. Es ist zu prüfen, welchen klimatischen Bedingungen (Temperatur, Feuchte) die Konstruktion ausgesetzt ist. Das Holz ist hygroskopisch, d. h. bei steigender Luftfeuchte wird Wasser aufgenommen, bei fallender Luftfeuchte wird Wasser abgegeben. Dabei verändert Holz seine Eigenschaften bezüglich Tragfähigkeit und Elastizität entsprechend dem Feuchtegehalt. Bei der Tragwerksplanung wird dies heute berücksichtigt. Dazu sind in der Bemessungsnorm DIN EN (Eurocode 5, abgekürzt EC 5) drei Nutzungsklassen definiert. Diesen Nutzungsklassen (NKL) sind Klimabedingungen und ein dabei auftretender Feuchtegehalt in den Holzbaustoffen zugeordnet (siehe Tabelle 1). Zusammenhang von rel. Luftfeuchtigkeit, Temperatur und Gleichgewichtsfeuchte am Beispiel der Sitka-Fichte. Die Gleichgewichtsfeuchte ist für jede Holzart unterschiedlich. Das Diagramm kann jedoch näherungsweise auch für andere Holzarten verwendet werden: einheimisches Nadelholz ca. 0,5% einheimisches Laubholz ca. 1,5% Gleichgewichtsfeuchte Gleichgewichtsfeuchte oder Ausgleichsfeuchte wird angegeben als Masse-% bezogen auf die Trockenmasse. Bleibt die Luftfeuchte konstant, pendelt sich das Holz mit entsprechender zeitlicher Verzögerung auf die Gleichgewichtsfeuchte ein. Weiteren Einfluss haben Temperatur sowie der Luftdruck (bedeutend bei der Holztrocknung). Bei normalen Klimabedingungen ist die relative Luftfeuchtigkeit bestimmend. Das Diagramm (Abb. 1) zeigt den Abb. 1 Die Gleichgewichtsfeuchte resultiert aus der relativen Luftfeuchte und der Umgebungstemperatur (hier am Beispiel Sitka-Fichte). Beispiel im Diagramm: Bei 20 C und 50% rel. Luftfeuchtigkeit stellt sich eine Holzfeuchte von ca. 9% ein. Nutzungsklassen NKL 1 NKL 2 NKL 3 Klimabedingungen 20 C; 65% relative Luftfeuchte 20 C; 85% relative Luftfeuchte Bedingungen mit höherer Feuchte Gleichgewichtsfeuchte 5% - 15% (i.d.r. bis 12%) 10% - 20% 12% - 24% Bestimmung der Nutzungsklasse warm + trocken Innenräume von beheizten Gebäuden (z.b. Wohn, Schul- und Verwaltungsbauten) geschützte Konstruktion unter Dach Innenräume von Nutzbauten (ggf. ueheizt) sowie überdachte Konstruktionen im Freien deren Bauteile nicht der freien Bewitterung ausgesetzt sind frei bewitterte Konstruktion Bauteile im Freien. Auf einen baulichen Holzschutz ist zu achten. Eine anhaltende Befeuchtung ist durch konstruktive Maßnahmen zu vermeiden. Anwendungsbeispiel für Konstruktionsholz Holzbalkendecke Bildquelle: ante-holz GmbH Carport Bildquelle: Kurt Michel / pixelio.de Tab. 1: Zuordnung von Bauteilen zu den Nutzungsklassen (NKL)

5 5 Planung mit Nutzungsklassen Eine Zuweisung von Gebäudebereichen bzw. Bauteilen zu den Nutzungsklassen bietet über die Notwendigkeit bei der Bemessung / statischen Berechnung hinaus weitere Vorteile: Schon bei der Entwurfsplanung lässt sich anhand der zugewiesenen Nutzungsklasse die Feuchtebeanspruchung des Holzbautragwerkes einschätzen. Dies ermöglicht die Auswahl geeigneter Konstruktionshölzer, Holzwerkstoffe und zugehöriger Verbindungsmittel. In Ausschreibungen wird durch Benennung der Nutzungsklasse die Materialanfrage präzisiert. Die Eignung des jeweiligen Materials für bestimmte Nutzungsklassen wird von den Herstellern explizit angegeben. Aus der Nutzungsklasse kann eine Zuordnung zu den Gebrauchsklassen (DIN Holzschutz) abgeleitet werden. Das richtige Material wählen Außerhalb der 60 - Linie liegt die Stütze des Vordaches im bewitterten Bereich. Die DIN Holzschutz sieht für dieses vertikale Bauteil als Ausnahme die Gebrauchsklasse GK 0 vor. (Voraussetzung: Stützenfuß mit ausreichendem Bodenabstand). Allerdings gilt hier weiterhin die NKL 3. Das schränkt die Auswahl des Konstruktionsholzes ein. Zulässig ist Vollholz bis 16/16 cm und BS-Holz (NKL 3) bis 20/20 cm, jeweils in der Holzart Fichte. Regeln für Konstruktionsholz Der Begriff Konstruktionsholz steht hier zusammenfassend für Bauschnittholz, Brettschichtholz und andere stabförmige Querschnitte sowie Latten und Bretter. Derzeit sind europäische Produktregeln noch nicht durchgängig bestimmend. Es gelten z. T. noch nationale Produktnormen, die in den Bauregellisten (BRL) aufgeführt sind. Zudem geht aus der Musterliste der technischen Baubestimmungen (MLTB) hervor, ob es für die Holzbauprodukte eine nationale Anwendungsnorm (u. a. DIN ) gibt oder ob eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich ist. Anmerkung: Die BRL und MLTB enthalten aufgrund europäischer Fristen nicht immer die aktuellsten Fassungen der Produkt- und Anwendungsnormen. Weitere Regeln: VOB ATV DIN Zimmer- und Holzarbeiten. Bezüglich der Dauerhaftigkeit des Holzes und der Holzkonstruktionen ist DIN Holzschutz zu beachten. Konstruktionsholz NKL 1 warm und trocken NKL 2 geschützt, unter Dach NKL 3 frei bewittert Bei Verwendung von technisch getrocknetem Holz liegt i.d.r. die GK 0 nach DIN vor. Verwendung der Holzarten Tanne, Fichte, Kiefer möglich (Dauerhaftigkeitsklasse 4 nach DIN EN 350-2). GK 2 (Kondensat) oder GK 3.1 bei bewitterten Konstruktionen nach DIN (nach Holzschutz optimierte Konstruktion). Verwendung von Kernholz der Holzarten Lärche, Douglasie möglich (Dauerhaftigkeitsklasse 3 nach DIN EN 350-2). Dachlatten Rauspund keilgezinktes Bauschnittholz (KVH) Balkenschichtholz DIN 4074, Ü-Zeichen, CE-Zeichen auf Grundlage Prüfbericht möglich DIN 4074, DIN 4072, Ü-Zeichen, Fachregeln des ZVDH DIN 1052:2008, DIN , Ü-Zeichen, Keilzinkenverbindung: DIN EN 385 zukünftig: DIN EN Duo-Balken und Trio-Balken, Z / Quattro-Balken, Z , Ü-Zeichen Stegträger Bauschnittholz Brettschichtholz Furnierschichtholz Finnjoist I-Träger (FJI), ETA 02/0026 (Metsä Wood) STEICOjoist, ETA-06/0238 (STEICO AG); jeweils CE-Zeichen DIN EN , DIN (Anwendung), DIN EN 338 (Bemessung), CE-Zeichen DIN , Ü-Zeichen zukünftig: DIN EN , DIN EN 1194 Furnierschichtholz Kerto S und Kerto Q, Z (Metsä Wood) Furnierschichtholz LVL, Z (STEICO AG); jeweils Ü-Zeichen Merkblatt 2: meist keine Lagerware, NKL 3 bei Bestellung uedingt anzugeben Kerto Q werkseitig imprägniert (Kesseldruckverfahren), Z (Metsä Wood) Tab. 2: Konstruktionsholz für tragende Zwecke (Sortiment 1) mit Übersicht der z.zt. geltenden Produktregeln Anmerkungen zu Tabelle 2: 1 Die Anwendbarkeit der harmonisierten europäischen Produktnorm für keilgezinktes Vollholz in der deutschen Fassung DIN EN 15497: ist in Deutschland für den Herbst 2015 zu erwarten. 2 Merkblatt zu ansetzbaren Rechenwerten für die Bemessung nach DIN EN , Herausgeber: Studiengemeinschaft Holzleimbau e.v. und Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.v. 3 Zur DIN EN 14080: gibt es die Anwendungsnorm DIN : In dieser Norm werden z. B. die in Deutschland zulässigen Klebstofftypen und in Deutschland zulässige Formaldehyd-Klasse E1 vorgeschrieben. Mit einer Anwendbarkeit der DIN EN 14080: , d. h. mit der Aufnahme der Produktnorm in die Bauregelliste und der Anwendungsnormen in die Musterliste der technischen Baubestimmungen ist nach derzeitigem Stand nicht vor Mitte 2015 zu rechnen. Bis zur Anwendbarkeit der DIN EN 14080: kann BS-Holz für den deutschen Markt de facto nur nach DIN 1052: 2008 hergestellt werden.

6 6 Anforderungen an notwendige Treppen Alle Geschosse eines Gebäudes außer dem Erdgeschoss müssen nach MBO 34 über mind. eine Treppe erreichbar sein. A) feuerhemmende Treppe mit Holztragwerk und Holzstufen B) feuerhemmende Treppe mit Stahltragwerk und Holzstufen Diese sogenannten notwendigen Treppen dienen als Angriffs- und Rückzugswege für die Feuerwehr und als Flucht- u. Rettungsweg. Sie müssen nach Tabelle 3 bei Gebäuden der Gebäudeklasse 3 bis 5 nicht brennend und/oder feuerhemmend errichtet werden. Für die Gebäudeklassen 1 bis 2 sind keine Anforderungen angegeben. tragend (fh) tragend (fh) Beispiele: 1. Treppen aus Holz Um der Einwirkung eines Brandes auf die Treppe vorzubeugen, ist eine Bemessung der Feuerwiderstandsdauer der tragenden Treppenteile und ihrer Verbindungen nach DIN in Verbindung mit DIN /A1 und DIN erforderlich. Eine brandschutztechnisch wirksame Verkleidung der Treppenunterseite ist nicht ausreichend. Abb. 2: Beispiele für feuerhemmende Treppen Wie in Abbildung 2 dargestellt, müssen sämtliche Bauteile feuerhemmend ausgebildet werden, um den Schutz des Bauwerks vor einem möglichen Brand von allen Seiten zu gewährleisten. 2. Treppen aus Stahl Abbildung 2 zeigt ferner eine Treppe mit Stahltragwerk und Holzstufen. Die Stufen entsprechen nicht den Vorgaben aus Tabelle 3 feuerhemmend, nicht brenar. Somit darf diese Treppe nur als Innentreppe in Gebäuden der Klasse 3 oder als Außentreppe verwendet werden. Die Treppereite orientiert sich an den Werten der DIN 18065, dargestellt in Tabelle 5. Haftungshinweis: Bei den folgenden Unterlagen handelt es sich um Empfehlungen des Verfassers, welche nach bestem Wissen und Gewissen und nach gründlichen Recherchen erstellt wurden. Irrtümer oder Fehler, welche sich aus veränderten Randbedingungen ergeben könnten, sind dennoch nicht ausgeschlossen, so dass der Verfasser keinerlei Haftung übernehmen kann. Verfasser: Brandschutzberatung Kröger GmbH Tab. 3: Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer und das Brandverhalten von tragenden Teilen notwendiger Treppen gemäß MBO 2002 mit Zuordnung zu den Feuerwiderstands- und Baustoffklassen auf nationaler und europäischer Ebene GKL 5 4 Innen-/ Außentreppe Bauaufsichtliche Anforderung Innen fh und F 30-A Außen Innen Außen nach DIN 4102 A 1 oder A 2 A 1 oder A 2 A 1 oder A 2 nach DIN EN R 30-A 1 oder R 30- Innen fh oder F 30-B oder A 2 R 30 oder 3 IMPRESSUM: Außen A 1 oder A 2 Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für Baustoffe mbh & Co. KG, Celler Straße 47, Soltau, der holzbrief erscheint 4 x jährlich, Ausgabe 1/2015 Verantwortlicher Redakteur: Annika Röhrs, Tel ; Verantwortlich für Anzeigen: Annika Röhrs, Tel Realisation: abeler bollmann werbeagentur GmbH, Hofaue 39, Wuppertal, Tel Alle Angaben ohne Gewähr. Abweichungen/Änderungen der Produkte durch die Lieferanten vorbehalten. hagebau 1-2 Keine besonderen Anforderungen Abkürzungen: fh feuerhemmend nicht brenar (aus nicht brenaren Baustoffen) A und aus nicht brenaren Baustoffen A 2 nationale Baustoffklasse für nicht brenare Baustoffe nach DIN R Résistance (Tragfähigkeit) nach DIN EN europ. Baustoffklassen für nicht brenare Baustoffe nach DIN EN

7 7 Anforderungen an Rettungsfenster Für jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss müssen nach der MBO 37 Abs. 5 mind. zwei Rettungswege vorhanden sein, von denen einer baulich sichergestellt sein muss (z.b. Treppenhaus), der andere u.a. über Rettungsfenster gewährleistet werden kann. Diese Rettungsfenster müssen: - im Lichten mind. 0,90 m x 1,20 m groß sein und - ihre Brüstung darf nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Die Unterkante dieser Fenster oder ein davor liegender Austritt von der Traufkante darf bei Eiau in Dachschrägen oder Dachaufbauten horizontal gemessen von der Traufkante nicht mehr als 1 m entfernt sein. Grundsätzlich müssen aber auch hier die Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung eingehalten werden. Hochhaus 1,20 m Versammlungsstätte im Freien, Sportstadien andere Versammlungsstätten Arbeitsstätte bis 5 Pers. bis 20 Pers. bis 200 Pers. bis 300 Pers. bis 400 Pers. Verkaufsstätte 500 m m 2 Hauptgänge Nebengänge 1,20 m pro 600 Pers., plus 0,60 m pro weitere 100 Pers. 1,20 m pro 200 Pers., plus 0,60 m pro weitere 100 Pers. 0,875 m 1,00 m 1,20 m 1,80 m 2,40 m 2,00 m 1,40 m 2,00 m 1,00 m Tab. 4: Beispiele für lichte Rettungswegbreiten in Sonderbauten Gebäudeart Wohngebäude mit bis zu 2 Wohnungen Treppenart zu Aufenthaltsräumen zum Keller zum Boden Tab. 5: Treppenlaufbreite nach DIN Laufbreite mind. 80 cm 80 cm 50 cm sonstige Gebäude baurechtl. notwendig 100 cm alle Gebäude baurechtl. nicht notwendig 50 cm Anforderungen an giebelständige Gebäude Da die Brandübertragung bei giebelständigen Dächern (s. Abb. 3) nicht durch einen ausreichenden Abstand erreicht werden kann, muss auf eine geeignete Konstruktion von Dächern und Wänden zurückgegriffen werden. Die in der Tabelle 6 aufgeführten Parameter müssen dafür nach 28 MBO eingehalten werden. Anforderungen an giebelständige Gebäude Dächer harte Bedachung mind. 2 m vom jeweiligen Gebäudeabschluss entfernt öffnungsfrei (Abb. 3) von innen nach außen feuerhemmend (F30) (Abb. 3) Dachgauben mind. 1,25 m entfernt (Abb. 4) Zwischenwände bei Gebäuden auf getrennten Grundstücken bei Gebäude auf gemeinsamen Grundstück 1. Brandwände F90-M oder Gebäudeabschlusswände 2. wenn Wohngebäude mit geringer Höhe, dann F90 oder 3. wenn wie 2. und 2 Wohneinheiten, dann Doppelwand mit F30 von innen bis Trennfuge u. F90 von Fuge nach innen (Abb. 3) Trennwände F30 Abb. 3: Brandschutzanforderungen an giebelständige Gebäude auf getrennten Grundstücken Tab. 6: Brandschutztechnische Anforderungen an giebelständige Gebäude

8 INFOFAX JA, ich möchte weitere Informationen! Bitte senden Sie mir Informationsmaterial zu folgenden Produkten: Sonstiges/Infos/Anregungen/Bemerkungen INFOFAX Absender Firma, Inhaber: Straße, PLZ, Ort: Telefon:

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