Newsletter: Wissenswertes für Immobilieneigentümer
|
|
- Hajo Hausler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie unseren 3. ten Newsletter. Vorab ein kurzer Überblick über unseren neuen Vermietungs- und Gutachterservice sowie die wichtigsten Änderungen für Immobilieneigentümer. Neu bei uns im Programm: 1.) Unser Vermietungsservice Nutzen Sie unseren Vermietungsservice und lehnen sich entspannt zurück. Bestimmen Sie selbst den Umfang der von uns übernommenen Leistungen. Mit dem Basispaket ab 279,- können Sie das neue Jahr 2016 entspannt angehen und die Vermietung Ihrer Immobilie vertrauensvoll in unsere Hände legen. Auf Wunsch kann das gewählte Paket durch individuell wählbare Zusatzleistungen ergänzt werden: Aufmaßerstellung Grundrissoptimierung Diverse Möglichkeiten der Objektpräsentation Auswahl geeigneter Mietinteressenten Erstellen eines geeigneten Mietvertrags Erstellung eines Energieausweis Übergabeprotokoll zur Beweissicherung Oder entscheiden Sie sich gleich für unser Rundum-Sorglos-Paket (inkl. Energieverbrauchsausweis und Marktwertschätzung Ihrer Immobilie). Für weitere Informationen zum Vermietungsservice steht Ihnen Dipl.-Volkswirtin Milena Dages gerne unter zur Verfügung.
2 Neu bei uns im Programm: 2.) Immobiliengutachterservice in besonderen Fällen Sie haben spezielle Fragen zu Ihrer Immobilie wegen Nießbrauch, Wohnungsrecht etc.? Ab 2016 bieten wir unseren Kunden in diversen Fragen einen kostenfreien Erstberatungstermin bei unserem öffentlich-rechtlich zertifizierten Immobiliengutachter Wolfgang Grothusmann an hat er die Firma GRUNDWERT mit 2 Architekten gegründet wurde er vom Landgericht Offenburg als Obergutachter bestellt. Marktwertgutachten auf hohem Niveau erstellt unser Kooperationspartner GRUNDWERT: Marktwertgutachten werden insbesondere benötigt bei: Kreditvergabe von Banken hier wird der Beleihungswert ermittelt Erbauseinandersetzung ein objektiver Marktwert kann Streit verhindern Scheidung ein objektiver Marktwert für beide Parteien Betriebsaufgabe Marktwert des Finanzamts wird durch objektiven Marktwert korrigiert Steuerlichen Fragen der gemeine Wert wird durch Marktwert korrigiert Kauf von Immobilien ein objektiver Marktwert verhindert zu hohe Kaufpreise Verkauf von Immobilien ein objektiver Marktwert verhindert zu geringe Kaufpreise Falls Sie ein qualifiziertes Marktwertgutachten benötigen, dann steht Ihnen Dipl.-Volkswirtin Milena Dages gerne unter für die Vereinbarung von Beratungsterminen zur Verfügung.
3 Aktuelle rechtliche Entscheidungen:
4 Neues und bundesweit einheitliches Meldegesetz ab 1. November 2015 was Vermieter jetzt wissen sollten! Die in Deutschland geltende Meldepflicht verlangt die Mitteilung des Umzugs bzw. des neuen Wohnortes bei der jeweilig zuständigen Meldebehörde vor Ort. Während diese Meldepflicht bisher in den Meldegesetzen der Bundesländer geregelt war, greift die neue Regelung nun bundesweit und einheitlich seit dem 1. November 2015 gilt: möchte ein Mieter umziehen, benötigt er beim Einzug ab jetzt zusätzlich eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung, welche er sich von seinem Vermieter ausstellen lassen muss. Das Gesetz bezweckt eine verbesserte Kontrolle der Meldepflicht der Einwohner. Da die An- und Abmeldung bislang ohne eine Bestätigung des Vermieters möglich war, wurden mitunter falsche Meldeadressen angegeben. So konnten beispielsweise Kriminelle leichter untertauchen. Inhaltlich muss in der Wohnungsgeberbestätigung laut Gesetz in jedem Fall Folgendes enthalten sein: Name und Anschrift des Wohnungsgebers/Eigentümers der Wohnung Informationen, ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt Einzugs- bzw. Auszugsdatum Wohnungsanschrift Namen der neuen Bewohnern Für die Anmeldung bei der Meldebehörde, bei der nun auch die Wohnungsgeberbestätigung vorgewiesen werden muss, haben die Mieter zwei Wochen Zeit. Wird die 2-Wochen-Frist überschritten oder ist das Formular fehlerhaft, müssen beide Seiten mit einem hohen Bußgeld von bis zu Euro rechnen. In besonders schwerwiegenden Fällen drohen sogar bis zu Euro Bußgeld. (Quelle: Wüstenrot Immobilien GmbH-11/2015-Rechtsabteilung)
5 Aktuelle Rechtssprechung - Mieterhöhung: Entscheidend ist die tatsächliche Wohnungsgröße nicht, was im Vertrag steht! Bei der Berechnung einer Mieterhöhung ist nur relevant, wie groß die Wohnung tatsächlich ist nicht, was im Mietvertrag steht. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und wich damit von seiner bisherigen Rechtsprechung ab (Az.: ZR 266/14). Allerdings muss sich der Vermieter dennoch an die gesetzliche Kappungsgrenze halten, wenn er die Miete erhöhen will. Stellt der Vermieter fest, dass die Wohnfläche im Mietvertrag nicht der Realität entspricht, ist eine Mieterhöhung zulässig allerdings nur im Rahmen der Kappungsgrenze. Foto: SolisImages/fotolia.com Hier eine Nische, da ein Erker und an jeder Wand eine störende Fußbodenleiste eine Wohnung mit dem Zollstock genau auszumessen, ist nicht ganz leicht. Viele Wohnungen sind daher oft kleiner oder größer als im Vertrag angegeben. Bei einer Mieterhöhung ist es allerdings nur relevant, wie groß die Wohnung tatsächlich ist, wie der BGH jetzt entschieden hat. Die Richter weichen damit von ihrer bisherigen Rechtsprechung ab, wonach der Vermieter eine zu niedrig angegebene Wohnfläche hinnehmen muss, wenn die Abweichung weniger als 10 % beträgt. Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin aus Berlin geklagt. Sie hatte eine rund 210 Quadratmeter große Wohnung vermietet, im Vertrag waren allerdings nur knapp 157 Quadratmeter Wohnfläche angegeben. Aus diesem Grund wollte die Vermieterin die Miete von 630 auf 938 Euro erhöhen. Der Mieter wollte diesen Betrag nicht zahlen. Daraufhin ging der Vermieter vor Gericht. Bei Mieterhöhung Kappungsgrenze beachten Die Karlsruher Richter entschieden zwar im Grundsatz, dass sich die Mieterhöhung an der tatsächlichen Wohnfläche orientieren müsse. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass der Vermieter auch bei einer solchen Mieterhöhung die gesetzliche Kappungsgrenze beachten muss. Demnach darf ein Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 20 Prozent erhöhen. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie in Freiburg im Breisgau, nur um 15 Prozent. Die Klage der Vermieterin wurde daher abgewiesen. Das aktuelle Urteil könnte trotzdem Auswirkungen auf zahlreiche Mietverträge haben. Weil die Richter festgestellt haben, dass sich Mieterhöhungen an der tatsächlichen Wohnfläche orientieren müssen, könnten zahlreiche Vermieter nun die Miete und die Betriebskosten neu berechnen. Offen bleibt indes die Frage, ob auch Mieter das Recht haben, die Miete nach unten zu korrigieren, wenn die Wohnfläche im Mietvertrag zu hoch angesetzt ist. (Quelle:
Mietrecht für Vermieter von A-Z
Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer, Michael Koch 2. Auflage Mietrecht für Vermieter von A-Z Stürzer / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten
Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 192/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. April 2005 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrWoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr163_10 letzte Aktualisierung: 04.07.2011 BGH, 02.03.2011 - VIII ZR 163/10 WoBindG 10, 11 Abs. 3; BGB 307 Abs. 1, 542, 561, 573 Mietrecht: Formularvertraglicher
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrBGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen
Präsentation BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen RA/StB/vBP Dr. Marcel M. Sauren, Aachen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Was zählt zu den Schönheitsreparaturen?
MehrAktuelle Rechtsprechung/Themen
Mitgliederversammlung Haus- und Grundbesitzerverein e.v. 04.04.2016 Aktuelle Rechtsprechung/Themen Referent: RA Lucian Schliffka, Kanzlei SCHLIFFKA & SCHWAB Zugang von Erklärungen Der Zugang ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
Mehrneues Bundesmeldegesetz ab
neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 Zum 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft. Damit wird das gesamte Meldewesen in Deutschland vereinheitlicht. Wesentliche Änderungen, die unsere
MehrWohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen
Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen
MehrDer nachfolgende Satz 3 enthält eine Ermächtigung an die Landesregierungen, für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen.
1. Ursprüngliche Rechtslage Der bis einschließlich April noch gültige 558 BGB erlaubt dem Vermieter einer freifinanzierten Wohnung, die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 119/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 58/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 17. September 2008 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrImpressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.
Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 133/03 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. März 2004 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrMeldepflicht ab 01. November 2015
Infos zur Wohnsitz-Meldepflicht beim Einzug in eine neue Wohnung ab 1. ovember 2015 Selbst Personen, die in ihrem bisherigen Leben nicht im Abstand weniger Jahre immer wieder umziehen mussten, wissen sehr
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrInhaltsverzeichnis der Ausgabe 5/2013:
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 5/2013: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Eigenbedarf: Kein Rechtsmissbrauch, wenn Bedarf bei Vertragsschluss nicht absehbar war Mietvertrag: Kein generelles Verbot
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 205/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 52/03 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2003 K i r c h g e ß n e r, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 61 Mieterhöhung nach dem Mietspiegel RA Tom Martini Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Familienrecht
MehrPlünderei beim P-Konto
Plünderei beim P-Konto Haben Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen und mussten anschließend höhere Kontoführungsentgelte zahlen, wurden Leistungen eingeschränkt oder die Kreditlinie gelöscht?
MehrImmobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht
Urachstraße 3 D 79102 Freiburg i. Br. Tel. 0761 / 7 03 93 16 Fax 0761 / 7 03 93 99 Immobilienrecht Gewerberaummietrecht Wohnraummietrecht Maklerrecht Wohnungseigentumsrecht Erbrecht Privates Baurecht Aktuelle
MehrSehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Frank-Walter Steinmeier,
Absender: Dr. Frank-Walter Steinmeier SPD-Fraktion Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Brandenburg, 10.12.2014 Mietrechtsnovellierungsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/3121) 2. und 3. Lesung,
MehrDas Vorkaufsrecht des Mieters
Das Vorkaufsrecht des Mieters Zum diesem Thema kursieren eine Menge Missverständnisse und Halbwahrheiten. Viele Mieter glauben, sie hätten immer ein Vorkaufsrecht, wenn ihr Haus oder ihre Wohnung verkauft
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Februar 2011 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VII ZR 185/07 URTEIL Verkündet am: 10. Februar 2011 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein
MehrInsbesondere für Hausverwaltungen ist der folgende Fall interessant:
Mandantenrundschreiben Mietrecht 4. Quartal 2010 vom 06.12.2010 Sehr geehrte Mandanten, im letzten Quartal des Jahres 2010 möchten wir Sie wie gewohnt gern wieder über einige interessante Entscheidungen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 204/10 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juni 2011 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 199/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. März 2007 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 28. April in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF II ZR 61/07 BESCHLUSS vom 28. April 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 242 Ca; ZPO 185 Ist die öffentliche Zustellung gemessen an den Voraussetzungen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 108/02 Nachschlagewerk: ja VERSÄUMNISURTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. November 2002 M a y e r, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrZum erforderlichen Inhalt einer Mieterhöhungserklärung nach 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr32_13 letzte Aktualisierung: 2.2.2014 BGH, 4.12.2013 - VIII ZR 32/13 WoBindG 8a, 10; BGB 812 Zum erforderlichen Inhalt einer Mieterhöhungserklärung nach
MehrMieterhöhung und ihre Spezifika
Mieterhöhung und ihre Spezifika Index-, Staffel- und Vergleichsmiete. Prof. Dr. Markus Artz Universität Bielefeld Das System der Vergleichsmiete 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (1)
MehrBetriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen
Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Foto: tinadefortunata - Fotolia.com Welchen Verteilungsschlüssel muss ich nehmen?, fragt sich so mancher Vermieter bei seiner Betriebskostenabrechnung.
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 74/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. März 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrRENDITESTARKE 2 ZIMMER WOHNUNG
RENDITESTARKE 2 ZIMMER WOHNUNG 19306 Neustadt-Glewe - Deutschland Kaufpreis: 35.000 EUR Provision: Käuferprovision 7,14 % (inkl. MwSt.) des beurkundeten Kaufpreises. Wohnfläche: ca. 42 m² Zimmer: 2 Wohnung:
MehrAnmeldung des Wohnsitzes in Herten
Sie sind hier: Herten Service Ämter und Institutionen Bürgerbüro Anmeldung Wohnsitz Anmeldung des Wohnsitzes in Herten Personen, die eine Wohnung beziehen, haben sich gemäß geltender Gesetzeslage für diese
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 16. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 275/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. September 2009 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
MehrWohnungsgeberbestätigung gemäß 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz ( BMG) -Zur Vorlage bei der Meldebehörde
Wohnungsgeberbestätigung gemäß 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz ( BMG) -Zur Vorlage bei der Meldebehörde Angaben zum Wohnungsgeber: Modernes Wohnen Koblenz eg Lindenstraße 13 56073 Koblenz Angaben zum Eigentümer
MehrPreisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung
Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
Lernfeld 5 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen Modul - Lernaufgaben Inhalte: Mieterhöhungen nach 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) Mieterhöhungen
MehrInformationen zum Arbeitslosengeld II. Wohnen, Heizung, Unterkunft
Informationen zum Arbeitslosengeld II Wohnen, Heizung, Unterkunft Unterkunft Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen die Kosten für
MehrCheckliste Wohnungs- Vermietung
Immobilien-Fachwissen Checkliste Wohnungs- Vermietung Autor: Reinhold Pachowsky Immobilienexperte 3.Auflage mit Aktualisierung Copyright 2017 dlpverlag Nürnberg Hinweis: Diese Checkliste gibt es auch als
MehrBGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung
BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung Foto: SG- design - Fotolia.com Sie würden ja gern, aber Sie können nicht. Die Rede ist von der Betriebskostenabrechnung.
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 231/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrVermietertipps für mehr Rentabilität
Beck kompakt Vermietertipps für mehr Rentabilität Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Bearbeitet von Andrea Nasemann Wie berechne ich die Wohnfläche? 39 Eine Angabe in Prozenten ist unwirksam.
MehrBundesgerichtshof IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
Bundesgerichtshof IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 133, 157, 557, 558 BGB 1. Mieterhöhungsvereinbarungen müssen nicht die Voraussetzungen des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe erfüllen. Für sie gelten die allgemeinen
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 81 Die übrigen Mieterhöhungen RA Dr. Carsten Brückner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 82 Die übrigen
MehrFür den Bereich der Betriebskosten ergaben sich dabei unter anderem die nachfolgenden wichtigsten Änderungen:
Mai 2003 Mandanten-Information 2/2003 Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem In-Kraft-Treten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 und der Schuldrechtreform am 01.01.2002 hat der Gesetzgeber das private Mietrecht
MehrBREIHOLDT VOSCHERAU Immobilienanwälte
NEWSLETTER Immobilienanwälte Ausgabe 11/2017 Wohnraummietrecht Verjährung eines Rückzahlungsanspruchs überzahlter Betriebskosten LG Berlin, Urteil vom 21.03.2017; Az. 63 S 206/16 Die Klägerin verlangt
MehrTRAUMWOHNUNG MIT ÜBER 40 QM GROßER DACHTERRASSE
TRAUMWOHNUNG MIT ÜBER 40 QM GROßER DACHTERRASSE 77972 Mahlberg - Deutschland Kaufpreis: 360.000 EUR Provision: keine Käuferprovision Hausgeld: 250 EUR Wohnfläche: ca. 126 m² Terrassenfläche: ca. 55 m²
MehrMietnebenkosten-Abrechnung
Beck kompakt Mietnebenkosten-Abrechnung Ihre Rechte und Pflichten und wie Sie sich wehren Bearbeitet von Dirk Kimmeskamp 4. Auflage 2017. Buch. 128 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 71627 0 Format (B x L):
MehrTOP KAPITALANLAGE IM SÜDEN VON FREIBURG
TOP KAPITALANLAGE IM SÜDEN VON FREIBURG 79111 Freiburg im Breisgau / St. Georgen - Deutschland Kaufpreis: 998.000 EUR Provision: keine Käuferprovision Wohnfläche: ca. 234 m² Zimmer: 10 Haus: Doppelhaushälfte
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF V ZR 192/10 BESCHLUSS vom 28. April 2011 in dem Rechtsstreit - 2 - Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 270/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrDie Mietpreisbremse. verständlich erklärt von Reinhold Pachowsky Immobilienexperte. 3. Auflage 2017 Å Copyright: dlpverlag NÇrnberg
Die Mietpreisbremse Das Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG verständlich erklärt von Reinhold Pachowsky Immobilienexperte 3. Auflage 2017 Å Copyright: dlpverlag NÇrnberg Zu diesem Thema gibt es auch
MehrMieterhöhung Was Vermieter dürfen und wie sich Mieter wehren können
in Kooperation mit dem Finanzportal biallo.de Von Robert Thiel 04/19 Mieterhöhung Was Vermieter dürfen und wie sich Mieter wehren können Für viele Mieter und Wohnungssuchende ist es ein Albtraum. Die Mieten
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 41/12 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. November 2012 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
Mehr25. PANTAENIUS-IMMOBILIENTAGUNG
Henrike Butenberg Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 25. PANTAENIUS-IMMOBILIENTAGUNG 22.11.2018 Aktuelle Kanzlei BGH-Rechtsprechung Müller & Hillmayer zum Betriebskostenrecht
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 284/13 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 30. April 2014 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. Mai 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 185/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Mai 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja
MehrRechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU. von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf
Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf 22 Abs. 1 SGB II "Leistungen für Unterkunft und Heizung
MehrImmobilien verkaufen
Immobilien verkaufen www.sylvia-hoffmann-immobilien.de Inhaberin Sylvia Hoffmann geprüfte Immobilienmaklerin (EIA) geprüfte Wertermittlerin für Immobilien (EIA) Sehr geehrte Immobilieneigentümer, wer eine
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 276/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 30. September 2009 Vorusso, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
MehrDNotI. Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: BGH, VIII ZR 264/12. BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr.
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 8zr264_12 letzte Aktualisierung: 23.1.2013 BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 264/12 BGB 556 Abs. 3, 199 Abs. 1 Nr. 2 Vorbehalt der Nachberechnung einzelner Positionen
MehrWann ist eine Wohnung angemessen?
Bei Ihnen steht ein Umzug an und Sie erhalten ALG II bzw. möchten diese Leistung beantragen? Dann bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen! Achtung:
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 79/11 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 28. März 2012 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrAuskünfte an Wohnungsgeber und Wohnungseigentümer
Auskünfte an Wohnungsgeber und Wohnungseigentümer Ausgabe Januar 2019 Das Bundesmeldegesetz brachte mit seinem Inkrafttreten am 1.11.2015 die (Wieder-) Einführung der Wohnungsgeberbestätigung und die damit
MehrRechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung
Rechtsfolgen des Mieterwechsels auf die Abrechnung Abrechnungstag der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 12. Februar 2016 in Ingolstadt Mieterwechsel im Abrechnungszeitraum Auswirkungen des Mieterwechsels
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 16. Dezember in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF X ARZ 270/03 BESCHLUSS vom 16. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja ja ja ZPO 29 a Vom Gerichtsstand des 29 a ZPO werden Ansprüche des Vermieters aufgrund
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 413/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 13. November 2013 Ring Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:
Mehrim letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren:
Mandantenrundschreiben Mietrecht 4. Quartal 2011 vom 29.12.2011 Sehr geehrte Mandanten, im letzten Quartal d. J. möchten wir Sie gerne über folgende Entscheidungen informieren: Eine interessante Entscheidung
MehrUnsere Leistungen im Überblick
Unsere Leistungen im Überblick Individuelle Beratung rund um den Kauf und Verkauf von Immobilien Verkauf und Vermittlung von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen Vermietung von Wohn- und Gewerbeobjekten
MehrBauhausstil? NEIN DANKE!
Angebot Nr.: N 4 8 1 0 Objekt: Lage: Größe: Baujahr: 1980 Penthouse - Eigentumswohnung 64285 Darmstadt ca. 204 m² Wohnfläche Energieausweis: Verbrauchskennwert, Heizung: Erdgas, Energiebedarf dieses Gebäudes:
MehrAufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau Lernfeld 5: Wohnräume verwalten (ehem. KGW.02.07)
1. Aufgabe Eine Wohnung wird ab 1.3.X1 für 350,00 NKM plus 100,00 BeKo-VZ unbefristet vermietet. Der Einbau neuer Fenster vom 15.8. bis 25.8.X1 kostet den Vermieter 3.511,00, davon Instandhaltungskosten
MehrSicherstellung zum Mietvertrag
Exemplar für Mieterin/Mieter Sicherstellung zum Mietvertrag Mietobjekt (nur für Mietobjekte in der Schweiz) Mietobjektart Mietkaution CHF Mietbeginn Die Mieterin/Der Mieter zieht an die neue Adresse des
MehrSo finden Sie den richtigen Mietspiegel
5 1 So finden Sie den richtigen Ein ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrRARITÄT IM ÖSTLICHEN RINGGEBIET - MEHRFAMILIENHAUS MIT VIEL POTENTIAL
RARITÄT IM ÖSTLICHEN RINGGEBIET - MEHRFAMILIENHAUS MIT VIEL POTENTIAL 38106 Braunschweig - östliches Ringgebiet - Deutschland Kaufpreis: 2.550.000 EUR Provision: Käuferprovision 5,95 % (inkl. MwSt.) des
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 47 Die richtige Mieterhöhung RA Robert Becker Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 48 Die richtige
MehrInhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013:
Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 2/2013: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) Mietminderung: Verkehrslärm und Mietminderung Eigenmächtige Vermietung: Miete muss nicht ausgekehrt werden Nebenkosten:
MehrKosten der Unterkunft und Heizung
Page 1 of 5 Kosten der Unterkunft und Heizung Nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) werden bei der Gewährung von Leistungen die Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe der
MehrDer Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte.
-1- ZUSTANDEKOMMEN EINES MIETVERTRAGES AUCH OHNE UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGES Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen
Mehrkarief.com JURA-BLOG VON KAI RIEFENSTAHL
Die Verwendung von kostenfrei zur Verfügung gestellten Fotos kann auch für Webdesigner zur Falle werden Die Verwendung von kostenfrei über Onlineplattformen zur Verfügung gestellten Fotos ist sehr beliebt.
MehrHAUSVERWALTUNG. Theodor-Heuss-Straße Bad Vilbel.
HAUSVERWALTUNG Theodor-Heuss-Straße 46 61118 Bad Vilbel www.ac-immocenter.de info@ac-immocenter.de Telefon 06101 9 88 89 40 Telefax 06101 9 88 89 41 Mobil: 0163 4573743 Die Bedeutung der Hausverwaltung
MehrJetzt rückwirkend versichern! Auf ins Leben.
Auf ins Leben. Jetzt rückwirkend versichern! Streit mit Ihrem Vermieter aber keinen Rechtsschutz? Wir sind trotzdem für Sie da! Mit dem ARAG Miet-Rechtsschutz Sofort hält auf Knopfdruck Sicherheit bei
MehrUmzugscheckliste damit Sie beim Umzug alles im Griff haben
Umzugscheckliste damit Sie beim Umzug alles im Griff haben Alte Wohnung 3 Monate vorher Alten Mietvertrag kündigen Mit dem alten Vermieter sprechen Welche Möbel organisieren Renovierungsmaßnahmen planen
MehrMietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren
Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Foto: Tom-Hanisch - Fotolia.com Der BGH kümmert sich um die Schönheitsreparaturen, die Betriebskosten und die Wohnflächenabweichungen. Der Gesetzgeber
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. BGB 242 Cd, 564 b Abs. 2 Nr. 2 (in der bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung)
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 276/02 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 9. Juli 2003 P o t s c h, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrSchönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten sind: Tapezieren, Kalken oder Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper und der Heizungsrohre, der
MehrObwohl sie inzwischen den Makler zahlen müssen, sind 64 Prozent der Vermieter für das Bestellerprinzip
Grafiken zur Pressemitteilung Obwohl sie inzwischen den Makler zahlen müssen, sind 64 Prozent der Vermieter für das Bestellerprinzip Umfrage zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip Studiendesign Studie
MehrLandkreis Leer. Grem ien. Niederschrift. Ausschuss fiir Arbeit, Soziales, Gesundheit und Ehrenamt
Landkreis Leer Niederschrift Grem ien Ausschuss fiir Arbeit, Soziales, Gesundheit und Ehrenamt Landkreis Leer Sitzung am Dienstag, 05.12.2017 Sitzungsort Leer Sitzungsraum Raum 312, Zentrum für Arbeit
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 29/02 BESCHLUSS vom 28. Januar 2003 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2003 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller und die
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZR 50/16 BESCHLUSS vom 14. März 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIIIZR50.16.0 - 2 - Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2017 durch die Vorsitzende
MehrDer Schlüssel für Ihre Immobilie!
PR-Immobilien A. Pruin, Dipl.-Ing. für Architektur 26919 Brake, Spiekeroogstraße 3 Tel.: 04401-938888 Tippgeber Ihr Tipp zahlt sich aus für Sie Mobil: 0172-4222600 Fax: 04401-938889 E-Mail: info@pr-immobilien.com
Mehr