Zwischen. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:
|
|
- Käthe Frei
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 von 11 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Peter Müller für das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Salvatorstraße 2, München vertreten durch Herrn MR Thomas Mayer - nachstehend Auftraggeber genannt - und - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über die Organisation und die Durchführung von Auslandsaufenthalten im Rahmen des Stipendienprogramms Botschafter Bayerns
2 Seite 2 von 11 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftragnehmer ist entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen vom zu Los und den Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet, Auslandsaufenthalte von Schülerinnen und Schülern zu organisieren und durchzuführen. (2) Grundlagen und Bestandteil dieses Vertrags sind: die Vergabeunterlagen vom das Angebot des Auftragnehmers vom.. Konkretisierungen, die aufgrund von Bieterfragen und Antworten eingetreten sind und entsprechend den Vergabeunterlagen auf der Homepage des StMBW eingestellt waren. 2 Vergütung (1) Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt nach Maßgabe des für das jeweilige Gastland und Programmjahr angebotenen Programmfestpreises und setzt sich anteilig zusammen aus einem von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern (Stipendiaten) bzw. deren Erziehungsberechtigten zu erbringenden Eigenanteil und dem (Teil-)stipendium des Auftraggebers. Die Höhe des Teilstipendiums wird vom Auftraggeber für jedes Gastland jeweils bezogen auf das Programmjahr (Schuljahr) vor der Auswahl der Stipendiaten festgesetzt. (2) Die Programmplätze müssen vom Auftragnehmer tatsächlich zu den im Angebot angegebenen Preisen angeboten und die Auslandsaufenthalte zu diesem Preis durchgeführt werden. Der Auftragnehmer darf für die gemäß 1 zu erbringenden Leistungen von den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern (Stipendiaten) bzw. deren Erziehungsberechtigten keine weitere Vergütung als den in Abs. 1 genannten Eigenanteil fordern.
3 Seite 3 von 11 (3) Zusätzliche Forderungen, z.b. aufgrund nachträglich gestiegener Personalkosten oder aufgrund von Wechselkursschwankungen, können vom Auftragnehmer weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern (Stipendiaten) bzw. deren Erziehungsberechtigten geltend gemacht werden. (4) Der vom Auftraggeber für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten) übernommene Anteil am Programmpreis für das jeweilige Gastland und Programmjahr (Teilstipendium) wird mit den folgenden Zahlungszielen direkt an den Auftragnehmer ausgezahlt: Eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % des gewährten Teilstipendiums erfolgt zum des jeweiligen Abreisejahres, sofern der Auftragnehmer das endgültige Verzeichnis der am Programm teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten) so rechtzeitig vorgelegt hat, dass die Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten) und die Anweisung der Zahlung vom Auftraggeber rechtzeitig veranlasst werden konnte. In allen anderen Fällen erfolgt die Anweisung der Abschlagszahlung unverzüglich nach endgültiger Auswahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler (Stipendiaten) durch den Auftraggeber. Die Restzahlung (Schlusszahlung) in Höhe von 20 % des Teilstipendiums erfolgt nach vollständig erbrachter Leistung, insbesondere nach Abschluss des Nachbereitungsseminars, und nach Vorlage des Abschlussberichts des Auftragnehmers und einer vollständigen Abrechnung zum 31. Oktober des Rückkehrjahres (für das Austauschjahr 2016/2017 ist dies der und für das Austauschjahr 2017/2018ist dies der ). Falls die Unterlagen nicht so rechtzeitig vorliegen sollten, dass die Schlusszahlung zum genannten Zeitpunkt erfolgen kann, wird sie erst dann vorgenommen, wenn dem Auftraggeber alle Unterlagen vollständig vorliegen. Für unter Vorbehalt gewährte Teilstipendien ist 4 zu beachten. (5) Die Zahlung erfolgt durch Anweisung auf das von dem Auftragnehmer angegebe-
4 Seite 4 von 11 ne Bankkonto. (6) Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 3 Rückzahlungspflichten (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das für eine Schülerin bzw. einen Schüler für das jeweilige Gastland gewährte Teilstipendium an den Auftraggeber zurückzuzahlen, wenn die Schülerin oder der Schüler bzw. deren oder dessen Erziehungsberechtigte vor Reisebeginn vom Vertrag mit dem Auftragnehmer zurücktritt bzw. aus sonstigen Gründen der Auslandsaufenthalt endgültig nicht angetreten wird. Weitere Zahlungen durch den Auftraggeber werden nicht geleistet und das (Teil-)Stipendium entfällt. Unberührt bleibt die Möglichkeit, rechtzeitig im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eine Ersatzschülerin oder einen Ersatzschüler zu benennen und dieser bzw. diesem das Teilstipendium zuzuwenden. ein Aufenthalt in einem Gastland aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler, deren oder dessen Erziehungsberechtigten oder vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z.b. auch Heimweh), vorzeitig beendet wird. Der Auftraggeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob das Teilstipendium vollständig oder nur teilweise und ggf. in welcher Höhe zurückzuzahlen ist. Handelt es sich um Gründe, die von den genannten Personen nicht zu vertreten sind, sind diese in geeigneter nachvollziehbarer Weise darzulegen und soweit möglich nachzuweisen. Bei krankheitsbedingter vorzeitiger Beendigung des Aufenthalts ist der Nachweis durch eine nach Rückkehr in Deutschland ausgestellte ärztliche Bescheinigung zu führen, die auch Auskunft darüber gibt, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt eine Rückkehr in das Gastland möglich ist bzw. welche zwingenden Umstände/Gründe eine erneute Rückkehr in das Gastland unmöglich machen. Im Einzelfall kann
5 Seite 5 von 11 auch eine im Gastland ausgestellte entsprechende Bescheinigung anerkannt werden; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Eine vorzeitige Beendigung gleich aus welchen Gründen ist dem Auftraggeber unverzüglich (soweit möglich noch vor Rückreise) anzuzeigen. Der Auftraggeber übernimmt keinerlei Mehrkosten, die durch eine Unterbrechung des Aufenthaltes entstehen. Der Auftragnehmer kann im Vertrag mit den Stipendiatinnen/Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechende Vorkehrungen zum Ausgleich seiner Aufwendungen treffen. Dies gilt nicht für den Fall, dass die Rückzahlungspflicht auf Umständen beruht, die der Auftragnehmer zu vertreten hat. 4 Sonderregelungen für Stipendien unter Vorbehalt (1) Für Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an den Erwerb des mittleren Schulabschlusses und vor dem Besuch eines Gymnasiums oder der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule einen Schulbesuch im Ausland anstreben, steht die (Teil-)Stipendienzusage unter dem Vorbehalt, dass die geltenden Zulassungsvoraussetzungen für die endgültige Aufnahme in die Fachoberschule bzw. in das Gymnasium erfüllt und die Schülerinnen bzw. Schüler von der Schule für den Auslandsaufenthalt beurlaubt wird. (2) Werden die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt und/oder die Schülerin/der Schüler nicht beurlaubt, wird die (Teil-)Stipendienzusage widerrufen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auslandsaufenthalt bereits angetreten wurde. Der Auftragnehmer hat die Bewerber hierauf ausdrücklich hinzuweisen. (3) Wird die Teilstipendienzusage widerrufen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, das für diese Schülerin bzw. diesen Schüler gewährte Teilstipendium in voller Höhe an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Zahlungen, die seitens des Auftraggebers an den Auftragnehmer geleistet werden, stehen in diesen Fällen unter dem Vorbehalt des Widerrufs bis zur endgültigen (Teil- )Stipendiengewährung. (4) Der Auftragnehmer kann für den Fall, dass das (Teil-)Stipendium gem. Abs. 2
6 Seite 6 von 11 und 3 widerrufen wird und somit an den Auftraggeber zurück zu gewähren ist, im Vertrag mit den Stipendiatinnen/ Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten entsprechende Vorkehrungen zum Ausgleich seiner Aufwendungen treffen und hat dann die Schülerin / den Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte darauf ausdrücklich hinzuweisen. Nachfolgender 5 wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein Bieter den Zuschlag auf beide Lose (Los 1 und Los 2) erhalten hat: 5 Sonderregelungen für das Stipendium mit Schwerpunkt Musik (Musikstipendium) Sollte der Platz für das Musikstipendium nicht besetzt werden können, ist der Auftraggeber umgehend zu informieren. Dieser entscheidet dann, ob der Platz im Rahmen des allgemeinen Programms anderweitig besetzt werden kann. 6 Vertragsverhältnis zwischen der Schülerin/dem Schüler bzw. deren/dessen Erziehungsberechtigten und dem Auftragnehmer (1) Der Auftragnehmer schließt mit den Schülerinnen/den Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten einen Vertrag über den jeweiligen Auslandsaufenthalt der entsprechenden Schülerin/des entsprechenden Schülers. Der Auftraggeber wird nicht Vertragspartner dieses Vertrages und haftet weder gegenüber dem Auftragnehmer noch gegenüber den Schülerinnen/Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten für die dort geregelten Rechte und Pflichten. In diesem Vertrag ist darauf hinzuweisen, dass sich keine Haftung des Auftraggebers aus diesem Vertrag ergibt. (2) In den Vertrag zwischen Auftragnehmer und Schülerin/Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten sind folgende Regelungen gegebenenfalls auch als verbindliche Vertragsergänzung aufzunehmen: a. Für den Fall, dass ein Stipendium beantragt ist und der Vertragsschluss vor der Entscheidung über die Stipendiengewährung erfolgt, ist der
7 Seite 7 von 11 Schülerin/dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten ein Rücktrittsrecht für den Fall einzuräumen, dass dem Bewerber bzw. der Bewerberin kein Teilstipendium vom Auftraggeber gewährt wird.. Bei Ausübung dieses Rücktrittsrechts dürfen dem Schüler/der Schülerin bzw. deren Erziehungsberechtigten keine Kosten entstehen. b. Soweit im Rahmen des Vertrages Daten der Schülerin/des Schülers erhoben, gespeichert, genutzt, verarbeitet oder weitergegeben werden, sind mit der Schülerin/dem Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten die erforderlichen Regelungen zum Datenschutz zu treffen. Insbesondere ist im Falle der Stipendienbeantragung die Einwilligung der Schülerin/des Schülers bzw. deren Erziehungsberechtigten einzuholen für eine Weiterleitung/Weitergabe der Daten an den Auftraggeber zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung durch den Auftraggeber im Rahmen des Stipendienprogramms. c. In den Vertrag des Auftragnehmers mit den Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten ist eine Klausel aufzunehmen, die den Auftraggeber als Förderer berechtigt, eine Kopie des abgeschlossen Vertrags einschließlich Zahlungsplan/Zahlungsvereinbarung zu fordern und zu erhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Kopie aller mit den Stipendiaten bzw. deren Erziehungsberechtigten geschlossenen Verträge nach erfolgter Stipendienzusage mit dem aktuellen Zahlungsplan/der aktuellen Zahlungsvereinbarung an den Auftraggeber zu übermitteln. 7 Ausführung durch Subunternehmer Sofern der Auftragnehmer die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise Subunternehmern überträgt, hat er den Einsatz und die Leistungen dieser selbständig und eigenverantwortlich zu koordinieren. Der Auftragnehmer wird Subunternehmer selbständig und eigenverantwortlich ordnungsgemäß überwachen und deren Leistungserbringung ordnungsgemäß kontrollieren.
8 Seite 8 von 11 8 Vertraulichkeitszusage (1) Der Auftragnehmer hat alle ihm bei der Durchführung des Vertrags bekannt gewordenen Tatsachen, Angaben, Umstände und Ergebnisse Dritten gegenüber geheim zu halten, soweit ihn der Auftraggeber nicht in schriftlicher Form hiervon entbindet. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. (2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Vertrags befassten Personen an die Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Für Verletzungen der Vorschriften haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. 9 Datenschutz Der Auftragnehmer stellt die Einhaltung der für ihn geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen sicher. Insbesondere ist die Berechtigung zur Erhebung, Speicherung, Nutzung und Verarbeitung der Daten sowie zur Übermittlung der Daten an den Auftraggeber zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung im Rahmen der Durchführung des Stipendienprogramms bzw. der Auslandsaufenthalte im Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Stipendiaten bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu vereinbaren. 9a Datenverarbeitung im Auftrag (1) Betrifft der Auftrag die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so gilt mit Auftragserteilung eine Vereinbarung über die Datenvereinbarung im Auftrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als abgeschlossen, deren Inhalt sich nach den Absätzen 3 und 4 richtet. (2) Der Auftraggeber bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Er wird dabei vom Auftragnehmer auf Verlangen unterstützt.
9 Seite 9 von 11 (3) Der Auftraggeber bleibt hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen Daten Alleinberechtigter, sodass der Auftraggeber berechtigt ist, jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten zu verlangen. Für diesen Fall steht dem Auftragnehmer kein Zurückbehaltungsrecht zu. Ob und inwieweit Dritte auf Daten zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Auftraggebers. (4) Der Auftraggeber ist hinsichtlich der Daten stets und umfassend weisungsbefugt und kann die Einhaltung durch den Auftragnehmer jederzeit überprüfen. (5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsnehmers vertraulich zu behandeln. (6) Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber auf dessen Wunsch hin die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ermöglichen. (7) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsdatenvereinbarung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) geheim zu halten. (8) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach den IT-Grundschutzkatalogen des BSI erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten sowie dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann diesbezüglich besondere Vorgaben machen. (9) Eine Berechtigung zum Abschluss von Unterauftragsverhältnissen besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung oder den Vergabeunterlagen vorgesehen ist. (10) Die Erhebung Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG und BayDSG für den Auftraggeber, darf seitens des Auftrag-
10 Seite 10 von 11 nehmers ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrages erfolgen. Eine weitergehende Verwendung oder Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere ist eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. (11) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. (12) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gleich aus welchem Grund ist der Auftragnehmer nicht weiter berechtigt, die Daten zu verarbeiten und zu nutzen. Er wird sie unaufgefordert in einer mit aktuell marktüblichen Programmen lesbaren elektronischen Form dem Auftraggeber oder einem von ihm benannten Dritten herausgeben. Der Auftragnehmer wird die Daten auf seinem System löschen, es sei denn, eine Speicherung ist zur Erfüllung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen erforderlich. (13) Für nicht personenbezogene Daten gelten die Absätze 3, 4, 8, 10 bis 12 entsprechend. 10 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. (3) Für das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien und für die Durchführung des Vertrags gelten im Übrigen die allgemeinen Rechtsvorschriften. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sind Bestandteil dieses Vertrages. (4) Vertrags- und Projektsprache ist Deutsch.
11 Seite 11 von 11 (5) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. (6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar werden, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen hierdurch nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. (7) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung., den München, den (Auftragnehmer) MR Thomas Mayer
Vertrag über die Organisation und die Durchführung von Auslandsaufenthalten in Partnerländern des Freistaats Bayern Botschafter Bayerns
Seite 1 von 8 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Peter Müller für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München vertreten
MehrZwischen. dem Freistaat Bayern,
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,
MehrZwischen. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,
MehrLayout-Rahmenvertrag im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch
MehrZwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über
Seite 1 von 6 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn
MehrZwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt - und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen:
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, dieses vertreten durch die Bayerische Landesschule für Körperbehinderte München,
MehrVertrag. über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, München
Anlage 3 Vertrag über die medientechnische Ausstattung des Raumes 0100 im StMAS Winzererstr.9, 80797 München zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und
MehrAnlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen
Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Musterrahmenvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung a) Vereinbarung über die Datenverarbeitung
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit Kunde - Auftraggeber - und snapaddy GmbH Juliuspromenade 3 DE 97070 Würzburg - Auftragnehmer - schließen nachfolgende Vereinbarung über die Verarbeitung von
MehrStabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...
Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten
MehrVertrag über. den Druck und Versand der Dokumentation Schule und Bildung in Bayern 2012
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn Ministerialrat
MehrVereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung
Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen [zu ergänzen] - Auftraggeber - und Bentjen Software GmbH Hebelweg 9a 76275 Ettlingen - Auftragnehmer - (zusammen die Vertragspartner ) 1 Grundlage
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrB e r a t e r v e r t r a g
B e r a t e r v e r t r a g Zwischen _ Herrn / Frau / Firma (Auftraggeber) und 1a Aussicht Berner Str. 11 97084 Würzburg (Berater) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand 1. Der
MehrVertrag. über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare
Vertrag über das Bedrucken von Ehrenurkunden für Arbeitsjubilare zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, letzteres
MehrVertrag über Auftragsdatenverarbeitung
Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung Kunde Ansprechpartner Straße: PLZ/Ort: - Auftraggeber - und Evint GmbH Agnes-Huenninger-Str. 2-4 36041 Fulda - Auftragnehmer - schließen zur Kundennummer: Vertragsnummer:
MehrAuftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO
Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO 1 Vertragspartner Verantwortliche (im Folgenden Auftraggeber) gem. 28 Abs. 1: Firmenbezeichnung: Vertreten durch: Adresse: Ort / Postleitzahl: Auftragsverarbeiter
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
MehrVermittlungsvertrag. zwischen der. mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str Gräfelfing. - nachfolgend mwb fairtrade AG -
Vermittlungsvertrag zwischen der mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG Rottenbucher Str. 28 82166 Gräfelfing - nachfolgend mwb fairtrade AG - und der - nachfolgend Erwerberin genannt - - mwb fairtrade
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten. der E.ON Energie 01/2002
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der E.ON Energie 01/2002 1. Allgemeines 2. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 3. Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber,
MehrVertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen
Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend
Mehr(2) In keinem Fall bietet AZ/IC Leistungen der Zeitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung
AGB AZ International & IC Industrial Contracting GmbH I. Allgemeine Vorschriften, Geltung (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich zwischen AZ International bzw. der IC Industrial
MehrAuftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen
Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Zahnarztpraxis und - Auftraggeber - Präambel - Auftragnehmer - Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis über die
MehrDatenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen
Datenschutzvereinbarung nach 11 BDSG Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen und dem Kunden - Auftraggeber - Präambel Boppel MedicalEngineering Stuttgarter Str. 4 71263 Weil der Stadt - Auftragnehmer
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrDer Vermittler weist der PSD Bank Interessenten nach, die beabsichtigen, mittel- bis langfristige Verbraucherdarlehensverträge abzuschließen.
1 Vermittlervertrag zwischen Fa. -nachfolgend Vermittler genannt- und der PSD Bank München eg Max-Hempel-Str. 5 86153 Augsburg -nachfolgend PSD Bank genannt- 1 Gegenstand der Vermittlung Der Vermittler
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrMuster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz
Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende
MehrVEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG
VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSVERARBEITUNG Nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zwischen als Auftraggeber - nachfolgend Auftraggeber und Knut Herter SystemTechnics IT Consulting Hügelstr.
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrPROVISIONSVEREINBARUNG
PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter
MehrMustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Mustervertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Dies ist ausschließlich eine Informationsvorlage eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gemäß nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
MehrBeratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und
Beratungsvertrag Zwischen Max Mustermann GmbH Musterstraße 100 12345 Musterhausen (Auftraggeber) und Kostenmanagement-Service-Schleger (KMS) Kölner Straße 99 51429 Bergisch Gladbach (Auftragnehmer) 1 Vertragsgegenstand
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
MehrArbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung
Arbeitshilfe Checkliste für die Vertragsprüfung Wichtige Hinweise vorab: Aufgrund der vielen unterschiedlichen Anwenderinnen und Anwender kann die Checkliste nur Mindestbestandteile und Mindestinhalte
MehrDatenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen
Datenschutzvereinbarung Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Provence.de UG Geschäftsbereich Pluspol- Technologiezentrum Universitätsstraße 3 56070 Koblenz - Auftragnehmer - und Präambel - Auftraggeber
MehrWir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG
für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zur Erstellung eines Altersvorsorge-Checks zwischen fps financial planning services GmbH, Waldstraße 6a, 65187 Wiesbaden - nachstehend "Auftragnehmer" genannt - und Titel, Vorname,
MehrMustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft. Zwischen. der. (nachfolgend Auftraggeber genannt)
Mustervertrag für die Kooperation mit einer Bühnenfachkraft Zwischen der (nachfolgend Auftraggeber genannt) vertreten durch den/die Bürgermeister/in und den/die vertretungsberechtigten Beamten/Beamtinnen
MehrDienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, Prien am Chiemsee (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen...... (Auftraggeber) und Qualimentor, Inh. Matthias Sauer, Birkenweg 58, 83209 Prien am Chiemsee (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrKOOPERATIONSVERTRAG. Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b /2019) zwischen
KOOPERATIONSVERTRAG Vertragsnummer (Dienststellennummer Schule-Lfd.Nr.-Schuljahr Vertragsabschluss: z.b. 75123456-01-2018/2019) zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die zuständige
MehrVertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin
Vertrag 01/ 2016 zwischen dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, 12487 Berlin - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU ) 1. ANGEBOT, BEARBEITUNGSZEITRAUM 1.1. Das Angebot der JKU beschreibt
MehrVertrag zur Verarbeitung von Daten im Auftrag
Vertrag zur Verarbeitung von Daten im Auftrag zwischen XXX XXX 0815 XXXX im Folgenden: Auftraggeber und Global Access Internet Services GmbH Potsdamer Straße 3 80802 München im Folgenden: Auftragnehmer
MehrMusterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG
Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die
MehrDienstleistungsvertrag. c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee Norderstedt. - nachstehend Auftraggeber genannt
Dienstleistungsvertrag Zwischen Stadt Norderstedt c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee 64 66 22846 Norderstedt - nachstehend Auftraggeber genannt und - nachstehend Auftragnehmer
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft Fuja Jordan adokument-nr: 180918_AGB_Arge_Fuja Jordandocx Stand 01092018 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Stand der AGB ist der 01092018
MehrAuftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO zwischen nachstehend Auftraggeber genannt, und tesinet GmbH Stellenbachstr. 63, D-44536 Lünen, nachstehend Auftragnehmer genannt, wird der folgende
MehrDatenschutzinformation für unsere Mitglieder
Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"
MehrLieferung, Vermietung und Wartung von 26 Kopiersystemen sowie Bereitstellung der dazugehörigen Verbrauchsmaterialien
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, dieses vertreten durch Frau Direktorin Dr. Karin E. Oechslein, diese vertreten durch Frau Regierungsrätin
MehrWerkvertrag. als Auftragnehmer
Werkvertrag Werkvertrag Zwischen [Name Auftraggeber] [Straße Auftraggeber] [PLZ, Ort Auftraggeber] und [Name Auftragnehmer] [Straße Auftragnehmer] [PLZ, Ort Auftragnehmer] als Auftraggeber als Auftragnehmer
MehrVertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
Vertrag über die Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten zwischen Stefan Riedl, Kaminkehrermeister Dorfäcker 4 86944 Unterdießen nachstehend Auftragnehmer genannt (AG) und. nachstehend Auftraggeber genannt
MehrVerschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.
Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung
MehrGEHEIMHALTUNGSVERTRAG
- 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS
MehrRahmenvertrag. über die Herstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte
Anlage 2 Rahmenvertrag über die Herstellung der Bayerischen Ehrenamtskarte zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,
MehrVertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe
Vertrag über freie Mitarbeit im Rahmen der Hausaufgabenhilfe Zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, Schule Musterschule diese vertreten durch ihre Schulleitung, im Folgenden: Auftraggeberin und Helmut
MehrPersonalvermittlungsvertrag
Personalvermittlungsvertrag Zwischen BraunVisio Consulting für pesie.org Am Sandberg 36 53757 Sankt Augustin und XXX - im folgenden Auftragnehmer - - im Folgenden Auftraggeber - wird folgender Vertrag
MehrSparkasse Heidelberg IBAN DE SWIFT-BIC SOLADES1HDB Steuernummer 32081/ , Finanzamt Heidelberg, VR
1 Heidelberg, den 24.05.2018 Datenschutzerklärung Die nachfolgende Datenschutzerklärung gilt für Mitglieder und Fördermitglieder des Zungenschlag e.v. Wir messen dem Datenschutz große Bedeutung bei. Die
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrVertrag zur Auftragsverarbeitung
Vertrag zur Auftragsverarbeitung Auftraggeber (Verantwortlicher): Firma Ansprechpartner Strasse Land PLZ Ort Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter): ProLogic Handelsges. m. b. H. Hoheneggerstraße 9b 3386
MehrDatenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung
Datenschutzinformation an Dritte nach Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten,
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
MehrRahmenvertrag. für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019
S5/0271.01-1/142 Anlage 4 Rahmenvertrag für die Druckaufträge des StMAS für die Jahre 2016 bis 2019 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales,
MehrFür die Schülerin / den Schüler. geboren am
Für die Schülerin / den Schüler geboren am Beginn des Schulbesuchs an der DSO (Monat, Jahr, Klasse) Vorbemerkungen: Die Deutsche Schule Oslo Max Tau ist eine Begegnungsschule, an der Schülerinnen und Schüler
MehrVereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28/29 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28/29 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anlage zum DWFormmailer Lizenzvertrag vom 07.06.2018 zwischen dem Domaininhaber (wessel-ute.de) oder vertreten
MehrRemote Support Datenschutz-
Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4
MehrVereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Artikel 28 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Zwischen
Zwischen Unternehmen/Kunde Straße Hausnummer PLZ Ort Vertreten durch Frau/Herrn: Vornamen Nachname -Im Folgenden Auftraggeber genannt- Und Firma PLAN PRO SAAS Datacenter GmbH Rosenweg 5 24245 Kirchbarkau
MehrTippgebervereinbarung
Tippgebervereinbarung Zwischen Firma Straße PLZ, Ort - nachfolgend Tippgeber genannt - und Domicil Finance GmbH Rundfunkplatz 2 80335 München - nachfolgend Domicil genannt - Tippgeber und Domicil werden
MehrMustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG - Rechenzentrum
Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat Datenschutz Datenschutzaufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Recherchedienste der WissensWert Unternehmensberatung Recklinghausen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Recherchedienste der WissensWert Unternehmensberatung Recklinghausen Stand 9. Januar 2004 1. Allgemeines Für Rechercheaufträge über die WissensWert Unternehmensberatung
MehrZwischen. - nachstehend Auftraggeber genannt. und. - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: Vertrag über
Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller, dieser vertreten durch Herrn Ministerialdirigent
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrRahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach
Rahmenvereinbarung Public Relations-Dienstleistungen zur Markteinführung des Radwegenetzes Inn-Salzach Zwischen dem Tourismusverband Inn-Salzach Bahnhofstraße 13 D - 84503 Altötting im Folgenden: Der AG
MehrSportlermanagementvertrag
Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend
MehrVereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.
Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband Bayern, der
MehrErfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Bädergesellschaft Böhmetal mbh Poststraße 4 * 29664 Walsrode Tel. 0 51 61 60 010 Email: info@swbt.de Internet: www.badbt.de - Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen Die Datenschutz-Grundverordnung
MehrFRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER
Die Bundesrepublik Deutschland- vertreten dmch das Bundesministerium der Finanzen - Auftraggeber und. FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Auftragne-hmer schließen folgenden Vertrag über ein Beratungsvorhaben:
MehrGeheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Schulungen und Vorträgen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Abhaltung von Schulungen und Vorträgen durch die Agentur für Rechnungswesen GmbH Dresdner Straße 89 1200 Wien (nachstehend arw oder Auftragnehmer genannt ) VERSION
MehrEnergieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG
Industriestr.19 Alle Kunden der Ihr Ansprechpartner: Carlos Groß Ansprechpartner Datenschutz Tel: 07742/85675-42 Fax:07742/85675-99 Carlos.gross@evkr.net Klettgau, 15.05.2018 Pflichtinformationen gem.
MehrGEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim und nachstehend gemeinsam die Vertragsparteien und jede einzeln eine Vertragspartei Präambel Die Vertragsparteien
MehrVertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH
Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH zwischen LaserTeck GmbH Notzinger Str. 34 73230 Kirchheim/Teck nachfolgend LaserTeck GmbH und dem Kunden, der bei LaserTeck GmbH anfragt,
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Consulimus AG (Dienstleistungsvertrag) Consulimus AG Gottfried-Hagen-Str. 20 51105 Köln Tel. (0221) 788 745-0 E-Mail: info@consulimus.de USt.ID:
MehrETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil
Datenschutzerklärung Datenerhebung bei der betroffenen Person Die Firma ETS Egger GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken unter
Mehr