Städt. Conrad-von-Soest-Gymnasium
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- Helene Fromm
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1 Städt. Conrad-von-Soest-Gymnasium Hausaufgabenkonzept für die Sekundarstufe I 1. Allgemeine Grundsätze Die Schulkonferenz des Conrad-von-Soest-Gymnasiums hat in ihrer Sitzung vom die folgenden Grundsätze für den Umgang mit Hausaufgaben beschlossen. Hausaufgaben sind ein wichtiger, unverzichtbarer Bestandteil der schulischen Arbeit am Conrad-von-Soest-Gymnasium. Sie festigen, ergänzen und vertiefen die Lernergebnisse und Lernprozesse des schulischen Fachunterrichts. Sie dienen der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. Hausaufgaben erweitern die Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler, eigenständig und konzentriert zu arbeiten, und können als Mittel für die individuelle Förderung sinnvoll sein. Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern bieten sie vielfältige Möglichkeiten, den Leistungsstand und die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler festzustellen. Das Wissen, die Verstehensleistung und die methodischen Fähigkeiten können hiermit vertieft und erweitert werden. 2. Schulrechtliche Grundlagen von Hausaufgaben Verbindlich für die Hausaufgabenpraxis ist der Hausaufgabenerlass des Landes NRW. BASS Nr. 1 Hausaufgaben in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I RdErl. D. Kultusministeriums v (GABl. NW S. 249) (Stand ) 1. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit, deren wesentlicher Teil im Unterricht geleistet wird. Ganztagsschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept des Ganztags integrieren, sodass es möglichst keine Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. Hausaufgaben können 1.1 dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden; 1.2 Zur Vorbereitung neuer Aufgaben genutzt werden, die im Unterricht zu lösen sind; 1.3 Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe bieten. Sie tragen damit dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.
2 1.4 Hausaufgaben, die als Ersatz für fehlenden oder ausfallenden Unterricht verwandt werden sollen oder der Disziplinierung dienen, sind unzulässig. 2. Hausaufgaben werden nach folgenden Grundsätzen erteilt: 2.1 Alle Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm zurückführen. Hausaufgaben, die diese Bedingungen nicht erfüllen, sind unzulässig Hausaufgaben müssen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesem selbständig, d.h. ohne fremde Hilfe, in angemessener Zeit gelöst werden können Damit die selbständige Lösung von Hausaufgaben möglich ist, müssen diese eindeutig und klar, ggf. schriftlich formuliert werden; die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend der jeweiligen Altersstufe Ratschläge für die Durchführung der Arbeit erhalten und mit den Arbeitstechniken sowie den zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln vertraut gemacht werden. 2.3 Es empfiehlt sich, die gestellten Hausaufgaben nach der Leistungsfähigkeit, der Belastbarkeit und den Neigungen der Schülerinnen und Schüler zu differenzieren. 3. Für den Umfang der Hausaufgaben ist Folgendes zu beachten: 3.1 Von Samstag zu Montag ist ohne Einschränkung aufgabenfrei; dasselbe gilt für alle Tage, denen ein Feiertag vorangeht. An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt. 3.2 In Schulen mit 5-Tage-Woche können von Freitag zu Montag Hausaufgaben gegeben werden, wenn am Freitag kein Nachmittagsunterricht stattfindet oder wenn nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht erteilt werden. 3.3 Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten, für die Klassen 3 und 4 in 60 Minuten, für die Klassen 5 und 6 in 90 Minuten, für die Klassen 7 bis 10 in 120 Minuten. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer hat in Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrkräften das Ausmaß der Hausaufgaben zu beobachten und ggf. für einen Ausgleich zu sorgen. 4. Hausaufgaben müssen regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Sie werden in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden. 5. Sinn, Ausmaß und Verteilung von Hausaufgaben sollen mit den Schülerinnen und Schülern und in den Klassenpfegschaftsversammlungen sowie in Einzelberatungen mit Eltern erörtert werden. 6. Die Konferenzen sollen sich regelmäßig mit den Grundsätzen und den Maßstäben für Hausaufgaben sowie deren Verteilung befassen. 2
3 3. Umsetzung am Conrad-von-Soest-Gymnasium 3 a) Sinn und Zweck von Hausaufgaben Hausaufgaben unterstützen das Lernen in der Schule. Sie sollen den Unterricht ergänzen, weiterführen, vorbereiten, und nachbereiten. Hausaufgaben sind dazu da, unbekannte Begriffe nachzuschlagen und zu klären, im Unterricht Gelerntes zu wiederholen und einzuprägen, gelernte Inhalte und Verfahren zu üben, Gelerntes zu vertiefen und zu erweitern, im Unterricht gelernte Methoden in neuen Situationen anzuwenden, einen Sachverhalt eigenständig zu erarbeiten. Für gute Hausaufgaben gelten folgende Kriterien: Sie stehen in einem sinnvollen Zusammenhang zum Unterricht. Sie sind einleuchtend in ihrer Zielsetzung und methodisch im Unterricht vorbereitet worden. Sie sind klar und verständlich und auch für Außenstehende nachvollziehbar. Sie ermöglichen individuelle Lernfortschritte und Erfolgserlebnisse. Sie sind abwechslungsreich, anwendungsorientiert, motivierend sowie alters- und erfahrungsgerecht. Sie können in der Regel selbstständig in angemessener Zeit erledigt werden. b) Aufgaben der Beteiligten Schülerinnen und Schüler notieren alle Hausaufgaben vollständig und sorgfältig im Schulplaner, in der JGS 9 ggf. auch in einem vergleichbaren Hausaufgabenheft. erledigen immer alle gestellten Hausaufgaben vollständig, gründlich und ordentlich und beachten dabei genau die Aufgabenstellung. bereiten selbstständig die jeweiligen Unterrichtsstunden nach und vor. haben Mut zum Nachfragen. entwickeln ein geeignetes Zeitmanagement für Hausaufgaben. reichen fehlerhafte oder nicht erledigte Hausaufgaben selbstständig nach ( Bringeschuld ). führen sorgfältig Heft bzw. Mappe für das jeweilige Fach. bereiten Klassenarbeiten selbstständig vor. Wird nahegelegt, die Bearbeitungszeit der Hausaufgaben in den Schulplaner einzutragen.
4 Eltern 4 schaffen zuhause die Rahmenbedingungen für eine angemessene heimische Lernatmosphäre. ermöglichen Unterstützung (Duden, Fremdwörterbuch, Atlas, Internet, usw.). planen im Terminkalender der Kinder eine angemessene Zeit für Hausaufgaben ein und leisten Hilfestellung beim Zeitmanagement insbesondere bei außerschulischen Aktivitäten. unterstützen die Selbstständigkeit der Kinder bei der Erledigung der Hausaufgaben. zeigen Interesse, Zuwendung und Unterstützung vor allem im Sinne des Mutmachens. achten darauf, ob ihre Kinder die Hausaufgaben in der vorgesehenen Zeit erledigen und geben bei Problemen hiermit Rückmeldung. können im Ausnahmefall bei Überschreitung des Zeitrahmens oder bei unverschuldeter Unfähigkeit, die Aufgabe zu lösen, fehlende Hausaufgaben schriftlich entschuldigen. unterstützen ihre Kinder bei der Einhaltung von Genauigkeit, Ordentlichkeit, Zuverlässigkeit Lehrerinnen und Lehrer stellen nur solche Hausaufgaben, die den im Hausaufgabenerlass (s.o.) formulierten fachlichen, pädagogischen und organisatorischen Grundsätzen ebenso entsprechen wie den Beschlüssen der jeweiligen Fachkonferenz. wählen klare, eindeutige, gut durchdachte, altersgemäße Formulierungen stellen die Hausaufgaben so rechtzeitig vor Stundenende, dass die Schülerinnen und Schüler noch genügend Zeit für eventuelle Nach- und Verständnisfragen und den Eintrag in den Schulplaner haben. kontrollieren regelmäßig die Hausaufgaben und geben gezielte stärkenorientierte Rückmeldungen. geben bei mehrfacher Nichterledigung von Hausaufgaben eine Rückmeldung an die Eltern und den/die Klassenlehrer/in. tragen die gestellten Hausaufgaben ins Klassenbuch zu dem Termin ein, zu dem sie fertigzustellen sind. Falls keine Aufgabe gestellt werden soll, wird dies durch einen Strich im entsprechenden Hausaufgabenfeld verdeutlicht. sind gehalten, eine ungefähre Einschätzung der Bearbeitungszeit für ihre Hausaufgabe anzhugeben. berücksichtigen den Nachmittagsunterricht. Der /die Klassenlehrer/in sorgt für die Einhaltung der Regelungen des Hausaufgabenerlasses in der Klasse. beobachtet in Zusammenarbeit mit den Fachlehrkräften der Klasse das Ausmaß der Hausaufgaben und sorgt ggf. für einen Ausgleich. achtet auf den Klassenarbeitsplan und weist die Fachlehrkräfte der Klasse auf Zeiten mit hoher Arbeitsbelastung der Schülerinnen und Schüler hin.
5 c) Umfang und zeitliche Beanspruchung 5 Für den Umfang der Hausaufgaben ist Folgendes zu beachten: An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt. Von Freitag zu Montag können Hausaufgaben gestellt werden, wenn am Freitag kein oder nicht mehr als zwei Stunden Nachmittagsunterricht stattfindet. Fördermaßnahmen oder Arbeitsgemeinschaften zählen in diesem Sinne nicht als Unterricht. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass auch Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Erholung am Wochenende haben. Dieselbe Regelung gilt für Tage vor einem Feiertag. Über die Ferien werden keine Hausaufgaben gestellt. Im Einzelfall mögliche Ausnahmen sind nach Rücksprache mit den Eltern umfangreichere Lektüren. Die Hausaufgabenmenge im Anschluss an eine Doppelstunde entspricht nicht der doppelten Menge an Hausaufgaben nach einer Einzelstunde. Für die zeitliche Beanspruchung gilt: Hausaufgaben müssen so bemessen sein, dass sie bezogen auf den einzelnen Tag in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können: für die Klassen 5 und 6 in 90 Minuten für die Klassen 7 bis 9 in 120 Minuten Da die Bearbeitung von Hausaufgaben bei jeder Schülerin/ jedem Schüler individuell unterschiedlich lange dauert, stellen die obigen Angaben nur Mittelwerte dar. d) Verfahren bei fehlenden Hausaufgaben Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf Wahrnehmung und Anerkennung ihrer Leistungen, die sie im Rahmen der Hausaufgaben erbringen. Um dieses zu gewährleisten, gelten folgende Grundsätze: Fehlende Hausaufgaben sind von der Schülerin/ dem Schüler zur nächsten Stunde nachzuholen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, fehlende Hausaufgaben der Fachlehrkraft zu Beginn der Stunde unaufgefordert zu melden. Hausaufgaben aus Unterrichtsstunden, in denen ein Schüler / eine Schülerin entschuldigt gefehlt hat, müssen nicht nachgeholt werden. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler innerhalb kurzer Zeit die Hausaufgaben in einem Fach mehrmals hintereinander nicht erledigt haben, informiert die betreffende Fachlehrkraft zeitnah die Eltern und den/die Klassenlehrer/in.
6 e) Formen der Evaluation 6 Um das Hausaufgabenkonzept sich verändernden Rahmenbedingungen anpassen zu können, werden folgende Formen der Evaluation vorgesehen: regelmäßige Gespräche der Lehrerinnen und Lehrer mit Schülerinnen und Schülern sowie mit den Eltern über Qualität und Umfang der Hausaufgaben regelmäßiger Austausch der Lehrerinnen und Lehrer in Klassenteams Thematisierung der Regelungen des Hausaufgabenkonzepts regelmäßig alle zwei Jahre in den zuständigen Konferenzen
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