Hausaufgabenkonzept der Grundschule Fritz Reuter, Grevesmühlen
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- Julius Müller
- vor 7 Jahren
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1 Hausaufgabenkonzept der Grundschule Fritz Reuter, Grevesmühlen Bedeutung der Hausaufgaben für den schulischen Lernprozess a) Sachkompetenz zur Vertiefung und Festigung der Unterrichtsinhalte zur Unterstützung des schulischen Lernprozesses Hilfe beim Einprägen, Einüben, Anwenden und Vorbereiten von Unterrichtsinhalten b) personelle Kompetenz Gewöhnung an eine regelmäßige, gewissenhafte Pflichterfüllung Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit einem Lerngegenstand Gewöhnung an eine sinnvolle Zeiteinteilung c) Methodenkompetenz Anwenden von erlernten Techniken wie Erkunden, Sammeln, Beobachten, Erproben, Einlesen zur Vorbereitung auf den Unterricht selbstständige Wahl erlernter Techniken, z.b. des Abschreibens Hausaufgaben tragen einen unterschiedlichen Charakter. Wir unterscheiden zwischen: - terminierten Pflichtaufgaben (z.b. Herbarium anlegen, ein Portfolio erstellen, ein Referat ausarbeiten, d.h. sie sind zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erstellen); - laufende Aufgaben mit unbegrenzter Zeitfestlegung (z.b. Vokabeln festigen, Merksätze lernen; gedächtnismäßiges Üben der Grundaufgaben in allen vier Grundrechenoperationen, das tägliche laute Lesen) - Aufgaben, die in der Eigenverantwortung des einzelnen Schülers liegen und nicht kontrolliert werden (z.b. Vorbereitung auf eine Klassenarbeit) Um dem unterschiedlichen Charakter von Hausaufgaben gerecht zu werden, wurden verbindliche Grundsätze für alle am Unterrichtsprozess Beteiligten durch die Lehrer- und Fachkonferenz festgeschrieben. a) Lehrkräfte der Schule Hausaufgaben werden regelmäßig erteilt. Dabei ist der festgelegte zeitliche Rahmen, auch übers Wochenende, nicht zu überschreiten. Klasse 1: 30min ohne lautes Lesen Klasse 2: 1.Halbjahr: 30min ohne Lesen, Klasse 3: 1.Halbjahr: 30min - 45min ohne Lesen Klasse 4: 60min Hausaufgaben ausschließlich über Ferien und Feiertage sind unzulässig. Es ist jedoch erlaubt, z.b Hausaufgaben von Mittwoch vor den Ferien bis Mittwoch nach den Ferien zu erteilen, weil dann auch ferienfreie Zeiten zur Anfertigung zur Verfügung stehen. Hausaufgaben werden im Unterricht gewürdigt sowie konsequent und in der Regel zeitnah kontrolliert. Es sind sinnvoll gestellte Hausaufgaben statt reine Beschäftigungsaufgaben (Qualität statt Quantität) zu erteilen, d.h. - Hausaufgaben haben eine klare Anweisung und Strukturierung; - werden zur Übung, Festigung gestellt; - tragen, wenn erforderlich, einen nach Umfang und/oder Inhalt differenzierten Charakter, - sind vielfältig, d.h. wechseln in Hinblick auf Aufgabenstellung und Übungsformen
2 - stehen in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem aktuellen Unterricht und sind einleuchtend; - können überwiegend ohne Hilfe in angemessener Zeit erledigt werden. Mit den Lehrern der Klasse ist ein fester Platz an der Tafel zu vereinbaren, an dem alle zum nächsten Tag einzutragenden Hausaufgaben nacheinander ergänzt werden. Dadurch ist leichter zu erkennen, wie viele Hausaufgaben noch erteilt werden können, um den zeitlichen Rahmen nicht zu gefährden. Alle Hausaufgaben sind grundsätzlich auch im Klassenbuch festzuhalten. Eine Absprache in der Klassenkonferenz zu Beginn des Schuljahres kann vorsehen, dass die vermutliche Zeit eines Durchschnittsschülers der Klasse als Anhaltspunkt für die weiteren Lehrer mit vermerkt wird. Werden Hausaufgaben längerfristig erteilt, wird der Tag ebenso vermerkt. b) SchülerInnen der Schule müssen sich bei Fehlzeiten selbstständig nach Hausaufgaben informieren; fehlende Hausaufgaben zeitnah selbstständig nachholen und dem Klassen- bzw. Fachlehrer unaufgefordert vorzeigen; alle Hausaufgaben, die sie in der vereinbarten Zeit anfertigen, sauber und ordentlich anfertigen; sich bemühen, das selbstständige und zügige Arbeiten durch Anwenden der in der Schule erlernten Arbeitstechniken stetig zu verbessern; auf Ruhe im Hausaufgabenraum achten. c) Eltern/Helfer und HorterzieherInnen sollten Interesse an den Hausaufgaben haben und zeigen; Den Kindern Zeit geben und sie zur selbstständigen Arbeit ermutigen; viel loben, bei Problemen helfen; nicht die Hausaufgaben für das Kind machen; keinen unnötigen Druck auf das Kind ausüben. Vorarbeiten der Lehrkräfte zu Beginn des Schuljahres: (1) In der 1.Unterrichtswoche (Klassen 2-4) machen wir das Thema Hausaufgaben zu einem wichtigen Inhalt des Unterrichts. In der Klasse 1 ist der 1.Unterrichtsmonat dafür vorzusehen. (2) Dabei sind Fragen der Organisation ( s. Anhang) ebenso wie Methoden(siehe Anhang) bei der Hausaufgabenanfertigung zu berücksichtigen: - Herrichtung des Arbeitsplatzes, - sinnvolle Zeiteinteilung, - Wiederholen von bereits erlernten Arbeitstechniken, z.b. Auswendiglernen, Abschreiben; Aufschreiben. (3) Hausaufgaben und deren Grundsätze sind ein Thema auf einem (gesonderten) Elternabend im beginnenden Schuljahr. Mit den Eltern sind zu besprechen: - Grundsätze - Art und Umfang der Unterstützung durch Eltern jahrgangsstufendifferenziert; falscher Ehrgeiz ist unerwünscht; - praktikable Übungsformen zu Hause; - Verfahrensweise, wenn das Kind nicht am Unterricht teilnehmen konnte (Benennung eines Mitschülers, der Hausaufgaben mitnimmt, Lagerung von ausgeteilten Arbeitsblättern und Mitteilung über Hausaufgaben z.b. in Schublade des Kindes oder unter seinem Arbeitstisch ) - Mitteilung des durch die Schule festgelegten zeitlichen Rahmens und Verfahrensweise, wenn dieser nicht eingehalten werden konnte. - verwendete Abkürzungen im Hausaufgabenheft - gute Rahmenbedingungen (s.anhang)
3 (4) Zusammenarbeit mit dem Hort a) der Klassenleiter nimmt im 1.Schulmonat des beginnenden Schulmonats oder schon in der Vorbereitungswoche Kontakt zum Horterzieher der Klasse auf; b) während des Treffens sind folgende Inhalte aus dem Hausaufgabenkonzept der Schule zu thematisieren und die Vereinbarungen schriftlich zu dokumentieren: - Erörterung von Formen des Übens; - Absprachen über Inhalt und dem zeitlichen Rahmen von Hausaufgaben jahrgangsstufendifferenziert; - verwendete Abkürzungen im Hausaufgabenheft; - Verhalten des Horterziehers, wenn a) einzelner Schüler den Umfang nicht bewältigt bzw. b) wenn die Mehrzahl der Kinder einer Klasse den Umfang nicht bewältigt zu a) Hinweis auf Überschreitung der vereinbarten Zeit im Heft des Kindes, auch als Information für die Eltern; zu b) eine Notiz des Horterziehers(z.B. in einem Pendelheft) als wichtige Rückmeldung an den Klassen- bzw. Fachlehrer übermittelt durch ein Hortkind - Kontrolle des Horterziehers ist mit einem Kürzel zu versehen - Klassen 3/4: zunehmend mehr selbstständiges Anfertigung der Hausaufgaben; - Kürzel des Horterziehers stellt nur die Einsichtnahme, jedoch keine Fehlerkontrolle dar - unter Beachtung der Individualität ist aus Sicht der Schule ein gewisser Spielraum für langsam arbeitende und/oder Kinder mit Teilleistungsschwierigkeiten im Rahmen eines schriftlich verankerten Nachteilsausgleichs wünschenswert - verschiedene Sozialformen wie Partner- (z.b. beim Vorlesen) oder Gruppenarbeit wären bei der Hausaufgabenanfertigung im Hort wünschenswert - zur besseren Verständigung zwischen Hort und Schule zu Unterrichtsinhalten der Klasse 1 und zu den zu erwartenden Anforderungen hospitieren die Horterzieherinnen der Klasse 1 sowie die Lehrerinnen der Klasse 1 bei der Hausaufgabenanfertigung im Hort Umfang: mindestens 1h in der Zeit bis zu den Herbstferien - die Schule gibt Empfehlungen für gute Rahmenbedingungen Umsetzungen im täglichen Schulbetrieb a) Organisatorisches das Hausaufgabenheft in Größe A5 muss zur besseren Übersicht Eintragungen der Tage, des Datums und der Fächer gemäß des Stundenplans ermöglichen Klasse 1: im Hausaufgabenheft werden in jedem Wochentag die Fächer Deutsch (D) und Mathematik (Ma) aufgeführt; bis zu den Winterferien wird das Datum durch einen Motivstempel zum besseren Auffinden der Seite ersetzt Klasse 2 4: im Hausaufgabenheft werden alle Fächer und das Datum der Woche zur aktuellen Woche als Vorbereitung eingetragen das Hausaufgabenheft ist spätestens am Wochenende von den Eltern zu unterschreiben Zur Förderung der Merk- und Gedächtnisfähigkeit der Schüler sind folgende Abstufungen zum Eintragen ins Hausaufgabenheft verbindlich: Klasse 1: Eintrag ins Hausaufgabenheft durch den Lehrer oder die Schüler selbst unter Anleitung und Kontrolle der Lehrkraft, grünes Kreuz auf Arbeitsblättern weisen zusätzlich auf die Hausaufgabe hin Klasse 2: selbstständiger Eintrag ins Hausaufgabenheft mit Lehrerkontrolle oder Schüler Partnerkontrolle; Tafelbild Klasse 3: selbstständiger Eintrag ins Hausaufgabenheft ohne Lehrerkontrolle, jedoch als Tafelbild bis Ende des Schultages und ggf. vereinzelt individuelle Festlegung bei häufigen Versäumnissen
4 Klasse 4: selbstständiger Eintrag ins Hausaufgabenheft ohne Lehrerkontrolle, jedoch als Tafelbild bis Ende des Schultages und ggf. vereinzelt individuelle Festlegung bei häufigen Versäumnissen. Um einen guten Übergang zur 5.Klasse zu erreichen, darf ab dem 2.Halbjahr das Anbahnen des selbstständigen Arbeitens durch mündliche Ansage erfolgen. um zeiteffektiv zu arbeiten, werden folgende Abkürzungen im Hausaufgabenheft verwendet: Lesebuch LbS. Sprachbuch Spb S. Mathematikbuch S. Sachunterrichtsbuch S. oder Harms S. Englisch Pupils Book PBS. Wörterbuch WbS. Berichtigung/Unterschrift B/U Arbeitsheft AhS. Arbeitsblatt AB Tagesplan TP Wochenplan WP Zusatzaufgabe * ZA über Umfang der Hausaufgaben und deren klasseninterne Verteilung entscheidet die Klassenkonferenz b) Vorbereitung im Unterricht Zur Aufgabe der Lehrkraft gehört es, Hausaufgaben zu erläutern, nach Bedarf zu differenzieren, nicht in letzter Minute oder nach dem Pausenklingeln aufzugeben, Eintragungen bis Klasse 2 zu kontrollieren, darüber hinaus individuelle Festlegungen zu treffen. Für das Anfertigen einer Berichtigung gilt: - Jedes Kind muss wissen, wie und worin die Berichtigung anzufertigen ist. Es muss in der Unterrichtsstunde genügend Zeit für die Nachbereitung von Fehlerquellen bereit -gestellt werden. Grundsätzlich wird die Berichtigung nicht in die Arbeit herein geschrieben sondern in der Regel in das kleine Deutsch- bzw. Mathematikheft. - Bei Schülern mit Note 5 oder 6 muss genau abgewogen werden, ob eine weitere Hausaufgabe in dem Fach pädagogisch notwendig ist und der Zeitrahmen dadurch nicht aufgehoben wird, da sie ja in der Regeln deutlich mehr Zeit für die Berichtigung brauchen. c) Durchführung Hausaufgaben werden in der Regel so angefertigt, dass sie in der Regel inhaltlich und in der Form in Ordnung sind Leseübungen sollen grundsätzlich in Klasse 1/2 durch die Eltern begleitet werden über eine schriftliche Arbeit ist ab Klasse 2 im Heft das Wort Hausaufgabe sowie das Datum vorzusetzen d) Feedback gab es Probleme, wird über eine Kurzmitteilung die Lehrkraft/das Elternhaus darüber in Kenntnis gesetzt, e) Kontrolle über die Form der Hausaufgabenkontrolle entscheidet die Lehrkraft
5 Hausaufgaben werden zu Beginn oder im Verlaufe einer Unterrichtsstunde in geeigneten Lernphasen in unterschiedlicher Form kontrolliert. Dies kann durch Vorlesen, Vergleichen, komplett oder stichprobenhafter Durchsicht erfolgen und mit Lob, Abhaken, Namenszeichen des kontrollierenden Lehrers oder mit Verstärkersymbolen abgeschlossen werden. Bei Hausaufgaben, die mit der ganzen Klasse frontal kontrolliert werden, sind die Kinder aufgefordert, durch Abhaken oder Korrigieren fehlerhafter Ergebnisse die Kontrolle sichtbar zu machen. Berichtigungen sind grundsätzlich von der Lehrkraft zu kontrollieren. Besonders notwendig ist die Kontrolle von nachzureichenden Hausaufgaben, um zu vermeiden, dass der Schüler das Gefühl hat, sie werden ja doch nicht nachkontrolliert. f) Bewertung/Zensierung Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert. Das Abfragen von Wissen (z.b Englischvokabeln, Unterrichtsinhalte, Liedtexte, Gedichte) kann benotet werden, ebenso eine kreative Herangehensweise und/oder Darstellungsform, um den kreativen Anteil zu wertschätzen. Für besondere Leseleistungen im Lesefitness gibt es Urkunden. g) Konsequenz bei Nichterledigung Nicht gemachte Aufgaben werden (genau wie vergessene Arbeitsmittel) notiert und sind zeitnah zur nächsten Unterrichtsstunde nachzuarbeiten. Die jeweilige Lehrkraft entscheidet bei häufigen Versäumnissen in Absprache mit dem Klassenlehrer über Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsverhaltens. Fehlende Hausaufgaben werden bei der Beurteilung des Arbeitsverhaltens auf dem Zeugnis berücksichtigt. Bei wiederholten Versäumnissen ist es zulässig, Hausaufgaben unter Aufsicht der Lehrkraft im Anschluss an den Unterricht nach individueller Rücksprache mit den Eltern nacharbeiten zu lassen Die getroffenen Festlegungen gelten ab dem Schuljahr 2009/10 und sind regelmäßig zu überprüfen und festzulegen/zu bestätigen. Für Absprachen mit den Kitas/dem Hort sind verantwortlich: - Frau Kodanek/Frau Ulrich
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