Schwangerenvorsorge. PD Riehn Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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1 Schwangerenvorsorge

2 Schwangerschaftsfeststellung Schwangerschaftszeichen Unsicher Morgendliches Erbrechen Vermehrter Speichelfuß Chloasma uterinum, Linea fusca Brustspannen Abnorme Gelüste Wahrscheinlich Sekundäre Amenorrhö Lividität der Vagina und des Introitus vaginae Auflockerung und Vergrößerung des Uterus Hegar-Zeichen, Piskacek-Ausladung Fortbestehen der erhöhten Basaltemperatur Sicher HCG-Test positiv Sonographischer Nachweis der Schwangerschaft Kindsteile bzw. bewegungen zu tasten

3 Klinische Schwangerschaftszeichen a Hegar-Schwangerschaftszeichen b Piskacek-Ausladung

4 Stand des Fundus uteri

5 Basaltemperaturmessung

6 HCG-Bestimmung

7 Sonographische Bestätigung einer Gravidität

8 Endometriumring mit Chorionhöhle (4.SSW)

9 Embryo und Dottersack (6. SSW)

10 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung

11 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung Grundlagen Mutterschaftsrichtlinien Richtlinien über die ärztliche Betreuung in der Schwangerschaft und nach der Geburt. (Einzelheiten zu Vorsorgeuntersuchungen und Beratung der Schwangeren) Mutterschutzgesetz Gesetzliche Regelungen hinsichtlich veränderten beruflichen Arbeitsbedingungen, Schutzfristen, Beschäftigungsverboten, Erziehungsgeld und urlaub.

12 Bestimmung des Gestationsalters und des voraussichtlichen Entbindungstermines Anhand von letzter Menstruation u. Konzeptionstermin 280 Tage = 40 SSW = 10 Lunarmonate VET nach Naegele-Regel: 1.Tag der LP 3 Monate + 7 Tage (+ 1 Jahr) VET: Konzeptionstermin 3 Monate - 7 Tage Gravidarium* Größe des Uterus / Stand des Fundus uteri Erste Kindsbewegungen Sono-Biometrie

13 Gravidarium

14 Voraussichtlicher Entbindungstermin anhand von letzter Menstruation errechnet

15 Regelwidrige Schwangerschaftsdauer Abort (Fehlgeburt) Ausstoßung einer abgestorbenen Frucht bis zu einem Gewicht von 499 g. Frühgeburt Beendigung der Schwangerschaft vor Vollendung der 37.SSW bzw. < 259 Tag bzw. < 36.SSW+7 Tage. Darunter fällt jedes Kind ab einem Geburtsgewicht von 500 g und auch jedes lebend geborene Kind mit einem Geburtsgewicht < 500 g. Übertragung (post-date-labor) Schwangerschaftsdauer > 42 SSW

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21 Künzel et al. (2003): Bei 50 % aller antenatalen Todesfälle lassen sich die Risikofaktoren: sozialer Problemfall, Diabetes mellitus, mütterliches Alter über 35 Jahre, und Rauchen sichern.

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23 Beratung der Schwangeren Ernährung 2300 kcal (9700 kj) Proteinanteil (70 85 g) Kohlenhydrate ( g) Bedarf an Eisen, Kalzium, Phosphat Jodid 200 µg/d Folsäure 0,4 g/d (Neuralrohrdefekte ) NaCl( ) Alkoholkonsum und Rauchen Alkoholembryo- und fetopathie IUGR

24 Embryofetales Alkoholsyndrom Zu 100 % vermeidbar!

25 Beratung der Schwangeren Sport und körperliche Belastungen Reisen Sexualverhalten Duschen, Baden, Sauna Schutzimpfungen Lebendimpfstoffe sind kontraindiziert Totimpfstoffe können bei erhöhter Gefährdung verabreicht werden (z.b. Tetanus, Influenza). Passivimmunisierung möglich Medikamente, Röntgendiagnostik Pränataldiagnostik

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27 Leopoldsche Handgriffe

28 Handgriff nach Zangemeister

29 Symphysen-Fundus-Abstand nach Westin

30 Pränataldiagnostik Ultraschallbasisuntersuchungen (Screening) Weiterführende Ultraschalldiagnostik Nackenfaltenmessung Triple-Test (Trisomie 21: Östriol, AFP, ß-HCG ) Invasive Pränataldiagnostik Amniozentese, Chorionzotten- bzw. Plazentabiopsie, Chordozentese Methoden zur Beurteilung der fetalen Kondition CTG, Sonographie, Doppler-Sonographie, Säure-Basen-Status, Amnioskopie

31 Ultraschallbasisuntersuchungen Zeitraum: SSW Inhaltliche Schwerpunkte: Mehrlinge? Herzaktionen? Morphologische Auffälligkeiten? Gestationsalter? SSW Morphologische Auffälligkeiten? SSW Körperliche Entwicklung?

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33 Bestimmung des Gestationsalters / Fetometrie

34 Scheitel-Steiß-Länge (11. SSW)

35 Kraniale Biometrieebene (28. SSW)

36 Abdominale Biometrieebene (20. SSW)

37 Femur (20. SSW)

38 Biometrie bei intrauteriner Wachstumsrestriktion

39 Indikationen zur weiterführenden Sonographie in der Schwangerschaft Poly-, Oligo- und Anhydramnie, Plazenta- und Nabelschnuranomalien Verdacht auf intrauterine Wachstumsrestriktion Anomale Umrißformen, Dysproportionen, suspekte fetale Strukturen Anomale Bewegungsmuster Familiäre genetische Belastung Exogene Einflüsse (Röteln, Toxoplasmose, Strahlenexposition, potentiell teratogene Medikamente) Risikogruppen: Hypertonie, Diabetes usw.

40 Sonographische Fehlbildungsdiagnostik Messung des Nackenödems (Hinweis auf Chromosomenabberationen u. Fehlbildungen) Prognostischer Wert wird durch Mitbestimmung von ß-HCG und PAPP-A (pregnancy associated plasmaprotein A) verbessert

41 Hygroma colli bei Ullrich-Turner Syndrom

42 Sonographische Fehlbildungsdiagnostik (Spina bifida aperta, 26. SSW) Zusätzlich sind ACHE im FW und AFP im mütterlichen Serum und im FW erhöht

43 Sonographische Fehlbildungsdiagnostik Beispiele für Veränderungen an Hand und Fuß

44 Methoden der invasiven Pränataldiagnostik Amniozentese Chorionzotten- bzw. Plazentabiopsie Chordozentese (Kardiozentese) Haut- und Leberbiopsie Fetoskopie

45 Indikationen zur invasiven Pränataldiagnostik Risiko für Trisomie 21: 1:270 bis 1:350 Risiko d. Fehlgeburt nach Amniozentese: 1:200 Altersindikation Sonograph. Auffälligkeiten Stoffwechselerkrankungen Erbkrankheiten Kongenitale Infektionen Blutgruppeninkompatibilität Fetales Blutbild Säure-Basen-Status Punktion fetaler Strukturen

46 Amniozentese

47 Chorionzottenbiopsie bzw. Plazentabiopsie

48 Chordozentese (Kardiozentese)

49 Methoden zur Beurteilung der fetalen Kondition Kardiotokographie Sonographie (Fruchtwassermenge, fetale Bewegungen) Doppler-Sonographie Säure-Basen-Status Amnioskopie

50 Fetale Herzfrequenzregistrierung

51 Anlegen einer Skalpelektrode

52 Regelrechtes antenatales CTG

53 CTG-Grundbegriffe (Fischer-Score)

54 Basalfrequenz (Niveau)

55 Mittelfristige FHF-Veränderungen (Akzeleration, Dezeleration)

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58 Dopplersonographie (Erfassung einer akuten und chronischen intrauterinen Hypoxie)

59 Normale und pathologische Flow-Muster in der A. umbilicalis

60 Dopplersonographische Veränderungen bei intrauteriner Hypoxie Kreislaufzentralisation Aufrechterhaltung der O 2 und Blutversorgung von ZNS, Herz und NNR Minderdurchblutung nicht lebenswichtiger Organe (Intestinum, Nieren, Muskulatur) Weitere sonographische/klinische Zeichen: Abnahme der Kindsbewegungen, Fruchtwassermenge vermindert, FHF-Veränderungen, intrauteriner Mekoniumabgang usw.

61 Flow-Muster in den Aa. uterinae

62 Normales und pathologisches Flow-Muster in der A.uterina; 20.SSW

63 Mikroblutuntersuchung vom fetalen Skalp Zur Abklärung suspekter / pathologischer CTG unter der Geburt Voraussetzungen: Fruchtbase eröffnet, Kopf erreichbar

64 ph aus der Nabelarterie und vom fetalen Skalp Durchschnittlicher-pH: 7,27 Streuung (2s): 7,14 7,40 Leichte Azidose: < 7,20 Schwere Azidose: < 7,10 Schwerste Azidose: < 7,00

65 Amnioskopie Fragestellung: Mekonium im Fruchtwasser?

66 Überblick über den Mutterschutz

67 Mutterschutzgesetz Für wen gilt das Gesetz? Alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben. Berufliche Ausbildung = Arbeitsplatz. Auch Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Nicht unter den Mutterschutz fallen Hausfrauen und Selbstständige. Für Beamtinnen gelten besondere Regelungen.

68 Mutterschutzgesetz Den Arbeitgeber informieren! Sobald eine werdende Mutter Gewissheit über die SS und den VET hat, soll sie den Arbeitgeber informieren. Mündliche Mitteilung ausreichend. Wenn der Arbeitgeber ausdrücklich einen schriftlichen Nachweis verlangt, muss er die Kosten der Bescheinigung tragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt die Schwangerschaft mitzuteilen.

69 Mutterschutzgesetz Sicherung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsschutz während der SS und in den ersten vier Monaten nach der Geburt. Durch das Bundeserziehungsgeldgesetz wurde der Kündigungsschutz auf die Zeit des Erziehungsurlaubes ausgedehnt. Ausnahme: Bei Frauen, die im Haushalt mit wirtschaftlichen, erzieherischen oder pflegerischen Aufgaben beschäftigt sind; - Kündigungsschutz bis zum Ende des 5. SS- Monats.

70 Mutterschutzgesetz Fortbestehen von Rechten Erholungsurlaub wird durch Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt. Das Arbeitsverhältnis gilt als nicht unterbrochen, wenn die Frau wieder innerhalb eines Jahres nach der Entbindung in ihrem alten Betrieb zu arbeiten beginnt.

71 Mutterschutzgesetz Schutzvorschriften für Mutter und Kind Beschäftigungsverbot für Akkord-, Fließband-, Nacht- und Feiertagsarbeit. Beschäftigungsverbot (s. a. nächste Folie) für Arbeiten mit schädigenden Einflüssen Hitze, Kälte, Erschütterungen, schwere körperliche Arbeiten, Umgang mit schädigenden Stoffen, Strahlen und Staub.

72 Beschäftigungsverbot Mutterschutzgesetz Sind nach ärztlichem Zeugnis Leben und Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortsetzung der Beschäftigung in der SS gefährdet, muss die Mutter von der Arbeit freigestellt werden. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz umsetzen. Ein evtl. Verdienstausfall wird durch den Arbeitgeber ersetzt.

73 Mutterschutzgesetz Schutzfristen vor und nach der Entbindung Schutzfrist beginnt 6 Wo. vor der Entbindung und endet im Normalfall 8 Wo. p.p. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten Schutzfrist bis 12. Wo. nach der Entbindung. Wenn die Frau will, darf sie während des SS- Urlaubes arbeiten. Absolutes Beschäftigungsverbot innerhalb p.p.-schutzfrist. Stillpausen müssen gewährleistet werden.

74 In der 33. SSW ärztliches Attest über VET ausstellen

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