Merkblatt Anträge auf Förderung MusikLeben! Kultur macht STARK

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1 Merkblatt Anträge auf Förderung MusikLeben! Kultur macht STARK 1. Ausschreibung Vorbemerkung Der Verband deutscher Musikschulen e.v. (VdM) leitet für MusikLeben! öffentliche Mittel des Bundes als Zuwendungen an lokale Bündnisse weiter. Der VdM und die lokalen Bündnisse unterliegen im Rahmen von MusikLeben! der Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Kultur macht STARK! Bündnisse für Bildung, der Bundeshaushaltsordnung und weiteren Vorgaben, wie sie z.b. in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AnBest-P) und besonderen Nebenbestimmungen zur Projektförderung des BMBF formuliert sind. Formalia Frist: Anträge müssen bis zum 25. März 2013 beim VdM eingegangen sein. Ein Maßnahmenbeginn ist frühestens zum 01. Mai 2013 möglich. Antragsteller: Anträge können von den lokalen Bündnissen i.d.r. durch die Träger und Einrichtungen der Kulturellen Bildung bzw. von den sozialräumlichen Partnern gestellt werden. Sie können NICHT durch einen formalen Bildungsort (Kindertagesstätte, Schule) oder einer Stadtverwaltung direkt eingereicht werden. Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft sind antragsberechtigt. Antragsverfahren: Das Antragsverfahren des VdM ist zweistufig und erfolgt über die zentrale Online-Datenbank des BMBF In der ersten Stufe müssen Antragsteller ihre Stammdaten eingeben und eine Skizze (Antragsformular) beifügen. Die Bundesgeschäftsstelle und das Auswahlgremium des VdM werden die Skizzen begutachten. Das Auswahlgremium wird jene Bündnisse auswählen, welche eine Förderung im Rahmen von MusikLeben! erhalten sollen. Jene Bündnisse müssen in einem zweiten Schritt in die genannte Datenbank inhaltliche Parameter übertragen und zusätzliche Angaben einreichen, welche v.a. den finanziellen Rahmen betreffen. Antragsformulare: Der VdM nimmt Anträge durch eine Skizze (Antragsformular) entgegen, welche die Projektkonzeption/-beschreibung, Strukturdaten und die Modulübersicht enthält. Anträge sind nur auf dem vollständig ausgefüllten Antragsformular und über die Onlinedatenbank gültig und verbindlich. Antragsmonitoring: Institutionen können Partner in verschiedenen Bündnissen sein. Für ein Projektvorhaben kann nur bei einem BMBF-Programmpartner (z.b. Bundesverband) ein Antrag eingereicht werden, sodass das BMBF hier Doppelförderung ausschließen kann. Mit unterschiedlichen Projektvorhaben, Konzepten und Maßnahmen können sich Antragsteller bei unterschiedlichen BMBF-Programmpartnern um eine Förderung bewerben. Seite 1

2 Strukturelle Hinweise Als verbindliche Partner formale Bildungsorte gelten: Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Vorschulen, Gesamtschulen und weiterführende Schulen. Projektvorhaben in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen müssen die dort verankerten regulären Betreuungs- Bildungsangebote nachweislich ergänzen. Eine nachvollziehbare Erklärung für deren Zusätzlichkeit ist notwendig. Projektvorhaben in Kooperation mit Grund-, Allgemeinbildenden und beruflichen Schulen müssen von außerschulischen Akteuren und außerunterrichtlich durchgeführt werden sowie zusätzlich sein, d.h. das schulische Pflicht- und Regelangebot ergänzen. Diese Aspekte müssen im Antrag schlüssig dargestellt werden. Module und Förderhöhe Richtwerte: Die folgenden Richtwerte für die Module dienen Ihrer Orientierung für die Kalkulation von Ausgaben Abweichungen nach oben müssen nachvollziehbar sein und dargelegt werden. Seite 2

3 Maßnahmen Kurzbeschreibung/Ziele Rahmenbedingungen Richtwert/-e 1. Format: Kurs Laufzeit 1 Jahr - 40 Wochen Einbeziehung aller Kinder im Vorschulbereich: Grunderfahrungen im gemeinsamen Singen/Sprechen, Instrumentalspiel und Bewegung; erste Wahrnehmungsschulung und Klangerlebnisse in spielerischer Form; Rhythmus und Musik als Ausdrucksform erleben 1 Referent, 1 Betreuer, in Kita oder Kultureinrichtung 2 Std. á 45 min Euro bei Format: Wochenendfreizeit Laufzeit 3 Tage extern stattfindende Maßnahme Einbeziehung aller Kinder im Vorschulbereich: Grunderfahrungen im gemeinsamen Singen/Sprechen, Instrumentalspiel und Bewegung; erste Wahrnehmungsschulung und Klangerlebnisse in spielerischer Form; Rhythmus und Musik als Ausdrucksform erleben 2 Referent, 2 Betreuer, 2 Laufzeit 3 Tage - extern Euro bei Format: Kurs Laufzeit 1 Jahr - 40 Wochen 4. Format: Freizeit Laufzeit 7 Tage extern stattfindende Maßnahme 5. Format: Wochenendfreizeit Laufzeit 3 Tage extern stattfindende Maßnahme Einbeziehung aller Kinder und Jugendlichen in allgemein bildenden Schulen: Musizieren mit Stimme, Instrument und Körper; bewusstes Bedenken und Benennen von Merkmalen des Klingenden mit Hilfe sprachlicher und graphischer Symbole und Systeme ; Wahrnehmen und Hören als umfassender Zuwendungsmodus zur Musik Einbeziehung aller Kinder und Jugendlichen in allgemein bildenden Schulen: Musizieren mit Stimme, Instrument und Körper; bewusstes Bedenken und Benennen von Merkmalen des Klingenden mit Hilfe sprachlicher und graphischer Symbole und Systeme ; Wahrnehmen und Hören als umfassender Zuwendungsmodus zur Musik Einbeziehung aller Kinder und Jugendlichen in allgemein bildenden Schulen: Musizieren mit Stimme, Instrument und Körper; bewusstes Bedenken und Benennen von Merkmalen des Klingenden mit Hilfe sprachlicher und graphischer Symbole und Systeme; Wahrnehmen und Hören als umfassender Zuwendungsmodus zur Musik 25 Teilnehmer 1 Referent, 1 Betreuer, in einer Kultureinrichtung 2 Std. á 45 min. 25 Teilnehmer 2 Referent, 2 Betreuer, 2 Laufzeit 3 Tage - extern 25 Teilnehmer 2 Referent, 2 Betreuer, 2 Laufzeit 3 Tage - extern Euro bei Euro bei Euro bei 25 zuwendungsfähige Ausgaben Sonstige Honorare (Betreuer) geplante vorkalkulatorische Beträge Seite 3

4 Maßnahmen Kurzbeschreibung/Ziele Rahmenbedingungen Richtwert/-e 6. Format: Kurs Laufzeit 1 Jahr - 40 Wochen 7. Format: Kurs Laufzeit 1/2 Jahr - 20 Wochen 8. Format: Kurs Laufzeit 1/2 Jahr - 20 Wochen 9. Format: Freizeit Laufzeit 7 Tage Maßnahmen mit geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen: Musikalische Grundausbildung/Elementare Musikerziehung durch Rhythmik u.a. Angebote im Bereich Musik und Bewegung, Orff-Spielkreis, instrumentalen Gruppenunterricht, integrative Ensembles und gemeinsame Aufführungen; Ziel ist das gemeinsame sowie das individuelle Musizieren, auch unter integrativen Aspekten. Maßnahmen mit geistig und körperlich behinderten Kindern und Jugendlichen: Musikalische Grundausbildung/Elementare Musikerziehung durch Rhythmik u.a. Angebote im Bereich Musik und Bewegung, Orff-Spielkreis, instrumentalen Gruppenunterricht, integrative Ensembles und gemeinsame Aufführungen; Ziel ist das gemeinsame sowie das individuelle Musizieren, auch unter integrativen Aspekten. Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten und Risikolagen sowie mit Migrationshintergrund: Erwerb von kognitiven und sozialen Kompetenzen anhand von Angeboten, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, prozessual eigene Erfahrungen zu sammeln und ihr Persönlichkeitsprofil zu erweitern; aktive Teilnahme aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von Sprachkenntnissen; Einbeziehung verschiedener Musikkulturen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten und Risikolagen sowie mit Migrationshintergrund: Erwerb von kognitiven und sozialen Kompetenzen anhand von Angeboten, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, prozessual eigene Erfahrungen zu sammeln und ihr Persönlichkeitsprofil zu erweitern; aktive Teilnahme aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von Sprachkenntnissen; Einbeziehung verschiedener Musikkulturen 10 Teilnehmer 2 Referenten, 2 Betreuer, 2 in einer Kultureinrichtung 10 Teilnehmer 2 Referenten, 2 Betreuer, 2 in einer Kultureinrichtung 10 Teilnehmer 1 Referent, 2 Betreuer, in Kita oder Kultureinrichtung 2 Referenten, 2 Betreuer 2 7 Tage - extern Euro bei Euro bei Euro bei Euro bei 15 zuwendungsfähige Ausgaben Sonstige Honorare (Betreuer) pädagogische Fachkräfte geplante vorkalkulatorische Beträge Seite 4

5 Maßnahmen Kurzbeschreibung/Ziele Rahmenbedingungen Richtwert/-e zuwendungsfähige Ausgaben geplante vorkalkulatorische Beträge 10. Format: Wochenendfreizeit Laufzeit 3 Tage 11. Format: Kurs/Freizeiten/ Patenschaften/Mentoring Laufzeit 1 Jahr - 20 Wochen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten und Risikolagen sowie mit Migrationshintergrund: Erwerb von kognitiven und sozialen Kompetenzen anhand von Angeboten, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, prozessual eigene Erfahrungen zu sammeln und ihr Persönlichkeitsprofil zu erweitern; aktive Teilnahme aller Kinder und Jugendlichen unabhängig von Sprachkenntnissen; Einbeziehung verschiedener Musikkulturen Für Kinder und Jugendliche im Kontext von Suchtprävention und psychischer Belastung/Erkrankung: situationsbezogene Maßnahmen; Stärken stärken durch aktive Teilnahme an musikalischen und instrumentalen Gruppenerfahrungen; auch Einbeziehung von Sprache und Bewegung als Ausdrucksmittel 2 Referenten, 2 Betreuer, 2 3 Tage - extern 8 Teilnehmer 1 Referent, 2 Betreuer, in Kita oder Kultureinrichtung Euro bei Euro bei 8 Für die Antragsteller und Bündnisse gilt: Die Richtwerte in den Modulen dienen der Orientierung für die Ausgabenkalkulation - mit der Möglichkeit der Unter- und Überschreitung im angemessen Umfang (geplant: bis zu 20%). Grundlage für die Richtwerte bilden die Beispielkalkulationen. Es wird ein Katalog zuwendungsfähiger Ausgaben zugrunde gelegt, der dem bmbf-katalog und der Förderrichtlinie entspricht. Für einzelne Posten werden auf Basis vorkalkulatorischer Beträge maximale Ausgabenhöhen festgesetzt. Ausnahmen durch die lokalen Bündnisse sind möglich und werden in ihrem Antrag dargelegt und begründet. Diese Ausnahmen beziehen sich sowohl auf die Höhe der Ausgaben für die einzelnen Formate als auch auf zuwendungsfähige Ausgaben, die aufgrund der besonderen lokalen Bedingungen über die in den Beispielkalkulationen (siehe unten) genannten Posten hinausgehen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben bleiben dabei auf den bmbf-katalog und die Förderrichtlinie begrenzt. Ausnahmen benötigen eine entsprechende Prüfung durch die VdM Bundesgeschäftsstelle und das Auswahlgremium und finden Eingang in den Weiterleitungsvertrag. Im Projektverlauf wird die Handhabbarkeit und Angemessenheit der Richtwerte und vorkalkulatorischen Beträge durch den VdM geprüft und es werden ggf. Anpassungen vorgenommen. Seite 5

6 Achtung! Eine Förderung von Personalausgaben (auch Minijobs), von Honoraren für die Konzeption, Organisation und Steuerung der Projektvorhaben und für Investitionen/Anschaffungen (Musikinstrumente) ist nicht möglich! Förderung auf Ausgabenbasis Eigenleistungen: Es wird erwartet, dass die drei Bündnispartner in angemessenem Umfang Eigenleistungen einbringen und darstellen, welche die Realisierung Ihres Projektvorhabens ermöglichen. Dazu zählen eingebrachte Infrastrukturen, Organisationsleistungen, Personalstunden. Förderumfang: Da finanzielle Eigenanteile (Eigenmittel/Drittmittel) nicht zu erwarten sind, kann die Förderung in voller Höhe der Ausgaben erfolgen. Hinweise für den weiteren Prozess Nachweis: Die einzelnen Ausgaben sind in einer Belegliste chronologisch aufzuführen und in einer Übersicht zusammen zu fassen. Außerdem sind für die Projektvorhaben/Formate Nachweise über die Durchführung und Teilnehmerzahl unabdingbar. Datenbank: Die Abwicklung des gesamten Antrags, Bewilligungs- und Nachweis- sowie Dokumentationsverfahrens erfolgt über eine zentrale Datenbank, welche das BMBF zur Verfügung stellt Die Nutzung dieser Datenbank ist verpflichtend. Laufzeit/Bewilligungszeitraum: Dem VdM ist daran gelegen, dass die Bündnisse langfristig (bis zu drei Jahre) gebildet werden und entsprechende Projektvorhaben durchführen. Zuwendungsverträge (Weiterleitungsverträge) werden jeweils nur für maximal ein Jahr geschlossen. Im Falle eines erfolgreichen Projektverlaufs kann mit einer jährlichen Verlängerung gerechnet werden. Förderzeitraum ist der Projektzeitraum und nicht das Haushaltsjahr. Seite 6

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