BBZ. Beruf Bildung Zukunft. Bau WEITERBILDUNG UND BERUF INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER/INNEN AUSGABE 2007/2008

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1 Beruf Bildung Zukunft BBZ 16 INFORMATIONEN FÜR ARBEITNEHMER/INNEN AUSGABE 2007/2008 Bau WEITERBILDUNG UND BERUF

2 2 BBZ 16 Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ausgabe 2007/2008 Bau Die Entwicklung der Baustoffe, Technologien sowie der Werkzeuge und Maschinen führt zu steigenden Anforderungen an Wissen und Können in den Bauberufen und zur Weiterentwicklung der Aufgaben. Mit beruflicher Weiterbildung bleiben Sie am Ball. Ausgehend von Ihrem erlernten Beruf können Sie in diesem Heft alternative Beschäftigungen, passende Fortbildungen und Studiengänge sowie geeignete Weiterbildungen finden. Viel Erfolg für Ihre weitere berufliche Zukunft. Ihre BBZ-Redaktion Inhalt Hinweise des Herausgebers: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen sind mit größter Sorgfalt zusammengetragen worden. Aufgrund der schnellen Entwicklung in Gesellschaft, Wirtschaft, Technik sowie Berufs- und Arbeitswelt kann jedoch keine Haftung und Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit, ob in der Zwischenzeit in einzelnen Punkten Änderungen eingetreten sind. Aus den aufgezeigten Weiterbildungsmöglichkeiten ist kein Anspruch auf finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit abzuleiten. In den Texten dieser Broschüre wurde wegen der besseren Lesbarkeit häufig die männliche Personenbezeichnung verwendet. Unabhängig hiervon sind selbstverständlich Frauen wie Männer angesprochen. Impressum: Herausgeber: Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg Fachredaktion: Karin Pumberger, Markus Schinner, Ilka Weingärtner, Bundesagentur für Arbeit Mitwirkung: Susanne Müller im Auftrag der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, Berlin; Wolfgang Oppel im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes; Bernd Garstka, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v., Berlin; Dr. Peter John, IG Bauen-Agrar- Umwelt, Frankfurt/Main; Dr. Cornelia Vater, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Berlin; Wolfgang Biersack, IAB Redaktion/Verlag: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH, Nürnberg Redaktionsschluss: Juni 2007 Layout und Satz: Karin Lang Fotos: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH, Nürnberg (S. 9, 10, 19, 77), (S. 8, 16, 17, 21, 25 mitte, 67 oben), (Titel, S. 6, 24 unten, 25 zweites von unten, 30 unten, 41, 44 oben, 53, 66, 72, 73 oben, 89), (S. 5), (S. 20), (S. 25 unten), (S. 4), Karin Lang (S. 7), Privat (S. 13, 15), alle anderen: Archiv der Bundesagentur für Arbeit Druck: Willmy PrintMedia GmbH, Nürnberg Arbeitsmarkt und Weiterbildung... 4 Im Bereich Bau Aus- und Weiterbildung NEWS... 6 Aus dem Baubereich Berufsabschluss ohne reguläre Ausbildung... 7 Die Externenprüfung Noch mal auf die Schulbank... 8 Wege zum Nachholen schulischer Abschlüsse Lernen ein Leben lang Mit Weiterbildung am Ball bleiben Stufe für Stufe nach oben Berufe am Bau haben Zukunft Berufliche Qualifizierung eine lebensbegleitende Herausforderung Neue Kenntnisse, neue Anforderungen, neue Weiterbildungen im Bau Meister-BAföG Finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Fortbildung Studieren in Deutschland Hochschulen, Zulassungsvoraussetzungen, Studiengänge Studieren ohne Abitur Aus der Praxis an die Hochschule Existenzgründung im Handwerk Selbstständigkeit mit und ohne Meisterbrief Berufsübersichten Wegweiser durch die Berufsübersichten Im Blickpunkt: Hochbau Mauerwerks- und Betonbau Betonfertigteilbau; Betonstein- und Terrazzoherstellung Steinbearbeitung Im Blickpunkt: Tiefbau Tief- und Straßenbau Rohrleitungs-, Brunnenbau... 38

3 Inhalt 3 Im Blickpunkt: Ausbau Estrich, Fliesen, Platten und Fußböden Putz, Stuck, Trockenbau Dach und Fassade, Zimmerei, Isolierung Malen, Lackieren Ofenbau Im Blickpunkt: Weitere Berufe im Baugewerbe Gerüstbau Baugeräteführung Baustoffprüfung Bauplanung, -zeichnung, -vermessung Weiterbildung für Arbeitskräfte ohne anerkannten Ausbildungsabschluss..62 Weiterbildung für Führungskräfte Wege zum beruflichen Aufstieg Weiterbildungsberufe im Bereich Bau Das kann die Agentur für Arbeit für Sie tun Beratung und Vermittlung Beim Arbeitsvermittler in Ihrer Agentur für Arbeit Bewerbungstipps So stellen Sie sich dar und überzeugen Arbeitgeber Berufsinformationszentrum Was gibt s im BIZ? Mediothek und Veranstaltungen Förderung der beruflichen Weiterbildung Bildungsgutschein und andere Möglichkeiten BERUFENET Das Netzwerk für Berufe KURSNET Das Netzwerk für berufliche Aus- und Weiterbildung Mein eigener Chef werden Wege in die Selbstständigkeit Ihr Arbeitsmarkt im Internet 87 Einfach und schnell eine Stelle online finden Anhang Adressen und Informationen Berufeverzeichnis... 90

4 4 ARBEITSMARKT UND WEITERBILDUNG Arbeitsmarkt und Weiterbildung im Bereich Bau Ob Neu- oder Anbau, Grundsanierung oder Modernisierung auf dem Bau werden die Dinge richtig angepackt. Dazu braucht es leistungsbereites, qualifiziertes und lernbereites Fachpersonal. Gefragte Baumeister Lange haben Demografen und statistische Ämter den zukünftigen Bedarf an Wohnimmobilien in Deutschland unterschätzt. Vor zehn Jahren rechnete zum Beispiel das Statistische Bundesamt mit gerade noch 70 Millionen Bewohnern Deutschlands im Jahr Heute steht fest: 2030 wird es rund 83 Millionen Einwohner geben. Zuwanderung aus dem Ausland, einhergehend mit einer deutlich längeren Lebenserwartung der Bevölkerung, führe zu einer Zunahme der Haushalte, so Experten vom Deutschen Institut für Wirtschaft (DIW). Der deutsche Wohnungsbau läuft dem Bedarf hinterher, lautet deshalb das Ergebnis einer aktuellen Studie der Landesbausparkassen (LBS). Es wird in vielen Teilen Deutschlands zu wenig gebaut. Darüber hinaus müssen die vorhandenen Immobilien stets aufs Neue saniert und renoviert werden. Da kommt ein Modernisierungsboom auf uns zu, meint LBS Bayern-Chef Franz Wirnhier. Nach seinen Angaben sind aktuell zwei Drittel der Bausubstanz älter als 30 Jahre und damit sanierungs- oder modernisierungsreif. Wirnhier: Es ist ja nicht damit getan, dass man neue Fenster einbaut. Wenn, dann muss man eine ganzheitliche Sanierung betreiben, also Fenster, Fassade, Dach und Heizung. Geringerer Energieverbrauch Die öffentliche Diskussion um den Klimawandel macht auch vor den Immobilien und ihren Schwachstellen nicht Halt. In fast jedem Haus steckt die Möglichkeit, Energie zu sparen dieser Meinung sind fast drei Viertel der Eigenheimbesitzer in Deutschland. Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) geben 71% der Hausbesitzer an, die Schwachstellen

5 Arbeitsmarkt und Weiterbildung im Bereich Bau 5 ihres Gebäudes zu kennen, an denen Energie verloren geht. Die Antworten zeigen aber auch: Die Einsparmöglichkeiten durch energetische Sanierung werden bisher unterschätzt. Heizung und Warmwasser machen 85% des Energieverbrauchs eines Privathaushalts aus. Davon kann ein erheblicher Teil, oft bis zu 50% eingespart werden. Weiterbildung gefragt Viele traditionelle Bau-Berufe haben ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Ausbau. Eine rasche Entwicklung der Baustoffe, Technologien sowie der Werkzeuge und Maschinen führt zu steigenden Anforderungen an Wissen und Können in diesen Berufen und zur Weiterentwicklung der Aufgaben. Fachkräfte im Ausbau sind im Neubau, aber auch verstärkt in der Instandsetzung, Modernisierung und Restaurierung tätig. Ständige Weiterbildung ist also angesagt egal ob im ausgelagerten Lehrgang oder on the job, ob über ein Online-Angebot, durch das Lesen von Fachbüchern oder in Weiterbildungseinrichtungen. Insbesondere bei Akademikern wird ein deutlich erhöhter Bedarf erwartet. Warum also nicht noch studieren? Schlüsselqualifikationen Sich in fachlichen Fragen weiterzubilden, z.b. bei neuen Techniken auf dem aktuellen Stand zu sein, EDV-Know-how oder ein Sprachkurs, ist dabei genauso notwendig wie die so genannten Schlüsselqualifikationen. Dazu zählen z.b. Eigeninitiative und Lernbereitschaft und natürlich Soft Skills wie Team- und Konfliktfähigkeit. Der berufliche Aufstieg führt vom Bau- Facharbeiter über den Vorarbeiter, Werkpolier und Polier zum Meister, Restaurator, Techniker oder Fachwirt. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/in zum Beispiel ist eine durch die Handwerkskammern geregelte berufliche Fortbildung in einem zulassungspflichtigen Handwerk. Sie erfolgt an Bildungseinrichtungen des Handwerks. Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung beträgt in Vollzeit bis zu sechs Monate. In Teilzeitform dauern die Lehrgänge im Schnitt bis zu zwei Jahre. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierermeister/innen übernehmen verantwortliche Fach- und Führungsaufgaben in Isolierbaubetrieben, etwa für Akustikbau und Schallschutz. Darüber hinaus können sie auch im Fassadenbau oder im Trockenbau Beschäftigung finden. Sie planen und leiten das Anbringen geeigneter Isolierstoffe, das Umwickeln von Leitungen mit unterschiedlichen Isoliermaterialien oder den Einbau von Dämmstoffen in Wände, Decken und Böden zum Zwecke des Wärme, Kälte- und Schallschutzes. Neue berufliche Perspektiven eröffnen sich mit der Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliermeister/innen sind beispielsweise die Bereiche Wärmedämmung und Wärmeschutz interessant. Appetit bekommen auf Weiterbildung? Dann eröffnen sich viele Fragen: Welche Fortbildungsangebote gibt es in meinem Berufsbereich? Wie finanziere ich meine Weiterbildung? Wie kann ich mich selbstständig machen? Wo kann ich mich informieren? Und wer hilft mir dabei? Was kann die Agentur für Arbeit für mich tun? All das und mehr erfahren Sie auf den kommenden Seiten. Informieren Sie sich und planen Sie Ihre Karriere! Aufstieg durch Weiterbildung

6 6 AUS- UND WEITERBILDUNG + News +++ News +++ News +++ News + aus dem Baubereich Neues Förderkonzept in der Bauwirtschaft Anstelle des bisherigen Winterausfallgeldes wird künftig in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) das neue Saison-Kurzarbeitergeld gewährt. Es soll den Entgeltausfall ausgleichen, sofern aus wirtschaftlichen und/oder Witterungsgründen nicht gearbeitet werden kann und Arbeitszeitguthaben nicht aufzulösen sind. Die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes entspricht der des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes: Arbeitnehmer erhalten 60 oder 67% des um pauschalierte Abzüge geminderten entgangenen Arbeitsentgelts. Arbeitgebern werden die auf das ausgefallene Entgelt entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung erstattet. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit. Neues Lernprogramm zum Thema Internetrecht Das Computer Based Training (CBT) Internetrecht bietet eine verständliche und umfassende Einführung zu den Themen Urheberrecht, Datenschutz und Impressumspflicht. Das Lernprogramm wird von verschiedenen Industrie- und Handelskammern über die IHK-Online-Akademie bereit gestellt. Das Angebot reicht von der geschichtlichen Entwicklung und Funktionsweise des Web über Themen wie Domain- Vergabe, Schutz der eigenen Inhalte oder die elektronische Signatur bis hin zum Vertragsabschluss im Internet und dem grenzüberschreitenden E-Commerce. Nähere Informationen über das Online-Lernprogramm erhalten Sie unter Neue Prüfungsverordnungen für Dachdecker- und Klempnermeister Am 1. Oktober 2006 sind sowohl die neue Dachdeckermeisterverordnung als auch die Verordnung für Klempnermeister in Kraft getreten. Aspekte wie Kundenberatung, technische und kaufmännische Betriebsführung, Auftragsabwicklung oder Logistik bekommen zukünftig einen größeren Stellenwert bei den Dachdeckermeistern. Im Bereich des Klempnermeisters spielen Kundenberatung, technische, kaufmännische und personalwirtschaftliche Betriebsführung sowie Auftragsabwicklung oder Logistik eine wichtigere Rolle. Nachzulesen im BERUFENET unter Neue Ausbildungsberufe im Holz- und Bautenschutz Zum Ausbildungsjahr 2007/08 wurden die neuen Berufe Holz- und Bautenschützer/in und Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten eingeführt. Bei der Ausbildung zum/zur Holz- und Bautenschützer/in handelt es sich um eine 3-jährige duale Berufsausbildung mit den Fachrichtungen Bautenschutz und Holzschutz. Bisher gab es lediglich eine landesrechtlich geregelte Ausbildung an Berufsfachschulen für Technik. Die Ausbildung zur Fachkraft für Holzund Bautenschutzarbeiten dauert 2 Jahre. Nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung können die Fachkräfte entweder ins Berufsleben eintreten oder ihre Ausbildung um ein weiteres Jahr im Ausbildungsberuf Holzund Bautenschützer/in fortsetzen. Weitere Informationen im BERUFE- NET unter Karriere-Blog Unter dem Blog von Arbeits-abc.de finden Sie Beiträge rund um das Thema Karriere und Arbeitsmarkt. Die Beiträge sind dabei in die Kategorien Allgemein, Arbeitsmarkt und Ausbildung, Bewerbung, Bildung und Buchtipps sowie Existenzgründung, Job und Karriere und Studium eingeteilt. Ausbildung und Studium in einem: Bauen im Bestand Die noch junge staatlich anerkannte Hochschule 21 in Buxtehude bietet den dualen Architektur-Studiengang Bauen im Bestand an. Im 3-jährigen Studium integriert ist die Berufsausbildung z.b. zum/zur Beton- und Stahlbetonbauer/in, Maurer/in, Straßenbauer/in und Zimmerer/Zimmerin. Erfolgreiche Absolventen erhalten einen Bachelor-Abschluss sowie den Gesellenbrief von der Handwerkskammer. Bei diesem Modell entfällt der Berufsschulunterricht. Vorausgesetzt wird mindestens die Fachhochschulreife. Näheres zum dualen Studiengang erfahren Sie hier:

7 Berufsabschluss ohne reguläre Ausbildung 7 Berufsabschluss ohne reguläre Ausbildung Sie haben bereits ein paar Jahre Berufserfahrung, aber keinen formalen Abschluss in Ihrem Arbeitsbereich und ärgern sich darüber, dass Sie ohne diesen nicht weiterkommen. Dann denken Sie mal über eine Externenprüfung nach. Externenprüfung Möglichkeit für Erwachsene Mit einer Externenprüfung können Sie auch ohne reguläre Ausbildung einen qualifizierten Berufsabschluss von einer Kammer erwerben. Und dieser ist nicht nur für das berufliche Fortkommen wichtig. Auch das Arbeitslosigkeitsrisiko nimmt mit einer höheren Qualifikation ab. Wer an einer Externenprüfung teilnehmen will, muss dabei nicht ins kalte Wasser springen: Verschiedene Bildungsträger bieten Lehrgänge an, in denen Sie sich meist berufsbegleitend auf die Externenprüfung vorbereiten können. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Externenprüfung sind im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung festgelegt: Sie müssen mindestens das Anderthalbfache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit in dem Beruf, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen, tätig gewesen sein und Sie müssen dort Tätigkeiten verrichtet haben, die normalerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden. Wenn der normale Ausbildungsgang beispielsweise 3 Jahre dauert, müssen Sie also mindestens 4,5 Jahre Berufstätigkeit nachweisen. Sie können früher oder sofort zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft darlegen können, dass Sie die notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Auch für Berufsausbildungen an Berufsfachschulen oder Fachschulen gibt es Nichtschüler- oder Externenprüfungen. Die Voraussetzungen hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Job-AQTIV-Gesetz Nach diesem Gesetz können Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss für ihre Nachqualifizierung in einem bestehenden Arbeitsverhältnis von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden. Dabei erhalten die Arbeitgeber Zuschüsse zu den Lohnkosten für die Zeit der Freistellung. Wie kann ich mich vorbereiten? Verschiedene Bildungsträger bieten Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Berufe, in denen Sie sich systematisch auf die externe Abschlussprüfung vor der Kammer vorbereiten können. Die Teilnahme ist freiwillig und keine Bedingung für die Prüfungszulassung. In der Regel sind diese Lehrgänge jedoch sehr zu empfehlen. Sie vermitteln fachtheoretische Kenntnisse und helfen, vorhandene Lücken zu schließen. Die unterrichteten Stoffgebiete orientieren sich an den Qualifikationsanforderungen und Rahmenlehrplänen der Ausbildungsordnungen der jeweiligen Berufe und sind eng an den Prüfungsanforderungen ausgerichtet. Die Kurse dienen vor allem dazu, gezielt an den Prüfungsstoff heranzuführen und damit den Prüfungserfolg zu sichern. Diese Art der Vorbereitung auf die Prüfung sollten Sie nutzen, denn: Als externer Prüfungsteilnehmer unterliegen Sie den gleichen Bedingungen wie die regulären Auszubildenden. Berufsbegleitende Nachqualifizierung Berufsbegleitende Nachqualifizierung bezeichnet die Qualifizierung von Erwachsenen, die keinen Ausbildungsabschluss im Rahmen der beruflichen Erstausbildung erworben haben. Ziel ist die berufliche Integration und der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses. Die Zielgruppe sind an- und ungelernte Erwachsene im Alter von 20 bis 29 Jahren. Die Besonderheit ergibt sich aus der Kombination von Berufstätigkeit und Qualifizierung. Die Qualifizierung ist in Modulen aufgebaut, die einzeln zertifiziert und in einem Qualifizierungspass dokumentiert werden. Dieser kann dann beispielsweise zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die für die Zulassung zur Externenprüfung erbracht werden müssen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort, bei Weiterbildungsberatungsstellen in Ihrer Region, bei Ihrer IHK oder HWK oder fragen Sie bei Ihrer nächstgelegenen Volkshochschule nach dem Kursangebot.

8 8 AUS- UND WEITERBILDUNG Noch mal auf die Schulbank Schulabschlüsse spielen für das berufliche Fortkommen eine entscheidende Rolle. Die allgemein bildenden Schulabschlüsse in Deutschland bauen aufeinander auf und jeder dieser Abschlüsse eröffnet ein neues und breiteres Spektrum an Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Fehlende Schulabschlüsse lassen sich nachholen. Zahlreiche Lehrgänge finden auch berufsbegleitend statt, etwa an Abendhauptschulen, Abendrealschulen oder Abendgymnasien, an Kollegs oder auch per Telekolleg. All diese Möglichkeiten sollten Sie für sich nutzen! Auch wenn Ihr letzter Schulbesuch bereits längere Zeit zurückliegt: Das Lernen lässt sich schnell wieder lernen. Dazu kommt: In Schulen und Lehrgängen, die vorwiegend von Erwachsenen besucht werden, ist die Lernmotivation in der Regel deutlich größer als in Pflichtschulen. Wozu berechtigen die verschiedenen Schulabschlüsse? Hauptschulabschluss Grundlage für alle weiteren allgemein bildenden Schulabschlüsse ist der Hauptschulabschluss. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung hat man meist gleichzeitig den Hauptschulabschluss erreicht. Er ist Voraussetzung für den Eintritt in bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen oder Abendrealschulen. Mittlerer Bildungsabschluss Der Mittlere Schulabschluss (auch als Realschulabschluss bezeichnet) eröffnet ein vielfältiges berufliches und schulisches Ausbildungs- und Bildungsangebot. Er ist für die meisten Berufsfachschulen als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. Daneben berechtigt er (je nach Bundesland) zum Eintritt in die Fachoberschule/Berufsoberschule (ggf. in Verbindung mit einer abgeschlossenen Ausbildung), an der die Fachhochschulreife, die Fachgebundene Hochschulreife und mit einer zweiten Fremdsprache die Allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Zumeist ist er auch für die Aufnahme in ein Abendgymnasium oder ein Kolleg verpflichtend. Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife (umgangssprachlich auch Fach-Abitur genannt) berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an Fachhochschulen. Zugang haben natürlich auch Bewerber mit der Allgemeinen und ggf. Fachgebundenen Hochschulreife. Fachgebundene Hochschulreife Mit der Fachgebundenen Hochschulreife können nur bestimmte Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen (z.b. Kunst- und Musikhochschulen oder Technische Hochschulen) studiert werden. Welche Studiengänge das sind, hängt von der schulischen Vorbildung sowie von Regelungen ab, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind. Allgemeine Hochschulreife Die Allgemeine Hochschulreife, das Abitur berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Wo finde ich geeignete Angebote? Über für Sie geeignete Bildungsangebote informiert Sie, die Datenbank für Aus- und Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit: (siehe auch Seite 84/85). Wählen Sie in der Suchmaske bei Bildungsbereich den Unterpunkt Allgemeinbildung aus oder nutzen Sie die Systematiksuche, um Schritt für Schritt zum passenden Angebot zu gelangen. Vertiefende Informationen finden Sie in BBZ Heft 8 Nachholen schulischer Abschlüsse und Studieren ohne Abitur, das in Ihrer Agentur für Arbeit erhältlich ist. Wie Schullaufbahnen, Abschlüsse und Zugangsvoraussetzungen in Ihrem Bundesland genau geregelt sind, erfahren Sie darüber hinaus vom jeweiligen Kultus-, Bildungs- oder Wissenschaftsministerium oder von staatlichen Schulberatungsstellen.

9 Noch mal auf die Schulbank 9 Wege zum Nachholen schulischer Bildungsabschlüsse Allgemeine/Fachgebundene Hochschulreife Fachhochschule Fachhochschulreife Kolleg/Abendgymnasium Berufliches Gymnasium/ Fachgymnasium Berufsoberschule a) Begabtenprüfung b) Nichtschüler-/ Externenprüfung Fachoberschule Fachschule, z.b. zum/zur Techniker/in, Betriebswirt/in Nichtschüler-/ Externenprüfung 1 Jahr Vollzeitunterricht abgeschlossene Berufsausbildung i.d.r. 2 bis 3 Jahre Vollzeitunterricht, in Teilzeitunterricht entsprechend länger abgeschlossene Berufsausbildung und berufliche Praxis Vorbereitungsdauer unterschiedlich (Selbststudium und/oder vorbereitende Kurse z.b. von Volkshochschulen und privaten Bildungsträgern) je nach Vorbildung 3 bzw. 4 Jahre Teilzeitunterricht (Abendgymnasium) bzw. 3 Jahre Vollzeitunterricht (Kolleg) abgeschlossene Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit i.d.r. 3 Jahre Vollzeitunterricht 2 bis 3 Jahre Vollzeitunterricht, in Teilzeitunterricht entsprechend länger abgeschlossene Berufsausbilldung und/oder berufliche Tätigkeit b) Vorbereitungsdauer unterschiedlich (Selbststudium und/oder vorbereitende Kurse z.b. von Volkshochschulen und privaten Bildungsträgern) Mittlerer Bildungsabschluss (je nach Schultyp: Realschulabschluss, Fachschulreife, Fachoberschulreife, Mittlerer Schulabschluss, Qualifizierter Sekundarabschluss I) Abendrealschule i. d. R. 2 Jahre Teilzeitunterricht i. d. R. abgeschlossene Berufsausbildung und/oder berufliche Tätigkeit Fachschule, z.b. zum/zur Techniker/in, Betriebswirt/in i. d. R. 1 bis 2 Jahre Vollzeitunterricht, in Teilzeitunterricht entsprechend länger abgeschlossene Berufsausbildung und berufliche Praxis Nichtschüler-/Externenprüfung Vorbereitungsdauer unterschiedlich (Selbststudium und/oder vorbereitende Kurse z.b. von Volkshochschulen und privaten Bildungsträgern) Hauptschulabschluss (Berufsbildungsreife, Berufsreife) Abendhauptschule Nichtschüler-/Externenprüfung Selbststudium und/oder vorbereitende Kurse z.b. von Volkshochschulen und privaten Bildungsträgern i. d. R. 1 Jahr Teilzeitunterricht Vorbereitungsdauer unterschiedlich Die Grafik wurde der Übersichtlichkeit wegen stark vereinfacht. Die genauen Regelungen der einzelnen Bundesländer finden Sie in BBZ Heft 8 Nachholen schulischer Abschlüsse und Studieren ohne Abitur, das in Ihrer Agentur für Arbeit erhältlich ist.

10 10 AUS- UND WEITERBILDUNG Lernen ein Leben lang Was Hänschen nicht lernt kann Hans immer noch lernen! In der modernen Gesellschaft vervielfacht sich das Wissen in kurzer Zeit, so dass das Lernen nie aufhört. Im Arbeitsleben steht man tagtäglich vor neuen Herausforderungen und ums Dazulernen kommt keiner herum. Die Halbwertszeit des gegenwärtigen Wissens beträgt etwa fünf Jahre und heute angewandte Technologien sind in zehn Jahren oft veraltet. Umso wichtiger ist es, beruflich auf dem Laufenden zu bleiben. Weiterbildung ist ein zentrales Werkzeug zur Gestaltung von Lebensund Arbeitschancen und, richtig angepackt, eine lohnende Investition in die eigene Zukunft. Weiterbildung lohnt sich Neue Firma neuer Beruf beruflicher Aufstieg? Mit einer hohen beruflichen Qualifikation haben Sie die besseren Karten! Familienpause oder Arbeitslosigkeit? Diese Zeiten müssen beruflich nicht verloren sein. Nutzen Sie die Zeit, um fit zu werden für den Neuanfang! Wer sich selbstständig machen will, braucht fundiertes Wissen. Weiterbildung bringt auch für Sie das nötige Know-how! Qualifizierte Arbeitskräfte sind seltener arbeitslos. Schaffen Sie sich mehr Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt! Fachliches Know-how ist wichtig Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit und Flexibilität mindestens genauso. Weiterbildung vermittelt beides! Und: Berufliche Weiterbildung nützt nicht nur Ihnen als Arbeitnehmer. Auch die Unternehmen sind auf engagierte und qualifizierte Mitarbeiter angewiesen. Berufliche Weiterbildung Als Weiterbildung gilt jegliche Art des Lernens nach Abschluss der Bildungsphase in der Jugend. Umschulungen und Meisterkurse zählen dazu, ebenso wie Sprachkurse, das Nachholen von Schulabschlüssen oder freizeitorientierte Bildungsangebote. Berufliche Weiterbildung, bei der berufliche Kenntnisse vertieft oder ergänzt werden, wird formell in Kursen und Lehrgängen organisiert. Informelle Weiterbildungsmaßnahmen sind z.b. der Besuch von Fachmessen und Kongressen, der Erfahrungsaustausch mit Kollegen oder das Lesen von berufsbezogenen Fachbüchern und Spezialzeitschriften. Schlüsselqualifikationen Fachwissen allein reicht heute nicht mehr aus, um auf dem Arbeitsmarkt bestehen zu können. Immer mehr kommt es auf die soziale Kompetenz an: gefragt sind z.b. vernetztes Denken und eigenverantwortliches Arbeiten. Auch viele Weiterbildungsangebote greifen diesen Trend auf und behandeln Themen wie z.b.: Arbeits- und Zeitmanagement Selbstmotivation Kreativitäts- und Innovationstechniken Teamarbeit, Führungs- und Kooperationstraining Gesprächstechnik und Konfliktbewältigung Kundenorientierung E-Learning und Fernunterricht: Moderne Lernformen Unterricht, Beruf und soziale Verpflichtungen unter einen Hut zu bringen, ist Checkliste zur Beurteilung von Weiterbildungsangeboten 1. Qualität des Angebotes Je nach Art, Ziel und Umfang der Weiterbildung sind unterschiedliche Kriterien wichtig: Gibt es schriftliche Informationen zum Angebot und zum Anbieter? Werden darin Ziele, Inhalte, Dauer und zeitliche Gliederung klar benannt? Gibt es Informationen zu den Arbeitsweisen/Methoden, zu den Kosten, zur Qualifikation der Lehrkräfte, zum Veranstaltungsort und ggf. zu den Bildungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen? Gibt es eine persönliche Beratung? Ist eine Ansprechperson erreichbar? Wie sind die Lehrkräfte qualifiziert? Ist der Praxis- bzw. Anwendungsbezug gewährleistet? Wie viel Zeit müssen Sie insgesamt für die Teilnahme aufbringen, fallen zusätzliche Lern- oder Nachbereitungszeiten an? Wie groß ist die Gruppe der Teilnehmenden, gibt es eine Teilnahmebegrenzung? Wie können Sie Ihre Vorkenntnisse und Erfahrungen einbringen? Wie wird Ihr Lerntempo berücksichtigt? Wie werden die Lernerfolge überprüft? Wird sofern angeboten der Abschluss oder das Zertifikat auch überregional oder bundesweit anerkannt (z.b. als Vorbereitung für staatliche Prüfungen)? 2. Qualität des Anbieters Viele Weiterbildungsanbieter arbeiten nach einem anerkannten Qualitätsmanagementsystem, manche haben ein Zertifikat oder Gütesiegel erworben. Sind Lernort und Ausstattung erwachsenengerecht und entsprechen sie den Zielen und Ansprüchen des Angebots? Wie viele Übungsgeräte stehen ggf. für wie viele Teilnehmende zur Verfügung? Sind sie auf dem aktuellen Stand?

11 Lernen ein Leben lang 11 eine der größten Herausforderungen für die meisten Weiterbildungsinteressierten. E-Learning und Fernunterricht ermöglichen eine Weiterbildung von zu Hause aus mit individueller Zeiteinteilung. Beide Lernformen sind multimedial aufgebaut: Während E-Learning computergestützt und meist netzbasiert ist, wird beim Fernunterricht oft mit Fernlehrbriefen, CDs oder DVDs gearbeitet. Wichtig für den Erfolg solcher Maßnahmen sind vor allem Selbstdisziplin und eine hohe Eigenmotivation. Finanzierung Je nach persönlichen Voraussetzungen und Art der Maßnahme kann eine Weiterbildung auch finanziell gefördert werden. Wenn sie für die betriebliche Aufgabenerfüllung relevant ist, zahlen Arbeitgeber häufig Zuschüsse, manchmal bis zur Höhe der Gesamtkosten. Ist die Weiterbildung nicht im betrieblichen Interesse, aber notwendig, um z.b. von einer Teilzeit- auf eine Vollzeitstelle wechseln zu können oder um Arbeitslosigkeit zu beenden, kann sie mit einem so genannten Bildungsgutschein durch die Agenturen für Arbeit gefördert werden vorausgesetzt der Träger und die Maßnahme wurden von einer fachkundigen Mehr zum Thema in BBZ 1 Weiterbildung Lernen ein Leben lang, das in Ihrer Agentur für Arbeit erhältlich ist. Stelle für die Förderung zugelassen (siehe Seite 81). Außerdem unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit dem Meister-BAföG Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen (siehe Seite 16). Die passende Weiterbildung finden Die große Angebotsvielfalt stellt viele Interessierte vor die Frage, welche Maßnahme für sie die richtige ist. Bei der Auswahl Ihrer Weiterbildung sollten Sie beachten: Überlegen Sie, was Sie erreichen wollen, wo Ihre Stärken und Schwächen beim Lernen liegen und wie viel Zeit und Geld Sie investieren können. Anbieter vor Ort findet man meist über die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Volkshochschulen. Die beste Plattform für eine umfassende und überregionale Suche ist das Internet. KURSNET, die Datenbank für Ausund Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit, stellt das größte Angebot bereit (siehe auch Seite 84/85). Bevor Sie in eine Weiterbildung investieren, prüfen Sie, ob das Angebot fachlich und qualitativ geeignet ist. Verschiedene Checklisten erleichtern die Auswahl (siehe Checkliste zur Beurteilung von Weiterbildungsangeboten, vgl. de/de/checkliste.htm, de/checkliste). Auch die Stiftung Warentest bietet unter weitere Informationen. Weiterbildung lohnt sich Nutzen beruflicher Weiterbildung aus Sicht der Teilnehmenden Anteilswerte in % Kann Arbeit besser als vorher erledigen 76% Verbesserung der beruflichen Chancen 60% Hilfe, im Alltag besser zurechtzukommen 41% Besseres Wissen über Zusammenhänge im Betrieb 37% Kollegen im Unternehmen besser kennen gelernt 36% Quelle: Berichtssystem Weiterbildung IX, Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), Bonn, Berlin 2006 Informieren Sie sich über das Weiterbildungsangebot... bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Volkshochschulen in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften bei Ihrer Agentur für Arbeit im Internet unter Fragen Sie auch Ihre Kollegen, Freunde und Bekannte nach Ihren Erfahrungen und Tipps. Sind die Mitarbeiter freundlich und kompetent? Hat der Anbieter Erfahrung in dem für Sie wichtigen Bereich? Welchen Service (z.b. Beratungsangebote, Kinderbetreuung, Selbstlernzentrum) leistet der Anbieter? Erhalten Sie vor der Anmeldung alle wesentlichen Informationen über das konkrete Angebot? Erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn eine verbindliche Anmeldebestätigung? 3. Gestaltung des Weiterbildungsvertrags Prüfen Sie vor Abschluss eines Weiterbildungsvertrags die Bedingungen, die Sie eingehen: Gesamtkosten incl. MwSt. akzeptable Rücktritts- oder Kündigungsbedingungen bzw. die Möglichkeit zur Unterbrechung der Teilnahme Angabe einer Rechtsbelehrung und des Gerichtsstands für den Konfliktfall, ggf. Vorlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen 4. Kosten der Weiterbildung Informieren Sie sich über Leistungsumfang, Zahlungsweise und Förderungsmöglichkeiten. Bedenken Sie, dass neben den eigentlichen Lehrgangskosten bzw. Teilnahmegebühren auch Nebenkosten entstehen können, z.b. für Anmeldegebühren, Prüfungskosten Studienmaterialien, Literatur Verbrauchsmaterialien Fahrtkosten, Unterbringung, Verpflegung Gewährt der Anbieter Vergünstigungen für bestimmte Personengruppen (z.b. Arbeitslose)? Auszug aus: Wie finde ich die richtige Weiterbildung Checkliste für Weiterbildungsinteressierte, Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (DIE), C H E C K

12 12 AUS- UND WEITERBILDUNG Stufe für Stufe nach oben Die Bauwirtschaft ist ein zentraler Wirtschaftszweig. Unser Leben und Wirtschaften geschieht in einer gebauten Umwelt. Die mythischen und noch heute sprichwörtlichen sieben Weltwunder sind Bauwerke! Auch die Zukunft stellt uns enorme Bauaufgaben: Für Wohnungsbau, Wirtschaft und Energieversorgung, für den Verkehr, Umweltschutz und Wasserversorgung, für soziale und kulturelle Infrastruktur und auch für die neuen Datenautobahnen müssen erdverlegte Verkabelungen Zusammensetzung der Baubelegschaften 2006 Bauhauptgewerbe Deutschland Beschäftigtengruppe mit Anzahl der Beschäftigten Inhaber/innen einschließlich unbezahlt mithelfende Familienangehörige Angestellte einschließlich Auszubildende Baustellenführer/innen Baufacharbeiter/innen vorgenommen werden. Und alle Bauwerke bedürfen der Erhaltung und Erneuerung. Hierfür besteht ein hoher Bedarf an qualifizierten und engagierten Mitarbeitern. Bauen ist die Industrie der wandernden Fabriken: Jedes Bauwerk ist durch Lage Anteil an den Beschäftigten insgesamt 7,9 % kaufmännische 11,3 % technische 8,3 % Poliere/Polierinnen und Meister/innen 2,6 % Werkpoliere/-polierinnen und Vorarbeiter/innen 6,0 % Maurer/innen Betonbauer/innen Zimmerer/Zimmerinnen Baumaschinenführer/innen einschließlich geprüfte Berufskraftfahrer/innen 14,4 % 2,0 % 5,0 % 6,0 % und Umstände der stets wechselnden Baustellen, durch die individuellen Abmessungen und Gebrauchsanforderungen der einzelnen Aufträge und durch die architektonisch individuelle Gestaltung ein Unikat. Technische Entwicklungen Die körperlichen Belastungen in den Bauberufen werden stetig zurückgeführt. Der Zwang zur Wirtschaftlichkeit durch Rationalisierung und Kostensenkung fördert die Maschinisierung. Selbst kleine handwerkliche Baustellen sind durch den Einsatz von Baugeräten und Maschinen geprägt. Hebe-, Transport- und Verarbeitungsgeräte wie Aufzüge, Kräne, Bagger, Betonpumpen, Mauerstein-Setzgeräte etc. erleichtern die Arbeit. Als Folge dieser körperlichen Erleichterung ist inzwischen das traditionelle Arbeitsverbot für Frauen auf Baustellen aufgehoben worden. Vollautomatische Hochbau-Systeme wie die gelegentlich aus Japan berichteten Bauroboter wird es jedoch sobald nicht geben. Allenfalls die Automation von Teilprozessen wird durch die Baumaschinenindustrie und die Bauwirtschaft vorangetrieben, wie z.b. grabenlose (unterirdische) Rohrvortriebsverfahren oder (vom Boden) ferngesteuerte Turmdrehkräne. übrige Baufacharbeiter/innen Fachwerker/innen und Werker/innen gewerblich Auszubildende Beschäftigte im Bauhauptgewerbe insgesamt 16,0 % 15,7 % 4,8 % 100 % Schlüsselqualifikationen gefragt Die auf Teamarbeit ausgerichtete Arbeitsorganisation der Baustelle verlangt besondere Schlüsselqualifikationen, z.b.: Kooperationsfähigkeit und Handlungskompetenz im aufgetragenen Arbeitsgebiet und Verantwortungsbewusstsein für sich und andere. Rund 52% aller Beschäftigten gehören zu den Facharbeitern, Polieren, Werkpolieren und Vorarbeitern. Zählt man die Fachwerker und Werker mit knapp 16% sowie die gewerblich Auszubildenden mit 4,8% hinzu, zeigt sich, dass nahezu drei Viertel der Mitarbeiter unmittelbar auf Baustellen beschäftigt sind. Quelle: Statistisches Bundesamt, 2006 Fortbildung als Aufstiegsweiterbildung Die zentralen staatlich anerkannten Qualifikationen auf der Baustelle sind der Polier und der Handwerksmeister.

13 Stufe für Stufe nach oben 13 Der Handwerksmeister ist für sein Gewerk verantwortlich und zur Existenzgründung im Handwerk berechtigt. Der Polier ist als Industriemeister Bau eine über die Gewerkegrenzen hinweg reichende Querschnittsqualifikation. Im Industriebereich ist auch er zur Betriebsgründung berechtigt. Wo mehrere Gewerke bzw. Betriebe als Nachunternehmer für ein größeres Bauvorhaben zusammenarbeiten, sind Polier, Industriemeister und Handwerksmeister als Baustellenführer die Vermittler zwischen der Bauausführung durch die Facharbeiter und der (Ober-)Bauleitung durch Ingenieure und Architekten. Die Vorstufen Vorarbeiter und Werkpoliere sind für Handwerk und Industrie im selben Bundesrahmentarifvertrag durch die Sozialparteien Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und IG Bauen-Agrar-Umwelt geregelt. Karriere mit Lehre Wegen der breiten Verantwortung auf der Baustelle ist der Bedarf an Vorarbeitern für kleine Gruppen von Facharbeitern und an Werkpolieren als mitarbeitendes Führungspersonal sowie an Polieren und Meistern als Baustellenführer sehr groß (siehe Grafik Seite 12). Für Facharbeiter mit Weiterbildungsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein ist der Aufstieg zum Polier und Meister eine attraktive Berufsperspektive. Diese Karriere mit Lehre führt schon in einem jungen Alter ab ca. Mitte 20 in verantwortungsvolle Berufspositionen mit sehr gutem Verdienst. Nach Tarif verdient ein Polier sogar mehr als ein Fachhochschul-Ingenieur. Nebenwege des Aufstiegs sind Spezialisierungen auf allen Stufen. So z.b. für die Bauwerkserhaltung, zum Restaurator im Handwerk (auf Facharbeiter- und Meisterebene), durch Ablegung von Schweißer-Scheinen etc. Studium Wer höhere Schulbildung (Abitur) in die Berufsausbildung mitbringt oder nebenher erwirbt, kann auch in ein Studium zum Bauingenieur eintreten. In manchen Bundesländern werden inzwischen Poliere und Meister direkt oder mit besonderen Nachweisen ihrer Studierfähigkeit zum Ingenieurstudium zugelassen. Seit wenigen Jahren bietet die Bauwirtschaft Berufseinsteigern duale Studiengänge im Baubereich an d.h. ein Studium kombiniert mit einer gewerblichen Ausbildung. Hiermit wird der größer werdende Bedarf an Fachkräften, die in der Theorie und Praxis fundiert ausgebildet sind, zufriedengestellt. Anpassung an den technischen Fortschritt Lebenslanges Lernen ist keine Redensart mehr, sondern Realität! Die Weiterbildung zur Verbesserung der Qualifikation der Mitarbeiter geschieht vorwiegend am Arbeitsplatz und durch betriebliche Lehrgänge. Neue Baumaschinen, neue Fertigungstechniken, wie z.b. ein neues Schalungssystem im Betonbau oder neue Baustoffe, verlangen Einweisungen am Arbeitsplatz, Kurse bei Herstellern oder Lehrgänge in Ausbildungszentren der Bauwirtschaft. Diese Weiterbildung ist abhängig vom jeweiligen aktuellen Qualifizierungsbedarf der Betriebe, mit Unterschieden je nach Region, Auftragsart, Arbeitssektor, Größe des Betriebes. Das Spektrum solcher Maßnahmen reicht von Sanierungstechniken für Bruchsteinmauerwerk und Fachwerkkonstruktionen historischer Gebäude über Prüfung und Erneuerung von Kanalsystemen in der Entsorgung bis hin zu Bauberufe in der Bauindustrie CAD-Kursen oder Kursen über Mitarbeiterführung für Poliere. Viele Beschäftigungsalternativen Wer einmal ein Handwerk gelernt hat, hat in Zukunft für viele Arbeiten zwei rechte Hände. Das gilt besonders für die Bauberufe. Außerdem eröffnen sich vielfältige Beschäftigungsalternativen, die sich qualifizierten Mitarbeitern am Bau im Umfeld des erlernten Berufes bieten. Selbst bei konjunkturellen Beschäftigungseinbrüchen finden die gelernten Bauarbeiter am ehesten wieder neue Arbeitsplätze. Die Bauberufe sind Berufe mit Zukunft! Der Autor Bernd Garstka ist Geschäftsführer des Berufsförderungswerkes der Bauindustrie NRW e.v. und Mitglied im Kompetenzzentrum für Berufsbildung und Personalentwicklung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.v. Bei entsprechender Qualifikation stehen den Nachwuchskräften in der Bauindustrie auf dem Weg nach oben alle Türen offen Bautechniker/in Praxis, Fortbildung Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. Bauunternehmer/in Bauleiter/in Geprüfte/r Polier/in, Industriemeister/in Praxis, Fortbildung Werkpolier/in Praxis, Fortbildung Bau-Vorarbeiter/in Praxis Spezial-Baufacharbeiter/in Praxis Gehobene/r Baufacharbeiter/in Ausbildung Baufacharbeiter/in Ausbildung Auszubildende/r Ingenieur/in Studium, mind. Fachhochschulreife

14 14 AUS- UND WEITERBILDUNG Berufliche Qualifizierung eine lebensbegleitende Herausforderung Arbeitnehmer verbinden mit einer soliden beruflichen Qualifizierung Arbeitszufriedenheit, Selbstverwirklichung sowie höhere Arbeitsplatzsicherheit und Erwerbseinkommen. Berufliche Erstausbildung Zur Qualifikationssicherung der Fachkräfte bedarf es einer breit fundierten, berufsbezogenen Erstausbildung sowie gezielter Maßnahmen der berufsbegleitenden Ergänzung und Weiterentwicklung im Rahmen der Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung. Das Fundament für eine permanente, d.h. eine das Arbeitsleben begleitende berufliche Fort- und Weiterbildung ist und bleibt die berufsbezogen ausgerichtete Berufsausbildung. Dabei gilt es, die Inhalte der Ausund Fortbildung fortwährend zu überprüfen und von Zeit zu Zeit an neue Entwicklungen anzupassen. Neue Kenntnisse, neue Berufe, neue Anforderungen Die technische Entwicklung sowie veränderte Kundenwünsche und der Wandel in der Arbeitsorganisation haben in allen Bereichen der Bauwirtschaft dazu geführt, dass sich die manuellen Fertigkeiten und Kenntnisse im Aus-, Hoch- und Tiefbau änderten. Dies führt auch zur Schaffung neuer Berufe, wie die Beispiele Gerüstbauer/in, Spezialtiefbauer/in, Fassadenmonteur/in oder Holz- und Bautenschützer/in aus jüngerer Zeit zeigen. Zudem wurden alte handwerkliche Techniken wieder entdeckt und gefördert, um alte Bausubstanzen an Gebäuden und Denkmälern zu erhalten und zu bewahren. Hieraus entwickelten sich neue Perspektiven für Facharbeiter und Gesellen. Das bedeutet aber auch, dass schon während der Ausbildung oder im Rahmen der beruflichen Fortbildung eine vertiefende fachbezogene Spezialisierung möglich sein und zusätzliche Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden sollten. Bundeseinheitliche Fort- und Weiterbildungsverordnungen Im Bereich der Baustellenführung wurden qualifizierte Fortbildungsmöglichkeiten entwickelt. Auf der Basis von Tarifverträgen schufen die Sozialparteien die Möglichkeit der Aufstiegsfortbildung zum Werkpolier. Diese Entwicklung bildete schließlich die Grundlage für die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Polier/in gemäß Paragraf 53 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Im so genannten schwarzen Bereich des Baugewerbes, im Bereich der Baumaschinen und Geräte, gab es eine ähnliche Entwicklung. Sie führte vom angelernten Maschinisten bis zur bundeseinheitlichen Verordnung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Baumaschinenführer/in und dem anerkannten Abschluss Geprüfte/r Baumaschinenmeister/in auf der Grundlage des Paragrafen 53 BBiG. Zu Beginn der 1990er-Jahre schuf man für die nur in der Bauindustrie ausgebildeten Berufe Industrie-Isolierer/in, Trockenbaumonteur/in, Rohrleitungsbauer/in als Aufstiegsqualifikation den Industriemeister. Für die Anpassungsfortbildung Restau-

15 Berufliche Qualifizierung 15 rator/in im Handwerk, für Meister/in im Maurer-, Zimmerer- und Stuckateurhandwerk wurden gemeinsame Lehrgangsempfehlungen zur Sicherung eines bundeseinheitlichen Standards entwikkelt und den Fort- und Weiterbildungsstätten zur Verfügung gestellt. Für die Weiterbildungsverordnungen Geprüfte/r Polier/in, Geprüfte/r Baumaschinenmeister/in, für Werkpolier/in und Industriemeister/in Fachrichtung Isolierung gibt es für Arbeitnehmer Lernzielkataloge und bundeseinheitliche Prüfungsanforderungen. Gleiches gilt für die Fortbildungsregelungen für Gesellen zum Restaurator, die als Kammerregelungen für Maurer, Stuckateure und Zimmerer für Restaurierungsarbeiten bestehen. Finanzierung sicherstellen Abgeschlossene Meisterprüfungsverfahren im Vergleich 2004/2005 (bestandene Prüfungen) Betonstein- und Terrazzohersteller Brunnenbauer Dachdecker Estrichleger Fliesen-, Platten- und 423 Mosaikleger 250 Gerüstbauer Maler und Lackierer Maurer und Betonbauer Ofen- und Luftheizungsbauer Schornsteinfeger Steinmetz und Steinbildhauer Straßenbauer Stukkateur Wärme-, Kälte- und 28 Schallschutzisolierer 19 Zimmerer Quelle: Deutscher Handwerkskammertag (DHKT) Jedem Arbeitnehmer sollte künftig nach einer Erstausbildung zum Gesellen, Facharbeiter oder technischen bzw. kaufmännischen Angestellten grundsätzlich eine Fort- und Weiterbildung zur Anpassung an die Entwicklung seines Berufes oder zum beruflichen Aufstieg möglich sein. Fort- und Weiterbildung muss nicht automatisch bedeuten, dass der Arbeitnehmer über Wochen oder Monate dem Betrieb nicht zur Verfügung steht. Eine Anpassungsfortbildung kann in Tagen und Wochen erfolgreich durchgeführt werden. Zeit und Geld für den Aufstieg Unbestritten ist aber auch, dass die meisten Maßnahmen für Aufstiegsfortbildungen bis zu einem halben Jahr, wenn die Maßnahmen in Vollzeitform abgewickel werden, oder 1 1/2 bis 2 Jahre, wenn sie in berufsbegleitender Form durchgeführt werden, in Anspruch nehmen. Dass viele Arbeitnehmer bis heute davon keinen Gebrauch machen, liegt zumeist an Freistellungsschwierigkeiten für berufliche Bildungsmaßnahmen und an fehlenden Finanzierungsmöglichkeiten. Für die Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe und in einigen Ausbaugewerben bestehen schon über Jahrzehnte tariflich vereinbarte Finanzierungsregelungen auf der Basis einer alle Betriebe betreffenden Umlagefinanzierung. Daraus finanzieren die Sozialkassen der Bauwirtschaft den überwiegenden Teil der Ausbildungskosten aller Auszubildenden, die in einem anerkannten Ausbildungsverhältnis im Sinn des BBiG bzw. der HwO ausgebildet werden. Für den Bereich der beruflichen Fortbildung fehlt zurzeit noch eine vergleichbare Regelung. Deshalb bedarf es zur Entlastung der bildungswilligen Arbeitnehmer tarifvertraglicher Vereinbarungen zur betrieblichen Freistellung sowie tariflicher und gesetzlicher Regelungen zur Finanzierung bzw. finanziellen Unterstützung von Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Der Autor Dr. Peter John ist Leiter der Abteilung Handwerk und Berufliche Bildung bei der IG Bauen-Agrar- Umwelt.

16 16 AUS- UND WEITERBILDUNG Meister-BAföG Sie möchten sich fortbilden, um beruflich weiterzukommen oder auch mit dem Ziel der Selbstständigkeit? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer finanziellen Förderung rechnen. Was ist eigentlich das Meister-BAföG? Früher gab es BAföG nur für Schüler und Studierende, doch mittlerweile wird auch die berufliche Fortbildung durch Zuschüsse und Darlehen unterstützt. Grundlage hierfür ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dessen Neufassung zum 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Die Förderung soll den Lebensunterhalt sichern und die Finanzierung der Lehrgangsgebühren ermöglichen. Wer kann Meister-BAföG bekommen? Das Meister-BAföG können Handwerker und Fachkräfte bekommen, die sich zu Technikern oder zu Handwerks- oder Industriemeistern weiterbilden wollen. Auch Fortbildungsabschlüsse für Fachkaufleute, Fachkrankenpfleger, Betriebsinformatiker, Programmierer und Betriebswirte sowie vergleichbare Fortbildungen werden gefördert. Seit dem 1. Januar 2002 sind auch Fortbildungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen, an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen, mediengestützte Fortbildungen und Zweitfortbildungen bundesweit förderfähig. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Die wichtigste Voraussetzung für eine Aufstiegsförderung ist, dass Sie über einen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten oder vergleichbaren bundes- bzw. landesrechtlichen Berufsabschluss verfügen. Außerdem dürfen Sie noch nicht über eine Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Abschluss mindestens gleichwertig ist, zum Beispiel über einen Hochschulabschluss. Eine Altersgrenze besteht nicht. Welche Kurse werden gefördert? Gefördert wird die berufliche Fortbildung, sei es Voll- oder Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, soweit der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst. Die Weiterbildungsmaßnahme darf bei Vollzeit insgesamt nicht länger als 3 und bei Teilzeit nicht länger als 4 Jahre dauern. Unter bestimmten Umständen werden auch Fernlehrgänge gefördert. Wie viel Geld gibt es? Beim Meister-BAFöG wird unterschieden zwischen dem Unterhalts- und dem Maßnahmebeitrag. Unterhaltsbeitrag: Der Unterhaltsbeitrag versteht sich als finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt. Wie viel Geld Ihnen u.u. zusteht, können Sie aus der nebenstehenden Tabelle entnehmen. Maßnahmebeitrag: Über den Unterhaltsbeitrag hinaus können Lehrgangsund Prüfungsgebühren in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten bis zu einer Höchstsumme von übernommen werden übrigens auch bei Teilzeitmaßnahmen. Entstehen Kosten für die Anfertigung eines Prüfungsstückes (sog. Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit), können auch hier die Kosten bis zur Hälfte, höchstens jedoch bis gefördert werden. Die Maßnahmebeiträge sind einkommens- und vermögensunabhängig. Wann und wie ist das Meister- BAföG zurückzuzahlen? Wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, beginnt eine Karenzzeit, die mindestens 2 und höchstens 6 Jahre beträgt. In dieser Zeit ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Danach wird es innerhalb von 10 Jahren abbezahlt (mindestens 128 pro Monat). Einen starken Anreiz zur Existenzgründung mit dem Fortbildungsabschluss bietet ein auf 66% angehobener Darlehenserlassbetrag bei Bestehen der Prüfung. Außerdem müssen spätestens ab Ende des 3. Jahres nach der Existenzgründung mindestens zwei Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer von mindestens 4 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt worden sein. Wie kann ich mich weiter informieren? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Internet eine Homepage zum Thema eingerichtet: Kostenlose Broschüren können Sie auch anfordern beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Postfach in Bonn, Tel.: / (14 Cent/Minute) bzw. per books@bmbf.bund.de Monatlicher Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitlehrgängen 614 für Alleinstehende ohne Kind (davon 202 Zuschuss/412 Darlehen) 793 für Alleinstehende mit einem Kind (202 /591 ) 829 für Verheiratete (202 /627 ) für Verheiratete mit einem Kind (202 /806 ) für Verheiratete mit zwei Kindern (202 /985 ) Zu Grunde gelegt sind hier die BAföG- Bedarfssätze ab Für jedes weitere Kind erhöht sich der Darlehensanteil um 179. Alleinerziehende können einen monatlichen Zuschuss zu den notwendigen Kosten der Kinderbetreuung in Höhe von 113 erhalten.

17 Studieren in Deutschland 17 Studieren in Deutschland Studieninteressenten finden an ca. 500 staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen ein vielseitiges und differenziertes Studienangebot. Dabei können Sie unter mehr als Studiengängen und -fächern wählen. Bereits die Planung eines Hochschulstudiums konfrontiert Studieninteressenten mit einer Vielzahl von Fragen. Um das richtige Studium für sich zu finden, ist es daher entscheidend, sich frühzeitig zu informieren und die Möglichkeiten zu kennen, die das Studieren in Deutschland bietet. Hochschulen Das Hochschulwesen umfasst verschiedene Hochschularten, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen, künstlerischen oder anwendungsorientierten Aufgabenstellung ein jeweils eigenständiges Profil besitzen. Zudem charakterisieren Fächerangebot, Studiengangsstrukturen und -abschlüsse die einzelnen Hochschularten. Universitäten Mit ihrer deutlich wissenschaftlichen Ausrichtung bilden die Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung den traditionellen Kern des Hochschulwesens. Zu dieser Gruppe gehören: Universitäten (die meist das gesamte Fächerspektrum abdecken), Technische Hochschulen/Universitäten, Hochschulen für Medizin, Sport, Politik, Verwaltung oder Wirtschaft, Pädagogische sowie Philosophisch-Theologische und Kirchliche Hochschulen. Fachhochschulen Die Ausbildung an Fachhochschulen ist anwendungsbezogener und meist stärker reglementiert als an Universitäten. Das Studienangebot umfasst die Bereiche Wirtschaft, Ingenieurwesen, Gestaltung, Soziale Arbeit und Pflege. Fachhochschulen des Bundes und der Länder bilden für die Laufbahnen im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltungen aus. Kunst- und Musikhochschulen Hochschulen dieses Typs ermöglichen eine Ausbildung im künstlerischen Bereich. Das Studienangebot umfasst die bildenden und die darstellenden Künste sowie Architektur und Innenarchitektur. Neben diesen Hochschulen existieren Berufsakademien als weitere Alternative. Kennzeichnend ist das duale Prinzip der Ausbildung: Die Studierenden sind bei der Akademie immatrikuliert und stehen zugleich in einem Ausbildungsverhältnis mit einem Betrieb. Wer darf was studieren? Wichtigste Voraussetzung für ein Studium ist die Hochschulzugangsberechtigung. Sie entscheidet, welche Hochschularten und Fächer in die Planung eines Studiums einbezogen werden können (siehe Info-Kasten). Sonderregelungen der einzelnen Länder ermöglichen den Zugang zum Studium ohne formale Hochschulzugangsberechtigung, insbesondere für qualifizierte Berufstätige (siehe Seite 20/21). Aufbau-, Zusatz- oder Ergänzungsstudiengänge setzen einen ersten Hochschulabschluss voraus. Weiterbildungsstudiengänge richten sich nicht nur an Hochschulabsolventen, sondern oft auch an erfahrene Berufspraktiker ohne Hochschulzugangsberechtigung. Eignung wird geprüft In künstlerisch-gestalterischen und in sportwissenschaftlichen Studiengängen ist vor Studienbeginn eine besondere Eignung nachzuweisen. Aber auch in anderen Studiengängen werden zunehmend fachbezogene Eignungstests durchgeführt. Praxiserfahrung erwünscht Vor allem an Fachhochschulen ist für die Zulassung zum Studium häufig Praxiserfahrung nachzuweisen. Ob ein Vorpraktikum erforderlich ist, hängt unter anderem von der schulischen und beruflichen Vorbildung, dem gewählten Studiengang Hochschulzugang Allgemeine Hochschulreife Sie berechtigt grundsätzlich zum Studium an Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung wie z.b. Kunst- und Musikhochschulen ohne Einschränkung der Fächerwahl. Die Allgemeine Hochschulreife schließt die Fachgebundene Hochschulreife sowie die Fachhochschulreife mit ein. Fachgebundene Hochschulreife Sie ermöglicht ebenfalls den Zugang zum Studium an Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung, jedoch ist die Fächerwahl auf bestimmte Fächer eingeschränkt. Welche Fächer das sind, hängt von der schulischen Vorbildung sowie von Regelungen in den einzelnen Ländern ab. Die Fachgebundene Hochschulreife beinhaltet auch die Fachhochschulreife. Fachhochschulreife Die Fachhochschulreife (umgangssprachlich auch Fach-Abitur ) berechtigt zum Studium an Fachhochschulen ohne Einschränkung bei der Fächerwahl. Vereinzelt können auch Bachelor-/Master-Studiengänge an Universitäten studiert werden. Studieren ohne Abitur Für qualifizierte Berufstätige, die den für das Studium erforderlichen schulischen Abschluss nicht besitzen, gibt es inzwischen in allen Bundesländern über den so genannten 3. Bildungsweg die Möglichkeit ein Studium zu beginnen. Weitere Informationen in diesem Heft auf Seite 20/21 und in BBZ 8 Nachholen schulischer Abschlüsse und Studieren ohne Abitur.

18 18 AUS- UND WEITERBILDUNG und dem jeweiligen Bundesland oder der Hochschule ab. Auskünfte erteilen die Studienberatungs- und Zulassungsstellen der Hochschulen. Zulassungsbeschränkungen In besonders stark nachgefragten Studiengängen können bundesweit, landesweit oder örtlich auf die Hochschule begrenzt Zulassungsbeschränkungen bestehen. Wer sich um einen Studienplatz in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchte, richtet seine Bewerbung direkt an die Hochschule. In den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen an Universitäten erfolgt die Auswahl unter den Bewerbern durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS). Auswahlkriterien sind z.b. die Durchschnittsnote im Abiturzeugnis, die angesammelte Wartezeit und soziale Gesichtspunkte. Die Mehrzahl dieser Studienplätze, nämlich 60%, wird von den Hochschulen selbst nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben, ggf. unter Einbeziehung weiterer Kriterien wie z.b. der fachspezifischen Eignung oder der Studienmotivation. Studienaufbau und Studiendauer Während Bachelor- und Master-Studiengänge Stoffgebiete zu thematisch und zeitlich abgerundeten, abprüfbaren Modulen zusammenfassen, sind Diplomund Magisterstudiengänge meist in ein Grundstudium (Vor- oder Zwischenprüfung) und in ein Hauptstudium (Abschlussarbeit und Prüfung) gegliedert. Vor allem in den Fachhochschulstudiengängen sind Praxisphasen in Form von Studierende nach Fächergruppen WS 2006/ ,6% 21,1% Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Mathematik, Naturwissenschaften Humanmedizin 9,4% 4,1% 17,9% Sprach- und Kulturwissenschaften Ingenieurwissenschaften Übrige Fächer Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 4.1 WS 2006/2007 Vorbericht 16,9% Praktika oder Praxissemestern in das Studium integriert. Für jeden Studiengang ist eine Regelstudienzeit festgelegt, in der das Studium absolviert werden sollte. Diese hängt vom Fach und vom angestrebten Abschluss ab. Im Bachelorstudium beträgt sie mindestens drei und höchstens vier Jahre, für ein anschließendes Masterstudium ein und höchstens zwei Jahre. Studienformen Im Regelfall wird ein Studium als Präsenzstudium an der Hochschule durchgeführt. Für Studieninteressierte, die z.b. aus beruflichen oder familiären Gründen flexibler studieren möchten, gibt es alternative Studienformen: Das Fern- oder Onlinestudium bietet eine zeitlich flexible Gestaltung des Studienablaufs durch Fernstudienbriefe, audiovisuelle Medien oder Internetkurse, unabhängig vom Wohnort der Studierenden. Präsenzveranstaltungen, zum Beispiel in regionalen Studienzentren, und eine intensive Betreuung durch die Hochschule unterstützen die Teilnehmer. Das Duale Studium kombiniert theoretische Studienanteile der Hochschule mit der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen. Praktische und theoretische Abschnitte wechseln sich dabei ab und bauen aufeinander auf. Diese Form des Studiums wird vor allem an Fachhochschulen und Berufsakademien angeboten. Das ausbildungsintegrierende Studium bietet die Möglichkeit, parallel zum Studium einen betrieblichen Ausbildungsabschluss zu erwerben. Duale Studiengänge werden an einigen Fachhochschulen auch in einer berufsbegleitenden Form angeboten, in der das Studienpensum neben einer Vollzeit-Tätigkeit im Selbststudium mit Begleitseminaren absolviert wird. Ein solches berufsbegleitendes Studium kann beispielsweise in Form eines Verbundstudiums durchgeführt werden, in dem etwa 70% des Stoffes im Selbststudium und 30% während der Präsenzphasen vermittelt wird. Die Regelstudienzeit für ein solches Verbundstudium beträgt fünf Studienjahre. Studienbeiträge Für das Studium an staatlichen Hochschulen werden in vielen Bundesländern Studiengebühren erhoben. In manchen Bundesländern fallen jedoch nur bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit oder für ein Zweit- bzw. postgraduales Studium Gebühren an. Die jeweiligen Regelungen finden Sie im Internet unter Hochschulen in privater Trägerschaft verlangen in den meisten Fällen Studiengebühren. Studienabschlüsse Die Studiengänge können mit unterschiedlichen akademischen Graden und Prüfungen abgeschlossen werden. Die wichtigsten Abschlüsse im Überblick: Die international gebräuchlichen Abschlüsse Bachelor und Master sind in den vergangenen Jahren zunehmend eingeführt worden. Bis zum Jahr 2010 sollen sie die bisherigen Abschlüsse vollständig ersetzen. Sie sind kennzeichnend für ein gestuftes Studiensystem, das bereits nach sechs bis sieben Semestern zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt (Bachelor); ein daran anschließendes Masterstudium bietet die Möglichkeit einer weiteren Qualifikation. Daneben wird ein Diplomabschluss noch in natur-, ingenieur- und wirtschaftswissenschaftlichen, teilweise auch in den Sozialwissenschaften und in den Bereichen der darstellenden und gestaltenden Kunst vergeben. Der akademische Grad Magister Artium wird von Universitäten noch in den Geisteswissenschaften verliehen. Im Unterschied zum Diplomstudiengang müssen in einem Magisterstudium meist zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer miteinander kombiniert werden. Das Staatsexamen bildet den Abschluss in Fächern wie Medizin oder Pharmazie, ebenso in den Lehramtsstudiengängen. In einigen Ländern wurde auch das Lehramtsstudium auf die Bachelor-Master-Struktur umgestellt.

19 Studieren in Deutschland 19 Auswahl der wichtigsten Studiengänge, die für eine Weiterqualifizierung im Bereich Bau in Frage kommen: Architektur, Städtebau Bau- und Immobilienwirtschaft Bau- und Umweltingenieurwesen Bauen im Bestand Baugeschichte, Bauforschung Bauinformatik Bauingenieurwesen mit zahlreichen Vertiefungsmöglichkeiten Baumanagement/Bauprojektmanagement/Baubetrieb Bauphysik Baustoffingenieurwesen, Keramik-Glas-Baustofftechnik Bautechnik Computergestützte Ingenieurwissenschaften Gebäude- und Infrastrukturmanagement, Facility Management, Technisches Gebäudemanagement Gebäude(system)technik, Technische Gebäudeausrüstung Geotechnik und Angewandte Geologie Holzingenieurwesen, Holzwirtschaft, Holzbau, Holztechnik Innenarchitektur Landschafts- und Freiraumplanung Landschaftsarchitektur/Landespflege Landschaftsökologie, Naturschutz Lehramt an beruflichen/berufsbildenden Schulen Bautechnik Restaurierung, Konservierung Sicherheitstechnik, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Sicherheitsmanagement Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung Technische Redaktion, Technikjournalismus Umweltplanung, Umweltwissenschaften, Umwelttechnik, Technischer Umweltschutz Vermessungswesen/Geodäsie, Geoinformation Versorgungstechnik, Entsorgungstechnik Wasserwirtschaft, Bodenmanagement Werkstoffwissenschaft-Baustoffe Wirtschaftsingenieurwesen Bau/Umwelt Internetseiten rund ums Studium Die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen mit Informationen zu über Berufen, darunter auch Hochschulberufe und duale Studiengänge. Die Datenbank für Aus- und Weiterbildung mit Informationen zu aktuellen Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie Studiengängen. Studien- und Berufswahl mit Informationen zu fast allen Fragen der Berufs- und Studienwahl und Recherchemöglichkeiten der Studienangebote deutscher Hochschulen in einer wöchentlich aktualisierten Datenbank. Dazu gibt es regelmäßig einen -Newsletter. BAföG-Rechner Mit dem BAföG-Rechner können alle Interessenten ihren BAföG-Antrag am Computer erstellen und sich die voraussichtliche Höhe ihres Förderanspruchs individuell errechnen lassen. Die ZVS Hier erfahren Sie alles über das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren in den bundes- und landesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen. Studieren-im-Netz Überblick über Online-Studienmöglichkeiten mit direktem Link zum Angebot sowie weiterführende Informationen zu E-Learning, Online-Studium und Fernunterricht. Deutsches Studentenwerk Auf seiner Webseite informiert das Deutsche Studentenwerk über Studienfinanzierung, Wohnen, Studieren mit Behinderung und Studieren im Ausland. Hinweis: Die Übersicht enthält nur Studiengänge, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen. Darüber hinaus gibt es weiterführende Studiengänge (z.b. mit Abschluss Master), die auf einen schon vorhandenen Hochschulabschluss aufbauen.

20 20 AUS- UND WEITERBILDUNG Studieren ohne Abitur Neben der seit langem bestehenden Möglichkeit für besonders begabte Künstler gibt es mittlerweile in allen 16 Bundesländern Hochschulzugangsregelungen für beruflich qualifizierte Bewerber, die nicht über die erforderliche schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügen: Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife und Allgemeine Hochschulreife. Der so genannte Dritte Bildungsweg knüpft in der Regel an die vorangegangene berufliche Qualifikation an, so dass die Studienberechtigung meist auf einen bestimmten Studiengang bezogen ist. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Die Zugangsvoraussetzungen hängen von den rechtlichen Regelungen im jeweiligen Bundesland ab. Fast jedes Bundesland verlangt aber: eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrjährige einschlägige Berufspraxis bzw. qualifizierte Weiterbildung (z.b. zum/zur Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in, Fachkraft aus dem Erziehungs- und Pflegebereich). Zum Teil wird darüber hinaus in einzelnen Bundesländern für ein Studium ohne Abitur vorausgesetzt: Ein Mindestalter von in der Regel 24 Jahren, Mindestnoten bei den vorangegangenen Berufs- oder Fortbildungsabschlüssen, Hauptwohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im jeweiligen Bundesland, Mittlerer Bildungsabschluss sowie Nachweis der Prüfungsvorbereitung. Welche Zugangsregelungen gibt es? Nicht immer ist der direkte Hochschulzugang möglich. Oft ist für die endgültige Zulassung die fachbezogene Eignung vor Studienbeginn in einem Prüfungsverfahren (z.b. Zugangsprüfung, Eignungsgespräch) oder in den ersten Semestern in einem Probestudium nachzuweisen. Welche Zugangsregelung jeweils angewandt wird, ist in den Bundesländern unterschiedlich (siehe Tabelle). Im Wesentlichen werden die folgenden Modelle unterschieden: Zugangsprüfung In den meisten Bundesländern sind Zugangsprüfungen (auch Eignungs-, Einstufungs- bzw. Feststellungsprüfungen genannt) vorgesehen. Die Prüfung besteht meist aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und umfasst sowohl Allgemeinwissen als auch fachliche Grundlagen des gewählten Studiengangs. Studium auf Probe In einigen Bundesländern besteht für berufserfahrene Praktiker die Möglichkeit, sich in einem Probestudium zu bewähren. Das Probestudium dauert in der Regel zwei bis vier Semester und bezieht sich auf ein Studienfach, für das auf beruflichem Wege einschlägige Kenntnisse erworben wurden. Direktzugang/Eignungsgespräch In mehreren Bundesländern ist es möglich, das Studium ohne Zugangsprüfung oder Probezeit direkt zu beginnen. Zum Teil werden jedoch vor Aufnahme des Studiums Beratungs- und Eignungsgespräche geführt. Meisterstudium Immer mehr Bundesländer öffnen ihre Hochschulen für Personen mit abgeschlossener Meisterprüfung. Zumeist gelten die nachfolgenden Regelungen auch für Techniker und Fachwirte. Meister werden entweder direkt zum Studium an allen Hochschulen zugelassen (Hessen, Niedersachsen) bzw. zum Studium an einer Fachhochschule (Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt); zum Teil ist vorher noch ein Beratungsgespräch zu absolvieren (Hamburg). In Bayern und Thüringen können Meister über ein Probestudium Zugang zur Hochschule erhalten. In all den genannten Fällen genügt eine bestandene Meisterprüfung zur Aufnahme eines der Vorbildung entsprechenden Studiengangs. Es hat sich deshalb dafür der Begriff Meisterstudium eingebürgert. Daneben werden in einigen Bundesländern neben einer bestandenen Meisterprüfung noch andere Voraussetzungen in der Regel abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufstätigkeit verlangt (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein).

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