I. Sehen Sie Verbesserungsbedarf für pflegebedürftige Menschen?

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1 ' Mit glied des Deutschen Bundestages Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales, Kultur und Medien, Behindertenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Herrn Christian Schönfeld Vorstand Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.v. Obere Bergstraße Radebeul Deutscher Bundestag Berlin, Platz der Republik 1 Büro: Wilhelmstraße 65 k (030) M (030) maria.michalk@bundestag.de Wahlkreisbüros Bautzen, Hohengasse 16 k (03591) M (03591) Bischofswerda, Kamenzer Straße 7 k (03594) M (03594) Hoyerswerda, Heinrich-Heine-Str. 6a k (03571) M (03571) Kamenz, Weststraße 4 k (03578) M (03578) Berlin, den 15. August 2013 Die Zukunft der Pflege Ihr Beitrag Sehr geehrter Herr Schönfeld, vielen Dank für die Übersendung Ihrer Fragen zur Zukunft der Pflege vom 31. Juli Ich antworte Ihnen auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen der Landesgruppe Sachsen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. FragWürdig: An der Pflege entscheidet sich unsere Zukunft?! Wahlprüfsteine der Diakonie Sachsen I. Sehen Sie Verbesserungsbedarf für pflegebedürftige Menschen? 1. Werden Sie sich für eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes einsetzen und welche konkreten Verbesserungen erwarten Sie? Wir brauchen einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die gegenwärtigen Regelungen erfassen zu wenige Menschen in ihrer jeweiligen persönlichen Situation. Wir wollen eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit, die auf den Grad der Selbstständigkeit und nicht ausschließlich auf verrichtungsbezogene Bedarfe abstellt. Dabei sind Prävention von Pflegebedürftigkeit und pflegerische Rehabilitation stärker zu berücksichtigen. Bereits im Vorgriff auf eine neue Begutachtung und Einstufung nach dem überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff haben wir deshalb mit dem Pflegeneu-..2

2 ausrichtungsgesetz Leistungsverbesserungen für Demenzkranke geschaffen, die zu Hause betreut werden. Das ist für viele eine echte Verbesserung. 2. Der Zugang zu Pflegeleistungen ist für betroffene Menschen und ihre Angehörigen ohne sachkundige Beratung kaum möglich. Welche Reformvorstellungen haben Sie, um die Zugänge zu vereinfachen und die Beratungsleistungen zu verbessern? Beratung ist in der Pflege unerlässlich. Deshalb sind bestehende Beratungsstrukturen weiter zu verbessern ohne unnötige Doppelstrukturen zu schaffen. Der seit 2009 bestehende Anspruch auf Pflegeberatung durch die Pflegekassen ist zu erfülle. Außerdem sind die Pflegekassen schon heute verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin zu vergeben oder einen Beratungsschein für eine unabhängige neutrale Beratungsstelle auszustellen. Aber die Verbesserung der Pflegeberatung bleibt auch in der nächsten Wahlperiode ein wichtiges Thema. II. Sehen Sie Verbesserungsbedarf für pflegende Angehörige? 1. Halten Sie die bisher bestehende Unterstützung pflegender Angehöriger für angemessen? Den Mitgliedern der eigenen Familie oder naher Angehöriger kommt eine besondere Verantwortung bei der Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen zu. Ihr oft aufopferungsvoller Einsatz verdient Anerkennung und Wertschätzung. Deshalb haben wir die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige weiter verbessert. So besteht ein neuer Anspruch auf die Hälfte des Pflegegelds während einer Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige können auch leichter als bisher Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Auch werden pflegende Angehörige für ihr eigenes Alter noch besser abgesichert, in dem bei gleichzeitiger Pflege von zwei oder mehr Pflegebedürftigen die rentenrechtlich wirksamen Zeiten zusammengezählt werden. 2. Werden Sie sich für eine Einführung eines Rechtsanspruches auf Familienpflegezeit oder von Lohnersatzleistungen analog zur Elternzeitregelung einsetzen? Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, Familienangehörige zu Hause zu pflegen, haben wir verbessert. Heute findet über 70 Prozent der Pflege zu Hause in der Familie statt. Wir werden auch in Zukunft die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern und die Bereit-..3

3 schaft von Unternehmen, sich an Programmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu beteiligen, weiter stärken. Ebenso wollen wir die Zeiten der Pflege in der gesetzlichen Rentenversicherung besser berücksichtigen. Wer einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen begleitet, betreut und pflegt, leistet einen großen mitmenschlichen Dienst. Gleichwohl wird es immer so bleiben, dass in der Familie viel mehr Werte geschaffen werden, als der Staat jemals zu 100 Prozent ausgleichen kann. III. Das System der Pflege entwickelt sich weiter. 1. Halten Sie am Grundsatz ambulant vor stationär und die Wahlfreiheit bei Wohnformen und Pflegeleistungen dauerhaft für schützenswert? Ja, der Grundsatz ambulant vor stationär hat sich bewährt. Die Wahlfreiheit für Pflegebedürftige wollen wir weiter ausbauen. Dazu haben wir bereits mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz Verbesserungen eingeführt. Pflegebedürftige erhalten mehr Wahlrechte, damit sie Pflegeleistungen nach ihrem persönlichen Bedarf zusammenstellen können. Dies gilt auch für alternative Wohnformen. 2. Halten Sie eine solidarische Finanzierung der Pflege für ausreichend? Unser Ziel ist es, ein hohes Niveau der Pflegeleistungen sicherzustellen. Gleichzeitig wollen wir einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Sozialhilfeträger verhindern. Die von CDU und CSU eingeführte Pflegeversicherung hat sich bewährt. Sie wird auch in Zukunft verlässlich dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit abzusichern. Dafür wollen wir die Pflegeversicherung auf solidarischer Basis weiterentwickeln. Zugleich muss aber auch jeder Einzelne, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative wahrnehmen, denn die Pflegeversicherung bleibt eine Teilabsicherung. 3. Halten Sie eine Pflege nach marktkonformen Prinzipien für zukunftsorientiert? Der pflegebedürftige Mensch steht bei allen Überlegungen zur Ausgestaltung der Pflegeversicherung im Mittelpunkt. Aufgabe der Pflegeversicherung in der Zukunft muss sein, dass sie den Fall der Pflegebedürftigkeit absichert und würdevolle Pflege und Be-..4

4 treuung bietet. Wir wollen, dass pflegebedürftige Menschen selbständig und selbstbestimmt leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dies erfordert mehr Angebote an Einrichtungen und Diensten für ältere Menschen, auch in ländlichen Regionen. Um dies zu erreichen, ist eine rein ökonomische Betrachtung fehl am Platz. Aus meiner Sicht sollt sich das Prinzip der Qualität in der Pflege als bestimmendes Merkmal für die Zukunft noch stärker durchsetzen. Qualitativ hochwertige Pflege sollte auch ein ökonomischer Anreiz für Pflegeeinrichtungen und -dienste sein, noch besser zu werden. Da Qualität ein bestimmendes Element im Markt ist, sind marktkonforme Betrachtungen angebracht. 4. Halten Sie die hospizlich-palliative Versorgung in stationären Pflegeinrichtungen für ausreichend? Auf Initiative von CDU und CSU wurde mit der Gesundheitsreform 2007 erstmals ein Leistungsanspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung eingeführt. Wir haben die Umsetzung durch die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen intensiv beobachtet und mit Gesetzesänderungen auch dafür gesorgt, dass die Finanzierung ambulanter und stationärer Hospize auf eine sichere Grundlage gestellt wurde. Dies bringt vielen Menschen in ihrer schwersten Lebensphase Hilfe. Die palliativmedizinischen Versorgungsangebote müssen wir weiter ausbauen. Aber wir sollten auch den Wunsch nach Sterben zu Hause unter ehrenamtlicher Sterbebegleitung unterstützen. Ich lehne die aktive Sterbehilfe ab und setze mich gemeinsam mit meiner Fraktion dafür ein, dass gewerbsmäßige und organisierte Hilfe zur Selbsttötung in Deutschland auch weiterhin unter Strafe stehen. IV. Attraktivität Pflegeberuf Gute Pflege hat Ihren Preis! Der Fachkräftemangel wird sich auch in den Pflegeberufen auswirken. Welche Maßnahmen scheinen Ihnen geeignet, um diese Tendenz umzukehren? Ich setzte mich für die Verbesserung der Attraktivität der Gesundheitsberufe ein, denn die Fähigkeiten der im Gesundheitswesen Tätigen sind enorm. Abgrenzungen zwischen Institutionen und Professionen sind angesichts von Mehrfacherkrankungen auf ihre Notwendigkeit und Effizienz zu überprüfen und die Tätigkeiten zugunsten von mehr Kooperation, Delegation und zu neuen Berufsbildern weiterzuentwickeln. Nach der Schaffung des Berufs des Notfallsanitäters streben wir unter anderem eine ganzheitliche, in-..5

5 tegrierte, einheitliche Pflegeausbildung sowie die Bündelung von neuen Assistenzberufen im Krankenhaus an. Das macht den Beruf noch interessanter. Die Sicherung der Fachkräftebasis in der Altenpflege ist eine enorme Herausforderung. Deshalb begrüße ich die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege mit der die Ausbildungszahlen stufenweise bis 2015 um mehr als 30 Prozent erhöht und der Berufsverbleib der Altenpflegefachkräfte gefördert wird. Erreicht werden sollen die Ziele durch die Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung, die bis 2015 befristete Wiedereinführung der Vollfinanzierung von Weiterbildungen zur Altenpflegekraft und die Umschulung von berufserfahrenen und lebensälteren Menschen in den Beruf der Altenpflegekraft. Auch die verbesserte Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen gehört dazu. Darüber hinaus haben die Tarifpartner die Aufgabe, für die hohe Kompetenz und Verantwortung der Mitarbeiterschaft optimale Tarifabschlüsse auszuhandeln. Über all diesen Herausforderungen steht die Aufgabe, dass die Pflegeabsicherung für alle bezahlbar bleibt. Mit freundlichen Grüßen

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