Handbuch der Bauwerksdokumentation
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- Viktor Heidrich
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1 FREISTAAT THÜRINGEN Landesamt für Bau und Verkehr Handbuch der Bauwerksdokumentation Stand: 06/2009 Aufgestellt: Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr, Dezernat 22 Bauwerkserhaltung Bearbeitet: Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt Meiningen GmbH
2 Gliederung/ Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen/ Begriffsdefinition Einleitung Vertragliche Regelungen Begriffsdefinition Ausschreibung der Bauwerksdokumentationen Allgemeines Ausschreibungstexte Bauwerksbuch Mehrausfertigungen Bauwerksbuch Bestandsunterlagen Bestandsübersichtszeichnung Digitale Lichtbilder vom Bauablauf Kurzdokumentation für Tunnel Bestandsunterlagen Technische Ausrüstung für Tunnel Bauwerksdatenerfassung und -ergänzung Allgemeines Übersicht - Ablauf Erfassungsvorgang und Datenaustausch Programm Einstellungen des Programmsystems in der Administration Hinweise zur Erfassung Grundsätze Bauwerk/ Teilbauwerk Bauwerk Teilbauwerk Sachverhalte Stat. Syst./ Tragfähigkeit Eintragungen Brücke Felder/ Stützungen Eintragungen STW / LSW Tunnelbauwerke Baustoffangaben Hauptbaustoff Überbau / Segmente Fugen Angaben Korrosionsschutz Fotos, Skizzen und Dokumente Baumaßnahmen Übergabe Ansprechpartner Baudurchführung/ Bauwerksprüfung Einordnung der Bauwerksprüfungen Prüfung von Bauwerken nach DIN 1076 vor der VOB Abnahme (1.Hauptprüfung) Allgemeines Verfahrensweise Hauptprüfung vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (2. Hauptprüfung) Durchführung/ Umsetzung Ansprechpartner
3 5. Bauwerksdokumentation Allgemeines Bauwerksakte Allgemeines Bauwerksakte Teil A Bauwerksakte Teil B Bestandsunterlagen Bestandsübersichtszeichnungen/ DF Dokumentationsblatt Großbrücken/ Datenblatt für Brücken mit externen Spanngliedern Kurzdokumentation Tunnel Bauwerksakte Teil C Allgemeines Aufbewahrung Aktualisieren und Weiterführen eines Bauwerksbuches Aufbewahrungsfristen Allgemeines Akte A Akte B/ C Gliederung und Inhalt der Bauakte und der Bestandsunterlagen für Ingenieurbauwerke Übersicht (Aktenzuordnungsplan) Allgemeines Quellenangabe Anlagen Anlage 1a: Inhaltsverzeichnis Akte A, Unterlagen für die Rechnungslegung Anlage 1b: Inhaltsverzeichnis Akte B Anlage 1.c: Inhaltsverzeichnis Akte C Anlage 2: Angaben zu den Sachverhalten Anlage 3: Muster der Datenträgerbeschriftung Anlage 4 : Abkürzungen für Konstruktionsarten von Brückenbauwerken, Stützwänden, Lärmschutzwänden und Verkehrszeichenbrücken Anlage 4a: Kennzeichnung von Bauwerken in SIB-Bauwerke aufgrund von Umstufungen, Umnummerierungen und Einziehungen von Straßen Anlage 5 : DF Datenaustausch und Übergabeformular Anlage 6 : Muster Schriftkopf Bestandszeichnungen (gemäß ZTV- ING, Abschn. 2, Pkt. 4.1) Anlage 7 : Muster Schriftkopf Bestandsübersichtszeichnung (gemäß ZTV- ING, Abschn. 2, Pkt. 4.2) Anlage 8 : Merkblatt Tunnelausrüstung Anlage 9 : Dokumentationsblatt Großbrücken, entnommen ZTV-ING Anlage 10: Mustertexte für Ausschreibungen von Brückenbesichtigungstechnik
4 1. Vorbemerkungen/ Begriffsdefinition 1.1 Einleitung Als Grundlage haushalts-, bau- und verkehrstechnischer Entscheidungen werden in den Straßenbauverwaltungen des Bundes und der Länder Informationen zum Bestand und zum Zustand der Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 benötigt. Insbesondere für die Entwicklung und den Aufbau des Managementsystems zur Bauwerkserhaltung sind detaillierte Informationen und Daten unverzichtbar. Diese Daten und Informationen werden durch die Straßenbauverwaltung der Länder auf der Grundlage von durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBS) eingeführten Regelwerken unter Nutzung von DV-Technik erhoben und bereitgestellt. Das vorliegende Handbuch soll die Zielstellung nach einheitlicher Datenerhebung und Datenauswertung unterstützen. Es enthält ergänzende Regelungen und Hinweise zu den vom BMVBS eingeführten Regelwerken für den Zuständigkeitsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung. 1.2 Vertragliche Regelungen Folgende Punkte des Handbuches beinhalten notwendige vertragliche Regelungen- es sind zusätzliche technische Vertragsbedingungen im Sinne von 1 Nr. 2d) VOB/B-DIN Diese Festlegungen sind im Bauvertrag für Neubaumaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Erhaltung zusätzlich zu vereinbaren. 3. Bauwerksdatenerfassung und -ergänzung 3.1 Allgemeines Übersicht - Ablauf Erfassungsvorgang und Datenaustausch Programm Grundsätze 3.8 Baumaßnahmen 3.9 Übergabe 4. Baudurchführung/ Bauwerksprüfung Allgemeines Verfahrensweise Punkt 3 Punkt 5 Punkt 8 5. Bauwerksdokumentation 5.1 Allgemeines 5.2 Bauwerksakte Allgemeines Bauwerksakte Teil A Bauwerksakte Teil B Bestandsunterlagen Bestandsübersichtszeichnungen/ DF Dokumentationsblatt Großbrücken/ Datenblatt für Brücken mit externen Spanngliedern Kurzdokumentation Tunnel Bauwerksakte Teil C Allgemeines Aufbewahrung Aktualisieren und Weiterführen eines Bauwerksbuches 5.4 Gliederung und Inhalt der Bauakte und der Bestandsunterlagen für Ingenieurbauwerke Übersicht (Aktenzuordnungsplan) 7. Anlagen Anlage 3 : Muster der Datenträgerbeschriftung Anlage 4 : Thüringen interne Abkürzungen für Konstruktionsarten von Brückenüberbauten/ Stützwänden undverkehrszeichenbrücken (VKZ) Anlage 5 : DF Datenaustausch und Übergabeformular Anlage 6 : Muster Schriftkopf Bestandszeichnungen (gemäß ZTV- ING, Abschn. 2, Pkt. 4.1) Anlage 7 : Muster Schriftkopf Bestandsübersichtszeichnung (gemäß ZTV- ING, Abschn. 2, Pkt. 4.2) Anlage 8 : Merkblatt Tunnelausrüstung Anlage 9 : Dokumentationsblatt Großbrücken, entnommen ZTV-ING 4
5 1.3 Begriffsdefinition ASB-ING - Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten Regelt die einheitliche Erfassung und Verwaltung von Bauwerksdaten im Zuständigkeitsbereich des Bundes und der Länder. (Bereitstellung unter BASt-Homepage ) SIB-Bauwerke Programmsystem SIB-Bauwerke Das Programmsystem SIB-Bauwerke dient der einheitlichen Erfassung, Auswertung und Verwaltung von Bauwerksdaten und zur Durchführung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 Bauwerks-Management-System (BMS) Instrumentarium mit technischen und operativen Funktionen, das Empfehlungen für die Erreichung definierter Ziele eines effizienten Betriebs, die Auswahl optimaler Erhaltungsmaßnahmen sowie Dringlichkeitsreihungen und Erhaltungsprogramme auf Netzebene für Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen liefert (z.z. noch in der Entwicklung) Bauwerksdokumentation Gesamtheit aller, ein Ingenieurbauwerk darstellenden Unterlagen bzw. Daten. Dazu zählen folgende: Bauwerksdaten (SIB- BW) Bauwerksakte Teil A beinhaltet den bauwirtschaftlichen Teil der Bauwerksdokumentation Bauwerksakte Teil B beinhaltet den bautechnischen Teil der Bauwerksdokumentation Bauwerksakte Teil C beinhaltet Bauwerksbuch nach DIN 1076 und Anlagen Die Trennung der Bauwerksakte wird vorgenommen, um den gesetzlichen Vorgaben für Aufbewahrungsfristen von Unterlagen (Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen, Vertragsunterlagen usw.) Rechnung zu tragen. Die bautechnische Dokumentation wird für den gesamten Fortbestand eines Bauwerkes aufbewahrt und gepflegt, d.h. der Inhalt der Dokumentation wird im Ergebnis durchgeführter Umbaumaßnahmen, Instandsetzungen, Nachrechnungen, Bauwerksprüfungen usw. aktualisiert, ergänzt und fortgeführt. Bestandsunterlagen Bestandteil der Bauwerksdokumentation der Bauwerksakte Teil B (siehe auch ZTV-ING, Teil 1) Datenerfassung, -ergänzung, Erfassung und Ergänzung von Konstruktions- und/ oder Prüfungsdaten von Ingenieurbauwerken auf der Basis der ASB-ING unter Nutzung des Programmsystems SIB- Bauwerke Datentransfer Hiermit ist der Datenaustausch von Bauwerksdaten des Programmsystems SIB-BW zwischen der Straßenbauverwaltung mit der Verwaltungsversion und Drittnutzern mit der Erfassungsversion (Ing. Büros, Firmen und Prüfern) zu verstehen. Plausibilität von Bauwerksdaten und Plausibilitätsprüfung Ergibt sich aus der Notwendigkeit der vollständigen und ASB-ING gerechten Datenerfassung. Diese wiederum ist Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete und beliebig definierbare Datenauswertung im SIB- Bauwerke Programm. 5
6 2. Ausschreibung der Bauwerksdokumentationen 2.1 Allgemeines Nach umfangreichen baulichen Maßnahmen an Ingenieurbauwerken wie Neubau, Erneuerungen, umfassende Instandsetzungsmaßnahmen (>25000 ) ist der Gesamtdatenbestand zu erfassen bzw. zu überarbeiten und zu ergänzen. Die Datenerfassung und Erstellung des Bauwerksbuches ist grundsätzlich ein Teil der Baumaßnahme. Die Datenaktualisierung nach kleineren Unterhaltungsmaßnahmen (z.b. Beseitigung Anprallschäden oder betriebliche Unterhaltungs-maßnahmen) wird innerhalb der Straßenbauverwaltung durch den autorisierten Bearbeiter durchgeführt. Mit dem ARS 09/2004 vom hat das BMVBS Leistungstexte für die Herstellung von Bestandsunterlagen veröffentlicht. Diese Texte wurden auf die Belange des Zuständigkeitsbereiches des Freistaates Thüringen angepasst und ergänzt. Bei der Ausschreibung von Bauleistungen für den Neubau, die Erneuerung bzw. eine umfangreiche Instandsetzung von Ingenieurbauwerken sind im Zuständigkeitsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung spezielle Positionen (OZ) in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Im Bauvertrag ist sicherzustellen (z.b. Baubeschreibung/ LV), dass alle Unterlagen gemäß Aktenzuordnungsplan (siehe Kapitel 5) in geforderter Form und Anzahl dem AG übergeben werden. Zusätzliche Ausfertigungen sind im Einzelfall durch den AG festzulegen. Verantwortlich für die Zusammenstellung der Akten ( HVA-S/ Teil A + B) ist der AG (SBA/ DEGES usw.) oder dessen Vertragspartner (z. B. BOL/ örtl. BÜ). 2.2 Ausschreibungstexte Bauwerksbuch Eine Vereinbarung zur Lieferung des Bauwerksbuches bereits zur Zustandsfeststellung ist möglich. Dies ist jedoch gesondert vorab zu vereinbaren. OZ... Bauwerksdaten erfassen, Bauwerksbuch erstellen Bauwerksdaten mit einem Erfassungsprogramm entsprechend der Datenbasis der ASB-Bauwerke gem. ARS 09/2004 nach Übernahme der vom AG bereit gestellten Grunddaten erfassen. (Datenträger oder ) Mit Beginn der Baumaßnahme sind die Bauwerksdaten für jedes Teilbauwerk unter Verwendung des vom AG bereitgestellten Grunddatensatzes mit den Daten der Ausführungsplanung zu ergänzen und entsprechend dem Baufortschritt fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Digitalisierte Bilder, maximal 4 Stück (Seitenansicht, Draufsicht in/gegen Stationierungsrichtung, Untersicht) des fertig gestellten Bauwerkes, Pläne und Dokumente sind in das Bauwerksbuch einzubinden. Zur 1.Hauptprüfung vor VOB-Abnahme ist das Bauwerksbuch als VORAB- Lieferung im zeitnahen Bearbeitungsstand als s/w- Ausdruck und digital im Übergabeformat der ASB auf Datenträger (CD) zu übergeben. Vor der endgültigen Übergabe der Daten und des Bauwerksbuches an den AG erfolgt, nach Abschluss der Baumaßnahme und Bestätigung der Richtigkeit der Angaben des Bauwerksbuches durch den bauüberwachenden Ingenieur des AG, die Übergabe eines s/w-ausdruckes des Bauwerksbuches sowie der Daten im Übergabeformat der ASB (auf Datenträger CD) an die vom AG zu benennende Stelle der Qualitätssicherung. Die endgültige Übergabe des Bauwerksbuches (Farbausdruck 2-fach)und der Daten entsprechend Datenstruktur der ASB auf einem eindeutig beschrifteten Datenträger (CD), erfolgt nach Einarbeitung der durch die qualitätssichernde Stelle gemachten Korrekturhinweise, gemeinsam mit dem letzten Prüfexemplar. 1 Psch. Übersicht zum Erfassungsvorgang und zum Datenaustausch siehe Kapitel 3,1.1 6
7 2.2.2 Mehrausfertigungen Bauwerksbuch OZ Mehrausfertigungen Bauwerksbuch Bestandsunterlagen Für je eine Mehrausfertigung des Bauwerksbuches (Farbdruck) gemäß. OZ (EP gilt unabhängig der Stückzahl bis 5 Stck.) 1 Psch. Für die Erstellung der Bestandsunterlagen nach ZTV-ING ist folgender Leistungstext zu verwenden: Besondere Ausfertigungen müssen vertraglich geregelt werden. OZ Bestandsunterlagen herstellen und liefern Bestandsunterlagen gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschn. 2 Pkt. 4.1 Abs. (2), für jedes Teilbauwerk anfertigen und liefern. Lieferung der Unterlagen an den AG in Papierform als Ausdruck aus dem CAD- System einfach, außer Überbaubewehrungspläne, Plan der Übergangskonstruktion, Lagerversatzplan, Leitungsplan jeweils 3- fach - jeweils 1-fach alle Unterlagen gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschn. 2 Pkt. 4.1 Abs. (3), außer Bauwerksbuch und Bestandsübersichtszeichnung - 1-fach digital (im pdf - Format) auf Datenträger Die Übergabe der durch den AG geprüften und bestätigten Unterlagen gemäß ZTV- ING Abschn. 2 Pkt. 4.1 Abs. (2) ist wesentliche Abnahmevoraussetzung und hat spätestens zum Zeitpunkt der VOB- Abnahme zu erfolgen Bestandsübersichtszeichnung 1 Psch. Für die Erstellung der Bestandsübersichtszeichnung nach ZTV-ING ist folgender Leistungstext zu verwenden: Besondere Ausfertigungen müssen vertraglich geregelt werden. OZ Bestandsübersichtszeichnung herstellen und liefern Bestandsübersichtszeichnung gem. ZTV-ING, Teil 1, Abschn. 2 Pkt. 4.2, für jedes Teilbauwerk anfertigen und liefern, unter Einbeziehung unmittelbar angrenzender Bauwerke und Einrichtungen. Lieferung der Unterlagen an den AG in Papierform als Ausdruck aus dem CAD- System jeweils 3-fach, sowie 1-fach digital (im tiff, pdf und dxf Format) auf Datenträger. Die Übergabe der durch den AG geprüften und bestätigten Unterlagen, hat spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung zu erfolgen Digitale Lichtbilder vom Bauablauf 1 Psch OZ Digitale Lichtbilder herstellen und liefern Lichtbilder über den wesentlichen Bauablauf des Bauwerkes in digitaler Form mit Digitalkamera herstellen und auf mit AG abgestimmten Datenträger (CD oder DVD, Format jpg) liefern Stck 7
8 2.2.6 Kurzdokumentation für Tunnel Im Rahmen von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von Tunneln gelten weiterhin die Regelungen des Kapitel 5, 5.6 (Kurzdokumentation Tunnel) Folgender Leistungstext ist zu verwenden: OZ Kurzdokumentation für Tunnel anfertigen und liefern Kurzdokumentation für Tunnel gem. ZTV-ING; Teil 5; Abschn. 1 Nr bzw. Abschn. 2 Nr. 11 anfertigen und liefern Lieferung an den AG in Papierform als Color-Ausdruck jeweils 2-fach, sowie 1-fach digital (im pdf - Format) auf Datenträger als Bestandteil der Bestandsunterlagen. Die Übergabe der durch den AG geprüften und bestätigten Unterlagen hat spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung zu erfolgen. 1 Psch Bestandsunterlagen Technische Ausrüstung für Tunnel Für Tunnelbauwerke und Brücken mit elektrischen Anlagen ist nachstehender Leistungstext gem. Regelung Anlage 8 ergänzend in den Vertrag aufzunehmen: OZ Bestandsunterlagen Technische Ausrüstung herstellen und liefern Bestandsunterlagen Techn. Ausrüstung Anlage 8 - Handbuch der Bauwerksdokumentation Freistaat Thüringen, gem. Merkblatt Technische Ausrüstung Tunnel und Brückenbauwerke in Ergänzung zu den Unterlagen ZTV-ING, Teil 1,Abschn. 2 Pkt. 4.1, für jedes Teilbauwerk anfertigen und liefern Hierzu gehören (1.) eine Kurzdokumentation UND eine Kurz-Betriebsanleitungen Lieferung der Unterlagen an den AG in Papierform- jeweils 1-fach. Die Übergabe der durch den AG geprüften und bestätigten Unterlagen nach (1.) hat spätestens zur VOB-Abnahme zu erfolgen. Sowie (2.) die Enddokumentation gem. Merkblatt Technische Ausrüstung Tunnel und Brückenbauwerke Lieferung der Unterlagen an den AG in Papierform- jeweils 1-fach. Die Übergabe der durch den AG geprüften und bestätigten Unterlagen nach (2.) hat spätestens mit Schlussrechnungslegung zu erfolgen. 1 Psch 8
9 3. Bauwerksdatenerfassung und -ergänzung 3.1 Allgemeines Die Erfassung von Bauwerksdaten für Ingenieurbauwerke erfolgt, entspr. ARS 3/1998 und 9/2004 des BMV BW, mit dem Programmsystem SIB-Bauwerke. Die Handhabung des Programms und allgemeine Hinweise zur Datenerfassung sind in den Dokumentationen auf der SIB- Bauwerke- CD, in den Programmhilfen oder der ASB- ING 2004 beschrieben. Das nachstehende Kapitel beschreibt für den Verantwortungsbereich der Straßenbauverwaltung Thüringen relevante Regelungen und Hinweise für die Datenerfassung. Diese Festlegungen ergänzen die Anweisung Straßeninformationsbank, Teilsystem Bauwerksdaten (ASB- ING 2004). Informationen können auch der BASt-Homepage: entnommen werden Übersicht - Ablauf Erfassungsvorgang und Datenaustausch Die Datenerfassung und -ergänzung erfolgt grundsätzlich nach Abforderung der Konstruktions- Daten beim TLBV (Dezernat 22 Bauwerkserhaltung)! 1. Ergänzung der Konstruktionsdaten und Erstellen des Bauwerksbuches durch den AN oder dessen beauftragten NAN (Baubegleitende Fortschreibung und Aktualisierung der Bauwerksdaten) 2. Übergabe der ergänzten Bauwerksdaten (Datenträger sowie eines Ausdruckes des Bauwerksbuches) an den Auftraggeber zur Weiterleitung an das TLBV zur Durchführung der 1.Hauptprüfung vor VOB-Abnahme. Kennzeichnung bei Bemerkungen als: Vorablieferung der Daten vor VOB-Abnahme >>> 1.Hauptprüfung vor VOB-Abnahme <<< 3. Nach Durchführung der 1.Hauptprüfung Rückgabe der Daten durch das TLBV an den Auftragnehmer. (ggf. erneute Anforderung durch den AN) 4. Fertigstellung der Datenerfassung durch den Auftragnehmer. 5. Übergabe eines Ausdruckes des Bauwerksbuches als Vorabzug (s/w) einschl. Datenträger (CD-Rom) zur Bestätigung der Richtigkeit der Angaben (durch die BÜ) an den Auftraggeber. >>> Kontrolle BÜ <<< 6. Übergabe des durch die BÜ bestätigten Bauwerksbuchausdruckes (s/w) einschl. Datenträger an die vom Auftraggeber bestimmte Stelle der Qualitätssicherung (Plausibilitätsprüfung) >>> Plausibilitätsprüfung <<< 7. Rückgabe des kontrollierten Bauwerksbuches einschl. Datensatz durch die Stelle der Qualitätssicherung an den Auftragnehmer. 8. Abschließende Bearbeitung des Bauwerksbuches durch den Auftragnehmer. 9. Insofern keine nochmalige Vorlage der Bauwerksdaten zur Kontrolle durch die Stelle der Qualitätssicherung gefordert wird erfolgt die Übergabe der endgültigen Unterlagen (Bauwerksbuch und eindeutig beschrifteter Datenträger), sowie das mit Prüfvermerk versehene Kontrollexemplar (einschl. Anschreiben) der Plausibilitätsprüfung an den Auftraggeber. 10. Übergabe der Unterlagen durch den AG an das TLBV zur Eingabe in die zentrale Datenbank. 9
10 3.1.2 Programm Es ist grundsätzlich die aktuellste zur Anwendung freigegebene Version des SIB- Bauwerke Programms zu verwenden. Im Zweifelsfall ist Rücksprache bei der Straßenbauverwaltung zu nehmen. Vertrieb und Support: WPM Ingenieure Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Datenverarbeitung mbh Grubenstraße 95 b Neunkirchen Tel Einstellungen des Programmsystems in der Administration Nach erfolgter Installation des Programmsystems sind vor der Nutzung des Erfassungsprogramms folgende Voreinstellungen zu überprüfen bzw. erforderliche Einstellungen vorzunehmen. In der Verwaltungsadministration des SIB- Bauwerke Programms ist im Menü Programm der Haken bei Erhaltung der Bauwerke durch die Straßenverwaltung zu setzen. Im Menü Verwaltung ist unter Name der Verwaltung/ Bundesland im Feld FREISTAAT THÜRINGEN anzugeben. Die Haken sind bei Verzeichnisstruktur nach Messtischblattnummer und Interner Sortierschlüssel zu setzen. Nur mit diesen Einstellungen kann die von der Thüringer SBV genutzte Datenstruktur erzeugt werden. Alle anderen Einstellungen in den Untermenüs sind nach Installation des Programms voreingestellt und benötigen keiner unbedingten Überprüfung bzw. keiner Änderung durch den Nutzer des Erfassungsprogramms. 10
11 Die Eintragung der für Thüringen gültigen Straßenbauverwaltung wird unter der Amtsadministration im Menü Programm, Name der Verwaltung/ Amt vorgenommen. Landesamt für Bau und Verkehr ist im entsprechenden Leerfeld einzutragen. Der Name des Sachbearbeiters sollte kein Fantasiename sein! 11
12 3.2 Hinweise zur Erfassung Grundsätze Die dem Bearbeiter der Bauwerksdaten vom AG übergebenen Grunddaten sind gemäß der ASB- Definitionen zu ergänzen bzw. zu aktualisieren. In den Datenmasken: Bauwerk, Teilbauwerk, Stat. System/ Tragfähigkeit sind Änderungen nur bei den Einträgen vorzunehmen, für die nachstehend Hinweise gegeben werden! Alle weiteren Vorgaben sind nur nach Absprache mit dem Landesamt für Straßenbau (Herr Nebe) oder dem beauftragten Büro zur Plausibilitätsprüfung (Ingenieurgemeinschaft Setzpfandt Meiningen GmbH) änderbar. Wenn vorhandene widersprüchliche Angaben festgestellt werden, sind diese mit einer Rückfrage bei den oben genannten Ansprechpartnern abzuklären! 3.3 Bauwerk/ Teilbauwerk Bauwerk In der Maske Bauwerk ist die Angabe des Straßennamens im Eingabefeld Nächstgelegener Ort in Form: BEISPIELSTRASSE IN BEISPIELDORF und Ergänzung IN oder BEI und Großbuchstaben durchzuführen. Hierzu ist mit vertretbarem Aufwand für Bauwerke innerhalb von Ortslagen auch der eigentliche Straßenname zu recherchieren. Der Straßenname ist dann auch in der Maske Sachverhalte unter Name des Sachverhaltes zu ergänzen Teilbauwerk Es sind Angaben zu Baujahr, Meisterei, Bemerkung, Datenerfassung abgeschlossen, Bauwerksrichtung einschl. Text (von... nach...) einzutragen. Anmerkung: Die Bauwerksrichtung ist grundsätzlich in Stationierungsrichtung anzugeben, außer die vorh. Plan- u. Bestandsunterlagen beinhalten hierzu im Widerspruch stehende Angaben (aufsteigende Achsbezeichnungen usw.) die zu Missverständnissen führen könnten. Für Stützbauwerke und Lärmschutzwände ist im Feld Bauwerksrichtung die Angabe rechts o. links zu ergänzen. Bei der Bauwerksart ist die Angabe, entsprechend der Verschlüsselung, so präzise wie möglich erforderlich (Spezifizierungen nutzen). Die Angaben zur Konstruktion erfolgen auf der Grundlage der im Freistaat Thüringen eingeführten `internen Abkürzungen für Konstruktionsarten` (siehe auch Anlage 4) Im Feld Baujahr ist in Ergänzung zur Definition der ASB auch bei einer kompletten Überbauerneuerung das Baujahr einzutragen. Beispiel: *) Begriffsdefinition siehe DIN 1076 (Ausgabe 11/99) Abschn
13 3.3.3 Sachverhalte Ab der Programmversion 1.70 ist es im Programmmodus Erfassungsprogramm aus Gründen der Datenkonsistenz - Verbindung mit gekoppelter Straßendatenbank (TT-SIB) - nicht mehr möglich die Daten im Menüpunkt Sachverhalte zu ändern. Aus diesem Grund sind die Angaben in einem separaten Dokument den Bauwerksbüchern beizulegen. Der Inhalt umfasst folgende Angaben: Info Straße Durchfahrtshöhen Beläge Beschilderung Durchfahrtsbreite In der zu liefernden Papierversionen der Bauwerksbücher, sollen diese Angaben direkt hinter dem Übersichtsblatt abgeheftet sein und in den Daten des SIB- Bauwerke- Programms als Dokument eingearbeitet sein. Ein Muster befindet sich im Anlage Stat. Syst./ Tragfähigkeit Im Menü sind alle Eintragungen und Felder auszufüllen. Alle Einstufungen werden hier erfasst! Die aktuelle Tragfähigkeit des Teilbauwerkes muss als Maßgebende Tragfähigkeitseinstufung mittels Hakensetzung in dem entsprechenden Feld gekennzeichnet werden. Es ist nur eine maßgebende Tragfähigkeit möglich. Nachgewiesene und aktuelle Zwischenklassen sind ebenfalls zu erfassen. Die Angabe der Statischen Systeme sind so genau wie möglich zu spezifizieren. *) Keine Bearbeitung! Vorgabe durch die Verwaltung! Für Datennacherhebung gilt: Wenn bei statisch nachgerechneten Bauwerken ein Einstufungsbeleg des TLBV vorhanden ist, wird dieser unter Bemerkungen aufgeführt (z.b. Einstufungsbeleg vom... vorhanden.) Eintragungen Brücke Alle hier vorzunehmenden Eintragungen beziehen sich auf die Definitionen der ASB! 13
14 Zu beachten ist die Angabe der Überschüttungshöhe: diese ist anzugeben von Oberkante Konstruktion bis OK Fahrbahn. Gebundene Schichten sind unter Sachverhalte Beläge zu erfassen (siehe Anlage 2) Diese beziehen sich auf den befestigten Fahrbahnbereich des jeweiligen Bauwerkes. Für Gewölbe sind diese Schichtenangaben auf den Scheitel bezogen. Im Feld Anzahl der Stege ist die Zahl der Stege des Überbaus einzutragen. (z. Bsp. Für Plattenbalken, ein- und mehrzellige Hohlkästen usw.) Angaben zur Gestaltung sind nur bei architektonischen Gestaltungskonzepten erforderlich Felder/ Stützungen Verbunden mit der Einführung der SIB Bauwerke Version 1.7 sind unter anderem Präzisierungen bei der Erfassung von Stützweiten bestimmter Statischer Systeme. Diese sind Grundlage der Erfassung. Hinweise hierzu sind auf der SIB- Bauwerke Installations- CD, in der ASB- ING 2004 im Anhang D, Punkt 4.1 zu finden. Für Gewölbe sind die Angaben zur Stützung erst ab einer Stützweite von > 20m nach ASB ING 2004 vorzunehmen. Alle Bauwerke mit einer geringeren Stützweite werden in Thüringen als 1- Feld gestützte Bauwerke bewertet und es entfallen hier die Angaben der Viertels- und Scheitelpunkte und deren Stützweiten. Im Schlüsselfeld Art der Stützung ist grundsätzlich mit dem ersten Widerlager (WL) in Stationierungsrichtung zu beginnen, im Feld Bemerkung ist die Angabe WL 1 bzw. WL 2 erforderlich. 14
15 3.4 Eintragungen STW / LSW Alle vorzunehmenden Eintragungen beziehen sich auf die Definitionen der ASB- ING Das Anlegen von Segmenten aufgrund von Höhensprüngen bezieht sich auf sichtbare Höhenversätze (Sprünge in der Gelände OK bzw. in der OK des Bauwerkes). Fundamentsprünge sind nicht in Ansatz zu bringen. (Beispiel 2) Lärmschutzwandabschnitte, die sich nur durch unterschiedliche Pfostenabstände unterscheiden, d.h. alle weiteren Konstruktionsmerkmale wie z.b. Höhen, Baustoffe usw. gleich sind, können in Abstimmung mit dem LSB oder dem mit der Plausibilitätsprüfung beauftragtem Büro, zur Vereinfachung zu einem Segment zusammengefasst werden (Beispiel 5). Die Segmentzuordnung (Nummerierung) ist grundsätzlich in den einzubindenden Skizzen darzustellen (siehe nachfolgende Beispiele). 15
16 3.5 Tunnelbauwerke 1. Das Definieren bzw. Anlegen von Segmenten erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der ASB- Definitionen. Dies bedeutet, jegliche Änderung des Querschnittes bedingt das Anlegen eines neuen Segmentes. Ausnahme bilden die in den Tunnelbauwerken vorhandenen Nischen. Diese werden blockbezogen in den Segmenten aufgeführt. z.b. - Querschnittsnummer - Block-Nr. von. bis - Block Nr. L2/ Elektronische links/ rechts 2. Weiterhin ist ein Hinweis auf angebundene Teilbauwerke zu geben (Hinweis auf Querstollen) z.b. Block-Nr.. Mit Anschluss Querschlag Nr. (Tbw- Nr.) 3. Die Vorgabe von Teilbauwerken, Namen etc. erfolgt durch das TLBV Erfurt. 4. Die in den Tunnelbauwerken vorhandenen Querschnittstypen sind im Bauwerksbuch unter Skizzen mit aufzunehmen bzw. einzubinden. (tif-format). Die Querschnittstypen sind in Rücksprache mit der BÜ und dem TLBV zu definieren. 5. Die Gehwegkappen der Tunnelröhren werden unter Belägen erfasst. 6. Die Auftrags- und Abrechnungssumme wird grundsätzlich (analog den Brückenbauwerken) teilbauwerksbezogen erfasst. Diese ermitteln sich in Abhängigkeit der jeweiligen Tunnelfläche des Teilbauwerkes (prozentual von der Gesamtbauwerksfläche). 7. Gegebenenfalls vorhandene Abluftkamine werden unter Bemerkungen beim jeweiligen Teilbauwerk näher beschrieben. 8. Vorhandene Portalwände werden grundsätzlich dem entsprechenden Tbw zugeordnet, wenn eine Trennung durch eine vorhandene Raumfuge realisiert werden kann. Wenn keine Trennung möglich ist (keine Fuge vorhanden), wird die Portalwand komplett dem Tbw 1 zugeordnet. 3.6 Baustoffangaben Hauptbaustoff Überbau / Segmente Die Kennzeichnung Hauptbaustoff des Überbaus/ Segmentes ist unbedingt erforderlich! Für Brücken gilt: Um diese Definition in SIB- Bauwerke durchführen zu können, ist im Feld Bauteil der Schlüssel Teilbauwerk oder Überbau auszuwählen. Haken bei Hauptbaustoff des Überbaus! Aufschlüsselung bis in die unterste mögliche Ebene! *) Angaben gemäß Lieferscheinen übernehmen 16
17 Es sind möglichst ausführliche Angaben zu Baustoffen zu machen. Zum Beispiel bei Beton Übernahme aller Angaben von Lieferscheinen ( bei Neubau und Instandsetzung ). Bei Lagerangaben sind die maximal zulässigen Temperaturen für das Lager vom Lieferschein/ Typenschild zu übernehmen Fugen Fugen und Fugenbänder sind möglichst genau zu erfassen. Alle Angaben und Eintragungen sind in der Maske Abdichtungen, vorzunehmen. Klassifizierungen bis in die unterste Ebene sollten, wie bei allen anderen Bauteil- und Baustoffangaben ebenfalls, erfolgen Angaben Korrosionsschutz Feuerverzinkte Stahloberfläche: Eine feuerverzinkte Stahloberfläche gilt als erste Grundbeschichtung und im Feld Hauptbindemittel der Grundbeschichtung sowie im Feld Hauptpigment der Grundbeschichtung ist kein Eintrag erforderlich. Im Feld Bemerkungen ist der Text einzutragen 1. GB Feuerverzinkung Feld Bezeichnung: Hier ist die vollständige firmenspezifische Bezeichnung des Beschichtungsstoffes der letzten Deckbeschichtung mit Material- und Farbnummer, sowie der Farbton einzutragen. 3.7 Fotos, Skizzen und Dokumente Es sind maximal 4 Fotos (Seitenansichten, Draufsicht in/gegen Stationierungsrichtung, Untersicht) des fertig gestellten Bauwerkes in die Datenstruktur der Bauwerksdaten einzubinden. Diese sind im jpg- Format zu speichern und so zu komprimieren, dass ihre Größe 350 KB möglichst nicht übersteigt. Bei Bestandsskizzen bzw. Zeichnungen ist darauf zu achten, dass diese im tiff- Format gespeichert werden. Jede Skizze/ Teilbild ist mittels Bildbearbeitung mit der ASB-Nr. sowie ggf. der entsprechenden Teilbauwerksnummer zu beschriften. In den Skizzen dargestellte Teilbauwerke(Querschnitt, Draufsicht) sind eindeutig zu beschriften. Grundsätzlich sind auch diese Dateien maximal zu komprimieren (Format CCITT4). Fotos zum Bauablauf (jpg. Dateien) und Bestandszeichnungen im dxf- Format sind nicht in die Bauwerksdaten (im Sinne der Einbindung in die Datenstruktur) einzubinden. Sie sind auf einem separaten Datenträger (CD- 17
18 ROM) gemeinsam mit der Akte Teil B zu übergeben. Wird vom AG die Übergabe von dxf- Dateien beauftragt, so erfolgt diese grundsätzlich mit den entsprechenden Übergabeprotokollen. siehe hierzu auch das Leistungsverzeichis und Besondere Vertragsbedingungen des Bauvertrages Als Dokumente können.pdf,.doc oder.xls-dateien eingefügt werden. Dazu zählen z. Bsp. das Inhaltsverzeichnis der Bauwerks- Akte (siehe Musterbeispiel Anlage 1) und der Einstufungsbeleg. 3.8 Baumaßnahmen Im Rahmen der Datennacherhebung sind grundsätzlich alle recherchierbaren Maßnahmen zu erfassen (u.a. auch Baujahr Vorgängerbauwerke). Die Maßnahmen sind in den Schlüsselfeldern Art möglichst genau zuzuordnen. Die jeweils zur Maßnahme gehörenden Kosten sind unter Nutzung der Schlüsselvorgaben des Programms maximal aufzugliedern, ggf. sind mehrere Kostenstellen aufgrund der vorgegebenen Schlüsselvorgaben sinnvoll zusammenzufassen. Ist zum Auslieferungszeitpunkt der Daten des Bauwerksbuches keine Abrechnungssumme im Sinne einer Schlussrechnung vorhanden, ist die letzte bestätigte Abschlagssumme zu erfassen. In den Bemerkungen ist bei Abschlagssummen die Angabe der Abschlagsrechnungsnummer erforderlich. Das maßgebende Haushaltsjahr ist anzugeben! Als Haushaltsjahr ist das Jahr der Schlussrechnungslegung einzutragen. Ausnahme: Bei Neubau oder Ersatzneubau sind nur die Gesamtkosten bezogen auf die Brückenflächen anzugeben. Insofern sich das Vorhaben aber über mehrere Haushaltsjahre erstreckt, sind die Kosten bezogen auf die entsprechenden Haushaltsjahre aufzuschlüsseln! Wird ein Bauwerk durch einen Ersatzneubau ersetzt, wobei das neue Bauwerk parallel zum alten errichtet wird, sind die Tabellen Durchgeführte Prüfungen des alten Bauwerkes in das neue Bauwerksbuch zu übernehmen. Im Feld Auftraggeber ist die Auftragsverwaltung und der zuständige Bearbeiter anzugeben: z.bsp.: SBA Ostthüringen, Herr/ Frau... TLBV Erfurt, Dezernat 41, Herr/ Frau.. DEGES, Herr/ Frau... Unter Baujahr ist das Jahr der VOB Abnahme anzugeben. Bei Maßnahmen, bei denen keine Gewährleistung vereinbart wurde, ist das Datum des Bauendes einzutragen. 18
19 Kostenträger: In der Maske Baukosten ist die Angabe Bund bzw. Land erforderlich. Titel: die vollständige Kostenstelle ist einzutragen (z. Bsp ) Ausgabe: Baukosten nur ab 1991 in DM- bzw. EURO -beträgen erfassen *) Kosten und Titel von der Verwaltung/ Auftraggeber abfragen 3.9 Übergabe Die der Straßenbauverwaltung zu übergebenden Datenträger für die Bauwerksbücher, sowie Fotodokumentationen des Bauablaufes und Bestandsunterlagen müssen eindeutig und zweifelsfrei beschriftet sein (Schutzhülle und CD-ROM). Die Datenträger sind auf das Bauwerk (Teilbauwerk) bezogen zu erstellen. Gegebenenfalls eine CD- Ident- Nummer. auf Hülle und CD vergeben. Nachstehende inhaltliche Angaben müssen unbedingt enthalten sein. Datenträgerbeschriftung: - ASB-Bauwerksnummer + TBW Nr. + Bauwerksname - verwendete Programmversion - Ersteller des Datenträgers einschl. Datum Beispiel siehe Anlage 3 Inhalt des Datenträgers: cab- Datei mit eindeutiger Bezeichnung Einzeln übergebene Bauwerke sollen im Dateinamen ASB-Nr., TBW, enthalten; Beispiel: _1.cab Bei der Übergabe mehrerer Bauwerke an die Verwaltung ist ein eindeutiger Dateiname zu wählen Datei Inhalt.txt, mit Texteditor oder Ähnlichem erstellt, welche die auf der CD enthaltenen Bauwerke an gibt. 19
20 Beispiel Datenträger und Inhalt.txt: Für die Datenübergabe an die Straßenbauverwaltung sind die Exportdaten aus dem Bauwerksprogramm SIB-BW zunächst in das Übergabeverzeichnis zu kopieren und anschließend auf eine CD-ROM zu brennen, des Weiteren ist die Übertragung der Exportdaten mit Bildern, Dokumenten und Zeichnungen zu markieren. Beispiel: 20
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