Prüfungsordnung für die Prüfungen im Bereich QM- Fachpersonal

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1 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Prüfungsverfahren (akkreditiert (a) und nicht-akkreditiert (b)) im Bereich QM- der DEKRA Certification GmbH (DCG). a) Prüfungen auf der Grundlage des "Leitfadens zur Zertifizierung von QM- der DAkkS in der jeweils gültigen Fassung führen zu den akkreditierten Abschlüssen: Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) Qualitätsmanager (QM) Interner Qualitätsauditor (IQA) Qualitätsauditor (QA) b) Prüfungen auf der Grundlage des "Leitfadens zur Zertifizierung von QM- der DAkkS in der jeweils gültigen Fassung führen zu den nicht-akkreditierten Abschlüssen (DEKRA Standard): die Prüfung von Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) Qualitätsmanager (QM) Interner Qualitätsauditor (IQA) Qualitätsauditor (QA) sowie Qualitätsmanagement-Fachkraft (QMF) (nicht im DAkkS-Leitfaden geregelt) Bei den nicht-akkreditierten Abschlüssen 1b) wird im Rahmen des Prüfungs- und Zertifizierungsverfahrens in Abgrenzung zu den Anforderungen des Leitfadens zur Zertifizierung von QM- der DAkkS auf die Prüfung der Vorbedingungen (Zulassungsvoraussetzungen) und auf die Verwendung des Akkreditierungszeichens auf dem Zertifikat verzichtet. Zusätzlich gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Prüfbedingungen der DEKRA Certification GmbH. Die Dienstleistungen der Zertifizierungsstelle stehen allen interessierten Personen offen, und DEKRA Certification GmbH garantiert die Gleichbehandlung aller Antragsteller durch die Festlegung objektiver Kriterien für die Zulassung, die Prüfung und die Zertifizierung. Diese Kriterien sind in der Prüfungsordnung festgeschrieben. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Prüfungsordnung davon abgesehen, die Funktionsbezeichnungen wie Prüfer oder Teilnehmer jeweils in der weiblichen und in der männlichen Form aufzuführen; es versteht sich von selbst, dass alle Funktionsbezeichnungen sowohl in der weiblichen als auch in der männlichen Form verwendet werden können. Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte aus den jeweiligen Lehrgängen QMF, QMB, IQA, QM, QA sowie die Normen ISO 9000 ff. bzw. zusätzlich die Norm ISO insbesondere bei IQA und QA. 2 Anmeldung und Zulassung zur Prüfung Die Anmeldung eines Kandidaten zu einer Prüfung erfolgt schriftlich über den Antragsbogen F-03S-08. Die Teilnahme der unter 1a) genannten Prüfungen unterliegt den in Anlage 1 genannten Vorbedingungen der jeweiligen Qualifikationsstufe (Zulassungsvoraussetzungen). Die Zertifizierungsstelle prüft die Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Anmeldeunterlagen sowie das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen. In Ausnahmefällen kann das Zertifizierungsgremium abweichende Zulassungs- bzw. Ausnahmebedingungen für den Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten von QMB und QM als Zugangsvoraussetzung zum nächst höheren Lehrgang beschließen. Für Autodidakten wird als Nachweis der Qualifikation vom Zertifizierungsgremium eine Sonderprüfung definiert, um einen Seiteneinstieg in die angestrebte Qualifikationsstufe zu ermöglichen. 3 Durchführung der Prüfung Je nach Qualifikationsstufe erfolgen schriftliche und mündliche Prüfungen. Die Organisation der Prüfung obliegt dem eingesetzten Prüfer. Die Prüfungsfragen werden von der Geschäftsstelle aus dem Aufgabenpool nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. In schriftlichen Prüfungsteilen ist nachzuweisen, dass das geforderte Fachwissen gemäß dem Leitfaden vorhanden ist. In mündlichen Prüfungsteilen ist nachzuweisen, dass das geforderte Fachwissen gemäß dem Leitfaden anhand einer vorgegebenen Auditsituation sach- und normengerecht ausgearbeitet, das Arbeitsergebnis überzeugend dargestellt und begründet werden kann. Durchführung der Prüfung QMB Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit 40 Multiple-Choice-Aufgaben (MC). Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Die mögliche Höchstpunktzahl beträgt 40 Punkte. D-03S-01 Prüfungsordnung QM- Rev. 03/11/12 Seite 1 von 6

2 Die Prüfung wird von einem Prüfer / Prüfungsaufsicht abgenommen. Als Hilfsmittel sind die Normenreihe ISO 9000, die ISO sowie die Schulungsaufzeichnungen zugelassen. Durchführung der Prüfung QM Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit 40 Multiple-Choice-Aufgaben (MC) und 5 offenen Fragen. Die mögliche Höchstpunktzahl beträgt 65 Punkte. Die Dauer der Prüfung beträgt 120 Minuten. Die Prüfung wird von einem Prüfer / Prüfungsaufsicht abgenommen. Als Hilfsmittel sind die Normenreihe ISO 9000, die ISO sowie die Seminarunterlagen zugelassen. Durchführung der Prüfung IQA Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die gesamte Prüfungszeit beträgt 65 Minuten. Der schriftliche Teil besteht aus 25 Multiple-Choice-Aufgaben (MC). Die mögliche Höchstpunktzahl beträgt 25 Punkte. Die Dauer des schriftlichen Teils beträgt 40 Minuten. Der mündliche Teil besteht aus der Bearbeitung einer typischen Auditsituation. Die Dauer des mündlichen Teils beträgt 25 Minuten, dabei beträgt die Vorbereitung 15 Minuten, die Ergebnispräsentation und ggf. die Beantwortung von Vertiefungsfragen 10 Minuten. Die mögliche Höchstpunktzahl beträgt 20 Punkte. Schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil werden von einem Prüfer abgenommen. Als Hilfsmittel ist die Normenreihe ISO 9000 sowie die ISO zugelassen. Durchführung der Prüfung QA Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die gesamt Prüfungszeit beträgt 65 Minuten. Der schriftliche Teil besteht aus 20 Multiple-Choice-Aufgaben (MC) und 2 offenen Fragen. Die mögliche Höchstpunktzahl beträgt 30 Punkte. Die Dauer des schriftlichen Teils beträgt 40 Minuten. Der mündliche Teil besteht aus der Bearbeitung einer typischen Auditsituation. Die Dauer des mündlichen Teils beträgt 30 Minuten, dabei beträgt die Vorbereitung 20 Minuten, die Ergebnispräsentation und ggf. die Beantwortung von Vertiefungsfragen 10 Minuten. Die mögliche Höchstpunktzahl beträgt 20 Punkte. Schriftlicher und mündlicher Prüfungsteil werden von 2 Prüfern bzw. 1 Prüfer und 1 Beisitzer (nur beratende Funktion, siehe Leitfaden Zertifizierung von QM-) abgenommen. Als Hilfsmittel ist die Normenreihe ISO 9000 und die ISO zugelassen. Durchführung der Prüfung QMF Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit 30 Multiple-Choice-Aufgaben (MC). Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Die mögliche Höchstpunktzahl beträgt 30 Punkte. Die Prüfung wird von einem Prüfer / Prüfungsaufsicht abgenommen. Als Hilfsmittel sind die Normenreihe ISO 9000 sowie die Schulungsaufzeichnungen zugelassen. 4 Bewertung Die Auswertung der Prüfung erfolgt durch den/die beauftragten Prüfer. Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem. Für jede Aufgabe einer(s) schriftlichen oder mündlichen Prüfung/Prüfungsteils ist eine Höchstpunktzahl festgelegt. Wird eine Prüfungsleistung von mehreren Prüfern bewertet, so wird das arithmetische Mittel der Bewertungen gebildet. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 60% der möglichen Höchstpunktzahl erreicht wird. Bei weniger als 60% gilt die Prüfung als nicht bestanden. Besteht eine Prüfung aus mehreren Teilen, so ist jeder Prüfungsteil für sich mit mindestens 60% der möglichen Höchstpunktzahl zu bestehen. Pro MC-Aufgabe werden mehrere Wahlmöglichkeiten vorgegeben, wobei immer eine oder mehrere Antworten richtig sind. Jede richtig beantwortete MC-Aufgabe wird mit 1 Punkt gewertet. Jede vollständig richtig beantwortete offene Aufgabe wird mit höchstens 5 Punkten gewertet bzw. anteilig nach Erfüllungsgrad. Das Prüfungsergebnis und die Prüfungsunterlagen werden der Zertifizierungsstelle übermittelt und gegen geprüft. 5 Wiederholungen von Prüfungen Eine nicht bestandene Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Sonderregelung auf Antrag. Besteht eine Prüfung aus 2 Prüfungsteilen (schriftlich und mündlich), so kann der Teil, der nicht bestanden wurde, einzeln wiederholt werden. Wird eine Prüfung bzw. ein Prüfungsteil wiederholt, so ist das gesamte Verfahren dieser Prüfung bzw. dieses Prüfungsteils zu durchlaufen. Die Wiederholung muss im Regelfall innerhalb von 90 Tagen nach dem Zertifizierungsentscheid erfolgen. D-03S-01 Prüfungsordnung QM- Rev. 03/11/12 Seite 2 von 6

3 6 Zertifikatserteilung Das Zertifizierungsgremium entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Prüfungstermin über die Erteilung des Zertifikats. Weicht das Zertifizierungsgremium vom Votum des Prüfers ab, ist dies schriftlich zu begründen. Bei bestandener Prüfung wird das DEKRA Zertifikat (mit der Angabe der erworbenen Qualifikationsstufe: QMF, QMB, IQA, QM, QA, dem Hinweis auf die Akkreditierungsstelle bei den Prüfungen gemäß 1a), Zertifikatsnummer, Prüfungsdatum und ort, nachgewiesene Kompetenzen, Ausstellungsdatum und Gültigkeit sowie Titel, Vorname, Name und Geburtsdatum des Antragsstellers) mit einer Laufzeit von maimal 3 Jahren ausgestellt. Die Zertifikatsinhaber werden registriert und können auf schriftliche Anfrage veröffentlicht werden. Die Zertifizierungsstelle bleibt die alleinige Eigentümerin des Zertifikates. 7 Überwachung Die zertifizierte Person hat eigenverantwortlich ihren Kompetenzerhalt sicherzustellen. Die DEKRA Certification GmbH überwacht die Einhaltung der Nutzungsbedingungen für das Zertifikat. Dazu gehören sofern im Gültigkeitszeitraum des Zertifikats eintretend die Auswertung von Informationen von Aufsichtsbehörden, die Bewertung von Beschwerden und Informationen von interessierten Kreisen sowie von eingeleiteten rechtlichen Schritten in Bezug auf die zertifizierte Person. 8 Rezertifizierung Eine Rezertifizierung kann von Zertifikatsinhabern frühestens 3 Monate vor und bis zum Ende der Zertifikatsgültigkeit unter Verwendung des Antrags auf Rezertifizierung F-03S-17 schriftlich bei DEKRA Certification beantragt werden. Dabei sind die geforderten Nachweise mit einzureichen. Voraussetzung für eine Rezertifizierung sind ein vollständiger und korrekter Antrags sowie die positive Bewertung der eingereichten Nachweise gemäß Anlage 2. Bei bestandener Prüfung wird ein neues Zertifikat für weitere maimal 3 Jahre ausgestellt. Das bisherige Zertifikat verliert seine Gültigkeit. 9 Prüfungsunterlagen Alle Unterlagen zur Prüfung werden von der Zertifizierungsstelle elektronisch oder in Papierform archiviert aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre. DEKRA Certification GmbH und die an der Prüfung beteiligten Personen haben gegenüber Dritten über diese Unterlagen strikte Vertraulichkeit zu wahren. 10 Kosten Prüfung und Zertifizierung (auch Wiederholungsprüfungen) Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) 225 EUR Qualitätsmanager (QM) 400 EUR Interner Qualitätsauditor (IQA) 315 EUR Qualitätsauditor (QA) 425 EUR Qualitätsmanagement-Fachkraft (QMF) 220 EUR Rezertifizierung (alle Abschlüsse) 155 EUR Wiederholung von Prüfungsteilen IQA und QA Interner Qualitätsauditor (IQA), schriftlicher Teil 155 EUR Interner Qualitätsauditor (IQA), mündlicher Teil 175 EUR Qualitätsauditor (QA), schriftlicher Teil 175 EUR Qualitätsauditor (QA), mündlicher Teil 200 EUR Alle Angaben jeweils zzgl. MwSt. Abweichend von diesen Regelpreisen kann für Gruppenprüfungen eine angemessene Rabattierung vereinbart werden. Die Zustimmung dazu obliegt dem Fachkoordinator Personenzertifizierung. 11 Änderungsdienst Der Teilnehmer bzw. die zertifizierte Person hat sich laufend eigenverantwortlich über Änderungen an den für den Zertifizierungsprozess relevanten Verfahren, Beschreibungen, Dokumenten und Formularen zu informieren. Die aktuellen Unterlagen sind auf der Website der DEKRA Certification GmbH erhältlich. D-03S-01 Prüfungsordnung QM- Rev. 03/11/12 Seite 3 von 6

4 Anlage 1 - Formale Eingangsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung und zur Zertifikatserteilung (akkreditierte Abschlüsse gemäß 1a)) Anforderung QMB (Qualitätsmanagementbeauftragter) QM (Qualitätsmanager) IQA (Interner Qualitätsauditor) QA (Qualitätsauditor) Ausbildung Ersatzweise Berufserfahrung für fehlende Ausbildung Abgeschlossene Berufsausbildung oder höherwertig min. 5 Jahre in Vollzeit Fachschule mit Abschluss oder höherwertig min. 6 Jahre in Vollzeit nach abgeschlossener Berufsausbildung Abgeschlossene Berufsausbildung oder höherwertig min. 5 Jahre in Vollzeit Abgeschlossene Hochschulausbildung Bei Fachschulausbildung (Techniker, Meister oder entsprechend) sind 5 Jahre in Vollzeit erforderlich Berufserfahrung min. 1 Jahr Vollzeit min. 4 Jahre Vollzeit min. 2 Jahre Vollzeit min. 4 Jahre Vollzeit Qualitätsbezogene Tätigkeiten min. 1 Jahr der Berufserfahrung min. 2 Jahre der Berufserfahrung min. 1 Jahr der Berufserfahrung min. 2 Jahre der Berufserfahrung Schulung im Qualitätsmanagement 1 Unterrichtseinheit (U-Std) entspricht 45 Minuten Auditerfahrungen QMB-Lehrgang mit mind. 80 U-Std. und erfolgreichem Abschluss Erfolgreicher Abschluss des QMB- Lehrgangs als Zulassungsvoraussetzung; Teilnahme am QM-Lehrgang mit mind. 60 U-Std. und erfolgreichem Abschluss Erfolgreicher Abschluss des QB- Lehrgangs als Zulassungsvoraussetzung; Teilnahme am IQA-Lehrgang mit mind. 20 U-Std. und erfolgreichem Abschluss Mind. 1 Qualitätsaudit mit mind. 4 Tagen für die Prüfung der Dokumentation, Auditplanung, Auditdurchführung und Auditbericht, davon mind. 2 Tage vor Ort Erfolgreicher Abschluss des QM- Lehrgangs als Zulassungsvoraussetzung; Teilnahme am QA- Lehrgang mit mind. 40 U-Std. und erfolgreichem Abschluss Mind. 4 Qualitätsaudits mit mind. 20 Tagen für die Prüfung der Dokumentation, Auditplanung, Auditdurchführung und Auditbericht, davon mind. 10 Tage vor Ort. Hinweise zur Tabelle Schulung im Qualitätsmanagement bedeutet der Besuch des geforderten Lehrgangs bei einem von DCG anerkannten Bildungsanbieters (80% Anwesenheitspflicht). Eine Tätigkeit wird als qualitätsbezogen betrachtet, wenn diese in Eigenverantwortung ausgeübt wird und in der Regel auf die Umsetzung wesentlicher, Forderungen von QM-Normen (z.b. ISO 9001) oder entsprechenden normativen Dokumenten gerichtet ist. Die Durchführung der internen bzw. eternen Audit ist bzgl. Zeitpunkt, Dauer, Art des Audit, Funktion des Antragstellers im Audit und Name der auditierten Organisation durch den Arbeitgeber oder Auditauftraggeber schriftlich zu bestätigen. Bei fehlender Berufs- und/oder Auditorenerfahrung hat der Antragsteller die Möglichkeit, diese innerhalb eines Jahres nach bestandener Prüfung nachzureichen, danach wir das Zertifizierungsverfahren abgeschlossen. Bei Qualitätsauditoren ist jedoch bereits vor der Prüfung die Mitwirkung an mind. 2 Audit mit insgesamt mind. 10 Tagen für die Prüfung der Dokumentation, Auditplanung, Auditdurchführung und Auditberichterstellung, davon mind. 5 Tage vor Ort, nachzuweisen. Das Zertifikat wird sofort nach Erfüllung der Voraussetzungen erteilt, jedoch reduziert sich die Zertifikatsgültigkeit entsprechend. Es gilt dann das Datum der Prüfungsevaluierung. D-03S-01 Prüfungsordnung QM- Rev. 03/11/12 Seite 4 von 6

5 Anlage 2 - Formale Voraussetzungen für die Rezertifizierung (Abschlüsse gemäß 1a) und 1b)) Anforderung QMF (Qualitätsmanagem ent-fachkraft) QMB (Qualitätsmanagem ent-beauftragter) IQA (Interner Qualitätsauditor) QM (Qualitätsmanager) QA (Qualitätsauditor) Qualitätsbezogene Tätigkeiten im Zeitraum der Zertifikatsgültigkeit mindestens 1 Jahr mindestens 1 Jahr mindestens 1 Jahr Auffrischungsschulung im Qualitätsmanagement im mindestens 1-tägig mindestens 1-tägig mindestens 1-tägig Zeitraum der Zertifikatsgültigkeit Auffrischungsschulung im Qualitätsmanagement und Qualitätsaudit im Zeitraum der Zertifikatsgültigkeit mindestens 1-tägig mindestens 1-tägig Auditerfahrungen mindestens 3 QM- Systemaudits mit mindestens 3 Tagen vor Ort mindestens 3 eterne QM- Systemaudits mit mindestens 6 Tagen vor Ort oder mindestens 6 interne QM-Systemaudits mit mindestens 12 Tagen vor Ort Hinweise zur Tabelle Die Durchführung der internen bzw. eternen Audit ist bzgl. Zeitpunkt, Dauer, Art des Audit, Funktion des Antragstellers im Audit und Name der auditierten Organisation durch den Arbeitgeber oder Auditauftraggeber schriftlich zu bestätigen. Audits über einzelne Anforderungen bzw. Unterabschnitte der Norm können nicht als vollständiges QM-Systemaudit anerkannt werden. Bei Unklarheiten behält sich DEKRA Certification das Recht vor, weitere Nachweise anzufordern und/oder den Antragsteller zu einem Gespräch einzuladen. Kann keine Auffrischungsschulung bzw. keine Audit-/Berufserfahrung im Gültigkeitszeitraum des Zertifikates nachgewiesen werden, wird das Zertifikat nicht verlängert. Eine erneute Zertifizierung kann nur durch das Ablegen einer vollständigen Prüfung erfolgen. Bei der Rezertifizierung können nur Standards bestätigt werden, die bereits bei der Erstzertifizierung bestätigt wurden. Soll bei der Rezertifizierung ein neuer Standard bestätigt werden (z. B. neue Version der ISO 9001), so ist dies nur möglich, wenn entsprechende Schulungsnachweise vorgelegt werden. D-03S-01 Prüfungsordnung QM- Rev. 03/11/12 Seite 5 von 6

6 Anlage 3 Dokumentmatri Dokument/Formblatt Nr. Teilnehmer Prüfer DCG ZP RP ZP RP ZP RP Prüfungsordnung D-03S-01 Eingangsvoraussetzungen Personenzertifizierung D-03S-02 Verfahrensanweisung QM-Personal V-09S-01 Zertifizierungsantrag F-03S-08 Rezertifizierungsantrag F-03S-17 CL Prüfungsdurchführung F-09S-11 o o Bewertung mündliche Prüfung F-09S-14 o o Fragebogen, Antwortblatt o o o Lösungsmatri Prüfungsbeurteilung durch den Teilnehmer F-09S-18 o o Anmeldung Wiederholungsprüfung F-03S-09 o o o o Zertifikat Entscheid Rechnung und Reisekostenbelege des Prüfers Berufungsurkunde Prüfer D-06S-01 CL Berufung von Prüfern/ Prüfungsaufsichten C-06S-01 Prüferbeauftragung F-06S-03 o o Monitoring von Prüfern und Prüfungsaufsichten F-06S-05 einmal in drei Jahren Bedingungen für die Durchführung von Prüfungen D-06S-09 einmalig Kooperationsvertrag mit Bildungsanbietern Berufungsschreiben Zertifizierungsausschuss F-03S-18 F-09S-01 DIN EN ISO ZP = Zertifizierungsprüfung, RP = Rezertifizierungsprüfung X = zwingend erforderlich / o = bei Bedarf (optional). (Zertifikat nur bei bestandener Prüfung) D-03S-01 Prüfungsordnung QM- Rev. 03/11/12 Seite 6 von 6

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