Ausbildungsvereinbarung
|
|
- Wolfgang Hofer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 An die zukünftigen Lernenden Abteilung Berufsbildung (BB) BFF Bern Bern, im Juli 2014 Ausbildungsvereinbarung Liebe Lernende, lieber Lernender Wir freuen uns, dass Sie unsere Schule, die BFF Bern, besuchen und hoffen, dass es Ihnen bei uns gefällt und Sie das lernen können, was Sie weiterbringt. Sie und wir als Schule haben gemeinsame Ziele: Lernen und lehren. Sie und wir können unsere Ziele dann am besten erreichen, wenn wir das in einem guten Klima tun können: in einer gelebten, von allen mitgetragenen Schulkultur. Die BFF ist als Ort des Lernens und Lehrens ein Arbeitsort. So wie an jedem andern Arbeitsort auch, gelten bei uns besondere Regeln zum Teil andere als in der Freizeit, andere als in der Familie oder im Freundinnen- und Freundeskreis. Diese Ausbildungs- bzw. Schulvereinbarung hat den Charakter eines Vertrages zwischen der BFF, den Lernenden und deren Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern. Sie wird von allen Partnern gegenseitig unterzeichnet. Die Hausregeln, die Kleiderregeln und die Regeln für den Unterricht und die Schulzimmer sind Bestandteil dieser Vereinbarung und gelten für alle Lernenden, Lehrenden und Mitarbeitenden. Die Vereinbarung ist unterteilt in einen Abschnitt Grundregeln, die für alle Lernenden an der BFF gleichermassen gelten und in Spezialregeln, die nur für Lernende einzelner Abteilungen und/oder einzelner Bildungsangebote gelten. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen und uns allen ein gutes Gelingen und viel Erfolg für die Lehrzeit. Sibylle Muntwiler Abteilungsleiterin BB und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 1/5
2 Grundregeln Die, der unterzeichnende Lernende verpflichtet sich insbesondere Anstand Anordnungen Pünktlichkeit / Verlässlichkeit Unterrichtssprache Sorgfalt Ferienordnung Hausregeln Kleiderregeln Regeln für den Unterricht und die Schulzimmer Absenzenordnung Volljährige Lernende Konsum von Tabak Konsum von Alkohol und Rauschmittel Einnahme von Medikamenten Externe Unterrichtsaufträge und Veranstaltungen die Regeln des Anstandes zu wahren. Dazu gehören das Grüssen, ein höflicher Umgangston und der Verzicht auf das Spucken. Unsere Sprache ist frei von rassistischen, sexistischen und verletzenden Tönen und wir verzichten auf Androhung und Anwendung von Gewalt. Das gilt sowohl für den direkten als auch für die virtuellen Kontakte über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter etc. oder Handy. den Anordnungen der Lehrenden Folge zu leisten. pünktlich zu Beginn des Unterrichts am vereinbarten Ort zu erscheinen. Unterrichtsbeginn heisst auch Arbeitsbeginn. Das nötige Material ist immer vorhanden und die aufgetragenen Arbeiten sind gewissenhaft ausgeführt. im Sportunterricht geeignete Turnkleidung und entsprechende Turnschuhe zu tragen. den Unterricht lückenlos zu besuchen. Das gilt auch für obligatorische Anlässe wie Projekttage und -wochen, Exkursionen, usw. sich an die Standardsprache im Unterricht zu halten. zu Gebäuden und Einrichtungen Sorge zu tragen und für Sachbeschädigungen die Verantwortung zu übernehmen. sich an die geltende Ferienordnung zu halten. die Hausregeln des Schulstandortes zu respektieren. die Kleiderregeln einzuhalten. die Regeln für den Unterricht und die Schulzimmer einzuhalten. die separat abgegebene Absenzenordnung als Teil dieser Vereinbarung einzuhalten. im Falle der Volljährigkeit, ihre, bzw. seine gesetzlichen Rechte und Pflichten selbständig wahrzunehmen. das Rauchen in allen Gebäuden und auf den markierten Rauchverbotsplätzen zu unterlassen. sowohl den Konsum als auch die Weitergabe zu unterlassen. Widerhandlungen können mit der Wegweisung von der Schule geahndet werden. lediglich vom Arzt verschriebene Medikamente einzunehmen. sich an die mündlich und/oder schriftlich kommunizierten Regeln und Anweisungen der Lehrperson zu halten. und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 2/5
3 Spezialregeln / Abteilung Berufsbildung Aufträge der Schule Die / der unterzeichnende Lernende verpflichtet sich, während der unterrichtsfreien Zeit, welche im Stundenplan mit Aufträge der Schule gekennzeichnet ist, für fächerübergreifende Aktivitäten, Gruppenaufträge, Klassenarbeiten etc. zur Verfügung zu stehen. Die / der unterzeichnende Lernende ist sich der pädagogischen und disziplinarischen Massnahmen bewusst. Sie / er verpflichtet sich, pädagogische Massnahmen der Lehrpersonen anzunehmen und / oder disziplinarische Massnahmen zu akzeptieren: Pädagogische Massnahmen Disziplinarische Massnahmen In schwierigen Situationen werden seitens der Lehrpersonen unterstützende pädagogische Massnahmen getroffen. Das kann sein: ein Gespräch mit der Lernenden/mit dem Lernenden, weiterführende Gespräche mit dem Lehrbetrieb, externe Lernberatung, Stützunterricht. Bei Vorliegen besonderer persönlicher Probleme kann von den Lehrpersonen die jugendpsychologische und / oder die schulärztliche Beratung empfohlen werden. Bemerkungen über ungenügendes Arbeits- und / oder Lernverhalten können in einer Gefährdungsmeldung in Bezug auf das Lehrverhältnis festgehalten und an zuständige Stellen, u.a. den Lehrbetrieb, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) verschickt werden. Bei Verstössen gegen die Ausbildungsvereinbarung, die Haus- und Kleiderregeln, die Regeln für den Unterricht und die Schulzimmer sowie die spezifische Absenzenordnung werden disziplinarische Massnahmen ergriffen: Die Lehrpersonen haben die Pflicht und das Recht bei Verstössen mit dem Betrieb Kontakt aufzunehmen. Bei einfachen Verstössen werden seitens der Lehrpersonen folgende Massnahmen getroffen: Gespräch, Nachsitzen, zusätzliche Hausaufgaben etc.. Bei wiederholten oder schweren Verstössen gegen die geltenden Ordnungen wird seitens der Lehrpersonen eine Aktennotiz erstellt. Aufgrund einer dritten Aktennotiz wird eine schriftliche Verwarnung verfasst. Weiterführende Schritte sind in der Regel kostenpflichtig: Erteilung eines schriftlichen Verweises mit Androhung des vorübergehenden Ausschlusses vom Unterricht oder des Ausschlusses von der Schule: Gebühr Fr Beantragung (an die Schulleitung) von einem vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht bis zu zwölf Wochen, während der/die betroffenen Lernenden in ihrem Lehrbetrieb arbeiten: Gebühr Fr oder Beantragung (bei der Schulleitung) um Ausschluss von der Schule bzw. um Auflösung des Lehrvertrages: Gebühr Fr und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 3/5
4 Zu Gesprächen kann der Lehrbetrieb, die Verantwortlichen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, die / der Lernende sowie deren / dessen gesetzliche Vertretung, die Bereichs- und / oder Abteilungsleitung hinzugezogen werden. Dienstweg Für die Lernenden gilt folgender Dienstweg: Erste Ansprechperson ist immer die von einem Anliegen oder von einem Konflikt betroffene Lehrperson. Kommt es aus der Sicht der Lernenden / des Lernenden zu keiner Klärung oder Einigung, kann die Klassenlehrperson beigezogen werden. Gewichtigere Anliegen können der Reihe nach der Bereichsleitung, der Abteilungsleitung, dem Direktor und schliesslich dem MBA unterbreitet werden. Es ist wichtig, keine der erwähnten Stellen zu überspringen. Die / der Lernende bestätigt mit ihrer / seiner Unterschrift, die Ausbildungsvereinbarung zur Kenntnis genommen zu haben und sie einzuhalten. Name / Vorname: (Druckbuchstaben) Ausbildung: Klasse: Datum: Unterschrift der Lernenden / des Lernenden: Die unterzeichnende gesetzliche Vertretung verpflichtet sich die Schule in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Datum: Unterschrift der gesetzlichen Vertretung: (für Lernende unter 18 Jahren) Bern, Juli 2014 Sibylle Muntwiler, Abteilungsleiterin BB: _ und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 4/5
5 Doppel für die Abteilungsleitung BB (Letzte Seite) Bitte der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer in der ersten Woche unterzeichnet abgeben. Die / der Lernende bestätigt mit ihrer / seiner Unterschrift, die Ausbildungsvereinbarung zur Kenntnis genommen zu haben und sie einzuhalten. Name / Vorname: (Druckbuchstaben) Ausbildung: Klasse: Datum: Unterschrift der Lernenden / des Lernenden: Die unterzeichnende gesetzliche Vertretung verpflichtet sich die Schule in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Datum: Unterschrift der gesetzlichen Vertretung: (für Lernende unter 18 Jahren) Bern, Juli 2014 Sibylle Muntwiler, Abteilungsleiterin BB: _ und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 5/5
Reglement für Lernende
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Rektorat Reglement für Lernende ISO 9001:2008 zertifiziert Das Rektorat des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums
MehrErziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm
Erziehungsvereinbarungen im Stufenprogramm an den Schulen Signau 01. Januar 2016 Einleitung Bildung und Erziehung in der Schule vollziehen sich in der wechselseitigen Zusammenarbeit und Kommunikation von
MehrSchulvereinbarung für die Grundschule Gerswalde
Schulvereinbarung für die Grundschule Gerswalde Unser Motto: Miteinander leben - miteinander lernen miteinander Wissen teilen und mehren Unsere Grundschule ist eine sozialverantwortliche Gemeinschaft,
MehrSchulvertrag. Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen
Schulvertrag Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders am Gymnasium Braunlage zwischen den Schülerinnen und Schülern den Lehrkräften und Mitarbeitern den Erziehungsberechtigten Präambel Die Schule ist
MehrWir dulden keine sexistischen, rassistischen und andere diskriminierende Äusserungen.
WEISUNGEN UND INFORMATIONEN FÜR LERNENDE Schulische und betriebliche Grundbildung 1. Grenzen setzen Grenzen respektieren Das Dokument Grenzen setzen Grenzen respektieren hält Grundsätze für den Umgang
MehrDisziplinarreglement für Schulen der Berufsbildung (Disziplinarreglement Berufsbildung)
Disziplinarreglement für Schulen der Berufsbildung (Disziplinarreglement Berufsbildung) (vom..) Die Bildungsdirektion gestützt auf 7 Abs. 2 und 20 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung
MehrSchul- und Disziplinarordnung der Gewerblichen Berufsschule Chur
Schul- und Disziplinarordnung der Gewerblichen Berufsschule Chur Beschlossen vom Berufsschulrat am 12. Juni 2012 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Die Schul- und Disziplinarordnung gilt
MehrSchulordnung. Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule. Städtische Sekundarschule Meinerzhagen
Schulordnung Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Schule Städtische Sekundarschule Meinerzhagen Schulordnung der Städtischen Sekundarschule Meinerzhagen An unserer Schule nehmen wir Rücksicht,
MehrDisziplinarreglement Berufsbildung
Disziplinarreglement Berufsbildung 4. Disziplinarreglement Berufsbildung (vom 5. März 05), Die Bildungsdirektion, gestützt auf 0 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 4. Januar
MehrDISZIPLINARREGLEMENT BERUFSBILDUNG (DR BB, 5. März 2015)
DISZIPLINARREGLEMENT BERUFSBILDUNG (DR BB, 5. März 2015) KV ZÜRICH BUSINESS SCHOOL LIMMATSTRASSE 310 8037 ZÜRICH TELEFON 044 444 66 00 FAX 044 444 66 90 E-MAIL gbs@kvz-schule.ch www.kvz-schule.ch Disziplinarreglement
MehrSchul- und Disziplinarordnung der Gewerblichen Berufsschule Chur
Schul- und Disziplinarordnung der Gewerblichen Berufsschule Chur Beschlossen vom Berufsschulrat am 11. April 2006 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich Die Schul- und Disziplinarordnung gilt
MehrSchulordnung der Berufsfachschule Ziegelbrücke
Kanton Glarus 99 IV B// Schulordnung der Berufsfachschule Ziegelbrücke (Erlassen von der Aufsichtskommission am. September 008) (Genehmigt vom Departement Bildung und Kultur am. Oktober 008) A. Lernende
MehrLeistungssportförderung Baselland (LSF BL)
Leistungssportförderung Baselland (LSF BL) Vereinbarung zwischen Vertretung der Leistungssportförderung Baselland: Basil Gygax Sportler/in: Eltern: Vertreter/in der Schule: Sportverantwortliche/r: Vereinbarung
Mehrüber die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg
.0. Vereinbarung vom 0. Juni 009 über die Erteilung des römisch-katholischen Religionsunterrichts in der obligatorischen Schule Die Römisch-katholische Kirche des Kantons Freiburg handelnd durch Herr Pfr.
MehrDisziplinarreglement der Mittelschulen
Disziplinarreglement der Mittelschulen.. Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom. Februar 05), Der Bildungsrat, gestützt auf 0 Abs. des Mittelschulgesetzes vom. Juni 999, beschliesst: A. Allgemeine
MehrDisziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr
Disziplinarreglement Berufsbildung Disziplinarreglement Berufsvorbereitungsjahr (vom 5. März 05) Die Bildungsdirektion verfügt: I. Es wird ein Disziplinarreglement für Schulen der Berufsbildung erlassen.
MehrSchulordnung. Schule 5647 Oberrüti. Grundsätzliches
Schule 5647 Oberrüti Schulordnung Grundsätzliches Eine Gemeinschaft braucht Regeln. Gemeinsame Abmachungen sollen dazu beitragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.
MehrDisziplinarreglement Berufsbildung
4. Disziplinarreglement Berufsbildung (vom 5. März 05) Die Bildungsdirektion, gestützt auf 0 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 4. Januar 008 (EG BBG), verfügt: A. Allgemeine
MehrKanton Zug Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule
Kanton Zug.7 Disziplinarordnung für die kantonalen Gymnasien, die Fachmittelschule und die Wirtschaftsmittelschule Vom 0. Juni 0 (Stand. August 0) Die Schulkommission der Kantonalen Mittelschulen des Kantons
MehrAbsenzenwesen. Erläuterungen zum Disziplinarreglement
Absenzenwesen Erläuterungen zum Disziplinarreglement 18.12.2017 Vorgaben der Schulleitung Nachhaltige Lösungen suchen Die Schulleitung ist sich im Klaren darüber, dass sich mit dem Disziplinarreglement
MehrH A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz
H A U S O R D N U N G Staatliche Realschule Bad Tölz 83646 Bad Tölz Alter Bahnhofsplatz 5 7 Telefon: 08041 7856-0 Fax: 08041 7856-18 sekretariat@rsbadtoelz.de Homepage: www.rsbadtoelz.de I. Grundsätzliches
MehrDisziplinarreglement der Mittelschulen
4.. Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom. Februar 05) Der Bildungsrat, gestützt auf 0 Abs. des Mittelschulgesetzes vom. Juni 999, beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen. Dieses Reglement gilt für
MehrRichtlinie Bewertung Sozial-/Selbstkompetenz
Richtlinie Bewertung Sozial-/Selbstkompetenz Für die Bildungsgänge Sozialpädagogik HF und Kindererziehung HF mit Beginn 1.8.2015 Abteilung: Höhere Fachschule Gültigkeit: ab Schuljahr 2015/2016 Produkt:
MehrLeitfaden Disziplinarverfahren an kantonalen Berufsfachschulen
Erziehungsdirektion Direction de des Kantons Bern l'instruction publique du canton de Berne 1 Mittelschul- und Berufsbildungsamt Office de l enseignement secondaire du 2 e degré et de la formation professionnelle
MehrNeue Wege zu höheren Zielen.
Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Behindertenbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern...
Mehr4 Regeln. für ein faires Miteinander
@WBS Fair 4 Fun 4 Regeln für ein faires Miteinander Wir wünschen uns in unserer Schule ein freundliches und friedliches Miteinander. Hier kommen jeden Tag viele verschiedene Menschen zusammen, die auf
MehrHilfe bei Problemen in der Ausbildung
Hilfe bei Problemen in der Ausbildung Angebot für Lernende bei Schwierigkeiten Während Ihrer beruflichen Grundbildung, sei es im Lehrbetrieb oder in der Berufsfachschule, stossen Sie womöglich auf die
MehrSchul- und Hausordnung
Privatgymnasium der Herz Jesu Missionare Schul- und Hausordnung Privatgymnasium der Herz-Jesu-Missionare Schönleitenstraße 1 5020 Salzburg/Liefering Telefon: 0043/662/432901 www.pgliefering.at I. GRUNDSÄTZE
MehrWir dulden keine sexistischen, rassistischen und andere diskriminierende Äusserungen.
WEISUNGEN UND INFORMATIONEN FÜR LERNENDE Schulische und betriebliche Grundbildung 1. Grenzen setzen Grenzen respektieren Sexuelle Belästigung: Nein danke! Mobbing: Nein danke! Gewalt: Nein danke! Wir dulden
MehrUnsere Schule. Wegweiser/ Tipps/ Hinweise
Unsere Schule Wegweiser/ Tipps/ Hinweise Mittelschule München, Walliser Straße 5 Walliser Straße 5 81475 München Tel.: 089 790 860 89 31 Fax: 089 790 860 89 33 E- Mail: ms-walliser-str-5@muenchen.de Web:
MehrErmöglicht überall Zutritt.
Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Hauswirtschaft Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern... eine Institution des Kantons
MehrKanton Zug Zweck und Geltungsbereich. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug,
Kanton Zug. Schulordnung des Gewerblich industriellen Bildungszentrums, des Kaufmännischen Bildungszentrums und des Landwirtschaftlichen Bildungs und Beratungszentrums (Schulordnung Bildungszentren) Vom.
MehrVerhaltensvereinbarungen der VS Pöls Schuljahr 2015/16
Verhaltensvereinbarungen der VS Pöls Schuljahr 2015/16 Wir sind eine Schule, in der wir Wert legen auf ein friedliches und tolerantes Miteinander jede/r Einzelne wertschätzend, freundlich und gerecht behandelt
MehrUnsere Schule. Wegweiser/ Tipps/ Hinweise
Unsere Schule Wegweiser/ Tipps/ Hinweise Mittelschule München, Walliser Straße 5 Walliser Straße 5 81475 München Tel.: 089 790 860 89 31 Fax: 089 790 860 89 33 E- Mail: ms-walliser-str-5@muenchen.de Web:
MehrKanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Reglement für die Lernenden 2017 Dieses Reglement gilt für alle Lernenden, welche am Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal
MehrEltern bzw. gesetzliche Vertretung ...
Seite: 1/6 Berufsvorbereitungsjahr 20xx/20xx Lernvertrag für den Integrationskurs 1. Vertragsparteien Lernende/r Name Vorname Adresse PLZ Ort Geb. Datum Mustervertrag Eltern bzw. Anschrift für gesetzliche
MehrDirekte Wege zu beruflichen Zielen.
Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Behindertenbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern...
MehrSchul- und Hausordnung. Friedlich, freundlich, leise, langsam
Schul- und Hausordnung Friedlich, freundlich, leise, langsam Die Voraussetzungen für unsere Arbeit und das Zusammenleben im Schulalltag sind durch das Grundgesetz und das Schulgesetz geregelt. Der regelmäßige
MehrVerhaltensvereinbarungen
Verhaltensvereinbarungen der Schulgemeinschaft der Hauptschule Weißkirchen Weißkirchen, im April 2008 Jeder von uns ist für ein gutes Schulklima und für den Ruf der Schule verantwortlich Ich, als Schüler
MehrKanton Zug Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug
Kanton Zug 44.6 Disziplinarordnung für die Kantonsschule Zug Vom 30. November 007 (Stand. Dezember 007) Die Schulkommission der Kantonsschule Zug und des Kantonalen Gymnasiums Menzingen, gestützt auf 4
MehrKonsequenzen- Vereinbarungen
Konsequenzen- Vereinbarungen Wird die Schulordnung nicht eingehalten, folgen bei Fehlverhalten entsprechende Konsequenzen (zuständig sind Klassen- und FachlehrerInnen): Fehlverhalten Konsequenz 1. beim
MehrReglement für Lernende
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland Reglement für Lernende Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 2 II. Schulbetrieb 2 III. Rechte der Lernenden 3 IV. Pflichten
Mehr4.1. Verstösse gegen das Schulreglement und die Internatsordnung werden disziplinarisch geahndet:
Absenzenwesen A Rechtliche Grundlagen: Schulreglement SAMD Auszug: 3.3. Besuch: Die Schüler sind zu regelmässigem und pünktlichem Unterrichtsbesuch verpflichtet. Die Teilnahme an von der Schule organisierten
MehrKonzept Hausaufgabenhilfe
Konzept Hausaufgabenhilfe Konzept Hausaufgabenhilfe Primarschule Eichberg, 9453 Eichberg Mai 2012 1 1. Inhaltsverzeichnis Konzept Hausaufgabenhilfe... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1. Inhaltsverzeichnis...
MehrDirekte Wege zu beruflichen Zielen.
Berufsvorbereitung Berufliche Grundbildung Höhere Berufsbildung Weiterbildung Nachholbildung Fachfrau / Fachmann Betreuung Fachrichtung Kinderbetreuung Berufs-, Fach- und Fortbildungsschule Bern... eine
MehrHausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus)
Hausordnung (Regeln für ein geordnetes Zusammenleben in unserem Haus) Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule Mittelschulverbund Nürnberg-Süd Hausordnung der Friedrich-Wilhelm-Herschel Mittelschule Wir
MehrAlle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, ihr Absenzenheft korrekt und vollständig zu führen.
Absenzen und Dispensationen am Gymnasium Biel-Seeland Vorbemerkungen Unsere Schule ist ein Ort, an dem wir gemeinsam lehren und lernen. Man eignet sich Wissen und Fertigkeiten besonders nachhaltig an,
MehrKanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal
Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Schulreglement 2012 Das Schulreglement regelt die Organisation, die Leitung und den Schulbetrieb des BZR. 2 Die Berufsfachschulkommission
MehrRechtliche Grundlagen ArG Art. 12f., 31; ArGV 1 Art. 25f.; ArGV 5 Art. 17; OR Art. 321c
1. Überstunden/Überzeit Jugendliche dürfen bis zum vollendeten 16. Altersjahr nicht zu Überzeit angehalten werden. 16-jährige und ältere Jugendliche können innerhalb der Tagesarbeitszeit ab 6 Uhr (resp.
MehrEltern des Klienten Mutter Vater Name/Vorname... Beruf... Konfession... Geb. Datum... Strasse/Nr... Wohnort... Telefon/Natel... Adresse...
Anmeldung und Kostengutsprache Timeout Platzierung Notfallplatzierung für Kinder und Jugendliche Personalien Name/Vorname... Geb. Datum... AHV-Nr... Nationalität... Heimatort... Konfession... Arbeitsort...
MehrSCHULVERFASSUNG des Johannes-Butzbach-Gymnasiums Miltenberg
SCHULVERFASSUNG des Johannes-Butzbach-Gymnasiums Miltenberg SCHULVERFASSUNG des Johannes-Butzbach-Gymnasiums Leitlinien Wir wissen, dass wir ein respektvolles und gerechtes Miteinander brauchen, wenn wir
MehrLeitfaden und Massnahmenkatalog zur Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens (ALSV) an der Sekundarstufe I, Rüegsau per
Leitfaden und Massnahmenkatalog zur Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens (ALSV) an der Sekundarstufe I, Rüegsau per 01.08.2010 Grundsätze Der Leitfaden und die daraus abgeleiteten Massnahmen
MehrSCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt
SCHULVERTRAG zur Schulordnung der Anna-Freud-Schule in Weiterstadt Vereinbarung für Schüler/in: Vereinbarung zur Förderung des Miteinanders im Lebens- und Lernraum der Anna-Freud-Schule Vorwort Diese Vereinbarung
MehrLudwig Dürr - Schule
Ludwig Dürr - Schule Friedrichshafen Schulordnung Die Schulordnung der Ludwig-Dürr-Schule hat zum Ziel, dass wir uns alle in unserer Schule wohlfühlen und in Ruhe lernen, lehren und zusammenleben können.
MehrSchul- und Hausordnung Bewegte Grundschule Cottbus
Schul- und Hausordnung Bewegte Grundschule Cottbus Wir sind alle einzigartig! Wir sind eine Schule, in der wir miteinander lernen. Wir wollen, dass alle gerne zur Schule kommen. Stand 12.06.2012 1 1. An
MehrBetreuungsvertrag / Hausaufgabenhilfe
Förderverein der Grundschule Rechtenbach e.v. Weidenhäuser Str. 43 A 35625 Hüttenberg Betreuungsvertrag / Hausaufgabenhilfe Zwischen Name, Vorname des/der Erziehungsberechtigten: Anschrift: Telefon / Handy:
MehrKonzept zur. Hausaufgaben und Hortbetreuung
Konzept zur Hausaufgaben und Hortbetreuung Traumzauberland Chiemgau Bildquellenangabe: S. Hofschlaeger / pixelio.de Der Vertrag Der Vertrag zwischen unserer Hausaufgabenbetreuung und den Schülern & Eltern
MehrREGELN FÜR UNSER SCHULLEBEN
REGELN FÜR UNSER SCHULLEBEN In unserer Schule leben und arbeiten ca. 500 Menschen miteinander. Das fordert von allen Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und gegenseitiges Verständnis. Damit unser Schulleben
Mehr1.5 Absenzen und Urlaubsordnung
1.5 Absenzen und Urlaubsordnung 1.5.1 Absenzenordnung: Geltungsbereich Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen. Sie ist gestützt auf 22, 64, 69, 82, 90 und 91 des Bildungsgesetzes
MehrRegelung zum Einsatz von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an der Grundschule Tintenklecks
Regelung zum Einsatz von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen an der Grundschule Tintenklecks Inhaltliche Schwerpunkte: 1. Regelkatalog 2. Stufenplan zur Kontrolle der Regelumsetzung 3. Sanktionen und Löschregeln
MehrHerzlich willkommen. Mittwoch, 23. August 2017
Herzlich willkommen Mittwoch, 23. August 2017 Detailhandelsfachmann/-fachfrau EFZ Einleitung / Grundlagen Inhalt 1. Einstieg / Grundlagen 2. Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz uri) 3. Informationen
MehrSchul und Hausordnung
Rilke-Realschule Tapachstr. 60 70437 Stuttgart Schul und Hausordnung T O L E R A N T H Ö F L I C H E H R L I C H P Ü N K T L I C H G E R E C H T R espekt voreinander I dentifikation mit der Schule L eistungswillen
MehrVerordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schülerverordnung)
Schülerinnen- und Schülerverordnung 0.0 Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler (Schülerinnen- und Schülerverordnung) Vom 7. Mai 0 (Stand 8. August 0) Der Regierungsrat des
MehrSchulverfassung für Schülerinnen und Schüler der Gröbenbachschule
Schulverfassung für Schülerinnen und Schüler der Gröbenbachschule Die wertvollste Investition überhaupt ist die in unsere Kinder. nach Jean-Jacques Rousseau Eine wesentliche Grundlage für gutes Lehren
MehrAbsenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen
46.5. Absenzen- und Disziplinarordnung der kantonalen Berufsfachschulen Vom. Juni 009 (Stand. August 00) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt auf des Gesetzes über die Berufsbildung vom. September
MehrUmgangsformen. 8.1 Gute Umgangsformen. 8.2 Kleidung. 8.3 Benehmen. 8.4 Verhaltensstandards. TopTen
8. Umgangsformen 2 8.1 Gute Umgangsformen 8.2 Kleidung 8.3 Benehmen 8.4 Verhaltensstandards 8. Umgangsformen 3 Ich lege im persönlichen Verhalten Wert auf gute Umgangsformen. Ich bin pünktlich und zuverlässig,
MehrSCHULORDNUNG. 1. Rechte der Schüler und Eltern
SCHULORDNUNG HPS Heilpädagogische Schule Döttingen Schulstrasse 2a 5312 Döttingen SCHULORDNUNG Um das Leben in unserer Schulgemeinschaft angenehm zu gestalten, erlässt die Heilpädagogische Schule Döttingen
MehrSchulordnung für die Höhere Fachschule ICT * (HF-ICT)
68. Schulordnung für die Höhere Fachschule ICT * (HF-ICT) Vom 9. Juli 00 (Stand. August 04) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 4 des Gesetzes vom 0. Juni 985 ) über die Berufsbildung,
MehrErziehungsvereinbarung
Erziehungsvereinbarung für das Zusammenleben der Schulgemeinschaft an der Paul-Maar-Schule in Ober-Erlenbach, Bad Homburg v.d. Höhe. Wir verstehen die schulische Entwicklung der Schülerinnen und Schüler
MehrABMELDUNG VOM RELIGIONSUNTERRICHT
ABMELDUNG VOM RELIGIONSUNTERRICHT Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können ihre Kinder durch schriftliche Mitteilung an den örtlichen Kirchgemeindevorstand vom Religionsunterricht abmelden. Eine Abmeldung
MehrHausordnung des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums
Heinrich-Schliemann-Gymnasium Berlin-Pankow Dunckerstraße 64 10439 Berlin Telefon: +49 30 446895-0 E-Mail: schulleitung@hsg-berlin.de Internet: http://www.hsg-berlin.de Berlin, den 23.01.2018 Hausordnung
Mehrmit Muster-Handlungsablauf und Handreichungen bei Schulabsentismus
Dossier mit Muster-Handlungsablauf und Handreichungen bei Schulabsentismus Bin gespannt, wer meinem Plakat glaubt, 1. Version vom 19.5.2005 19.05.2005 0 INHALTSVERZEICHNIS Merkblatt Handlungsablauf mit
MehrKonzept zur Konfliktlösung bei Beschwerden
- Katholische Grundschule - Schulstraße 18-33442 Herzebrock-Clarholz Tel.: 05245/5868 E-Mail: wilbrandschule@gt-net.de Konzept zur Konfliktlösung bei Beschwerden Inhaltsverzeichnis 1. Bedeutung des Konzepts
Mehrb) Berufsleute, die sich ausserhalb eines Lehrverhältnisses an einer Berufsfachschule auf die Lehrabschlussprüfung vorbereiten, sowie
Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung an den Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen (Disziplinarreglement) (vom 4. Oktober 2004) Die Bildungsdirektion verfügt: I. Allgemeines Geltungsbereich
MehrLUDWIG - ERHARD SCHULE
Regeln für das Zusammenleben in der LUDWIG - ERHARD SCHULE LEGIENSTRASSE 5 65929 FRANKFURT AM MAIN Tel: 069 312001/02 FAX: 069 312079 1. Schulstruktur/Schulisches Leben hordn2.doc Die Ludwig-Erhard-Schule
MehrAbsenzen- und Disziplinarordnung der Maturitätsabteilungen und der Handelsschule der Kantonsschule Solothurn 1 )
44.48 Absenzen- und Disziplinarordnung der Maturitätsabteilungen und der Handelsschule der Kantonsschule Solothurn ) RRB vom 4. Mai 976 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 5 und 6 des
MehrAn unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann.
Hausordnung Leitgedanken Lernen An unserer Schule steht das Lernen im Vordergrund. Wir unternehmen alles, damit zielgerichtet, ruhig und konzentriert gelernt werden kann. Leben in der Gemeinschaft Eine
MehrJeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen (Karl Marx) Schulordnung
GRUNDSCHULE Bergstraße/Röchlinghöhe Völklingen Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen (Karl Marx) Schulordnung In unserer Schule kommen viele Menschen zusammen. Wir wollen uns alle
MehrKarl-Friedrich-Gymnasium Mannheim. Suchtmittelvereinbarung. Präambel
Suchtmittelvereinbarung Präambel Die Suchtmittelvereinbarung ist ein Instrument der Sekundärprävention in der Schule. In der Suchtmittelvereinbarung wird der Umgang mit Schülerinnen und Schülern geregelt,
MehrDie Bildungsverordnung legt im Art und 12.3 fest, dass
Einleitung Die Bildungsverordnung legt im Art. 12.2 und 12.3 fest, dass die Berufsbildnerin die Lerndokumentation quartalsweise kontrolliert und unterzeichnet. sie diese mindestens einmal pro Semester
MehrSchulordnung. gewaltfrei miteinander umgehen. 1
Buchholzer Schulordnung Waldschule Einen wichtigen Teil unserer Zeit verbringen wir in unserer Schule. Kinder und Erwachsene lernen hier gemeinsam. Sie alle wollen sich wohl dabei fühlen. Dies gelingt
MehrKanton St.Gallen Bildungsdepartement. Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Rektorat. Schulreglement. ISO 9001:2008 zertifiziert
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Gewerbliches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Rektorat Schulreglement ISO 9001:2008 zertifiziert Die Berufsfachschulkommission des Gewerblichen Berufs- und
MehrKatalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
1/7 Seiten ANLAGE II Katalog der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Erzieherische Maßnahmen Maßnahme 1. Mündlicher Tadel Entscheidende Stelle Sachliche Voraussetzungen Schulbezogenes, Verfahren 2. Ausführliches
MehrKindergarten und Primarschule Härkingen. Wir ziehen an einem Strick!
Wir ziehen an einem Strick! Juni 2015 1 Wir legen Wert auf ein Klima des Vertrauens, in welchem sich alle wohlfühlen und respektieren. Leitbild der Schule Härkingen Schülerinnen und Schüler, Mütter und
Mehr2.14. Nutzung privater elektronischer Medien in den öffentlichen Schulen der Gemeinde Arlesheim
2.14. Nutzung privater elektronischer Medien in den öffentlichen Schulen der Gemeinde Arlesheim KG / PS Nutzung Elektr. Medien 1 April 08 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Verantwortung 3. Inhalt und Umsetzung
MehrInfoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich
VEREIN FREIE KATHOLISCHE SCHULEN ZÜERICH Respekt ist Pflicht Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich An der Freien Katholischen Schule Zürich haben alle das Recht auf
MehrVertrag Vorlehre Detailhandel
Berufsschule für Detailhandel Zürich Exemplar für die Lernende/den den Vorlehrbetrieb Kopie für die Vertrag Vorlehre Detailhandel Die Vorlehre Detailhandel ist nicht Bestandteil der beruflichen Grundbildung
MehrWir sind eine große Gemeinschaft
610 031 Wir sind eine große Gemeinschaft Eine Gemeinschaft braucht Regeln Verhaltensvereinbarungen der für Lehrer Eltern Schüler Gültig ab dem Schuljahr 2011-12 Gemeinsam erarbeitet mit allen Schulpartnern
MehrRealschule Röthenbach
Realschule Röthenbach Schulordnung Die Schulordnung regelt das Zusammenleben aller Mitglieder der Schulfamilie. Sie soll einen ungestörten, kreativen und erfolgreichen Ablauf des Schulalltages gewährleisten.
MehrElternabend 7. Klassen
Abteilung Sekundarstufe I Elternabend 7. Klassen 7a, IIIa und IIIb Montag, 5. September 2016 Singsaal Riedern 1 Ziele Gemeinsame Grundanliegen von Eltern und Schule Schulleitung, Dienstweg Schulinformationen
MehrCHARTA DER PETER VISCHER- SCHULE
- 1 - CHARTA DER PETER VISCHER- SCHULE 2007 Koordinierungsgruppe der Peter-Vischer-Schule 2 SCHULCHARTA DER PETER-VISCHER-SCHULE Präambel Die Peter-Vischer-Schule ist unser gemeinsames Haus des Lernens,
MehrKonzept zur Elternarbeit
Kindergarten/Primarschule 5643 Sins Tel. 041 789 65 10 www.schulesins.ch Konzept zur Elternarbeit Dieses Konzept zur Elternarbeit legt für Kindergarten/Primarschule Sins die Rahmenbedingungen fest, welche
MehrHausordnung wohnen Nordstrasse
Hausordnung wohnen Nordstrasse Wo006F.anw / 11.09.17 / MMo wohnen Seite 1 von 6 INHALT 1. ALLGEMEINES... 3 1.1 Teilnahme an Versammlungen...3 1.2 Sauberkeit & Ordnung...3 1.3 Urlaub und Übernachtungen
MehrWegleitung Stand: 1. Juli 2010
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung Wegleitung Stand: 1. Juli 2010 zum Vollzug von: Schulgeldverordnung SRL 544 / Ziffer 8. Berufsfachschulen Disziplinarordnung SRL 432 / Verordnung zum Gesetz über
MehrArbeitsblatt im Trainingsraum
Arbeitsblatt im Trainingsraum Name Vorname Klasse Datum 1. Was habe ich gemacht? 2. Gegen welche Regeln habe ich verstoßen? 3. welche Folgen hatte mein Verhalten im Unterricht? 4. Ich will mich darum bemühen,
Mehr