Studienordnung für das Studium des Faches Chemie. im Studiengang Lehramt an Gymnasien. an der Universität Kaiserslautern. vom

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1 Studienordnung für das Studium des Faches Chemie im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Kaiserslautern vom Auf Grund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes vom 23. Mai 1995 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. S. 463), BS , hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Chemie der Universität Kaiserslautern am 30. Juni 1999 die nachfolgende Studienordnung beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiums 3 Studienvoraussetzungen 4 Studienbeginn 5 Aufbau und Dauer des Studiums, Studienabschnitte und Prüfungen 6 Lehrveranstaltungen 7 Studiennachweise 8 Zahlenmäßige Beschränkungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen 9 Selbst- und Fernstudium 10 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 11 Studienberatung 12 Schlussbestimmungen Studienplan 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der "Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien" vom 7. Mai 1982 (GVBl. S. 157), zuletzt geändert durch die dritte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 8. September 1999 (GVBl. S. 233), im folgenden mit LVO bezeichnet, und der "Ordnung für die Zwischenprüfung des Fachbereiches Chemie der Universität Kaiserslautern für Studierende des Lehramts an Gymnasien mit Chemie als 1. oder 2. Fach" vom 15. Januar 1976 (StAnz S. 183), zuletzt geändert durch Ordnung vom (StAnz S. ##), Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums der Chemie für das Lehramt an Gymnasien mit Chemie als 1. oder 2. Fach. 1

2 2 Ziel des Studiums (1) Der Erwerb der Befähigung zur Erteilung von Chemieunterricht an Gymnasien gilt als Hauptziel des Studiums des Faches Chemie im Studiengang Lehramt an Gymnasien. Nachfolgend wird dieses Studium als LAG Chemie bezeichnet; im Falle einer notwendigen Spezifizierung von 1. oder 2. Fach ist dies in Klammern angegeben. (2) Darüber hinaus sollen auf einem eng begrenzten Gebiet der Chemie in einer Projektstudie die Grundlagen geschaffen werden, die für die Bearbeitung chemischer Probleme nach wissenschaftlichen Methoden notwendig sind. Bei LAG Chemie (1. Fach) wird mit der Anfertigung der Wissenschaftlichen Prüfungsarbeit das chemisch-wissenschaftliche Arbeiten vertieft. 3 Studienvoraussetzungen Über die allgemeine Hochschulreife oder eine vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung als gleichwertig anerkannte Berechtigung zum Hochschulstudium hinaus bestehen keine weiteren rechtlichen Voraussetzungen für das Studium LAG Chemie. Gute Grundkenntnisse entsprechend den Lehrplänen der Gymnasien in den Fächern Chemie, Physik und Mathematik begünstigen insbesondere in der Anfangsphase des Studiums den Studienerfolg. Die Praktika während des Studiums setzen manuelles Geschick und gute Beobachtungsgabe voraus. Die Benutzung fremdsprachlicher, vor allem englischer Literatur, ist wichtig. Die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse sollten bei Aufnahme des Studiums vorhanden sein bzw. möglichst bald erworben werden. 4 Studienbeginn Das Lehrangebot ist auf einen Studienbeginn im Wintersemester abgestimmt, daher soll das Studium im Wintersemester aufgenommen werden. Sämtliche Lehrveranstaltungen der Chemie können nur einmal im Jahr angeboten werden. Für einen geplanten Studienbeginn im Sommersemester wird ein vorheriges Gespräch mit der für das Lehramtsstudium zuständigen Studienberatung des Fachbereichs Chemie zur Aufstellung eines Stundenplans dringend empfohlen. 5 Aufbau und Dauer des Studiums, Studienabschnitte und Prüfungen (1) Das Studium LAG Chemie gliedert sich in folgende Studienabschnitte: 1. Das Grundstudium mit einer Dauer von vier Semestern mit anschließender Zwischenprüfung. 2

3 2. Das Hauptstudium mit einer Dauer von vier Semestern mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien als Abschluß. Für den ersten Teil dieser Prüfung, die wissenschaftliche Prüfungsarbeit, ist das achte Semester und für den zweiten Teil, die mündliche und schriftliche Prüfung, das neunte Semester vorgesehen. (2) Im Studium LAG Chemie sind die chemischen Fächer Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie sowie die Ergänzungsfächer Physik und Mathematik vertreten. Darüber hinaus beinhaltet das Studium fachdidaktische Lehrveranstaltungen und einen interdisziplinären Bereich aus Biochemie, Toxikologie und Zellbiologie. Im Hauptstudium ergänzen Wahlpflicht- sowie Wahllehrveranstaltungen die Ausbildung. Für die Wahlpflichtveranstaltungen können die Studierenden die im Fachbereich Chemie der Universität Kaiserslautern angebotenen Lehrveranstaltungen heranziehen. Bei LAG Chemie (1. Fach) sollte das Wahlpflichtpraktikum (Projektstudie) aus dem Bereich gewählt werden, in dem anschließend die wissenschaftliche Prüfungsarbeit angefertigt wird. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wahlpflichtpraktikums wird im entsprechenden Fach/Arbeitsgebiet ein Anrecht auf einen Arbeitsplatz für die wissenschaftliche Prüfungsarbeit erworben. Wahllehrveranstaltungen sind zusätzliche, freiwillige Lehrveranstaltungen, die über den engeren Rahmen des Fachstudiums hinausführen und zu dessen Ergänzung dienen. Es sollten vornehmlich Lehrveranstaltungen ausgewählt werden, die zum Verständnis von interdisziplinären Problemen beitragen. Hierzu gehören insbesondere auch die im Rahmen des "Studium integrale" angekündigten Lehrveranstaltungen. (3) Der verpflichtende gesamte Anteil an Chemie-Lehrveranstaltungen für das Studium LAG Chemie beträgt 47 SWS Vorlesungen, Seminare und Übungen sowie 42 SWS Praktika. Davon entfallen auf das Grundstudium 25 SWS Vorlesungen, Übungen und Seminare sowie 13 SWS Praktika als Pflichtveranstaltungen. Das Hauptstudium schreibt verpflichtend 22 SWS Vorlesungen, Übungen und Seminare sowie 29 SWS Praktika vor; in diesen Zahlen ist ein Wahlpflichtanteil von 2 SWS Vorlesung und 8 SWS Praktikum enthalten. Die Anzahl der verpflichtenden fachfremden Stunden (Mathematik, Physik und Strahlenschutz, sowie Zellbiologie im interdisziplinären Bereich) im Studium LAG Chemie ist abhängig von der Wahl des anderen Faches; sie beträgt entweder 2 SWS bei Physik als anderem Fach, 10 SWS bei Mathematik oder Informatik als anderem Fach, 13 SWS bei Biologie als anderem Fach oder 14 SWS bei Sozialkunde als anderem Fach. Dieser variable Zeitumfang sowie ein Anteil von 4 SWS für Wahllehrveranstaltungen sind in den oben angegebenen Zahlen nicht eingeschlossen. Die genaue Aufgliederung der Lehrveranstaltungen der einzelnen Fächer geht aus dem Anhang zu dieser Studienordnung hervor. (4) Die Zwischenprüfung für LAG Chemie findet in den Fächern Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie statt. In der Zwischenprüfung müssen die Studierenden nachweisen, daß sie sich im Fach Chemie die für eine erfolgreiche Fortführung des Studiums notwendigen Kenntnisse angeeignet haben. Die Zwischenprüfung erfolgt nach Maßgabe der Zwischenprüfungsordnung (s. 1). Das Hauptstudium kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Zwischenprüfung ohne Einschränkung aufgenommen werden (s. 6 Abs. 3 und Abs. 4). (5) Für die Anfertigung der in Chemie (1. Fach) durchzuführenden wissenschaftlichen Prüfungsarbeit stehen vier Monate nach Bekanntgabe des Themas zur Verfügung (s. 12 Abs. 4 Nr. 3 LVO). Bei der Durchführung einer experimentellen wissenschaftlichen Prüfungsarbeit beginnt die Frist erst nach Beendigung der experimentellen Phase, die nach vier Monaten abgeschlossen sein sollte, nach sechs Monaten jedoch abgeschlossen sein muss. 3

4 (6) Der zweite und dritte Teil der Ersten Staatsprüfung für LAG Chemie beinhalten die schriftliche und mündliche Prüfung in den chemischen Fächern sowie eine mündliche Prüfung in Fachdidaktik, die gegebenenfalls durch eine entsprechende Studienleistung ersetzt werden kann, die unter prüfungsähnlichen Bedingungen zu erbringen ist. Die in Form von 2 Klausuren durchgeführte schriftliche Prüfung und die mündliche Prüfung in den chemischen Fächern erstrecken sich auf die drei Teilgebiete Anorganische, Organische und Physikalische Chemie. (7) Die Prüfungen nach 5 Abs. 5 und Abs. 6 werden durch die LVO geregelt. 6 Lehrveranstaltungen (1) Das Veranstaltungsangebot wird vom Fachbereich Chemie für jedes Semester aufgestellt und bekanntgegeben. In den Lehrveranstaltungen werden folgende Unterrichtsformen verwendet: Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminare. 1. Vorlesungen; Sie sind Darstellungen wichtiger Gebiete des Studienfaches, die erforderlich sind, um den Studierenden eine Orientierung über Inhalte und Methoden des Studienfaches und die Auswahl des notwendigen Fachwissens (Stoffumfang) zu geben. 2. Übungen: Diese sind vorlesungsbegleitende Veranstaltungen, in denen das gebotene Fachwissen weiter erläutert wird. Sie verlangen neben der aktiven Teilnahme auch eine regelmäßige Vorund Nachbereitung des zugehörigen Lernstoffes. In Übungen wird der Lernerfolg über das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests kontrolliert und durch einen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme bestätigt. 3. Praktika: In den Praktika sollen die Teilnehmenden die in Vorlesungen, Seminaren und Übungen sowie im Selbststudium erworbenen Kenntnisse durch eigenes Experimentieren an ausgewählten Beispielen erweitern und vertiefen. Grundpraktika werden als Kurspraktika, bei denen nach einem feststehenden Programm bestimmte Experimente zu bestimmten Zeiten durchzuführen sind, angeboten. Das als Projektstudie durchgeführte Wahlpflichtpraktikum dient dem Erlernen von Arbeitstechniken, die für eigenes wissenschaftliches Arbeiten notwendig sind. 4. Seminare: In Seminaren wird das innerhalb einer Vorlesung oder eines Praktikums erworbene Wissen unter Anleitung erweitert und vertieft. Für Seminare wird nach erfolgreicher Bearbeitung der gestellten Aufgaben ein qualifizierter Leistungsnachweis erteilt. (2) An den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen soll, wenn nicht anders vermerkt, in der Reihenfolge des im Anhang angegbenen Studienplans teilgenommen werden. (3) Die in dem jeweiligen Teilgebiet bestandene Zwischenprüfung ist Voraussetzung für das organisch-chemische bzw. physikalisch-chemische Praktikum für LAG Chemie. An dem als Blockveranstaltung durchgeführten Wahlpflichtpraktikum kann in der Regel frühestens nach dem sechsten Semester teilgenommen werden; dabei sollte der praktische Teil vor Beginn der Vorlesungen im siebten Semester absolviert werden. Für die Durchführung des Wahlpflichtpraktikums in Anorganischer, Organischer oder Physikalischer Chemie ist ein erfolgreich abgeschlossenes Grundpraktikum in dem entsprechenden Fach Voraussetzung. (4) Zum Beginn der experimentellen Arbeiten für die wissenschaftliche Prüfungsarbeit bei LAG Chemie (1. Fach) muss die Zwischenprüfung abgeschlossen und in der Regel das Wahlpflichtpraktikum absolviert sein. 4

5 (5) Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen, über die ein Leistungs- oder Teilnahmenachweis als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zu erbringen ist, sind in Übereinstimmung mit der "Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien" (s. 1) und der "Zwischenprüfungsordnung" (s. 1) im nachfolgenden 7 aufgeführt. (6) Empfohlen wird - soweit angeboten - die Teilnahme an einem schulischen Fachpraktikum, das entweder das zweiwöchige Schulpraktikum oder den Leistungsnachweis des erziehungswissenschaftlichen Begleitstudiums gemäß Abschnitt A Nummer I.1.4 der Anlage zur LVO ersetzt. 7 Studiennachweise (1) Die Zulassung zur Zwischenprüfung für LAG Chemie setzt die Vorlage von folgenden Studiennachweisen voraus: - Je ein qualifizierter Leistungsnachweis zu den Lehrveranstaltungen Anorganisches und analytisch-chemisches Praktikum I mit Seminar für LAG Chemie Anorganisches und analytisch-chemisches Praktikum II mit Seminar für LAG Chemie - Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Übung zu den Vorlesungen: Anorganische und Allgemeine Experimentalchemie Einführung in die Organische Chemie (OC I) Physikalische Chemie I für LAG Chemie Mathematik I oder Mathematik II für LAG Chemie, wenn nicht Mathematik oder Physik das andere Fach darstellt oder der Schein über das andere Fach erworben wurde. - Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Praktikum in Physik für LAG Chemie, wenn nicht Physik das andere Fach darstellt. (2) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind bei LAG Chemie folgende Studiennachweise erforderlich: - Je ein qualifizierter Leistungsnachweis zu den Lehrveranstaltungen: Organisch-chemisches Praktikum mit Seminar für LAG Chemie Praktikum Physikalische Chemie mit Seminar für LAG Chemie Didaktik des Chemieunterrichts mit Seminar Schulexperimente und Experimentalvorträge in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie mit Seminar (1 Schein) - Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen: Toxikologie I für Chemiker Einführung in den Strahlenschutz (soweit der Nachweis nicht im anderen Fach erbracht wird) - Nachweis der Teilnahme am Wahlpflichtpraktikum (Projektstudie) - Exkursionsschein im Rahmen der Vorlesung "Alltagsrelevante Verfahren der Chemie I oder II" (3) Für LAG Chemie (2. Fach) sind die Leistungsnachweise gemäß Absatz 2 für die Zulassung zu den übrigen Teilen der Ersten Staatsprüfung erforderlich. (4) Im Falle von LAG Chemie (1. Fach) sind zur Zulassung zum ersten Teil der ersten Staatsprüfung in der Regel der Teilnahmeschein für das Wahlpflichtfach (Projektstudie) sowie der Schein zum Organisch-chemischen Praktikum mit Seminar für LAG Chemie oder der Schein zum Praktikum Physikalische Chemie mit Seminar für LAG Chemie vorzuweisen. Für die Zulassung zu den 5

6 übrigen Teilen der ersten Staatsprüfung sind für LAG Chemie (1. Fach) die restlichen Leistungsnachweise gemäß Absatz 2 zusammen mit der Bescheinigung über die Abgabe der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit vorzulegen. (5) Der Erwerb des benoteten Übungsscheins zur Vorlesung "Einführung in die Organische Chemie (OCI)" erfolgt durch die Teilnahme an Tests, die zusammen bewertet werden. Als Wiederholungsmöglichkeit wird ein Gesamttest nach Beendigung der zweiten Veranstaltung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, jedoch spätestens vor Beginn der Vorlesungen des darauffolgenden Semesters angeboten. Der Erwerb der benoteten Übungsscheine zu den Vorlesungen "Anorganische u. Allgemeine Experimentalchemie", "Physikalische Chemie I für LAG Chemie" und "Toxikologie I für Chemiker" sowie des unbenoteten Übungsscheins in Mathematik I oder II für LAG Chemie erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Test im Anschluss an die jeweilige Lehrveranstaltung mit einer Wiederholungsmöglichkeit im darauffolgenden Semester. (6) Der benotete Schein zu der Lehrveranstaltung "Schulexperimente und Experimentalvorträge in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie mit Seminar" (Schulversuchspraktikum) wird nach Teilnahme an dem Praktikum "Schulexperimente" und nach jeweils erfolgreichen Experimentalvorträgen in den drei Teildisziplinen mit Seminar erteilt. Bei der Note werden die Ergebnisse der Experimentalvorträge aus der Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie zu je einem Drittel berücksichtigt. (7) Der qualifizierte Leistungsnachweis in Fachdidaktik wird durch Teilnahme am Seminar zur Fachdidaktik und der erfolgreichen Bearbeitung der hierbei gestellten Aufgaben erworben. (8) Der Schein zum Kurs "Einführung in den Strahlenschutz" wird über die erfolgreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung erworben. (9) Für alle Praktika mit einem qualifizierten Leistungsnachweis bestätigt dieser a. eine praktische Leistung (unbenotet), b. eine theoretische Leistung (benotet). Teil a wird erworben durch die erfolgreiche Teilnahme an der Veranstaltung, Teil b durch mindestens zwei benotete Studienleistungen im Rahmen eines Seminars. Beim Schulversuchspraktikum werden für Teil b die Experimentalvorträge mit Seminar als theoretische Leistung nach Absatz 6 gewertet. (10) Soweit eine Benotung von Übungs- oder Praktikumsscheinen vorgesehen ist, erfolgt diese nach 9 Abs. 1 der Zwischenprüfungsordnung, wobei zur Erlangung des Scheines mindestens die Note ausreichend (4,0) erforderlich ist. (11) Der Studiennachweis zum Wahlpflichtfachpraktikum wird nach Teilnahme am Praktikum (Projektstudie) und nach Abgabe des Berichts über die erzielten Ergebnisse erteilt. (12) Der Schein zur Exkursion im Rahmen der Vorlesung "Alltagsrelevante Verfahren der Chemie II" (oder I) wird nach der Teilnahme an der Exkursion erteilt. 8 Zahlenmäßige Beschränkungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen Zahlenmäßige Beschränkungen für die Teilnahme an Praktika können nach Maßgabe der vorhandenen Arbeitsplätze, der personellen Ausstattung sowie aus Sicherheitsgründen notwendig wer- 6

7 den. Im einzelnen entscheidet hierüber der Fachbereichsrat. Die Verpflichtung des Fachbereichs, das nach dieser Studienordnung notwendige Lehrangebot sicherzustellen, bleibt unberührt. 9 Selbst- und Fernstudium Diese Studienordnung geht davon aus, daß die Studierenden die besuchten Lehrveranstaltungen in häuslicher Arbeit vertiefen und sich insbesondere auf Praktika, Übungen und Seminare vorbereiten. Ein Fernstudium ist wegen der Praktika derzeit nicht möglich. 10 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, ist in 7 und 18 LVO geregelt. 11 Studienberatung (1) Neben einer allgemeinen Studienberatung, die als zentrale Beratung an der Universität Kaiserslautern durchgeführt wird, findet eine Studienfachberatung im Fachbereich Chemie statt (s. Vorlesungsverzeichnis). Detailinformationen zu einzelnen Unterrichtsveranstaltungen sind von den jeweils zuständigen Hochschullehrern erhältlich. (2) Studierende sollten eine Studienfachberatung insbesondere in folgenden Fällen in Anspruch nehmen: - zu Studienbeginn, insbesondere bei einem Studienbeginn im Sommersemester, - nach nicht bestandenen Prüfungen, - bei Überschreiten der Regelstudienzeit, - im Falle von Studienfach- bzw. Studiengang- oder Hochschulwechsel. (3) In Prüfungsangelegenheiten berät der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bzw. die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes. 12 Schlussbestimmungen (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger in Kraft. Gleichzeitig tritt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 die Studienordnung für das Studium des Faches Chemie für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Kaiserslautern vom 27. Oktober 1983 (StAnz. S. 993) außer Kraft. 7

8 (2) Die in Absatz 1 bezeichnete Studienordnung vom 27. Oktober 1983 gilt weiter für Studierende, die das Studium im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Kaiserslautern bereits vor dem 1. Oktober 1999 aufgenommen haben und nach Maßgabe von Artikel 2 Abs. 3 der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 8. September 1999 zur Ablegung der Ersten Staatsprüfung nach der vor dem 1. Oktober 1999 geltenden Fassung der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zugelassen werden. Kaiserslautern, den Der Dekan des Fachbereichs Chemie der Universität Kaiserslautern Prof. Dr.-Ing. S. Ernst 8

9 Anhang zu 5 Abs. 3 und 6 Abs. 2: Übersicht der Lehrveranstaltungen für das Studium LAG Chemie (Studienplan) In dieser Übersicht sind alle Lehrveranstaltungen, wie sie zur Absolvierung eines geordneten Studiums innerhalb der einzelnen Studienabschnitte notwendig sind, in sinnvoll aufbauender Folge aufgeführt. Sie enthält das Mindestangebot an Lehrveranstaltungen, die den notwendigen Stoff, die erforderlichen Kenntnisse und experimentellen Fähigkeiten für den angestrebten Studienabschluß vermitteln. Je nach dem gewählten anderen Studienfach kann auch eine Verschiebung von Lehrveranstaltungen in andere Semester günstiger sein. Die Zahlenangaben sind Semesterwochenstunden. In der nachfolgenden Übersicht sind folgende Abkürzungen verwendet: V S/Ü Pr P QLn NeT NT Wpv Wv LiB Vorlesungen Seminare und Übungen Praktika Pflichtveranstaltungen Qualifizierter Leistungsnachweis (benotet) Nachweis der erfolgreichen Teilnahme notwendig Nachweis der Teilnahme notwendig Wahlpflichtveranstaltungen Wahllehrveranstaltungen für interdisziplinäre Studien Lehrveranstaltung aus dem interdisziplinären Bereich 9

10 1. Studienabschnitt (Ausbildung bis zur Zwischenprüfung) 1. Semester V Pr S/Ü Bemerkungen Allgemeine und anorganische Experimentalchemie *) 4 2 P, NeT Analytische Chemie I 2 P Mathematik I für LAG Chemie 3 1 P, NeT a,b) Einführung in die Physik I für LAG Chemie 2 P Stunden für Chemie: [8] 6 2 Fachfremde Stunden: [0 bzw. 2 bzw. 6] 0/2/5 0/1 2. Semester Analytische Chemie II 2 P Einführung in die Organische Chemie (OC I) 3 1 P, NeT Einführung in die Physik II für LAG Chemie 2 P Physikalisches Praktikum für LAG Chemie 4 P, NeT c) Stunden für Chemie: [6] 5 1 Fachfremde Stunden: [0 bzw. 6] 0/2 0/4 3. Semester Anorganische Chemie I (Chemie der Hauptgruppen Elemente) 2 P Organische Chemie II (Mechanismen) 3 P Anorganisch und analytisch-chemisches Praktikum I für LAG Chemie Stunden für Chemie: [15] Semester Anorganisch und analytisch-chemisches Praktikum II für LAG Chemie 9 1 P, QLn d) 4 1 P, QLn d) Physikalische Chemie I für LAG Chemie 3 1 P, NeT Einführung in die Zellbiologie e) 1 LiB Stunden für Chemie: [9] Fachfremde Stunden [0 bzw. 1] 0/1 a Nicht erforderlich, wenn Informatik, Mathematik oder Physik das andere Studienfach ist. b Alternativ zu Mathematik I kann auch Mathematik II (im 2. Semester) gehört werden und der entsprechende Schein eingebracht werden. c Nicht erforderlich, wenn Physik das andere Studienfach ist. d Kann vom 3./4. Semester auch in das 1./2. Semester verschoben werden. e Nicht erforderlich, wenn Biologie das andere Studienfach ist *) Breiter Überblick über das Studienfach Chemie 10

11 2. Studienabschnitt (Ausbildung bis zur Ersten Staatsprüfung) V Pr S/Ü Bemerkungen 5. Semester Physikalische Chemie II für LAG Chemie 2 P Praktikum Physikalische Chemie für LAG Chemie 5 1 P, QLn Einführung in die Biochemie (Biochemie I) 2 P, LiB Alltagsrelevante Verfahren der Chemie I 1 P Toxikologie I für Chemiker 1 LiB, NeT Einführung in den Strahlenschutz 1 Interdisziplinäre Wahllehrveranstaltungen f) 4 Wv Stunden für Chemie: [12] Fachfremde Stunden: [1] 1 6. Semester Anorganische Chemie II (Chemie der Nebengruppenelemente, Komplexchemie) 2 P Organische Chemie III (Spektroskopie) 2 P Organisch-chemisches Praktikum für LAG Chemie 10 2 P, QLn Alltagsrelevante Verfahren der Chemie II mit Exkursion 2 P, NT g) Stunden für Chemie: [18] Semester Schwerpunktbildung 2 8 Wpv h), Wpv i,j), NT Didaktik des Chemieunterrichts mit Seminar k) 2 2 P, QLn Stunden für Chemie: [14] Semester Schulexperimente und Experimentalvorträge in Anorganischer, Organischer und 6 1 P, QLn Physikalischer Chemie mit Seminar Stunden für Chemie: [7] 6 1 F Gesamtumfang 4 SWS; aus dem Lehrangebot der Universität Kaiserslautern wählbar; kann im 5., 6., 7. oder 8. Semester gehört werden G wenn zur Vorlesung Alltagsrelevante Verfahren der Chemie I eine Exkursion durchgeführt wird, so kann auch dieser Schein eingebracht werden. H aus dem Lehrangebot der Anorganischen, Organischen oder Physikalischen Chemie oder des Faches des Projektpraktikums wählbar I kann auch im 8. Semester gewählt werden. J Projektstudie in einem chemischen Fortgeschrittenenpraktikum (ohne Seminar), 3 Wochen ganztägig. Über die Ergebnisse dieser Projektarbeit wird ein schriftlicher Bericht angefertigt. Der experimentelle Teil des Praktikums sollte vor Beginn der Vorlesungen im 7. Semester absolviert werden. K 5. oder 7. Semester. 11

12 Die Vorlesung "Anorganische und Allgemeine Experimentalchemie" behandelt elementare Grundlagen der Chemie sowie die Stoffchemie der wichtigsten chemischen Hauptgruppenelemente und deren Verbindungen. Die Lehrveranstaltungen "Analytische Chemie I und II" und "Anorganisch und Analytischchemisches Praktikum I und II für LAG Chemie" führen in die qualitative und quantitative anorganische Analytik ein. Die Vorlesungen "Anorganische Chemie I und II" ergänzen und vertiefen die Stoffchemie der Hauptgruppenelemente bzw. der Nebengruppenelemente (Komplexchemie). Die Vorlesungen "Einführung in die Organische Chemie" (OC I), "Organische Chemie II" (Mechanismen) und "Organische Chemie III" (Spektroskopie) geben einen Überblick über die Stoffeigenschaften und grundlegenden Reaktionen organischer Verbindungen, die Mechanismen von Reaktionen und die spektroskopische Analytik der wichtigsten organisch-chemischen Substanzklassen. Im "Organisch-chemischen Praktikum für LAG Chemie" werden diese Lehrinhalte vertieft; gleichzeitig wird präparatives Experimentieren erlernt. In der Vorlesung "Physikalische Chemie I für LAG Chemie" wird in einem Überblick das Gesamtgebiet der Physikalischen Chemie (Thermodynamik, Elektrochemie, Kinetik sowie Atom- und Molekülbau) vorgestellt; in der Vorlesung "Physikalische Chemie II für LAG Chemie" werden spezielle Kapitel aus diesem Fachgebiet wie z. B. Molekülspektroskopie intensiver behandelt. Im "Praktikum Physikalische Chemie für LAG Chemie" sind grundlegende Experimente aus den verschiedenen Richtungen der Physikalischen Chemie durchzuführen. Die obligatorischen Ergänzungsfächer Mathematik und Physik sollen vor allem das Erlernen der Physikalischen Chemie erleichtern. Die Vorlesung "Einführung in die Biochemie" trägt zum Verständnis chemischer Vorgänge im lebenden Organismus bei. In den Vorlesungen "Toxikologie I für Chemiker" und "Einführung in den Strahlenschutz" werden die Grundlagen zur Risikobewertung im Umgang mit chemischen Substanzen bzw. mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung vermittelt. Die Einführungsvorlesungen in Allgemeiner und Anorganischer Chemie sowie in Organischer Chemie behandeln auch die historische Entwicklung in den einzelnen Fachdisziplinen sowie ökologische Probleme der Chemie, sie geben zusätzlich eine orientierende Übersicht über das Gesamtgebiet des Studienfaches. In dem als Projektstudie durchgeführten Wahlpflichtpraktikum sollen die Grundlagen geschaffen werden, chemische Probleme nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Es wird in einer der im Fachbereich Chemie der Universität Kaiserslautern vorhandenen Arbeitsgruppen absolviert. 12

13 Die Vorlesung "Didaktik des Chemieunterrichts mit Seminar" behandelt die Prinzipien der allgemeinen Didaktik unter besonderer Berücksichtigung des Chemieunterrichts. Die Lehrveranstaltung "Schulexperimente und Experimentalvorträge in Anorganischer, Organischer und Physikalischer Chemie mit Seminar" bereitet ebenfalls gezielt auf die spätere Tätigkeit am Gymnasium vor. Hierbei werden Versuche unter schulpraktischen Bedingungen durchgeführt. In den Vorlesungen "Alltagsrelevante Verfahren der Chemie I und II" werden chemische Prozesse vorgestellt, die als Basis für die moderne Industriegesellschaft gelten. Die hier vermittelten Lehrinhalte, die durch eine Exkursion in einen entsprechenden Betrieb unterstützt werden, sind für den späteren Chemieunterricht an Gymnasien als äußerst wichtig einzustufen. 13

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