Erste Hilfe, Verbandbuch,
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- Gabriel Bachmeier
- vor 7 Jahren
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1 Erste Hilfe, Verbandbuch, Unfallmeldung Unterweisung am Arbeitssicherheit im Gerüstbau Beratung Schulung Unterweisung Aufgabenwahrnehmung nach 6 Arbeitssicherheitsgesetz Viktor Ricken Fachkraft für Arbeitssicherheit Gerüstbaumeister 1
2 Der Unternehmer ist für die Organisation der Ersten Hilfe verantwortlich. 2
3 Zu den Pflichten des Unternehmers gehört : Ersthelfer ausbilden zu lassen die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material dass im Notfall Meldeeinrichtungen zur Verfügung stehen (Alarmplan) dass nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet wird dass der Verletzte sachkundig transportiert wird dass der Verletzte einem Arzt vorgestellt wird (möglichst einem D-Arzt oder einer Krankenhausambulanz. dass die Erste-Hilfe-Maßnahmen in einem Verbandbuch dokumentiert werden Der Unternehmer hat seine Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen 3
4 Ersthelfer Ein Ersthelfer ist ein in der Ersten Hilfe besonders ausgebildeter Mitarbeiter. Die Grundausbildung zum Ersthelfer umfasst acht Doppelstunden. In Zeitabständen von 2 Jahren müssen Ersthelfer fortgebildet werden (vier Doppelstunden). Die Unterweisung in den "Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht aus. Ersthelfer dürfen nur von Organisationen ausgebildet werden, die von der Berufsgenossenschaft dazu ermächtigt sind. 4
5 Ersthelfer Solche Organisationen sind beispielsweise: Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) Malteser-Hilfsdienst (MHD) Kosten übernimmt die BG BAU 5
6 Anzahl der Ersthelfer Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a)in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b)in sonstigen Betrieben 10 %.... (2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind.. In Gerüstbauunternehmen ist im Idealfall jede Kolonne mit einem Ersthelfer ausgestattet. 6
7 Verbandkasten Verbandkästen müssen jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich sein. Sie sind vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Das Verbandmaterial muss rechtzeitig erneuert oder ergänzt werden. Geeignete Verbandkästen sind: kleiner Verbandkasten C nach DIN großer Verbandkasten E nach DIN Für die Tätigkeit im Außendienst (z.b. Gerüstbaukolonne) kann auch der Kfz- Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden. 7
8 Verbandkasten Für Baustellen gilt: 1-10 Beschäftigte: 1 kleiner Verbandkasten Beschäftigte 1 großer Verbandkasten Ein großer Verbandkasten entspricht zwei kleinen Verbandkästen 8
9 Verbandbuch Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre lang verfügbar gehalten werden. Da auch vermeintlich kleine Verletzungen schwerwiegende Folgen haben können, ist ihre Dokumentation ebenfalls notwendig. 9
10 Verbandbuch 1 0 Jede Erste-Hilfe-Leistung, mag sie noch so unbedeutend erscheinen, muss dokumentiert und fünf Jahre lang aufbewahrt werden!
11 1 1 Erste Hilfe / Unfallanzeige / Verbandbuch Verbandbuch Erste-Hilfe-Leistungen müssen dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen müssen fünf Jahre lang verfügbar gehalten werden. Da auch vermeintlich kleine Verletzungen schwerwiegende Folgen haben können, ist ihre Dokumentation ebenfalls notwendig.
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13 Notruf 1 3 Bei zahlreichen Unfallmeldungen hat sich das Handy als sehr nützlich erwiesen. Besonders bei Baustellen in entlegenen Bereichen kann über das Handy rasch professionelle Hilfe mobilisiert werden. Je nach Zahl der Verletzten und Art der Verletzungen werden verschiedene Arten von Transportmitteln eingesetzt. Deshalb ist es wichtig, beim Notruf die Verletzung und den Unfallort möglichst genau zu beschreiben. Damit die Meldung richtig übermittelt wird, sollte sich jeder das Schema der sogenannten W -Fragen einprägen: Wo ist der Unfallort? (Ort, Straße, Hausnummer) Was ist geschehen? (Brandunglück, Elektrounfall u. a.) Wie viel Verletzte? Welche Verletzungen? (Atemstillstand, starke Blutung u. a.) Warten auf Rückfragen! (Notruf nicht von sich aus beenden, sondern warten, bis das Gespräch von der Rettungsleitstelle beendet wurde)
14 Unfallanzeige Meldepflichtig sind Unfälle, die tödlich verlaufen sind oder zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen geführt haben. Für die Festlegung der Drei- Tages-Frist ist der Unfalltag nicht mitzuzählen. Es sind jedoch grundsätzlich Samstage sowie Sonn- und Feiertage mitzuzählen, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist erst später eingetreten. Anzeigepflichtig ist der Unternehmer. Die Unfallanzeige ist von der Betriebsvertretung (Betriebsrat, Personalrat) mit zu unterzeichnen. Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt müssen von jeder Anzeige unterrichtet werden. 1 4
15 Unfallanzeige Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise bei der Instandhaltung von Arbeitsgeräten. Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden. Formular 1 5
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