Basisqualifikation Berufsorientierung

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1 Lehrstuhl für Ergonomie Technische Universität München Basisqualifikation Berufsorientierung Ralf Kassirra und Carmen Aringer Lehrstuhl für Ergonomie der TU München Boltzmannstr Garching Tel. 089/ Fax. 089/ / URL: Lehrstuhl für Ergonomie, Boltzmannstr. 15, Garching

2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Berufsorientierung Profilbildender Schwerpunkt der Mittelschule Das Unterrichtsfach AWT Berufswahl und Berufsberatung Einflussgrößen der Berufswahl Berufswahltheorien Berufswahl als Entscheidungsprozess Berufswahl als Zuordnungsprozess ("Matching-Prozess") Berufswahl als Lernprozess Berufswahl als Zuweisungsprozess (Allokation) Berufswahl als Entwicklungsprozess Berufswahlreife Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit (BfA) Organisation Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit Rahmenbedingungen der Berufsberatung Methoden der Berufsberatung Beratungsziele der Einzelberatung Berufsinformationszentrum ( BIZ ) Struktur und Aufbau Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung Spezielle berufsvorbereitende Maßnahmen Organisation und Vergabe von Projekten zur vertieften Berufsorientierung über REZ Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt als System von Angebot und Nachfrage Untergliederungen des Arbeitsmarktes Aktuelle Situation Jugendliche im Arbeitsmarkt Das duale System der Berufsbildung Bildungssystem der BRD und Strukturmerkmale der beruflichen Bildung Hochschulen Überblick Gesamtübersicht des Bildungssystems Die Geschichte des Beruflichen Bildungswesen Strukturmerkmale des dualen Systems... 29

3 3 4.2 Rechtliche Perspektive Rechtliche Grundlagen Berufsausbildungsverhältnis Rechtlich-administrative Struktur des dualen Systems Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im dualen System Berufspädagogische Struktur Betriebliche Lernorte Lernorte der Berufsschule Betriebliche Voraussetzungen Sachliche Voraussetzungen Personelle Voraussetzungen Prüfungswesen und Aufsicht- und Kontrolle Zwischenprüfung Abschlussprüfung Meisterprüfung Fortbildungsprüfung Aufsicht durch die zuständigen Stellen Aufsicht durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Aufsicht über die Berufsschule Die berufsbildenden Schulen in Bayern Berufliche Schulen, die vorrangig berufliche Qualifikationen vermitteln Berufsschulen Berufsfachschulen (BFS) Fachschulen (FS) Fachakademien (Fak) Berufliche Schulen, die vorrangig Berechtigungen vermitteln Berufsaufbauschule (BAS) Fachoberschule (FOS) Berufsoberschule (BOS) Fachdidaktische Grundlagen der Unterrichtsplanung Prinzipien Unterrichtsplanung Fachspezifische Methoden zur beruflichen Orientierung...67

4 4 7.1 Das Rollenspiel Die Zukunftswerkstatt Die Leittextarbeit Das Experteninterview Die Arbeitsplatzerkundung Das Betriebspraktikum Der Berufswahlordner/Der Berufswahlpass Das Projekt (z.b. Schülerfirma) Diagnoseinstrumente zur beruflichen Orientierung

5 5 1. Berufsorientierung Profilbildender Schwerpunkt der Mittelschule Mit der stufenweisen Wandlung der bayerischen Hauptschule hin zur Mittelschule über die im Jahre 2007 gestartete Hauptschulinitiative wurden drei Säulen der Haupt- bzw. Mittelschule herausgestellt, auf denen diese basiert. Diese stellen die Bereiche der Wissensvermittlung ( Stark im Wissen ), den Bereich der Persönlichkeitsförderung ( Stark als Person ) und schließlich den Bereich der vertieften Berufsorientierung ( Stark im Beruf ) heraus. Ziel der Bemühungen ist es, noch mehr SchülerInnen durch individuelle, situativ angepasste Förderung zur Ausbildungsreife zu führen und ihnen einen attraktiven Schulabschluss zu ermöglichen. Leistungsstarke Schüler werden so weit gefordert, dass ihnen über den Mittleren Bildungsabschluss der Weg in höher qualifizierte Berufe oder ein weiterqualifizier-endes Schulangebot offen steht. Leistungsschwächere Kinder und Jugendliche werden dort individuell unterstützt, wo ihre Bedürfnisse liegen. Möglichst alle SchülerInnen sollen so weit gefördert werden, dass sie die Basisanforderungen für den erfolgreichen Übergang in Ausbildung und Beruf erreichen. Die Rubrik Berufsorientierung zeigt Wege, wie die berufsorientierenden Zweige "Technik", "Wirtschaft" und "Soziales" eingeführt, ein Praxistag organisiert und die verstärkte Zusammenarbeit mit der Berufsschule, der Agentur für Arbeit und der regionalen Wirtschaft aufgebaut werden können. 1 Durch die Anbindung der Förderschulen an die aktuell gültigen Lehrpläne der Haupt- bzw. Mittelschule, ergibt sich auch deren Ausrichtung hin zu einer vertieften Berufsorientierung. Für Mittel- wie auch Förderschulen wurde die Berufsorientierung somit zu einem profilbildenden Schwerpunkt. Zunächst soll der der Begriff der Berufsorientierung anhand einiger Zitate scharf umrissen werden: Berufsorientierung im aktuell gültigen Lehrplan: Ein wichtiges Anliegen ist es, die Schüler so anzuleiten, dass sie einen Erstberuf auswählen, der zu ihnen passt und den sie ausfüllen können. Sie sollen den Wert einer qualifizierten Berufsausbildung erkennen und einsehen, wie sehr es in allen Berufen neben fachlichem Können auch auf soziale und personale Kompetenzen ankommt. Der Berufswahl-prozess vollzieht sich im größeren Rahmen der eigenen Lebensplanung. Die Schüler sollen dabei auch lernen, wie sie ihre persönlichen und kulturellen Lebenssituationen realistisch in diesen Prozess einbeziehen können. Im berufsorientierenden Unterricht sollen sie auf Perspektiven für ihre zukünftige berufliche Entwicklung und die Notwendigkeit der Weiterbildung und der beruflichen Mobilität aufmerksam gemacht werden. (aus dem Fachprofil AWT des aktuell gültigen Lehrplanes für Bayerische Mittelschulen) 1 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB): (zuletzt überprüft am um 13:52)

6 6 Unter Berufsorientierung wird [ ] ein längerfristiger Prozess verstanden, der alle didaktischen Maßnahmen und individuellen Entwicklungsschritte zur Ausbildung unterschiedlicher Dispositionen umfasst, die eine rationale Wahl für eine berufliche Option, ihre zielstrebige Realisierung oder eine flexible, den Arbeitsmarktbedingungen angepasste Modifizierung ermöglichen. Employability bezeichnet ein Konzept, das auf die Ausbildung sowohl fachlicher als auch nichtfachlicher Kompetenzen, insbesondere auch im interkulturellen Bereich, ausgerichtet ist, um beschäftigungsfähig zu werden und zu bleiben. (Köck 2010: S. 13) 2 Berufsorientierung Bedeutungsgehalte: [ ] der Begriff der Berufsorientierung weist in verschiedene Richtungen und wird daher relativ vieldeutig verwendet. Subsumiert wird darunter eine subjektive Haltung einzelner Akteure im Kontext von Schule und Bildung, die Adaption curricularer Elemente an Anforderungen und Erfordernisse beruflicher Handlungsfelder oder generell die Ausrichtung bestimmter Fächer oder sogar Schularten. Angesichts der Erosion der Kontanten klassischer Erwerbsbiographien wird Berufsorientierung auch als notwendige lebenslange Disposition hervorgehoben, die berufliche Mobilität sicherstellen soll. Des Weiteren wird Berufsorientierung im Sinne von Berufswahlorientierung bzw. Berufswahlvorbereitung verstanden (Schudy 2002). (in ders./köck 2010: S. 33) Das bayerische Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) definiert den Begriff der Berufsorientierung in einer Veröffentlichung zur praktischen Umsetzung an den Haupt- bzw. Mittelschulen im Jahre 2009 folgendermaßen: Berufsorientierung ist die Summe aller Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Schüler ihre eigenen beruflichen Interessen und Fähigkeiten im Spiegel der Anforderungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt aufbauen, um zu einer angemessenen Erstauswahl eines Ausbildungsplatzes bzw. Startberufes oder eines Studienplatzes zu gelangen. [ ] Berufsorientierung ist ein individueller und mehrjähriger Prozess, der zur Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen beitragen soll. In diesem Prozess sollen die Jugendlichen die Möglichkeit haben, selbst Regie zu führen, sich in verschiedenen Berufsfeldern zu erproben und eine eigene Berufswahlentscheidung zu treffen. [ ] Zentrale Aufgabe der Berufsorientierung ist die Befähigung zur Gestaltung der eignen Bildungs- und Berufsbiographie (autobiographische Kompetenz). Berufsorientierung ist ein interaktiver Prozess der Annäherung und Abstimmung von Interessen, Wünschen, Wissen und Können des Individuums auf der einen und Bedarf und Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt auf der anderen Seite. Dieser Prozess findet sowohl in formellen, organisierten Lernumgebungen als auch informell im alltäglichen Leben statt. [ ] Berufsorientierung ist kein punktuelles Vorhaben, sondern ein Prozess, in dem die Lernenden ihre individuellen 2 Aus: Köck, Michael; Stein, Margit (2010): Übergänge von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf. Voraussetzungen und Hilfestellungen. Klinkhardt. Bad Heilbrunn.

7 7 Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten, sich über unterschiedliche Berufsfelder orientieren und so ihr berufliches Selbstkonzept entwickeln können. 3 Berufsorientierung an der bayerischen Mittelschule Aus dem aktuell gültigen Lehrplan ergibt sich folgende Darstellung der Berufsorientierung an bayerischen Mittelschulen 4 : 3 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Bayern (ISB): Berufsorientierung an Haupt- /Mittelschulen 8. Jahrgangsstufe. Materialien/Anregungen für einen berufsorientierenden Unterricht AWT, Technik, Wirtschaft, Soziales. München Quelle: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung Bayern (ISB): (zuletzt geprüft am um 13:32 Uhr)

8 8 So kann Berufsorientierung praktisch aussehen: In Anlehnung an Veröffentlichungen des Staatsinstitutes für Schulqualität und Bildungsforschung lassen sich einzelne schulische Aktivitäten, die der Begleitung des Prozesses der beruflichen Orientierung und der Berufswahl dienen, den einzelnen Jahrgangsstufen zuordnen 5 : Jahrgangsstufe 7: - Schulischer Praxistag: Technik/Wirtschaft/Soziales - Berufsberatung, Agentur für Arbeit/ Infoveranstaltung/BIZ - Verpflichtender Eltern- und Schülerinfoabend ( = aktive Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess) - Intensive Vor- und Nachbereitung Arbeitsplatzerkundung - Berufsinformationsveranstaltung (Koop. externe Partner) - Kooperation mit der Berufsschule - Einbindung der Berufspaten (z.b. für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler Fit for life Sozialkompetenztraining) - Projekt (Schüler arbeiten und wirtschaften für einen Markt) - Berufsorientierungspraktikum (vertiefte BO) - Berufswahlordner, Portfolio Jahrgangsstufe 8: - Schulischer Praxistag - Verpflichtender Eltern- und Schülerinfoabend - AiS Ausbilder in Schulen (vertiefte BO) - Projekt - Berufsberatung Einzelgespräch / Besuch im BIZ - Betriebserkundungen in unterschiedlichen Bereichen - Berufsinformationstag - Kooperation mit der Berufsschule - Intensive Vor- und Nachbereitung Betriebspraktika - Professionelles Bewerbungstraining evtl. Bewerbungstag - Berufswahlordner, Portfolio Jahrgangsstufe 9: - Schulischer Praxistag (Schwerpunkt auf kompetenz- und projektorientiertem Unterricht in Hinblick auf Projektprüfung) - Kooperation mit der Berufsschule - Bewerbungsbegleitung (durch Klassenlehrer, Berufsberater, ggf. Sozialpädagogen bzw. Berufspaten) - Berufswahlordner, Portfolio Bereichsübergreifende Literaturempfehlungen zur Berufsorientierung: - Köck, Michael; Stein, Margit (Hrsg.) (2010): Übergänge von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf. Voraussetzungen und Hilfestellungen. Klinkhardt. Bad Heilbrunn. - Schudy, Jörg (Hrsg.) (2002): Berufsorientierung in der Schule. Grundlagen und Praxisbeispiele. Klinkhardt. Bad Heilbrunn. 5 (zuletzt überprüft am ; 14:39 Uhr)

9 9 2. Das Unterrichtsfach AWT An der Mittelschule finden die Gedanken und Ideen einer vertieften Berufsorientierung in erster Linie im Leitfach AWT (Arbeit-Wirtschaft-Technik) ihre Verortung, das im Rahmen eines fächerübergreifenden Unterrichts idealerweise Aktivitäten und Unterrichtsvorhaben, die zur Berufsorientierung beitragen, koordiniert. In diesem Kapitel soll Ihnen dieses Fach, dessen eigene Fachdidaktik uns eine Reihe geeigneter Methoden, deren Umsetzung der beruflichen Orientierung dienen, liefert, näher vorgestellt werden. Die drei Buchstaben AWT der Fachbezeichnung stehen für Arbeit, Wirtschaft und Technik und repräsentieren drei neben Beruf und Haushalt existierende Inhaltsbereiche dieses Faches. Insgesamt können die Fachinhalte die folgenden sich teilweise überschneidenden Bereiche gegliedert werden (gemäß KMK 1969): - Beruf - Wirtschaft - Technik - Haushalt Arbeit dient bei dieser Darstellung immer als übergeordnete Leitkategorie. KMK : Beruf umfasst als Gegenstandsbereich Bedingungen und Formen von Arbeit, die vorwiegend Erwerbszwecken dient und auf die meist in Ausbildungsgängen vorbereitet wird sowie die Entwicklung einer Berufswahlfähigkeit. Technik umfasst als Gegenstandsbereich technische Mittel und Verfahren zur Herstellung und Verwendung von Waren und zur Erbringung von Dienstleistungen. Wirtschaft umfasst als Gegenstandsbereich wirtschaftliche Bedingungen und Verfahren zur Produktion, zum Austausch von Waren und zur Bereitstellung von Dienstleistungen, insbesondere Verteilung und Verbrauch unter Berücksichtigung sozialer Verpflichtungen. Haushalt umfasst als Gegenstandsbereich den Lebensbereich des privaten Haushalts und die in dieser sozio-ökonomischen Einheit enthaltenen Bedingungen, Bedürfnisse und Verfahren. Diese Gegenstandsbereiche bedingen und durchdringen sich wechselseitig; sie sind grundsätzlich offen und können in bestehende Unterrichtsfächer hinein wirken. Sie bedürfen der ständigen Reflexion, um neueren Wirklichkeitsanforderungen Raum zu geben. So werden z. B. die für Unterricht und Erziehung allgemein anerkannten Herausforderungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie der Ökologie auch in diesen Gegenstandsbereichen berücksichtigt. Arbeit hat bei der inhaltlichen Bestimmung des Lernfeldes, bei der Formulierung von Anforderungen sowie bei der für den Unterricht notwendigen didaktischen Verknüpfung der Gegenstandsbereiche besondere Bedeutung. Im aktuell gültigen Lehrplan finden sich diese Gegenstandsbereiche in der inhaltlichen Untergliederung der zu vermittelnden Kompetenzen und des Grundwissens wieder. Hier 6 Konferenz der Kultusminister, KMK-Empfehlung zum Lernfeld Arbeitslehre, Bonn, 8. Oktober 1987

10 10 werden die Bereiche Arbeit und Beruf, Arbeit und Haushalt/Arbeit und Wirtschaft, Arbeit und Technik und Arbeit und Recht. 7 Weitere wesentliche Aussagen zur Rolle, den Schwerpunkten und den übergeordneten Zielsetzungen des Unterrichtsfachs AWT liefern folgende Auszüge aus dem Fachprofil des aktuell gültigen Lehrplans für bayrische Mittelschulen, aus dem auch die Teilüberschriften übernommen wurden 8 : Leitfach Das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik und die Fächer Werken/Textiles Gestalten, Gewerblich-technischer Bereich, Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich, Kommunikationstechnischer Bereich 9 und Buchführung bilden in der Stundentafel für die Hauptschule das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik. Das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik hat darin die Funktion eines Leitfaches. Es wirkt mit theoretischen und praktischen Inhalten und Lernzielen in die Fächer der berufsbezogenen Praxis und im fächerübergreifenden Sinn auch in die übrigen Fächer hinein. [ ] Ziel und inhaltliche Schwerpunkte Das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik beginnt in Jahrgangsstufe 5 und knüpft an Themenbereiche der Grundschule an. Zentrale Themen des Faches in den Jahrgangsstufen 5 und 6 sind den Bereichen Arbeit, Konsum, Haushalt und Technik zuzuordnen. Dabei werden die Schüler besonders in Arbeitstechniken wie Beobachten, Befragen, Beschreiben, Auswerten und Erkunden geschult. Der Blick auf den eigenen Lebensbereich wird geschärft und inhaltlich kontinuierlich weitergeführt. Die Schüler der Hauptschule treten in der Regel früher als andere in das Berufsleben ein. Vorrangiges Bildungsziel des Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik ist es, sie auf jene von Arbeit geprägten Bereiche vorzubereiten, in denen sie in Zukunft als Erwerbstätige, als Produzenten von Gütern und Dienstleistungen, als Verbraucher und Wirtschaftsbürger leben werden. Die Schüler sollen ein grundlegendes Verständnis in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Beruf, Haushalt und Recht erwerben und die Arbeit als Grundphänomen menschlichen Daseins begreifen. Dazu setzen sie sich mit wichtigen Tatsachen und Zusammenhängen der Arbeits- und Wirtschaftswelt auseinander. Sie beschäftigen sich mit Entwicklungen in diesen Bereichen und deren Auswirkungen auf das persönliche Leben und die Gesellschaft. Sie bemühen sich, dabei auch auf ökologische, soziale und politische Gesichtspunkte zu achten und lernen entsprechend zu handeln. [ ] Praktisches, handlungsorientiertes Lernen Der Unterricht bietet den Schülern Möglichkeiten, sich in der Schule und an Lernorten außerhalb der Schule mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt möglichst wirklichkeitsnah auseinander zu setzen. Sie können sich dabei ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten bewusst machen, diese prüfen und weiterentwickeln und mit den Aufgaben und 7 Lehrplan für die bayerische Mittelschule. In der aktuellen seit gültigen Fassung: S Lehrplan für die bayerische Mittelschule. In der aktuellen seit gültigen Fassung: S.62 ff. (Arbeit- Wirtschaft-Technik Fachprofil) 9 Die drei zuletzt genannten Fächer wurden mittlerweile neu benannt! Man spricht nun von den drei berufsorientierenden Fächern Technik, Soziales und Wirtschaft!

11 11 Anforderungen unterschiedlicher beruflicher Tätigkeiten vergleichen (Lehrplan für die bayrische Mittelschule S.62 ff.) 3. Berufswahl und Berufsberatung Definition: Berufswahl ist der Interaktionsprozess von Individuum und Umwelt, der dazu führt, dass Menschen unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. (Bußhoff, Ludger: Berufswahl. In: BfA: Handbuch zur Berufswahlvorbereitung Mannheim: Transmedia, 1984, S.176.) Die Berufswahl gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Schule. Sie trifft den SchülerInnen in einer schwierigen Lebenssituation und ist in der Regel stark angstbesetzt und von Unsicherheiten begleitet. Während man früher die Berufswahl als einmaligen Akt betrachtet hat, als eine Wahl fürs Leben, sieht man heute eher darin einen lebenslangen Prozess von immer wiederkehrenden Berufsentscheidungen (Berufslebenslauf). 3.1 Einflussgrößen der Berufswahl Die vielfältigen Einflüsse, die bei der Berufswahl eine Rolle spielen können, lassen sich vorab in zwei Hauptgruppen einteilen: - exogene Einflüsse (Milieu, Elternhaus, Markt und Wirtschaft, Ökonomie...) und - endogene Einflüsse (Charakter, Neigungen, Entwicklungsstand, Leistungsfähigkeit...) Seifert (1977) untersucht vor allem die exogenen Einflüsse der Berufswahl und trennt diese wiederum in zwei Bereiche: - die ökonomischen Determinanten und - die soziokulturellen und sozialpsychologischen Determinanten (siehe Tab. III/1 sowie detailliert im Anhang A III/1) Die Auswirkungen der Einflussfaktoren auf die Berufswahl beschreibt Seifert in acht Punkten (Seifert, Karl Heinz : Theorien der Berufswahl. In: Handbuch der Berufspsychologie. Göttingen: Verlag für Psychologie, 1977, S ): (1) sie bestimmen die Gesamtheit der verfügbaren beruflichen Alternativen, (2) sie bestimmen die Zugänglichkeit verschiedener Berufsschichten und Berufsgruppen und damit auch die gegenwärtigen und zukünftigen Erwerbs- und Erfolgschancen, (3) sie prägen die individuelle Berufsauffassung und die tätigkeits- und berufsbezogenen Wertund Leitvorstellungen, (4) sie fördern und prägen die Berufsmotivation besonders hinsichtlich der Bildungsbereitschaft, der Leistungsmotiviertheit und der beruflichen Aspirationen, etwa im Hinblick auf die Aufstiegsmotiviertheit, (5) sie begünstigen die Ausbildung oder Ausrichtung auf bestimmte berufliche Präferenzen, (6) sie konditionieren den Erwerb bestimmter beruflicher Rollenmuster, (7) sie bilden das berufliche Informationsniveau aus, (8) sie fördern die Entwicklung bestimmter beruflicher Aspiration (des "prospektiven Vorstellungsniveaus" nach Ries) sowie des allgemeinen beruflichen Erwartungshorizontes.

12 12 Tab. III/1: Zusammenfassung ökonomischer und sozialer Determinanten der Berufswahl (nach Seifert: Handbuch der Berufspsychologie, 1977) Ökonomische Determinanten der Berufswahl 1. Allgemeine Wirtschaftslage 2. Lokale Wirtschaftslage 3. Struktur der Berufe 3.1 Entwicklungsstand der Berufe, Grad der beruflichen Spezialisierung 3.2 Wandel der Berufe und der Berufsstruktur (z.b. Zugangsberufe, Abgangsberufe) 3.3 Berufsanforderungen (Berufseignungsanforderungen, Ausbildungsanforderungen) 3.4 Berufliche Ausbildungsmöglichkeiten (vorhandene Lehrberufe, Studienmöglichkeiten) 3.5 Berufliche Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten 4. Arbeitsmarktlage und Arbeitsmarktpolitik 4.1 Verhältnis von Angebot und Nachfrage 4.2 Arbeitsmarktpolitik 4.3 Berufliche Mobilität 5. Einkommensverhältnisse, Verdienstmöglichkeiten 5.1 Allgemeines Lohn- und Gehaltsniveau 5.2 Verdienstmöglichkeiten 5.3 Sozio-ökonomische Vorteile und Nachteile verschiedener Berufe Soziokulturelle und sozialpsychologische Determinanten der Berufswahl 1. Kulturelle und epochale Einflüsse 1.1 Berufszuweisung 1.2 Soziale Vererbung" des Berufs 1.3 Berufsideologie 1.4 Image und Prestigewert der Berufe 2. Sozio-ökonomische Schichtzugehörigkeit 2.1 Ökonomische Existenzbedingung der Erzieherfamilie (Einkommensverhältnisse) 2.2 Schichtspezifische Lebensweise 2.3 Schichtenspezifische Einstellungen und Werthaltungen 3. Familie, Elternhaus 3.1 Erziehungseinstellung und Erziehungspraktiken 3.2 Familientradition 3.3 Berufliche Erfahrungen der Eltern und Verwandten 3.4 Berufliches Rollenverhalten der Eltern, älterer Geschwister oder sonstiger Verwandter 3.5 Einstellungen und Werthaltungen der Familie 3.6 Position in der Geschwisterreihe und Geschlechtszugehörigkeit des Wählenden 4. Schule 4.1 Auslesefunktion der Schule 4.2 Kulturelles Wertesystem der Schule 4.3 Individuelle Erfahrungen mit einzelnen Unterrichtsfächern; 4.4 Erwerb bestimmter Arbeitshaltungen 4.5 Einfluss des Lehrers 5. Gruppe der Gleichaltrigen (Peer-Groups) 5.1 Einstellungen und Werthaltungen 5.2 Vorbildfunktion 6. Berufs- und Erziehungsberatung 6.1 Berufsaufklärung 6.2 Berufslenkende Maßnahmen 6.3 Berufsberatung 7. Wirtschaftliche Interessenverbände 7.1 Gezielte berufliche Informationen 7.2 Werbung

13 13 Ergänzung zu Seifert 1977: Was heute mit Sicherheit als weitere soziokulturelle Determinante der Berufswahl Berücksichtigung finden könnte, ist der Bereich der Erfahrungen innerhalb der neuen Medien. Gerade die jüngere Generation ist in zunehmendem Maße durch individuelle Erfahrungen und Informationen geprägt, die im Erfahrungsfeld der neuen Medien (z.b. Internet: Diskussionsforen, soziale Netzwerke, Erfahrungsberichte ) gemacht bzw. übermittelt werden können. Sicherlich hängt der Einfluss auf den Einzelnen von seinen Nutzungsgewohnheiten und Möglichkeiten ab. Der individuelle Einfluss vieler der soziokulturellen Determinanten, so wie sie 1977 ursprünglich von Seifert formuliert wurden, können durch die bei den meisten Jugendlichen beinahe tägliche Nutzung der neuen Medien, abgeschwächt oder auch verstärkt werden. Die meisten dieser Determinanten nutzen zur Steigerung des eigenen Einflusses auf den Berufswählenden gezielt oder zufällig auch selbst die Möglichkeiten der neuen Medien. 3.2 Berufswahltheorien Eine Zusammenstellung der Einflussfaktoren erlaubt zwar, global Ursache-Wirkungsbeziehungen zu erkennen. Man kann aber keine Aussagen über Umfang und Intensität, noch über den Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Faktoren treffen. Diese Zusammenhänge sind nur in umfassenderen Berufswahltheorien zu klären. Im Folgenden seien in Anlehnung an Bußhoff (1984, S ) fünf grundsätzliche Erklärungsansätze der Berufswahl vorgestellt Berufswahl als Entscheidungsprozess Ansatz: Berufswahl ist ein normaler Entscheidungsprozess, der sich von anderen Entscheidungen nicht unterscheidet. Nach der Entscheidungstheorie trennt man folgende Phasen: 1. Problemwahrnehmung 2. Informationssuche und verarbeitung 3. Entscheidung 4. Realisierung Wiederholungen und Rückschritte sind im Verlauf eines Entscheidungsprozesses möglich. Entscheidungstheoretische Modelle stellen die Struktur eines Entscheidungsvorganges in den Mittelpunkt. Man unterscheidet dabei das klassische entscheidungstheoretische Modell (geht von einer absolut rationalen Wahl aus) von eher verhaltenswissenschaftlich orientierten Modellen (enthalten auch weniger rationale Elemente). Probleme: Das Entscheidungsverhalten des Menschen ist nie so rational, wie es einfache Entscheidungstheorien voraussetzen. Meist sind auch nicht alle Alternativen mit den jeweiligen Folgen bekannt. Oft fehlt dem Wählenden ein Kategoriensystem, nach dem er seine Alternativen bewerten kann. Möglichkeiten der Berufswahlhilfe: Jede(r) SchülerIn sollte mehrere Berufe bzw. Ausbildungswege kennen. Dies erfordert eine gezielte Orientierung. Praktika, Betriebserkundungen Die Komplexität ist auf ein für die Schüler handhabbares Maß zu reduzieren. Didaktische Reduktion Wichtig ist die Orientierung im allgemeinen und beruflichen Bildungssystem.

14 14 Der Berufswähler muss die Informationen strukturieren können. Das aktive, suchende Informationsverhalten ist zu fördern Berufswahl als Zuordnungsprozess ("Matching-Prozess") Ansatz: Jede Person hat ein spezifisches Muster von Persönlichkeitsmerkmalen (Interessen, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Motivationslage ), jeder Beruf ein typisches Muster von Anforderungen. Der Berufswähler versucht einen möglichst "passenden" Beruf zu finden (was auch die Alltagserfahrung besagt). Diese Theorie hatte stärksten Einfluss auf die Berufsberatung (vgl. spielerisch aufgebaute Online-Programme der Arbeitsagentur zum Finden von dem persönlichen Profil entsprechenden Berufen; z.b. unter oder ). Probleme: Veränderungen der Berufe und des Berufswählers (mit teilweise gegenseitiger Abhängigkeit). Die Berufswahl wird als viel zu kurzphasiger Vorgang betrachtet. Möglichkeiten der Berufswahlhilfe im Unterricht: Bei der Eignungsfeststellung ist größter Wert auf den motivationalen Aspekt zu legen. Selbst- und Fremdeinschätzungen der Fähigkeiten sind zu fördern und zu ermöglichen (Noten, Tests...). Entsprechende Zuordnungen zu Berufsmöglichkeiten sind aufzuzeigen. Praktische und systematische Vorgehensweisen und Strategien sind hierzu den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln Berufswahl als Lernprozess Ansatz: Die Berufswahl basiert hauptsächlich auf den (Lern)erfahrungen und den daraus gewonnen Erkenntnissen des Wählenden. Selbstkonzept, Umweltkonzept und Problemlösungsmethoden des Berufswählers sind dabei als Ergebnisse generalisierter Lernerfahrungen zu betrachten. Sie bestimmen bei der Berufswahl die Entscheidungstechnik, d.h. die Handlungsrichtung und die Art der Realisierung. Die Theorie besitzt durch ihre Praxisrelevanz große Bedeutung. Probleme: Vergangene Lernbedingungen können unter normalen Lebensumständen nur lückenhaft erfasst werden. Zukünftige hängen zusätzlich von vielen Unwägbarkeiten ab. Möglichkeiten der Berufswahlhilfe: Gezielt Lernerfahrungen ermöglichen, die der Ausbildung eines beruflichen Selbst- und Umweltkonzepts und der Einübung berufsrelevanter Problemlösungsmethoden dienen. z.b. Abklären von Werten, Setzen von Zielen, Prognose künftiger Ereignisse, Entwickeln von Alternativen, Beschaffen von Informationen, Beurteilen, Neuinterpretation vergangener Ereignisse, Aussondern und Gewichten von Alternativen, Planen und Generalisieren. Ausarbeitung von aufeinander aufbauenden Lernschritten "Entdeckenlassendes Lernen" bspw. im Rahmen einer Berufswahl-Fallstudie "Modellernen" z.b. beim Einüben eines Vorstellungsgesprächs etc.

15 Berufswahl als Zuweisungsprozess (Allokation) Ansatz: Die Auswahl eines Berufes unterliegt vielfältigen, sozialen und ökonomischen Beschränkungen. Selbst die Auswahlkriterien unterliegen diesen Einflüssen, d.h. die Berufswahl ist ein gesellschaftlich gesteuerter Prozess. Man unterscheidet dabei die direkte Zuweisung durch die gesellschaftliche Kontrolle des Zugangs zu Berufen und die indirekte Zuweisung durch den Sozialisationsprozess Die Allokation vollzieht sich nach diesem Ansatz in der Wahl der Schullaufbahn, in der Wahl der Ausbildungsrichtung, wie auch in der Berufstätigkeit selbst. Probleme: Der Ansatz vernachlässigt weitgehend die eigenen Möglichkeiten des Berufswählers. Möglichkeiten der Berufswahlhilfe: Man muss sehen, dass Berufswahl nicht als "Agentenhilfe" der Gesellschaft missverstanden wird. Man muss die gesellschaftlichen Lenkungsmechanismen bzw. die Handlungsspielräume des Berufswählers oder der Berufswählerin bewusst machen ohne eine Aussteigermentalität zu fördern. Aus alternativen Handlungsmöglichkeiten können Strategien zur Bewältigung entwickelt werden Berufswahl als Entwicklungsprozess Ansatz: Berufswahl ist ein Teil des Gesamtentwicklungsprozesses des Menschen. Sie wird dabei nach Lebensphasen gegliedert. Entsprechend werden die Entwicklung von Persönlichkeitsmerkmalen, des Berufswahlverhaltens und phasenspezifische Umwelteinflüsse den einzelnen Lebensphasen zugeordnet. So bildet sich ein stabiles berufliches Selbstkonzept aus. Berufsorientierung ist ein lebenslanger zusammenhängender Prozess mit Erklärungs- und Vorhersagewert für gegenwärtiges und zukünftiges Verhalten. Die Entscheidungen zur beruflichen Entwicklung stehen in einem sinnvollen Zusammenhang; der Entscheidungsspielraum engt sich ein. Probleme: Das entwicklungstheoretische Modell stellt zwar den am weitesten entwickelten Ansatz einer Berufswahltheorie dar. Jedoch sind die Ergebnisse bisher nur sehr vorläufig. Vor allem fehlen Längsschnittuntersuchungen. Sie konzentrieren sich hauptsächlich auf die vorberufliche Entwicklung. Möglichkeiten der Berufswahlhilfe: Es besteht die Notwendigkeit kontinuierlicher Berufswahlvorbereitung, vor allem in der Schule. Die Entwicklung der Berufswahl darf nicht isoliert von der übrigen Entwicklung betrachtet werden. Der Schüler soll sein berufliches Selbstkonzept erkunden und eine subjektive und objektive Erweiterung seiner beruflichen Möglichkeiten erreichen. Eine subjektive Bedeutsamkeit ist notwendig, um die Einsichtsfähigkeit zu fördern. Präferenzen der Schüler hinsichtlich Informationswahl, Informationsträger, Informationsformen etc. müssen berücksichtigt werden Berufswahlreife Definition: Berufswahlreife ist die Fähigkeit und Bereitschaft zur Inangriffnahme und zur effektiven Bewältigung der mit der Berufswahl zusammenhängenden phasentypischen Entwicklungsaufgaben.

16 16 Anwendungen: "Das Konzept der Berufswahlreife o o o o ermöglicht die empirische Bestimmung des Ausgangsniveaus, der Komponenten bzw. Dimensionen und der Entwicklungsrichtung der vorberuflichen (berufswahlbezogenen) Entwicklung, ermöglicht die Formulierung und Konkretisierung der Ziele der institutionellen Berufwahlvorbereitung in operationalisierter Form, ferner die Überprüfung der pädagogisch-psychologischen Angemessenheit der Zielsetzungen im Hinblick auf die psychologischen Voraussetzungen und die Entwicklungsmöglichkeiten des Berufswählers, stellt die inhaltlichen und methodischen Grundlagen für die Anpassung der Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung an die kognitiven und motivationalen Lernbedürfnisse und die Lernund Entwicklungsmöglichkeiten des Berufswählers oder der Berufswählerin zur Verfügung, ermöglicht mit Hilfe spezieller Untersuchungsverfahren die empirische Überprüfung (Evaluation) der Effizienz der Maßnahmen der Berufswahlvorbereitung sowie die Beschreibung und Erklärung der (unterschiedlichen) Wirkungsweisen dieser Maßnahmen..". Hauptentwicklungsbereiche der Berufswahlreife: a) Berufswahleinstellungen: - Berufwahlengagement, - Planungsaktivität, - berufliche Explorationsbereitschaft, - berufliche Entschiedenheit / Sicherheit, - berufliche Wertorientierung bei der Berufswahlentscheidung, - Selbständigkeit und Unabhängigkeit bei der Berufswahlentscheidung, - subjektive Bedeutsamkeit von Arbeit und Beruf. b) Kognitive Faktoren: - Laufbahnwissen, - Allgemeine berufliche Informiertheit, - Entscheidungskompetenz, - Informiertheit über den bevorzugten Beruf, - Realitätsorientierung und Konsistenz der beruflichen Präferenz... Möglichkeiten der Berufswahlhilfe zur Förderung der Berufswahlreife: Eine Mindestberufswahlreife ist die Voraussetzung für berufsvorbereitende Maßnahmen (z.b. Mindestberufswahlmotivation). Die Berufswahlreife wird durch gezielte Berufswahlvorbereitung gefördert: Schriftliche und audiovisuelle Informationsmittel, Vorträge und Unterrichtsgespräche, Maßnahmen der Realitätserkundung (sehr breites Wirkungsspektrum), Beratungsgespräch und Entscheidungstraining. Weitere Informationen: Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.): Handbuch zur Berufswahlvorbereitung. Medialog, Mannheim, Behrens, G.; Hoppe, M.: Berufswahl als Problem. Studienbrief 2 des Fernstudiums Berufswahlvorbereitung. Deutsches Institut für Fernstudien and der Universität Tübingen. Beltz Verlag, Beinke, L.: Berufswahl - Der Weg zur Berufstätigkeit. K.H.Bock Verlag, Bad Honnef, 1999

17 Berufsberatung durch die Bundesagentur für Arbeit (BfA) Organisation Das Sozialgesetzbuch III bildet die gesetzliche Grundlage der Bundesagentur für Arbeit (BfA), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die gemeinnützige und interessenunabhängige Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird durch Selbstverwaltungsorgane unterstützt, in denen Arbeitgeber-, Arbeitnehmer und Behördenvertreter zu gleichen Teilen sitzen. Der Präsident leitet die Hauptstelle der Bundesanstalt in Nürnberg nach Maßgabe des paritätisch besetzten Vorstandes. Der Hauptstelle, den Landesarbeitsämtern und den einzelnen Arbeitsämtern sind Verwaltungsausschüsse als Organe der Selbstverwaltung zugeordnet. Als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung kann gegen Verwaltungsakte der Anstalt nach Art. 19 Abs. 4 GG geklagt werden. Die BfA wird aus Beiträgen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bundeszuschüssen finanziert. Abb. III/2: Aufbau der BfA (Stand: ) Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit Der Bundesagentur für Arbeit obliegen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) folgende Aufgaben: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Förderung der beruflichen Bildung, soweit sie ihr nach dem AFG übertragen ist, Gewährung von berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation, Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Gewährung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und von Konkursausfallgeld Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Zudem kann die Bundesregierung der Bundesanstalt durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben übertragen, die im Zusammenhang mit diesen Aufgaben stehen. Allgemein liefert die BfA Informationen über Berufe und unterstützt den Einzelnen bei der Berufswahl, der Berufsentscheidung, der Stellensuche und bei Arbeitslosigkeit.

18 Rahmenbedingungen der Berufsberatung Die Ausbildung der BerufsberaterInnen erfolgt an der Fachhochschule in Mannheim. Für die Beratung von Abiturienten ist ein Hochschulstudium erforderlich. Die Berater werden laufend fortgebildet, regelmäßige Dienstbesprechungen sollen einen umfassenden und aktuellen Überblick der regionalen Arbeitsmarktsituation gewährleisten. So können auch Probleme, Anregungen, Kritiken schnell aufgenommen und bearbeitet werden. Die Berufsberatung und -vermittlung erfolgt auf freiwilliger Basis, d.h. keiner wird gezwungen sich beraten zu lassen. Für alle Beratungen gilt das Konzept: Hilfe zur Selbsthilfe. (Prinzip der Subsidiarität) Neben den Beratungsgesprächen stehen den SchülerInnen und Ratsuchenden noch folgende Einrichtungen zur Verfügung: Bereitschaftsdienst: für schnell zu entscheidende Fälle, vor allem bei Abbruch der Lehre, Studium, Schule; telefonische Beratung: kurze Informationen; Berufsberater an allen Schulen und Hochschulen; beratungsvorbereitende Maßnahmen wie die Medienkombination Mach s richtig und verschiedene Berufswahltests. Die Berufsinformationszentren stehen allen Besuchern frei zur Verfügung Methoden der Berufsberatung Gespräche mit einem Berufsberater beinhalten Informationsberatung, Entscheidungsberatung und/oder Realisierungsberatung. Von der Relation TeilnehmerInnen zu BeraterInnen unterscheidet man: Einzelgespräche: ca. 1 h Dauer (u.a. im Rahmen des AWT-Unterrichts als Kooperationspartner) Gruppengespräche: Gruppenberatungen werden meist bei Gruppen bis zu 7 Personen durchgeführt, mit dem Ziel allgemeine Probleme bei der Berufswahl zu erörtern und dadurch den Erfahrungs- und Informationsaustausch der Teilnehmer anzukurbeln. Dazu benötigen die Teilnehmer allerdings grundlegende Informationen über die Berufswahl. Teamberatungen: Vor allem bei schwierigen Beratungen (Behinderte) kann der Berater zusätzlich Experten, wie Psychologen, Ärzte und Vertreter des Berufsbildungswerks mit heranziehen. Die meisten Beratungen finden grundsätzlich im Arbeitsamt statt, da die Berater hier die umfangreichen Dokumentationen zur Verfügung haben. Voranmeldung ist erforderlich (Vorbereitung!). Im Weiteren werden neben Vorträgen (z.b. an Schulen) auch Medien (Prospekte, Broschüren, Hefte, Bücher, Filme ) verteilt, ausgelegt, auf Antrag verschickt, über den Buchhandel vertrieben und z.b. durch den Landesfilmdienst verliehen sowie Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen herausgegeben Beratungsziele der Einzelberatung Leitziel der Berufsberatung ist, dem Ratsuchenden bei der Entscheidung der Berufswahl so zu helfen, dass er die auftretenden Aufgaben und Probleme erkennen und selbst analysieren kann. Der Ratsuchende soll zur Handlungsfähigkeit und Selbstbestimmung angeleitet werden, d.h. zur Berufswahlkompetenz herangeführt werden. Nach diesem Prinzip ergeben sich folgende Stufen bei der Beratung: Stufe 1: Der/Die Jugendliche kann die Berufswahl als eine Aufgabe wahrnehmen und ist motiviert, sich damit zu befassen.

19 19 Stufe 2: Der/Die Jugendliche kann den Problemgehalt der Berufswahlaufgaben analysieren, d.h. er/sie ist sich über sein/ihr Selbstkonzept und seine/ihr Berufsvorstellungen klar, er/sie entwickelt Problemlösungsmethoden. Stufe 3: Der/Die Ratsuchende kann in realistischer Einschätzung seiner/ihrer Berufswahlsituation Selbstbestimmungschancen entdecken. Stufe 4: Der/Die Jugendliche kann Handlungsmöglichkeiten und -alternativen ausarbeiten und sich entscheiden. Stufe 5: Der/Die Jugendliche kann die Entscheidungen persönlich und eigenverantwortlich treffen und verantworten. Stufe 6: Der/Die Jugendliche kann seine Berufswahlentscheidung verwirklichen. Der Berufsberater prüft anhand eines Leitfadens, ob die Beratungsziele Stufe um Stufe auch tatsächlich erreicht werden Berufsinformationszentrum ( BIZ ) Struktur und Aufbau Berufsinformationszentrum bestehen inzwischen in jeder größeren Arbeitsagentur (Abb. III/3). Hier können sich alle Interessenten selbst über viele Berufe eingehend informieren. Dazu stehen Informationsmappen, Filme, Hörprogramme sowie einzelne Computerarbeitsplätze mit Druckern dort jederzeit bereit. Auch Eltern und Lehrer nutzen diese Einrichtung. In den Berufsinformationszentren finden regelmäßig Veranstaltungen, z.b. Informationsnachmittage für bestimmte Berufsgruppen und Ausstellungen, statt. Oftmals werden auch Kurse zu besonderen Themen, wie Bewerbungsschreiben oder Vorstellungsgespräche angeboten. Ein ständig anwesende(r) Berufsberater(in) steht bereit, um auftretende Fragen zu beantworten oder um weitere Schritte einzuleiten. Entsprechend dem Trend der Zeit wurden auch im Bereich der Berufsberatung verstärkt neue Medien eingesetzt. Inzwischen hat sich das gesamte Umfeld der Berufsorientierung auf das Medium Computer eingestellt. Informationen lassen sich so übersichtlich darstellen, leicht pflegen und über Internet leicht verbreiten. Im Zusammenhang mit der Berufsberatung an der Schule findet auch eine Einführung ins Berufsinformationszentrum statt, so dass sich die Schüler dort danach alleine informieren können. AUSSTELLUNGSBEREICH mit Informationsständen und wechselnden Ausstellungen VORTRÄGE Praxisbezug durch Referenten, Diskussionen SCHULE SchülerInnen werden dort durch den Berufsberater vorbereitet und werden an Ort und Stelle dann eingewiesen MEDIOTHEK Eigeninformation durch - Informationsmappen - Medien, wie Filme, Dias, Lernprogramme, usw. - Fachbibliothek - Computer INFORMATIONSBEREICH (BIZ) Abb.III/3: Gliederung eines Berufsinformationszentrums Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung DOKUMENTATION Sammlung und Aufbereitung der Informationen Ergänzung zum Informationsangebot aus der Mediothek Die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung ist in jedem Land einzeln geregelt. Die gemeinsame Grundlage bildet die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vom , gemäß 32, der die BfA verpflichtet mit den Schulen zusammenzuarbeiten. Als gemeinsame Aufgabe

20 20 ist die Berufswahlreife der Schüler zu fördern und auf selbständige, eigenverantwortliche und sachkundige Entscheidungen vorzubereiten. Die Schule soll grundlegende Erkenntnisse über die Arbeits- und Wirtschaftswelt, vor allem unter dem Aspekt der ' Arbeit ' ermöglichen, sie beschäftigt sich mit den vier Gegenstandsbereichen Technik, Wirtschaft, Haushalt und Beruf. Des weiteren werden im Zuge der zeitgemäßen Allgemeinbildung der technische, ökonomische, soziale und ökologische Wandel als fester Bestandteil miteingebracht. Diese Inhalte sollen im Unterrichtsfach Arbeitslehre (später: AWT) aufgearbeitet werden. In diesem Rahmen sind auch Betriebserkundungen und Betriebspraktika einzuordnen. Je gründlicher der Prozess der Berufwahlorientierung in der Schule vorbereitet wird, desto leichter ist die anschließende Zusammenarbeit mit der Berufsberatung. Die Berufsberatung bietet: - personale Maßnahmen zur Berufsorientierung, Berufsberater und - Selbstinformationseinrichtungen wie Berufsinformationszentrum und Dokumentationsstelle. Sie hilft den Lehrern bei der Vorbereitung zur Berufswahlorientierung und stellt alle ihre Möglichkeiten zur Verfügung. Der Weg zum Berufsberater erfolgt in der Regel über Schulbesprechungen. Sie dienen der Motivation und der ersten Kontaktaufnahme. In einer Abendveranstaltung (Elternabend) können die Eltern einbezogen werden. Nach vorbereitenden Schulbesprechungen folgt der nächste Schritt die Selbstinformation im BIZ. Anschließend werden in der Regel Einzelberatungen mit dem nun bekannten Berufsberater vereinbart. Ein Beratungsgespräch muss ca. 3-4 Wochen im Voraus angemeldet werden. Oft sind weitere Gespräche nötig. Die SchülerInnen werden für die Beratungsgespräche vom Unterricht befreit. Die Berufsberaterin bzw. der Berufsberater ist in der Praxis ein ständiger Kooperationspartner der Klassenlehrer/-in bzw. der/des AWT-Lehrerin/-Lehrers. Besonders bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen von eher schwierig zu vermittelnden Schülerinnen und Schülern ist eine enge und unkomplizierte von Pragmatismus geprägte Kooperation unersetzlich. Jede Klassenlehrkraft an Mittelschulen sollte sich daher um einen ständigen und positiven Kontakt zum zuständigen Berufsberater bemühen! Spezielle berufsvorbereitende Maßnahmen Spezielle berufsvorbereitende Maßnahmen sollen noch nicht berufsreife Jugendliche vor der Berufsentscheidung und vor Eintritt in das Berufsleben helfen, sich körperlich und geistig weiter zu entwickeln. Sie werden vom Arbeitsamt finanziell gefördert und in der Regel durch gemeinnützige Träger (z.b. Jugendaufbauwerk, christliches Jugenddorfwerk, Internationaler Bund für Sozialarbeit etc.) - in geringerem Umfang auch in Betrieben - durchgeführt. Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und sozialen Eingliederung junger AusländerInnen wurden eigens bis 1987 durchgeführt. Seitdem wurden die AusländerInnen in die üblichen berufsvorbereitenden Maßnahmen integriert. Bis 2004 wurden dann die Maßnahmen getrennt in - Grundausbildungslehrgänge (G) für TeilnehmerInnen ohne Ausbildungsstelle (Dauer max. 1 Jahr), - Förderungslehrgänge (F) für Behinderte (Dauer ½ bis max. 3 Jahre), - tip-lehrgänge (= Testen, Informieren, Probieren) für Problemfälle (Dauer: bis 3 Monate), - Lehrgänge zur Verbesserung der beruflichen Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE) für junge Erwachsene mit schwerwiegenden Bildungsdefiziten (Dauer: bis 12 Monate). Nach einem neuen Konzept von 2004 werden zwar immer noch Förderungen durchgeführt, aber ohne Trennung in die einzelnen Maßnahmen. Die Förderkonzepte werden stärker auf die TeilnehmerInnen ausgerichtet. Maximale Förderdauer 10 Monate, für Behinderte 11 Monate. Allerdings zieht sich die Agentur ein wenig zurück, indem sie aussagt, dass die Berufsvorbereitung eigentlich Aufgabe der Berufsschulen ist.

21 Organisation und Vergabe von Projekten zur vertieften Berufsorientierung über REZ Mittelschulen in Bayern haben im Rahmen der Reformen zur vertieften Berufsorientierung als Alleinstellungsmerkmal der Mittelschulen seit dem Schuljahr 2010/2011 die Möglichkeit eingeräumt bekommen, Einzelprojekte zur Berufsvorbereitung bei den von der Agentur für Arbeit eingerichteten Regionalen Einkaufszentren (REZ) zu beantragen/ bestellen. Hierzu liegen den einzelnen Mittelschulen grobe Beschreibungen der Konzepte von ca. acht Projektmodellen, sog. Module, vor (z.b. Projektwoche zum Bewerbungstraining, Berufsvorbereitungscamps, ), die von der einzelnen Schule ausgewählt und durch die Schulleitung über das Schulamt beim REZ beantragt werden können. Das jeweilige zur Verfügung stehende Budget hängt u.a. von der Anzahl der SchülerInnen der einzelnen Schule ab. Das Gesamtbudget für diese neue Form des berufsvorbereitenden Projektunterrichts wird den REZ über das StMUK zugewiesen. Seit dem Schuljahr 2011/2012 haben die Schulen nun auch die Möglichkeit, gewünschte Projekte relativ frei zu beschreiben. Für die von den einzelnen Schulen beantragten Projekte werden dann über ein öffentliches (europaweites) Ausschreibungsverfahren Projektveranstalter gesucht, d.h. spezialisierte Unternehmen, welche die weitere Planung (in Kooperation mit den Schulen), Organisation und die Umsetzung der Projekte an den Schulen mit fachkundigem Personal übernehmen sollen. Dabei sollen, wenn es beispielsweise um das Sammeln berufspraktischer Erfahrungen in Betrieben geht, nach Möglichkeit regionale Partner eingebunden werden. Diese Konzeption befindet sich momentan noch in einer Erprobungsphase. Beinahe jährlich erfolgen wesentliche Änderungen, die zur Optimierung dieser Konzeption beitragen sollen. Weitere Informationen: Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.): Handbuch zur Berufswahlvorbereitung. Medialog, Mannheim, Arbeitsamt: Forum Berufsbildung: BIBB:

22 Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt als System von Angebot und Nachfrage In einer mittelalterlichen Stadt bot der Markt einen Überblick über alle Waren und Produkte der Region. Dieses Bild vom Markt als ein Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage bestimmt bis heute die Vorstellungen der WirtschaftswissenschaftlerInnen. Aus dieser Tradition heraus sind auch die Vorstellungen von einem Arbeitsmarkt abgeleitet. Definition: Der Arbeitsmarkt ist ein gedachter Ort, an dem das Gut "menschliche Arbeitskraft" angeboten und zur Herstellung marktfähiger Produkte nachgefragt wird. Der Anbieter seiner Arbeitskraft steht dem Arbeitsplatzbesitzer (Nachfrager) gegenüber. Durch Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen und des Lohnes kommt es zu einem Austausch zwischen beiden Seiten. Heute erweist sich der Arbeitsmarkt als unvollkommener Markt. Die Möglichkeiten der Selbstregulierung sind begrenzt. Daraus resultieren fortlaufend soziale und ökonomische Probleme, die bei lang andauernder Störung des Gleichgewichtes zu schweren Krisen der Gesellschaft führen. Alle modernen Industriestaaten haben daher Institutionen geschaffen, durch die der Ausgleich am Arbeitsmarkt gefördert wird (Arbeitsberatung und -vermittlung) und soziale Härten aufgefangen werden (Arbeitslosenversicherung). In der Bundesrepublik Deutschland sind die Fragen des Arbeitsmarktausgleiches der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg übertragen. Der Arbeitsmarkt ist ein sehr komplexes System. Eingriffe in dieses System (z.b. durch Arbeitszeitverkürzungen, Lohnerhöhungen Rationalisierungen etc.) ziehen oft weitreichende Folgen nach sich, die vorher kaum voraussehbar waren. Die Arbeitsmarktforschung der BfA versucht die gegenseitigen Abhängigkeiten in diesem System zu untersuchen und Möglichkeiten und Folgen von äußeren Beeinflussungen abzuschätzen. Abb. III/4 zeigt beispielsweise eine (bereits ältere) Prognose der Arbeitsmarktbilanz bis zum Jahre 2000 bei Variation einiger Parameter. Abb. III/4b zeigt eine neuere Prognose, die verdeutlicht, dass sich u.a. bedingt durch den Wandel der demographischen Struktur eine Annäherung von Erwerbspersonenpotential und Arbeitskräftebedarf ergibt. Abb. III/4: Arbeitsmarktbilanz (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Kurzbericht vom "Zur Arbeitsmarktentwicklung bis 2000")

23 23 Abb. III/4b: Arbeitsmarktbilanz (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Kurzbericht Nr. 26 von 2007 "Zur Arbeitsmarktentwicklung bis 2025") Letztlich sollte das Ziel sein, die Bilanz, d.h. Angebot und Nachfrage auszugleichen (inzwischen hat sich jedoch die Lage durch die Wiedervereinigung grundlegend geändert). Die Bilanz zeigt, wie sich die beiden Größen je nach unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z.b. Wirtschaftswachstum und Arbeitskräftepotential voraussichtlich entwickeln könnten, wenn andere Rahmenbedingungen (z.b. Arbeitszeit) unverändert bleiben. Die tatsächliche Entwicklung seit dieser Zeit (in Bezug auf Arbeitszeit, Wirtschaftswachstum und auch auf die politische Entwicklung) zeigt aber auch, wie vorsichtig man mit solchen Prognosen umgehen muss. Mögliche Einflussfaktoren für Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt sind: Nachfrageseite Wirtschaftswachstum Berufswandel regionale Strukturveränderungen Rationalisierung Lohn- und Lohnnebenkosten Arbeitszeit (Wochen-, Jahres-, Lebensarbeitszeit) etc... Angebotsseite Geburtenrate Ausländerwanderungen Ausbildungsverhalten Mobilitätsverhalten (horizontal, vertikal, regional) Lohnstruktur Erwerbsverhalten etc... Das Hauptproblem ist hier, dass ein Ausgleich nicht durch Variation eines Parameters geschaffen werden kann. So hat die Verkürzung der Arbeitszeit nicht zu der gewünschten Zunahme von Arbeitskräftebedarf geführt, weil ein Teil der Arbeitskräfte nur Teilzeitarbeit verrichtet, andererseits die Arbeitgeber auch durch verstärkte Rationalisierung oder Aufgabenverlagerungen reagieren. Man kann davon ausgehen, dass durch derartige Maßnahmen weniger als die Hälfte des erwarteten Stellenzuwachses erreicht werden kann (die Realität der letzten Arbeitszeitverkürzungen hat diese Befürchtung sogar noch bei weitem übertroffen).

24 Untergliederungen des Arbeitsmarktes Abb. III/4 und Abb. III/4b beschreiben den Gesamtarbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland. Die Steuer- und Regelmechanismen gelten aber auch für beliebige Ausschnitte. Derartige Ausschnitte bzw. Untergliederungen können sein: a) Es wird unterschieden zwischen dem Arbeitsmarkt im umfassenden Sinn und dem Arbeitsmarkt im engeren Sinn. Der Arbeitsmarkt im umfassenden Sinn umfasst alle Politikbereiche, die die beiden Marktseiten beeinflussen. Vor allem gehört dazu auch das Bildungssystem. Im engeren Sinn werden nur die Arbeitssuchenden sowie die verfügbaren freien Arbeitsplätze bezeichnet. b) Regionale Arbeitsmärkte entscheiden darüber, welche Beschäftigungsmöglichkeiten in einer Region zu finden sind. c) Viele Pressemitteilungen beziehen sich auf Arbeitsmarktausschnitte nach Wirtschaftszweigen (z.b. der "Arbeitsmarkt Bau"). Hier geht es darum, den Ausgleich für Fachkräfte dieses Wirtschaftszweiges zu finden. Gerade die branchengebundenen Teilarbeitsmärkte zeigen, welche vielfältigen Wechselbeziehungen bestehen. d) Weiter wird der nach Ausbildungsebenen (Qualifikationsniveau) untergliederte Arbeitsmarkt unterschieden. So wird seit langem diskutiert, ob ein Facharbeitermangel droht und wie dem abzuhelfen ist (vergleiche auch den "Ingenieur-Arbeitsmarkt" mit seinen wechselnden Phasen). e) Dem externen, allgemeinen Arbeitsmarkt wird neuerdings auch ein interner, betriebsgebundener Arbeitsmarkt gegenübergestellt. Innerhalb von Betrieben und Behörden gibt es eine Vielzahl von Bewegungen zwischen Arbeitsplätzen. Aufstiegspositionen werden intern vergeben. Ältere Arbeitslose haben es in einem derartigen System schwer, sich wieder einzugliedern. f) Schließlich gibt es noch die vielen kleinen Teilbereiche der beruflichen Teilarbeitsmärkte Aktuelle Situation Die absolute Zahl der Beschäftigten bleibt relativ konstant, ebenso das Verhältnis von männlichen und weiblichen Erwerbstätigen. Bis Anfang der siebziger Jahre war praktisch ein Zustand der Vollbeschäftigung. Seit Mitte der siebziger Jahre und besonders seit Anfang der 80er Jahre muss die Arbeitslosigkeit als ernstes, arbeitsmarktpolitisches und gesellschaftliches Problem gesehen werden. Seit der Wiedervereinigung ist der Arbeitsmarkt in Ost und West gespalten. Während in der Anfangsphase ein starkes Ansteigen der Arbeitslosenzahlen in Ostdeutschland zu verzeichnen war, boomte die Wirtschaft im Westen durch den Nachholbedarf des Ostens. Dieser Boom war aber nur kurzfristig. In den Folgejahren stiegen auch die Arbeitslosenzahlen im Westen wieder - nicht zuletzt durch die allgemeine europäische Wirtschaftslage lag die Quote der Arbeitslosen in den alten Bundesländern bei 11%, in den neuen Ländern bei 20% (gesamt: 13%). Dabei zeigen sich auch starke strukturelle und regionale Unterschiede. Während vor allem im Süden der alten Länder noch eine gute Beschäftigungssituation vorherrscht, sind manche der alten Bundesländer (Bremen, Saarland) besonders betroffen. Die regionalen Probleme sind eng verknüpft mit strukturellen Veränderungen: So gibt es vor allem Probleme im Schiffsbau, in der Eisen- und Stahlindustrie, neuerdings aber auch im traditionellen Maschinenbau. Vor allem ältere Langzeitarbeitslose, Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder ausreichender beruflicher Qualifikation haben kaum eine Chance, ins Berufsleben einzutreten. Dagegen besteht in manchen Bereichen immer noch ein erheblicher Fachkräftemangel. Der konjunkturelle Aufschwung im Jahr 2006 schlug dann doch auf die Beschäftigung durch, so dass im Jahr 2009 eine Quote von ca. 7% in den alten Ländern, ca. 14% in den neuen Ländern (insgesamt 8%) zu verzeichnen war. Die folgende Finanzkrise hatte dank der Kurzarbeit nicht stark auf den

25 25 bundes-deutschen Arbeitsmarkt durchgeschlagen. Ein folgender Aufschwung, gerade im Bereich des Maschinenbaus und weiter Teile der Automobilindustrie (getragen durch den zunehmend stärker werden fernöstlichen Markt) konnte wieder zu einer Besserung beitragen. Derzeit (Juni 2012) liegt die bundesdeutsche Arbeitslosenquote bei 5,4% (Quelle: Eurostat). Bei einer Arbeitslosenquote von weniger als 3% spricht man von Vollbeschäftigung, da man dann davon ausgeht, dass die vorhandene Arbeitslosigkeit vorwiegend friktioneller und saisonaler Art ist Jugendliche im Arbeitsmarkt Bei jungen Menschen tritt Arbeitslosigkeit vor allem im Umfeld der Übergangsschwellen auf: 1. SchulabgängerInnen, die keinen Ausbildungsplatz finden, 2. AbsolventInnen einer Berufsausbildung, die keinen adäquaten Arbeitsplatz finden und 3. Jugendliche, die bereits erwerbstätig waren (Ungelernte und Qualifizierte), die aber arbeitslos wurden. Die Jugendarbeitslosigkeit war Mitte der 70er Jahre sehr hoch. Im Jahre 1987/88 überstiegen allerdings bereits wieder die Zahlen der angebotenen Ausbildungsstellen die Nachfrage um 6% (Berufsbildungsbericht 1989). Die Zahlen von 2008: Angebot: Stellen; Nachfrage: über Bewerber! Letztlich konnte dann doch ein zumindest rechnerischer Ausgleich geschaffen werden bei einer Relation von 1,3 unbesetzte Stellen pro unversorgte Bewerber. Abb.III/5: Ausbildungsstellenmarkt Heute ist auch der Arbeitsmarkt für Jugendliche immer noch regional sehr unterschiedlich. Allerdings ist der rechnerische Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage der Lehrstellen 2008 nicht in allen Regionen festzustellen (Angebots-Nachfrage Relation von >1). In vielen Regionen vor allem im Osten - war ein solcher Ausgleich nicht möglich. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass ein rechnerischer Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage nicht ausreicht, alle Bewerber einzubinden (regionale und strukturelle Disparitäten). Im internationalen Vergleich ist allerdings die Jugendarbeitslosigkeit bei uns mit ca. 15% (2005) noch gering (z.b. Frankreich: 22%, Polen: 37%, aber Niederlande: 8%). Das jetzige Problem am Lehrstellenmarkt ist aber auch dadurch bedingt, dass gerade wieder einige geburtenstärkere Jahrgänge in das Berufsleben kommen. So wiederholen sich die Schwierigkeiten der 60er Jahre: ein viel zu geringes Lehrstellenangebot mit einer harten Bewerberauswahl. Es ist zu hoffen, dass sich das Ganze bereits aus demografischen Gründen in einigen Jahren lösen wird. In unserer Region herrscht gerade (August 2012) in vielen Bereichen des Handwerks (Bau, Elektro, Holz) ein deutlich spürbarer Mangel an Auszubildenden. Derzeit sind hier gerade für interessierte MittelschülerInnen die Chancen hoch, rasch eine passende Ausbildungsstelle zu finden.

26 26 4. Das duale System der Berufsbildung 4.1 Bildungssystem der BRD und Strukturmerkmale der beruflichen Bildung Hochschulen Überblick Hochschularten Zulassung Anmerkung Wissenschaftliche Hochschulen allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (12 Jahre) Einheit und Freiheit von Forschung und Lehre Kunsthochschulen Begabungsnachweis, Eignungsprüfung für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Film, Fernsehen Fachhochschulen Fachhochschulreife (12 Jahre) starke Anwendungs- und Praxisbezogenheit Gesamthochschulen umfassen Ausbildungsrichtungen von wissenschaftlichen Hochschulen, Fachhochschulen und teilweise auch Kunsthochschulen (hauptsächlich in NRW) Tab. IV/8: Übersicht über die Hochschularten in der Bundesrepublik Deutschland Der rasche Anstieg der Studierenden in den letzten Jahren führte zu einem starken Ausbau des Hochschulwesens der Trend hält bis heute an: 2002: 16% der Jährigen haben einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, 8% der über 60-Jährigen sind Akademiker. Datenreport 2004

27 Gesamtübersicht des Bildungssystems Eine Gesamtübersicht über das Bildungssystem gibt Abb. IV/9. In den einzelnen Bundesländern bestehen allerdings Abweichungen. Die Zurechnung des Lebensalters zu den Bildungseinrichtungen gilt für den jeweils frühestmöglichen typischen Eintritt und bei ununterbrochenem Gang durch das Bildungssystem. Die Größe der Rechtecke ist dabei nicht proportional zu den Besucherzahlen. Abb. IV/9: Das Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland (aus: Datenreport 1997) bis heute nur unwesentlich verändert

28 Die Geschichte des Beruflichen Bildungswesen

29 Strukturmerkmale des dualen Systems Die Ausbildung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin (beinhaltet auch Ausbildung in Handwerksberufen, zum Kaufmann usw.) wird überwiegend im Rahmen des dualen Systems durchgeführt. Duales System bedeutet eine Ausbildungsorganisation, bei der zwei unterschiedliche Bildungsträger, nämlich private Betriebe und öffentliche Berufsschulen, kooperativ die Ausbildung übernehmen (Tab.V/1) Tab.: V/1: Dualismus in der Ausbildung Bereich Schule (öffentlich) Betrieb (privat) Lernort didaktische Grundlagen rechtliche Stellung Unterrichtssaal Schulwerkstatt Lehrpläne Stundentafeln Berufsschüler nach Schulpflichtgesetz Arbeitsplatz Lehrwerkstatt innerbetrieblicher Unterricht Ausbildungsberufsbild Ausbildungsrahmenplan Prüfungsanforderungen Auszubildender mit Ausbildungsvertrag Rechtsgrundlage Schulgesetze (Länder) Berufsbildungsgesetz (Bund) Das duale System ist der wichtigste Teilbereich des beruflichen Bildungswesens in der Bundesrepublik Deutschland. Fast 70 % aller Jugendlichen erhält gegenwärtig eine Berufsausbildung im dualen System. Der Anteil ist höher als in den 60er, 70er und frühen 80er Jahren. Allerdings ist seit Beginn der 90er Jahre eine leicht abnehmende Tendenz festzustellen. Übrigens haben fast 30% der StudienanfängerInnen eine Lehre absolviert! Das duale System ist flexibel, d.h. es kann sich rasch durch Streichung überholter, durch Modernisierung vorhandener und Entwicklung neuer Ausbildungsordnungen und Ausbildungsberufe auf die Bedürfnisse der Wirtschaft einstellen. Die Gesamtzahl der Auszubildenden ist bis zum Jahr 1987 stark gestiegen, seitdem ist wieder ein leichter Abfall zu registrieren wurden Auszubildende registriert, davon männliche und weibliche Azubis. Die Entwicklung der Anteile der Auszubildenden nach Wirtschaftsbereichen zeigt Tabelle V/2. Tab. V/2: Auszubildende insgesamt nach Ausbildungsbereichen (in %) Jahr Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe Handwerk Landwirtschaft öffentlicher Dienst Sonstige (incl. Freie Berufe) ,7 38,0 2,5 3,5 8, ,9 41,0 2,7 3,2 7, ,1 34,0 3,2 3,9 8, ,2 33,0 2,0 4,3 9, ,9 37,6 1,9 3,5 12, ,5 35,0 2,3 2,7 9, ,5 30,6 2,7 2,8 8,4

30 30 Die zahlenmäßige Besetzung der einzelnen Ausbildungsberufe unterscheidet sich zum Teil stark gemäß den wirtschaftsstrukturellen Gegebenheiten (Tab.V/3). Tab. V/3(1): Die 2011 jeweils am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe von jungen Frauen (BIBB) Tab. V/3(2): Die 2011 jeweils am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe von jungen Männern (BIBB

31 31 Grundsätzlich sollen alle Berufe für Mädchen und Jungen offen sein. In der Praxis gibt es jedoch typische Mädchen- und Jungenberufe. Weitere Informationen: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Berufsbildungsbericht Bonn Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.): Berufsbildungsbericht Bonn Internet: Rechtliche Perspektive Rechtliche Grundlagen Berufsausbildung im Betrieb Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) von 1969 vollständig neu gefasst am regelt die Berufsausbildung in den Betrieben. Es ist ein Bundesgesetz, d.h. die Lehrlingsausbildung in den Betrieben ist bundeseinheitlich gesetzlich geregelt. Andere bundesrechtliche Regelungen, die die Berufsausbildung beeinflussen, sind: - das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), - die Handwerksordnung (HandwO) - das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), - das Industrie- und Handelskammer-Gesetz (IHKG) - die Ausbilder-Eignungsverordnung gewerbliche Wirtschaft - das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) Das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung Das Berufsbildungsgesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage für die Lehrlingsausbildung in den Betrieben. Für die Berufsausbildung im Handwerk gilt das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung), die aber die gleichen Regelungen enthält wie das Berufsbildungsgesetz. Das BBiG gilt für die Berufsausbildung in den Betrieben, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. Es gilt nicht für Berufsausbildung in berufsbildenden Schulen und nicht für die Hochschulen, die beide der Gesetzgebung der Länder unterliegen (siehe Kapitel VI) sowie ebenfalls nicht in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen und auf Kauffahrteischiffen. Das BBiG legitimiert Betriebe, Berufsausbildung in eigener Regie und Verantwortung unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen durchzuführen. Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen wären z.b. persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden, bzw. der von ihnen bestellten AusbilderInnen, die Eignung der Ausbildungsstätte und die Beachtung der Ausbildungsordnungen. Knapp 30% aller den Kammern angeschlossener Betriebe machen gegenwärtig von ihrem Recht auf Berufsausbildung Gebrauch. Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält besondere Schutzbestimmungen für jugendliche Auszubildende, aber auch für sonstige jugendliche ArbeitnehmerInnen (z.b. Arbeitszeitregelungen, Pausenregelungen, usw.). Es enthält die Verpflichtung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, dem

32 32 Jugendlichen bzw. der Jugendlichen die zur Erfüllung der gesetzlichen Berufsschulpflicht notwendige Zeit ohne Entgeltausfall zu gewähren. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt unter anderem die betriebliche Berufsbildung und das Mitwirkungsrecht des Betriebsrates bei der Förderung und Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen. Es nennt die Aufgaben der Jugendvertretung (z.b. Maßnahmen beantragen, die jugendlichen ArbeitnehmerInnen dienen, insbesondere in Fragen der Berufsbildung). Berufsausbildung in der Berufsschule Das Schulwesen, also auch die Berufsschule, fällt unter die Kompetenz der Bundesländer (Kulturhoheit). Jedes Bundesland hat eigene Schul- und Schulpflichtgesetze. Dadurch ergeben sich länderbedingte Unterschiede an den Berufsschulen hinsichtlich Stundenzahl, Fächerbezeichnungen, Zeugnisordnungen, aber auch hinsichtlich der Lehrpläne. Eine gewisse Vereinheitlichung des Schulwesens ergibt sich durch Beschlüsse der ständigen Konferenz der Kultusminister. Die Beschlüsse sind für die Länder nicht unbedingt verbindlich. In Bayern gelten neben der Bayerischen Verfassung (Art. 131), - das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Bay EUG), - das Gesetz über das berufliche Schulwesen (GbSch), - das Schulpflichtgesetz (SchPG) - und die einzelnen Schulordnungen z.b. die Berufsschulordnung (BSO). Aus der Bayerischen Verfassung: Art. 131 (1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden. (2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt. (3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen. (4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.

33 Berufsausbildungsverhältnis Ausbildungsvertrag Vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses muss zwischen dem/der Ausbildenden (demjenigen, der den Auszubildenden einstellt) und dem/der Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden ( 10 BBiG). Der Vertrag ist zwar auch mündlich gültig, es muss aber unverzüglich eine Niederschrift angefertigt werden. Diese ist von beiden Parteien, bei Minderjährigen auch von dem/der gesetzlichen VertreterIn zu unterschreiben. Der Ausbildungsvertrag muss mindestens Angaben enthalten über ( 11 BBiG): - Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung und insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll, - Beginn und Dauer der Berufsausbildung, - Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstelle, - Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, - Zahlung und Höhe der Vergütung, Dauer des Urlaubs und - Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann - sowie ein allgemeiner Hinweis auf einschlägige Tarifverträge u.ä. Ungültig sind insbesondere Vereinbarungen, die den Auszubildenden nach seiner Ausbildung beschränken, Entschädigungszahlungen, Vertragsstrafen etc. ( 12 BBiG). Nach Abschluss des Vertrages ist von Ausbildenden unverzüglich der Eintrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle zu beantragen ( 36 BBiG). Rechte und Pflichten beider Parteien Ausbildende müssen dafür sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird. Dazu gehören die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind. Ausbildende müssen nicht selbst ausbilden, sie können auch Ausbilder beauftragen. Auszubildende müssen an ihrer Ausbildung aktiv mitwirken und sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben. Ausbildende haben den Auszubildenden kostenfrei die Werkzeuge, Werkstoffe, Berichtshefte und Arbeitsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Auszubildende sind verpflichtet, die Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Ausbildende müssen Auszubildende zur Teilnahme an der Berufsschule und an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen freistellen (unter Fortzahlung der Vergütung). Auszubildende müssen an diesen Maßnahmen teilnehmen. Den Auszubildenden dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Zumutbar und angemessen sind aber die Verrichtungen, die mit der Sauberkeit am eigenen Arbeitsplatz und der Pflege der Arbeitsmittel zusammenhängen. Wenn in der Ausbildungsordnung das Führen von Berichtsheften vorgeschrieben ist, müssen Auszubildende dies tun, Ausbildende müssen die Berichtshefte durchsehen. Auszubildende müssen den Weisungen des Ausbilders und weisungsberechtigter Personen im Rahmen der Berufsausbildung folgen. Auszubildende dürfen aber nicht körperlich gezüchtigt werden.

34 34 Auszubildende haben die Pflicht zur Beachtung der Ordnung in der Ausbildungsstätte und zur Verschwiegenheit über Geschäftsgeheimnisse. Es besteht die Pflicht zu einer ärztlichen Voruntersuchungen vor Beginn der Ausbildung sowie einer Nachuntersuchung nach einem Jahr. Verstöße gegen die jeweilgen Pflichten geben der anderen Partei unter Umständen die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag fristlos (aus wichtigem Grund) zu kündigen und auch eventuell Schadensersatz zu verlangen. Einige Verstöße von Ausbildenden gelten als Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen bis zu 1.000, manche sogar bis geahndet werden können ( 102 BBiG). Ausbildungsdauer, Arbeitszeit und Urlaub Die Ausbildungsdauer wird durch die jeweilige Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Die Ausbildungszeit kann unter Umständen verlängert oder verkürzt werden. Kürzungsgründe können sein: eine durch Verordnung anrechenbare Zeit (z.b. Berufsgrundbildungsjahr), wenn das Bestehen in kürzerer Zeit zu erwarten ist (z.b. für Abiturienten) oder wenn wegen guter Leistungen eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt. Verlängerungen sind möglich (nur auf Antrag des Auszubildenden) bei längeren Unterbrechungen und bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Maximale Verlängerung: 1 Jahr. Das Berufsausbildungsverhältnis endet auf jeden Fall mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit von mindestens 1 Monat und höchsten 4 Monaten. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit von beiden Seiten ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz: 8 Stunden täglich (in Ausnahmefällen 8½ Stunden), 40 Stunden wöchentlich, generelle 5-Tages-Woche. Die Arbeitszeit muss durch Ruhepausen unterbrochen sein: (> 4,5 bis 6 Stunden: 30 min. Pause; > 6 Stunden: 60 min Pause). Zwischen und 6.00 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden (Ausnahmen Schichtbetriebe bis Uhr und Hotels/Gaststätten bis Uhr; Bäckereien ab 5.00 bzw Uhr). Der Mindesturlaub beträgt für Jugendliche unter 18 Jahren 25 Werktage, für Jugendliche unter 16 Jahren 30 Werktage. Für erwachsene Auszubildende gelten - wie für alle anderen Arbeitnehmer - mindestens die Arbeitszeitordnung (AZO 48-Stunden-Woche) und das Bundsurlaubsgesetz (BurlG 24 Werktage). Meist gibt es aber günstigere tarifliche Regelungen. Ausbildungsvergütungen Der/Die Auszubildende erhält vom Ausbildenden während der Ausbildung eine angemessene Vergütung. Sie richtet sich nach dem Alter des/der Auszubildenden und der Dauer der Ausbildung. Sie muss mindestens jährlich ansteigen. Im Krankheitsfall wird die Vergütung 6 Wochen weitergezahlt. Die Ausbildungsvergütungen sind je nach Beruf und auch regional unterschiedlich. Sie werden in der Regel in Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern vereinbart. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung betrug 2004 in den alten Ländern 617.-, in den neuen Ländern Im Vergleich der Wirtschaftsbereiche war der Öffentliche Dienst

35 35 Spitzenreiter, das Handwerk zahlte die geringsten Vergütungen. Bei den verschiedenen Berufen wurde mit Abstand die höchste Vergütung bei den Binnenschiffern gezahlt (1.008,- ). Gut bezahlt waren auch die Berufe des Bauhauptgewerbes. Niedrige Vergütungen sind in den alten Ländern vor allem in den Berufen Friseur (414,- ), Florist (453,- ) oder Bäcker (457 ) zu finden. Die absolut niedrigsten Vergütungen wurden im Bereich der Friseure in Ostdeutschland ermittelt: pro Monat im Durchschnitt im ersten Ausbildungsjahr. Einzelne Betriebe in bestimmten Regionen zahlen da sicher noch weniger! Kündigung, Vertragsauflösung und Weiterbeschäftigung Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur (fristlos) aus wichtigem Grund möglich. Ansonsten kann der Vertrag von Auszubildenden mit 4 Wochen Frist gekündigt werden allerdings nur wegen Aufgabe der Ausbildung oder wegen Berufswechsels. Im Einvernehmen ist eine Vertragsauflösung jederzeit möglich war die Quote der vorzeitigen Vertragauflösungen knapp 24 % - am höchsten im Handwerk 26,8 % - bei Friseuren sogar bei 42 %!), am geringsten im öffentlichen Dienst (6,7 %). Über die Hälfte aller Vertragsauflösungen wird im ersten Lehrjahr vorgenommen. Während der letzten 6 Monate des Ausbildungsverhältnisses können die Vertragspartner eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung vereinbaren. Wird eine Vereinbarung vorher getroffen, ist sie nichtig. Unterrichtspraktische Bedeutung: Der Ausbildungsvertrag und die grundlegenden Inhalte des BBiG (Berufsbildungsgesetzes) sind Inhalte des berufsvorbereitenden Unterrichts im Fach AWT gerade ab dem Zeitraum der Bewerbungen, d.h. für die Regelklassen im zweiten Halbjahr der achten Jahrgangsstufe bzw. für die Klassen des Mittlere-Reife-Zuges im zweiten Halbjahr der neunten und auch nochmals vertieft im ersten Halbjahr der zehnten Klasse. Nicht selten kommen Eltern oder SchülerInnen auf die Lehrkraft zu, um sich über rechtliche Rahmenbedingungen zu erkundigen. Ebenso kommt es im schulischen Alltag auch immer wieder vor, dass man als Lehrkraft von SchülerInnen gebeten wird, einen zur Unterschrift vorliegenden Ausbildungsvertrag zu prüfen. Weitere Information: Bundesministerium für Bildung und Forschung: Ausbildung und Beruf. Ausgabe, 2005 Götz, Hilmar: Berufsbildungsrecht. Beck Verlag, München, 1992 Kassirra, R.: Skriptum Berufsbildungsrecht, Rechtlich-administrative Struktur des dualen Systems Das duale System ist in organisatorischer, administrativer und funktionaler Hinsicht ein kompliziertes System. Bild V/4 zeigt eine Zusammenschau der mit der Lehrlingsausbildung befassten Institutionen, sowie einen Überblick über deren Zusammenwirken.

36 36 Zuständige Stellen Die zuständigen Stellen regeln und kontrollieren die betriebliche Ausbildung; sie sind für die berufliche Fortbildung und Umschulung zuständig (BBiG): Berufsausbildung in Gewerbebetrieben Handwerksbetrieben der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft Zuständige Stelle Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer Landwirtschaftskammern in Bayern: Bezirksregierungen der städtischen Hauswirtschaft wird vom Bundesarbeitsminister bestimmt - in Bayern: Bezirksregierungen im öffentlichen Dienst verschiedene Länder- und Bundesbehörden Eine Liste aller Ausbildungsberufe mit den zuständigen Stellen ist im Verzeichnis Die anerkannten Ausbildungsberufe" bzw. in der Broschüre Ausbildung und Beruf (Hrsg.: Der Bundesminister für Bildung und Forschung) zu finden. Abb. V/4.: Rechtlich-administrative Struktur des dualen Systems Die Zuständigen Stellen sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts und unterstehen der Rechtsaufsicht der obersten Landesbehörde (jeweiliges Fachministerium). Es gibt allerdings

37 37 keine Fachaufsicht über die Zuständigen Stellen. Betriebe sind (im Gegensatz zu den Arbeitgeberverbänden) zwangsweise Mitglied einer Kammer. Ein Problem besteht oft darin, zu bestimmen, was ein Handwerksbetrieb und was ein Gewerbebetrieb ist, also welche Kammer für den Betrieb zuständig ist (z.b. Großmühlen, Brotfabriken etc.). Eindeutig ist dies nicht festzulegen. Formal ist ein Betrieb dann Handwerksbetrieb, wenn er Mitglied der Handwerkskammer ist. Es gibt aber Unterscheidungsmerkmale: Handwerk: Industrie: Produktion auf Kundenwunsch, Einzelfertigung, Reparatur, beschäftigt qualifizierte Fachkräfte, kleine Anzahl von Beschäftigten (im Schnitt 8), hoher Personalkostenanteil, direkter Kontakt zum Kunden etc. Der Handwerker ist Techniker und Kaufmann zugleich. Produktion auf Vorrat, Massenfertigung, beschäftigt vor allem angelernte Hilfskräfte, Anzahl der Beschäftigten hoch, kein direkter Kontakt zum Kunden etc. In der Industrie sind die Bereiche Technik und Verwaltung getrennt. Die Aufgaben der zuständigen Stellen sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Dort ist festgelegt, dass Ausbildungsberater bestellt werden. Die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen - überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und - fördern sie durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden ( 76 BBiG), - überprüfen die Eignung der Ausbildungsstätten und Ausbilder, - genehmigen Ausbildungszeitverkürzungen und -verlängerungen Die Verwaltung der zuständigen Stelle - führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (nach 34 BBiG), - richtet Prüfungsausschüsse ein und - bildet eine Gütestelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildern. Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen Zusammensetzung: Die Errichtung der Berufsbildungsausschüsse als Organ der zuständigen Stellen ist im BBiG 77, Abs.1 festgelegt: 6 Beauftragte der Arbeitgeber, 6 Beauftragte der Arbeitnehmer und 6 Beauftragte der Lehrer an berufsbildenden Schulen (beratende Funktion)

38 38 Der/die Vorsitzende und dessen/deren StellvertreterIn werden gewählt. Aufgaben ( 79 BBiG): Der Berufsbildungsausschuss ordnet und regelt als beschlussfassendes Organ der zuständigen Stelle die Berufsausbildung in seinem Bereich für alle Angelegenheiten, die nicht per Gesetz oder Verordnung festgelegt sind. Der Bildungsausschuss hat die aufgrund des BBiG von der zuständigen Stelle zu erlassende Rechtsvorschriften ( z.b. Prüfungsordnungen, Fortbildungsprüfungen z.b. Hydraulikfachkraft anerkennen, allg. Verwaltungsvorschriften z.b. zur Lehrzeitverkürzung...) für die Durchführung der Berufsbildung zu beschließen." ( 79(4) BBiG) Zudem ist er in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören, z.b. - für die Planung, Gestaltung und den Ausbau der beruflichen Bildung, Zahl und Art der Berufsausbildungsverhältnisse, - die Berufsausbildung tangierende Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt, - neue Ausbildungsordnungen bzw. -änderungen, - Ergebnisse der Abschlussprüfungen, - neue Formen und Methoden der Ausbildung, - Veränderungen im öffentlichen Bildungswesen mit möglichen Auswirkungen auf die Berufsausbildung. Landesausschüsse für Berufsbildung Der Landesausschuss für Berufsbildung ( 82 f. BBiG) als Instrument der Koordinierung auf Landesebene hat nur Beratungs- und Empfehlungskompetenz. Zusammensetzung: - Beauftragte der Arbeitnehmer, - Beauftragte der Arbeitgeber, - Beauftragte der obersten Landesbehörden (jeweils in gleicher Anzahl), sowie - Vertreter der Landesarbeitsämter (mit beratender Funktion). Die Geschäftsführung liegt in der Regel bei den zuständigen Landesministerien (Arbeitsoder Wirtschaftsministerium). In Bayern unterliegt die Geschäftsführung des Landesausschusses für Berufsbildung dem Arbeitsministerium. Aufgaben: - Beratung der Landesregierungen in Fragen der Berufsausbildung, - Vorantreiben der Zusammenarbeit zwischen der schulischen und betrieblichen Ausbildung. Zuständige Länderbehörden Zuständigkeiten: Die rechtliche Zuständigkeit für die Lehrlingsausbildung liegt grundsätzlich beim Bund. Aber auch die Länder (bzw. deren Ministerien) erfüllen bestimmte Aufgaben. Welches Ministerium

39 39 zuständig ist, wechselt von Land zu Land, bzw. von Wirtschaftsbereich zu Wirtschaftsbereich. Aufgaben und Kompetenzen in Angelegenheiten der Lehrlingsausbildung: - Anrechnung von schulischen und sonstigen Ausbildungszeiten, - Zulassung zur Prüfung nach dem Besuch berufsbildender Schulen, - Rechtsaufsicht über die zuständigen Stellen (in Bayern durch die Bezirksregierungen), - Regelung der finanziellen Förderung der Lehrlingsausbildung durch das Land (z.b. Investitionszuschüsse für überbetriebliche Lehrwerkstätten), Zuständige Bundesministerien Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine allgemeine und koordinierende Kompetenz in Fragen der Berufsbildung. - Es ist federführend für das Berufsbildungsgesetz, - zuständig für berufsbildungspolitische Grundsatzfragen, - zuständig für das Bundesinstitut für Berufsbildung, - zuständig für den Erlass von Verordnungen über die berufliche Weiterbildung und die pädagogische Qualifizierung der Ausbilder. Die jeweiligen Fachministerien sind im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung zuständig für die Anerkennung der Ausbildungsberufe, sowie den Erlass der Ausbildungsordnungen. Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB Das Bundesinstitut für Berufsbildung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Behörde ( 89 ff. BBiG). Zusammensetzung: Das Bundesinstitut für Berufsbildung untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Seine Organe - der Hauptausschuss (Beschlussorgan) und der/die GeneralsekretärIn (Vertretung des Instituts nach außen) - werden unterstützt durch weitere ständige oder zeitweilige Ausschüsse (Länderausschuss, Fachausschüsse, Ausschuss für Fragen Behinderter). "Der Hauptausschuss beschließt über die Angelegenheiten des Bundesinstituts für Berufsbildung, soweit sie nicht dem Generalsekretär übertragen sind." Aufgaben: - Mitwirkung an der Vorbereitung von Ausbildungsordnungen und des Berufsbildungsberichts, - Mitwirkung bei der Durchführung der Bundesbildungsstatistik, Unterstützung der Planung, Errichtung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Ausbildungsstätten, - Beratung der Bundesregierung in Fragen der beruflichen Bildung, - Durchführung von Berufsbildungsforschungsprogrammen und Betreuung von Modellversuchen, - Führung und Veröffentlichung des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe, - Überprüfung und Anerkennung von Fernlehrgängen, sowie Beratung von Veranstaltern berufsbildender Fernlehrgänge.

40 Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im dualen System In allen Institutionen und Ausschüssen, die mit der Lehrlingsausbildung befasst sind, sind Arbeitgeber- und ArbeitnehmervertreterInnen paritätisch vertreten (z.b.: Landesausschüsse für Berufsbildung, Berufsbildungsausschüsse der zuständigen Stellen). Zusammenwirken im Betrieb ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Die Jugendvertretung kann beim Betriebsrat Berufsbildungsmaßnahmen für jugendliche ArbeitnehmerInnen beantragen. Sie überwacht außerdem die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen für jugendliche ArbeitnehmerInnen. Zusammenwirken bei den zuständigen Stellen Die ArbeitgebervertreterInnen haben aufgrund der Organisation der zuständigen Stellen eine potentiell stärkere Stellung: die Vollversammlung, die für die Verteilung der Mittel zuständig ist, ist in der Regel nur mit ArbeitgebervertreterInnenn besetzt. Zusammenwirken in den Prüfungsausschüssen In den Prüfungsausschüssen sind LehrerInnen von berufsbildenden Schulen, ArbeitgebervertreterInnen und ArbeitnehmervertreterInnen jeweils in gleicher Zahl stimmberechtigt (mindestens also 3 Mitglieder). Zusammenwirken im Bundesinstitut für Berufsbildung Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung besteht aus 11 Beauftragten der Arbeitgeber, 11 Beauftragten der Arbeitnehmer, 11 Beauftragten der Länder sowie 5 Beauftragten des Bundes. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben hier große Einflussmöglichkeiten. Zusammenwirken in der Bundesagentur für Arbeit Alle Organe der Bundesanstalt (Verwaltungsrat, Vorstand sowie die Verwaltungsausschüsse der Agenturen) sind je zu einem Drittel mit - Vertretern der Arbeitnehmer, - Vertretern der Arbeitgeber und - Vertretern der öffentlichen Körperschaften besetzt. Die Kooperation der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt. 4.3 Berufspädagogische Struktur Betrieb und Berufsschule sind im dualen System kooperative Träger von Lernorten (ein Lernort ist ein Ort, an dem sich Lernprozesse vollziehen). betriebliche Lernorte: Arbeitsplatz (Produktionsstätte) Lehrwerkstatt innerbetrieblicher Unterricht Lernorte der Berufsschule: Klassenunterricht Berufsschulwerkstatt

41 41 Demonstrationswerkstatt Das duale System ist hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Lernorte und Lernortkombinationen äußerst variantenreich. Der Lernorteinsatz ist abhängig von: der Betriebsgröße (je kleiner ein Betrieb, desto mehr wird am Lernort Arbeitsplatz ausgebildet), der Art des Ausbildungsberufes (können alle Lerninhalte des Berufes am Arbeitsplatz abgedeckt werden?), dem Ausbildungsziel (für bestimmte Ausbildungsziele sind bestimmte Lernorte besser geeignet als andere). Auch in der Frage der Lernorte unterscheiden sich Handwerk und Industrie wesentlich: Handwerk: Arbeitsplatz mit realitätsnahem Arbeitsablauf - ergänzt durch Lehrwerkstatt der überbetrieblichen Ausbildung, weil - eine Lehrwerkstatt bei durchschnittlich 8 Beschäftigten zu teuer ist, - der ausbildende Meister überwiegend mit anderen Arbeiten beschäftigt ist, - am Arbeitsplatz die zukünftigen Tätigkeiten ausgeführt werden (kein Arbeiten für die Schrottkiste). Industrie: Lehrwerkstätten mit pädagogisch geplanten Lernschritten, meist auch noch innerbetrieblicher Unterricht, weil - starke Arbeitsteilung vorherrscht, d.h. am Arbeitsplatz nicht alle Berufsinhalte erlernt werden können, - viele Auszubildende kursartig zusammengefasst werden können, - hauptberufliche Ausbilder tätig sind. Für jeden Beruf gibt es mehr oder weniger günstige Lernort-Kombinationen. Typische Auswirkungen bestimmter Lernorte sind: Der Arbeitsplatz fördert betriebsbezogene Eignung Die Lehrwerkstatt und der innerbetriebliche Unterricht fördert die Eignung für die Prüfung Betriebliche Lernorte Arbeitsplatz als Lernort Die qualitative Eignung des Lernortes Arbeitsplatz für die Berufsausbildung ist abhängig von dessen spezieller Ausprägung. Die hypothetische Typologie des Lernortes Arbeitsplatz ergibt sich nach dem Grad der Pädagogisierung:

42 42 a) Arbeitsplätze mit berufspädagogischer Funktionalität sind Arbeitsplätze, bei deren Gestaltung auf ihre Funktion als Lernort keinerlei Rücksicht genommen wurde. (Stark arbeitsteilige, technisierte und vom Zeitdruck bestimmte Arbeitsbedingungen.) b) Arbeitsplätze mit berufspädagogischer Intentionalität sind nach berufspädagogischen Gesichtspunkten ausgewählte Arbeitsplätze, hinsichtlich Arbeitsanfall (qualitativ und quantitativ), technischer Ausstattung und Personalausstattung. c) Berufspädagogisch gestaltete Arbeitsplätze: gesteuerter Arbeitsanfall, Arbeit ohne Zeitvorgabe, Ausbildungspersonal mit fachlicher und pädagogischer Eignung und Ausbildung, besondere Sicherheitsvorkehrungen, Hilfsvorrichtungen. Es findet eine indirekte Steuerung der Auswahl von Arbeitsplätzen als Lernort durch das BBiG statt, denn Auszubildende dürfen nur dann eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Eignung für die Berufsausbildung geeignet ist ( 27 BBIG). Tendenziell wird in industriellen Ausbildungsberufen (z.b. Industriemechaniker) der zeitliche Anteil des Lernortes Arbeitsplatz aufgrund der Technisierung und Rationalisierung zurückgedrängt. Untersuchungsergebnisse sprechen gegen eine ausschließliche Ausbildung in der Lehrwerkstatt, denn diese kann Arbeitsplatzanforderungen nur selten wirklichkeitsgetreu simulieren (Zeitdruck, reale Verhältnisse, Montage). Betriebliche Handlungskompetenz könne nicht ausschließlich in der Lehrwerkstatt erworben werden. Entsprechend sind Bestrebungen zu finden, die Qualität des Lernorts Arbeitsplatz auch in Großbetrieben wieder zu entdecken. So werden zur Zeit einige Modellvorhaben zum Dezentralen Lernen gefördert, um den Einsatz von didaktisch aufbereiteten Aufgaben zur Ausbildung am Arbeitsplatz zu erkunden. Innerbetriebliche Lehrwerkstatt als Lernort Arbeitsplätze in der Produktion der Großindustrie zu finden, die als Lernorte geeignet sind, d.h. die eine systematische und vollständige Ausbildung ermöglichen, wird aufgrund von starker Arbeitsteilung, vorangeschrittener Technisierung (Mechanisierung, Automatisierung, Prozesssteuerung), sowie der Konzentration der Fertigung auf wenige ähnliche Produkte, immer schwieriger. Das Einrichten von Lehrwerkstätten wird erforderlich. Die meisten größeren Industriebetriebe unterhalten Lehrwerkstätten in eigener Regie und zu eigenen Lasten; die meisten kleineren Handwerksbetriebe hingegen nicht. Sie müssen sich überregionalen Lehrwerkstätten anschließen. Der Einsatz der Lehrwerkstatt erfolgt meist in den ersten beiden Halbjahren der Grundausbildung. In didaktischer Hinsicht hat die Lehrwerkstatt Ähnlichkeit mit dem Lernort Schule: Lernen und Lehren erfolgen nach Plan, es werden systematische Kontrollen und Bewertungen der Lernergebnisse durchgeführt. Es besteht die Gefahr der Distanzierung von der Praxis und der Verschulung ("Künstliche Arbeit für die Schrottkiste"). Auch in der Industrie ist inzwischen eine verstärkte Einbindung der Auszubildenden in geeignete Produktionsabteilungen erkennbar. Innerbetrieblicher Unterricht als Lernort Innerbetrieblicher Unterricht ist vom Betrieb planmäßig gestaltetes, aber aus der praktischen Ausbildung ausgegliedertes Lehren, das meist komplexes Wissen und Können

43 43 vermittelt. Er spielt eine wichtige Rolle bei industriellen Ausbildungsberufen in Großbetrieben. Innerbetrieblicher Unterricht vermittelt spezielles theoretisches Fachwissen. Er ist wichtig für Prüfungsvorbereitungen, sowie als Ergänzung und Vertiefung des Berufsschullehrstoffes. Allerdings werden in der Regel keine allgemeinbildenden und überbetrieblichen Inhalte vermittelt. Überbetriebliche Lehrwerkstatt als Lernort Die überbetriebliche Lehrwerkstatt ist vor allem für die Berufsbildung im Handwerk wichtig, denn kleine Handwerksbetriebe können keine Lehrwerkstätten unterhalten. Aufgabenkatalog für den Lernort Überbetriebliche Lehrwerkstätte": Das Qualitätsniveau der Berufsausbildung soll durch Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Ausbildung gesichert werden, Ausgleich unterschiedlicher Ausbildungsstandards einzelner Betriebe, Minderung von regionalen Disparitäten in der Versorgung mit Ausbildungsplätzen durch Stabilisierung des Ausbildungsplatzangebotes (Betriebe die sonst nicht ausbilden könnten, dürfen dann), Ergänzung der betrieblichen Ausbildung, systematische Grundausbildung für alle Jugendlichen als mobilitätsfördernde Maßnahme (Wechsel zwischen Betrieben erleichtern), Intensivierung der beruflichen Fachbildung unter Berücksichtigung des technischen Fortschrittes, weniger begabten Jugendlichen soll durch Fördermaßnahmen zum Erwerb der Berufsreife die berufliche Eingliederung ermöglicht werden. Der verstärkte Ausbau von überbetrieblichen Lehrwerkstätten wird unterschiedlich beurteilt: Gewerkschaften und Berufsschullehrerverbände fordern eine Integration der Werkstätten in die Berufsschulen, da sonst die Gefahr eines trialen Systems besteht. Unternehmervertreter sehen die Werkstätten ausschließlich als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung an. Manche lehnen sie direkt ab. In vielen Handwerksberufen ist ein Besuch der überbetrieblichen Lehrwerkstätten verpflichtend Lernorte der Berufsschule Berufsschulunterricht Seine Aufgaben ergeben sich aus den Aufgaben der Berufsschule (Vgl. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ): Der Berufsschulunterricht vermittelt allgemeine (ökonomische, politische, religiöse) und fachliche Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung. Berufsschulwerkstatt Man unterscheidet 4 Varianten der Funktionen des Lernortes Berufsschulwerkstatt: 1. Variante: Die Berufsschulwerkstatt dient der Vermittlung beruflicher Fertigkeiten und macht so der betrieblichen Ausbildung Konkurrenz. (Außer den Lehrküchen im hauswirtschaftlichen Bereich ist sie eine seltene Variante). Außerdem wird sie im Berufsgrundschuljahr der vollzeitschulischen Form zur Vermittlung von Fertigkeiten eingesetzt.

44 44 2. Variante: Die Berufsschulwerkstatt als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung. Es werden Fertigkeiten vermittelt, die in den Betrieben aus verschiedenen Gründen nicht vermittelt werden können. 3. Variante: Die Berufsschulwerkstatt als Demonstrationswerkstatt, um Anschauungen zum theoretischen Unterricht zu geben. 4. Variante: Die Berufsschulwerkstatt als berufsschultypisches Laboratorium. Sie dient der Findung von Erkenntnissen durch das Experiment. 4.4 Betriebliche Voraussetzungen Sachliche Voraussetzungen Diese sind im BBiG für Industrie - und Handelsbetriebe und in der HwO (Handwerksordnung; Gesetz zur Ordnung des Handwerks) für Handwerksbetriebe geregelt. Auszubildende dürfen eingestellt werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art (Schlosserei, Bäckerei,...) und Einrichtung (Werkzeuge, Hilfsmittel,...) für die Berufsausbildung geeignet ist (das ist dann der Fall, wenn alle vorgeschriebenen Lerninhalte vermittelt werden können oder wenn Mängel durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, z.b. überbetrieblicher Ausbildungswerkstätten, behoben werden können), die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht (was angemessen ist, wird im Zweifelsfall durch die zuständige Stelle geregelt) Personelle Voraussetzungen Der/Die Ausbildende (der/diejenige, die/der den/die Auszubildenden einstellt) muss persönlich geeignet sein (darf z.b. keine Vorstrafen besitzen, die einer Eignung für den Umgang mit Jugendlichen im Wege stehen). Die Delegationsbefugnis gestattet, dass der/die Ausbildende nicht selbst ausbilden muss, sondern eine(n) AusbilderIn damit beauftragen kann. Der Ausbilder (derjenige, der tatsächlich ausbildet) muss persönlich und fachlich geeignet sein. Fachliche Eignung umfasst die beiden Bereiche der beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der arbeitspädagogischen Kenntnisse. In Industrie und Handwerk existieren dazu unterschiedliche Regelungen: In Industrie- und Handelsbetrieben: Zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse reicht in der Regel die Facharbeiter- bzw. Gehilfenprüfung in dem entsprechenden Beruf aus. Der Nachweis kann aber auch anders geführt werden: z.b. durch ein Studium in Verbindung mit einer entsprechenden Berufspraxis oder auch durch Anerkennung von sonstigen Prüfungen. Die erforderliche berufs- und arbeitspädagogischen Eignung mussten AusbilderInnen bisher in einer eigenen Prüfung (Ausbilder-Eignungs-Prüfung - abgenommen durch die IHK) nachweisen. Sie umfasst die Qualifikation zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern: Allgemeine Grundlagen Planung der Ausbildung Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden Ausbildung am Arbeitsplatz

45 45 Förderung des Lernprozesses Ausbildung in der Gruppe Abschluss der Ausbildung Die Details waren in der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) von 1999 festgelegt wurde jedoch der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse für 5 Jahre ausgesetzt. Damit sollte Betrieben vor allem waren Klein- und Kleinstbetriebe angesprochen - der Zugang zum Ausbildungsmarkt erleichtert werden. Es bestand damals die folgende Situation: die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse mussten zwar vorhanden sein, aber nicht mehr nachgewiesen werden. Aufgrund vieler auftretender Probleme hat man sich dann aber entschlossen, ab August 2009 wieder eine sehr abgespeckte Version der AEVO einzuführen, deren Nachweis wieder verbindlich vorgeschrieben ist. In Handwerksbetrieben: Im Handwerk werden seit der letzten Änderung der Handwerksordnung am drei verschiedene Bereiche unterschieden (siehe auch Anhang A V/1): 41 A-Handwerke (zulassungspflichtige Handwerke z.b. Gerüstbauer, Maler und Lackierer, Fleischer, Friseur etc.) 53 B-Handwerke (zulassungsfreie Handwerke z.b. Uhrmacher, Rolladen- und Jalousienbauer, Schuhmacher, Fotografen etc.) und 57 handwerksähnliche Gewerbe (z.b. Theater- und Ausstattungsmaler, Fahrzeugverwerter, Holzschindelmacher, Änderungsschneider etc.). Die fachliche Eignung besitzt in A-Handwerken, wer die Meisterprüfung in dem oder einem verwandten Handwerk abgelegt hat oder wer ähnlich qualifiziert ist (Hochschule oder qualifizierter Geselle) Die Ausbilder-Eignungsprüfung ist Teil der Meisterprüfung. In B-Handwerken und in handwerksähnlichen Gewerben gilt dagegen die gleiche Regelung wie in Industrie und Handel: Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf und Ausbildereignungsprüfung. Wer in diesen Bereichen freiwillig den Meistertitel erworben hat, darf natürlich auch ausbilden. In freien Berufen: Für die "freien" Berufe (Vgl. BBiG 71, Abs. 5-7) gelten besondere Regelungen. Ausbilden darf im Ausbildungsberuf: Anwalts- und Notargehilfe Gehilfe in wirtschafts- oder steuerberatenden Berufen Arzt- und Apothekenhelfer Zugelassene Anwälte, bestellte Notare Anerkannte Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte Approbierte Ärzte, Apotheker Der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (die Ausbildereignungsprüfung) wurden auch bereits bisher für die freien Berufe und werden auch weiterhin nicht verlangt.

46 46 Im öffentlichen Dienst: Das BBiG gilt nicht für eine Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, die zuständige Stelle ist dort jeweils die oberste Dienstbehörde. (z.b. städtischer Verwaltungssekretär) 2003 waren knapp persönlich und fachlich geeignete Personen in der Bundesrepublik als Ausbilder registriert. Auf durchschnittlich 2 bis 3 Auszubildende kam so ein Ausbilder bzw. eine Ausbilderin. 4.5 Prüfungswesen und Aufsicht- und Kontrolle Folgende Prüfungen sind von Bedeutung in der Berufsaus- und -weiterbildung: Zwischenprüfung, die Abschlussprüfung, die Meisterprüfung und die Fortbildungsprüfung. die Zwischenprüfung 48 BBiG bzw. 39 HWO schreibt mindestens eine Zwischenprüfung während der Berufsausbildung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes vor, wenn sie nicht durch eine andere Prüfungsform überflüssig ist. Die Durchführung obliegt den zuständigen Stellen. Geprüft werden in der Regel Kenntnisse und Fertigkeiten. Bei 3-3½ Jahren Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Bei 2-2½ Jahren Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung nach dem 1. Ausbildungsjahr statt. Der Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung (nicht das Bestehen!) ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung Abschlussprüfung Rechtsgrundlage für die Abhaltung, Gestaltung und Durchführung von Abschlussprüfungen sind die 37 bis 50 BBiG. Folgende Bezeichnungen für die Abschlussprüfung der Lehrlinge sind üblich: "Kaufmannsgehilfenprüfung" "Facharbeiterprüfung" "Gesellenprüfung" "Landwirtschaftsgehilfenprüfung" in Verwaltungs- und Handelsberufen in gewerblich-technischen Berufen der Industrie in Handwerksberufen in der Landwirtschaft Die Kompetenz für die Gestaltung und Durchführung der Abschlussprüfung liegt bei den zuständigen Stellen (z.t. an die Innungen delegiert), d.h. die Vorbereitung der Prüfung in formeller und materieller Hinsicht (Ausschreibung, Terminbestimmung, Raumbeschaffung, Erstellung der Prüfungsaufgaben), Abnahme der Prüfung (Ermittlung und Bewertung der Prüfungsleistungen), Nachbereitung der Prüfung (Mitteilung der Ergebnisse, Erstellung und Aushändigung der Zeugnisse). Die Prüfung ist für den Lehrling nicht verpflichtend und gebührenfrei. Die Prüfungsordnung regelt die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Folgen bei Verstößen und die Wiederholungsprüfung ( 47

47 47 BBiG). Die Prüfungsordnung wird vom Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle unter Beachtung der Richtlinien des Hauptausschusses des Bundesinstitutes für Berufsbildung erlassen. Die Genehmigung erfolgt durch die zuständige Landesbehörde. Die Durchführung bildet die jeweilige zuständige Stelle Prüfungsausschüsse für jeden Ausbildungsberuf ( BBiG). Die Prüfungsausschüsse sind folgendermaßen zusammengesetzt: Gleiche Zahl an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeauftragten, sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule. Die Arbeitnehmermitglieder werden auf Vorschlag der Gewerkschaften oder selbständiger Arbeitnehmervereinigungen eingesetzt, der Lehrer im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde. Die mindestens drei Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für drei Jahre berufen. Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter, die Mitarbeit ist ehrenamtlich. Der Auszubildende hat einen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Prüfung bei Erfüllung in der im 43 BBiG geregelten Voraussetzungen. Diese Voraussetzungen sind: a) Erfüllung der Ausbildungszeit oder Beendigung des Lehrverhältnisses nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin. b) Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen c) Führen von Berichtsheften. d) Eintrag des Berufsausbildungsverhältnisses im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (von zuständiger Stelle z.b. IHK, HWK zu führen). Keine Zulassungsvoraussetzung ist die (erfolgreiche) Teilnahme am Berufsschulunterricht. Wenn die zuständige Stelle die Voraussetzungen für nicht erfüllt ansieht, muss der Prüfungsausschuss letztendlich entscheiden. Sonderfall: Vorzeitige Zulassung des Auszubildenden zur Prüfung nach Anhören des Ausbildenden sowie der Berufsschule, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen ( 45 BBiG). Die Prüfungsanforderungen sind Teil der für jeden Ausbildungsberuf existierenden Ausbildungsordnung (vgl. Kap. II/2.3). Laut Prüfungsordnung ist festzustellen, "ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff vertraut ist." Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: Fertigkeitsprüfung: Arbeitsproben oder Erstellen eines Prüfungsstückes Kenntnisprüfung: Wird schriftlich und/oder mündlich durchgeführt. Die Beteiligung der Berufsschule beschränkt sich auf die Mitgliedschaft von Berufsschullehrern im Prüfungsausschuss (evtl. wird eine eigene Schulabschlussprüfung durchgeführt) und meist die Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten. Es ist eine bisher nicht realisierte Forderung der BerufsschullehrerInnen, das Abschlusszeugnis der Berufsschule als Nachweis der Kenntnisse im Sinne der Abschlussprüfung anzuerkennen.

48 bestanden 85,7 % aller Auszubildenden auf Anhieb die Abschlussprüfung, weitere knapp 10% die Wiederholungsprüfungen. Ungefähr 5 von 100 Auszubildenden beenden die Ausbildung ohne Abschlusszeugnis. Inzwischen werden für verschiedene Berufe auch neue Prüfungsstrukturen erprobt, die die Trennung zwischen der Fertigungsprüfung und der Kenntnisprüfung aufheben. So wurde 1994 z.b. eine integrierte Prüfung für den Beruf des Technischen Zeichners eingeführt. Aber auch neue Inhalte werden erprobt wie beispielsweise Kenntnisse im Umweltschutz. Aktuell ist ein komplett neues Konzept in der Erprobungsphase die gestreckte Abschlussprüfung. Sie wird vor allem in den Bereichen Metalltechnik, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik und Laborberufe/Chemie erprobt. Die Zwischenprüfung wird dabei aufgewertet und als Teil 1 der Abschlussprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse fließen dann auch je nach Beruf mit bis zu 40% in das Endergebnis ein. Im Metallbereich besteht der 1.Teil beispielsweise aus einer komplexen Arbeitsaufgabe mit einem Fragenteil, Teil 2 am Ende der Ausbildung besteht aus einem Arbeitsauftrag und einem schriftlichen Prüfungsteil Meisterprüfung Zu unterscheiden sind die Meisterprüfungen in der Industrie und im Handwerk. In der Industrie werden Meisterprüfungen nach den gesetzlichen Bestimmungen des BBiG als Fortbildungsprüfungen meist von den zuständigen Stellen organisiert. Es wird nur theoretisch geprüft und keine Berechtigung zur Lehrlingsausbildung erworben. Industriemeister werden meist als Führungskräfte in der Produktion eingesetzt. Im Handwerk sind wiederum die 3 Bereiche A-Handwerke, B-Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe zu unterschieden (siehe Anhang A V/1). A-Handwerke benötigen den Meistertitel oder einen entsprechenden Abschluss (Hochschule, qualifizierter Geselle), um sich selbständig zu machen. In zulassungsfreien Handwerken sowie in handwerksähnlichen Gewerben ist dagegen der Meistertitel nur ein freiwilliges Gütesiegel. Zulassungsvoraussetzung für die Meisterprüfung im Handwerk ist entweder eine bestandene Abschlussprüfung im Prüfungshandwerk oder einem verwandten Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung oder eine Meisterprüfung in einem B-Handwerk oder ohne einschlägigen Abschluss eine mehrjährige Berufspraxis (max. 3 Jahre) in den Beruf. Der Meistertitel ist in allen 3 Bereichen geschützt, er darf nur nach entsprechender Prüfung der Handwerkskammer geführt werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung ist in Vollzeit- oder Abend-Meisterschulen, Meisterkursen der Kammern oder autodidaktisch möglich. Die Prüfung in Handwerk, Land- und Hauswirtschaft ist 4-teilig. Sie setzt sich aus einem praktischen, fachtheoretischen, wirtschaftlich-rechtlichen und einem berufs- und arbeitsbezogenen Teil zusammen. Der Meistertitel berechtigt zur Lehrlingsausbildung. Die Meisterprüfung des Handwerks ist in der HWO geregelt Fortbildungsprüfung Als Grundlage für bundeseinheitliche Fortbildungen kann die Bundesregierung Fortbildungsordnungen erlassen.

49 49 Die zuständige Stelle kann nach 56 BBiG zum Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch berufliche Fortbildung erworben wurden, Prüfungen durchführen (wie z.b. die Industriemeisterprüfung). Wenn solche Prüfungen abgehalten werden, müssen Sie ordentlich durchgeführt werden (Prüfungsausschüsse, klare Regelungen etc.). Wenn eine Fortbildungsordnung existiert, muss sich die zuständige Stelle auch daran halten Aufsicht durch die zuständigen Stellen Die zuständige Stelle überwacht "die Durchführung der Berufsausbildung und fördert sie durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden" ( 76 BBiG). Zu diesem Zwecke werden Ausbildungsberater bestellt. Qualifikationsmerkmale der Ausbildungsberater: Abgeschlossene betriebliche Berufsausbildung mit der Befähigung zum Ausbilden oder oder ein abgeschlossener Studiengang, der für die Tätigkeit als Ausbildungsberater geeignet ist eine gleichwertige Qualifikation. Aufgaben der Ausbildungsberater: a) Beratung der Ausbildungsbetriebe über - pädagogische Fragen der Ausbildung und Ausstattung von Arbeitsplätzen. b) Beratung der Lehrlinge über - Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis und Fragen aus dem Ausbildungsvertrag, - Möglichkeiten der Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit und vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. c) Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Ausbildung: - Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, - Einhaltung des Verbots der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Arbeiten, - Freistellung zum Besuch der Berufsschule und überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen, - Verpflichtung, Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, - Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und deren Anwendung, - Verpflichtung zur Bestellung und zum Einsatz der Ausbilder. d) Kontaktpflege mit den Ausbildungsbetrieben, den beruflichen Schulen, der Gewerbeaufsicht und sonstigen Stellen. Die Anzahl der AusbildungsberaterInnen einer zuständigen Stelle ist abhängig von der Größe des Kammerbezirks, der Zahl der zu betreuenden Lehrlinge oder finanziellen Möglichkeiten. Anlässe für Beratungsgespräche bzw. Kontrollbesuche des Ausbildungsberaters bzw. der Ausbildungsberaterin können sein: wiederholt schlechte Prüfungsergebnisse der Lehrlinge einer bestimmten Ausbildungsstätte, besorgniserregende Zwischenprüfungsergebnisse, Beschwerden des Lehrlings, der Eltern, des Betriebes oder der Berufsschule, neue Ausbildungsordnungen. Maßnahmen der zuständigen Stelle bei Mängeln: Ablehnung oder Löschung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages,

50 50 Auflagen zusätzlicher Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Setzen von Fristen zur Behebung von Mängeln. Bei den Handwerkskammern gibt es neben den AusbildungsberaterInnen ehrenamtlich arbeitende sogenannte Lehrlingswarte mit ähnlichem Aufgabengebiet. Zur Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Ausbildungsbetrieb und Lehrling gibt es im Bereich des Handwerks besondere Schlichtungsausschüsse Aufsicht durch die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sind dem Arbeits- und Sozialministerium unterstellt, überwachen die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, insbesondere die gesundheitliche Betreuung der Lehrlinge und Jungarbeiter ( JASchG). Die Erstuntersuchung darf frühestens 9 Monate vor Arbeitsbeginn, die Nachuntersuchung soll ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung durchgeführt werden. In Nahrungsmittelbetrieben wird zusätzlich die Einhaltung des Bundesseuchengesetzes überprüft. Sachbearbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes führen in regelmäßigen Abständen Betriebsbesichtigungen bzw. Betriebsrevisionen durch Aufsicht über die Berufsschule Berufsschulen unterstehen der staatlichen Schulaufsicht, sowie gemäß der Kulturhoheit der Aufsicht der Kultusminister der Länder. In Bayern obliegt die Schulaufsicht der staatlichen Berufsschulen den Bezirksregierungen.

51 51 5. Die berufsbildenden Schulen in Bayern In Bayern gibt es fünf verschiedene berufliche Schulen mit zahlreichen Varianten. 5.1 Berufliche Schulen, die vorrangig berufliche Qualifikationen vermitteln Berufsschulen Die Berufsschule "ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Berufsschulberechtigten besucht wird" (Art. 10, BayEUG). Formen Berufsschulen gliedern sich fachlich in Berufsfelder (z.b.: Metalltechnik, Landwirtschaft...), die wiederum in Fachklassen unterteilt werden (z.b. Kfz-Mechaniker, Gas- und Wasserinstallateure, Bauschlosser...). Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht an einem Wochentag neben der betrieblichen Ausbildung, als Blockunterricht zusammenhängend in mehreren Wochen dauernden Unterrichtsblöcken oder im Berufsgrundbildungsjahr in schulischer Form als Vollzeitunterricht erteilt. Für Behinderte und Kranke sind eigene Berufsschulen für Behinderte eingerichtet (insgesamt 49 in Bayern mit ca SchülerInnen). In ihnen wird in fast allen Berufsfeldern unter besonderer Berücksichtigung der Behinderung ausgebildet. Bildungsziele Die Berufsschule "hat die Aufgabe, die SchülerInnen in Abstimmung mit der betrieblichen Berufsausbildung oder unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Tätigkeit beruflich zu bilden und zu erziehen und die Allgemeinbildung zu fördern." (Art. 10, BayEUG) Aufnahmebedingungen "In die Berufsschule werden aufgenommen Berufsschulpflichtige und Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden (Berufsschulberechtigte). In das Berufsgrundschuljahr werden auch nicht mehr berufsschulpflichtige Personen aufgenommen. In das Berufsvorbereitungsjahr werden nur Berufsschulpflichtige aufgenommen" ( 2 BSO). Die Berufsschulpflicht beginnt am 1. August des Jahres, an dem die Volksschulpflicht endet. Sie endet in der Regel nach 3 Jahren oder mit Ablauf des Jahres, in dem der SchülerInnen 21 Jahre alt wird. Wichtige Ausnahmen: - 2 Jahre für Berufe mit 2-jähriger Ausbildungsdauer (bei gleichem Stoff), - bis 3½ Jahre für längere Ausbildungszeiten, - bei Wechsel des Ausbildungsverhältnisses beginnt die BS-Pflicht von neuem (Anrechnungsmöglichkeiten),

52 52 - Ende nach Bestehen der Prüfung eines anerkannten Ausbildungsberufes, - Ende nach einigen einjährigen Berufsfachschulen (z.b. Hauswirtschaft), - Ende mit Bestehen der 10. Jahrgangsstufe von Gymnasien, Realschulen oder Wirtschaftsschulen, - Ende nach erfolgreichem Absolvieren des BVJ für Jungarbeiter, - Ende nach besonderer Genehmigung (in Härtefällen), - Ende bei freiwilligem Eintritt in die Bundeswehr, Bundesgrenzschutz etc. Qualifikationen Die Berufsschule "verleiht nach bestandener Abschlussprüfung den Berufsschulabschluss." (Art. 10, BayEUG). Inzwischen ist es möglich, über einen Berufsabschluss bzw. über die Berufsschule auch den mittleren Bildungsabschluss zu erreichen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Über den "Qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss" (Quabi) Für den Quabi benötigt man folgende Voraussetzungen: a) den qualifizierenden Hauptschulabschluss (Quali) b) den Abschluss der Berufsausbildung mit mindestens 2,5 und c) den Nachweis mindestens befriedigender Englischkenntnisse aus einem mindestens 5- jährigen Unterricht (nachzuweisen über den Quali oder die Berufsschule). Das Zeugnis über den Quabi stellt die Hauptschule aus. Anmerkung: die früheren Möglichkeiten, den Quabi zu erwerben durch - qualifizierender Hauptschulabschluss (Quali) und qualifizierter Berufsabschluss (2,5 im Berufsabschlusszeugnis und erfolgreicher Berufsschulabschluss) oder - 2,5 im Berufsschulzeugnis und 2,5 im Berufsabschluss gelten nur noch für eine Übergangszeit und für die Bewerber, die unter diesen Bedingungen begonnen haben. 2. als mittlerer Schulabschluss der Berufsschule Voraussetzungen sind hier: - Abschlusszeugnis der Berufsschule mit 2,5 oder besser, - Abgeschlossene Berufsausbildung, - Nachweis von Englischkenntnissen (Note 3), die dem Leistungsstand eines 5-jährigen Unterricht entsprechen. Die Regelungen gelten auch entsprechend für eine mindestens 2-jährige Berufsfachschule. Entwicklung 2010/11 waren in Bayern 180 Berufsschulen mit Klassen eingerichtet. Die Schülerzahl betrug insgesamt (1980: !) Lehrer waren eingesetzt.

53 53 Tab. VI/I: Schüler an Berufsschulen nach Stellung im Beruf und nach Berufsfeld 2010/11 (aus: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Schule und Bildung in Bayern Statistische Übersichten. München 2012.) Die Berufsschulen sind regional stark gestreut. Eine Konzentration in Ballungsgebiete ist allerdings festzustellen. 2008/09 absolvierten ca BerufsschülerInnen ein Berufsgrundbildungsjahr - davon über in kooperativer Form. Lediglich im Bereich Holztechnik überwiegt noch die schulische Form Berufsfachschulen (BFS) "Die Berufsfachschule ist eine Schule mit Vollzeitunterricht, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. Der Ausbildungsgang umfasst mindestens ein Schuljahr" (Art. 12 BayEUG). Formen Bestimmte zwei- bis dreijährige Berufsfachschulen bereiten auf den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor, der auch im dualen System erlernt werden kann. Die Berufsabschlussprüfungen werden entweder schulintern oder von der zuständigen Stelle (IHK, HK) abgenommen. Eine andere Gruppe der zwei- bis dreijährigen Berufsfachschulen bereiten auf Berufe vor, die nur in schulischer Form erlernt werden können. Diese Berufsfachschulen enden mit einer staatlichen Prüfung (z.b. staatlich geprüfter...). Einige Berufsfachschulen vermitteln gesetzlich nicht näher festgelegte berufliche Qualifikationen und schließen mit einer schuleigenen Prüfung ab.

54 54 Ein Teil der Ausbildungsgänge an Berufsfachschulen bereitet auf eine anschließende Berufstätigkeit vor. Wird nach dem Besuch der Berufsfachschule noch ein Berufsausbildungsverhältnis mit einem Ausbildungsbetrieb eingegangen, so wird in der Regel die Zeit des Besuches der Berufsfachschule mit einem Jahr auf die erforderliche Ausbildungszeit der dualen Ausbildung angerechnet. Tabelle VI/2 enthält die Berufsfachschulen in Bayern geordnet nach Abschluss und Aufnahmevoraussetzungen. Tab. VI/2: Ausbildungsrichtungen der Berufsfachschulen in Bayern (in Klammern die jeweilige Ausbildungsdauer in Jahren) Aufnahmevoraussetzung Abschluss BFS, die von Haupt-/ Mittelschülern besucht werden können BFS, die zusätzliche Qualifikationen voraussetzen (z.b. mittlerer Schulabschluss, Mindestalter) Ausbildungsberuf, der auch im dualen System erlangt werden kann Berufsabschluss, der nur über eine schulische Ausbildung erreicht werden kann (staatl. Abschluss) schuleigener Abschluss Maschinenbau (3), Elektrotechnik (3), Korbflechterei (3), Schreiner (3), Holzbildhauer (3), Glas u.schmuck (3), Keramik (3), Bürokaufleute (3), Datenverarbeitungskaufleute (3), Landwirtschaft (2), Hauswirtschaft (2/3), Kinderpflege (2), Bekleidung (1/2/3), Glas (3), Hotel- u. Gaststättengewerbe (2/3), Körperbehinderte für Bürokräfte (3) Musik (2), Pflegevorschulen (2) Kosmetik (1), Schauspiel (3), Modegraphik (3), Graphik und Werbung (3/4), Hotel- und Gaststättengewerbe (1) Blinde für Bürotechnik (2/1), Arzthelfer (2), Geigenbauer und Zupfinstrumentenmacher (3½/3), Fotografie (2), Wirtschaft (1/2) für elektro- und datentechn. Assistenzberufe (2), Zytologische Assist. (2), Chemie (2), bekleidungstechn. Assist. (2), textiltechn.assist. (2), Porzellan (2/1), Innenarchitektur (3), kaufmänn. Assist. (2), techn. Assist. in der Medizin (2), Sport (3), Kurzschrift und Maschinenschreiben (2/1), Kinderpflege (2), Beschäftigungs- u. Arbeitstherapeuten (3), Diätassistent (2), Hebammen (3), Krankenpflege (3), Kinderkrankenpflege (3), Krankengymnastik (2), Logopädie (3), pharmaz.-techn. Assist. (2), Fremdsprachenberufe (2), Blinde für Musik (2) Datenverarbeitung (2) Wirtschaftsschulen stellen eine Sonderform der Berufsfachschulen dar. Ihr Besuch kann auf die Ausbildungszeit in kaufmännischen Berufen angerechnet werden. Die Wirtschaftsschule ist eine Berufsfachschule und umfasst die Jahrgangsstufen 7 mit 10, in dreistufiger Form die Jahrgangsstufen 8 mit 10. In der 4-stufigen Form können ab der Jahrgangsstufe 8 folgende Ausbildungsrichtungen eingerichtet werden: 1. Ausbildungsrichtung I, mit Schwerpunkt in den Bereichen Rechnungswesen und Betriebsorganisation, 2. Ausbildungsrichtung II, mit Schwerpunkt in den Bereichen Wirtschaftsmathematik und Naturwissenschaften. Die 3-stufige Form biete nur die Ausbildungsrichtung I an. Seit 2000 wird auch noch zusätzlich eine 2-stufige Form angeboten. In ihr können die SchülerInnen in 2 Jahren (Jahrgangsstufen 10 und 11) den Wirtschaftsschulabschluss erreichen. Diese Form ist besonders interessant für Hauptschulabsolventen mit Quali, die einen kaufmännischen Beruf anstreben oder in die Verwaltung möchten.

55 55 Bildungsziele Die Berufsfachschule dient der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung und fördert die Allgemeinbildung (Art. 12, BayEUG). Die Wirtschaftsschule vermittelt eine zwischen den Angeboten der Hauptschule und Gymnasium liegende allgemeine Bildung und eine berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung und bereitet auf eine entsprechende berufliche Tätigkeit vor. Aufnahmebedingungen Die Berufsfachschule setzt keine Berufsausbildung voraus. Zum Teil wird ein qualifizierender Hauptschulabschluss, ein mittlerer Bildungsabschluss, ein Mindestalter oder das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erwartet. Qualifikationen Die Berufsfachschulzeugnisse bestätigen einen Berufsabschluss oder auf eine Berufsausbildung anrechenbare Ausbildungszeiten. Das Abschlusszeugnis einer Wirtschaftsschule (Wirtschaftsschulabschluss) beinhaltet den mittleren Schulabschluss. (Art. 19, BayEUG). Ebenfalls den mittleren Schulabschluss kann man erwerben mit dem Abschlusszeugnis einer mindestens 2-jährigen BFS, die zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung führt, bei überdurchschnittlichen Leistungen und dem befriedigenden Nachweis von Englischkenntnissen. Entwicklung 2008/09 gab es in Bayern 436 BFS des Gesundheitswesens mit etwa SchülerInnen, 74 Wirtschaftsschulen mit ca SchülerInnen und 322 sonstige BFS mit rund SchülerInnen % der Schüler sind Mädchen (vor allem durch die BFS des Gesundheitswesens) Fachschulen (FS) Die Fachschule dient der vertieften beruflichen Fortbildung oder Umschulung und fördert die Allgemeinbildung; sie wird im Anschluss an eine Berufsausbildung und in der Regel an eine ausreichende praktische Berufstätigkeit besucht. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens ein halbes Schuljahr, bei Teilzeitunterricht einen entsprechend längeren Zeitraum. Formen Technik, Gewerbe und Gestaltung Meisterschulen, die SchülerInnen mit abgeschlossener Berufsausbildung und einschlägiger mehrjähriger Berufspraxis auf die Meisterprüfung im Handwerk oder auf die Industriemeisterprüfung vorbereiten. Mögliche Fachrichtungen: Bauhandwerker, Buchbinder, Elektroinstallateure, Friseure, Gas und Wasserinstallateure, Gold- und Silberschmiede, Holzbildhauer, Industriemeister (metallverarb. Berufe), Keramik, Konditoren, Landmaschinenmechaniker, Mode, Maschinenbauer, Photographie, Radio- und Fernsehtechniker, Schreiner, Steinmetze und Steinbildhauer, Straßenbau, Zahntechniker, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer. Technikerschulen, die Bewerber mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung sowie mindestens zweijähriger einschlägiger Berufspraxis bei Tagesschulen - mindestens einjähriger Berufspraxis bei Abendschulen - zum "staatlich geprüften Techniker" ausbilden. An Technikerschulen kann teilweise nach dem 2. oder 3. Semester die Meisterprüfung abgelegt werden. Mögliche Fachrichtungen: Bautechnik, Bekleidungstechnik, Brautechnik, Farb- und Lacktechnik, Galvanotechnik, Maschinenbautechnik, Papiertechnik, Sanitärtechnik, Steintechnik, Textiltechnik, Umweltschutztechnik. Sonstige Fachschulen z.b. für Blumenkunst (staatl.gepr.florist), Mode und Schnittechnik (interner Abschluss), Porzellan (staatl.gepr.porzellanmaler, Porzellanmodelleur). Wirtschaft Betriebswirtschaft (Fachwirt für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)) Datenverarbeitung (staatl.gepr.wirtschaftsinformatiker)

56 56 Sekretärinnen und Fremdsprachensekretärinnen (gepr. Sekretärin) technische Kaufleute (staatl.gepr.techn.getränke-, Holz- oder Textilkaufmann) Landwirtschaft Landwirtschaftsschulen mit den Abteilungen Land- und Hauswirtschaft (staatl.gepr.wirtschafter für Landbau, landwirtschaftliche Hauswirtschafterin, Wirtschafterin Garten- und Weinbau (staatl.gepr.wirtschafter für Produktionsgartenbau, Garten- und Landschaftsbau, Wirtschafter für Weinbau und Kellerwirtschaft) Milchwirtschaft und Molkereiwesen (staatl.gepr.wirtschafter für Milchwirtschaft u. Molkereiw.) höhere Landbauschulen (staatl.gepr.landwirt) Technikerschulen für Landwirtschaft (Techniker für Landbau, Hauswirtschaft und Ernährung, Gartenbau, Weinbau und Kellerwirtschaft, Milchwirtschaft und Molkereiwesen) Technikerschulen für Waldwirtschaft (staatl.gepr.forsttechniker) Gastronomie FS für das Hotel und Gaststättenwesen (staatl.gepr.betriebsökonom) Hauswirtschaft, Sozialpflege Hauswirtschaft (staatl.gepr.wirtschafterin(städt. Hauswirtschaft)) Dorfhelferinnen (staatl.gepr.dorfhelferin) Familienpflege (staatl.anerkannte Familienpflegerin) Altenpflege (staatl.anerk.altenpflegerin) Heilerziehungshilfe und -pflege (staatl.anerk.heilerziehungspflegerin, -pflegehelferin) Aufnahmebedingungen In der Regel ist zum Besuch einer Fachschule ein Berufsabschluss und mehrjährige Berufserfahrung erforderlich. Qualifikationen Die Technikerschulen dauern 2 Jahre, bei Teilzeitunterricht 4 Jahre, und schließen mit der staatlichen Technikerprüfung ab. Die Meisterschulen dauern ½ bis 2 Jahre. Sie führen zur Meisterprüfung in einem Handwerk oder zur Industriemeisterprüfung. Durch Teilnahme an besonderem Wahlunterricht kann in vielen Fachschulen die Fachschulreife erworben werden. Besondere Lehrgänge bereiten die SchülerInnen auf eine Ergänzungsprüfung vor, die die Fachhochschulreife verleiht. Entwicklung Eine Übersicht der Fachrichtungen und die Schülerzahlen liefert Tabelle VI/3. Tab. VI/3: Schülerzahlen an Fachschulen (Schuljahr 2008/09) Art der Fachschule (öffentliche und private zusammen) Schüler Technikerschulen Meisterschulen Kaufmännische Fachschule 132 Landwirtschaftsschulen Sonstige Fachschulen Zusammen (190 Schulen mit 667 Klassen, 1075 Lehrern) Fachakademien (Fak) Definition Die Fachakademien (eine bayerische Besonderheit) sind berufliche Schulen, die im Anschluss an eine berufliche Ausbildung auf den Eintritt in eine gehobene Berufslaufbahn vorbereiten. Die Ausbildung verknüpft in besonderer Weise theoretisches Wissen mit praktischem Können.

57 57 Formen Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens vier Halbjahre. - Fachakademien für Hauswirtschaft vermitteln die Befähigung, leitende Aufgaben in hauswirtschaftlichen Betrieben zu übernehmen und Auszubildende und Praktikanten anzuleiten (staatlich geprüfte/r hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in). - Fachakademien für Sozialpädagogik vermitteln die Befähigung, in Kindergärten, Horten und Heimen sowie anderen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher tätig zu sein (staatlich anerkannte/r Erzieher/in). - Fachakademien für Musik dienen der Ausbildung von Berufsmusikern auf allen Gebieten der Musik und der Ausbildung von Musiklehrern, auch für rhythmisch-musikalische Erziehung, soweit keine Ausbildung an Hochschulen für Musik vorgeschrieben oder vorausgesetzt wird. Die Ausbildung dauert in der Regel drei bis vier Jahre (staatlich geprüfte/r Musiker/in, staatlich geprüfte/r Kirchenmusiker/in, staatlich geprüfte/r Musiklehrer/in ). - Fachakademien für Fremdsprachenberufe dienen der Vorbereitung auf den Beruf des Übersetzers bzw. Übersetzers und Dolmetschers (staatlich geprüfte/r Übersetzer/in, staatlich geprüfter/r Übersetzer/in und Dolmetscher/in). - Fachakademien für Wirtschaft sollen die Befähigung vermitteln, Aufgaben in der Wirtschaft und Verwaltung in Tätigkeitsbereichen mit gehobenen Anforderungen zu übernehmen (staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in ). Außerdem bestehen Fachakademien für Augenoptik (staatl.gepr.augenoptiker/in ), Bauwesen (staatl. gepr.bauleiter/in), Medizintechnik (staatl.gepr.medizintechniker/in), Gemeindepastoral (staatl. gepr. Gemeindeassistent/in), Heilpädagogik (staatl.anerk.heilpädagoge/in), Landwirtschaft (staatl.gepr. Agrartechniker/in für Landbau, staatl.gepr.landwirtschaftliche/r Betriebsleiter/in), Holzgestaltung (staatl.gepr.form- und Raumgestalter/in (Holz)), Restauratorenausbildung (staatl.gepr. Restaurator/in für Möbel- und Holzobjekte) und Darstellende Kunst (Bühnenreife). Aufnahmebedingungen In der Regel werden eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein mittlerer Schulabschluss vorausgesetzt. "Der mittlere Schulabschluss kann unter Umständen mit einer Rechtsverordnung durch eine der Ausbildungsrichtung entsprechende Meister- oder staatliche Technikerprüfung ersetzt werden. Das zuständige Staatsministerium kann durch Rechtsverordnungen bestimmen, dass an Fachakademien künstlerischer Ausbildungsrichtung neben dem mittleren Schulabschluss oder an dessen Stelle der Nachweis einer entsprechenden Begabung im jeweiligen Fachgebiet treten, der durch Bestehen einer Eignungsprüfung zu erbringen ist. Eine Eignungsprüfung ist auch in den Ausbildungsrichtungen Publizistik und Sport zulässig." (Art. 17, BayEUG) Qualifikationen Neben einem beruflichen Abschluss können die SchülerInnen auch Zugangsberechtigungen für weiterführende Bildungsstätten erreichen." Durch eine staatliche Ergänzungsprüfung zur Abschlussprüfung kann die Berechtigung zum Studium an einer Fachhochschule einschlägiger Fachrichtung erworben werden. Bei sehr guten Noten (Durchschnitt besser 1,5) in der Abschlussund Ergänzungsprüfung wird die fachgebundene Hochschulreife verliehen." (Schulreport 1981/Heft 1) Entwicklung Die zur Zeit 87 Fachakademien in Bayern wurden 2010/11 von Studierenden besucht. Folgende Tabelle VI/4 gibt einen detaillierten Überblick.

58 58 Tab. VI/4 : Ausbildungsrichtungen und Schülerzahlen an Fachakademien (2010/11) 5.2 Berufliche Schulen, die vorrangig Berechtigungen vermitteln Mit den berechtigungsvermittelnden Schulen wird in Bayern die Möglichkeit geschaffen, auch mit beruflichem Abschluss Qualifikationen für einen Hochschulgang zu erwerben. Entsprechend der Trennung in Fachhochschulen und wissenschaftliche Hochschulen gab es ursprünglich zwei verschiedene Schultypen, die die Berechtigungen vermitteln: die Fachoberschule sowie die Berufsoberschule. Die Lücke, die vor allem im allgemeinbildenden Bereich vorhanden ist, sollte durch eine Zwischenstufe die Berufsaufbauschule geschlossen werden. Dieser Schultyp diente auch dazu, formal die mittlere Reife zu erwerben. Nachdem allerdings der mittlere Schulabschluss auf immer mehr verschiedenen Wegen zu erwerben ist (durch den Quabi, direkt durch den Berufsabschluss, über Meister- und Technikerschulen etc.) reduzierte sich die Aufgabe der BAS allerdings stärker auf das Füllen der allgemeinbildenden Lücken. Schulversuch Dreistufige Berufsoberschulen Von 1990 bis 1997 lief ein Schulversuch, in dem die verschiedenen Schultypen in einer geschlossenen beruflichen Oberstufe zusammenzufassen, die sogenannte dreistufige BOS. Hier wurde ein dreijähriger, in sich geschlossener Bildungsgang erprobt, der Hauptschulabsolventen mit Quabi zur Hochschulreife führt - nach 2 Jahren zur Fachhochschulreife, nach 3 Jahren zur fachgebundenen Hochschulreife, mit Ergänzungsprüfung zur allgemeinen Hochschulreife. Wenn die notwendige schulische und berufliche Vorbildung vorlagen, konnten die Schüler auch unmittelbar in die Stufe II oder die Stufe III übernommen werden. Der Versuch ist inzwischen abgeschlossen und führte 1997 zu einer Neuordnung von Fachoberschule und Berufsoberschule. Danach bleibt es bei der formalen Trennung von FOS und BOS, allerdings ist nicht mehr der erwünschte Abschluss, sondern die Zugangsberechtigung Kriterium für die Schulwahl. Die FOS ist nunmehr für SchülerInnen mit mittlerer Reife ohne Berufsabschluss oder Berufserfahrung gedacht. Die vormals einstufige FOS entfällt somit der fachpraktische Unterricht an der FOS nimmt an Bedeutung zu. Die BOS ist für SchülerInnen mit mittlerer Reife und Berufsabschluss oder Berufserfahrung. Sie müssen nun nicht mehr von vornherein zwischen erwünschter Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife wählen, sondern können beide Qualifikationen an der BOS erwerben. Hauptschüler, die noch keine mittlere Reife besitzen, können diese in einer Vorstufe der BOS erwerben. Denjenigen, die die mittlere Reife über die Berufsausbildung erworben haben, wird diese Vorstufe dringend empfohlen, um sie in den Grundlagenfächern fit zu machen.

59 Berufsaufbauschule (BAS) Die BAS war als Brücke zwischen der beruflichen Erstausbildung und weiterführenden schulischen Bildungsgängen eingeführt worden. Sie diente dazu, den mittleren Schulabschluss für weiterführende schulische Ausbildungen zu erwerben und Defizite in den allgemeinbildenden Fächern auszugleichen. Inzwischen wurde die BAS durch die Vorstufe der BOS ersetzt Fachoberschule (FOS) Formen Die Fachoberschule wird seit der Umstrukturierung 1997 nur noch in zweijähriger Vollzeitform (Jahrgangsstufen 11 und 12) für Bewerber ohne Berufsausbildung oder ohne berufliche Vorkenntnisse geführt. Der Unterricht vermittelt allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung. Fachoberschulen werden in fünf Ausbildungsrichtungen geführt: - Technik - Agrarwissenschaft - Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege - Sozialwesen - Gestaltung Die fachpraktische Ausbildung umfasst etwa die Hälfte der Unterrichtszeit in der Jahrgangsstufe 11 und wird in der Regel in Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung sowie des Sozial- und Gesundheitswesens durchgeführt. Sie ist dem Wesen nach eine in die Betriebe verlagerte schulische Maßnahme. In den Bereichen Technik und Gestaltung findet die Fachpraxis zum Teil auch in Schulwerkstätten statt. Bildungsziele Ziel der Fachoberschule ist es, SchülerInnen mit einem mittleren Schulabschluss in zwei Schuljahren zur Fachhochschulreife zu führen. Sie wurde 1970 errichtet, um eine neue Eingangsstufe für die in Fachhochschulen umgewandelten Ingenieurschulen und Höheren Fachschulen zu schaffen. Aufnahmebedingungen Aufnahmebedingung ist der mittlere Schulabschluss. In der Fachrichtung Gestaltung werden zusätzlich Aufnahmeprüfungen gefordert. Qualifikation Die Fachoberschule verleiht nach bestandener Abschlussprüfung die Fachhochschulreife. Mit Beginn des Schuljahres 2004/05 wurde zunächst auf 5 Jahre befristet der Schulversuch FOS 13 eingerichtet. Bewerber können dort in einem weiteren Jahr die fachgebundene Hochschulreife und mit einer weiteren Fremdsprache sogar die allgemeine Hochschulreife erwerben. Dieser Schulversuch wurde verlängert. Entwicklung Die 87 Fachoberschulen in Bayern werden 2008/09 von ca Schülern besucht: Tab. VI/5: Anzahl der Schüler und Schulen an Fachoberschulen in Bayern (2008/09) Ausbildungsrichtung Zahl der Zahl der Zahl der Schulen/Klassen Lehrer Schüler Technik Agrarwirtschaft 386 Wirtschaft, Verwaltung, Rechtspflege Sozialwesen Gestaltung Zusammen 87/

60 Berufsoberschule (BOS) Formen Die Berufsoberschule ist eine Vollzeitschule und umfasst mindestens 2 Schuljahre. Nach einem Schuljahr kann die Fachhochschulreife, nach 2 Jahren die fachgebundene Hochschulreife erworben werden. Für Hauptschüler, die die mittlere Reife über den beruflichen Bildungsweg erworben haben, wird empfohlen, eine einjährige Vorstufe zu besuchen. Dort sollen sie in den Grundlagenfächern wettbewerbsfähig mit Realschul- und Wirtschaftsschulabsolventen bzw. mit Gymnasiasten gemacht werden. Diese Vorstufe existiert bereits seit 1994 und hat sich bewährt. Nach der Abschaffung der BAS dient die Vorstufe auch dazu, den mittleren Schulabschluss zu erlangen. Es können folgende Ausbildungsrichtungen eingerichtet werden: 1. Technik, 2. Agrarwirtschaft, 3. Wirtschaft, 4. Sozialwesen. Bildungsziele "Die Berufsoberschule vermittelt eine allgemeine und fachtheoretische Bildung." (Art. 16, BayEUG) In der Fachtheorie wird an die erworbene Berufsausbildung angeknüpft. Aufnahmebedingungen "Sie baut auf einer der jeweiligen Ausbildungsrichtung entsprechenden abgeschlossenen Berufsausbildung und einem mittleren Schulabschluss auf." (Art. 16, BayEUG). Dabei gibt es keine Notenbeschränkungen mehr wie bisher. Einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist auch eine mindestens 5-jährige Berufstätigkeit gleichgesellt. Qualifikationen Sie verleiht nach bestandener Abschlussprüfung im ersten Jahr die Fachhochschulreife, im 2. Jahr die fachgebundene Hochschulreife. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zu einem einschlägigen Hochschulstudium. Durch eine Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache kann die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Dann kann ein beliebiges Studienfach gewählt werden. Entwicklung 1980 wurden in den 21 Berufsoberschulen SchülerInnen (1989 in 23 Schulen: 4569) unterrichtet, 1500 in der Fachrichtung Technik, 900 im Wirtschaftsbereich, 450 SchülerInnen beschäftigten sich mit Hauswirtschaft und Sozialpflege und 50 waren in der Fachrichtung Landwirtschaft. Die Anzahl der BOS sowie die Standortverteilung hat sich allerdings durch die Neuordnung (Erwerb der Fachhochschulreife durch Berufstätige in der BOS) stark geändert. Den heutigen Stand gibt Tab. VI/6 wieder. Tab. VI/6: Anzahl der Schulen und Schüler an Berufsoberschulen in Bayern (2008/09) Ausbildungsrichtung Zahl der Zahl der Zahl der Schulen/Klassen Lehrer Schüler Technik Agrarwirtschaft 100 Wirtschaft Sozialwesen Zusammen 58 /

61 61 6. Fachdidaktische Grundlagen der Unterrichtsplanung 6.1 Prinzipien Methodik: Wie sollen diese Inhalte vermittelt werden? Handlungsorientierter Unterricht 10 Handlungsorientierter Unterricht wird als eine wichtige methodische Lösung für aktuelle Probleme besonders im Arbeitslehreunterricht betrachtet. Handlungsorientierter Unterricht ist ein ganzheitlicher und schüleraktiver Unterricht, in dem die zwischen dem Lehrer/der Lehrerin und den SchülerInnen vereinbarten Handlungsprodukte die Gestaltung des Unterrichtsprozesses leiten, so dass Kopf- und Handarbeit der SchülerInnen in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander gebracht werden können. 11 Begründung Aufgrund der Erfahrungen der LehrerInnen aus der eigenen Schulzeit (Prägung durch Vorbilder), der Machtstruktur im Unterricht (LehrerIn in der Führungsrolle), tradierter neuhumanistisch begründeter Werte in den Lehrplänen und in der Schulorganisation erscheint kopflastiger, d.h. durch Worte und Begriffe gekennzeichneter Unterricht als Regelfall. Die einseitige mentale Belastung der SchülerInnen führt zu Ermüdungserscheinungen (Konzentrationsabfall), zu Langeweile, dann zu Unterforderung und schließlich Kompensationshandlungen, die oft als Unterrichtsstörungen aufgefasst werden. Schläfrige SchülerInnen und Unterrichtsstörungen bedingen wiederum erhöhte Lehreraktivität, so dass der Unterricht von Lehrerhektik und Schülerträgheit gekennzeichnet ist. Abhilfe kann eine Arbeitsform leisten, die die einseitige mentale Belastung der SchülerInnen mildert. Entsprechend der Leistungsfähigkeit des Menschen soll der Unterricht SchülerInnen emotional, mental und physisch zeitlich wechselnd belasten. Eine eng geführte Klasse lässt dem einzelnen wenig Handlungs- und Entscheidungsfreiraum, so dass die SchülerInnen folgerichtig auch die Verantwortung für den Unterricht und den Lernerfolg subjektiv eher als Leistung des Lehrers empfinden. Schüler sollten eine Chance erhalten, selbst Verantwortung für ihr Lernen zu übernehmen. Im modernen Leben und besonders in der Berufs- und Wirtschaftswelt etabliert sich Anspruchs- und Konsumdenken, Bedürfnisse können zunehmend durch Technik und Wohlstand bequem passiv befriedigt werden (z.b. Video, Computer), so dass Eigeninitiative und Selbstverantwortlichkeit oberflächlich betrachtet nicht mehr lohnend erscheinen. Eine weitere Ursache der Passivität mancher Jugendlicher liegt in der komplexen, oft unüberschaubaren Umwelt, die Erfolg versprechendes Handeln erschwert. Da werden z.b. 10 nach Werner Jank, Meyer, Hilbert: Didaktische Modelle. Cornelson Scriptor, Berlin 1994, S. 337 ff 11 Jank, Hilbert, 1994, S. 354

62 62 unverstandene Computer gestreichelt oder getreten, um gewünschte Ausgaben zu erhalten, leider meist ohne Erfolg. Demzufolge müssen in der Schule Handlungsräume mit angemessenen Aufgaben geschaffen werden, wo SchülerInnen ihre Fähigkeiten erproben und vervollkommnen können. Handelndes und problemlösendes Lernen sind besonders effektiv, die Lerninhalte werden leichter behalten. Denken geht aus dem Tun hervor und wirkt als Handlungsregulation auf dieses zurück. 12 Aebli beschreibt in Denken: Das Ordnen des Tuns 13 die Verknüpfung von Denken und Handeln, wie aus dem konkreten Handeln abstrakte Begriffe abgeleitet werden, sich kognitive (Denk-)Strukturen bilden und daraus wieder Handlungsschemata entstehen. Piagets operative Didaktik deklariert Erkenntnis als individuelle operative Konstruktion, d. h. Handeln liefert die Anschauungen, aus der sich der Mensch ein strukturiertes Bild der Welt konstruiert. Lernen beruht danach auf kognitiven Strukturen und wird durch kognitive Konzepte des Individuums repräsentiert. Der Lernprozess wird als permanente Anpassungsleistung interpretiert, bei der erworbene Konzepte an veränderte Gegebenheiten angepasst werden, damit ein dynamisches Gleichgewicht entsteht. Merkmale Ganzheitlicher Aspekt Der Schüler soll als Ganzes, mit seinen Gefühlen, seinen Händen und mit seinem Kopf dabei sein. Die Lerninhalte umfassen als Ganzes die Problemstellung, nicht spezifische, fachsystematisierte Inhalte. Schüleraktivität Die Schüler sollen möglichst viel selbst tun und damit auch Handeln lernen. Die Selbsttätigkeit nimmt mit dem Lernerfolg zu, die Lehreraktivität nimmt entsprechend ab. Handlungsprodukte Handlungsprodukte sind die veröffentlichungsfähigen materiellen und geistigen Ergebnisse der Unterrichtsarbeit 14, z.b. ein Rollenspiel, Spickzettel, Leserbrief, Experiment, Schülerbuch, Elternabend oder Klassenausflug. Subjektive Schülerinteressen Die Handlungen sollen möglichst von subjektiven Interessen der Schüler ausgehen. Schüler lernen zunächst ihre inhaltlichen, personalen und sozialen Interessen zu erkennen, zu artikulieren und öffentlich zu behaupten. 12 vgl. Gudjons, H.: Handlungsorientiert lehren und lernen. Bad Heibrunn vgl. Aebli, H.: Denken: Das Ordnen des Tuns, Band I: Kognitive Aspekte der Handlungstheorie. Stuttgart Band II: Denkprozesse, Stuttgart Jank, Hilbert, 1994, S. 356

63 63 Schüler gestalten den Unterricht Die Schüler sind von Anfang an an der Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts beteiligt. Der Lehrer wechselt allmählich von seiner dominierenden, führenden Rolle mit wachsenden Lernfortschritten in eine beratende Rolle. Öffnung der Schule Innerhalb der Schule werden individuelle Lernwege, fächerübergreifende Bezüge und Zusammenarbeit mit anderen Lehrkräften gepflegt. Kontakte nach außen (Betriebe, Institutionen, Arbeitsämter usw.) erweitern den Handlungsraum. Verbindung von Hand- und Kopfarbeit Auf einen Blick sind im Folgenden die allgemein gültigen und fachübergreifend anerkannten Unterrichtsprinzipien aufgelistet, die sich zum Teil mit dem vorher dargestellten Ansatz des handlungsorientierten Unterrichts decken, diesen aber auch erweitern: Motivierung Zielgruppenorientierung Handlungsorientierung/Aktivierung Veranschaulichung Differenzierung Erfolgssicherung/Wiederholung Ganzheitlichkeit Strukturierung Zielorientierung bzw. Kompetenzorientierung Exemplarisches Lernen & Problemorientierung 6.2 Unterrichtsplanung Gestaltung von Unterrichtseinheiten Wenn die Frage Was soll unterrichtet werden? beantwortet ist, folgen Überlegungen der Lernorganisation. In diesem Abschnitt werden z.b. die Schritte oder Phasen einer Unterrichtseinheit entworfen, Methoden oder Unterrichtsverfahren gewählt und Lernzielkontrollen vorgesehen. Allgemein sollen mit der methodischen Planung die gewählten Feinlernziele möglichst sicher erreicht werden. Abhängig vom Inhalt, den Methoden und dem Können des Lehrers bzw. der Lehrerin und der SchülerIn wird der Unterricht mehr oder weniger detailliert festgelegt. Bei den vielfältigen hier anfallenden Entscheidungen helfen wissenschaftliche Erkenntnisse aus - der Lernpsychologie über Wahrnehmung, Gedächtnis, Behalten und Lernen, - der Entwicklungspsychologie über Grundlagen und Phasen der typischen Entwicklung und die typische Entwicklung einzelner Personenmerkmale, - der pädagogischen Soziologie über Sozialkontakte, Sozialbeziehungen und Sozialgebilde

64 64 und Informationen über Kenntnisse und Fähigkeiten der SchülerIn und des Lehrenden, der Lernumgebung und verfügbare Lehr- und Lernmittel. In Arbeitslehre sind darüber hinaus Kooperationsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Schule zu berücksichtigen. Artikulation Die Unterrichtsgliederung hat wesentlichen Einfluss auf den Lernerfolg. Deshalb haben schon sehr früh Pädagogen Artikulationsschemata entwickelt, z.b.: Rein: Vorbereitung - Darbietung - Verknüpfung - Zusammenfassung - Anwendung, Huxley: Observation - Generalproposition - Deduktion - Verifikation, Huber: Erschließung - Besinnung - Bewältigung, Roth, Corell, Klafki, Tausch u. v. m.. 15 Eine problemorientierte Unterrichtseinheit kann wie folgt logisch aufbauend gegliedert werden: Hinführung (Motivation, Anknüpfung an Bekanntem, Überblick) Zielangabe (Ausgangsproblem, Themenstellung) 1. Teilziel (Problemlösungsschritt 1) Teilzielkontrolle 2. Teilziel (Problemlösungsschritt 2) Teilzielkontrolle... Verknüpfung der Teillösungen zur Gesamtlösung (Zusammenfassung, Vertiefung) Gesamterfolgskontrolle Anwendung und Transfer der Ergebnisse Schluss (Ausblick, Resümee) Methoden Der charakteristische Unterschied zwischen den genannten Hauptformen besteht nicht in ihrem jeweiligen Maße möglicher Schüleraktivität (denn diese lässt sich in allen Formen anregen), sondern vielmehr in dem verschiedenen Maß an Selbständigkeit, welches dem Schüler bzw. der Schülerin gewährt wird. Die Auswahlkriterien sind: die gewählte Unterrichtsart, die Erfordernisse der Lernziele, die Berücksichtigung der einzelnen Phasen des Unterrichtes (Hinführung, Lernzielkontrolle..), die Verfügbarkeit von Unterrichtsmitteln (ausreichend Arbeitsmaterial, Werkplätze) und 15 vgl. Göttler, J.: System der Pädagogik. Kösel Verlag, München 12. Aufl Huber, F.: Allgemeine Unterrichtslehre. Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn, 8. erw. Aufl.1963 Bach, H.: Die Unterrichtsvorbereitung. A.W. Zichfeldt, Hannover, 3. Aufl Roth, H.: Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens. 9. Aufl., Schroedel, Hannover 19

65 65 die Individuallage der Klasse (Leistungsfähigkeit, Gruppenarbeit geübt..). Die Unterrichtsform muss auf die gewählte Unterrichtsart abgestimmt sein. So werden z.b. bei einem differenzierenden oder individualisierenden Vorgehen im Allgemeinen die Formen des Führens oder Anleitens angebracht sein 16. Im Lehrplan sind vielerorts bereits Hinweise auf geeignete oder vorgeschriebene Verfahren zu finden. Darbietender Unterricht Der Lehrer steht im Vordergrund, die Schüler empfangen, beobachten, hören zu, z.b. Vortrag, Vorführung, Demonstration, Film- oder Tonaufnahmen... Die Darbietung muss Lernprozesse organisieren. Vortragen Ein höchstens fünf Minuten langer Vortrag soll zunächst motivieren, also eine Lernlücke eröffnen, und ein Ausgangsproblem aufwerfen. Durch knappe, klare Sätze werden die SchülerInnen über die Sachlage informiert und anschließend die Informationen im Sinne der Lerninhalte interpretiert, erklärt oder nachvollzogen (Operieren). Schließlich folgen am Ende Kontrollfragen oder Beispiele, mit denen der Hörer sein Verständnis prüfen kann. Der Vortrag soll mit vorbildlicher, prägnanter und modulierter Sprache, unterstützt durch die Gliederung, Gestik und Mimik, Charisma und etwas Esoterik, die Aufmerksamkeit fesseln und Lernaktivitäten anstoßen. Nicht immer und jedem gelingt dies, was ein alter Schülervers bezeugt: Wenn alle schlafen, einer spricht, so nennt man dieses Unterricht. Vorzeigen Beim Vorzeigen (Folien, Lehrbuch) wird der optische Informationskanal genutzt. Wahrnehmung und Vorstellung liegen nahe beieinander. Die Aufmerksamkeit wird durch Zeigen, durch Vorgaben (z.b. von außen nach innen betrachten) oder durch Aufgaben (z.b. worin unterscheiden sich die beiden Bilder?) gelenkt. Vorführen Beim Vorführen werden Abläufe optisch veranschaulicht. Die Schüler können die Informationsflut nur durch Beobachtungsaufträge bewältigen. Eine Filmvorführung ohne Beobachtungsauftrag ist meist für den Unterricht wertlos. Vormachen Die uralte erfolgreiche Lernfolge Vormachen-Nachmachen-Üben sollte zu folgender Organisationskette erweitert werden: Aufgabenstellung - Gliederung in Einzelschritte - Vormachen - Nachmachen - Prüfen und Werten des Ergebnisses. Der Lehrer muss beim Vormachen die Handlungen sicher beherrschen. 16 s. Bach 1963

66 66 Entwickelnder Unterricht Der Lehrer steuert laufend die geplante Schüleraktivität, z.b. Unterrichtsgespräch, impulsgesteuerter Unterricht, Diskussion, Wettbewerb, Spiel, Hausaufgaben. Frage Die Lehrfrage zeigt zunächst eine Lernlücke auf, die den Schwierigkeitsgrad kennzeichnet. Sie enthält Informationen als Grundlage der Antwort und eine Richtung, in der die Antwort erwartet wird. Am geeignetsten erscheinen schlussfolgernde Fragen, wie Was folgt daraus? u. ä.. Impuls Lernimpulse liefern lediglich Lernanstöße. Sie enthalten im Vergleich mit der Frage nur Informationen und Richtung. Die geringere Organisationsdichte führt zu selbständigerem Denken und Handeln der Schüler aber auch zu größeren Streuungen. Gespräch / Diskussion Zunächst wird eine Gesprächsspannung durch eine Informationsfrage (Informationsgespräch) oder eine überspitzte Behauptung (Streitgespräch)erzeugt. Anschließend berichten oder argumentieren die Schüler während des Gesprächsverlaufs. Schließlich fasst der Lehrer, bzw. der Diskussionsleiter das Ergebnis zusammen (Gesprächsertrag).

67 67 7. Fachspezifische Methoden zur beruflichen Orientierung 7.1 Das Rollenspiel Definition: Das Rollenspiel ist ein Verfahren, das in simulierter Form Situationen aus dem Alltäglichen oder Fiktiven darstellt, die entweder aus dem Erfahrungsbereich der Beteiligten stammen oder für sie erfahrungsvorbereitend sind, somit die Interaktionsfähigkeit der Beteiligten anspricht bzw. fördern soll 17. Gerade die vorberuflichen und beruflichen Themen des Arbeitslehreunterrichts bieten dem Rollenspiel ein geeignetes Einsatzfeld (z.b. Verhalten während des Betriebspraktikums; Rollenverteilung von Mann und Frau im Betrieb; welchen Beruf soll ich ergreifen (Berufswahl)?). So unterscheidet man hier nach dem spontanen und dem angeleiteten Rollenspiel. Im spontanen Rollenspiel werden Konfliktsituationen der Beteiligten aufgegriffen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrem Umfeld stehen, wie z.b. Familiensituation, Freundeskreis, Schulprobleme usw.. Da diese Situation den Beteiligten bekannt und vertraut ist, kommt es beim spontanen Rollenspiel außer einer kurzen Einstimmung zu keiner größeren Vorbereitung. Vorgegeben ist nur die Situation, während der Ablauf und die einzelnen Rollen flexibel gehandhabt werden können. Beim angeleiteten Rollenspiel steht das Erarbeiten und Lösen von Situationen im Vordergrund, die nicht aus dem Alltagserleben der Beteiligten stammen, sondern im Vorgriff auf zukünftige Situationen thematisiert werden. Diese, dem Spieler bisher nicht geläufigen Rollen, können je nach Unterrichtsfach und Lernziel: aus anderen gesellschaftlichen Bereichen genommen werden, der Geschichte entstammen, aus dem eigenen Bereich sein, aber mit fiktiven Verhaltensweisen, die Zukunft betreffen. Bei dieser Darstellung ist zu beachten, dass die einzelnen Abgrenzungen und Übergänge nicht immer eindeutig, sondern fließend sein können 18. Im Wesentlichen geht es hier nicht um die Vermittlung von Faktenwissen, sondern die Schüler sollen: Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse anderer gewinnen, die Fähigkeit erhalten, unterschiedliche Sprechstrategien situationsgerecht einzusetzen, die Fähigkeit erlangen, übernommene Normen bei veränderten Situationen infrage stellen zu können, Bereitschaft zeigen, divergierende Erwartungen und Bedürfnisse zu tolerieren und Handlungsfähigkeiten und soziale Komponenten stärken und erweitern (z.b. ihr Verhalten in Konfliktsituationen). 17 Behrens, G.: Rollenspiel; In: Arbeiten und Lernen, Heft 10-10a, Juli/August 1980, Friedrich Verlag, Seelze, S Kolb, G. (Hrsg.): Methoden der Arbeits-, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre, Farber-Hense: Das Rollenspiel, S , O. Maier Verlag, Ravensburg, 1978.

68 68 Hieraus lassen sich folgende Lernziele ableiten: Der Schüler bzw. die Schülerin erkennt seinen/ihren eigenen Informationsstand, erkennt den Informationsstand seiner Kommunikationspartner, erkennt seinen/ihren eigenen Standpunkt, setzt sich kritisch mit seiner/ihrer später zu erwartenden Rolle auseinander, gewinnt Abstand zu seinem/ihrem eigenen Rollenverhalten, entwickelt Problemlösungsverhalten und erfährt die Veränderbarkeit von angeblich festgelegten Fakten. Aus diesen Zielen kann man ableiten, dass es einerseits darum geht, den Schüler mit seiner eigenen Verhaltensweise zu konfrontieren, andererseits ihm mögliche Verhaltensweisen seiner Kommunikationspartner zu präsentieren, mit denen er sich auseinandersetzen muss. Konflikte, die aus diesem Interaktionsprozess entstehen, machen es möglich, z.b. durch Aufzeigen von Handlungsvarianten, dem Schüler ein Instrument an die Hand zu geben, das es ihm ermöglicht, mit diesen Situationen umzugehen bzw. sie zu verändern Anwendungen Rollenspiele sind im Lehrplan verpflichtend vorgeschrieben für LZ 8.3.3, LZ und M : Vorstellungsgespräch. Der Einsatz des Rollenspiels im Arbeitslehreunterricht Vorbereitung Die Problemstellung bzw. die Ausgangssituation wird erarbeitet und die Ziele des Rollenspiels festgelegt. Je nach Lernprozess und Lerngruppe können engere oder weiterreichende Situationen und Rollen vorgegeben werden. In Arbeitsgruppen, die identisch mit den Spielgruppen sein können, werden die Situationsdefinition, die Rollencharakteristika und eventuell Argumentationen vorbereitet. Die Rollenverteilung kann im Plenum oder in den Kleingruppen selbständig geschehen. Die ganze Lerngruppe, die Zuschauer oder spezifische Beobachter erarbeiten Beobachtungskriterien bzw. Leitfragen, die sich auf die Problemstellung beziehen. Durchführung Ausgehend von den erarbeiteten Kriterien oder den Vorgaben wird das Rollenspiel dargestellt. Nach dieser ersten Spielszene kann es zu einer weiteren Darstellung mit anderen Mitspielern, aufgrund einer Diskussion aber auch zur Veränderung des Ablaufs kommen. Auswertung Für eine Auswertung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: 1 Nach jeder kurzen Spielszene kann eine Auswertung stattfinden, Vorschläge der Zuschauer und Spieler können sofort in der nächsten Spielszene aufgenommen werden, wobei primär die emotional-soziale Komponente der Rolle in den Vordergrund rückt. Diskussions- und Auswertungsgrundlage können sein: Aus der Sicht der Spieler: Wie habe ich mich erlebt? Ist mir die Rolle leicht gefallen? Wie habe ich meinen Interaktionspartner erlebt? Aus der Sicht der Beobachter: 19 Behrens, G.: Rollenspiel; In: Arbeiten und Lernen, Heft 10-10a, Juli/August 1980, Friedrich Verlag, Seelze, S

69 69 Wie habe ich die einzelnen Spieler erlebt? Wie hat die Situation auf mich gewirkt? Wie wurde aufeinander eingegangen? Was hätte ich anders gemacht? Diese Form wird angebracht sein, wenn die Anleitung nur als Einstieg gedacht ist, der weitere Verlauf des Rollenspiels aber offen bleiben soll. 2 Die Auswertung kann nach einer abgeschlossenen Spieleinheit nach den vorher erarbeiteten oder vorgegebenen Beobachtungskriterien stattfinden. Spezifische Rollencharaktere, Abhängigkeiten und Determinanten der Interaktion können herausgearbeitet werden. Beim Einsatz des Rollenspiels in der Klasse sollten vom Lehrer folgende Kriterien beachtet werden: Es darf nicht inhaltlich überladen sein; die einzelnen Spielszenen dürfen nicht zu lange dauern; beim erstmaligen Einsatz sollten kleinere Spieleinheiten eingebracht werden und es sollten nicht zu viele SchülerInnen in einer Szene mitspielen 20. Literatur zum Rollenspiel Kolb, G. Hrsg.) Klaus Farber, Friedrich W.Hense: Methoden der Arbeits-, Wirtschafts- u. Gesellschaftslehre, O.Maier-Verlag,Ravensburg, 1.Auflage,1978. Coburn-Staege, U.:Lernen durch Rollenspiel, Theorie u. Praxis für die Schule, Fischer-Verlag, Frankfurt/M., Hoppe, M.: Planspiel; In: Arbeiten und Lernen, Heft 10-10a, Juli/August 1980, Friedrich Verlag, Seelze, S. 57.

70 Die Zukunftswerkstatt 21 Die Zukunftsforscher und Friedenskämpfer Robert G. Jungk und sein Mitarbeiter Norbert Müllert entwickelten in den 60iger Jahren die Methode (hier Unterrichtsverfahren) der Zukunftswerkstatt. Die Ansätze der amerikanischen und europäischen Studentenbewegungen wurden von Bürgerinitiativen aufgegriffen, um konstruktive Lösungen für soziale und ökologische Probleme zu liefern. Die Zukunftswerkstatt wurde 1997 im bayerischen Hauptschullehrplan erstmalig erwähnt. Merkmale Nach Apel (1996) handelt es sich bei Zukunftswerkstätten um Zusammenkünfte von Bürgerinnen und Bürgern bzw. Betroffenen, die mit Hilfe kreativer, moderierter Workshoptechniken gemeinsam versuchen, Strategien zur Lösung eines Problems im Sinne einer besseren Zukunft zu erarbeiten. Dies geschieht gedanklich, verbal und handwerklich. Zukunftswerkstätten bestehen aus mindestens 3 Phasen: Die Kritikphase, in der bestehende Missstände aufgedeckt werden, der Utopie- bzw. Fantasiephase, in der ideale zukünftige Zustände kreativ entwickelt werden und der Realisierungsphase, in der Umsetzungsstrategien der Utopien entwickelt werden 22. Anwendungen Die Zukunftswerkstatt ist im Lehrplan verpflichtend vorgeschrieben für LZ M Berufswegplanung und M Reflexion des eigenen schulischen Leistungsvermögen. Ziele In Zukunftswerkstätten sollen Menschen alternative Zukunftsvisionen und Strategien zur Realisierung entwickeln. Auf diese Weise soll Zukunft als offen und gestaltbar erlebt werden und nicht als schicksalhafte Fortschreibung gegenwärtig gefährdender Entwicklungen 23 Im Hauptschullehrplan ist eine Zukunftswerkstatt im Rahmen der Berufs- und Lebensplanung in M- Klassen (M8) vorgesehen. In Haupt- und Förderschulen bieten sich darüber hinaus viel komplexe Themenbereiche an, die mit Zukunftswerkstätten thematisiert werden können, z. B.: Arbeits- und Berufswelt, z. B. Arbeiten im Jahr 2040 (Automatisierung, Globalisierung) Soziale Gesellschaft, z. B. Leben im Alter und bei Krankheit (Dienstleistungen, Finanzierung) Umwelt, z. B. Energieversorgung, Elektrosmog, Abfallentsorgung Durchführung 24 Das Strukturmodell einer Zukunftswerkstatt kann nach Weinbrenner/Häcker 25 in fünf Abschnitte gegliedert werden: 21 vgl. Kathrin Pfeufer: Das Unterrichtsverfahren der Zukunftswerkstatt. Zulassungsarbeit an der TU- München, Lehrstuhl für Ergonomie, vgl. Weber, Birgit: Zukunftswerkstatt. In: Schweizer, G., Selzer, H.M. Hrsg.: Methodenkompetenz lehren und lernen. Röll, Dettelbach 2001, S Weber, Birgit: Zukunftswerkstatt. In: Schweizer, G., Selzer, H.M. Hrsg.: Methodenkompetenz lehren und lernen. Röll, Dettelbach 2001, S vgl. Dörfler, Gmelch 2005, S Peter Weinbrenner, Häcker, W.: Theorie und Praxis von Zukunftswerkstätten. In: Olaf-Axel Burow, Neumann-Schönwetter, M.N. (Hrsg.): Zukunftswerkstatt in Schule und Unterricht. Bergmann+Helbig, Hamburg, 1997, S. 26ff

71 71 Vorbereitungsphase In der Vorbereitungsphase wird das Thema festgelegt. Es soll alle Beteiligten betreffen, als lösungsbedürftig und auch als grundsätzlich lösbar angesehen werden. Als Raumausstattung werden ein Sitzkreis, Tafeln, Stellwände, Platz zum Aufhängen von Plakaten und evtl. Rückzugsmöglichkeiten zur Entspannung bereitgestellt. Ideal wären z. B. die Räumlichkeiten in einem Schullandheim. Als Arbeitsmaterial benötigt man Schreibzeug, große Papierbögen für Plakate, Klebeband zum Aufhängen, einen PC mit Drucker und evtl. eine Kopiermöglichkeit. Die ideale Gruppengröße beträgt 20 Personen. Sind es mehr TeilnehmerInnen, sollten mehrere Moderatoren und Gruppenräume organisiert werden. Kleingruppen bis zu drei Personen sollten sich in Nischen oder andere Räume zurückziehen können. Die Zeitplanung muss sicherstellen, dass die drei Hauptphasen (Kritik-, Fantasie- und Verwirklichungsphase) in jedem Fall durchlaufen werden. Gruppen mit unbekannten Teilnehmern sollten sich zunächst einstimmen, d. h. sich kennen lernen können und die Geschichte, die Zielsetzung und den Ablauf bzw. die Spielregeln der einzelnen Phasen des Verfahrens vorgestellt bekommen. Kritikphase Hier sollen möglichst präzise und radikal bestehende Missstände und ungelöste Probleme in drei Schritten aufgedeckt werden. 1. Kritiksammlung Durch provozierende Leitfragen der Lehrkraft bzw. der Moderatoren sollen die SchülerInnen Kritikpunkte und Problem z. B. auf Handzetteln oder einem gemeinsamen Plakat in kurzen Stichworten sammeln. Verschiedenste Ängste und Sorgen werden, angeregt durch die Äußerungen anderer SchülerInnen, aufgedeckt und bewusst gemacht. 2. Systematisierung und Bewertung Die einzelnen Kritikpunkte werden zu Problembereichen zusammengefasst. Die Bereiche können anschließend von der Klasse nach Dringlichkeit und Wichtigkeit bewertet werden, indem z. B. jeder 5 Punkte nach seinen Interessen vergeben kann. 3. Thematische Schwerpunkte bilden Die als vorrangig bewerteten Problembereiche werden präzisiert und deutlich sichtbar, z. B. auf einem großen Plakat als Ergebnis der Kritikphase zusammengestellt. Fantasiephase In der Fantasiephase sollen möglichst kreative Lösungen für die aufgedeckten Probleme der Kritikphase gefunden werden, um so eine positive Stimmung bei den SchülerInnen zu erreichen. Die Spielregeln erlauben ausdrücklich auch utopische Lösungen, so als ob beliebig viel Geld und Macht verfügbar wäre. Kritik ist nicht erlaubt! Es kann in vier Einzelschritten vorgegangen werden: 1. Kritikpunkte positiv umformulieren Zu jedem Kritikpunkt wird eine positive Alternative formuliert. Diese Alternativen liefern Anregungen für umfassendere, kreative Vorstellungen. 2. Brainstorming Die SchülerInnen sollen möglichst phantasievolle Vorschläge einer idealen Zukunft entwickeln, ohne an die Machbarkeit oder Zwänge durch Vorschriften zu denken. Alles ist machbar, alles ist möglich (s. Kapitel Brainstorming!). 3. Systematisierung und Bewertung Die Ideen werden nun geordnet und, evtl. wieder durch Punktevergabe, bewertet. 4. Ausarbeitung und Konkretisierung eines utopischen Entwurfs Dieser Schritt erfolgt in Kleingruppen, die die ausgewählten Ideen eines idealen Zustandes präzisieren und ausarbeiten. Jede Gruppe stellt ihr Ergebnis möglichst eindrucksvoll (z. B. durch Rollenspiel, Kurzgeschichte, Gedicht, Comic, Gruppenbild ) vor.

72 72 Verwirklichungsphase Hier sollen die utopischen Zukunftsentwürfe mit der Realität konfrontiert und Realisierungsmöglichkeiten gefunden werden. Der ideale Zustand ist das (ferne) Ziel, das möglichst weitgehend erreicht werden soll. Mit Fantasie und Einfallsreichtum sollen möglichst vielfältige, neuartige und Erfolg versprechende Wege gefunden werden. Auch diese Phase ist in einzelne Schritte, die z. T. in Gruppenarbeit gelöst werden, gegliedert: 1. Kritische Prüfung der utopischen Entwürfe In einer Recherche werden bereits bestehende Lösungsmöglichkeiten zusammengestellt und Umsetzungsprobleme benannt. Fragen, wie Was lässt sich heute schon realisieren? oder Was wird bei der Umsetzung Probleme bereiten? oder Wie beurteilen Experten die Erfolgschancen?, helfen bei der systematischen Analyse. 2. Entwicklung von Durchsetzungsstrategien Auch hier können Fragen, z. B. Woran muss unbedingt festgehalten werden?, Wie müsste vorgegangen werden, um zumindest Teile zu retten? 26, helfen Strategien zu finden. 3. Planung eines gemeinsamen Projektes oder einer Aktion Mit konkreten Handlungsplänen schließt die Zukunftswerkstatt. Die gefundenen Lösungen sollen als Ergebnis (s. handlungsorientierter Unterricht!) gemeinsam in Angriff genommen werden. Nachbereitungsphase Eine Zukunftswerkstatt ist der Beginn gezielter Aktionen, die in der folgenden Zeit durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, in gewissen Zeitabständen die Fortschritte immer wieder zu überprüfen und die in der Zukunftswerkstatt gefundenen Überlegungen, Strategien und Ziele mit dem Erreichten zu vergleichen. Literatur zur Zukunftswerkstatt: Kathrin Pfeufer: Das Unterrichtsverfahren der Zukunftswerkstatt. Zulassungsarbeit an der TU- München, Lehrstuhl für Ergonomie, 2001 Roland Dörfler, Andreas Gmelch: Praxis 7 Arbeit Wirtschaft Technik, Lehrerband mit Kopiervorlagen. Westermann. Braunschweig S Robert Jungk, Müllert, N. R.: Zukunftswerkstätten. Mit Phantasie gegen Routine und Resignation. München Olaf-Axel Burow, Neumann-Schönwetter, M.N. (Hrsg.): Zukunftswerkstatt in Schule und Unterricht. Bergmann+Helbig, Hamburg, 1997 Weber, Birgit: Zukunftswerkstatt. In: Schweizer, G., Selzer, H.M. Hrsg.: Methodenkompetenz lehren und lernen. Röll, Dettelbach weitergehende Fragen bei Robert Jungk, Müllert, N. R.: Zukunftswerkstätten. Mit Phantasie gegen Routine und Resignation. München. 1989, S. 129

73 Die Leittextarbeit 27 Definition Leittexte sind schriftliche Anleitungen, mit deren Hilfe die Lernenden, durch Fragen geführt, weitgehend mehr oder weniger komplexe Aufgaben oder Projekte bearbeiten. (Ulrich Müller) Zielsetzung Die Leittexte leiten durch Fragen die Erkundung in der Realität oder die Erarbeitung mit verschiedenen Medien an und führen so zu einem Lernerfolg durch `vollständiges Handel` (ein Handeln das alle Teilschritte von der Planung über die Durchführung bis zur Kontrolle umfasst). Zentrale Ziele sind: Förderung von Selbstständigkeit, Befähigung zur Teamarbeit Entwicklung von Problemlösungskompetenzen. Anwendung Die Leittextmethode kann eingesetzt werden um komplexe Sachverhalte zu vermitteln (z.b. Kenntnisse über Organisationsstrukturen) und um Schlüsselqualifikationen wie Selbstständigkeit, Planungs- und Problemlösungskompetenzen und Kooperationsfähigkeit erwerben zu lassen. (Alsheimer/ Müller/ Papenkort 1996, Lesekarte Leittext ) Die Leittextmethode ist im Lehrplan verpflichtend vorgeschrieben für LZ M Erkundung eines betrieblichen Arbeitsplatzes durch die Leittextmethode, LZ M 7.2.2, Markterkundung anhand der Leittextmethode und im Falle einer Gruppenerkundung für LZ M 9.2.1, als Vorbereitung der Gruppenerkundung. Verfahrensweise Die Leittexte sind entsprechend Hackers Theorie der vollständigen Handlung 28 in sechs Phasen gegliedert: 1. Informieren: Klären der Aufgabenstellung und beschaffen der benötigten Informationen 2. Planen: Mit Hilfe der Leitfragen den Arbeitsablauf festlegen, d. h. einen Arbeitsplan erstellen. 3. Entscheiden: Absprache und Freigabe des Arbeitsplanes mit der Lehrkraft. 4. Ausführen: Selbständiges Lösen der Aufgabe mit Unterstützung der Lehrkraft. 5. Kontrollieren: Möglichst selbständige Kontrolle der Ergebnisse durch die Lernenden. Die Lehrkraft kann hier ebenfalls unterstützend mithelfen. 6. Bewerten: Lehrkraft und Lernende bewerten gemeinsam die Ergebnisse. Stärken und Schwächen werden analysiert und das weitere Vorgehen (Weiterführung, Schließen von Lücken u. ä.) beschlossen. Elemente des Leittextes Leittexte enthalten meist folgende Systemelemente 29 : - Leitfragen dienen zur Orientierung, Steuerung und Überprüfung der Planung und Durchführung der Aufgabe. - Leitsätze enthalten zusammengefasste Informationen, die die Bearbeitung erleichtern. - Vorbereitete Arbeitsblätter, die den zu erstellenden Arbeitsplan (Ablaufschritte) vorstrukturieren. - Kontrollbögen dienen mit ihren Fragen der selbständigen Erfolgskontrolle. Vorteile: - eigenständiges methodisches Handeln der Schüler - Entwicklung von selbstorganisiertem Lernen 27 vgl. Ulrich Müller: Leittextmethode. In: Methodenkompetenz lehren und lernen. Hrsg.: Gerd Schweizer, H.M. Selzer. Röll, Dettelbach, S W. Hacker: Arbeitspsychologie. VEB Verlag der deutschen Wissenschaften. Berlin vgl. Möller, D.: Die Leittextmethode eine Methode zur Organisation selbständiger Lernprozesse? Paderborn 1999

74 74 - Erwerb von Schlüsselqualifikationen (Selbstständigkeit. Planungs- und Problemlösungskompetenzen) Nachteile: - großer Aufwand für Einarbeitung in die Methode und Entwicklung von Leittexten Literatur zur Leittextarbeit: - Ulrich Müller: Leittext-Methode, in: Gerd Schweizer, Helmut M. Selzer (Hgg.): Methodenkompetenz lehren und lernen, Dettelbach 2001, S Finger, A./ Schweppenhäußer, A. (1996): Leittexte und minimale Leittexte, in: Greif/Kurtz 1996, S Möller, D. (1999): Die Leittextmethode-eine Methode zur Organisation selbstständiger Lernprozesse? Paderborn.

75 Das Experteninterview Definition Das Experteninterview ist eine zielgerichtete Befragungssituation, wobei sich der Befragte bzw. die Befragte durch einschlägiges Wissen auszeichnet. Es dient der Informationsbeschaffung. Die Befragung von Experten gehört zu der Gruppe der Erkundungsmethoden. Mit Hilfe solcher Methoden werden Schüler in die Lage versetzt, Informationen, die sie für das Verständnis eines Vorganges oder Sachverhaltes benötigen, möglichst selbstständig dort aufzuspüren, wo sie ihre lebensbedeutsame Funktion innehaben. Dazu gehört unverzichtbar die Aufgabe, zwischen sinnvollen und überflüssigen Informationen graduelle Unterschiede auszumachen und möglichst rationell und effektiv jene Wissensinhalte zu erfassen, die von erkenntnisbildender Bedeutung sind. Da dieser Prozess stets in konkreten Lebenszusammenhängen abläuft, ist er an praktische Handlungen gebunden. (G. Klenk 30 ) Ziel Der Erfahrungsschatz des Experten soll die Fragenden zu neuen Informationen, Einsichten und besserem Verständnis verhelfen, so dass diese dann zu einem eigenen, wohlbegründeten Urteil fähig sind. Gleichzeitig sollen die gewonnenen Informationen die Basis für neue, möglichst selbständige Schüleraktivitäten bilden. Anwendungsbereich Experteninterviews eignen sich für Themen aus dem politisch-sozialen und ökonomischen Bereich wie Rationalisierung, Mitbestimmung, Tarifvertrag, Tarifautonomie, Arbeitslosigkeit, Berufsorientierung u.ä.. Im Lehrplan sind Hinweise auf Expertenbefragungen gegeben, z.b. LZ Projekt, LZ 9.5 Aufgaben und Bedeutung der Geldinstitute, M Arbeitnehmervertretung und M 10.3 regionale Wirtschafts- und Infrastruktur. Durchführung Auswahl der Experten Den Experten sollte man nicht als allwissend und überhöht darstellen, damit seine Aussagen nicht von vornherein als wahr oder grundsätzlich richtig interpretiert werden. Auf diese Weise sind auch subjektive Aussagen des Experten möglich, die Raum für Diskussionen und eigene Urteile lassen. Bei den ersten Interviews könnten beispielsweise Elternteile oder ehemalige Schülerinnen und Schüler als Experten eingeladen werden, um die Distanz zwischen Fragern und Befragten möglichst klein zu halten. Interviewformen Bei der Expertenbefragung lassen sich drei Formen der Interviewtechnik unterscheiden: das strukturierte, das teilstrukturierte und das nichtstrukturierte Interview. 30 Gerald Klenk: Experten befragen in Schweizer/Selzer: Methodenkompetenz lehren und lernen Band 3 S. 89;

76 76 Das strukturierte Interview Die Fragen, die an den Experten gestellt werden sollen, werden vorab in ihrer Reihenfolge und Formulierung detailliert festgelegt, ebenso die Schüler, die die Fragen stellen sollen. Der Vorteil dieser Strukturierung ist, dass das Interview planmäßig ablaufen kann. Ein Nachteil besteht in der starren Festlegung, die eine Vertiefung oder Ausweitung der Diskussion kaum ermöglichen. Das teilstrukturierte Interview Die wichtigsten Inhalte, die vorgesehenen Frageformulierungen und die Reihenfolge werden als Interviewleitfaden festgelegt. Der Vorteil hierbei liegt in der flexiblen Anwendungs- und Umsetzungsmöglichkeit. Die endgültigen Formulierungen und die Themenabfolge können, der jeweiligen Situation entsprechend, flexibel gestaltet und eingebracht werden. Hierbei ist auch der Gefahr weitgehend begegnet, dass sich das Gespräch in Nebengleisen verliert. Das unstrukturierte Interview Bei der unstrukturierten Befragungsmethode wird nur noch das Ziel festgelegt. Die Reihenfolge der anzusprechenden Problemkreise und die Einzelfragen dazu bleiben variabel und offen. Dadurch kann an bestimmten Punkten spontan eine vertiefende Diskussion zustande kommen. Zusätzliche Informationen, die in der Planung noch nicht berücksichtigt wurden, können eingebracht werden. Ein solches Gespräch kann jedoch auch von der ursprünglichen Zielsetzung abweichen, es sei denn, der Experte gibt dem Gespräch trotz fehlender Strukturierung die aus seiner Sicht erwünschte Richtung" [Frackmann, ]. In den Förder- und Mittelschulen sollte aufgrund der Sach- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler und der didaktischen Funktion innerhalb des Unterrichts vor allem das strukturierte und seltener das teilstrukturierte Interview gewählt werden. Allerdings hängt die Eignung der jeweiligen Interviewform klar von der Individuallage der Klasse ab! Unterrichtsablaufplanung 1. Phase Vorbereitung des Experteninterviews Sachinformationen sammeln und vermitteln, Grunddefinitionen ausarbeiten, Sach- und Strukturprobleme herausstellen, Überprüfung der Phase 1 (Lernzielkontrolle). 2. Phase Inhaltliche Bestimmung der Fragen Erstellen eines Fragenkataloges, Interne Beantwortung der Fragen durch die Fragenden. 3. Phase Überprüfung der Interviewsituation Rollenspiel, (Eventuell Korrektur des Fragenkataloges), Einladung der Experten bzw. der Expertin / des Experten (mit zumindest teilweiser Angabe der vorausgeplanten Fragen zwecks Vorbereitung und Bereitstellung von Anschauungsmaterial). 4. Phase Interview Der Lehrer übernimmt die Diskussionsleitung und erläutert die Grundsätze seiner Gesprächsführung. Ein Schüler stellt anschließend nochmals die Ausgangslage dar. 31 Frackmann, M.: Experteninterview, In: Arbeiten und Lernen, Heft 10-10a, Juli/ August 1980

77 77 5. Phase Auswertung des Experteninterviews Die gesammelten Erkenntnisse werden schriftlich zusammengefasst, neue Informationen und Einsichten herausgestellt und vertieft. Literatur zum Experteninterview Scheuch, E.K.: Das Interview in der Sozialforschung. In: König, R.(Hrsg.), Handbuch der empirischen Sozialforschung. Bd.1, Stuttgart 1973, S Tempel, K.-H.: Experimentelle Erfahrungen im politischen Unterricht. In: Endlich, H.(Hrsg.): Politischer Unterricht in der Haupt- und Realschule. Beiträge aus Theorie und Praxis. Diesterweg, Frankfurt a.m Klippert, Heinz: Der Berufsberater in der Schule. In: Arbeiten und Lernen, Heft 56, April 1988, Friedrich-Verlag, Seelze, S

78 Die Arbeitsplatzerkundung Definition und Abgrenzung Nach Klafki bedeutet Erkunden...unter bestimmten Fragestellungen in methodisch durchdachter Form in einem bestimmten Wirklichkeitsbereich Informationen einholen, um anschließend mit Hilfe der so gewonnenen Informationen jene Ausgangsfragen beantworten und die Teilantworten zu einem (kleineren oder größeren) Erkenntniszusammenhang weiterentwickeln zu können. [Klafki, ] Klebel konkretisiert für die Schule: Unter Erkundung verstehen wir didaktisch die bildende Begegnung der Schüler mit der Berufs- und Arbeitswelt. Bildende Begegnung ist im Sinne H. Roth s eine originale Begegnung. [Klebel, 1972, S. 14] 33 Verfahren zum Kennenlernen betrieblicher Realität Die Betriebsbesichtigung hat die Vermittlung eines Gesamteindruckes zum Ziel. In die Besichtigung ist der Betrieb als Ganzes oder zumindest mit den Abteilungen einbezogen, auf deren Vorstellung der Betrieb selbst Wert legt. Dem einzelnen Besucher bleibt es aufgrund seiner eigenen Wahrnehmungsstruktur überlassen, welchen Gegenständen oder Vorgängen er im Einzelnen seine Aufmerksamkeit zuwenden will. Der Betriebsdurchgang kann als erste Stufe einer Didaktisierung des Realkontaktes durch den Betrieb bezeichnet werden. Wie bei der Betriebsbesichtigung wird auch hier der Gesamtbetrieb als konturierte Gestalt vorgestellt. In den Einzelbereichen erfolgt jedoch eine gezielte Auswahl von Gegenständen oder Vorgängen, die zumeist die spezifische Leistung oder den spezifischen Leistungserstellungsprozess - im Unterschied etwa zu anderen Betrieben - darstellen. Die Betriebserkundung als Aspekterkundung zielt ab auf die Kenntnisnahme eines bestimmten ausgewählten Gegenstandes, Vorganges oder Teilprozesses an einer konkret angegebenen Stelle im Betrieb. Die Betriebserkundung als Gesamterkundung erlaubt die Verbindung der in Aspekterkundungen näher analysierten und fixierten Einzelelemente zum Betriebsganzen. Hier erfolgt ein Durchgang durch den Betrieb. Die Betriebsbegehung beabsichtigt die vergleichende Kenntnisnahme bestimmter Betriebselemente unter übergeordnetem Gesichtspunkt. Bei der Begehung erfolgt eine kritische Bestandsaufnahme vergleichbarer Gegenstände, Vorgänge oder Teilprozesse. Das Betriebspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit einer praktischen Aufgabenstellung innerhalb eines durch Berufs- und Arbeitsteilung bestimmten, unter technisch-ökonomischen und sozial-gesellschaftlichen Bedingungen erfolgenden Leistungserstellungsprozesses. Der Praktikant wird über einen längeren Zeitraum selbst tätig. Das Betriebspraktikum als Orientierungspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit mehreren praktischen Aufgabenstellungen an einem Arbeitsplatz oder an mehreren Arbeitsplätzen und/oder in mehreren Betrieben oder Wirtschaftsbereichen. Das Betriebspraktikum als Erprobungspraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit praktischen Aufgabenstellungen, die dem Arbeitsfeld eines bestimmten Berufes entnommen sind, den der Praktikant für sich selbst als möglichen oder gewünschten Eingangsberuf benannt hat. Das Betriebspraktikum als Kontrastpraktikum ist gerichtet auf die Auseinandersetzung des Praktikanten mit Aufgabenstellungen aus Berufsfeldern und betrieblichen Arbeitstätigkeiten, die mit 32 Klafki, W.: Unterrichtsbeispiele der Hinführung zur Wirtschafts- und Arbeitswelt. August Bagel Verlag, Düsseldorf Klebel, H., Horner, A.: Die Betriebserkundung im Unterricht der Hauptschule. Auer Verlag, 1972

79 79 dem gewünschten oder ausgeübten Beruf oder der gewünschten oder ausgeübten Arbeitstätigkeit kontrastieren 34. Zielsetzung Hofer definiert die Ziele allgemein wie folgt: Die Erkundung in der Arbeitslehre zielt auf systematisches Einholen von Informationen über klar abgegrenzte Sachverhalte oder Bereiche in Betrieben sowie anderen Einrichtungen der Wirtschaft und auf die gründliche Analyse dieser Informationen in einem organisierten Lernprozess ab." 35 Klebel nennt die gedankliche Durchdringung der erlebten Realität das zentrale Ziel der Betriebserkundung. Daneben spezifiziert er folgende Ziele: - Einsichten, Kenntnisse und Fertigkeiten im technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereich ermöglichen; - neue Impulse zur Mitarbeit im schulischen Unterricht geben; - Hilfen für die Wahl eines Einstiegsberufs aufzeigen, d.h. auf die Berufswahl vorbereiten. 36 Die Betriebserkundung verschafft dem Schüler einen praxisnahen Einblick in die komplexen Strukturen der Arbeits- und Wirtschaftswelt. Erst auf diese praktische, außerschulische Weise wird Schülern die Arbeits- und Berufswelt durchschaubarer, nachvollziehbarer und letztlich einsehbarer, auch wenn es sich bei Betriebserkundungen nur um ausschnitthafte, dafür aber realitätsnahe Wahrnehmungen (Eindrücke) handelt. Aus dem Lehrplan 2004: Fachprofil: Praktisches, handlungsorientiertes Lernen Der Unterricht bietet den Schülern Möglichkeiten, sich in der Schule und an Lernorten außerhalb der Schule mit der Arbeits- und Wirtschaftswelt möglichst wirklichkeitsnah auseinander zu setzen. Sie können sich dabei ihre individuellen Interessen und Fähigkeiten bewusst machen, diese prüfen und weiterentwickeln und mit den Aufgaben und Anforderungen unterschiedlicher beruflicher Tätigkeiten vergleichen. Betriebserkundungen Dazu tragen Erkundungen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und unterschiedlichen Betrieben im heimatlichen Wirtschaftsraum bei. Die Erkundungen orientieren sich nicht nur an der klassischen Einteilung in volkswirtschaftliche Bereiche, sondern auch an der Verbrauchererziehung (Jahrgangsstufe 7) und den betrieblichen Organisationsbereichen Beschaffung, Produktion, Absatz, Personal und Finanzierung (Jahrgangsstufen 8, 9). Insgesamt sollen mindestens drei Betriebserkundungen durchgeführt werden. Die Schüler sollen ihre Handlungskompetenzen, wie z. B. die Frage-, die Beobachtungs- oder die Organisationsfähigkeit bis zur Jahrgangsstufe 9 so weit entwickelt haben, dass sie einen Betrieb in einer Kleingruppe selbstständig erkunden und Erkundungsaufgaben eigenverantwortlich im Betriebspraktikum durchführen können. Anwendungen Folgende Erkundungen sind im Lehrplan verankert. 5. Klasse: Arbeitsplatzerkundung (Schule) LZ Arbeitsplatzerk. in der Schule 6. Klasse: Arbeitsplatzerkundung (Haushalt) LZ Arbeitsplatzerk. im privaten Haushalt Erkundung (Arbeits- und Herstellungsprozesse) LZ 6.3 Erk. von betrieblichen Arbeitsorten 7. Klasse: Zugangserkundung (Betrieb) LZ Erk. eines betrieblichen Arbeitsplatzes Markterkundung LZ Markterkundung, 8. Klasse: 2 Betriebserkundungen (Grundfunktionen) LZ Betriebserkundung 9. Klasse Gruppenerkundung (Personalpolitik) LZ Gruppenerkundung im Betrieb 10. Klasse Erkundungen in der Schülerfirma LZ 10.2 Schülerfirma 34 Platte, H.K.: Lernen vor Ort, Grundlagenband, Bonn-Bad Godesberg, 1986, S Hoffer, J.: Erkundung/Betriebserkundung. In: Kolb, G., (Hrsg.): Methode der Arbeits-, Wirtschafts- und Gesellschaftslehre. Praktische Beispiele für Unterrichtsverfahren. Klinkhardt Verlag, Bad Heilbrunn, 1987, S Klebel, 1972, a. a. O.

80 80 Didaktische Aufbereitung Betriebserkundungen erfordern vom Lehrer eine umfangreiche unterrichtliche Vorbereitung, eine geplante Durchführung und Nachbereitung (dagegen ist eine Betriebsbesichtigung eine eher zufällige Einzelmaßnahme). Die curriculare Anordnung lässt dem Lehrer Freiraum, um regionale und schülergerechte Schwerpunkte zu treffen. Didaktische Grundsätze Folgende Grundsätze sollen beachtet werden: Intensive Vor- und Nachbereitung Aufgrund detaillierter theoretischer Vorinformationen durch den Lehrer sollten die Schüler Erkundungsstrategien entwickeln, um gezielte Realerfahrungen zu erreichen. Die Erfolgssicherung und Auswertung nach der Erkundung liefert Strukturen und Wertungen des Erlebten. Selbsttätigkeit Die SchülerInnen sollen z.b. an der Feinzielformulierung beteiligt sein und mit dem Erkundungskatalog selbständig und situationsgerecht umgehen können. Instrumentale Fähigkeiten, wie Fotografieren, Interviewen und Protokollieren müssen vorher geübt werden. Aspekterkundung Der Lehrplan erfordert eine aspektorientierte Erkundung, um die SchülerInnen nicht zu überfordern und um die Effektivität zu erhöhen. Kooperation Schulintern Zusammenarbeit in der Schule durch fächerübergreifende Vorbereitung, besonders mit den arbeitspraktischen Fächern. Grundsatz des Exemplarischen Am Beispiel eines konkreten Betriebes werden gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge erhellt. Die Schülerinnen sollen das wirtschaftliche Prinzip erkennen. Durch die Veranschaulichung am konkreten Beispiel ist vom entwicklungspsychologischen Ansatz her berücksichtigt, dass der Hauptschüler seine Aufgaben vorwiegend nach situations- und zweckgebundenen Denkkategorien angehen lernt, bevor mit Hilfe abstrakter Denkleistungen übergreifende Zusammenhänge erfasst werden können. [Klebel, 1972, S. 19] Einordnung in den Kontext des Arbeitslehreunterrichts In der 8. Jahrgangsstufe können z.b. mit Erkundungen Fragen und Probleme der Projektarbeit geklärt werden. Didaktische Transformation Der Sachverhalt soll im Sinne der didaktischen Transformation einen gezielten Ausschnitt der Realität wiedergeben, ohne diesen zu verfälschen. [Klebel, 1972, S. 22ff].

81 81 Didaktisches Strukturmodell der Betriebserkundung Das Strukturmodell liefert eine Anleitung zur Gestaltung einer Betriebserkundung. [Klebel, 1972, S. 30ff] Folgende Phasen werden unterschieden: Phase der Lernzielplanung Die Richtziele aus dem Lehrplan entnehmen und Grobziele entsprechend den zu erkundenden Wirtschaftsbereichen formulieren. Die Feinziele sollen mit detailliertem Wissen über die spezifizierten Betriebe erstellt werden. Phase der Orientierung Durch frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Betrieb können die Feinziele auf die betrieblichen Gegebenheiten abgestimmt werden. Repräsentative Einzelbereiche werden abgesprochen und Vorinformationen gesammelt. Fragen zum zeitlichen Ablauf und Verhaltensregeln können geklärt werden. Vorbereitungsphase Der Lehrer achtet auf die sachrichtige Vereinfachung der Informationsfülle, z. B. dass wesentliche Inhalte eines Berufsbildes oder des Produktionsprozesses dargestellt werden. Unterstützend können Medien oder Pläne des Betriebes (Produktionsstätten, Materialflussplan, Schema der Organisationsstruktur, Unterlagen der Arbeitsämter usw.) eingesetzt werden. Die Feinziele sind vom Einfachen zum Komplexen in sachlogischer Reihenfolge anzuordnen. Der Lehrer muss das Hintergrundwissen seiner SchülerInnen kennen. Die Vorbereitung der SchülerInnen richtet sich auf die Instruierung der MitarbeiterInnen, die mit den Zielen der Erkundung vertraut gemacht werden und bereit sein sollen, den SchülerInnen Informationen weiterzugeben. Die SchülerInnen werden in dieser Phase über den Betrieb unterrichtet, sie lernen die wichtigsten Räumlichkeiten, Verfahren, Arbeitsabläufe usw. vorab kennen. Die Verlaufsplanung und der Erkundungsbogen, der kurze sachliche Fragen enthält, die sich auf die Interessen der SchülerInnen beziehen und unter verschiedenen Aspekten aufgegliedert sind, werden erstellt und Interviews, Fotografieren und Protokollieren geübt. Erkundungsphase Man unterscheidet verschiedene Formen der Erkundung: Grundform I: Betrieb wird von der ganzen Klasse besucht. Gefahr der Betriebsbesichtigung! Grundform II: Die Klasse erkundet gemeinsam, trennt sich aber in Gruppen, die verschiedene Erkundungsaufträge erhalten. Die Aufträge sind nach Aspekten gegliedert. Grundform III: Zu Beginn und am Ende wird gemeinsam erkundet. Dazwischen wird die Klasse geteilt und erkundet aspektorientiert. Grundform VI: Ausschließliche Gruppenerkundung, z. B. Ergänzungserkundung. Die Gruppe arbeitet selbständig. Verarbeitungsphase Die Ergebnisse werden z. B. an der Tafel zusammengefasst, grafisch veranschaulicht und im Heft festgehalten. Es bietet sich an, eine Arbeitsmappe erstellen zu lassen. Eventuell aufgetretene Verständnisschwierigkeiten müssen geklärt werden. Möglicherweise kann ein Fachmann aus dem Betrieb eingeladen werden. Ergebnissicherung Die gewonnenen Ergebnisse sollen hinsichtlich weiterer Erkundungen ausgewertet werden (Manöverkritik). In Arbeitsmappen kann das Ergebnis auch für Dritte (Schulausstellung) anschaulich aufbereitet werden. Die Erkundungsbögen mit den beantworteten Fragen sollten unbedingt enthalten sein. Gut geeignet sind auch Presseberichte in einer Schülerzeitung oder in der Lokalpresse.

82 82 Literatur zur Betriebserkundung Gmelch, Andreas, R. Dörfler: Praxis 5 Arbeit-Wirtschaft-Technik, Hauptschule Bayern, Lehrerband mit Kopiervorlagen. Westermann, Braunschweig 2004 Hofer, J.: Erkundung/Betriebserkundung. In: Kolb, G. (Hrsg.):Methoden der Arbeits-, Wirtschaftsu. Gesellschaftslehre. Praktische Beispiele für Unterrichtsverfahren. Klinkhardt Verlag, Bad Heilbrunn 1978, S.64 ff.. Horner, A./Klebel, H.: Die Betriebserkundung im Unterricht der Hauptschule. Eine didaktische Grundlegung. Auer-Verlag, Donauwörth Wilkening, F.: Unterrichtsverfahren im Lernbereich Arbeit und Technik. Otto Maier Verlag, Ravensburg 1980, S.180 ff..

83 Das Betriebspraktikum Definition Beim Betriebspraktikum verlassen die Lernenden den Lernort Unterrichtssaal, um sich vor Ort nach eigener Anschauung und im unmittelbaren Kontakt mit Menschen und Gegenstand über Sachverhalte zu informieren, die in der Regel außerhalb ihres Lebens- und Erfahrungsbereiches liegen. Das Schülerpraktikum ist ein Unterrichtsverfahren, welches den Übergang von der Schule in das Berufsleben erleichtern und optimieren soll. (vgl. Beck/ Ipfling/Kupser) 37 Es sollen erste Einsichten in grundlegende ökonomische, sozial- und berufskundliche Phänomene der Arbeits- und Wirtschaftswelt vermittelt werden. (vgl. Kaiser 38 ) Der junge Mensch, der sich Bildende, verlässt zeitweilig den Schonraum der Schule und stellt sich der Ernsterfahrung, dem Engagement, der Verantwortung, der Bewährung; er kehrt dann wieder in den umhegten Raum der Schule zurück, deren Aufgabe in dieser Hinsicht in der strengen Reflexion auf die Erfahrung, in der Beantwortung der im Engagement erwachten Fragen und in der Transposition der hier zu gewinnenden Einsichten auf andere und weitere Zusammenhänge und Verpflichtungen besteht (W.Klafki 39 ). Bedeutung "Das Schülerbetriebspraktikum bietet die Möglichkeit, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennenzulernen und die Schüler mit ihrer sozialen Wirklichkeit vertraut zu machen. Diese Erfahrungen - im Sinne einer kritischen Auseinandersetzung mit der Wirtschafts- und Arbeitswelt - sind auch hilfreich für die Berufswahl. Sie können dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten zutreffender einschätzen, so dass sie ihre bisherigen Berufsvorstellungen besser beurteilen und gegebenenfalls Alternativen entwickeln. Praktika geben darüber hinaus oft positive Impulse für das schulische Weiterlernen, z.b. für das Erreichen eines Abschlusses." [KM NRW] 40 Vergleicht man in der Fachliteratur die Zielsetzungen für das Betriebspraktikum, so herrscht Übereinstimmung bei den Autoren darüber, dass es als ein Unterrichtsverfahren unter mehreren in den gesamten Arbeitslehreunterricht integriert sein muss, um dem hohen Stellenwert, der ihm als Mittel zur realen Begegnung mit der Arbeitswelt zugeschrieben wird, gerecht zu werden [Beck, 1984, S.23; 15, S.37] 41. Einordnung im Lehrplan Im Fachprofil heißt es: Neben den Betriebserkundungen sollen vor allem die Betriebspraktika die Schüler bei ihrer Berufswahl unterstützen. An verschiedenen Arbeitsplätzen können sie die Anforderungen einzelner Berufe praxisnah kennen lernen, ihre eigenen Fähigkeiten und Neigungen einschätzen und praktisch erproben und schließlich Konsequenzen für die eigene Berufswahl ableiten. Zum ersten Mal können sie den betrieblichen Alltag erleben und erfahren, was es heißt, beruflich tätig zu sein. Das Betriebspraktikum in der 8. Regelklasse soll insgesamt zwei Wochen dauern und kann in zwei zeitlich getrennten Phasen stattfinden. Das Betriebspraktikum im M-Zug soll in der M8 eine Woche und in der M9 auch eine Woche dauern. Das Betriebspraktikum ist eine schulische 37 Beck H./Ipfling/Kupser (Hrsg.), Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer, Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn Franz-Joseph Kaiser: Arbeitslehre: Materialien zu einer didaktischen Theorie der vorberuflichen Erziehung; Klinkhardt, Bad Heilbrunn W. Klafki aus seinem Aufsatz Engagement und Reflexion im Bildungsprozeß ; 344; 363f. 33 Schülerbetriebspraktikum in der Sekundarstufe 1, RdErl. des Kultusministers vom (GABl. NW. S. 320) des Landes Nordrhein-Westfalen. 34 Beck H./Ipfling/Kupser (Hrsg.), Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer, Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 1984

84 84 Pflichtveranstaltung. Es umfasst Aspekte der Orientierung, der Analyse und der Erprobung. Weitere Betriebspraktika können in Jahrgangsstufe 8 und 9 durchgeführt werden, wenn es die regionalen schulischen Rahmenbedingungen und die Wirtschaftsstruktur erlauben. [Fachprofil Arbeitslehre] Praktika sind im Lehrplan verpflichtend vorgeschrieben für LZ Betriebspraktikum in einem Ausbildungsbetrieb sowie LZ M einwöchiges Betriebspraktikum und werden für LZ bei Bedarf empfohlen. Aus dem Lehrplan 2004: Arbeit und Beruf 8.3 Die persönliche Berufsorientierung HsB 8.4 Lernziele Die Schüler befassen sich systematisch mit der eigenen Berufswahl, die sie selbstständig dokumentieren und reflektieren. Indem sie sich zuerst ihre persönlichen Voraussetzungen bewusst machen und diese entsprechenden Berufen und Arbeitsbereichen zuordnen, ermitteln sie jene Berufsrichtung, die ihren eigenen Zukunftsvorstellungen nahe kommt. Dazu nützen sie regelmäßig berufswahlunterstützende Beratungsangebote und informieren sich auf dem Ausbildungsstellenmarkt, auf Messen und berufskundlichen Ausstellungen. In zwei einwöchigen Praktika in Ausbildungsbetrieben sollen sie zur Entscheidungsreife gelangen. Sie sollen eine erste Entscheidung treffen und sich schließlich um einen Ausbildungsplatz bewerben. Arbeit, Beruf und Recht 9.1 Arbeit und Beruf Lernziele Die Schüler reflektieren ihren bisherigen Berufswahlprozess und beenden ihn mit der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Bei Bedarf führen sie ein bis zu zwei Wochen dauerndes freiwilliges Betriebspraktikum zur weiteren beruflichen Orientierung durch. Darüber hinaus verschaffen sie sich einen Überblick über die verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten in den Beruf und setzen sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen eines Ausbildungsvertrags auseinander. Sie stellen die wichtige Bedeutung von Arbeit und Beruf im Leben des Menschen fest und erkennen die Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt für den Einzelnen. Psychologische Grundlegung Der kognitive Konflikt "Kognitive Schemata" müssen durch die Auseinandersetzung mit der Umwelt ständig eingesetzt, angepasst oder verändert werden. Die Veränderung von kognitiven Schemata nennt man "Lernen" [Gmelch, , S.200ff]. Bei der Veränderung eines Schemas werden meist auch benachbarte Schemata betroffen, d.h. die Stimmigkeit der kognitiven Struktur wird gestört. Nach Piaget ist das leitende Prinzip für das Handeln einer Person, die Stimmigkeit der kognitiven Struktur aufrechtzuerhalten, bzw. wieder herzustellen. Unstimmigkeit wird erlebt, wenn z.b. eine Umweltinformation der Erwartung widerspricht. Es entsteht ein kognitiver Konflikt. Jedes Individuum wendet sich der Lösung eines kognitiven Konfliktes mit unterschiedlicher Ausdauer und Intensität zu, je nach der Bedeutsamkeit, die es dem betroffenen Schema beimisst. Zudem sagt die Reaktanz Theorie aus, dass ein Mensch stets bemüht ist, seine persönliche Entscheidungsfreiheit wieder herzustellen, wenn er sie bedroht sieht. Das bedeutet, dass von außen kommende Überredungstaktiken (z.b. durch den Lehrer) nicht soviel bewirken können, wie das Gefühl, selbst entscheiden zu können. Für den Unterricht folgt daraus, dass den Schülern ermöglicht werden muss, sich selbst zu entscheiden - möglichst gemäß dem Ziel des Lehrers. 35 Andreas Gmelch, Erfahrungs- und handlungsorientiertes Lernen, Verlag Peter Lang GmbH, Frankfurt 1987

85 85 Das "Tun einer Sache" Lernen im Sinne einer Differenzierung und Ausweitung der kognitiven Struktur ist nur dann effektiv, wenn innerhalb eines Individuums eine bestimmte Stufenfolge durchlaufen wird: 1. "Tun einer Sache" Darunter versteht Aebli nicht nur das manuelle Tätigsein, sondern ebenso die Erfahrungsmöglichkeiten, die durch die Wahrnehmungsorgane gegeben sind [Aebli, , S.103ff). 2. Erfahrung durch eine bildliche Darstellung oder die Verwendung des entsprechenden sprachlichen Zeichens veranschaulichen [Gmelch, 1984, S.213]. 3. Sprachliche Darstellungen der Stufe 2 wieder konkretisieren. Die Konkretisierung der psychologischen Stufenfolge des Lernprozesses ist eine Vereinfachung, doch kann sie Denkanstöße zur Aufbereitung der Lernziele des Betriebspraktikums geben [Heegen, 1984, S.12 ff] 44. Grundsätzliche Folgerungen für das Betriebspraktikum Grundsatz der Freiwilligkeit Eine entscheidende Bedingungsvariable für den Ablauf effektiver Lernprozesse ist das Maß an persönlicher Freiheit, das ein Individuum bei der Durchführung einer Handlung empfindet (Heegen, 1984, S.14ff). Freiwilligkeit ist eine entscheidende Komponente für den Aktivierungsgrad der Jugendlichen. Für den Schüler ist dabei wichtig, dass man ihm Vertrauen zur eigenen Problemlösungsfähigkeit entgegenbringt: SchülerInnen können beispielsweise selbständig Praktikumsplätze besorgen, Arbeitszeiten oder Kleidungsvorschriften erkunden. Grundsatz der Aktivierung durch originale Begegnung Selbsttätigkeit besitzt den höchsten Aktivierungsgrad und kann damit einen optimalen Lernerfolg hervorrufen. Der Fachmann im Betrieb, der die Handlungsabläufe beherrscht, meint manchmal, dass eine sprachliche Erklärung das praktische Tun ersetzen kann. In diesem Fall fehlt jedoch, lernpsychologisch gesehen, die erste und wichtigste Stufe: das Handeln. Deshalb sollte man als PraktikumslehrerIn versuchen, den BetreuerInnen im Betrieb die Bedeutung des Selbsttätigwerdens der SchülerInnen als Bestandteil des Lernprozesses zu verdeutlichen: Dem Tun muss ein möglichst breiter Raum zugewiesen werden. Verbale Detail- und Zusammenhangserläuterungen sollten auf das Notwendigste beschränkt bleiben. Grundsatz der Passung Die Verschiedenheit regionaler wirtschaftlicher Strukturen und der einzelnen Schulklassen lassen eine optimale Passung nicht zu. Um jedoch ein möglichst hohes Maß an Angemessenheit zu erreichen, sollten die LehrerInnen drei wesentliche Aspekte der optimalen Passung berücksichtigen: Bei der geistigen Passung sollte der Lehrer das Abstraktionsniveau und die Begabungsschwerpunkte der einzelnen Schüler in allen Phasen des Betriebspraktikums im Auge behalten. Bei der Berücksichtigung der körperlichen Passung denkt der Lehrer auch an Schüler, die in der Schule motorisch unterfordert sind und deshalb oft durch abweichendes Verhalten auffallen. Ein dritter Gesichtspunkt ist die emotionale und soziale Passung: In jeder Klasse gibt es ängstliche, aber auch vorlaute Schüler. Hat der Lehrer Einblick in betriebliche Sozialstrukturen, so kann er auch hier einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Ablauf des Praktikums leisten, indem er die Persönlichkeitsstruktur der Schüler bei der Verteilung der Praktikumsplätze berücksichtigt. 36 Hans Aebli, Grundformen des Lehrens, Stuttgart Heegen, Franz, Rogler, Rolf: Betriebspraktikum konkret. Auer Verlag Donauwörth 1984

86 86 Ziele Richtlinien für das Betriebspraktikum Erfahrungen vor Ort sollen die Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt unterstützen und Hilfe bei der Berufswahl leisten. Bereits im Unterricht gewonnene Kenntnisse und Einsichten sollen überprüft, vertieft und ergänzt werden. Eigenes Tätigwerden, Erleben und gezieltes Beobachten, sowie das Sammeln von Informationen sollen dem Schüler Erfahrungen über das berufliche Leben vermitteln (z.b. praktisches Erfahren beruflicher Grundtätigkeiten an einem konkreten Arbeitsplatz, Erfahren des Betriebes als Sozialgebilde). Der Schüler soll am Arbeitsplatz exemplarisch die Anforderungen einzelner Berufe eines Berufsfeldes kennenlernen (z.b. Erleben körperlicher, geistiger und charakterlicher Anforderungen im Rahmen eines Berufes). Der Schüler soll seine Vorstellungen von einem Beruf und seine Eignung hinsichtlich der eigenen Berufswahl an der Wirklichkeit überprüfen. Aspektorientierung bei der Zielsetzung des Betriebspraktikums Die Komplexität der modernen Arbeits- und Berufswelt und der Betriebsstrukturen macht eine Akzentuierung des Betriebspraktikums notwendig. In der Fachliteratur haben deshalb die Autoren, wie z.b. Kupser (1984), Ipfling et al. (1984), Kolb (1983) und Gattermann (1974) die oben genannten Lernziele nach Aspekten geordnet. Sie unterscheiden den sozialen, den funktionalen (technischökonomischen) und den berufskundlichen Aspekt. Lernziele unter berufsorientierendem Aspekt Die Schüler sollen selbständig praktische Erfahrungen an einem konkreten Arbeits- /Ausbildungsplatz sammeln. Der Schüler soll berufstypische Tätigkeiten erproben. Im Service soll er Bestellungen aufnehmen, den Tisch richtig decken, Speisen und Getränke servieren etc. Die Schüler sollen berufstypische Anforderungen erfahren. Der Schüler soll körperliche, geistige und charakterliche Anforderungen dieses Berufes erleben: körperliche Robustheit, anstrengende Arbeitshaltung, Arbeit im Freien, Sorgfalt bei der Arbeit. Die Schüler sollen ihre berufliche Selbsteinschätzungsfähigkeit durch Vergleichen der eigenen Leistung mit den beruflichen Tätigkeitsmerkmalen und Anforderungen von Berufen verbessern. Der Schüler soll seine beruflichen Wünsche und Vorstellungen überprüfen: "Besitze ich genügend handwerkliches Geschick, um diesen Beruf erlernen zu können?" Die Schüler sollen (soweit möglich) die berufliche und betriebliche Ernstsituation erleben. Die Schüler sollen sich über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten einzelner Berufe informieren (Köppl, , S.40ff; 18, S.25ff; 17, S.27f). (Befragung des Betriebsrats, der Mitarbeiter etc.) Lernziele unter dem sozialen Aspekt Das Erfahren des Betriebes als Sozialgefüge steht im Zentrum der Lernziele unter sozialem Aspekt. Die Schüler sollen hier zum Beispiel erkennen, dass in der heutigen Zeit Teamarbeit notwendig ist und dass es verschiedene Formen der Zusammenarbeit gibt. Weitere Lerninhalte nehmen beispielsweise auf Jugendarbeitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitsbelastungen, Betriebsklima, die Mitbestimmung oder auch die Bewertung von Arbeitstugenden Bezug. Lernziele unter funktionalem Aspekt Unter diesem Aspekt werden Lerninhalte zusammengefasst, die sich mit der Organisation eines Betriebes und seiner Stellung innerhalb der Gesamtwirtschaft auseinandersetzen. 38 Köppl, Gerhard: Arbeitslehre, Roding 1986

87 87 Mögliche Lerninhalte sind die Beschreibung und Einordnung eines Betriebs in den betreffenden Wirtschaftszweig, seine Organisationsstruktur, verschiedene Produktionsverfahren und Fertigungsverfahren, Arbeitsplätze im Betrieb, Maschineneinsatz, sowie Sicherheitsbestimmungen. Die Schüler sollen zum Beispiel einen ersten Einblick in einen Handwerksbetrieb erhalten, verschiedene Fertigungsverfahren beobachten und wichtige Werkzeuge und Maschinen des Betriebs nennen bzw. beschreiben können. Organisationsformen Man unterscheidet Stunden-, Tages- und Blockpraktikum (Gattermann, , S.29). Eine Wiederholung des Zeitraums, der die Einteilung bestimmt, ist durchaus üblich. So versteht man z.b. unter einem Tagespraktikum auch ein Praktikum, bei dem die Schüler ein ganzes Schuljahr lang einen Tag in der Woche im Betrieb tätig sind. Weitere Unterscheidungsmerkmale ergeben sich aus der inneren Gestaltung des Praktikums [Kolb, , S.117f]. Die Aufteilung der Schüler auf die Praktikumsplätze ist ein solches Kriterium. Es gibt folgende Möglichkeiten: Die ganze Klasse leistet ihr Praktikum im gleichen Betrieb ab; Schülergruppen praktizieren in verschiedenen Betrieben; je ein Schüler bekommt einen Praktikumsplatz in einem Betrieb; Schülergruppen und einzelne Schüler werden auf verschiedene Betriebe verteilt. Auch der Einsatzort im Betrieb ist ein Differenzierungsmerkmal: Der Praktikant bleibt während des gesamten Praktikums an einem Arbeitsplatz im gleichen Betrieb; der Praktikant lernt mehrere Arbeitsplätze im gleichen Betrieb kennen (innerbetrieblicher Wechsel); der Praktikant wechselt den Betrieb und damit auch den Arbeitsplatz (zwischenbetrieblicher Wechsel); der Praktikant wechselt den Arbeitsplatz und gleichzeitig auch das Berufsfeld. In den Richtlinien für das Betriebspraktikum an Bayerischen Hauptschulen wird die Dauer des Unterrichtsverfahrens auf eine, längstens auf zwei Wochen festgesetzt. Sinnvollerweise wird es als Blockpraktikum durchgeführt. Die Aufteilung der Schüler auf die Betriebe ist freigestellt, so dass diese Frage je nach den örtlichen Gegebenheiten entschieden werden kann [KM-Bekanntmachung 1987]. Didaktisches Strukturmodell des Schülerbetriebspraktikums Die meisten Veröffentlichungen zum Betriebspraktikum geben drei Artikulationsstufen an: Vorbereitungs-, Durchführungs- und Auswertungsphase [Kupser, , S.307ff; Kolb, 1983, S.121ff; 20, S.152ff; Heegen, 1984, S.21ff; Köppl, 1986, S.48ff]. Der Studienkreis Schule - Wirtschaft Bayern unterteilt die Vorbereitungsphase noch in Lernziel-, Orientierungsphase und unmittelbare Vorbereitungsphase [Studienkreis Schule - Wirtschaft, 1984, S.15] 49. Aus dem didaktischen Strukturmodell können betriebs- und bereichsspezifische Modelle entwickelt werden, die auf eine bestimmte Klassensituation abgestimmt sind [Studienkreis Schule - Wirtschaft, 1984, S.12ff]. Lernziel- und Orientierungsphase Bevor mit der Planung des Betriebspraktikums begonnen werden kann, müssen die Schwerpunkte und Lernziele festgelegt werden. 39 Gattermann, Heinz (Hrsg.): Betriebspraktikum. Hannover Kolb, Gerhard: Arbeit, Wirtschaft, Technik. Ehrenwirth Verlag, München Kupser, Paul: Arbeitslehre zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn Studienkreis Schule - Wirtschaft: Das Betriebspraktikum für Hauptschüler. München 1984

88 88 Auswahl der Praktikumsbetriebe und erste Kontaktaufnahme Betriebspraktika können, je nach regionalen Bedingungen, grundsätzlich in Betrieben aller Wirtschaftszweige durchgeführt werden. Hilfestellung leisten: Industrie- und Handelskammer; Handwerkskammer; Landwirtschaftsämter; Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände der betreffenden Branchen, Arbeitsamt und Mitarbeit der Eltern. Bereits vor der ersten Kontaktaufnahme mit möglichen Praktikumsbetrieben sollte ein ungefährer Bedarfsplan für die Praktikantenplätze aufgestellt werden. Das erste Gespräch kann telefonisch oder brieflich erfolgen. Ein telefonisches Nachfragen ist aber auf jeden Fall sinnvoll. Karteikarten für die kontaktierten Betriebe verschaffen einen Überblick und können auch von mehreren Kollegen benutzt und ergänzt werden. Abklärung der Praktikumsziele und -inhalte mit den Betrieben Der Betrieb soll nach der ersten Kontaktaufnahme in einem Vorgespräch mit einem verantwortlichen Betriebsvertreter über die Ziele des Praktikums und die Vorstellungen der Schule informiert werden. Folgende Bereiche sollten angesprochen werden: Der Lehrer informiert über Ziele und Inhalte des Praktikums und erläutert seine Wünsche hinsichtlich Anzahl der Praktikumsplätze, Zeitraum des Praktikums, Kennenlernen des Wunschberufs der Schüler; der Betriebsvertreter erläutert seine Vorstellungen vom Praktikum, stellt die Möglichkeiten und Grenzen seines Betriebs dar; der Lehrer gibt Hinweise auf die geplante Vorbereitung und Aufarbeitung im Unterricht; beide besprechen mögliche Tätigkeitsbereiche der Praktikanten; der Lehrer erhält Informationen über den Betrieb (schriftlich und mündlich); die Richtlinien für das Betriebspraktikum werden besprochen, da sie den verbindlichen Rahmen für das Schülerbetriebspraktikum darstellen; Fragen zum Versicherungsschutz der Schüler müssen geklärt werden. Die Schülerunfallversicherung gilt für das Betriebspraktikum, eine Haftpflichtversicherung muss jedoch vor Praktikumsbeginn abgeschlossen werden [KM-Bekanntmachung 1987]; den Schülern wird kein Entgelt bezahlt und die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen beachtet werden; Betriebsvertreter weist auf betriebsspezifische Unfallverhütungsvorschriften hin. Erarbeitung eines Praktikumsplans Ist der Betrieb bereit, Praktikanten aufzunehmen, so gibt er eine schriftliche Einverständniserklärung ab. Dann erarbeitet er auf der Grundlage der Vorgespräche mit dem Lehrer den Ablauf des Praktikums und die Einsatzbereiche des Praktikanten. Außerdem soll ein betrieblicher Ansprechpartner benannt werden, der in Kontakt mit der Schule bleibt und während des Praktikums für die Betreuung der Schüler zuständig ist [Studienkreis Schule - Wirtschaft, 1984, S.20]. Vorbereitungsphase Der Vorbereitungsphase werden diejenigen organisatorischen und unterrichtlichen Maßnahmen zugeordnet, die für die Durchführung des Betriebspraktikums notwendig sind. Organisatorische Maßnahmen Kontakte zu den Eltern

89 89 Ein Einbeziehen der Eltern in das Vorhaben ist zu empfehlen: Sie können einerseits durch ihre Einflussnahme auf die Schüler und andererseits durch ihre praktische Mitarbeit, z.b. bei der Beschaffung von fehlenden Praktikumsplätzen, zum Gelingen des Unterrichtsvorhabens beitragen. An einem Elternabend sollten zunächst die Ziele und Inhalte des geplanten Vorhabens durch den Lehrer erläutert werden. Zudem sollten die Eltern auch über die unterrichtliche Vorbereitung des Lehrers informiert werden. Der geplante Zeitraum und Zeitpunkt des Praktikums wird bekannt gegeben. Außerdem sollten Fragen zum Versicherungsschutz der Schüler sowie einer eventuell nötigen amtsärztlichen Untersuchung geklärt werden. Ein weiterer Punkt ist die Bitte um Mitarbeit der Eltern bei der Beschaffung von Praktikumsplätzen, falls noch nicht alle Schüler einen Praktikumsplatz gefunden haben [Köppl, 1986, S.50f; 3, S.52]. Auswahl der Praktikumsplätze Bei der Auswahl der Praktikumsbetriebe ist zunächst die grundsätzliche Frage zu klären, ob die Schüler in ihrem "Wunschberuf" praktizieren sollen. Im Großen und Ganzen wird diese Frage bejaht [Kolb, 1983, S.120f;, S.21; 21, S.18; ISB, , S.23]. Berücksichtigt man den Berufswunsch der Schüler nicht, so besteht die Gefahr des Motivationsverfalls [Platte, , S.158]. Deshalb ist es üblich, zuerst im Berufswahlunterricht die Berufswünsche der Schüler zu eruieren, die entsprechenden Berufsbilder zu besprechen und den jeweiligen Berufsfeldern zuzuordnen. Es spielen aber auch andere Aspekte bei der Auswahl von Praktikumsplätzen eine Rolle: Mädchen sollten angeregt werden, auch in Frauen untypischen Berufen das Praktikum zu absolvieren; Ziel des Praktikums ist es auch, Einblicke in Berufe verschiedener Berufsfelder zu bekommen. Gleichen sich die Berufswünsche innerhalb einer Klasse zu sehr, so sollte dieser Gesichtspunkt berücksichtigt werden; Betriebe, die keinen Einblick in den Fertigungsprozess oder den Arbeitsablauf ermöglichen, sind ungeeignet [ISB, 1984, S.18ff]; die Schüler dürfen keinen besonderen Gefahren ausgesetzt werden; die Lage der Betriebe sollte berücksichtigt werden: Die Fahrtkosten zum Betrieb werden in der Regel nicht erstattet. Zudem ist die Betreuung der Schüler durch den Lehrer leichter durchzuführen, wenn keine weiten Strecken zurückgelegt werden müssen [Platte, 1981, S.156]. Nach der Auswahl der Praktikumsbetriebe sollte den zuständigen Betreuern der Praktikumstermin und die Anzahl der Praktikanten bekannt gegeben werden. Im Anschluss daran wird für jeden Praktikumsplatz ein endgültiger Einsatzplan erarbeitet. Dieser wird, zusammen mit der Zuweisung der Praktikanten, an die Betriebe verschickt [Heegen, 1984, S.50]. Amtsärztliche Untersuchung Kommt der Schüler während des Praktikums mit Lebensmitteln in Berührung, so muss nach 18 des Bundesseuchengesetzes eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Didaktisch-methodische Vorbereitung Praktikumsrelevantes Vorwissen der Schüler Im Unterricht sollte zunächst auf das individuelle Vorwissen der Schüler Bezug genommen werden. Auch der Rückgriff auf Lernziele vorausgegangener Betriebserkundungen bietet sich an, z.b. Tätigkeitsmerkmale, Anforderungen und Zukunftsaussichten eines Ausbildungsberufes, Zukunft des Dienstleistungsbereichs, Fertigungsverfahren im Bereich der Industrie. Auch Berufserfahrungen der Eltern können zum Sammeln des Vorwissens dienen. 43 Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung: Handreichungen zum Betriebspraktikum für Hauptschüler, München Platte, Hans Kaspar: Betriebspraktika in schulischen Bildungsgängen. Koblenz 1981

90 90 Motivierung der Schüler für das Praktikum Zuerst sollten den Schülern die Ziele des Betriebspraktikums verdeutlicht werden. Die unmittelbar bevorstehende Berufswahl ist ein großer Motivationsfaktor, ebenso wie die Möglichkeit vor Ort verschiedene berufliche Tätigkeiten kennen zu lernen und sogar selbst tätig zu werden. Erarbeitung eines Fragen- und Beobachtungskatalogs Die Erarbeitung eines Fragen- und Beobachtungskatalogs nimmt einen wichtigen Platz in der schulischen Vorbereitung des Betriebspraktikums ein. Deshalb sollten die Schüler bei der Gestaltung des Fragebogens aktiv beteiligt werden. Ein selbständiges Erstellen des Fragen- und Beobachtungskatalogs wird sie jedoch überfordern [Köppl, 1986, S.86f]. Andere Autoren fordern selbständig gestaltete Fragekataloge, da die Schüler damit kompetenter und engagierter umgehen würden [Reul, , S.21ff). Vorgefertigte Fragebögen, wie sie im Handel erhältlich sind würden die Schüler dazu verleiten, die Antworten gegenseitig abzuschreiben. Die Schüler sollten sich bewusst werden, welche Fragen im Betriebspraktikum für sie wichtig sind. Eine Ausformulierung und Strukturierung eines ganzen Fragenkatalogs wäre jedoch zu viel verlangt. Es empfiehlt sich den Schülern ein vorgefertigtes Exemplar in die Hand zu geben, das gemeinsam den Bedürfnissen der Klasse entsprechend modifiziert wird. (Bild Fragebogen) Typische Inhalte des Fragen- und Beobachtungskatalogs sind: typische Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung, Tagesablauf an einem Arbeitsplatz, Formen der Zusammenarbeit, Maschineneinsatz, Einblick in wichtige Funktionen und Strukturen von Handwerks-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie von Betrieben der Urproduktion. Erarbeiten von Grundregeln des Verhaltens im Betrieb Die Schüler sollen die Bereitschaft und Fähigkeit entwickeln, sich auf die neuartigen sozialen Situationen im Betriebspraktikum einzustellen und geeignete Lösungsmöglichkeiten für ein angemessenes Verhalten finden. So kann zum Beispiel im Rollenspiel geübt werden, wie sich der Schüler anderen Mitarbeitern vorstellt. Auch die Belehrung über generelle Unfallverhütungsmaßnahmen oder über wichtige Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes fallen in diesen Bereich. Durchführungsphase Aufgaben der Schüler Die Schüler sollen die Bereitschaft und Fähigkeit haben, das Praktikum für sich erfolgreich zu gestalten: Sie sollen durch Beobachten, Befragen und (Mit)arbeiten Erfahrungen in der realen Arbeitsund Berufswelt sammeln. Anhand dieser Erfahrungen sollen sie Rückschlüsse auf Arbeitstugenden wie Pünktlichkeit, Sorgfalt und Sauberkeit, auf körperliche, charakterliche und geistige Anforderungen sowie auf mögliche Gefahren am Arbeitsplatz ziehen [Köppl, 1986, S.106ff]. Die Schüler haben die Aufgabe, mit Hilfe der vorbereiteten Erkundungsbögen gezielt Informationen einzuholen, einen Arbeitsvorgang zu beschreiben und verschiedenes Anschauungsmaterial im Betrieb zu sammeln. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Erleben von menschlicher Atmosphäre im Betrieb. Außerdem sollen sie bereit sein, sich von dem betrieblichen Betreuer anleiten zu lassen. Die Teilnahme am Betriebspraktikum ist verpflichtend: Ein Fernbleiben muss sowohl im Betrieb als auch in der Schule gemeldet werden. Aufgaben der Betreuer Die Betreuer im Betrieb haben die Aufgabe, den Praktikanten anzuleiten und für die Einhaltung des Praktikumsplans zu sorgen. 45 Reuel,G., Schneidewind, K.: Die Praktikumskartei. In: Arbeiten + Lernen, Heft 2, Velber 1989, S.35ff

91 91 Einführung am ersten Praktikumstag mit Informationen über den Betrieb und über bestehende Vorschriften (z.b. Unfallverhütung, das Tragen von Schutzkleidung oder die Regelung der Arbeitszeit und der Pausen).. Probleme: mangelndes Interesse fehlender Ernst der Schüler Aufsicht über die Praktikanten ist eine große Belastung Diese Problematik könnte durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Schule, zumindest teilweise, aus dem Weg geräumt werden. Keine Lösung ist es, die Schüler in die Lehrwerkstatt aufzuräumen. Am letzten Praktikumstag findet ein Abschlussgespräch im Betrieb statt: Ausgehend von den Erfahrungen der Praktikanten sollen betriebliche Zusammenhänge erläutert werden. Aufgaben des Betreuungslehrers Der Lehrer ist während des ganzen Praktikums von seinen sonstigen unterrichtlichen Verpflichtungen freigestellt (KM, 1987). Er muss Schülern, Eltern und Betreuern ganztags zur Verfügung stehen und sich durch regelmäßige Besuche in den Betrieben davon überzeugen, dass das Praktikum planmäßig verläuft [Kreuchauf, , S.24]. Trotz einer gezielten, intensiven Vorarbeit stehen manche Schüler der neuartigen Situation im Betrieb unsicher und hilflos gegenüber. Aber auch selbstsichere Schüler sind meist froh, wenn der Lehrer sie regelmäßig besucht: Im Gespräch mit dem Lehrer können die Schüler Erfahrungen mitteilen, die sie alleine vielleicht nicht bewältigen könnten. Außerdem kann der Lehrer auf Beobachtungsaufträge aufmerksam machen, die sonst vielleicht vergessen werden. Grunderfahrungen werden so festgehalten und der Zusammenhang zwischen Erkundungsbogen und Tätigkeit wird einsichtig. Der Lehrer sollte seine Schüler also so oft wie möglich im Betrieb besuchen, auch um sich mit dem Betreuer auszutauschen. Neben den Besuchen im Betrieb wünschen sich manche Schüler die Gelegenheit zu einer Aussprache außerhalb des Arbeitsplatzes: Gerade am Anfang stürmt so viel Neues auf die Schüler ein, dass der Lehrer an den ersten beiden Abenden in der Schule zu einer Aussprache zur Verfügung stehen sollte. Außerdem ist es wünschenswert, wenn er abends während des gesamten Praktikums zu festen Zeiten erreichbar ist. Diese Stunden sollten Eltern, Schülern und betrieblichen Betreuern bekannt sein. Auswertungsphase Die gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen müssen reflektiert, vertieft und ergänzt werden. Kreuchauf et al. gliedern die Auswertungsphase in drei Bereiche: berichten, systematisieren und dokumentieren [Kreuchauf, 1979, S.23f]. Spontane Berichte Im ersten Unterrichtsgespräch äußern sich die Schüler spontan zu den Erfahrungen und Erlebnissen im Praktikum. Dies kann z.b. in Form eines Sitzkreises, bei dem jeder Schüler ein Schlüsselerlebnis allen Mitschülern mitteilt oder auch in Form von Gruppengesprächen erfolgen. Die emotionale Beteiligung der Schüler spielt hierbei eine große Rolle: Im Vergleich mit den Erfahrungen der Mitschüler erkennen sie, dass sich die Erfahrungen im Praktikum gleichen, z.b. dass es Situationen gab, in denen sie sich unsicher fühlten. Auf der anderen Seite erkennen sie Unterschiede im Ablauf des Praktikums, die sich aus den verschiedenen Wirtschaftsbereichen oder den unterschiedlichen Einsatzorten ergeben. Das Interesse der Schüler mehr zu erfahren, auch über andere Betriebe als den eigenen Praktikumsbetrieb, steigt. Die Motivation ist hoch und damit ist auch die Voraussetzung für die Vertiefung und Ergänzung der Erfahrungen geschaffen. 46 Kreuchauf, Klaus et. al.: Schüler im Betriebspraktikum, Weingarten 1979

92 92 Vorstellung und Vergleich verschiedener Praktikumsbetriebe Auf der Grundlage der Erkundungsaufträge sollen die Schüler ihre Praktikumsbetriebe vorstellen. Von Interesse sind hier z.b. der Wirtschaftsbereich, Gründung des Betriebs, Firmenprodukte, Beschäftigtenzahl, Maschineneinsatz oder die Darstellung einzelner Abteilungen und die vorhandenen Ausbildungs- und Anlernberufe. Hilfen können hierbei Dias/Bilder sein, die der Lehrer oder der Schüler im Betrieb aufgenommen haben. Auch Tonbandmaterial kann verwendet werden, sowie das Bild- und Textmaterial, das von den Betrieben zur Verfügung gestellt worden ist. Beschreiben von im Praktikum kennengelernten Berufsbildern Auch hier bildet der Erkundungsbogen die Grundlage für die Absicherung und den Transfer der gewonnenen Einsichten. Die Vorstellungen von einem Berufsbild sollen überprüft und eventuell korrigiert und ausgeweitet werden. Allerdings wird hier noch kein direkter Bezug auf die Berufswünsche der Schüler genommen: Die Schüler sollen einige berufstypische Tätigkeiten nennen und beschreiben. Außerdem sollen sie Aussagen über die körperlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen dieses Berufs treffen können. Ein weiterer Punkt ist die Verbalisierung von unterschiedlichen Arbeitsbedingungen an verschiedenen Arbeitsplätzen. Wichtig sind auch Kenntnisse über den Ausbildungsweg und die Weiterbildungsmöglichkeiten dieses Berufs. Kritische Überprüfung des eigenen Berufswunsches Die im Betrieb gesammelten Erfahrungen sollen mit den beruflichen Anforderungen, wie sie in Informationsblättern dargestellt waren, verglichen werden. Zudem soll die lokale Ausbildungssituation einbezogen werden, mit dem Ziel, die Berufswahlentscheidung zu verbessern. Falls einzelne Schüler ihren Berufswunsch geändert haben, sollte hinterfragt werden, ob betriebsspezifische oder berufsspezifische Gründe dafür ausschlaggebend waren. Verbesserung der Tagesberichte Zur Auswertung der Praktikumserfahrungen gehört auch die Verbesserung, Ergänzung und Reinschrift der im Praktikum verlangten Tagesberichte. Zu diesem Punkt werden kritische Stimmen laut: Gerade Hauptschüler lehnen im allgemeinen schriftliche Arbeiten ab und haben große Schwierigkeiten damit. Nach einem langen Arbeitstag im Praktikum sind die Schüler nicht motiviert, Berichte zu schreiben. Sie empfinden dies als lästige Pflicht der Rechenschaftsabgabe. Deshalb sollten schriftliche Arbeitsaufträge im Praktikum beschränkt sein und den Schülern möglichst Gelegenheit geben, sich zu den für sie interessanten Themen zu äußern. Ein Vorschlag wäre hier, einen Katalog mit Aufsatzthemen zu erstellen, aus dem die Schüler zwei wählen können (24, S.35ff). Anfertigen einer Praktikumsmappe Der Erkundungsbogen sollte noch einmal überarbeitet und verbessert werden. In der Durchführungsund Auswertungsphase gesammeltes Text- und Bildmaterial muss ausgewählt und eingeordnet werden. Nach Vervollständigung der Praktikumsmappe sollte jeder Schüler eine von ihm selbst erstellte Dokumentation seines Praktikums in Händen halten [Köppl, 1986]. Einsicht in die Notwendigkeit einer gut funktionierenden Betriebsgemeinschaft Durch Rollenspiele, Erfahrungsaustausch oder Fallstudie sollen die Schüler zur Einsicht gelangen, dass eine harmonisierte Betriebsgemeinschaft sowohl für den einzelnen Mitarbeiter als auch für das Funktionieren des Unternehmens notwendig ist. Einordnen der Erfahrungen in den betrieblichen und wirtschaftlichen Gesamtzusammenhang Die im Praktikum gewonnenen Einblicke in die Organisationsstruktur von Betrieben in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen bilden die Grundlage für die vertiefte Behandlung der

93 93 Themen "Funktion eines Betriebes" oder "ökonomisches Handeln, ökonomisches Prinzip" im Unterricht [Studienkreis Schule - Wirtschaft, 1984, S.23; Heegen, 1984, S.92]. Einbeziehen der Praktikumsbetriebe in den Auswertungsprozess Im Hinblick auf eine weitere Zusammenarbeit mit den Betrieben sollten auch die Betriebe in den Auswertungsprozess mit einbezogen werden. Der erste Punkt ist hier ein Dankschreiben an die Unternehmen, das im Unterricht von den Schülern verfasst wurde. Im Allgemeinen wünschen die Betriebe auch eine Rückmeldung über den Praktikumsverlauf und die Eindrücke, die die Schüler gewonnen haben. Hierzu können z.b. Berichte über das Praktikum erstellt werden oder die Praktikumsmappen an die Betriebe verschickt werden. Es bietet sich auch eine Einladung der Betriebsvertreter zu einem Abschlussgespräch oder zu einer Ausstellung an. Dies sind Vorschläge, die nicht zwingend eingehalten werden müssen. Allerdings sollte man bedenken, dass jedes Jahr neue Praktikumsplätze gesucht werden müssen und Wünsche und Vorstellungen der Lehrer umso leichter erfüllt werden, je enger der Kontakt zu den Betrieben ist. Weitere Maßnahmen Es gibt noch eine Fülle von weiterführenden Maßnahmen. Im Folgenden sollen einige Anregungen gegeben werden: Die Schüler bereiten eine Praktikumsausstellung vor. Hier werden Werkstücke, Berichtsmappen, Collagen, Schaubilder und Graphiken ausgestellt. Die Schüler berichten Mitschülern der 7. Jahrgangsstufe über ihre Praktikumserfahrungen. Die Schüler beantworten einen Fragebogen zu ihren eigenen Erfahrungen im Praktikum. Beispiel: "Bist du mit deinen Kollegen gut ausgekommen? Welche Situationen waren für dich fremd?" Die Klasse besucht ein Berufsinformationszentrum. Der Berufsberater kommt in die Klasse (15, S.122f). Zusammenfassung Das Betriebspraktikum ist ein äußerst aufwendiges Unterrichtsverfahren, das langfristig geplant werden muss. Die einzelnen Schritte des didaktischen Strukturmodells sind eine gute Hilfe, um ein Betriebspraktikum zu planen, durchzuführen und auszuwerten. Die Vorgehensweise des Praktikumslehrers hängt immer von der Methoden- und Sachkompetenz der jeweiligen Klasse ab. Das bedeutet, der Lehrer muss das bereits vorhandene Wissen und Können der Schüler berücksichtigen: Inwieweit sind die Schüler mit Interviewtechniken vertraut? Was wissen sie vom vorausgegangenen Stoff? usw. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Zusammenarbeit der Lehrer untereinander: Die organisatorischen Maßnahmen können durch Kooperation erleichtert und effizienter werden, wenn zum Beispiel ein reger Erfahrungsaustausch zwischen Lehrern mit Praktikumserfahrungen stattfindet. Auch auf der fächerübergreifenden Ebene kann Zusammenarbeit wertvoll sein: Lerninhalte aus dem Betriebspraktikum können auch in anderen Fächern behandelt werden. So kann beispielsweise im Deutschunterricht das Gesprächsverhalten der Schüler im Betrieb trainiert werden (Wie stelle ich mich vor?). Die Praktikumsberichte können hier verbessert oder die Interviewtechnik eingeübt werden. Im Mathematikunterricht finden Rechenbeispiele aus der Praxis Platz. Im Kunsterziehungsbzw. Werkunterricht kann die Handhabung von Werkzeugen demonstriert werden. Dies sind nur einige Beispiele für Kooperationen. Es gibt sicherlich noch weitere Möglichkeiten zur Kooperation im Zusammenhang mit dem Betriebspraktikum. Betrachtet man die drei Phasen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung dieses Unterrichtsverfahrens, so kommt der Vorbereitung und der Auswertung des Betriebspraktikums besondere Bedeutung zu: In der Vorbereitungsphase müssen die Voraussetzungen für ein zielgerichtetes Beobachten und Befragen geschaffen und die Schüler motiviert werden. Besonders wichtig scheint mir auch, dass die Schüler soweit wie möglich in die vorbereitenden Maßnahmen mit einbezogen werden: Sie können Fahrtwege erkunden und bei der Beschaffung von Praktikumsplätzen mitwirken. Die Betonung liegt hier auf dem "Selbsttätigwerden" der Schüler. Auch in der Auswertungsphase sollten die Schüler möglichst selbständig arbeiten. Die Nachbereitung ist besonders wichtig und notwendig, damit das Betriebspraktikum nicht nur als Abwechslung zum

94 94 Schulalltag gesehen wird, sondern damit die Schüler über die gewonnenen Erfahrungen reflektieren und diese auch kritisch betrachten. Bei der Durchführungsphase ist vor allem die Betreuung durch den Lehrer wichtig: Für den Schüler ist er eine vertraute Person, Anlaufstelle in einer sonst fremden Umgebung. Ich glaube, man darf die Neuartigkeit der Situation, in der sich der Schüler während dem Betriebspraktikum befindet, nicht unterschätzen: Zum ersten Mal verlassen die Schüler den Schonraum "Schule", d.h. sie müssen sich in einer völlig fremden Umgebung, wenn auch auf Zeit, zurechtfinden. Der Lehrer muss deshalb der Vermittler zwischen Schüler und Betrieb sein. Ob das Betriebspraktikum den hochgesteckten Zielen gerecht werden kann und sich der Aufwand lohnt, wird unterschiedlich beurteilt (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Contra-Argumente Pro- und Contra Betriebspraktikum Pro-Argumente: Berufsfindung ist nicht möglich; Berufsorientierung ist umstritten; Gründe: Ausschnitthaftigkeit der Erfahrungen; zeitliche Begrenztheit; reale Arbeitserfahrungen nicht möglich (mangelnde Kenntnisse und Fertigkeiten der Schüler); der tradierte Berufsbegriff ist überholt; Erfahrung des Betriebs als Sozialgefüge nicht möglich, da Schüler kein Mitglied der betrieblichen Hierarchie; keine Steigerung der Rationalität bei der Berufswahlentscheidung; Berufsfindungsgedanke ist der größte Motivationsanreiz für die Schüler; Berufsorientierung ist in Bayern der dominierende Aspekt; berufskundliche Informationen können gesammelt werden; Arbeitstugenden und ihre Notwendigkeit können erfahren werden; potentielle Berater werden bei der Berufswahl stärker in Anspruch genommen; Schüler sammeln Erfahrungen über das Miteinander im betrieblichen Arbeitsprozess; Motivationssteigerung, Anregung zum Weiterlernen; Minderung des Praxisschocks ; Verhaltensänderungen im sozialen Bereich: z.b. Verständnis für die Anspannung im Beruf, gesteigerte Bereitschaft zur Mithilfe im Haushalt. Vergleich Betriebspraktikum - Betriebserkundung Betriebserkundung Betriebspraktikum Übereinstimmung a) Verfahren der Realbegegnung b) Anschauungs- und Erfahrungsgrundlage (Klammerfunktion zwischen Berufsorientierung und elementarer Wirtschaftslehre im Arbeitslehreunterricht) c) obligatorisches Unterrichtsverfahren (7., 8. oder 9. Jgst. der Hauptschule) d) Aspektorientierung ökonomisch berufskundlich technologisch. berufsorientierend funktional (ökon., techn.) sozialer Aspekt

95 95 allgemeine, breite Orientierung des Schülers in den verschiedenen Wirtschafts- und Berufsbereichen (Urproduktion, Handwerk, Industrie, Dienstleistung, produzierende Berufe, Dienstleistungsberufe, Berufe im sozial/pflegerischen Bereich). Unterschiede gezieltes Erfahren der Wirtschafts- und Berufswelt in Form praktischen Tätigwerdens und Beobachtens bis zu max. 2 Wochen an Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätzen in einem Betrieb. Literatur zum Betriebspraktikum: Beck, Hartmut/ Ipfling, Heinz-Jürgen/ Kusper, Paul (Hrsg.): Das Betriebspraktikum für Schüler und Lehrer. Konzepte - Erfahrungen - Arbeitshilfen. Bad Heilbrunn 1984 Feldhoff, Jürgen/ Otto, Karl A./ Simoleit, Jürgen/ Sobott, Claus: Projekt BetriebspraktikumDüsseldorf 1985 Geiger, Friedrich/ Kunder, Hans: Betriebspraktikum für Hauptschüler. Donauwörth Platte, H. K.: Lernen vor Ort. Anleitungen, Informationen und Fakten zum Schülerbetriebspraktikum. Bad Godesberg 1986 Schudy, Jörg: Das Betriebspraktikum. Notwendige Optimierung eines Elements schulischer Berufsorientierung. In: Schudy, Jörg (Hrsg.): Berufsorientierung in der Schule. Grundlagen und Praxisbeispiele. Klimkhardt. Bad Heilbrunn S. 192 ff. KWMBL I Nr. 16/19 - Betriebspraktikum für Hauptschüler in Bayern.

96 Der Berufswahlordner/Der Berufswahlpass 54 Keine klassische Methode, aber eine konkrete Möglichkeit der individuellen Unterstützung des Berufswahlprozesses, welche in den letzten Jahren forciert durch verschiedene Projektinitiativen vermehrt praktische Umsetzung an bayrischen Mittelschulen findet, ist die Einführung und Betreuung eines Berufswahlordners. Der Berufswahlordner soll der Begleitung, Organisation, Dokumentation und Reflexion des eigenen Berufswahlprozesses dienen. Synonym wird der Berufswahlordner oft auch als Berufswahlpass oder Schülerportfolio bezeichnet. In der praktischen Schullandschaft gibt es eine Vielzahl unterschiedlich ausgeprägter Typen mit ganz eigenen und an die organisatorischen Rahmenbedingungen der Schule selbst aber auch an die Anforderungen des lokalen Wirtschaftsraumes angepassten Schwerpunktsetzungen. Zum Berufswahlordner existieren unterschiedlichste standardisierte Vorlagen (bspw. von der Bundesagentur für Arbeit in Kooperation mit zwölf anderen Bundesländern entwickelt) und Veröffentlichungen, die eben dieses bunte Spektrum an Möglichkeiten und Formen aufzeigen und entweder von der einzelnen Schule direkt genutzt werden oder aber zur Orientierung bei der Gestaltung eines eigenen Entwurfes dienen können. Der idealtypische Berufswahlordner ist an einer Mittelschule für die Schülerinnen und Schüler aller Klassen standardisiert und wird ab der siebten Jahrgangsstufe eingeführt und bis zum Abschluss an der jeweiligen Schule im Rahmen des Unterrichts gepflegt. Mittlerweile (seit dem Schuljahr 2010/2011) ist die Einführung eines Berufswahlpasses bzw. -ordners von der siebten Jahrgangsstufe an verpflichtend durch das zuständige Staatsministerium festgeschrieben. Im Folgenden wird ein konkretes Beispiel beschrieben, welches sämtliche Merkmale anschaulich aufzeigt, die die meisten Berufswahlordner, Schülerportfolios oder auch Berufswahlpässe als Gemeinsamkeiten verbindet. Ein konkretes Beispiel beschrieben von Alfred Lumpe: Wie sieht der Berufswahlpass aus? Der Berufswahlpass ist ein DIN-A4-Ordner (Ringbuch) mit vier Registerblättern und jeweils dazu gehörigen Einlegeblättern. Er wird den Schülerinnen und Schülern im Jahrgang 7 übergeben und als Lose-Blatt-Sammlung von diesen geführt.und ergänzt. Der Berufswahlpass geht in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler über. Die Lehrkräfte beraten und unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Verwendung des Berufswahlpasses. Insbesondere verdeutlichen sie die Zielsetzung und den Nutzen der Arbeit mit dem Pass. Entscheidend ist dabei jedoch, dass den Schülerinnen und Schülern nicht die Verantwortung genommen wird. Sie entscheiden, wie sie mit dem Berufswahlpass arbeiten. Der Berufswahlpass ist in drei Abschnitte gegliedert. Er enthält Informationen über Programm der Schule zur Berufsorientierung (Teil I Informationen ), Hinweise zur Organisation des Berufswahlprozesses (Teil II Mein Weg zur Berufswahl ) und Selbstdeklarationen und Bescheinigungen über Bildungsergebnisse (Kompetenzen) oder auch Bildungsprozesse (Teil III Dokumentation ). Die Bescheinigungen, ausgestellt von Bildungseinrichtungen, Unternehmen oder Vereinen können in den Pass eingeheftet werden. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden, welche 54 aus: Lumpe, Alfred: Der Berufswahlpass. Ein Instrument zum selbstorganisierten und eigenverantwortlichen lernen, In: Schudy 2002; S.253 ff.

97 97 Bescheinigungen sie einheften und ob sie den Berufswahlpass vollständig oder Teile davon für eine Bewerbung verwenden. Die mitgelieferten Einlegeblätter zu den einzelnen Teilen geben Hinweise zur Arbeit mit dem Berufswahlpass und sind als Vorschläge und Anregungen gedacht. Sie können ausgetauscht, ergänzt oder individuell angepasst werden. Wie funktioniert der Berufswahlpass? Der erste Teil Informationen richtet sich an die jeweilige Schule, die den Pass einsetzt. Die Schule erhält damit die Gelegenheit, ihr schulinternes Curriculum zur Berufsorientierung darzustellen. Sie soll ihr Programm den Schülerinnen und Schülern, dem Kollegium, den Eltern und den Partnern der Schule präsentieren. Die Schule soll in diesem Teil alle Angebote zusammenstellen, die sie für ihre Schülerinnen und Schüler bereit hält, einschließlich der Angebote externer Kooperationspartner. Mit der Präsentation wird das Berufsorientierungskonzept transparent und die Schülerinnen und Schüler erhalten erforderliche Information, um selbstbestimmt ihren Weg in die Berufswelt gestalten zu können. In der Übersicht sollen die Angebote zur Berufsorientierung von Jahrgang 7 bis Jahrgang 9 bzw. 10 dargestellt und erläutert werden. Sie soll Hinweise auf Beratungsangebote zur Erstellung besonderer Lernleistungen oder zusätzliche Kursangebote enthalten und die Adressen der Ansprechpartner zur Berufsorientierung innerhalb und außerhalb der Schule enthalten. Beabsichtigte Effekte: - Schule präsentiert ihr schulisches Curriculum, - Transparenz über das schulische Angebot zur Berufsorientierung für Lehrende und Lernende, Unterstützung für fächerübergreifende Absprache und Zusammenarbeit, - Entscheidungsgrundlage für die langfristige Planung der Kooperationspartnerschaften, - Motivation für die Schule, ihr Berufsorientierungscurriculum kontinuierlich weiterzuentwickeln und Unterstützung für den Erfahrungsaustausch mit anderen Schulen, - Information der Öffentlichkeit (insbesondere für Eltern, Unternehmen, andere Schulen, Kooperationspartner) Der zweite Teil Mein Weg zur Berufswahl soll als Kernbereich des Berufswahlpasses die Schülerinnen und Schüler zur individuellen Lernplanung motivieren und sie dabei unterstützen, das eigene Lernen erfolgreich zu organisieren. Die Vorlagen zur Klärung des Selbstbildes oder zur Bestimmung der eigenen Stärken z.b. weisen auf wichtige Teilschritte hin und sind Beispiele für die Umsetzung dieser Schritte. Mit Hilfe von Übersichten, Planungsrastern, Checklisten und Hinweisen zur Organisation des Orientierungsprozesses werden selbstgesteuertes Lernen und eigenverantwortliche Klärung der Interessen, Stärken und Ziele gefördert. Beabsichtigte Effekte: - Stärkung der Eigenverantwortung und der Eigeninitiative, - Unterstützung bei der Bestimmung der eigenen Interessen und Fähigkeiten, der Entwicklung der beruflichen Ziele, der Reflexion des Selbstbildes und der Auseinandersetzung mit den jeweiligen Eigen- und Fremdwahrnehmungen, - Wahrnehmung der Veränderung bzw. des Entwicklungsprozesses vom Traumberuf über den Wunschberuf bis zum Startberuf, - Unterstützung bei der strukturierten Planung und Reflexion des Orientierungsprozesses, des selbstgesteuerten Lernens und der eigenverantwortlichen Auswertung der jeweiligen Zielerreichungen.

98 98 Im dritten Teil Dokumentation können die Lernergebnisse dokumentiert werden. Den Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, ein Verzeichnis der persönlichen Arbeiten zu erstellen. Damit werden sie aufgefordert, ihre schulischen und außerschulischen Arbeiten als einen Beitrag zu ihrer beruflichen Orientierung wahrzunehmen. Sie sollen die Ergebnisse ihrer Unterrichtsarbeit auswerten und diejenigen dokumentieren, mit denen aus ihrer Sicht im Hinblick auf eine Berufsausbildung besodners bedeutsame Kompetenzen ausgewiesen werden können. Das können Berichte über bestimmte Projektwochen oder aus dem Fachunterricht sein oder auch Erfahrungsberichte aus Urlaubsreisen. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben darin Arbeiten, die sie als besonders wichtig für die Entwicklung ihrer Orientierungskompetenz herausstellen wollen und benennen die Kompetenzen, die sie dabei erworben haben. Einen besonderen Bereich nehmen dabei die Sprachkenntnisse ein. Für die Erfassung der Fremdsprachenkenntnisse liegt ein entsprechendes Übersichtsblatt bei. Mit der Erstellung dieses Verzeichnisses sollen die Schülerinnen und Schüler sensibilisiert werden, die im Unterricht wie auch im Rahmen des informellen Lernens erworbenen Fähigkeiten und Kompetenzen wahrzunehmen und in die Berufswegplanung einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten durch Dritte bescheinigen zu lassen. Entsprechende Mustervorlagen sind enthalten. Die Bescheinigungen und Zertifikate sollen in das Verzeichnis der Bescheinigungen und Zertifikate aufgenommen und geordnet werden. Für eine spätere Bewerbung stehen dann alle Unterlagen gesammelt zur Verfügung. Neben den Bescheinigungen über die Teilnahme an Programmen zur Berufsorientierung und Berufswahl im engeren Sinne (Bescheinigungen über das Praktikum und die dabei erworbenen Kompetenzen) sollen hier auch Bescheinigungen oder Zertifikate aufgenommen werden, die besondere Kompetenzen und verstärktes Engagement dokumentieren (z.b. Klassenoder Schulsprecherin bzw. sprecher, Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs oder an Volkshochschulkursen, Ausbildung als Streitschlichterin bzw. schlichter, Mitarbeit in der Schülerzeitung oder in gemeinnützigen Projekten, Trainerlizenzen u. dgl.). Darüber hinaus enthält die Dokumentation auch eine Vorlage zur Selbstbewertung. Mit dieser Aufforderung sollen Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen selbst einschätzen und bewerten. Die Selbstbewertung soll einerseits dazu beitragen, die Entwicklung der Kompetenzen wahrzunehmen. Andererseits soll die Bewertung der Erkenntnisfortschritte die Qualität der Lernprozesse verbessern. Beabsichtigte Effekte: - Dokumentation des individuellen Bildungsganges und des Prozesscharakters der Berufsorientierung, - Wahrnehmung der Bedeutung der individuellen Lernleistungen, der schulisch und außerschulisch erworbenen Kompetenzen für den Übergang ins Berufsleben, - Unterstützung beim zielgerichteten Umgang mit Bescheinigungen, Zertifikaten und Dokumentationen, - Anerkennung des informellen Lernens und Förderung des Kompetenzerwerbs durch informelles Lernen, - Sammlung und Dokumentation der für den Übergang in den Beruf relevanten Unterlagen. Was bringt der Berufswahlpass? Der Berufswahlpass richtet sich vor allem an die Schülerinnen und Schüler. Der Aufbau und die Verwendung des Berufswahlpasses bringt jedoch auch Vorteile für die Schule, die Berufsberatung, potentielle Ausbildungsbetriebe, weiterführende Bildungseinrichtungen und zukünftige Arbeitgeber. Weil mit dem Berufswahlpass eine Dokumentation des individuellen Orientierungsweges, der Entwicklung der individuellen Stärken und Potenziale vorgelegt und der Prozess

99 99 Entscheidungsfindung für eine Berufsausbildung nachvollzogen werden kann, erleichtert der Berufswahlpass die Beratungsaktivitäten an vielen Stellen. Für die Schülerinnen und Schüler bringt der Berufswahlpass Vorteile, weil sie mit dem Pass unterstützt werden, ihre Orientierungsschritte zielgerichtet zu planen und zu steuern. Er unterstützt die individuelle Lernplanung und die Übernahme der Eigenverantwortung. Die Schülerinnen und Schüler wissen durch den Berufswahlpass in übersichtlicher Form, welche Wege und Alternativen ihnen die Schule bietet, wo sie Unterstützung und Hilfen erhalten und welche Prozesse sie initiieren müssen, um erfolgreich den richtigen Anschluss zu finden. Wenn sie sich die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen oder anderen Veranstaltungen, die für ihren Berufsweg wichtig sind, bescheinigen lassen, verfügen sie mit der Zeit über einen vollständigen Überblick über die Bildungsleistungen in diesem Bereich. Sie können sich auch Leistungen in Kursen oder Praktika bestätigen lassen, die im Zeugnis nicht enthalten sind. Und sie können alle zusätzlich erbrachten Leistungen aufnehmen (Neigungskurse, soziales Engagement), die sie aufgrund besonderer Lebensumstände erworben haben. Wer z.b. zweisprachig aufwächst oder über Erfahrungen in verschiedenen Kulturen verfügt, kann die damit zusammenhängenden, aber oftmals nicht wahrgenommenen Stärken und Fähigkeiten positiv ausweisen. Im Berufswahlpass wird die eigene Lerngeschichte transparent. Die Wahrnehmung der Veränderungen unterstützt das Weiterlernen. Denn wer sieht, wie er sich verändert hat, stellt sich auch eher die Frage, ob die Richtung der Entwicklung stimmt oder neuer Lernbedarf besteht. Für die Schule bringt der Berufswahlpass Vorteile, weil sie umfassend ihr Programm zur Berufsorientierung ab Jahrgang 7 darstellen, Kontaktpersonen und Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der Schule vorstellen und Unternehmen und Institutionen auflisten kann, mit denen sie im Rahmen der Berufsorientierung zusammen-arbeitet. Sie schafft damit Voraussetzungen für Vernetzung nach innen und außen und erleichtert es den Kollegium, den Eltern und den externen Partnern, die Aufgaben der Berufsorientierung gemeinsam umzusetzen. Mit dem Berufswahlpass wird die Bedeutung der Berufsorientierung in der Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer, der Schule insgesamt und der Eltern gestärkt. Darüber hinaus ist der Berufswahlpass auch ein Werbeinstrument für die Schule, mit dem sie auf ihre Besonderheiten aufmerksam machen kann. Für die Berufsberatung bringt der Berufswahlpass ebenfalls Vorteile. Die für die Planung des Übergangs in die Berufswelt relevanten Informationen liegen gesammelt vor und können für die Beratungsgespräche herangezogen werden. Die Ergebnisse der jeweiligen Beratung, entwickelte Potenzialprofile und Verabredungen über die nächsten Schritte können im Berufswahlpass festgehalten werden. Diese Informationen in der Hand der Schülerinnen und Schüler strukturieren nicht nur den eigenverantwortlich zu organisierenden Prozess. Sie sind auch wichtige Zusatzinformation für die Beratungsleistungen der Lehrerinnen und Lehrer. Der Berufswahlpass kann somit auch zur Abstimmung der Berufsberatung durch das Arbeitsamt und durch die Schule beitragen und die Beratungsqualität erhöhen. Der Berufswahlpass bringt für den Ausbildungsbetrieb und für künftige Arbeitgeber Vorteile. Der Berufswahlpass macht den Prozess der Berufsorientierung transparent, informiert die Abnehmer über den Weg der Kompetenzentwicklung und die Kompetenzbreite sowie über den Stand der Berufswahlentscheidung. Die Bescheinigungen der Betriebe über die Praktika oder Ferienjobs bieten neben den Zeugnissen der Schule zusätzliche Entscheidungsgrundlagen. Schulabsolventinnen und absolventen und Ausbildungsbetriebe können informationsreicher den Einstieg ins Berufsleben beurteilen und gegebenenfalls Fehlentscheidungen rechtzeitig vorbeugen.

100 100 Auch für weiterführende Bildungseinrichtungen bringt der Berufswahlpass Vorteile. Sie erhalten einen besseren Überblick über die individuellen Bildungsinteressen und die Vorleistungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und können ihre Bildungsangebote darauf hin abstimmen. Wenn die Schülerinnen und Schüler mit dem Berufswahlpass in ihrer Bereitschaft unterstützt werden können, sich auch nach Beendigung von Schule und Ausbildung zielgerichtet weiterzubilden, wird die Nachfrage nach Bildungsangeboten auch insgesamt steigen. 55 Literatur zum Berufswahlpass bzw. dem Berufswahlordner: Lumpe, Alfred: Der Berufswahlpass. Ein Instrument zum selbstorganisierten und eigenverantwortlichen lernen, In: Schudy 2002; S.255 bis aus: Lumpe, Alfred: Der Berufswahlpass. Ein Instrument zum selbstorganisierten und eigenverantwortlichen lernen, In: Schudy 2002; S.255 bis 260

101 Das Projekt (z.b. Schülerfirma) Kaiser und Kaminski definieren die Projektmethode als eine Unterrichtsform, die getragen von einer Sichtweise des Unterrichts, bei der von einem zunehmend gleichberechtigten Rollenverständnis von Lehrenden und Lernenden ausgegangen wird und die Projektgruppe im Sinne einer gemeinsamen Zielsetzung ihre Lern- und Arbeitsschritte gemeinsam plant, durchführt und reflektiert. 56 Die klassische Form des handlungsorientierten Unterrichts ist durch eine Reihe von Merkmalen gekennzeichnet. Wenn nur einige dieser Merkmale auf den Unterricht zutreffen, spricht man vom projektorientierten Unterricht. Merkmale Die folgenden Merkmale wurden von Gudjons 57 zusammengetragen und liefern eine ausführliche Beschreibung von Projekten. Manche Autoren fassen einzelne Positionen zusammen, stimmen aber inhaltlich mit Gudjons größtenteils überein. Situationsbezug Die Lerninhalte werden nicht fachsystematisch sondern aufgabenbezogen ausgewählt. Maßgeblich ist ihrer Bedeutung für die Lösung der Aufgabe, so wie sie die SchülerInnen in der Wirklichkeit erleben. Orientierung an den Interessen der Beteiligten Die Aufgabenstellung soll aus dem aktuellen oder zukünftigen Leben der SchülerInnen entnommen sein und von den SchülerInnen als bedeutsam anerkannt werden. Die SchülerInnen sollen das Thema mit auswählen und während der Bearbeitung gegebenenfalls flexibel verändern können, um eine hohe Motivation zu erreichen. Gesellschaftliche Praxisrelevanz Das Ergebnis dient nicht ausschließlich den Interessen der SchülerInnen, sondern auch der Gesellschaft als Ganzes. Gesellschaftliche Ziele und Wertvorstellungen dienen als Korrektiv zu willkürlichen Schülerentscheidungen und fördern den Ernstcharakter. Die Aussicht auf öffentliche Anerkennung steigert die Motivation. Zielgerichtete Projektplanung Die Aufgabe liefert das Ziel, die Erfolgskriterien und den Beurteilungsmaßstab. Die SchülerInnen planen Arbeitsschritte und prüfen alle auftretenden Entscheidungen anhand dieser Vorgaben. Selbstorganisation und Selbstverantwortung Die SchülerInnen sollen möglichst viele Entscheidungen selbst treffen. Besonders bei organisatorischen Entscheidungen innerhalb eines Projekts mit klaren Erfolgskriterien können die Folgen einzelner Entscheidungen schnell von den Schülern selbst erkannt und gegebenenfalls korrigiert werden. Die Verantwortung für den Erfolg oder Misserfolg übernehmen die SchülerInnen nur bei selbsttätigen Entscheidungen. Einbeziehen vieler Sinne Natürliche Handlungen beziehen viele Sinne ein und verursachen nachhaltige Eindrücke, die das Behalten fördern. Wenn, wie bei Projektarbeit, sich geistige und manuelle Arbeit notwendigerweise ergänzen, wird der ganze Mensch gefordert und einseitige Belastung und Ermüdung reduziert. 56 F.-J. Kaiser, H. Kaminski: Die Projektmethode. In: Methodik des Ökonomieunterrichts. Klinkhardt, Heilbrunn, 1994, S Herbert Gudjons: Handlungsorientiert lehren und lernen. 4. Aufl., Klinkhardt, Bad Heibrunn, 1994

102 102 Soziales Lernen Die gemeinsame Zielsetzung führt in den Gruppen zur Kommunikation zwischen den Schülern und dem Lehrer. Effektive Verhaltensweisen, wie demokratische Verkehrsformen, unterstützen erkennbar den Informationsaustausch, die Entscheidungsfindung und die Produktivität. Sie lernen kooperativ Konflikte zu lösen. Produktorientiertheit Am Ende des Projektunterrichts stehen nicht wie im herkömmlichen Unterricht ein mit theoretischem Wissen überfrachteter Schüler, sondern es stehen Ergebnisse, die Gebrauchs- und Mitteilungswert haben. 58 Vordergründig dienen die Produkte als Grundlage für die Beurteilung der Leistung durch die Schüler selbst, den Lehrer und die Öffentlichkeit. Für den Lehrer ist aber oft der Weg zum Produkt letztendlich ausschlaggebend. Als Produkte eignen sich Aktions- und Kooperationsprodukte ( z.b. Hilfe für Katastrophengebiete) Vorführungs- und Veranstaltungsprodukte (z.b. Theatervorführung) Dokumentationsprodukte (z.b. Broschüre) Ausstellungsprodukte (z.b. Wanderausstellung) Gestaltungsprodukte (z.b. Schulhof, Klassenzimmer) Interdisziplinarität Durch den Systembezug sind die Lerninhalte des Projekts meist verschieden Schulfächern zugeordnet. Aus den einzelnen Fächern werden die benötigten Informationen mit einbezogen, idealerweise arbeiten die Fach -Lehrer mit. Auf diese Weise kann das Projekt Impulse für viele Fächer liefern und vertiefende Überlegungen anregen. Die Rolle des Lehrers Der Lehrer lenkt und leitet das Planen. Er greift ein, wenn Schüler Hilfe brauchen. [Frey, 1990, S. 182] 59 Je nach Übungs- und Kenntnisstand der SchülerInnen beteiligt sich der Lehrer ordnend und helfend an den Arbeiten. Durch seine umfassenderen Kenntnisse und Fähigkeiten (Vorbereitung!) behält er den Überblick und kann Fehlentwicklungen gegebenenfalls verhindern. Ziele Neben inhaltlichen Zielen stehen bei Projektarbeit vor allem Schlüsselqualifikationen im Vordergrund. Durch handlungsorientiertes, problemlösendes Verhalten verbessern die SchülerInnen effektiv ihre Handlungs- und Entscheidungskompetenz. Im Hinblick auf die zukünftige berufliche Tätigkeit sind drei Ziele hervorzuheben: 1. Im Rahmen der Projektarbeit sollen die Schüler insbesondere Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die von ihnen als zukünftiger Facharbeiter verlangt werden. 2. Durch die Projektarbeit sollen extrafunktionale Qualifikationen wie Problemlösungsfähigkeit, Teamfähigkeit, Denklebendigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Planungsfähigkeit, Kreativität, Kritikfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein gefördert werden, die für die Bewältigung der beruflichen Aufgaben an Bedeutung zunehmen. Dies wird erreicht durch die Grundforderung der Projektarbeit, dass die Projektgruppen ihre Arbeit so weit wie möglich selbständig und eigenverantwortlich planen und ausführen. 3. Überall dort wo schulisches Lernen in Routinearbeit zu erstarren droht, soll die Projektarbeit diese durch besondere Aufgabenstellungen und Vorhaben durchbrechen und Arbeit initiieren, die von den Jugendlichen besondere Denkanstrengungen, Kreativität, Phantasie und Eigeninitiative verlangen Ludwig Duncker, Götz, Bernd: Projektunterricht als Beitrag zur inneren Schulreform. 2. Aufl., Langenau Ulm,1984, S Karl Frey: Die Projektmethode. 3. Aufl., Weinheim Basel, F.-J. Kaiser, H. Kaminski: Die Projektmethode. In: Methodik des Ökonomieunterrichts. Klinkhardt, Heilbrunn, 1994, S. 271 f

103 103 Im Hauptschullehrplan sind folgende Projekte verbindlich vorgeschrieben: 7. Jgst. Schüler arbeiten und wirtschaften für einen Markt (LZ 7.3) 8. Jgst. Schüler stellen mit technischen Verfahren Produkte für einen Markt her (LZ 8.2) 9. Jgst. Wohnen Wunsch und Wirklichkeit oder Schüler testen Dienstleistungen oder Waren (LZ 9.3/ 9.4) (freiwillig ist die Durchführung eines Projekts in der 5. Klasse für LZ Werbung für Markenprodukte entwerfen) Durchführung Die vier klassischen Projektschritte Zielsetzung - Planung - Ausführung - Beurteilung erweitern Kaiser u.a. auf einen 5-stufigen Ablaufplan (s. Bild 1). Eingebaute Fixpunkte sollen Teilabschnitte während des Projekts markieren, bei denen die bisherigen Ergebnisse vorgestellt, überprüft und evtl. korrigiert werden und sich die Gruppen neu abstimmen lassen. Meta-Interaktionen (Zwischengespräche) innerhalb einzelner Gruppen helfen auftretende soziale oder inhaltliche Probleme (Streit, Mutlosigkeit) zu überwinden.

104 104 Bild 1: Verlaufsstruktur der Projektmethode 61 Nach Kaiser/ Brettschneider/ Flottmann 1993, S Projektinitiative Betätigungsvorschlag - inhaltlich noch nicht mehr als höchstens skizziert. Kann von einem Außenstehenden, einem Mitglied der Lerngruppe, dem Lehrer kommen. 2. Auseinandersetzung mit der Initiative mit der Initiative Verwerfen oder oder Aufgreifen Aufgreifen der Initiative der Initiative innerhalb einer innerhalb zuvor eines vereinbarten zuvor Zeitspanne. vereinbarten Skizzierung Zeitrahmens. möglicher Inhalte Skizzierung und möglicher Tätigkeiten. (Ideensammlung) Inhalte und Tätigkeiten. 3. Projektplan Hier sind die konkreten Pläne zu schmieden. Was soll tatsächlich von wem in welcher Form und Zeit angepackt werden? 4. Projektdurchführung Die zuvor geplanten Schritte sind nun aufzuarbeiten. Dabei können, bzw. müssen im Laufe der Durchführung je nach Bedarf die nebenstehenden Zwischenschritte eingebaut werden. 4.1 Fixpunkt Er dient dazu, Teilergebnisse vorzustellen und abzustimmen, den Zeitverlauf zu überprüfen, ggf. Revisionen vorzunehmen usw. 4.2 Zwischengespräch Hier sollen Fragen der Zusammenarbeit der Gruppe, auftretende und unvorhersehbare Probleme des Umgangs miteinander geklärt werden. 5. Abschluss des Projektes Je nach Gegenstand des Projekts: Abschluss durch eine Aufführung, Ausstellung o. ä. es kann auslaufen es kann bereichernd in den Alltag münden (z.b. Wenn das Projekt eine Änderung des Sozialverhaltens zum Gegenstand hatte) es kann durch eine Rückkopplung mit der Initiative beendet werden, etwa durch den Vergleich der erworbenen mit den zuvor vorhandenen Fähigkeiten 61 Kaiser, Brettschneider, Flottmann:, 1993, S. 136

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