ALB Mitgliederversammlung am 23. April 2009 in Wolpertshausen. Praxisbezogene Anforderungen an den Bau von Güllelagerbehältern.

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1 Wolf System GmbH A rbeitsgemeinschaft L andtechnik und ländliches Bauwesen B aden-württemberg e.v. Praxisbezogene Anforderungen an den Bau von Güllelagerbehältern von Christoph Roßberger 1 Inhaltsverzeichnis Planung Praxis Ermittlung der Planungsgrundlagen (Vorüberlegungen zur Behälterbestellung) Besonderheiten des JGS Merkblattes (Planungsvorgaben) Ausführungsprobleme (kleine Fehler, große Wirkung) Instandhaltungsmaßnahmen (so hält s ewig) Fazit 2

2 Ermittlung der Planungsgrundlagen Bedarfsermittlung / Planung (JGS - Punkt 4.1) Aktuelles Problem (Lagerengpaß) Anmietung möglich Eigenbau erforderlich zukünftige Tiermengen / geplanter Ausbau Ggf. Melkstandswasser (2,5m³/Jahr,Kuh) Oberflächenwasser befestigter Flächen wie Laufflächen, Siloanlagen, offene Güllebehälter Niederschlag (1000mm NS = 1m³/m² ) abzgl. 50% Verdunstung des Niederschlags Sickersäfte Lagerdauer ( 6 Monate 10 Monate) 4 VAwS Freiboard ( 10 cm besser: 30 cm) Volumen ermittelt 3 Ermittlung der Planungsgrundlagen Standortfrage (JGS - Punkt 5.5) 4

3 Ermittlung der Planungsgrundlagen Standortfrage Versorgungsleitungen im Baubereich, wie Strom Wasser Abwasser Gas Telekommunikation Wegerecht bzw. Zufahrt gesichert 5 Ermittlung der Planungsgrundlagen Behälterdetails Offener oder geschlossener (befahrbarer) Behälter Ober- oder unterirdischer Behälter Einbindetiefe (übl. 3,70m max. Ansaughöhe Pumpe) Hanglage Art des Baugrunds Stau- und Sickerwasser oder Grundwasser Wirtschaftswege (kurz / lang) Art der Entnahme / Befüllung 6

4 Ermittlung der Planungsgrundlagen Nutzungsart ggf. spätere Zweitnutzung (Bauwerksanforderungen) Güllebehälter Biogasbehälter Fermenter Nachgärer Endlager Beschichtung Heizung / Wärmedämmung erforderlich Einleitung von Silagesickersäften Verdünnt Unverdünnt 7 Ermittlung der Planungsgrundlagen Qualität definieren DIN EN 206 DIN 1045 DIN (DAfStb WU Richtlinie) (DBV Merkblatt Sichtbeton) Ggf. Untergrundvorbehandlung für Beschichtung Haben Einfluß auf die Bemessungsgrundlagen, die Qualität und damit direkt auf den Preis - nicht immer ist mehr = besser DIN ist gemäß JGS Merkblatt Pflicht Abweichend davon gilt in Baden-Württemberg wcal = 0,2mm 8

5 Ermittlung der Planungsgrundlagen Vertragswerk festlegen BGB Verjährung 5a Mängelanzeige behindert Verjährung nur um den Beseitigungszeitraum Mängelbegriff: Lieferung gemäß Vertrag, bzw. geeignet VOB/B Verjährung 4a Mängelanzeige behindert Verjährung um den Beseitigungszeitraum, zzgl. 2a auf den Mangel selbst Mängelbegriff: Lieferung gemäß Vertrag, bzw. geeignet und gemäß aardt Ungültigkeit der Rosinentheorie Zu viele Änderungen an der VOB machen diese als Ganzes ungültig => Empfehlung zur Vereinbarung der VOB/B 9 Ermittlung der Planungsgrundlagen Finanzierung Eigenmittel Kredit Kreditwürdigkeit Kreditbedingungen / Zinsen Kreditrahmen insgesamt (unvorhergesehenes) Bankenkrise Schmerzgrenze festlegen, bzgl. Risikofreudigkeit Vergleichbarkeit Budget 10

6 Ermittlung der Planungsgrundlagen Bodengutachten Grundwasserspiegel Baugrund mit Bodenkennwerten Angebote vergleichbar Grundlagen für Statik Risiko der Konzeptänderung durch Unvorhergesehenes entfällt Planungssicherheit Baugrundrisiko trägt Bauherr Bau ohne Bodengutachten ist vergleichbar zum Kauf eines ungesehenen Autos 11 JGS Besonderheiten Rißbreite (JGS - Punkt 5.3.1) 0,2 mm anstelle von 0,3 mm gemäß DIN Befüllung (JGS - Punkt ) Befüllung möglichst von oben (Vermeidung von Rohrdurchführungen) Rohranbindung (JGS - Punkt 5.1.) Gelenkstücke bzw. Rohrdurchführungssysteme Rohrdurchführung (JGS - Punkt 5.1) Keine Durchführung durch die Bodenplatte Anschlußleitungen (JGS - Punkt 5.1.) Anschlüsse unter WSP sind mit zwei Armaturen (möglichst im Winkel zueinander) zu sichern Korrossionsbeständigkeit (JGS - Punkt 5.1.) Materialbeständigkeit muß gesichert sein 12

7 JGS Besonderheiten Befüllung (JGS - Punkt 5.1) Erstbefüllung frühestens nach 4 Wochen (besser: Lieferscheinkontrolle 56d/90d) Dichtigkeit (JGS - Punkt 5.1.) Kontrollierbarkeit der Leckerkennung / Anschlüsse muß gewährleistet sein Kontrollmöglichkeit (JGS Punkt 5.1) bei Behältern >DN10m zwei Standrohre Abfüllplätze (JGS - Punkt 5.1.) Verlade und Abfüllplätze sind mit in die Grube zu leiten Belüftung Belüftung gemäß Landwirt. Berufsgenossenschaft (Merkblatt VSG 2.8) Frostsicherheit Zuleitungen und Behälter sind frostsicher zu verlegen / gründen 13 JGS Besonderheiten Lage (JGS - Punkt 5.2) Mind. 1,0m über höchsten Grundwasserspiegel (Bodengutachten) Absturzsicherung (JGS Punkt 7.1) Entweder Umwehrung oder entsprechende Eigenhöhe des Bauwerks Randabstand (JGS Punkt 7.1) 20m von Fließgewässern 2m von Nachbargrundstücken Wartung (JGS Punkt 6.2) Dichtigkeitskontrollen alle 12a (in Wasserschutzgebieten 6a) Sichtbare Veränderung sind durch einen Fachmann zu begutachten 14

8 JGS Besonderheiten Details Leckageerkennungsmaßnahme (LEM) (JGS - Punkt 5.1) Dichtschicht Folie 0,8mm WU Bodenaufbau aus Betonitplatten (kf = 10^-8 m/s) alternativ aus Magerbeton Dränschicht Kies 4/8mm mit 10-20cm Dränmatte Dränrohr Umlaufendes Sickerrohr Anschluß an Kontrollrohr (ausreichender DN für Probenahme) Dränschicht Gefälle min 2% zum Sickerrohr / Kontrollrohr 15 JGS Besonderheiten Schemazeichnung % 16

9 JGS Besonderheiten Aufbau - Beispielbilder 17 JGS Besonderheiten Schemazeichnung (Bay. Sondervariante außerhalb von WSG) 18

10 JGS Besonderheiten Aufbau Herstellerspezifisch 19 Inhaltsverzeichnis Planung Praxis Ermittlung der Planungsgrundlagen (Vorüberlegungen zur Behälterbestellung) Besonderheiten des JGS Merkblattes (Planungsvorgaben) Ausführungsprobleme (kleine Fehler, große Wirkung) Instandhaltungsmaßnahmen (so hält s ewig) Fazit 20

11 Probleme in der Ausführung gefühlte Mängel Beton ist eine gerissene Bauweise, dessen Rißbild sich nur zu 95% berechnen und damit vorhersagen lässt. (DIN Tab.9 (f ctk;0,05 /f ctk;0,95 )) 21 Probleme in der Ausführung unvermeidliche Mängel Beton ist eine gerissene Bauweise, dessen Rißbild sich nur zu 95% berechnen und damit vorhersagen lässt. (DIN Tab.9 (f ctk;0,05 /f ctk;0,95 )) 22

12 Probleme in der Ausführung echte Mängel Beton ist eine gerissene Bauweise, dessen Rißbild sich nur zu 95% berechnen und damit vorhersagen lässt. (DIN Tab.9 (f ctk;0,05 /f ctk;0,95 )) 23 Probleme in der Ausführung Gründung Fremdfirma fachl. Qualifiziert geeignet nach LBO Eigenleistung ausreichend Erfahrung Ausrüstung vorhanden Kontrolle des Zielwertes Vorgaben der Statik müssen erfüllt werden Verdichtungsprotokoll erstellen lassen 24

13 Probleme in der Ausführung Leckageerkennung Folienanbildung Undichte Anbindung => Hinterläufigkeit Zu hohe Folienaufkantung => Behälter schwimmt auf 25 Probleme in der Ausführung Dichtigkeitsprüfung Verwendung von Grundwasser Füllgeschwindigkeit (langsam nicht zu schnell) eingebrachte Temperaturspannung Teil- / Vollfüllung (JGS - Punkt 6.1) Unterschied Gülle- / Trinkwasserbehälter Grundwasserspiegel (falls unbekannt) Kontrollschacht Hinweisschild auf Entleerungstiefe bzw. äußeren Wasserstand 26

14 Probleme in der Ausführung Nachbehandlung Verdunstung Einfluß von Wind Schutzzeitraum 27 Instandhaltung Normative Vorgaben DIN Allgemeines (1) Die Forderung nach einem angemessen dauerhaften Tragwerk ist erfüllt, wenn dieses während der vorgesehenen Nutzungsdauer seine Funktion hinsichtlich der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit ohne wesentlichen Verlust der Nutzungseigenschaften bei einem angemessenen Instandhaltungsaufwand erfüllt. 28

15 Instandhaltung Abplatzungen 29 Instandhaltung Risse 30

16 Instandhaltung Freiliegende (rostende) Bewehrung 31 Instandhaltung Schäden durch Aufschwimmen 32

17 Ziele: Haftungsverweis 22 WHG (1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet ( ) ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. ( ) (2) Gelangen aus einer Anlage, ( ) Stoffe ( ) in ein Gewässer, ( ), so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet; ( ) (3) (..) so ist der Betroffene ( ) zu entschädigen. Der Antrag ist auch noch nach Ablauf der Frist von 30 Jahren zulässig. 33 Ziele: Hinweis auf Umweltschadensgesetz RL 2004/35/EG gültig seit (1) ( ) Prinzip dieser Richtlinie ( ), dass ein Betreiber, der durch seine Tätigkeit einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht hat, dafür finanziell verantwortlich ist; ( ) 34

18 Fazit: Nur wer sich über den Einsatzzweck seines Bauwerks klar ist, akzeptiert, das bestimmte Bauweisen bestimmte Einschränkungen mit sich bringen diese kennt und beachtet, und dazu sein Bauwerk gelegentlich pflegt sichert die Bausubstanz und damit den Wert seiner Investition über viele Jahre hinweg und vermeidet Schäden und damit Regressansprüche. 35 Wolf System GmbH Wolf System Behälterbau 36

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