Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft. Personalversammlung FH Dortmund 24. Januar Referent: Berthold Paschert GEW-Landesverband NRW

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1 Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft Personalversammlung FH Dortmund 24. Januar 2014 Referent: Berthold Paschert GEW-Landesverband NRW 1

2 Gliederung 1. Ausgangslage: Strukturdefizite von Personalstruktur und Karrierewegen in der Wissenschaft 2. Wege zum Traumjob Wissenschaft : Vom Templiner Manifest zum Herrschinger Kodex 3. Gute Arbeit in der Wissenschaft die Verantwortung der Hochschulen und Forschungseinrichtungen: Verabredung zu Befristungen AG FH-Kanzler mit DGB, VERDI, GEW 2

3 Personalstruktur an Hochschulen Veränd. ProfessorInnen % JuniorprofessorInnen DozentInnen, AssistentInnen % Wiss. und künstl. MitarbeiterInnen % Lehrkräfte für besondere Aufgaben % Lehrbeauftragte % Wiss. Hilfskräfte % Studierende % Quelle: Statistisches Bundesamt, FS 11, Reihe 4.4; eigene Berechnungen 3

4 Immer mehr befristete, immer weniger unbefristete Beschäftigungsverhältnisse... Jahr unbefristet : befristet : : 9 Verhältnis zwischen unbefristet und befristet beschäftigten wissenschaftlichen Angestellten an Hochschulen Quelle: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs

5 ... mit immer kürzeren Vertragslaufzeiten Laufzeit Anteil unter zu 1 Jahr 53 % 1 bis unter 2 Jahre 36 % Über 2 Jahre 11 % Durchschnittliche Laufzeit befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Hochschulen Quelle: Georg Jongmanns, Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz; 5

6 Zeitverträge und Teilzeit: Wissenschaftlerinnen stärker betroffen Frauen Männer Wissenschaftliche MitarbeiterInnen Anteil befristete Beschäftigung 91 % 88 % Anteil Teilzeitbeschäftigung 56 % 37 % Anteil befristete und Teilzeitbeschäftigung 52 % 40% Quelle: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013; zusätzliche Angaben von Anke Burkhardt ( ) 6

7 Teilzeit: häufig Gehaltskürzung auf kaltem Wege Quelle: Grühn u.a (Der wissenschaftliche Mittelbau ); Darstellung nach Choni Flöther (INCHER) 7

8 Deutscher Sonderweg: Keine Berufsperspektive zwischen Professur und Nachwuchs Quelle: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs

9 Hochschulen lassen wissenschaftlichen Nachwuchs nicht erwachsen werden Mit der Berufung auf eine Professur in einer Universität bzw. Fachhochschule oder mit dem Antritt einer (leitenden) Stellung mit wissenschaftlichem Profil außerhalb der Hochschulen wird die Qualifizierungsphase als wissenschaftlicher Nachwuchs erfolgreich beendet. Hochschulrektorenkonferenz: Begriff: Wissenschaftlicher Nachwuchs Quelle: 9

10 Zufriedenheit mit Tätigkeitsinhalten, Unzufriedenheit mit Beschäftigungssituation Wichtig Wirklichkeit Diskrepanz Interessante Arbeitsinhalte Arbeit, die fordert Verwendung erworbener Kompetenzen Vereinbarkeit Familie Beruf Hohes Einkommen Arbeitsplatzsicherheit Berufliche Wertorientierungen und Charakteristika der beruflichen Situation von Promovierten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen 1,5 Jahre nach der Promotion in % (2009) Quelle: Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013:

11 Frauen steigen aus statt auf 11

12 Templiner Manifest: Traumjob Wissenschaft! 12

13 Gute Wissenschaft und gute Arbeit: Zwei Seiten einer Medaille! Gute Lehre und Forschung auf der einen Seite sowie gute Arbeitsbedingungen und berufliche Perspektiven auf der anderen Seite sind jedoch zwei Seiten einer Medaille. Wir fordern daher Bund, Länder und Hochschulen zu einer Reform von Personalstruktur und Berufswegen in Hochschule und Forschung auf... 13

14 Eckpunkte des Templiner Manifests 1. Promotionsphase besser absichern und strukturieren 2. Postdocs verlässliche Perspektiven geben 3. Daueraufgaben mit Dauerstellen erfüllen 4. Prekäre durch reguläre Beschäftigung ersetzen 5. Im Gleichgewicht lehren, forschen und leben 6. Ausgeglichenes Geschlechterverhältnis durchsetzen 7. Auf Augenhöhe gleichberechtigt mitbestimmen 8. Mobilität nicht bestrafen, sondern fördern 9. Hochschule und Forschung bedarfs- und nachfragegerecht ausbauen 10.Alle Beschäftigungsverhältnisse tarifvertraglich schützen 14

15 6. GEW-Wissenschaftskonferenz, Herrsching 2012: Vom Templiner Manifest zum Herrschinger Kodex 15

16 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft Leitfaden zur Selbstverpflichtung für Hochschulen und Forschungseinrichtungen Was kann vor Ort schon heute unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen geleistet werden? Diskussionsangebot an Leitungsgremien und Selbstverwaltungsorgane Betriebs- und Personalräte, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Beschäftigte Werkzeugkasten zur Umsetzung des Templiner Manifests an Hochschulen/Forschungseinrichtungen 16

17 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft : Attraktive Karrierewege gestalten 1. Absicherung und Strukturierung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung (Lehrbeauftragte, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte) 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 17

18 Herrschinger Kodex (1) : Absicherung der Promotionsphase Grundsatz: Anerkennung der Promotion als erste Phase der wissenschaftlichen Berufstätigkeit Vorrang für sozialversicherungspflichtige und tarifvertraglich geregelte Beschäftigungsverhältnisse Garantie hochwertiger Betreuung über Qualifizierungsvereinbarungen Unterstützung der DoktorandInnen in fächerübergreifenden Graduiertenzentren 18

19 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 19

20 Herrschinger Kodex (2) : Berechenbare Perspektiven für Postdocs Grundsatz: Berechenbare Karrierewege für Postdocs Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in der Wissenschaft Tenure-Track-Option Zielvereinbarung mit wissenschaftlichen Entwicklungszielen Entfristung des Beschäftigungsverhältnisses bei Zielerreichung 20

21 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 21

22 Herrschinger Kodex (3): Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse Grundsatz: Stabilisierung von Beschäftigung Befristung von Beschäftigungsverhältnissen nur bei Qualifizierung Drittmittelfinanzierung Vertretung Keine Befristung von Lehrkräften für besondere Aufgaben und admin.-techn. MitarbeiterInnen Vertragslaufzeit entspricht mindestens Dauer der Qualifizierung bzw. Laufzeit des Drittmittelprojekts 22

23 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 23

24 Herrschinger Kodex (4): Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung Grundsatz: Vollzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten Keine Teilzeitbeschäftigung unter 50 Prozent 24

25 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 25

26 Herrschinger Kodex (5): Nebenberufliche Beschäftigung Grundsatz: Vorrang für hauptberufliche Beschäftigung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Lehrbeaufttragte, die dauerhaft lehren Mindeststandards für Lehraufträge angemessene Vergütung (inkl. Vor- und Nachbereitungszeiten, Betreuung und Beratung, Prüfungen) mindestens zwei Semester Keine wissenschaftlichen Hilfskräfte Studentische Hilfskräfte: mindestens 1 Jahr Vertrag 26

27 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 27

28 Familienpolitische Komponente des WissZeitVG: Anwendungspraxis Anteil der nach Maßgabe der familienpolitischen Komponente befristet beschäftigt wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Hochschulen 0,5 % Forschungseinrichtungen 2,9 % Es ist festzustellen, dass von der Verlängerung der Höchstbefristungsdauer fast ausschließlich für den Individualfall Gebrauch gemacht wird. Quelle: Georg Jongmanns: Evaluationsbericht zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (2011) (eigene Darstellung) 28

29 Herrschinger Kodex (6): Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen Grundsatz: Familienfreundliche Hochschule/ Forschungseinrichtung, Work-Life-Balance Flexible Arbeits-, Anwesenheits-, Lehrveranstaltungsund Sitzungszeiten Bedarfsgerechte Kinderbetreuung Familienfreundliche Haushaltspolitik Wissenschaftszeitvertragsgesetz Grundsätzliche Anwendung der familienpol. Komponente Sicherstellung der automatischen Vertragsverlängerungen bei Mutterschutz, Elternzeit, Pflege von Angehörigen 29

30 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 30

31 Herrschinger Kodex (7): Gleiche Chancen für Frauen und Männer Grundsatz: Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern Mindestens Quoten nach Maßgabe des Kaskadenmodells Aktive Rekrutierungspolitik Chancengleichheit und Gleichstellung: Qualitätskriterien in Entscheidungsprozessen und bei leistungsorientierter Mittelvergabe Aktive Unterstützung der Frauenbeauftragten/ Gleichstellungsbeauftragten 31

32 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 32

33 Herrschinger Kodex (8): Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement Grundsatz: Aktive Personalpolitik Personalentwicklung Zielgruppenspezifische Informations-, Beratungs- und Fortbildungsangebote Regelmäßiger Bericht zur Lage von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase Personalplanung Aufgabeadäquates Verhältnis von befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen Personalmanagement Zentraler Überbrückungsfonds 33

34 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10.Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 34

35 Herrschinger Kodex (9): Beteiligung und Mitbestimmung Grundsatz: Beteiligung der Mitglieder der Hochschule/ Forschungseinrichtung an Entscheidungsprozessen Anrechnung von Gremientätigkeiten auf Arbeitszeit Partizipation auch in neuen Organisationsformen (Graduiertenschulen, Cluster) Einbeziehung von StipendiatInnen und nebenberuflich Beschäftigten Aktive Unterstützung der Arbeit des Personalrats/ Betriebsrats 35

36 Herrschinger Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 1. Absicherung der Promotionsphase 2. Berechenbare Perspektiven für Postdocs 3. Mindeststandards für befristete Beschäftigungsverhältnisse 4. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung 5. Nebenberufliche Beschäftigung 6. Familienfreundliche Gestaltung von Karrierewegen 7. Gleiche Chancen für Frauen und Männer 8. Personalentwicklung, Personalplanung und Personalmanagement 9. Beteiligung und Mitbestimmung 10. Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft 36

37 Herrschinger Kodex (10): Einhaltung des Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft Überwachung der Einhaltung des Kodex durch Ombudskommission Mitglieder Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten Darunter mindestens 1 Doktorand/in und 1 Postdoc Externe Sachverständige Darunter mindestens 1 von der Gewerkschaft vorgeschlagenes Mitglied 37

38 HRK- Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse ( ) Handlungsempfehlung an Hochschulen Planbarkeit In jeder Phase ist das Qualifikationsziel zu der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses in Beziehung zu setzen. Transparenz Eine Anrechnung von Beschäftigungsverhältnissen ist klar und berechenbar zu kommunizieren. Familienpolitische Komponente Familienbezogene Fördermöglichkeiten sind in jedem Einzelfall zu nutzen. Dauerstellenkonzepte der Fakultäten/Fachbereiche Unterstützung bei Karriereplanung, Führungskräftetrainings 38

39 Wege zum Traumjob Wissenschaft Bund Länder Hochschulen Forschungseinrichtungen 39

40 Gute Arbeit in der Wissenschaft was jede und jeder tun kann sich an der Hochschule für einen Kodex Gute Arbeit in der Wissenschaft einsetzen mit der GEW und dem Personalrat in Fakultätsrat, Senat und anderen Hochschulgruppen der Bildungs- und Wissenschaftsgewerkschaft GEW den Rücken stärken sich nicht alles gefallen lassen und im Zweifelsfall den Personalrat oder die Rechtsberatung/den Rechtsschutz der GEW aufsuchen sich nicht unterkriegen lassen Wissenschaft lebt von den kritischen Geistern! 40

41 41

42 Grundsätze zur Befristung von Verträgen Übereinkunft FH-Kanzler mit DGB, Verdi, GEW Vorbemerkungen: Befristungen nehmen zu Hochschulfinanzierung mit Drittmitteln und Sonderprogrammen statt Grundfinanzierung Faire Bedingungen bei Fristverträgen 42

43 Grundsatz 1: Selbstbewirtschaftungsmittel aus der Grundfinanzierung des Landes werden für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse eingesetzt. Ausnahmen nur bei sachlichem Grund 43

44 Grundsatz 2: Sofern Selbstbewirtschaftungsmittel für befriste Aufgaben bereit gestellt werden (hochschulinterne Forschungsförderung, Promotionsprogramm etc.) erfolgt eine zeitlich befristete Einstellung. 44

45 Grundsatz 3: Die Laufzeit von Arbeitsverträgen aus Dritt-, Forschungs- und Projektmitteln orientiert sich an der Projektlaufzeit und der Mittelverfügbarkeit. Grundsätzlich erstreckt sich die Finanzierungsmöglichkeit über den gesamten Projektzeitraum. Abweichungen müssen hinreichend begründet werden. 45

46 Grundsatz 4: Mindestens 50% der Personaleinstellungen aus QVM i.s.d. SQG können und sollen unbefristet geschlossen werden. Bei neuen Aufgaben und Modellprojekten ist für den ersten Vertrag eine Befristung mit Sachgrund möglich. Evaluation zur Nachhaltigkeit und Verbesserung der Qualität der Lehre und/oder der Studienbedingungen. 46

47 Grundsatz 5: Befristet Beschäftigte, die im Rahmen des HP oder des SQG Aufgaben übernehmen, die denen der hochschulfinanzierten Beschäftigten entsprechen oder für die sie die Qualifikation nachweisen, sollen vorrangig unbefristet übernommen werden, wenn Dauerstellen verfügbar sind. Vorzeitige Entfristung möglich bei Ausscheiden des Stelleninhabers bis zum (Ende Laufzeit HP 2020) 47

48 Grundsätze 6,7: 6. Verträge mit einer Laufzeit von unter 12 Monaten sind zu vermeiden (sofern nicht projektfinanziert). 7. Verträge von Beschäftigten mit mehr als 10 Jahren Fristverträge an einer HS sind zu entfristen. (gem. BAG-Urteil vom ) 48

49 Grundsatz 8 : Aktives Personalmanagement sorgt für Stabilisierung der Beschäftigung Zentraler Überbrückungsfonds ermöglicht Zwischenfinanzierung von Beschäftigungsverhältnissen bis zur Anschlussfinanzierung, sei es aus Drittmitteln oder aus regulären Haushaltsmitteln. Soweit möglich ist auch beim Wechsel der Finanzierungsart ein mittelfristiges oder unbefristetes Beschäftigungsverhältnis abzuschließen. 49

50 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! 50

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