Ausbildungsvereinbarung

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1 An die zukünftigen Lernenden Abteilung Berufsbildung (BB) BFF Bern Bern, im Juli 2014 Ausbildungsvereinbarung Liebe Lernende, lieber Lernender Wir freuen uns, dass Sie unsere Schule, die BFF Bern, besuchen und hoffen, dass es Ihnen bei uns gefällt und Sie das lernen können, was Sie weiterbringt. Sie und wir als Schule haben gemeinsame Ziele: Lernen und lehren. Sie und wir können unsere Ziele dann am besten erreichen, wenn wir das in einem guten Klima tun können: in einer gelebten, von allen mitgetragenen Schulkultur. Die BFF ist als Ort des Lernens und Lehrens ein Arbeitsort. So wie an jedem andern Arbeitsort auch, gelten bei uns besondere Regeln zum Teil andere als in der Freizeit, andere als in der Familie oder im Freundinnen- und Freundeskreis. Diese Ausbildungs- bzw. Schulvereinbarung hat den Charakter eines Vertrages zwischen der BFF, den Lernenden und deren Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern. Sie wird von allen Partnern gegenseitig unterzeichnet. Die Hausregeln, die Kleiderregeln und die Regeln für den Unterricht und die Schulzimmer sind Bestandteil dieser Vereinbarung und gelten für alle Lernenden, Lehrenden und Mitarbeitenden. Die Vereinbarung ist unterteilt in einen Abschnitt Grundregeln, die für alle Lernenden an der BFF gleichermassen gelten und in Spezialregeln, die nur für Lernende einzelner Abteilungen und/oder einzelner Bildungsangebote gelten. In diesem Sinn wünsche ich Ihnen und uns allen ein gutes Gelingen und viel Erfolg für die Lehrzeit. Sibylle Muntwiler Abteilungsleiterin BB und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 1/5

2 Grundregeln Die, der unterzeichnende Lernende verpflichtet sich insbesondere Anstand Anordnungen Pünktlichkeit / Verlässlichkeit Unterrichtssprache Sorgfalt Ferienordnung Hausregeln Kleiderregeln Regeln für den Unterricht und die Schulzimmer Absenzenordnung Volljährige Lernende Konsum von Tabak Konsum von Alkohol und Rauschmittel Einnahme von Medikamenten Externe Unterrichtsaufträge und Veranstaltungen die Regeln des Anstandes zu wahren. Dazu gehören das Grüssen, ein höflicher Umgangston und der Verzicht auf das Spucken. Unsere Sprache ist frei von rassistischen, sexistischen und verletzenden Tönen und wir verzichten auf Androhung und Anwendung von Gewalt. Das gilt sowohl für den direkten als auch für die virtuellen Kontakte über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter etc. oder Handy. den Anordnungen der Lehrenden Folge zu leisten. pünktlich zu Beginn des Unterrichts am vereinbarten Ort zu erscheinen. Unterrichtsbeginn heisst auch Arbeitsbeginn. Das nötige Material ist immer vorhanden und die aufgetragenen Arbeiten sind gewissenhaft ausgeführt. im Sportunterricht geeignete Turnkleidung und entsprechende Turnschuhe zu tragen. den Unterricht lückenlos zu besuchen. Das gilt auch für obligatorische Anlässe wie Projekttage und -wochen, Exkursionen, usw. sich an die Standardsprache im Unterricht zu halten. zu Gebäuden und Einrichtungen Sorge zu tragen und für Sachbeschädigungen die Verantwortung zu übernehmen. sich an die geltende Ferienordnung zu halten. die Hausregeln des Schulstandortes zu respektieren. die Kleiderregeln einzuhalten. die Regeln für den Unterricht und die Schulzimmer einzuhalten. die separat abgegebene Absenzenordnung als Teil dieser Vereinbarung einzuhalten. im Falle der Volljährigkeit, ihre, bzw. seine gesetzlichen Rechte und Pflichten selbständig wahrzunehmen. das Rauchen in allen Gebäuden und auf den markierten Rauchverbotsplätzen zu unterlassen. sowohl den Konsum als auch die Weitergabe zu unterlassen. Widerhandlungen können mit der Wegweisung von der Schule geahndet werden. lediglich vom Arzt verschriebene Medikamente einzunehmen. sich an die mündlich und/oder schriftlich kommunizierten Regeln und Anweisungen der Lehrperson zu halten. und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 2/5

3 Spezialregeln / Abteilung Berufsbildung Aufträge der Schule Die / der unterzeichnende Lernende verpflichtet sich, während der unterrichtsfreien Zeit, welche im Stundenplan mit Aufträge der Schule gekennzeichnet ist, für fächerübergreifende Aktivitäten, Gruppenaufträge, Klassenarbeiten etc. zur Verfügung zu stehen. Die / der unterzeichnende Lernende ist sich der pädagogischen und disziplinarischen Massnahmen bewusst. Sie / er verpflichtet sich, pädagogische Massnahmen der Lehrpersonen anzunehmen und / oder disziplinarische Massnahmen zu akzeptieren: Pädagogische Massnahmen Disziplinarische Massnahmen In schwierigen Situationen werden seitens der Lehrpersonen unterstützende pädagogische Massnahmen getroffen. Das kann sein: ein Gespräch mit der Lernenden/mit dem Lernenden, weiterführende Gespräche mit dem Lehrbetrieb, externe Lernberatung, Stützunterricht. Bei Vorliegen besonderer persönlicher Probleme kann von den Lehrpersonen die jugendpsychologische und / oder die schulärztliche Beratung empfohlen werden. Bemerkungen über ungenügendes Arbeits- und / oder Lernverhalten können in einer Gefährdungsmeldung in Bezug auf das Lehrverhältnis festgehalten und an zuständige Stellen, u.a. den Lehrbetrieb, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) verschickt werden. Bei Verstössen gegen die Ausbildungsvereinbarung, die Haus- und Kleiderregeln, die Regeln für den Unterricht und die Schulzimmer sowie die spezifische Absenzenordnung werden disziplinarische Massnahmen ergriffen: Die Lehrpersonen haben die Pflicht und das Recht bei Verstössen mit dem Betrieb Kontakt aufzunehmen. Bei einfachen Verstössen werden seitens der Lehrpersonen folgende Massnahmen getroffen: Gespräch, Nachsitzen, zusätzliche Hausaufgaben etc.. Bei wiederholten oder schweren Verstössen gegen die geltenden Ordnungen wird seitens der Lehrpersonen eine Aktennotiz erstellt. Aufgrund einer dritten Aktennotiz wird eine schriftliche Verwarnung verfasst. Weiterführende Schritte sind in der Regel kostenpflichtig: Erteilung eines schriftlichen Verweises mit Androhung des vorübergehenden Ausschlusses vom Unterricht oder des Ausschlusses von der Schule: Gebühr Fr Beantragung (an die Schulleitung) von einem vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht bis zu zwölf Wochen, während der/die betroffenen Lernenden in ihrem Lehrbetrieb arbeiten: Gebühr Fr oder Beantragung (bei der Schulleitung) um Ausschluss von der Schule bzw. um Auflösung des Lehrvertrages: Gebühr Fr und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 3/5

4 Zu Gesprächen kann der Lehrbetrieb, die Verantwortlichen des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, die / der Lernende sowie deren / dessen gesetzliche Vertretung, die Bereichs- und / oder Abteilungsleitung hinzugezogen werden. Dienstweg Für die Lernenden gilt folgender Dienstweg: Erste Ansprechperson ist immer die von einem Anliegen oder von einem Konflikt betroffene Lehrperson. Kommt es aus der Sicht der Lernenden / des Lernenden zu keiner Klärung oder Einigung, kann die Klassenlehrperson beigezogen werden. Gewichtigere Anliegen können der Reihe nach der Bereichsleitung, der Abteilungsleitung, dem Direktor und schliesslich dem MBA unterbreitet werden. Es ist wichtig, keine der erwähnten Stellen zu überspringen. Die / der Lernende bestätigt mit ihrer / seiner Unterschrift, die Ausbildungsvereinbarung zur Kenntnis genommen zu haben und sie einzuhalten. Name / Vorname: (Druckbuchstaben) Ausbildung: Klasse: Datum: Unterschrift der Lernenden / des Lernenden: Die unterzeichnende gesetzliche Vertretung verpflichtet sich die Schule in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Datum: Unterschrift der gesetzlichen Vertretung: (für Lernende unter 18 Jahren) Bern, Juli 2014 Sibylle Muntwiler, Abteilungsleiterin BB: _ und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 4/5

5 Doppel für die Abteilungsleitung BB (Letzte Seite) Bitte der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer in der ersten Woche unterzeichnet abgeben. Die / der Lernende bestätigt mit ihrer / seiner Unterschrift, die Ausbildungsvereinbarung zur Kenntnis genommen zu haben und sie einzuhalten. Name / Vorname: (Druckbuchstaben) Ausbildung: Klasse: Datum: Unterschrift der Lernenden / des Lernenden: Die unterzeichnende gesetzliche Vertretung verpflichtet sich die Schule in der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Datum: Unterschrift der gesetzlichen Vertretung: (für Lernende unter 18 Jahren) Bern, Juli 2014 Sibylle Muntwiler, Abteilungsleiterin BB: _ und Organisation/Administration/BB_Ausbildungsvereinbarung_ab 2014.docx, BRC 5/5

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