für die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "für die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster"

Transkript

1 Anlage 7 der Dienstanweisung zur Finanzbuchhaltung Geschäftsordnung der Internen Revision Geschäftsordnung für die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster Inhaltsverzeichnis 1. Funktion der Internen Revision 2. Die Interne Revision in der Universitätsverwaltung 2.1 Stellung der Internen Revision 2.2 Befugnisse der Internen Revision 3. Aufgaben der Internen Revision 3.1 Ordnungsmäßigkeitsprüfungen 3.2 Wirtschaftlichkeitsprüfungen 3.3 Prüfung doloser Handlungen, Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung 3.4 Sonderprüfungen 3.5 Prüfung interner Kontrollsysteme 3.6 Beratung der Dienststelle 4. Durchführung der Revision 4.1 Prüfungsplan 4.2 Ankündigung/Information 4.3 Revisionsbericht 5. Abschluss der Beratungs-/Prüfungsvorgänge 6. In-Kraft-Treten 1

2 1. Funktion der Internen Revision Die Interne Revision unterstützt die Universitätsleitung sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die Einrichtungen und Mitglieder der Universität bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Dienstleister erstellt sie Analysen und Bewertungen, sie erarbeitet Empfehlungen, berät und informiert. Die Interne Revision führt Prüfungen durch und bewertet dabei auch Interne Kontrollsysteme (IKS). Die Prüfungen richten sich nach den Kriterien der Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Die Revision wirkt beratend an Planungen mit, die den Aufgabenbereich der Internen Revision berühren. Ziel der Revision ist es, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. 2. Die Interne Revision in der Universitätsverwaltung 2.1 Stellung der Internen Revision Die Interne Revision ist ein internes Beratungs- und Prüfungsorgan der Verwaltung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (ohne Medizinische Einrichtungen). Sie ist der Kanzlerin/dem Kanzler direkt unterstellt und nur dieser/m gegenüber weisungsgebunden. Die Interne Revision erstellt jährlich einen Prüfungsplan (vgl. Ziffer 4.1), dieser wird von der Kanzlerin/dem Kanzler genehmigt. Neben der Kanzlerin/ dem Kanzler können weitere Führungskräfte der Internen Revision Aufträge erteilen, diese bedürfen ebenso wie Sonderprüfungen und unvermutete Prüfungen der Abstimmung mit der Kanzlerin/dem Kanzler. Die Interne Revision erfüllt ihre Aufgaben ungehindert und objektiv. Die Interne Revision übernimmt keine operativen Aufgaben. 2.2 Befugnisse der Internen Revision Die Interne Revision hat im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung folgende Befugnisse, sofern sie nicht durch allgemein-rechtliche Bestimmungen oder Weisungen der Kanzlerin/des Kanzlers eingeschränkt werden: - uneingeschränktes Recht auf Einsicht in sämtliche Akten-, Daten und Informationsunterlagen - uneingeschränktes Recht auf Auskunft - uneingeschränktes Recht auf Zugang zu allen dienstlichen Einrichtungen der Prüfungsbereiche - ständiges passives Informationsrecht Die Interne Revision ist nicht befugt, Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen, sie spricht Empfehlungen aus. Dieser Grundsatz kann im Zusammenhang mit Gefahr im Verzug oder bei Betrugsfällen aufgehoben werden. In diesen Fällen tritt die Beratungsfunktion der Internen Revision hinter die Kontrollfunktion zurück. 2

3 3. Aufgaben der Internen Revision Die Interne Revision führt ihre Beratungstätigkeit und ihre Prüfungen im Auftrag der Kanzlerin/des Kanzlers durch. Insbesondere nimmt sie folgende Aufgaben wahr: - Ordnungsmäßigkeitsprüfungen - Wirtschaftlichkeitsprüfungen - Prüfungen doloser Handlungen, Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung - Sonderprüfungen - Prüfungen der Internen Kontrollsysteme - Beratung im Rahmen der Prüfungen. 3.1 Ordnungsmäßigkeitsprüfungen Die Ordnungsmäßigkeitsprüfungen umfassen die - Prüfung des Rechnungswesens einschließlich der unvermuteten Prüfungen nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) analog sowie der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HWFVO), - Bearbeitung der Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofs (LRH), - Bearbeitung der Einhaltung vorgegebener Regelungen. 3.2 Wirtschaftlichkeitsprüfungen Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen umfassen - Prüfungen der Aufbau- und Ablauforganisation Ziel dieser Prüfungen ist die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für wirkungsvolle und zweckentsprechende Verwaltungsabläufe. - Analysen zur wirtschaftlichen Bearbeitung einzelner oder ganzer Systeme - die Verwendung der Investitionsmittel - die Überprüfung des wirtschaftlichen Personaleinsatzes. 3.3 Prüfung doloser Handlungen, Korruptionspräfention und Korruptionsbekämpfung Die Interne Revision unterstützt unter dem Aspekt der Korruptionsprävention die Dienstund Fachaufsicht. Dazu führt sie in korruptionsgefährdeten Bereichen Prüfungen und Schwachstellenanalysen der Ablauforganisation durch. Dabei wird festgestellt, ob in korruptionsgefährdeten Bereichen die maßgeblichen Gesetze, Vorschriften und Weisungen beachtet werden. 3.4 Sonderprüfungen Die Interne Revision führt im Auftrag der Kanzlerin/ des Kanzlers oder in Abstimmung mit ihr/ihm neben den planmäßigen Prüfungen aufgrund besonderer Feststellungen und Anregungen Sonderprüfungen durch. 3

4 3.5 Prüfung der Internen Kontrollsysteme Die Interne Revision prüft zur Risikominimierung Interne Kontrollsysteme. Insbesondere wird geprüft, ob die internen Kontrollen der Dienststelle angemessen sind und zuverlässig funktionieren. 3.6 Beratung der Dienststelle Die Interne Revision unterstützt die Dienststelle im Rahmen ihres Auftrags auf Anfrage durch Beratung, insbesondere bei der Planung von Projekten unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit sowie bei der Einführung neuer Steuerungsmodelle und moderner Verwaltungsverfahren. 4. Durchführung der Revision / Beratung 4.1 Prüfungsplan Für jedes Haushaltsjahr wird ein Prüfungsplan mit den vorgesehenen Prüfungen erstellt; dieser enthält die durchzuführenden Prüfungen und Nachrevisionen. Die Leiterin/der Leiter der Revision kann den Prüfungsplan ändern, wenn hierzu eine Notwendigkeit besteht. Änderungen werden mit der Kanzlerin/ dem Kanzler abgestimmt. 4.2 Durchführung der Prüfungen Die Prüfungen werden rechtzeitig und schriftlich angekündigt (Ausnahme: unvermutete Kassenprüfungen nach LHO analog bzw. Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HWFVO) und Verdacht auf dolose Handlungen). Die Ankündigung informiert die zu prüfende Einrichtung über den Prüfungsgegenstand, das Prüfungsziel und die geplante Prüfungsdauer. Die Revisoren führen die Prüfungen nach pflichtgemäßem Ermessen durch. Mitarbeiter der zu prüfenden Einrichtung werden in das Prüfungsverfahren einbezogen und um Auskunft gebeten. Alle Informationen, die die Revision im Rahmen ihrer Tätigkeit erhält, werden vertraulich behandelt. Gesetzliche Vorschriften wie z.b. der Datenschutz werden beachtet. 4.3 Revisionsbericht Über die durchgeführten Prüfungen werden Revisionsberichte erstellt. Sie enthalten präzise Beschreibungen der wichtigen Sachverhalte und eindeutige Entscheidungshilfen. Die Prüfungsergebnisse werden mit den geprüften/untersuchten Stellen erörtert. 5. Abschluss der Beratungs-/Prüfungsvorgänge 4

5 Die Abschlussberichte werden der Kanzlerin/ dem Kanzler vorgelegt; für den Fall, dass eine Organisationsmaßnahme für erforderlich gehalten wird, erfolgt die weitere Veranlassung durch die Abteilung für Personal- und Organisationsentwicklung. Die Interne Revision wird nach angemessener Zeit darüber informiert, ob und wie die ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt wurden. Damit ist der Vorgang/die Organisationsuntersuchung abgeschlossen. 6. In-Kraft-Treten Diese Geschäftsordnung tritt am in Kraft, gleichzeitig wird die Geschäftsordnung vom außer Kraft gesetzt. Münster, den 31. Dezember 2009 gez. Dr. Schwartze Kanzler 5

6 6

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE INNENREVISION DER UNIVERSITÄT SIEGEN. 2. Rechtliche Stellung und organisatorische Zuordnung der Innenrevision

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE INNENREVISION DER UNIVERSITÄT SIEGEN. 2. Rechtliche Stellung und organisatorische Zuordnung der Innenrevision GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DIE INNENREVISION DER UNIVERSITÄT SIEGEN Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Rechtliche Stellung und organisatorische Zuordnung der Innenrevision 3. Befugnisse der Innenrevision 4. Aufgaben

Mehr

Präambel 1. Organisatorische Zuordnung und rechtliche Stellung der Innenrevision

Präambel 1. Organisatorische Zuordnung und rechtliche Stellung der Innenrevision Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Organisatorische Zuordnung und rechtliche Stellung der Innenrevision 2. Befugnisse der Innenrevision 3. Aufgaben der Innenrevision 4. Durchführung der Revision 5. Rechenschaftsbericht

Mehr

Geschäftsordnung der gemeinsamen Innenrevision der Hochschulen im Ruhrgebiet und in Westfalen vom Laufende Nummer: 12/2018

Geschäftsordnung der gemeinsamen Innenrevision der Hochschulen im Ruhrgebiet und in Westfalen vom Laufende Nummer: 12/2018 Geschäftsordnung der gemeinsamen Innenrevision der Hochschulen im Ruhrgebiet und in Westfalen vom 12.05.2015 Laufende Nummer: 12/2018 Mülheim an der Ruhr, 20. April 2018 Herausgegeben von der Präsidentin

Mehr

Geschäftsordnung. für die Revision beim. Landeswohlfahrtsverband Hessen. (GO Revision)

Geschäftsordnung. für die Revision beim. Landeswohlfahrtsverband Hessen. (GO Revision) Anlage 1 L A N D E S W O H L F A H R T S V E R B A N D H E S S E N Geschäftsordnung für die Revision beim Landeswohlfahrtsverband Hessen (GO Revision) INHALTSVERZEICHNIS Seite Präambel 3 1 Geltungsbereich

Mehr

Anlage 3 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND. (DA Revision)

Anlage 3 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND. (DA Revision) Anlage 3 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Dienstanweisung der Revision (DA Revision) Stand: 31.01.2005 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S: Abschnitt Seite 1. Ziele der Revision 3 2. Leitung der Revision

Mehr

Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 18. Juni 2010

Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 18. Juni 2010 Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin vom 18. Juni 2010 Der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 zur Durchführung der in den 101 104

Mehr

Geschäftsordnung der Internen Revision der Philipps-Universität Marburg

Geschäftsordnung der Internen Revision der Philipps-Universität Marburg - 1 - Geschäftsordnung der Internen Revision der Philipps-Universität Marburg Präambel Die Interne Revision hat die Aufgabe, durch Prüfung und Beratung die Prozesse der Universität zu verbessern. Sie hilft

Mehr

. planmäßig den gesamten Geschäftsbetrieb auf Ordnungsmäßigkeit, 1. Ziele und Aufgaben

. planmäßig den gesamten Geschäftsbetrieb auf Ordnungsmäßigkeit, 1. Ziele und Aufgaben Präambel Die Interne Revision (IR) wird durch die Stabsstelle lnnemevision im Auftrag des Klinikumsvorstandes (KV) selbstständig unabhängig als eine Prüfungs- Beratungsfunktion wahrgenommen Die IR unterstützt

Mehr

Reglement über die Finanzkontrolle srs vom 18. November

Reglement über die Finanzkontrolle srs vom 18. November Reglement über die Finanzkontrolle srs 811.2 vom 18. November 2008 1 Das Stadtparlament der Stadt St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeordnung vom 8. Februar 2004 2 als Reglement:

Mehr

Richtlinien des Vorstands für die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) (Neufassung vom )

Richtlinien des Vorstands für die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) (Neufassung vom ) Richtlinien des Vorstands für die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) (Neufassung vom 16.10.2014) 1. Ziele und Aufgaben der Internen Revision (1) Die Interne Revision erbringt unabhängige

Mehr

Interne Revision. Ein Handbuch für die Praxis. von Georg-August Böhmer Franz-Josef Hengst Prof. Dr. Rolf Hofmann Otto Müller Rudi Puchta

Interne Revision. Ein Handbuch für die Praxis. von Georg-August Böhmer Franz-Josef Hengst Prof. Dr. Rolf Hofmann Otto Müller Rudi Puchta Interne Revision Ein Handbuch für die Praxis von Georg-August Böhmer Franz-Josef Hengst Prof. Dr. Rolf Hofmann Otto Müller Rudi Puchta Herausgegeben vom Deutschen Institut für Interne Revision e. V. ERICH

Mehr

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Erfurt vom 12. Mai 2004

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Erfurt vom 12. Mai 2004 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Erfurt vom 12. Mai 2004 Aufgrund der 19 (1) und 81 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501)

Mehr

Freie Hansestadt Bremen

Freie Hansestadt Bremen Freie Hansestadt Bremen Senatorin für Finanzen Innenrevision Dienstanweisung - Seite 2 - Gliederung 1. Zielsetzung Seite 3 2. Organisation Seite 3 3. Aufgaben Seite 4 4. Rechte und Pflichten Seite 5 5.

Mehr

Dienstanweisung. über die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

Dienstanweisung. über die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Dienstanweisung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zweck der Dienstanweisung... 1 2. Organisatorische Einbindung... 1 3. Zuständigkeit... 1 4.

Mehr

Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt

Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt 9 Beauftragte bzw. Beauftragter für den Haushalt (1) Bei jeder Behörde, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für den Haushalt zu bestellen, soweit die

Mehr

Rechnungsprüfungsordnung

Rechnungsprüfungsordnung Rechnungsprüfungsordnung Seite 1 Rechnungsprüfungsordnung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe vom 15. November 2001 (GV. NRW. S. 814), zuletzt geändert am 22. April 2010 (GV. NRW. S. 266) Rechnungsprüfungsordnung

Mehr

IDR Prüfungsleitlinie 111 "Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung" IDR Prüfungsleitlinie L 111 "Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung"

IDR Prüfungsleitlinie 111 Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung IDR Prüfungsleitlinie L 111 Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung IDR Prüfungsleitlinie L 111 Stand 07.02.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 2. Begriff und Aufgaben des Internen Kontrollsystems (IKS)... 3 2.1 Prüfung des Aufbaus des Internen Kontrollsystems...

Mehr

SPEZIELLE RICHTLINIE ZUR PRÜFUNG UND AUFSICHT DER MITTEL AUS DEM SOZIALFONDS (PRÜFRICHTLINIE-SF)

SPEZIELLE RICHTLINIE ZUR PRÜFUNG UND AUFSICHT DER MITTEL AUS DEM SOZIALFONDS (PRÜFRICHTLINIE-SF) - 1 - SPEZIELLE RICHTLINIE ZUR PRÜFUNG UND AUFSICHT DER MITTEL AUS DEM SOZIALFONDS (PRÜFRICHTLINIE-SF) Die Richtlinie regelt die wesentlichen Grundlagen für die Aufsicht und Prüfung der Subjekt-, Projekt-

Mehr

Reglement für die interne Revision

Reglement für die interne Revision Reglement für die interne Revision pensionskasse pro Bahnhofstrasse 4 Postfach 434 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 12 50 91 00 info@tellco.ch pkpro@tellco.ch tellco.ch pkpro.ch gültig per 1. Januar 2011

Mehr

Reglement Prüfungsausschuss. Bernerland Bank AG. Gültig ab 20. Juli 2015

Reglement Prüfungsausschuss. Bernerland Bank AG. Gültig ab 20. Juli 2015 Reglement Prüfungsausschuss Bernerland Bank AG Gültig ab 20. Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Rechtliche Grundlagen 3 3 Organisation 3 3.1 Mitglieder 3 3.2 Sitzungen, Beschlussfassung, Protokollführung

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision. Revision

Interne Revision. Bericht gemäß 49 SGB II. Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision. Revision Revision Bericht gemäß 49 SGB II Leistung Arbeitnehmer SGB II ( 27 SGB II) Horizontale Revision Inhaltsverzeichnis 1. Revisionsauftrag... 1 2. Zusammenfassung... 1 3. Revisionsergebnisse... 1 3.1 Ordnungsgemäße

Mehr

ERFA-Nachmittag IKS Sicht Gemeindeinspektorat

ERFA-Nachmittag IKS Sicht Gemeindeinspektorat DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES ERFA-Nachmittag IKS Sicht Gemeindeinspektorat 19. Mai 2016 Ausgangslage 2 Rechtliche Grundlagen 3 Rechtliche Grundlagen 4 5 Zielsetzungen Das IKS hat zum Ziel die

Mehr

Dienstanweisung für die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Beckum

Dienstanweisung für die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Beckum STADT BECKUM 1/10 Dienstanweisung für die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Beckum Vom 13. Dezember 2012 Aufgrund des 5 Absatz 1 der Rechnungsprüfungsordnung vom 17. Dezember 2012 hat der Rat der Stadt

Mehr

Reglement für die Geschäftsprüfungskommission

Reglement für die Geschäftsprüfungskommission Reglement für die Inhaltsverzeichnis I. Stellung und Organisation der Art. 1 Stellung 3 Art. 2 Zusammensetzung 3 Art. 3 Beschlussfähigkeit 3 Art. 4 Wählbarkeit, Ausstandsgründe 3 II. Rechte und Pflichten

Mehr

Vorlage. öffentlich. nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 205/11

Vorlage. öffentlich. nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 205/11 Vorlage Der Bürgermeister Rechnungsprüfungsamt zur Vorberatung an: öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 205/11 Hauptausschuss Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und Wirtschaftsausschuss

Mehr

Rechnungsprüfungsordnung

Rechnungsprüfungsordnung Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Werder (Havel) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werder (Havel) hat in ihrer Sitzung am 06. Oktober 2016 zur Durchführung der in den 101-104 Kommunalverfassung

Mehr

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann .5 Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann Vom 6. Januar 00 (Stand. Februar 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 0 des Einführungsgesetzes vom 7.

Mehr

Pflichtenheft Geschäftsprüfungskommission

Pflichtenheft Geschäftsprüfungskommission Einwohnergemeinde Oensingen aktiv und attraktiv Pflichtenheft Geschäftsprüfungskommission vom 7. September 2009 Der Gemeinderat gestützt auf - 99ff des Gemeindegesetzes (GG) des Kantons Solothurn vom 16.

Mehr

SWX Swiss Exchange Organisationsreglement

SWX Swiss Exchange Organisationsreglement SWX Swiss Exchange, Das regelt den organisatorischen Aufbau der SWX Swiss Exchange und zeigt den Mitgliedern, welchem Organ welche Aufgaben und Befugnisse zukommen. Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben

Mehr

Audit Committee- Reglement. Gültig ab: 1. Juni 2017

Audit Committee- Reglement. Gültig ab: 1. Juni 2017 Audit Committee- Reglement Gültig ab:. Juni 07 Inhaltsverzeichnis Art. Zweck Art. Zusammensetzung und Organisation Art. Beschlussfassung Art. 4 Amtsperiode Art. 5 Konstituierung Art. 6 Einberufung Art.

Mehr

IDR Prüfungsleitlinie 10 "Leitbild der Rechnungsprüfung" IDR Prüfungsleitlinie L 10 "Leitbild der Rechnungsprüfung"

IDR Prüfungsleitlinie 10 Leitbild der Rechnungsprüfung IDR Prüfungsleitlinie L 10 Leitbild der Rechnungsprüfung IDR Prüfungsleitlinie L 10 Stand 07.02.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 2. Leitbild der kommunalen Rechnungsprüfung... 3 2 1. Vorbemerkungen (1) Das Institut der Rechnungsprüfer (IDR) legt

Mehr

Innenrevision in den Behörden im Land Bremen

Innenrevision in den Behörden im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/155 Landtag 19. Wahlperiode 17.11.15 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Innenrevision in den Behörden im Land Bremen Antwort des Senats

Mehr

Praktische Erfahrungen

Praktische Erfahrungen Dr. Thomas Apelt Präsident des Landesrechnungshofes Qualität t im Prüfungsprozess Praktische Erfahrungen 1 Grundlagen Warum brauchen wir Qualität im Prüfungsprozess? Was bedeutet Qualität im Prüfungsprozess?

Mehr

Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Potsdam

Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Potsdam Rechnungsprüfungsordnung der Landeshauptstadt Potsdam Landeshauptstadt Potsdam Rechnungsprüfungsamt Friedrich-Ebert-Straße 79-81 14461 Potsdam Tel. 0331-2891291 Fax. 0331-2891281 Mail rpa@rathaus.potsdam.de

Mehr

1.06. Artikel I. 1 Berufung, Abberufung, Rechtsstellung

1.06. Artikel I. 1 Berufung, Abberufung, Rechtsstellung 1.06 S a t z u n g der Stadt Bad Gandersheim über die Rechtsstellung der ehrenamtlich tätigen Gleichstellungsbeauftragten (Gleichstellungsbeauftragten-Satzung) Aufgrund der 5a, 6 und 40 der Niedersächsischen

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014

Prüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Anlage 1 zu RD 449-X/Z-2 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag,

Mehr

Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen

Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen erstellt am: 15.10.2015 - öffentlich - Jahresabschluss 2014 der Stadt Solingen Ressort 1: Oberbürgermeister Vorlage erstellt: 14 Revisionsdienst in Abstimmung mit Ressort 2 Beratungsfolge: Gremium: Datum

Mehr

Revisionsordnung der Technischen Universität Wien. (online )

Revisionsordnung der Technischen Universität Wien. (online ) Revisionsordnung der Technischen Universität Wien (online 19.10.2016) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Organisatorische Stellung der IR... 3 3 Befugnisse der IR... 3 4 Aufgaben der IR... 4 5 Zuständigkeit

Mehr

Evaluation von Gesetzen als Prüfungsgegenstand des Bundesrechnungshofes. Jahrestagung der DeGEval /SEVAL in Zürich, September 2014

Evaluation von Gesetzen als Prüfungsgegenstand des Bundesrechnungshofes. Jahrestagung der DeGEval /SEVAL in Zürich, September 2014 Evaluation von Gesetzen als Prüfungsgegenstand des Bundesrechnungshofes Jahrestagung der DeGEval /SEVAL in Zürich, September 2014 Wer trägt vor? Dr. Petra Müller Prüferin im Prüfungsgebiet I 1 Grundsatzaufgaben

Mehr

N öffentlich. Personalrat Hauptausschuss N Stadtverordnetenversammlung

N öffentlich. Personalrat Hauptausschuss N Stadtverordnetenversammlung Vorlage Der Bürgermeister 07. Mai 2004 zur Vorberatung an: zur Unterrichtung an: zum Beschluss an: N öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: N Hauptausschuss N Finanzausschuss Stadtentwicklungs-, Bau-

Mehr

RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG

RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG Seite 1 von 5 RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG in der Fassung vom 20. Dezember 2001 Für die Durchführung der 117 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22. August 1996 (Niedersächsisches

Mehr

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung

Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage

Mehr

vom 14. Mai 2004 (Stand am 1. Mai 2013)

vom 14. Mai 2004 (Stand am 1. Mai 2013) Reglement über den Prüfungsausschuss der Schweizerischen Nationalbank vom. Mai 00 (Stand am. Mai 03) I. Allgemeines Art. Zweck Dieses Reglement regelt die Aufgaben und Kompetenzen des Prüfungsausschusses

Mehr

Kantonsrat St.Gallen

Kantonsrat St.Gallen Kantonsrat St.Gallen 32.14.01 Nachtrag zum Bericht 2014 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung (Tätigkeitsbericht der Fachstelle für Datenschutz des Kantons St.Gallen über das Jahr

Mehr

R e c h n u n g s p r ü f u n g s o r d n u n g. der Stadt Wolfsburg

R e c h n u n g s p r ü f u n g s o r d n u n g. der Stadt Wolfsburg 1-4 R e c h n u n g s p r ü f u n g s o r d n u n g der Stadt Wolfsburg Gemäß 40 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. 117 ff der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zz. geltenden Fassung vom 28.10.2006 (Nds.

Mehr

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Brilon vom

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Brilon vom Stadt Brilon Der Bürgermeister Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Brilon vom 03.03.2006 Zur Durchführung der in den 101, 102, 103 und 104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 74 2016 Verkündet am 5. Februar 2016 Nr. 20 Studentenwerk Bremen Satzung Der Verwaltungsrat des Studentenwerks Bremen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2014 gemäß

Mehr

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom Rechnungsprüfungsamt

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom Rechnungsprüfungsamt Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 14.010 Rechnungsprüfungsamt 25.03.2009 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Siegen Seite 1 Für die Durchführung der

Mehr

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013)

Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013) Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG (29. Oktober 2013) 1 Zusammensetzung und Leitung (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden 1

Mehr

Reglement Internes Kontrollsystem (IKS)

Reglement Internes Kontrollsystem (IKS) Reglement Internes Kontrollsystem (IKS) Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf beide Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn des Reglements nicht etwas anderes

Mehr

ORGANISATIONSREGLEMENT DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN. Erlassen vom Universitätsrat aufgrund des Art. 15 Abs. 1 ÖUSG:

ORGANISATIONSREGLEMENT DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN. Erlassen vom Universitätsrat aufgrund des Art. 15 Abs. 1 ÖUSG: ORGANISATIONSREGLEMENT DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN Erlassen vom Universitätsrat aufgrund des Art. 15 Abs. 1 ÖUSG: Vaduz, 28. März 2011 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen II. Organe, Funktionsträger

Mehr

Reglement über die Ombudsstelle, die Whistleblowing-Meldestelle und die Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern (Ombudsreglement; OSR)

Reglement über die Ombudsstelle, die Whistleblowing-Meldestelle und die Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern (Ombudsreglement; OSR) .07 Version der Aufsichtskommission vom 8. August 07.07 [Datum Beschluss Stadtrat] Reglement über die Ombudsstelle, die Whistleblowing-Meldestelle und die Datenschutz-Aufsichtsstelle der Stadt Bern (Ombudsreglement;

Mehr

vom 5. November 2014 (Stand am 1. Januar 2015)

vom 5. November 2014 (Stand am 1. Januar 2015) Finanzmarktprüfverordnung (FINMA-PV) 956.161 vom 5. November 2014 (Stand am 1. Januar 2015) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 24 Absatz 4 und 55 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes vom

Mehr

Leitbild. der Verwaltung der Universität zu Köln

Leitbild. der Verwaltung der Universität zu Köln 2 Leitbild der Verwaltung der Universität zu Köln Präambel Dieses Leitbild ist das Ergebnis von gründlichen Beratungen und lebendigen Diskussionen in der Dezernentenrunde unserer Verwaltung. Es bildet

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen (Aufsichtsverordnung RAB, ASV-RAB) vom 17. März 2008 (Stand am 1. April 2008) Die Eidgenössische

Mehr

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz)

(Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Obligationenrecht (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates

Mehr

vom 24. März 2009 Aufgrund von Art Abs. 5, 27 Abs. 5 und 29 Abs. 6 des Personen- Art. 1 Gegenstand

vom 24. März 2009 Aufgrund von Art Abs. 5, 27 Abs. 5 und 29 Abs. 6 des Personen- Art. 1 Gegenstand 216.013 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Nr. 114 ausgegeben am 27. März 2009 Stiftungsrechtsverordnung (StRV) vom 24. März 2009 Aufgrund von Art. 552 21 Abs. 5, 27 Abs. 5 und 29 Abs.

Mehr

Geschäftsordnung für den. Prüfungsausschuss. des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft

Geschäftsordnung für den. Prüfungsausschuss. des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss Seite 1 von 6 1 Allgemeines Der Prüfungsausschuss

Mehr

14-1 Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Mettmann vom (Abl. ME 2007, S. 33 ff.) - in Kraft getreten am Der Kreistag des Kreis

14-1 Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Mettmann vom (Abl. ME 2007, S. 33 ff.) - in Kraft getreten am Der Kreistag des Kreis 14-1 Rechnungsprüfungsordnung des Kreises Mettmann vom 06.08.2007 (Abl. ME 2007, S. 33 ff.) - in Kraft getreten am 16.08.2007 - Der Kreistag des Kreises Mettmann hat am 18.06.2007 zur Durchführung der

Mehr

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen (Aufsichtsverordnung RAB, ASV-RAB) vom 17. März 2008 (Stand am 1. Januar 2015) Die Eidgenössische

Mehr

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 9 LHO

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 9 LHO Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 9 LHO Vom 21. Februar 2014, geändert am 19. August 2015 9 Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt, Verantwortung

Mehr

Neufassung der Geschäftsanweisung für die Rechnungs- und Gemeindeprüfung des Kreises Pinneberg

Neufassung der Geschäftsanweisung für die Rechnungs- und Gemeindeprüfung des Kreises Pinneberg Neufassung der Geschäftsanweisung für die Rechnungs- und Gemeindeprüfung des Kreises Pinneberg 1. Aufgaben der Rechnungs- und Gemeindeprüfung 1.1 als Rechnungsprüfung: Prüfung der Kreisverwaltung 1.1.1

Mehr

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003

Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 Jahresbericht über die Tätigkeiten des Ausschusses für Betrugsbekämpfung der Europäischen Zentralbank für den Zeitraum von März 2002 Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung... 3 2. Feststellungen

Mehr

STELLE BEWERTUNGSKRITERIEN

STELLE BEWERTUNGSKRITERIEN STELLE Bezeichnung der Stelle 2.2.2. Referent/in des Dekans/der Dekanin Nummer Planstelle VWGruppe VW Inst. BEWERTUNGSKRITERIEN Wissenswert Fachwissen Fortgeschrittene Fachkenntnisse: qualifizierte Tätigkeiten

Mehr

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung Gemäß 7 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung - BfRG vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) in der jeweils geltenden

Mehr

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom Änderung vom

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom Änderung vom Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bitterfeld-Wolfen vom 23.01.2008 1. Änderung vom 11.07.2012 1 Rechnungsprüfungsausschuss ( 1 ) Der Stadtrat bildet gemäß 4 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen

Mehr

RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG. der Stadt Velbert vom

RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG. der Stadt Velbert vom RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG der Stadt Velbert vom 07.03.2018 Der Rat der Stadt Velbert hat unter Bezug auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der ab 01.01.2005 geltenden

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Rangsdorf. 13. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 17 Seite 1

Amtsblatt. für die Gemeinde Rangsdorf. 13. Jahrgang Rangsdorf, Nr. 17 Seite 1 Amtsblatt für die Gemeinde Rangsdorf 13. Jahrgang Rangsdorf, 06.11.2015 Nr. 17 Seite 1 Inhalt 1. Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wohnen der Gemeinde Rangsdorf vom 21.10.2015 Seite 2 5 Herausgeber:

Mehr

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5

VA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Inhalt 1. Zweck... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Zuständigkeiten... 2 3.1 Geschäftsführung... 2 3.2 Auditleiter... 3 3.3 Auditor... 3 3.4 Leiter des zu auditierenden Bereiches... 3 4. Beschreibung...

Mehr

vom rechtliche Stellung des Prüfungsamtes (1) Der Rhein-Sieg-Kreis unterhält gemäß 53 Abs. 3 KrO als örtliche Rechnungsprüfung

vom rechtliche Stellung des Prüfungsamtes (1) Der Rhein-Sieg-Kreis unterhält gemäß 53 Abs. 3 KrO als örtliche Rechnungsprüfung RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG des Rhein-Sieg-Kreises vom 19.12.2016 Für die Durchführung der in 53 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) i.v.m. 101-104 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

(Stand 1. Januar 2011) I. Stellung und Organisation der Finanzkontrolle

(Stand 1. Januar 2011) I. Stellung und Organisation der Finanzkontrolle Nr. 65 Finanzkontrollgesetz vom 8. März 004* (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 0. Juni 00, beschliesst: I. Stellung und Organisation

Mehr

Informatiksicherheitsverordnung

Informatiksicherheitsverordnung Informatiksicherheitsverordnung (vom 17. Dezember 1997) 1 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Verordnung gilt für die kantonale Verwaltung, die Bezirksverwaltungen und die unselbständigen Anstalten. Sie

Mehr

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung

1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des

Mehr

REVISIONSORDNUNG (Geschäftsordnung der Internen Revision)

REVISIONSORDNUNG (Geschäftsordnung der Internen Revision) Magistratsdirektion der Stadt Wien Geschäftsbereich Personal und Revision Gruppe Interne Revision REVISIONSORDNUNG (Geschäftsordnung der Internen Revision) MDK-547187-1/15 August 2015 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Raummanagement (Flächen- und Mietvertragsmanagement)

Raummanagement (Flächen- und Mietvertragsmanagement) Revision SGB III Bericht gemäß 386 SGB III Raummanagement (Flächen- und Mietvertragsmanagement) Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 1 2. Revisionsergebnisse. 1 2.1 Rolle der BA-Gebäude-, Bau- und

Mehr

IDR Prüfungsleitlinie 111 "Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung" IDR Prüfungsleitlinie L 111

IDR Prüfungsleitlinie 111 Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung IDR Prüfungsleitlinie L 111 IDR Prüfungsleitlinie L 111 Stand 29.11.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 2. Begriff und Aufgaben des Internen Kontrollsystems (IKS)... 3 2.1 Prüfung des Aufbaus des Internen Kontrollsystems...

Mehr

Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG)

Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG) Rechnungsprüfungsgesetz RPG 160.100 Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG) Vom 25. Oktober 2012 (GVBl. S. 264) Inhalt Abschnitt

Mehr

Satzung der Fachhochschule Lübeck über ihre Verfassung Vom 9. Oktober 2017

Satzung der Fachhochschule Lübeck über ihre Verfassung Vom 9. Oktober 2017 Satzung der Fachhochschule Lübeck über ihre Verfassung Vom 9. Oktober 2017 Aufgrund des 7 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2016 (GVOBl. Schl.-H. S. 39), zuletzt

Mehr

Geldwäschegesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen - Anordnung der Steuerberaterkammer Hamburg nach 6 Abs. 9 GwG

Geldwäschegesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen - Anordnung der Steuerberaterkammer Hamburg nach 6 Abs. 9 GwG Geldwäschegesetz (GwG): Interne Sicherungsmaßnahmen - Anordnung der Steuerberaterkammer Hamburg nach 6 Abs. 9 GwG Die Steuerberaterkammer Hamburg trifft aufgrund der Befugnis gemäß 6 Abs. 9 GwG folgende

Mehr

Anforderungen an die Revisionsstelle

Anforderungen an die Revisionsstelle Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2015 deutsch Anforderungen an die Revisionsstelle Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2015 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Zweck

Mehr

Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Hinweise und Handlungsempfehlungen zur Korruptionsprävention im Bezirksamt Lichtenberg von Berlin von März 2008 der ständigen AG Antikorruption, Bau- und Innenrevision des Bezirksamtes Lichtenberg von

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung vom 18. Oktober 2017

Mehr

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III Revision SGB III Bericht gemäß 386 SGB III Gründungszuschuss Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung... 1 2 Revisionsergebnisse im Einzelnen... 2 2.1 Initiative bei der Förderung... 2 2.2 Kundenbetreuung...

Mehr

Kirchliches Gesetz über die Evangelische Hochschule der Evangelischen Landeskirche in Baden (EH-G)

Kirchliches Gesetz über die Evangelische Hochschule der Evangelischen Landeskirche in Baden (EH-G) Ev Hochschule FR EH-G 360.200 Kirchliches Gesetz über die Evangelische Hochschule der Evangelischen Landeskirche in Baden (EH-G) Vom 24. April 2010 (GVBl. S. 111); am 19. April 2013 (GVBl. S. 126) zuletzt

Mehr

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen vom

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen vom Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen vom 19.05.2009 Für die Durchführung der in den 59 Abs. 3 i. V. m. 101 bis 104 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

3. die Genehmigung des Reglements betreffend die Grundsätze und Bandbreiten zur Festlegung der Entschädigung des Verwaltungsrats

3. die Genehmigung des Reglements betreffend die Grundsätze und Bandbreiten zur Festlegung der Entschädigung des Verwaltungsrats Anhang Änderungen der Statuten der Glarner Kantonalbank Artikel 9 Organe (bisher) Die Organe der Gesellschaft sind: 1. die Generalversammlung; 2. der Verwaltungsrat; 3. die Geschäftsleitung und 4. die

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Brauchwasserversorgung Werder (Havel) der Stadt Werder (Havel) vom

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Brauchwasserversorgung Werder (Havel) der Stadt Werder (Havel) vom Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werder (Havel) Auf Grund der Bekanntmachungsanordnung des Bürgermeisters vom 06.10.2009 wird die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Werder (Havel) Brauchwasserversorgung

Mehr

Kirchliches Gesetz über die Evangelische Hochschule der Evangelischen Landeskirche in Baden (EH-G)

Kirchliches Gesetz über die Evangelische Hochschule der Evangelischen Landeskirche in Baden (EH-G) Ev Hochschule FR EH-G 360.200 Kirchliches Gesetz über die Evangelische Hochschule der Evangelischen Landeskirche in Baden (EH-G) Vom 24. April 2010 (GVBl. S. 111); am 19. April 2013 (GVBl. S. 126) zuletzt

Mehr

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:

Änderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert: [Signature] [QR Code] Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung

Mehr

Eigenbetriebssatzung Gebäudebetrieb Papenburg vom 01. Oktober 2013

Eigenbetriebssatzung Gebäudebetrieb Papenburg vom 01. Oktober 2013 Eigenbetriebssatzung "Gebäudebetrieb Papenburg" Seite 1 von 5 Eigenbetriebssatzung Gebäudebetrieb Papenburg vom 01. Oktober 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital 2 Gegenstand des Eigenbetriebes

Mehr

Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ammerland

Betriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ammerland Aufgrund der 10 und 140 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), 6 des Niedersächsischen Abfallgesetzes in der Fassung vom 14.07.2003 (Nds. GVBl. S. 273)

Mehr

FIN A N Z K O N TR O LLE FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN. Organisationsreglement der Finanzkontrolle des Fürstentums Liechtenstein

FIN A N Z K O N TR O LLE FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN. Organisationsreglement der Finanzkontrolle des Fürstentums Liechtenstein FIN A N Z K O N TR O LLE FÜ R STEN TU M LIEC H TEN STEIN Organisationsreglement der Finanzkontrolle des Fürstentums Liechtenstein Vaduz, 24. März 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Herr Zimmermann Vorlage für die Sitzung des Senats am 24. April Verordnung zur Durchführung der Innenrevision

Herr Zimmermann Vorlage für die Sitzung des Senats am 24. April Verordnung zur Durchführung der Innenrevision Die Senatorin für Finanzen 02.04.2012 Herr Zimmermann 15505 Vorlage für die Sitzung des Senats am 24. April 2012 Verordnung zur Durchführung der Innenrevision A. Problem Mit dem Gesetz zur Änderung der

Mehr

Örtliche Rechnungsprüfungsordnung RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG der Kreisstadt Siegburg

Örtliche Rechnungsprüfungsordnung RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG der Kreisstadt Siegburg Örtliche Rechnungsprüfungsordnung RECHNUNGSPRÜFUNGSORDNUNG der Kreisstadt Siegburg Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Rechtliche Stellung 3 Organisation, Bestellung und Abberufung 4 Gesetzliche Aufgaben

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Aufgrund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. F. vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom

Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom Satzung über die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Gemeinde Senden (Inklusionssatzung) vom 02.03.2015 50.3 (veröffentlicht im Abl. 3/15 vom 04.03.2015, S. 25 29) Aufgrund des 7 Abs.

Mehr

Folgeprüfung. Strategie zur Korruptionsbekämpfung in der oö. Landesverwaltung. Bericht LRH / HE

Folgeprüfung. Strategie zur Korruptionsbekämpfung in der oö. Landesverwaltung. Bericht LRH / HE Folgeprüfung Bericht Strategie zur Korruptionsbekämpfung in der oö. Landesverwaltung LRH-100070/18-2013-HE Auskünfte Oberösterreichischer Landesrechnungshof A-4020 Linz, Promenade 31 Tel.: (+43 732) 7720-11426

Mehr