JAHRGANG 16 JOURNAL 3/2016 Ausgabe InternaSpezial

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1 Seit 1992 JAHRGANG 16 JOURNAL Ausgabe InternaSpezial Eine monatliche Publikation mit aktuellen Mitteilungen zur Gemeinnützigkeit, zum Handels- und Steuerrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung u.a.m. für Beirat, Vorstand, Geschäftsführer, Verwaltungsdirektoren und -leiter, für die Finanzbuchhaltung Ich berate Sie, - welche Vorschriften für die Rechnungslegung aktuell zu beachten sind, - welche buchhalterischen Besonderheiten für NPO s (Non Profit Organisationen) gelten, - wie Controlling und Risikomanagement in Ihrer betrieblichen Praxis zu realisieren sind, - wie Steuerbegünstigungen in der Sozialwirtschaft und im Gesundheitswesen sicher und optimal zu nutzen sind, - ob ein Wechsel der Rechtsform sinnvoll ist, - welche Konfliktpotenziale die wirtschaftliche Betätigung auslöst, - wann Sie in der persönlichen Haftung stehen, - was zur Erstellung der Eröffnungsbilanz und der laufenden Buchhaltung auf dem Gebiet des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zu beachten ist, - zum Inhalt und Aufbau einer Qualitätsmanagement-Dokumentation Schwerpunkt Betriebswirtschaft und internes Kontrollsystem Ich berate und prüfe - gemeinnützige Körperschaften - gesetzliche Krankenkassen. Überregionale Dienstleistungen Dr. Hans-Joachim Klemm Klausenerstraße Magdeburg Telefon: 03 91/ Telefax: 03 91/ kanzlei@wp-dr-klemm.de Privat: Essen Dorsten Osnabrück Magdeburg Berlin In Kooperation mit: Confidaris AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Vorstand: StB Göttken, WP StB Dr. Klemm, WP StB Dr. Maus Osnabrück Magdeburg

2 Textziffer Inhalt Seite: A) Allgemeines Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ohne konkreten oder potenziellen Wettbewerb Der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr Reformvorschläge zum Stiftungsrecht B) Spezielles Überschreitung der Richtgrößen für ärztliche Verordnungen Geordnete und sichere Belegablage GoBD E-Bilanz für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Begriff des Gewerbebetriebs am Beispiel von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen Anschlussversammlung eines eingetragenen Vereins infolge Fehlens stimmberechtigter Mitglieder Personalrabatte C) InternaSpezial Beiträge aus Krankengeld für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Anlage 9 bis Anlage 10 (hier: nicht enthalten) Dr. Klemm berichtet in dem Journal über:

3 Hinweis: Sonder-Journal 26/2016 Erwirtschaftete Mittel und die Verwendung der freien Rücklage, die zeitnahe Mittelverwendung und die Methoden der Ermittlung Grobgliederung A) Grundlagen B) Methoden zur Ermittlung der erwirtschafteten Mittel I. Grundsätzliches II. Die Methode nach Buchna eine kritische Analyse C) Die Verwendung der freien Rücklage I. Verwendung für satzungsmäßige Zwecke II. Verwendung für den Bereich der Vermögensverwaltung und des steuerpflichtigen Geschäftsbetriebs III. Die Konditionen für die Verwendung der freien Rücklage IV. Festsetzungsverjährung D) Ergebnis A) Allgemeines 28 Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer weist nicht die Merkmale einer Umsatzsteuer auf. Die Doppelbesteuerung eines Sachverhaltskomplexes mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer verstößt daher nicht gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG. BFH-Urteil vom , V R 41/ Lohnsteuerpauschalierung bei geldwerten Vorteilen 1. Hat das Finanzamt einen Haftungsbescheid erlassen, darf das Finanzgericht diesen Bescheid nicht aufheben und stattdessen einen (niedrigeren) Nachforderungsbetrag festsetzen. 2. Das Wahlrecht des Arbeitgebers, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach 40 Absatz 2 Satz 2 EStG zu pauschalieren, wird nicht durch einen Antrag, sondern durch Anmeldung der mit einem Pauschalsteuersatz erhobenen Lohnsteuer ausgeübt. 3. nicht zitiert. BFH-Urteil vom 24. September 2015, VI R 69/ Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ohne konkreten oder potenziellen Wettbewerb 1. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i.s. von 14 AO erfordert nicht das Bestehen eines konkreten oder potenziellen Wettbewerbs.

4 Unter sportlichen Veranstaltungen i.s. von 67a AO sind organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins zu verstehen, die es aktiven Sportlern ermöglichen, Sport zu treiben. Die Tätigkeit eines Sport-Dachverbandes gehört dazu nicht nicht zitiert. Das BFH-Urteil vom 24. Juni 2015, I R 13/13 habe ich in Anlage 9 dieses Journals dokumentiert. 31 Der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren Das BMF gibt mit Schreiben vom 4. Januar 2016 (in: BStBl. I 1/2016 Seite 5) den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach 203 Absatz 2 BewG mit 1,10 % an. 32 Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2015 Grundsatz bis zum 31. Mai 2016 sind Erklärungen dem Finanzamt einzureichen für die Einkommensteuer Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer nicht zitiert. Fristverlängerung - allgemein bis zum 31. Dezember 2016 für die vorbezeichneten Erklärungen, wenn sie durch Steuerberater oder andere Personen i.s.von 3 und 4 StBerG ausgefertigt werden. Weitere Ausnahmen sind dem Erlass zu entnehmen. Fristverlängerung Ausnahme bis zum 28. Februar 2017 aufgrund begründeter Einzelfälle. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht. 33 Reformvorschläge zum Stiftungsrecht Der Bundesverband Deutscher Stiftungen Stiftungsposition , Reformvorschläge zur Verbesserung des Stiftungsrechts (www. stiftungen.org>verband>über uns>positionen und Leitbild>Positionen) hat einen Reformvorschlag zur Verbesserung des Stiftungsrechts vorgelegt mit der Erörterung von Fragen zu den folgenden Themen: - die Rechte von Stifterinnen und Stiftern zu deren Lebzeiten, - die Möglichkeit der Bündelung von Ressourcen nicht überlebensfähiger Stiftungen, - eine Steigerung der Transparenz im Stiftungswesen, - die Schaffung und Verbesserung bundeseinheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen, - die Absicherung von Stiftungen in Zeiten niedriger Erträge.

5 B) Spezielles C) InternaSpezial Anlage 9: BFH-Urteil vom , I R 13/13 Anlage 10: N. Minn, Entgeltabrechnung 2016: Schwerpunkt Sozialversicherung, in: Beilage zur Die Steuerberatung 12/2015 Seite 25 f. PS. Diese Informationen ist ein kostenloser Service von Dr. Klemm und gibt im allgemeinen Rechtsprechung und Finanzverwaltungsanweisungen nur auszugsweise wieder. Es wird deshalb gebeten, die Beiträge bei Anwendung im Einzelfall mit den ungekürzten Veröffentlichungen zu vergleichen, um Informationsfehler, für die Dr. Klemm eine Haftung nicht übernehmen kann, zu vermeiden. Mein zentrales Anliegen ist, Sie mit aktuellen Informationen aus dem Bereich des Steuer- und Handelsrechts zur Gemeinnützigkeit zu versorgen. Dieses Journal enthält ausschließlich allgemeine Informationen, die nicht geeignet sind, den besonderen Umständen des Einzelfalls gerecht zu werden. Sie stellt keine Beratung, Auskunft oder ein rechtsverbindliches Angebot dar und ist auch nicht geeignet, eine persönliche Beratung zu ersetzen. Ich übernehme keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität, noch hafte ich in irgendeiner Weise für den Inhalt dieses Journals und empfehle, stets eine persönliche Beratung einzuholen. Bei Rückfragen stehen ich oder die Confidaris AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft jederzeit gern zur Verfügung. Die Information steht ab sofort für eine Übergangszeit auf meinen Internet-Seiten unter zur Ansicht bereit.

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