CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

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1 CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

2 Information zum Referenten Dipl.-Soz. Andreas Orru Geschäftsführer CERTQUA GmbH Leiter Zertifizierungsorganisation QM für den Akkreditierungsbereich ISO Leiter FKS (Zulassungsbereich AZAV) 2

3

4 Ihr Weg zum QM-Spezialisten.

5 Unser Auftrag Die CERTQUA ist spezialisierter Zertifizierer für Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistungen.

6 Der Nutzen Unsere Kompetenz. CERTQUA 18 Jahre erfolgreicher Partner von Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleistern. - national und international -

7 Internationale Aktivitäten Argentinien Brasilien Bulgarien China El Salvador Equador Griechenland Italien Jordanien Libanon Luxemburg Kolumbien Mexiko Peru Polen Rumänien Serbien Slowakei Syrien Tschechien Uruguay

8 AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung 8

9 Sachstand in der AZAV 9

10 Wohin führen uns die Instrumentenreform und die AZAV? Gibt es einen Erkenntniszugewinn? Mehr Chancen? Mehr Qualität? Mehr Transparenz? Mehr Effizienz? Mehr Risiken? Mehr Bürokratie? Mehr Kosten? Mehr Aufwand? 10

11 Was sollte ich lesen? Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt AZAV (Verordnung) AZAV (Begründung) CERTQUA-AZAV-Antragsunterlagen print bzw. online

12 Wer sind die 7 Akteure? Gesetzgeber Träger Verordnungsgeber BMAS AA / Jobcenter DAkkS Fachkundige Stelle BA AZAV-Beirat 12

13 Anwendungsfrist AZAV Wann tritt das neue Gesetz und die AZAV in Kraft? Das Gesetz sowie die Verordnung sind im April 2012 in Kraft getreten. 13

14 Anwendungsfrist AZAV Ab bedürfen alle Träger einer AZAV-Zulassung. 14

15 Wichtige Neuerungen in der AZAV? Mitwirkung der BA. Umsetzungshinweise 6 Abs. 2 AZAV Alle Träger benötigen Zulassung Neuer AZAV-Beirat ab Differenzierung in 6 Fachbereiche / Instrumente Zustimmungsvorbehalt der BA Eindeutige Standortzulassung auf Instrumente 1 bis 6 Offene BDKS-Listen für 45, 81 SGB III Gutscheinverfahren jetzt auch für 45 SGB III 15

16 Wer benötigt eine AZAV-Trägerzulassung? In den folgenden 6 Fachbereichen tätige Organisationen benötigen eine AZAV-Trägerzulassung sowie eine Zulassung Ihrer Standorte für jeden Fachbereich: 1. Aktivierung und berufliche Eingliederung 2. Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung 3. Berufswahl und Berufsausbildung 4. Beruflichen Weiterbildung 5. Transferleistungen 6. Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben 16

17 Die Systematik. Wie funktioniert s? Trägerzulassung 178 SGB III 180 SGB III (FbW) 2 AZAV Maßnahmenzulassung 179 SGB III 3 AZAV 4 AZAV (FbW) Gutscheinverfahren nur für: Zulassungsverfahren T+M SGB III SGB III 181 SGB III 5 AZAV 17

18 Neu = Zusammenarbeit Beirat + BA + DAkkS BA Umsetzungshinweise gem. 6 Absatz 2 AZAV Mitgeltende Regelwerke ISO für Träger, künftig auch ISO für Maßnahmen! Anweisungen für FKS DAkkS AZAV- Beirat Anweisungen für Träger Empfehlungen gem. 182 Absatz 1 SGB III 18

19 AZAV-Beirat Neu = Zusammenarbeit Beirat + Bundesagentur für Arbeit Rechtsgrundlage des Beirates = 182 Absatz 1 SGB Rechtsgrundlage der BA = 6 Absatz 2 AZAV 19

20 Meine Empfehlung Bevor BA, Beirat und DAkkS die Trägerlandschaft mit neuen Vorgaben regulieren, prüfen Sie, ob Umstellungen und Beantragungen von Standorten, Maßnahmen etc. vorgezogen werden können. 20

21 Zustimmungsvorbehalt Der BA obliegt ab ein Zustimmungsvorbehalt bei Weiterbildungsmaßnahmen, deren Maßnahmekosten über den durchschnittlichen Kostensätzen liegen, die für das jeweilige Bildungsziel von der Bundesagentur jährlich ermittelt werden ( 180 Abs. 3 Nr. 3 SGB III neu). 21

22 Zustimmungsvorbehalt der BA Prüfung durch die BA Entscheidung der BA Begründung der BA Leistungsschritte zum Zustimmungsvorbehalt Zulassung / Ablehnung durch die FKS Einzeleinreichung als Referenz Vollständige Referenzprüfung aller Maßnahmen über BDKS Stellungnahme der FKS Überstellung an die BA 22

23 BA-Zustimmungsvorbehalt Was bedeutet der Zustimmungsvorbehalt der BA für mein Antragsverfahren? Die Kostenzustimmung der BA bei der Zulassung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ergibt sich aus 180 SGB III. Gemäß 180 Abs. 3 Satz 3 SGB III sind Maßnahmen, die über den durchschnittlichen Kostensätzen liegen, die für das jeweilige Bildungsziel von der Bundesagentur jährlich ermittelt werden, von der Zulassung nach 5 AZAV zunächst ausgeschlossen. Die BA hat gem. 3 Abs. 2 AZAV die neuen Bundesdurchschnittssätze zum im Internet veröffentlicht. Die FKS muss die eingereichten Maßnahmen u.a. nach innerhalb und außerhalb der BDKS-Vorgabe separieren: I. Für diejenigen Maßnahmen, die innerhalb des BDKS liegen, gilt das bewährte Stichprobenauswahlverfahren (Referenzverfahren). II. Für diejenigen Maßnahmen, die über dem BDKS liegen, ist die Referenzauswahl ausgeschlossen. Sie müssen einzeln geprüft werden. 23

24 BA-Zustimmungsvorbehalt Der Zustimmungsprozess hat Auswirkungen auf die Dauer des Zulassungsverfahrens Die Bearbeitungsdauer verlängert sich, weil 1. jede kostenintensive Maßnahme auf ihre Zulassung hin durch die FKS zu prüfen ist. 2. die Gründe für die Kostenüberschreitung für jede Maßnahme vom Träger nachvollziehbar dargelegt werden müssen. 3. das besondere arbeitsmarktpolitische Interesse an der Maßnahme stichhaltig begründet werden muss. 4. Kommunikation zwischen FKS und BA-Kostenzustimmungsteam notwendig ist. 5. die erforderliche Bearbeitung in der BA Zeit beansprucht. 24

25 BA-Zustimmungsvorbehalt Mit wem kommuniziert die BA? Die erforderliche Kommunikation im Rahmen der Bearbeitung einer Zustimmungsprüfung wird ausschließlich zwischen der fachkundigen Stelle (FKS) und der BA erfolgen. Es ist kein direkter Kontakt BA / Träger vorgesehen. Wie lange dauert die Bearbeitung durch die BA? Über die Bearbeitungsdauer der Zustimmungsprüfung kann die BA derzeit noch keine konkreten Angaben machen. Sie wird sich aber um eine rasche Bearbeitung bemühen. 25

26 BA-Zustimmungsvorbehalt Zustimmungsvorbehalt 3 wichtige Kriterien der Vorbehaltsprüfung Arbeitsmarktlicher Nutzen der Maßnahmeförderung + Qualität der Maßnahme rechtfertigen den erhöhten Kostensatz, wenn diese Kriterien erfüllt sind: 1. hoher, nachgewiesener Integrationserfolg 2. positive, schlüssig begründete Integrationsprognose 3. hohe Schulungsqualität Bitte beachten Sie, dass Sie alle drei Kriterien erfüllen müssen. Das Kriterium Schulungsqualität für sich alleine bildet keinen Zustimmungsgrund! 26

27 BA-Zustimmungsvorbehalt Zustimmungsvorbehalt Ablauf + Kommunikation? 27

28 Praxisbericht 81 SGB III - Maßnahmen FbW-Maßnahmen liegen zu ca. 70 % im BDKS. FbW-Maßnahmen liegen zu ca. 30 % über BDKS. Fazit Generell ist die Zulassung von 81 SGB III-Maßnahmen, soweit sie im BDKS liegen, unproblematisch. CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

29 Ausgewählte + wichtige Details der praktischen AZAV-Anwendung Trägerzulassung Maßnahmenzulassung 29

30 Trägerzulassung differenziert nach Organisationsgröße Träger (Zentrale) Standort 1 Standort 2 Standort n Zulassung für : Instrument Instrument Instrument Zulassung für : Instrument Instrument Instrument Zulassung für : Instrument Instrument Instrument Angaben: Räume Personal Sonstiges Angaben: Räume Personal Sonstiges Angaben: Räume Personal Sonstiges 30

31 Wer braucht beide Zulassungen? Das Erfordernis einer Träger- und Maßnahmenzulassung gilt, wenn die Organisation in den folgenden Bereichen tätig ist 1. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach 81 SGB III. 2. Maßnahmen nach 45 SGB III, die mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gefördert werden. Ausnahme: Vergabemaßnahmen und die Unterstützung der Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung nach 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III benötigen keine Maßnahmenzulassung. 31

32 Laufzeit der Zulassungen? Wie lange gilt künftig meine AZAV-Zulassung? Die Trägerzulassung gem. 2 AZAV i.s. 178 in Verbindung mit 177 SGB III erfolgt für längstens 5 Jahre. Die Maßnahmenzulassung erfolgt in der Regel für längstens 3 Jahre. 32

33 45 Maßnahmen / Standortprüfung Was muss ich beachten, wenn ich mit meinen Standorten an Ausschreibungen teilnehme? Träger, die an Ausschreibungen teilnehmen, benötigen eine Trägerzulassung gem. AZAV ab dem Träger, die an Ausschreibungen teilnehmen und diese an einem neuen Standort durchführen wollen, müssen sicherstellen, dass dieser Standort bei Beginn der Maßnahme nach AZAV zugelassen ist. 33

34 Der AZAV-Beirat Was passiert mit dem bisherigen AZWV-Beirat? Der AZWV-Beirat hat bisher die für Sie und uns geltenden verbindlichen Empfehlungen erarbeitet. Die Anerkennungsstelle sowie der AZWV-Beirat wurde zum aufgelöst. Ein neuer Beirat unter Leitung der BA muss sich nach dem konstituieren. Die aktuellen Empfehlungen des AZWV-Beirates behalten gem. 7 AZAV zunächst ihre Gültigkeit sofern sie dem SGB III und der AZAV nicht widersprechen. 34

35 Was wird von den privaten Arbeitsvermittlern gefordert? Für diese Arbeitsmarktdienstleister muss ab dem eine AZAV- Trägerzulassung vorliegen. 35

36 Grundsätzliches zum Zulassungsverfahren Was muss ich für eine AZAV-Zulassung tun? 181 SGB III Zulassungsverfahren -1- (1) Die Zulassung ist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen bei einer fachkundigen Stelle zu beantragen. Der Antrag muss alle Angaben und Nachweise enthalten, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Voraussetzungen festzustellen. 36

37 Grundsätzliches zum Zulassungsverfahren Was muss ich für eine AZAV-Zulassung tun? 1. Es muss eine QM-Dokumentation vorliegen Es muss ein QM-System implementiert sein. 37

38 Grundsätzliches zum Zulassungsverfahren Was muss ich für eine AZAV-Zulassung tun? 1. Es muss eine Antragsprüfung durchgeführt werden Die QM-Dokumentation ist zu prüfen. 3. Das Audit vor Ort ist durchzuführen. 38

39 Gleichstellung der Zulassung alt/neu Nach 443 Abs. 3 SGB III-neu sind die nach AZWV bestehenden Zulassungen für Träger + Maßnahmen den neuen AZAV-Zulassungen nach 176 ff. SGB III-neu gleichgestellt. 39

40 Bestandsschutz Trägerzulassung AZWV Träger können ab dem 1. April 2012 zunächst auf Basis der (alten) AZWV-Zulassung in allen Fachbereichen tätig werden. 40

41 2 Arten der Trägerzulassung (alt/neu) Dies bedeutet, dass es künftig Träger mit unterschiedlicher Zulassung, Prüfungstiefe und ggf. Akzeptanz im Markt geben wird - nämlich diejenigen, die mit eingeschränkter Prüfung (nur Instrument FBI) ihr altes AZWV-Zertifikat weiter nutzen und denjenigen, die eine umfassende Prüfung aller Instrumente über ihr vollwertiges AZAV-Zertifikat belegen können und vor Ort in den Agenturen und Job-Centern damit werben werden. Dies kann ggf. zu einer Abwertung der Altzertifikate führen. In diesem Falle ist die Diskussion über eine Trägerneuzulassung zu führen, um im Wettbewerb gleichziehen zu können. 41

42 Überwachungsaudits ab Bitte beachten Sie: Überwachungsaudits ab dem müssen nach den Vorgaben der AZAV erfolgen. Es verlängert sich nicht die Zulassungsdauer der bestehenden Trägerzertifikate (von 3 auf 5 Jahre). 42

43 Info zur Maßnahmenzulassung 43

44 Zulassung von Maßnahmen der Arbeitsförderung Das Zulassungserfordernis gilt für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach 81 SGB III und für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III, die im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gefördert werden. 44

45 2 Listen zur Beantragung 81 - Maßnahmen (FBI) Maßnahmen (A + V)... BDK- Liste 81 Fiktiver BDKS BDK- Liste 45 Fiktiver BDKS 45

46 46

47 Kostensatzliste für 45 - Maßnahmen Wird der Kostensatz überschritten, ist eine Einzelprüfung der jeweiligen Maßnahme notwendig. 47

48 Zielsetzungen von 45 Maßnahmen 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme 48

49 45 Maßnahmen / Prüfung Wie werden die Maßnahmen nach 45 SGB III geprüft? Für 45 SGB III-Maßnahmen hat die BA eine spezielle BDKS-Liste entwickelt. 45 SGB III-Maßnahmen, welche die Durchschnittskostensätze überschreiten, müssen zu 100 % geprüft werden. Sie fallen nicht (mehr) in die Referenzauswahl! FKS hat die ggf. Möglichkeit, bei entsprechenden Nachweisen höhere Kostensätze zuzulassen. 49

50 Berechtigung 3 AZAV Maßnahmenzulassung (5), Soweit eine Maßnahme zugelassen werden soll, für deren Durchführung eine Berechtigung erforderlich ist, ist diese der fachkundigen Stelle vorzulegen. Bestätigung 4 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (1), Soweit Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung zugelassen werden sollen,, ist der FKS eine Bestätigung der zuständigen Stelle über die Eignung des Trägers als Ausbildungsstätte vorzulegen. 50

51 Wir stellen Ihnen ein den AZAV-angepasstes Online-Verfahren zur Beantragung Ihrer Maßnahmen zur Verfügung. 51

52 Aufpassen! Jede Maßnahmen oberhalb des BDKS muss einzeln geprüft werden. FbW BDKS-Liste 45 BDKS-Liste veröffentlicht aller Maßnahmen veröffentlicht 52

53 Maßnahmen nach 45 SGB III Ausgewählte Details und Einschätzungen CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

54 Zielsetzungen von 45 Maßnahmen 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme 54

55 Praxisbericht 45 SGB III Maßnahmen laufen gut an. 45 SGB III Maßnahmen: Verhältnis im bzw. oberhalb BDKS 30 % zu 70 % 45 SGB III Maßnahmen: Gesetz sieht Gruppen- und Einzelmaßnahmen vor. 45 SGB III Gruppengröße für BDKS = 20 TN, lt. BA-Aussage 45 SGB III Es existiert kein BDKS für Einzelmaßnahmen. CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

56 Systematik der 45 SGB III - Maßnahmen Ziel 1 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt 5 Maßnahmentypen Ziel 2 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen 17 Maßnahmentypen Ziel 3 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III Heranführung an eine selbständige Tätigkeit 3 Maßnahmentypen CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

57 Der BA-Kurzfragebogen zu 45 SGB III Kurzfragebogen für eine von einer fachkundigen Stelle zugelassenen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach 45 SGB III 3. Maßnahmeziel 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III: Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt oder 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III: Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen oder = Die BA erlaubt nur 1,2,4 = Die BA erlaubt keine Kombination von 1,2,4 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB III: Heranführung an eine selbständige Tätigkeit CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

58 Lösungsvorschlag 45 SGB III - Maßnahmen Lösungsvorschlag CERTQUA-Vorgehen in Absprache mit der BA Ergänzung möglich durch Individuelle Leistung, einzugeben bei Beantragung. CERTQUA - Gesellschaft der Deutschen Wirtschaft zur Förderung und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen in der Beruflichen Bildung mbh

59 Seminartermine zur AZAV AZAV-Maßnahmenbeauftragung AZAV-Beauftragter T + M AZAV-Beauftragter T + M Je nach Anforderung ggf. weitere Zusatztermine. 59

60 Herzlichen Dank. Fragen Sie jetzt 60

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