Vector. Professionelles Arbeiten Professionelle Abrechnung.
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- Helmut Fuchs
- vor 7 Jahren
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1 Professionelles Arbeiten Professionelle Abrechnung. ddddd Vector Jeannette Angermann-Daske Am Sonnenberg Ludwigsburg Telefon / Mobil 0177 /
2 Inhalt 01 GkV-Patient PkV-Patient Notwendige Vereinbarungen Abrechnungsbeispiele
3 GkV-Patient 02 Die Abrechnung von Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den Leistungskatalogen des BEMA bzw. der BUGO Ä geregelt. Keiner der beiden Leistungskataloge enthält Abrechnungsbestimmungen oder Möglichkeiten bezüglich der Abrechnung des Vector-Verfahrens. Berechnung nur nach möglich siehe PkV-Patient Patientenerklärung gemäß 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. 7 Abs. 7 des EKV-Z für GkV-Patienten notwendig Berücksichtigung des Zuzahlungsverbotes! Eine Kombination von BEMA und Abrechnung ist ausgeschlossen Entspricht nicht den Richtlinien für eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige vertragszahnärztliche Versorgung ACHTUNG: Die Auffassungen der KZV en bezüglich der Anwendung und der Abrechnung des Vectoreinsatzes bei PA-Behandlungen sind regional unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem regional zuständigen KZV-Bereich, ob eine Abrechnung der PA-Behandlung mit dem Vector nach BEMA P 200 und P 201 erbracht und abgerechnet werden kann.
4 PkV-Patient 03 Die Abrechnung von Leistungen im Bereich der privaten Krankenversicherung ist in den Leistungskatalogen der bzw. der GOÄ geregelt. Die neue 2012 berücksichtigt nicht mehr, ob es sich um neu entwickelte Verfahren handelt, wie beispielsweise das Vector-System von Dürr Dental. Somit ist eine Analogberechnung, wie bisher nach der 1988 nicht mehr möglich. Die 2012 enthält für die entsprechenden Einsatzgebiete bzw. Behandlungsarten Abrechnungspositionen bezüglich der Abrechnung der Vector Behandlungen. Abhängig vom jeweiligen Einsatzgebiet des Vector-Systems ist die dafür vorgesehene -Position zur Berechnung heranzuziehen. Einsatzgebiete des Vector-Systems können sein: Professionelle Zahnreinigung Punkte 1040 Professionelle Zahnreinigung Die Leistung umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied 28 Entfernung harter/weicher Zahnbeläge Punkte 4050 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, auch Brückenglied 4055 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem mehrwurzeligen Zahn 4060 Kontrolle nach Entfernung harter und weicher Zahnbeläge oder professioneller Zahnreinigung nach Nummer 1040 mit Nachreinigung einschließlich Polieren, je Zahn, oder Implantat, auch Brückenglied PAR-Therapie Punkte 4070 Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem einwurzeligen Zahn oder Implantat, geschlossenes Vorgehen 4075 Parodontalchirurgische Therapie (insbesondere Entfernung subgingivaler Konkremente und Wurzelglättung) an einem mehrwurzeligen Zahn, geschlossenes Vorgehen
5 Schlussfolgerung 04 Abhängig vom Einsatz des Vectors ist die Berechnung sowohl beim gesetzlich als auch beim privat krankenversicherten Patienten nach den Gebührenpositionen der 2012 vorzunehmen. Eine Ausnahme kann lediglich die PA-Behandlung, seitens der KZV en regional geregelt, darstellen. Vor Erbringung der Leistung sind folgende Schritte zu beachten: Patientenerklärung gemäß 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. 7 Abs. 7 des EKV-Z beim GkV-Patienten Privater Kostenvoranschlag für GkV- und PkV-Patienten Unterschriften des Patienten/Zahlungspflichtigen bitte immer vor Behandlungsbeginn einholen
6 Patientenerklärung 4 Abs. 5b BMVZ/ 7 Abs. 7 EKV-Z 05 Zwischen: Patient/Zahlungspflichtiger Und: Zahnärztin/-arzt Mir ist bekannt, dass ich als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung das Recht habe, unter Vorlage der Krankenversichertenkarte nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen behandelt zu werden und Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung habe. Darüber hinausgehende Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Ich wünsche ausdrücklich eine darüber hinausgehende Behandlung. Diese Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. geht weit über das Maß der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hinaus. wird auf Wunsch des Patienten durchgeführt. Die Behandlung erfolgt, und wird entsprechend dem nachfolgenden Behandlungsplan vereinbart. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass die Kosten für diese Behandlung unter Zugrundelegung der Gebührenordnung für Zahnärzte () berechnet werden und verpflichte mich, diese selbst zu tragen. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass eine Erstattung oder Bezuschussung der Vergütung durch meine Krankenkasse nicht gewährleistet ist. Ort/Datum Ort/Datum Unterschrift Patient/Zahlungspflichtiger Unterschrift Zahnärztin/-arzt
7 Abrechnungsbeispiel Professionelle Zahnreinigung 06 Berechnung nach 2012 Leistungsbeschreibung Ä5 Symptombez. Untersuchung allein od. 1mal pro Monat/Fall GOÄ Ä1 Beratung ggf. telef., allein od. 1mal pro Monat/Fall GOÄ 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex 1040 Professionelle Zahnreinigung je Zahn/Impl./Brckgl Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer
8 PAR-Behandlung 07 Berechnung nach 2012 Leistungsbeschreibung 0030 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans Ä5 Syptombez. Untersuchung allein od. 1mal pro Monat/Fall GOÄ Ä1 Beratung ggf. telef., allein od. 1mal pro Monat/ Fall GOÄ 0060 Planungsmodelle 4025 Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikation, je Zahn * 4050 Entfernung harter und weicher Zahnbeläge Parodontalchirurgische Therapie 4150 Kontrolle/Nachbehandlung nach parodontalchirurgischen Maßnahmen, je Zahn, Implantat oder Parodontium * Die alleinige Anwendung von Vector Fluid polish erfüllt den Leistungsinhalt der Position 4025 nicht.
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