Gesundheitsökonomische Gespräche Akteure im Gesundheitswesen im Wandel:
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- Sarah Lenz
- vor 7 Jahren
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1 Gesundheitsökonomische Gespräche 2013 Akteure im Gesundheitswesen im Wandel: Pflegekammer in Rheinland-Pfalz: Zielsetzung und weiteres Vorgehen Dr. Jürgen Faltin Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Folie 1
2 RECHTSRAHMEN FÜR DIE ERRICHTUNG EINER PFLEGEKAMMER Pflichtmitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer ist als solche nicht unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht. Kammern sind ein zentrales Element der demokratischen Legitimation Es gibt keine verfassungsrechtlichen Hinderungsgründe Für die Verkammerungsfähigkeit eines Berufes ist nicht entscheidungserheblich, ob dieser zu den Freien Berufen zählt Pflegekammer ohne Versorgungswerk unvollständig oder rechtswidrig? Folie 2
3 RECHTSRAHMEN FÜR DIE ERRICHTUNG EINER PFLEGEKAMMER es soll durch die Übertragung hoheitlicher Funktionen auf die Kammer erreicht werden, die gesellschaftlichen Kräfte zu aktivieren, den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen die Regelung solcher Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu überlassen und dadurch den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat zu verringern. Zugleich wird der Gesetzgeber davon entlastet, sachliche und örtliche Verschiedenheiten berücksichtigen zu müssen, die für ihn oft schwer erkennbar sind und auf deren Veränderungen er nicht rasch genug reagieren kann. BVerfGE 33, 125 ff. (156). Folie 3
4 WAS IST EINE PFLEGEKAMMER? Selbstverwaltungsorgan für eine bestimmte Berufsgruppe Berufskammer für Gesundheitsberufe (z.b. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten) Körperschaft des öffentlichen Rechts Pflichtmitgliedschaft auf Länderebene gesetzlich zu gründen und einzurichten Folie 4
5 AUFGABEN EINER PFLEGEKAMMER (I) Entwurf des Heilberufsgesetz (3 Abs. 1 Nr. 1-13): Regelungen zur Berufsausübung Berufspflichten der Kammermitglieder (Berufsordnung) Fort- und Weiterbildung (Fortbildungs und Weiterbildungsordnung-) Ethik in der Pflege (Ethikkommission) Prüfung / Schlichtung von Patientenbeschwerde wegen möglicher Behandlungsfehler ( Schlichtungsausschuss) Registrierung der Berufsangehörigen Anpassungslehrgänge Eignungsprüfungen für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte Folie 5
6 AUFGABEN EINER PFLEGEKAMMER (II) Mitwirkung an pflegerischer Gesundheitsversorgung - auf allen Ebenen (z.b. stationäre und ambulante Planungen) Mitwirkung bei Festlegung und Weiterentwicklung fachlicher Standards und Qualitätskriterien Beratung des Gesetzgebers und der Landesregierung - z.b. bei Gesetzes- und Verordnungsverfahren Fortbildungsangebote für die Berufsangehörigen ( Fortbildungsakademie ) Folie 6
7 WIE FINANZIERT SICH EINE PFLEGEKAMMER? Kammern finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge Pflichtmitglieder (ca Personen) Beiträge differenziert nach Einkommen gestaffelt Ausgestaltung der Beitragsfestsetzung Aufgabe der Selbstverwaltung (Beitragssatzung) Freiwillige Mitglieder (ca. 6000) Ausgestaltung der Beitragsfestsetzung (Beitragssatzung) Folie 7
8 KEINE AUFGABEN DER PFLEGEKAMMER (I) Keine verbandspolitischen Aufgaben - > weiter Aufgabe der Berufsverbände in der Pflege Keine Tarifverhandlungen - > Diese Themen werden auch künftig die Gewerkschaften abdecken Pflegekammer übernimmt nicht Aufgaben des Pflege-TÜVs Pflegekammer übernimmt nicht MDK - Aufgaben Pflegekammer übernimmt nicht Aufgaben der Krankenhausoder Heimaufsicht. Folie 8
9 AUFSICHT ÜBER DIE PFLEGEKAMMER Staatsaufsicht Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Aufsicht bezieht sich Einhaltung aller Rechtsvorschriften des Heilberufsgesetzes, die für die Tätigkeit der jeweiligen Kammer gelten Genehmigung von Satzungen der Kammer Genehmigung des Haushalts der Kammer Folie 9
10 Ergebnisse der Befragung Folie 10
11 WEITERES VERFAHREN Votum zur Pflegekammer: 75,87 % ja ( 5347 Stimmen) AUFTRAG an das Ministerium: Votum umsetzen! Ausarbeitung eines Gesetzesentwurf der Landesregierung. Aktuell: Anhörung der externen Beteiligten zum Entwurf Vorlage an den Landtag Gesetzesentscheidung des Landtags. Folie 11
12 Minister Schweitzer: Der Dialog wird intensiviert und fortgesetzt! 3. Juli 2013 Gründungskonferenz Gründungsausschuss Pflegekammer Folie 12
13 Gründungskonferenz 2013 Zusammensetzung: Berufsangehörige Berufsverbände Gewerkschaften/ Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitervertretungen Einrichtungsträger Pflegewissenschaft Aufgaben Dialog vor Ort/ regionale Basiskonferenzen in jedem Landkreis Kommunikation mit Pflegenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort in den Einrichtungen gewinnen Vorarbeiten für die Aufgabenwahrnehmung der Pflegekammer Informations-/ Beratungs- und Anlaufstelle für alle Pflegekräfte Folie 13
14 Gründungskonferenz Pflegekammer Rheinland-Pfalz Sprecherin Schwester Basina Kloos Gründungskonferenz 17 Beteiligte 1 Altenpflege 1 Altenpflegehilfe 1 Krankenpflege 1 Kinderkrankenpflege 1 Krankenpflegehilfe 3 Berufsverbände 2 Wissenschaft 1 Altenpflegeschule 1 Krankenpflegeschule 1 Pflegegesellschaft 1 Krankenhausgesellschaft 1 Gewerkschaft 1 MAV MSAGD Gast Geschäftsstelle der Gründungskonferenz angesiedelt bei: Hochschule Ludwigshafen und Marienhaus Stiftung Multiplikatoren (Koblenz,Trier, Rheinhessen, Pfalz) (Pflegekräfte aus der Gründungskonferenz) Regionalkonferenzen zur Pflegekammer pro Region Ehrenamtliche/ freiwillige Helfer Einrichtungen der Altenhilfe (918) und Krankenhäuser (92) Ansprechpartner in jeder Einrichtung
15 Gründungsausschuss 2014/ Zusammensetzung: auf Vorschlag der Verbände und Gewerkschaften vom Ministerium bestimmte Vertreter der Berufsangehörigen Aufgaben (im HeilBG definiert): Aufbau einer Geschäftsstelle Erstmalige Registrierung der Pflegekräfte Vorbereitung und Durchführung der Wahl der 1. Vertreterversammlung der Pflegekammer Erarbeitung der Entwürfe der Satzungen u.a. Beitragsordnung Hauptsatzung Körperschaft des Öffentlichen Rechts Aufsicht : Ministerium Folie 15
16 ZEITPLAN FÜR DIE ERRICHTUNG DER PFLEGEKAMMER Externe Anhörung zur Novelle bis Einbringung in den Landtag Anfang 2014 Gesetzesnovelle soll bis Jahresmitte 2014 verabschiedet werden Gründungsauschuss ab Herbst 2014 Registrierung und Kammerwahlen und dann Errichtung in der zweiten Jahreshälfte 2015 Folie 16
17 RECHTLICHE BEDEUTUNG EINER PFLEGEKAMMER Gestaltungsspielraum der Kammer Selbstverwaltung mit Rechtsaufsicht Eigenständige Berufsaufsicht Berufsordnung, Fort- und Weiterbildung in eigener Hand Standards für Qualität (QS und QM) Mitwirken im Lande Rheinland Pfalz : wie die anderen Kammern In anderen Ländern:...?! im Bund - > BPK! SGB V - > GBA Folie 17
18 PFLEGEKAMMERN IN DER EU UND AUßERHALB 1 Dänemark 2 Finnland 3 Frankreich 4 Großbritannien 5 Irland 6 Island 7 Italien 8 Malta 9 Norwegen 10 Polen 11 Portugal 12 Schweden 13 Slowakei 14 Slowenien 15 Spanien 16 Ungarn 17 Zypern sowie z.b. : Kanada, Australien, Neuseeland, USA, Südafrika Folie 18
19 Für weitere Fragen: Folie 19
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