Vergütungs-Misere: Auf in den Kampf!

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1 Oktober Jahrgang PDLpraxis: Rechtsrat Was ist Behandlungspflege? Gehalt: So helfen Sie Mitarbeitern, Steuern zu sparen Niedersachsen: WG-Gründungen werden ab 2015 massiv erleichtert Liquidität: Wie Sie Rechnungskürzungen der Kostenträger vermeiden Vergütungs-Misere: Auf in den Kampf!

2 Abrechnung Software Beratung Marketing DATEN SICHERN, GELDBEUTEL SCHONEN Modernes Server-Hosting zum günstigen monatlichen Mietpreis inkl. Wartung & Server-Hosting Mit eva/3 viva! setzen Sie Ihre Ressourcen wie Mitarbeiter, Fahrzeuge und finanzielle Mittel mit höchster Effizienz ein. Für alle, die nicht gleich eine große Summe für ihre Software investieren möchten, gibt es mit der Mietversion eine günstige Alternative. So nutzen Sie über einen externen Server immer die neueste eva/3 viva! Version und genießen gleichzeitig höchste Sicherheit für Ihre sensiblen Daten /

3 IntensivTraining +++ Ein Seminartag! +++ Vier Lehrbriefe +++ Flexible Bearbeitung Durchgang Start: ab Oktober 2014 IntensivTraining Arbeitsrecht für die PDL Seminartag: 8. Dezember 2014, Hannover IntensivTraining Beraten statt Verkaufen Seminartag: 4. Dezember 2014, Hannover Kursleiter: RA Ralf Kaminski Kursleiter: Andreas Heiber

4 ANGEBOT NUR FÜR GEWERBETREIBENDE IM PFLEGEDIENST CITROËN C1 VTi 68 Live mtl. 99 zzgl. MwSt. INKL. FULL SERVICE* DER NEUE CITROËN C1 MIT FULL SERVICE: WARTUNG, GARANTIE UND ERSATZ VON VERSCHLEISSTEILEN. Pfl egeleichter geht s nicht: Der neue CITROËN C1 inklusive Wartung, Garantie und Ersatz von Verschleißteilen bleibt selbst im stressigsten Arbeitsalltag immer topfi t. Und dank seines Audiosystems inklusive USB-Anschluss, der Klimaanlage und vielen weiteren Extras fehlt es auch Ihnen an nichts schon ab günstigen 99, im Monat. CRÉATIVE TECHNOLOGIE *Ein Full Service Kilometerleasing-Angebot der Banque PSA Finance S.A. Niederlassung Deutschland, Geschäftsbereich CITROËN BANK, Siemensstraße 10, Neu-Isenburg, für Gewerbetreibende im Pflegedienst zzgl. MwSt. und Fracht für den CITROËN C1 VTi 68 LIVE, 3-Türer: Laufzeit 48 Monate, km/jahr Laufleistung, gültig bis zum Leistungen gemäß den Bedingungen des CITROËN FreeDrive à la carte Vertrages der CITROËN DEUTSCHLAND GmbH, Edmund-Rumpler-Straße 4, Köln. Detaillierte Vertragskonditionen unter Nur bei teilnehmenden CITROËN Partnern. Abb. zeigt evtl. Sonderausstattung/höherwertige Ausstattung. Kraftstoffverbrauch innerorts 5,0 l/100 km, außerorts 3,6 l/100 km, kombiniert 4,1 l/100 km, CO 2 -Emissionen kombiniert 95 g/km. Nach vorgeschriebenem Messverfahren in der gegenwärtig geltenden Fassung. Effizienzklasse: B.

5 Foto: privat > > Monika Gaier > > Chefredaktion Häusliche Pflege > > > > Tel.: (0511) Es muss etwas geschehen Neu ist es nicht, was die Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes zutage bringt. Sie, die Verantwortlichen in ambulanten Pflegediensten leben damit seit Jahren eher schlecht als recht. Nun wird es einmal mehr bestätigt: die ambulante Pflege ist unterfinanziert. So stark, dass Experten den Kollaps befürchten. Ein Alarmsignal! In Zeiten von Reformvorhaben, die die häusliche Versorgung stärken sollen, allemal. Zwei Zahlen als Beispiel: 70 die eine, 15 die andere. Zur ersten: Zwischen 1998 und 2013 sind die pflegerelevanten Kosten um 70 Prozent gestiegen! Lohn- und Tarifsteigerungen, höhere Anforderungen an die Qualifikation des Personals, an Dokumentation, steigende Kosten für Mobilität es gibt viele Gründe. Den höheren Kosten stehen höhere Vergütungen gegenüber. Dieser Wert fällt niedriger aus. Er liegt bei 15 Prozent! Wie soll das funktionieren? Die Antwort leben Sie, Ihre Mitarbeiter und die Pflegebedürftigen Tag für Tag: eine Minutenpflege, die an der Menschenwürde vorbeigeht. Überarbeitete, unterbezahlte Pflegekräfte, die mit immer weiteren Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen konfrontiert werden. Eine Situation, die durch Reformen statt verbessert, eher verstärkt wird. Es muss etwas geschehen sind sich die Autoren unseres Titelthemas sicher. Sind auch Sie dieser Meinung? Dann kommen belegbare Argumente genau richtig! Sie finden sie ab Seite 20. Halle 4A, Stand 400 Die Software für Soziale Dienstleister Kontakt zur Redaktion Häusliche Pflege: Tel.: (0511) Internet: > XING-Gruppe HÄUSLICHE PFLEGE: Ihre Plattform zum Ideen-, Wissens- und Meinungsaustausch rund um alle Fragen des Managements ambulanter Pflegedienste Sinfonie GmbH & Co.KG Neuendorfstraße 23 b Hennigsdorf Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) info@sinfonie.de Internet:

6 Der Tischkalender 2015 Bilder, Rätsel, Sprichworte und mehr Altenpflege Vorsprung durch Wissen Ein Geschenk für Ihre Kunden gesucht? Ihre Patienten liegen Ihnen am Herzen? Dann zeigen Sie es! Schenken Sie den anregenden und aktivierenden Tischkalender Denn jeder freut sich über eine kleine Aufmerksamkeit, eine nette Geste, ein kleines Geschenk. Überreichen Sie den Tischkalender als Weihnachtspräsent an Ihre Patienten. Oder überraschen Sie Angehörige und Pflegebedürftige beim Kontrollpflegebesuch. Der Tischkalender 2015 ist garantierter Blickfang: 52 stabile Wochenblätter zum Umschlagen schön gestaltete Bilder samt Wochenplan Rätsel, Sprichwörter und Scherzfragen auf der Rückseite Petra Fiedler/Andrea Friese/ Bettina M. Jasper/ Ute und Kadie Schmidt-Hackenberg Der Tischkalender 2015 Bilder, Rätsel, Sprichworte und mehr Einzelpreis 17,90 ab 10 Expl. je 14,90 ab 20 Expl. je 9,90 ab 50 Expl. je 6,90 Best.-Nr. 646 Vincentz Network T F buecherdienst@vincentz.net

7 Inhalt 3 FORUM 04 Management-Tipp 08 Marketing-Tipp 14 Interview 16 Fortbildung Häusliche Pflege Themen 20 Vergütung Der Paritätische Gesamtverband bietet eine Expertise an, mit der Pflegedienste in den Verhandlungsring gehen können. Ein Plädoyer zum Handeln. 26 Personal Multikulturelle Teams können von Vorteil sein, um zum Beispiel neue Kundengruppe anzusprechen. Ein feines Gespür für den interkulturellen Umgang ist hier entscheidend. In diesem Heft: Titelbild & Fotos: Susanne El-Nawab 30 Steuerrecht Weniger Steuern zu bezahlen, kann manchmal so effektiv sein wie eine Gehaltserhöhung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Mitarbeitern dabei helfen, Steuern zu sparen. 20 Vergütung 34 Pflegeberatung Den Rechtsanspruch auf Pflegeberatung gibt es seit 2008, doch die Leistung erreicht die Menschen nicht flächendeckend. Es ist an der Zeit, die Pflegeberatung neu und anders zu organisieren. Foto: Fotolia 42 Liquidität Foto. Susanne El-Nawab 38 Recht & gesetz Niedersachsen: WG-Gründungen werden massiv erleichtert Arbeitsrecht: Auch geduldete Überstunden müssen ausbezahlt werden. 42 Liquidität Rechnungskürzungen von Seiten der Kostenträger nehmen zu, je komplexer die Anforderungen an die Abrechnung werden. So vermeiden Sie diese Kürzungen. Service 46 Termine/Impressum 47 Medien 48 Markt & Mittel 51 Stellenmarkt 52 Blickpunkte 38 Arbeitsrecht Personal 26 Foto: Fotolia/contrastwerkstatt

8 4 Forum: Management-Tipp Tages- und Nachtpflege jetzt erst recht! Geplante Änderungen ab 2015 nach dem Pflegestärkungsgesetz Treffen sie ihre Vorbereitungen heute Überblick Leistungsverbesserungen Eine wechselseitige Verrechnung/Anrechnung der Pflegesach- bzw. Geldleistungen auf die Tages- und Nachtpflege wird aufgehoben. Die Sachleistungen der Tages - und Nachtpflege verdoppeln sich somit. Zusätzliche Personenkreise (Pflegestufe 0) kommen in den Genuss von teilstationären Leistungen. Die Leistungen nach 45b SGB XI können von allen Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Es können höhere Leistungsbestandteile nach 87b SGB XI genutzt werden. Foto: Susanne El-Nawab Die letzten Pflegereformgesetze haben die Nachfrage nach Tages- und Nachpflegeangeboten gestärkt, dieses Versorgungsangebot aus dem Schattendasein geholt und auf eine betriebswirtschaftlich sichere Basis gestellt. Viele Einrichtungsträger erkennen den Nutzen der Tages- und Nachtpflege als zusätzliches Leistungsangebot und als Möglichkeit der Neukundengewinnung. Nach Einführung des Pflegestärkungsgesetzes ab 2015 wird sich dieser Trend weiter fortsetzen. Die Leistungen werden nochmals ausgebaut Bisher wurden die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege nach 41 SGB XI und die ambulanten Pflegeleistungen nach 36 und 37 SGB XI zum Teil aufeinander angerechnet. Zukünftig können ambulante Sachleistungen bzw. Pflegegeld und Leistungen der Tagesund Nachtpflege ohne Anrechnung voll in Anspruch genommen werden. Damit stehen ab 2015 für teilstationäre Leistungen pro Monat in Pflegestufe I 468 Euro, in Pflegestufe II Euro und in Pflegestufe II Euro zur Verfügung. Niedrigschwellige Angebote werden gestärkt: Bisher wurden die Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege nach 41 SGB XI und die ambulanten Pflegeleistungen nach 36 und 37 SGB XI zum Teil aufeinander angerechnet. Zukünftig können ambulante Sachleistungen bzw. Pflegegeld und Der Leistungsanspruch von demenziell Erkrankten wird erweitert: Bislang hatten Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, deren Pflegebedarf aber unterhalb der Pflegestufe I liegt (so genannte Pflegestufe 0), nur einen eingeschränkten Leistungsanspruch. Künftig können diese Versicherten auch Leistungen der Tagesund Nachtpflege erhalten. Ihr Anspruch auf teilstationäre Pflege umfasst einen Gesamtwert von 231 Euro je Kalendermonat. Mehr zusätzliche Betreuungskräfte in teilstationären Pflegeeinrichtungen: In teilstationären Pflegeeinrichtungen wird die Erbringung von Betreuungsleistungen nach 87b SGB XI verbessert. Die ergänzenden Betreuungsangebote durch zusätzliche Betreuungskräfte sollen künftig allen Pflegebedürftigen offen stehen, bisher waren sie Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf (z. B. Demenzkranke) vorbehalten. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte erhöht werden kann. Erweitertes Budget ab 2015 Das monatlich mögliche Budget für Tages- und Nachtpflege nach 41, 45b und 123 SGB XI beträgt für die einzelnen Pflegestufen (bei Einstufung nach 45a SGB XI): Stufe 0: 335 Euro Stufe 1: 793 oder 897 Euro Stufe 2: oder Euro Stufe 3: oder Euro Anreize zum Verbleib in der Häuslichkeit Durch die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes kommt es nach der Pflegereform von 2008 nochmals zur Verbesserung der Leistungen der Pflegekasse im teilstationären Bereich. Somit werden Nutzer der Tagespflege finanziell weiter entlastet und der Verbleib in der eigenen Häuslichkeit unterstützt. Ein Beitrag mit dem Titel Was bringt der nächste Wurf? zum Gesetzentwurf für das Pflegestärkungsgesetz I ist in Häusliche Pflege 7_2014, Seite 26 ff. erschienen. Die Rubrik wird betreut von der Berg Unternehmensberatung und Steuerberatungsgesellschaft mbh Rainer Berg, (li.) Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater, info@steuerbuero-berg.de

9 Forum 5 Schleswig-Holstein: Pflegekammer kommt nun definitiv Die Landesregierung stimmt dem Gesetzentwurf zu Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat einem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer zugestimmt. Die neue Kammer werde die mit Abstand größte im Gesundheitsbereich: Das Sozialministerium geht nach bisherigen Zahlen von mindestens Mitgliedern aus. Diskussionen Neben Rheinland-Pfalz ist Schleswig-Holstein nun als zweites Bundesland auf dem politischen Weg zur Pflegekammer: Dem Gesetzentwurf war in Schleswig-Holstein eine Befragung der Pflegeberufe und ein Abstimmungsprozess etwa im Rahmen einer Pflegekammerkonferenz mit den Beteiligten vorausgegangen. Die Befragung hatte eine knappe Mehrheit für die Pflegekammer ergeben. Der Gesetzentwurf wird jetzt Pflegeverbänden, Gewerkschaften und anderen Beteiligten zur Anhörung übersandt. Signalwirkung Während Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) von der Pflegeberufekammer eine Stärkung für Pflegekräfte und Pflegebedürftige erwartet, kritisieren einzelne Berufsverbände und das Arbeitgeberlager die Zwangspflichtmitgliedschaft. Wie geht s weiter? Nach Inkrafttreten des Gesetzes will das Ministerium auf Basis von Vorschlägen aus Berufs- und Fachverbänden sowie Gewerkschaften einen Errichtungsausschuss benennen, der innerhalb von 30 Monaten dann die Wahl zur ersten Kammerversammlung vorbereitet. Dazu gehöre auch die Registrierung der Berufstätigen. Zu den Mitgliedern sollen die in Schleswig-Holstein tätigen Altenpfleger, Kinderkrankenpfleger sowie Krankenpfleger gehören. Nicht oder nicht mehr tätige Berufsangehörige, Beschäftigte der Alten- oder Krankenpflegehilfe sowie Auszubildende können, so das Ministerium, freiwillige Mitglieder der Kammer werden. Die Verhandlung von Tarifen oder Gebühren pflegerischer Leistungen bleibe Aufgabe der Gewerkschaften, Arbeitgeber oder Kostenträger.

10 6 Forum Foto: Fotolia Wunden besser behandeln Barmer GEK: Heil- und Hilfsmittelreport 2014 In Deutschland leiden Patienten unnötig lange an chronischen Wunden, so ein Ergebnis des aktuellen Heil- und Hilfsmittelreports 2014 der Barmer GEK, in dem unter anderem die Versorgung von chronischen Wunden analysiert wurde. Insgesamt leiden nach Schätzungen von Experten zwei Millionen Menschen an chronischen Wunden, zu denen auch Dekubitus, offene Geschwüren am Unterschenkel (Ulcus cruris) oder diabetisch bedingte Geschwüre am Fuß gehören. Die podologische Versorgung von Diabetikern in Deutschland lässt zu wünschen übrig. Drei Viertel aller Risikopatienten wird nicht mit medizinischer Fußpflege versorgt. Vor allem bei den über 70-Jährigen wächst der Anteil. Prof. Dr. Gerd Glaeske, Studienautor Heil- und Hilfsmittelreport 2014 Wir können anhand unserer Daten sehen, dass es eine gravierende Unterversorgung bei Menschen gibt, die an venös bedingten Unterschenkelgeschwüren leiden, sagt Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK. Nur knapp 40 Prozent bekämen eine Kompressionstherapie. Die Krankenkassen versuchen nun, in Kooperation mit einigen speziellen Wundzentren, die Behandlungslücken zu schließen. kesch Den gesamten Report finden Sie hier: Kriegstraumata haben Einfluss auf Pflegesituationen Pflegekräfte für den Umgang mit kriegstraumatisierten Menschen schulen Viele Senioren leiden nach Einschätzung der Bonner Psychologin Cora Kepka noch stark unter den Folgen ihrer Erlebnisse im Zweiten Weltkrieg. Diejenigen, die von 1927 bis 1945 Kinder waren, erinnern sich im Alter wieder an traumatische Erlebnisse, sagte Kepka dem Evangelischen Pressedienst. Allmählich beginne die Pflegewissenschaft, sich dieses Problems anzunehmen auch mit Blick auf Bürgerkriegsflüchtlinge. Pflegekräfte sollten für den Umgang mit kriegstraumatisierten Menschen geschult werden, denn die Folgen der spezifischen Erfahrungen dieser Menschen spielen bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine große Rolle. Das zeigen Zwischenergebnisse eines Forschungsprojekts der Universität Köln. Über die pflegerische Versorgung der Betroffenen gibt es nahezu keine empirischen Daten, aber die Rückmeldung aus der Praxis zeigt, dass das Thema durchaus relevant ist, ist sich die Diplom-Heilpädagogin Inka Wilhelm von der Uni Köln sicher. Für die Untersuchung hatte sie insgesamt 599 ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen angeschrieben, bei denen eine examinierte Pflegekraft einen Fragebogen ausfüllen sollte. Abwehrverhalten gegenüber Pflegepersonal Die Befragung zielte auf das Vorkommen von Kriegstraumatisierungen im pflegerischen Arbeitsalltag, den Einfluss auf die Pflegesituation und die Bedeutung für den Arbeitsalltag. 77 Prozent bejahten die Frage, ob sich die Kriegstraumatisierung der Pflegebedürftigen auf ihren Arbeitsalltag ausgewirkt habe, so Wilhelm. Am häufigsten genannt wurden da- bei das Abwehrverhalten dem Pflegepersonal und insbesondere Männern gegenüber, ängstliches Verhalten sowie aggressives Verhalten. Neue Webseite Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW hat eine Internet-Plattform zum Thema Alter und Trauma gestartet. Die Seite sei Teil eines landesweiten Modellprojekts zum Umgang älterer Menschen mit traumatischen Erlebnissen, erklärte Petra Grobusch vom geschäftsführenden Stiftungsvorstand. Das Projekt soll das Tabu-Thema aufgreifen. Bei den Betroffenen gebe es bis heute Gefühle von Scham und Schuld sowie große Unsicherheit. Die Stiftung fördert das Projekt nach eigenen Angaben mit insgesamt Euro. kesch

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12 8 Forum: marketing-tipp Engagement richtig kommunizieren Wer sind Ihre Stakeholder und was bedeutet Corporate Social Responsibility? Foto: FotoliA S prach man früher vom ehrbaren Kaufmann, wusste jeder sofort, was man meinte. Um das gleiche heute zu beschreiben, wechselt man die Sprache und sagt Corporate Social Re- sponsibility (CSR). Beide Begriffe beschreiben ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen, für die Gesellschaft und die Umwelt. Sein fester Charakter schützt den ehrbaren Kaufmann vor unüberlegten Handlungen, um sich kurzfristig auf Kosten anderer Vorteile zu verschaffen. Das Verhältnis zu seinen Mitarbeitern steht an erster Stelle. (...) An zweiter Stelle stehen die Geschäftskunden und seine Lieferanten, (...). Seinen Wettbewerbern ist er ein loyaler Konkurrent. Klarer als Oswald Bauer in seinem Buch Der ehrbare Kaufmann und sein Ansehen lässt sich CSR kaum beschreiben. Er verfasste es im Jahr Von Unternehmern wird heute erwartet, dass sie einen aktiven, gesellschaftlichen Beitrag in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hin- sicht leisten. Und wie damals wollen Kunden, Mitarbeiter, Institutionen, Kooperationspartner Ihre Stakeholder also angemessen und fair behandelt werden. Der Unterschied liegt aber darin, dass diese es heute viel selbstbewusster und wirkungsstärker einfordern können als vor über 100 Jahren. Warum? Die Medienvielfalt und die Gelegenheit, jederzeit von überall am öffentlichen Diskurs z. B. über soziale Medien wie Facebook, Twitter oder Bewertungsportale teilzunehmen, macht es möglich und zwingt so jedes Unternehmen dazu, mit diesen ganz unterschiedlichen Anspruchsgruppen direkt zu kommunizieren und deren Reaktionen durch kontinuierliches Monitoring im Internet oder über Befragungen zu ermitteln. Nächste Ausgabe: Kleines Budget? Mit pfiffigen Ideen bekannt zu werden, muss keine Frage des Geldes sein. Praxis-Tipp Foto: care-comm, M. Seigel das Buch zum Thema Marketing von Häusliche Pflege-Autorin Marion Seigel. Bestellmöglichkeit: Buecher SO wird soziales engagement ZUM sozialen event Mal aus dem Bauch heraus eine gemeinnützige Aktion zu unterstützen, ist sicher ehrbar. Zur Corporate Social Responsibility gehört aber Planung und Strategie. Tatkraft und Transparenz Wie sich Ihr Pflegedienst gesellschaftlich engagiert, muss zu Ihnen und Ihren Mitarbeitern passen alles andere wirkt aufgesetzt. Wofür und in welcher Weise Sie sich einsetzen, sollten Sie gut überlegt verkaufen : Am besten stellen Sie sich eine geplante Aktion einmal aus der Perspektive einer Ihrer Anspruchsgruppen: Erscheint sie für diese interessant, klar nachvollziehbar und glaubwürdig? Kommunizieren Sie immer wahrheitsgemäß, beschönigen Sie nichts, auch wenn eine Aktion vielleicht nicht ideal verlaufen ist. Teilnahme und Teilhabe Holen Sie Ihre Stakeholder an Bord, machen Sie gemeinsame Sache mit ihnen, z. B. indem Sie diese einladen, über die Verwendung von Spendengeldern oder über Projekte, die Sie gerne unterstützen wollen, abzustimmen. Oder rühren Sie die Werbetrommel für ein Projekt, indem Sie unter Ihren ganz unterschiedlichen Interessengruppen weitere Unterstützer suchen. Marion Seigel Journalistin, PR-Beraterin, Referentin, Buchautorin. Sie berät seit 2007 in ihrer Agentur carecomm Unternehmen aus der Pflegebranche im Bereich PR und Marketing: ambulante Pflegedienste, stationäre Einrichtungen sowie Produktanbieter. Internet:

13 Forum 9 Fehltritt oder politischer Coup? Anwerbung ausländischer Pflegekräfte Ist der Fachkräftemangel nur noch durch die massive Anwerbung von Pflegekräften aus so genannten Drittstaaten zu beheben? Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) meint ja und hat damit eine intensive Debatte ausgelöst. Sein Statement, erschienen in einer Broschüre des Bundeswirtschaftsministeriums zur Pflegeausbildung junger Menschen aus Drittstaaten, hat für Trubel in der Branche gesorgt. Der Mangel an Pflegekräften in Deutschland könne mittel- und langfristig weder durch einheimische Kräfte noch durch Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedstaaten gedeckt werden, schreibt Gabriel. Klare Worte, die Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), als richtungweisend bezeichnet. Sehr spät habe die Politik die Notwendigkeit solcher Maßnahmen erkannt, auf die der Verband nach eigenen Aussagen bereits vor mehr als zehn Jahren hingewiesen habe. Knapp daneben ist auch vorbei so lautet hingegen die Bewertung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Nach Ansicht des privaten Trägerverbandes hat sich Gabriel mit seiner Behauptung einen Fehlschuss geleistet. Der Fachkräftemangel ließe sich nur beheben, wenn sich die Arbeits- und Rahmenbedingungen für die Einrichtungen und ihre Mitarbeiter ändern. Es ist unverständlich, wie sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel so äußern kann, ohne sich erst einmal darum zu bemühen, dass man hierzulande politisch seine Hausaufgaben macht, moniert Geschäftsführer Thomas Knieling. sts online-factoring ab 0,6 % Das innovative Finanzierungs- und Abrechnungsverfahren reduziert Ihre Kosten und steigert Ihren Gewinn. Die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten wird nicht nur für Deutschland, sondern für viele Länder mit ähnlicher demografischer Entwicklung in naher Zukunft unumgänglich sein. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Lukrative Gehälter in der Altenhilfe Wohlfahrt Intern veröffentlicht Branchenvergleich Die Gehälter von Beschäftigten in der Altenhilfe können mit denen anderer Branchen mithalten. Sie liegen nach einem neuen Branchenvergleich zum Teil deutlich über anderen Wirtschaftszweigen. Vor allem in den neuen Bundesländern präsentiert sich die Altenhilfe als finanziell attraktive Branche. Das Jahresgehalt von Präsenzkräften liege für Berufsanfänger beispielsweise rund 30 Prozent über dem gewerblicher Hilfskräfte. Altenpfleger verdienen zwischen 17 Prozent (Eingangsstufe) und 30 Prozent (Erfahrungsstufe) mehr als gewerbliche Fachkräfte. Aufstieg zur PDL lohnt sich Lukrativ ist der Aufstieg zur Pflegedienstleitung. Das Jahreseinkommen liegt zwischen 20 und 36 Prozent über dem vergleichbar qualifizierter Branchen, schreibt das Fachmagazin Wohlfahrt Intern. Es stellte die Jahreseinkommen der Altenhilfebranche denen aus Industrie, Handwerk, Handel sowie Dienstleistungsgewerbe gegenüber. Sofortauszahlung (Blitzüberweisung) Auszahlung zu 100% extrem günstige Konditionen keine weiteren Kosten kurze Vertragsbindungsfristen flexibel und unkompliziert in der Handhabung feste Ansprechpartner Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung Weitere Informationen erhalten Sie bei der BFS Service GmbH Im Zollhafen 5 (Halle 11) Köln Telefon Telefax bfs-service@sozialbank.de

14 10 Forum Roboter Marvin soll zu Hause helfen Foto: Hochschule Ravensburg-Weingarten Alltagshelfer für Körperbehinderte Können Roboter für Menschen mit körperlichen Behinderungen eine Hilfe sein? Diese Frage untersucht derzeit ein Forschungsprojekt am Institut für künstliche Intelligenz der Hochschule Ravensburg-Weingarten. Geschirr aufräumen, Licht ausmachen, Spülmaschine leermachen nicht nur für körperlich Behinderte können solche Aufgaben anstrengend und lästig sein. Könnte so etwas nicht ein Roboter übernehmen? Es geht vor allem um die Frage, welche Arten von Dienstleistungen körperlich Behinderte überhaupt von einem Roboter erwarten, erklärte der Projektsprecher und Professor für Angewandte Informatik, Wolfgang Ertel. Unterstützt wird das drei Jahre dauernde Projekt an dem unter anderem auch die Fakultät für Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege beteiligt ist mit rund Euro von der Baden-Württemberg Stiftung. Noch ein Jahr lang wird im Labor geprüft und weiterentwickelt, dann soll Prototyp Marvin gezielt in Wohnungen eingesetzt werden. Die Tester müssten eine gewisse Technikaffinität mitbringen, sagt Winter. Sie dürfen keine Angst davor haben. Allerdings seien viele Menschen mit körperlicher Behinderung die Technik im Alltag längst gewöhnt beispielsweise beim Rollstuhl. Hier erfahren Sie mehr über den neuen Roboter: Pflegezeitgesetz wird modifiziert Arbeitgeber befürchten starke Belastungen Die Wirtschaft hat die Pläne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Einführung einer Pflegezeit scharf kritisiert. Die Neuregelungen werden zu erheblichen Belastungen für die Betriebe führen, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Passauer Neuen Presse (PNP). Die geplante 24-monatige Teilfreistellung, verbunden mit der Möglichkeit, sich dabei für die Dauer von sechs Monaten ganz freistellen zu lassen, schaffe neue Kosten und nur schwer handhabbare Bürokratie. Die Unternehmer warnten zudem davor, dass vor allem kleine und mittlere Unternehmen zeitlich befristete Personalausfälle nur schwer durch Umorganisationen auffangen könnten. Kleine Unternehmen ausgeklammert Schwesig hatte unlängst ihr modifiziertes Gesetzesvorhaben vorgestellt und betont, Firmen mit weniger als 15 Mitarbeitern vom Gesetz auszunehmen. Ziel sei es, künftig Pflege und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können. Jeder Arbeitnehmer soll sich eine Auszeit von zehn Tagen im Jahr nehmen können mit Lohnersatzleistung, sagte die Politikerin der PNP: Es besteht auch die Möglichkeit, sechs Monate voll aus dem Beruf auszusteigen. Schwesig betonte, dass in diesem Fall Kündigungsschutz und Rückkehrrecht garantiert seien. Außerdem plant die Ministerin einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit bei reduzierter Arbeitszeit: In dieser Zeit kann man bis zu 24 Monate die Arbeitszeit reduzieren, muss aber mindestens 15 Stunden im Monat arbeiten.

15 Mindestlohn für Pflegehilfskräfte Kommission erzielt Einigung Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte steigt bis September 2017 stufenweise auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten. Darauf hat sich die Pflegemindestlohn-Kommission im Bundesarbeitsministerium geeinigt. Stufenweise anheben Beschäftigte erhalten im kommenden Jahr mindestens 8,65 Euro (Ost) und 9,40 Euro (West) Stundenlohn gibt es dann 9 Euro (Ost) und 9,75 Euro (West) pro Stunde. Ab 2017 steigt der Pflegemindestlohn auf 9,50 Euro (Ost) und 10,20 Euro (West). Die Regelung gilt bis einschließlich September Der Mindestlohn gilt zukünftig auch für Alltagsbegleiter, Betreuer von Menschen mit demenzieller Erkrankungen sowie Assistenzkräfte. Nachholbedarf erfüllt Die Einigung rief in der Branche unterschiedliche Reaktionen hervor. Thomas Greiner, Präsident des privaten Arbeitgeberverbandes Pflege (AGVP), spricht von einem sehr beachtlichen Gehaltssprung und sieht nun keinen Nachholbedarf mehr beim Pflege-Mindestlohn. Wir sehen den Nachholbedarf bei Hilfskräften nun als deutlich erfüllt an, meint auch Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hingegen ist vom Ergebnis der Verhandlungen enttäuscht. Die Arbeit der Beschäftigten in der Pflege ist deutlich mehr wert, sagt Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Sie kritisierte die Haltung der Arbeitgeber. Einer angemessenen Anhebung des Mindestlohns, der der hohen Verantwortung und den physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten Rechnung trage, hätten offensichtlich die Renditeerwartungen einiger privater Arbeitgeber entgegengestanden, so die Gewerkschafterin. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zeigte sich verhalten optimistisch. Der vereinbarte Pflegemindestlohn legt völ- lig zu Recht den Arbeitgebern das Handwerk, die in der Pflege zu geringe Löhne bezahlt haben. Genauso ist wichtig, dass der Geltungsbereich des Mindestlohns innerhalb der unteren Lohngruppen erweitert wurde, erklärt der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler. Ruf nach flächendeckendem Tarifvertrag Soziales Die Einigung könne aber nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen einen flächendeckenden Entgelttarifvertrag Soziales, der alle Bereiche der Sozialen Arbeit umfasst. Nur so können gute Rahmenbedingungen für die Beschäftigten geschaffen werden, erläutert Stadler. Davon ist auch die Verdi-Expertin Bühler überzeugt. Wir brauchen dringend mehr Tarifverträge. Die Verhandlungen zum Pflegemindestlohn in der Kommission sind auf Dauer keine zufriedenstellende Lösung, sagt sie. Von einem allgemeingültigen Tarifvertrag Soziales wollen die privaten Arbeitgeberverbände AGVP und bpa indes nichts wissen. Dieser mehr als faire Pflege-Mindestlohn bedeutet für mich eine klare Absage an alle Befürworter flächendeckender, allgemeinverbindlicher Tarifverträge. Pflegefachkräfte verdienen nach einer aktuellen Erhebung der Bundesregierung bundesdurchschnittlich Euro. In der deutschen Pflegewirtschaft werden Pflegefachund Pflegehilfskräfte anständig bezahlt, sagte AGVP-Präsident Greiner. Auch bpa-präsident Meurer hält einen solchen Tarifvertrag für überflüssig. Hintergrund: In der Kommission sind Vertreter der Gewerkschaften, Arbeitnehmer und Arbeitgeber der kirchlichen, kommunalen und privaten Pflegewirtschaft vertreten. sts Mehr zum Thema Gehalt lesen Sie auf Seite 9 Auszahlung Keine Fester Rechnen Sie mit dem Besten. ab 48 Stunden Kündigungsfristen Sachbearbeiter Unser Service: Datenträgeraustausch Liquidität Kostenersparnis Transparenz Zeitersparnis Besuchen Sie uns auf dem Oktober München Münchner außerklinischer Intensiv Kongress Stand 6... einfach nur hanseatisch! zuverlässig solide kompetent Breitenweg Bremen Tel / Fax / info@as-bremen.de

16 12 Forum die Zahl des Monats: 7% nutzen laut einer Studie der Techniker Krankenkasse (TK) die Nachtpflege als Unterstützungsmöglichkeit im Rahmen der häuslichen Pflege. Ein weiteres Ergebnis der Studie: Pflegende sind mit Beratungsangeboten insgesamt wenig vertraut. Nur die Hälfte kennt die Möglichkeit der individuellen Pflegeschulung zu Hause, nicht einmal 60 Prozent wissen, dass es auch Pflegekurse in der Gruppe gibt. TK-Pflegestudie: Der soziale Kitt bröckelt Die Datenlage zur Situation der Pflegenden ist bisher dünn. Das Wissenschaftliche Institut der Techniker Krankenkasse (TK) hat daher in einer Studie pflegende Angehörige zu Gesundheit, Befinden und Unterstützungsmöglichkeiten befragt. Das Pflegepotenzial von Familien wird kleiner Die Ergebnisse zeigen: Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Die große Mehrheit von ihnen rund zwei Drittel werden ausschließlich durch Angehörige betreut. Familiärer Zusammenhalt spielt jedoch umso weniger eine Rolle, je jünger die Befragten sind. Während bei den Über-65-Jährigen 61 Prozent familiäres Pflichtgefühl als Hauptgrund angeben, sind es bei den 50- bis 65-Jährigen nur noch 45, bei den 18- bis 49-Jährigen sogar nur noch 38 Prozent. Das Pflegepotenzial von Familien wird kleiner, so Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. kesch Ambulante WGs: Kein Allheimittel! Demografie KOngress in Berlin: Der Trend liegt im barrierearmen und -freien Ausbau von Bestandswohnungen Die Politik setzt verstärkt auf ambulante Wohngemeinschaften als Wohn- und Versorgungsalternativen zur stationären Pflege. Doch beim Ausbau von Wohngemeinschaften hakt es, und es stellen sich Fragen bzgl. Finanzierung, Konzeption und Qualität. Das wurde auf dem Demografie Kongress in Berlin im September deutlich. Wohngemeinschaften spielen auch künftig eine wichtige Rolle im Versorgungsmix das tun sie heute schon. Doch eine Hauptrolle, wie sie ihr Politiker auf Bundes- und Länderebene zuschreiben, wird die Wohngemeinschaft, zumindest nach derzeitigem Stand ihrer Verbreitung eher nicht spielen, so die einhellige Meinung der Referenten. Gründe hierfür: Unklare rechtliche Rahmenbedingungen, fehlende Investoren aus der Wohnungswirtschaft, eine in vielen Regionen noch vorherrschende Skepsis bei Pflege-Dienstleistern. In Nordrhein-Westfalen etwa sollen nach dem Willen der rot-grünen Landesregierung bis 2020 insgesamt Wohngruppen in den Wohnquartieren entstehen. Derzeit existieren aber erst rund 600 Wohngruppen, erinnerte Sebastian Klöppel vom Verein WIR Wohnen im Revier in Bochum. Wir sind also nicht gut vorbereitet, so Klöppel. Im Verein haben sich zwölf Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen, um sich dem propagierten Ziel in der Praxis zu nähern. An einem Runden Tisch, der im Spätherbst dieses Jahres erstmals zusammenkommen will, soll eine Art Checkliste für Wohnungsunternehmen erarbeitet werden. Diese soll helfen, rechtssicher entsprechende Wohngruppen-Projekte zu realisieren. Aufbauhilfe nicht abgerufen Eine interessante Zahl zum Thema Wohngemeinschaften streute bpa-geschäftsführer Bernd Tews in die Diskussion mit ein. Von den 30 Millionen Euro Aufbauhilfe, die durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) für den Aufbau von Wohngemeinschaften zur Verfügung gestellt sind, waren bis April dieses Jahres erst Euro abgerufen. Der große Run bleibt hier offenbar aus, so Tews. Kombination von häuslicher Pflege und teilstationären Angeboten Der bpa-geschäftsführer machte deutlich, dass die Wohngemeinschaften seiner Ansicht nach zwar eine auch wachsende Möglichkeit im Mix der Versorgungsformen sind und bleiben, doch ihr Versorgungsanteil auch begrenzt sei. Der Trend liege vielmehr im barrierearmen und -freien Ausbau von Bestandswohnungen, der Kombination von häuslicher Pflege mit teilstationären Angeboten, auch mit Wohngemeinschaften. dk Lösungen für mehr Effizienz in Pflegeeinrichtungen und Hausnotruf-Diensten SWING-Ambulant SWING-Stationär SWING-Hausnotruf

17 Verband befürchtet Kostenexplosion Ihre Abrechnung in sicheren Schon kleinste Fehler bei der Abrechnung führen zu Absetzungen seitens Das kostet Zeit und Nerven! So prüfen Sie die Verordnungen und füllen Lei Verordnung häuslicher Krankenpflege Grundlage für Leistungen nach SGB V ist eine ärztliche bpa-gutachten zu zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI Verordnung (Muster 12). Eintragungen des Arztes! Angaben zum Versicherten Weitere Angaben 1 3 AOK Bayern Mustermann, Klaus Die im Pflege-Stärkungsgesetz geplanten zusätzlichen Entlastungsleistungen nach 45b SGB XI werden teurer als von der Bundesregierung angegeben. Zu diesem Schluss kommt das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln, dass im Auftrag des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) die geplanten zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in den Blick genommen hat. Gehen Pflegedienste leer aus? Die neuen Regelungen, die vor allem mit dem 45b verbunden sind, hatte der bpa kritisiert. Da unter anderem vorgesehen ist, dass Agenturen mit geringen Zulassungsvoraussetzungen als Leistungserbringer auftreten können, sagte der Verband einen Einstieg in die ambulante Billigpflege voraus. Das ist geplant: Alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen, auch solche ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz, sollen nach 45 b Abs. 1 a SGB XI Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Umfang von 104 Euro im Monat erhalten. Bisher sind die Leistungen auf kognitiv beeinträchtigte Pflegebedürftige beschränkt. Zur Erbringung der Betreuungsleistungen sind zurzeit schon neben Pflegediensten und Einrichtungen nach Landesrecht zugelassene überwiegend ehrenamtlich tätige Angebote berechtigt. Die Neuregelung ermöglicht nun, bis zu 50 Prozent des Sachleistungsbudgets in die Kostenerstattung umzuwandeln und für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu verwenden. Hauswirtschaft für Dienstleister Möglich wird auch eine Erweiterung der Leistungsinhalte um die Hauswirtschaft, die bisher als Regelleistung den Pflegediensten vorbehalten ist. Die Erbringer der Betreuungs- und Entlastungsleistung können künftig gewerbliche Dienstleister sein, die nicht Einstieg in die ambulante Billigpflege. Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) ehrenamtlich ausgerichtet sind. Alle Regelungen wie etwa zu Qualität, Personalausstattung, Vergütung und Qualitätskontrollen gelten für diese Leistungserbringer nicht. Die Pflegekassen sollen nach 7a SGB XI gezielt auf die Erstattungsleistungen hin beraten und einen Leistungsmix empfehlen. Im für Pflegeprofis ungünstigsten Fall kombiniert der Kunde die Leistungen dann so, dass er zwar insgesamt mehr Geld bekommt, Pflegedienste aber leer ausgehen. Mehr Leistungen, mehr Kosten Die vorgesehene zusätzliche, gezielte Beratung der Pflegekassen nach 7a SGB XI wird laut Gutachten dazu führen, dass Pflegekunden, deutlich höhere Leistungen in Anspruch nehmen und dadurch auch weit höhere Kosten verursachen als von der Bundesregierung angenommen. Ferner sieht der bpa wirtschaftliche Folgen professionell Pflegender voraus, da für die möglichen neuen Dienstleistungsagenturen kaum Qualitätsstandards gelten. So entstehe ein ungleicher Wettbewerb. Der private Trägerverband fordert daher, dass für die neuen Dienstleister bundeseinheitlich sofern sie nicht nur mit Ehrenamtlichen arbeiten die gleichen Verpflichtungen des SGB XI gelten wie für die zugelassenen Pflegedienste. Vor dem Hintergrund der erheblichen fiskalischen Auswirkungen auf die Finanzierungsstabilität der Pflegeversicherung sei die Regelung bezüglich der Erstattung von 50 Prozent der Sachleistung zu streichen. Alternativ wäre für den bpa ein Budget aus dem Verhinderungspflege- und dem Kurzzeitpflegebetrag als Monatspauschale denkbar. ls Das Gutachten des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln, die Stellungnahme des bpa und Berechnungen zu den geplanten Veränderungen finden Sie im Downloadbereich der Internetseite: d c Gut zu wissen b a Kassennummer (2), Krankenkasse bzw. Kostenträger (3), Versicherten nummer (4) und Status (5) gemäß gültigem Behandlungsausweis oder gültiger Krankenversichertenkarte. Betriebsstätten- und Arztnummer Die BSNR und LANR müssen vom Arzt angegeben werden. Datum der Verordnung Fehlt das Ausstellungsdatum, ist das Rezept grundsätzlich ungültig. Bitte in diesem Fall das Datum vom Arzt mit Unterschrift nachtragen lassen. Verordnungszeitraum Erstverordnungen werden außer in begründeten Ausnahmefällen für längstens 14 Tage vom Arzt ausgestellt. Folgeverordnungen können für eine längere Dauer bewilligt werden. Die Ausstellung sollte spätestens in den letzten drei Werktagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums erfolgen. Leistungen der Behandlungspflege Alle notwendigen Maßnahmen trägt der Arzt vollständig ein. Leistungen der Grundpflege und/oder ha usw i r tsch aftl iche Ve rso rg ung Nur in Verbindung mit Behandlungspflege verordnungsfähig, wenn der Versicherte keine Leistungen der Pflegeversicherung bezieht. Häufigkeit und Dauer der verordneten Leistung Arztstempel, Unterschrift Damit die Verordnung gültig ist, ist der Arztstempel mit Unterschrift zwingend erforderlich. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen müssen vom Arzt mit Datum, Unterschrift und Stempel gegen- Leistungsnachweis Der Leistungsnachweis dient als maßgebliche Grundlage für die Abrechnung. Die nachfolgenden Erklärungen betreffen i. A. SGB V und SGB XI, Abweichungen sind gesondert gekennzeichnet. Leistungen nach SGB V und SGB XI sind jeweils auf getrennten Leistungsnachweisen einzureichen. Name, Anschrift, Geburtsdatum und Krankenversicher- Name des Kostenträgers und Kassennummer angeben. (nur bei häuslicher Pflege nach SGB XI) Der Erstabrechnung ist die Zuordnung der Pflegestufe beizulegen. Bei eingeschränkter Alltagskompetenz bitte Abrechnung von Beträgen, die den Höchstbetrag der Pflegestufe überschreiten: Wenn der Betrag über einen k j g h i f e Erbrachte Leistungen Achtung: Bei SGB V müssen genehmigte und erbrachte Leistungen übereinstimmen! Positionsnummern Angaben sind entsprechend Vergütungsvereinbarung/ -vertrag, dem bundeseinheitlichen Positionsnummernverzeichnis (SGB V) oder dem Schlüsselverzeichnis (SGB XI) einzutragen. Summe der erbrachten Leistungen Abrechnungsmonat/-zeitraum Tagesbezogene Leistungsdokumentation Die Dokumentation erfolgt pro Pflegeeinsatz, bezogen auf das Tagesdatum und die Einsatzzeit (je nach vertraglicher Regelung) mit Handzeichen der Pflegekraft. Datum und Unterschrift des Versicherten Nur mit der Unterschrift des Versicherten ist der Leistungsnachweis abrechenbar. Datum und Unterschrift des Leistungserbringers 10 Die Unterschrift des Leistungserbringers bestätigt die Richtigkeit der Angaben. b 9 a Musterstraße Musterhausen 09/14 Mit dem Abrechnungsprodukt azh OnlineAbrechnung können ambulante Pflegedienste ihre Leistungsnachweis-Daten selbst online erfassen und sicher an die jeweiligen Kostenträger übermitteln. azh OnlineAbrechnung können ambulante Testen Sie uns mit einer unverbindlichen Probeabrechnung! Weitere Informationen erhalten Sie unter (0 89) azh Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum für Heilberufe GmbH X e X Verletzung Außenknöchel RE. Fuß Verband mit Octenisept, sterile Kompressen Leistungsnachweis September Beispiel SGB XI f g X 1x 1x c j k 12 8 i 14 Alle Angaben auf der Verordnung s Kostenloses Poster Pflegeabrechnung leicht gemacht Schon kleinste Fehler bei der Abrechnung führen zu Absetzungen seitens der Pflege- und Krankenkassen. Das kostet Zeit und Nerven! Mit dem kostenlosen Infoposter der azh gehen Sie bei Ihrer Abrechnung auf Nummer sicher! Jetzt Poster anfordern! Perfekte Anleitung für Ihre Abrechnung Verständliche Erklärungen und Grafiken Mit der Erfahrung und Branchenkenntnis der azh Experten pflegeposter (0 89) h 13 X azh Abrechnungs- und IT-Dienstleistungszentrum für Heilberufe GmbH Einsteinring Aschheim bei München

18 14 Forum: Interview Foto: Susanne el-nawab > Das Iegus Institut unter Leitung von Dr. Grit Braeseke (Foto re.) hat gemeinsam mit dem VDI/VDE+IT die Ergebnisse der Studie Unterstützung Pflegebedürftiger durch technische Assistenzsysteme vorgelegt. Die Studie zeigt, viele Produkte sind bereits marktreif und auch im Handel erhältlich; allerdings sind viele der nützlichen Lösungen beim Verbraucher noch nicht bekannt. Finanzhilfen durch Kassen könnten Marktentwicklung beschleunigen Die Einführung technischer Assistenzsysteme kann den Verbleib Pflegebedürftiger in der häuslichen Umgebung verlängern. Technikeinsatz kann aber auch die Effektivität des Pflegedienstleisters steigern. Das Bundesministerium für gesundheit wollte nun wissen, ob sich die Einführung von derartigen Assistenzsystemen auch bei Erstattung durch die Pflegeversicherung rechnet. Eine Machbarkeitsstudie bejaht das ausdrücklich. Frau Dr. Braeseke, ist der Technikeinsatz auch in der Pflege ein Weg zur Produktivitätssteigerung? Ja, natürlich! Die Betonung liegt dabei auf auch. Die Technik soll vor allem die Pflegekräfte entlasten, sei es körperlich durch Hebe- und Tragehilfen, zeitlich durch Vereinfachung der Dokumentation oder psychisch durch Erinnerungs-, Ortungs- oder Notrufsysteme. Das führt dann zu einer höheren Leistungsfähigkeit, die sich u. a. in sinkenden krankheitsbedingten Fehlzeiten, höherer Arbeitszufriedenheit und Motivation niederschlägt. Die Technik soll keineswegs, wie oft unterstellt, die Pflegekraft ersetzen, was dann ja mit Verringerung von Zuwendung und sozialen Kontakten für die Pflegebedürftigen einherginge. Die infolge von Technikeinsatz gegegebenenfalls auch gewonnene Zeit sollte vielmehr für eine Verbesserung der zwischenmenschlichen Kontakte eingesetzt werden und so die Qualität der professionellen Pflege erhöhen. Sie haben für das Bundesgesundheitsministeriums eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, inwieweit AAL-Technologien in der Pflege einsetzbar und abrechnungsfähig sein können. Welche Ziele werden damit verfolgt? Ziele der Studie waren die Erstellung eines Markt- überblicks über neuartige technische Assistenzsysteme die geeignet sind, den Alltag älterer und pflegebedürftiger Menschen zu erleichtern, sowie die Abschätzung des generellen Nutzens für die Stabilisierung der häuslichen Versorgung und eine Abgrenzung der Systeme bzgüglich allgemeiner Lebensunterstützung und Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Die Ergebnisse der Studie sollen die politische Entscheidung bezüglich einer Übernahme einzelner technischer Assistenzsysteme in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung unterstützen. In welchen Anwendungsfeldern halten Sie den Einsatz von AAL-Technik für möglich? AAL steht für Ambient Assisted Living und bezieht sich auf Technologien, die unauffällig in das häusliche Umfeld integriert sind und die situativ bestimmte Parameter wie Licht, Wärme, Energiezufuhr anhand vorgegebener Regeln der Bewohner selbständig anpassen. Im weiteren Sinne gehören dazu aber auch technische Geräte ohne und mit Vernetzung, die den Alltag der Menschen erleichtern. Man unterscheidet dabei meist folgende vier Anwendungsfelder: Sicherheit und Privatsphäre, Haushalt und Versorgung, Gesundheit und Pflege, Kommunikation und soziales Umfeld. Was ist denn heute schon verordnungsfähig? Im Hilfsmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind bereits eine Reihe von technischen Assistenzsystemen gelistet, die bei Vorliegen einer Erkrankung oder dauerhaften Behinderung verordnungsfähig sind. Beispiele sind Umfeldkontrollgeräte für elektrische Geräte, sensorgesteuerte Antidekubitusmatratzen, Mobilitäts- und Hörhilfen, Messgeräte mit Sprachausgabe. Diese sind jedoch nur bei entsprechende Erkrankung/Diagnose bzw. Behinderung zu Lasten der Krankenversicherung erstattungsfähig. Eine Pflegebedürftigkeit allein begründet noch keinen Leistungsanspruch. Ein Teil des Hilfsmittelkataloges enthält dezidiert Pflegehilfsmittel, die über die Pflegeversicherung erstattet werden. Hier finden sich nur wenige technische Assistenzsysteme, z. B. elektrisch verstellbare Pflegebetten, Rückenstützen, Rollstühle und Hausnotrufsysteme. Aus Sicht einer Nutzenbewertung: Was gibt es denn schon Nützliches oder ist noch viel im Entwicklungsstadium? Unsere Recherche zu neuartigen technischen Assistenzsystemen hat ergeben, dass es mittlerweile eine ganze Reihe von technischen Lösungen gibt, die prinzipiell geeignet sind, den Alltag älterer Menschen im privaten Umfeld zu unterstützen. Das fängt bei reinen Komfortlösungen wie die automatische Regulierung der Heizung, des Lichtes oder der Jalousien an, geht über eher präventiv anwendbare Geräte zur geistigen oder körperlichen Aktivierung (Gedächtnis-, Bewegungs- und Gleichgewichtstraining) bis hin zur Unterstützung von körperlich beeinträchtigten Personen bei den

19 alltäglichen Verrichtungen (z. B. WC mit Intimduschfunktion, elektronische Medikamentenbox, elektrische Aufstehhilfen und automatische Herdabschaltung). Viele Produkte sind marktreif und auch schon ganz normal im Handel erhältlich. Allerdings fehlt hier oft das gezielte Marketing, denn viele nützliche Lösungen sind beim Verbraucher noch nicht bekannt. Markthemmnisse bestehen vor allem noch bei komplexeren Lösungen, die auf einer Vernetzung mehrerer Komponenten und Dienstleistungen beruhen. Sie erfordern komplexe Geschäftsmodelle und sind mit einem hohen Koordinationsaufwand verbunden. Gelingt es, infolge des Einsatzes technischer Assistenzsysteme, eine stationäre Betreuung hinauszuzögern, ergeben sich für die Pflegeversicherung deutliche Einsparpotenziale. Kann AAL-Technik auch bei der Quartiersvernetzung einbezogen werden? Ja das sollte sie sogar. Eine elektronische Vernetzung von Bewohnern eines Quartiers untereinander sowie mit Dienstleistern - kommunal und privat - kann für verschiedenste Zwecke genutzt werden: zur Kommunikation und Information, als Vermarktungsplattform für haushaltsnahe Dienstleistungen zum Beispiel Liefer-, Reinigungsservice etc., aber auch darüber hinaus als Notrufsystem bei Einbindung entsprechender Sensorik zur Notfallerkennung, als Pflegedokumentationssystem etc. Sehen Sie auch Einsparpotenziale für die Pflegeversicherung, wenn diese über die Pflegeversicherung abgerechnet werden könnten? Wir haben im Rahmen der Studie die Kosten für sechs technische Systeme, die als besonders zur Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit geeignet eingestuft wurden, analysiert und den Einsparungen gegenübergestellt, die seitens der Pflegeversicherung anfallen, wenn ein Versicherter ambulant und nicht stationär versorgt wird. Unterschiede in den Leistungshöhen gibt es dabei nur in den Pflegestufen I und II. Gelingt es, infolge des Einsatzes technischer Assistenzsysteme eine stationäre Betreuung hinauszuzögern oder gar ganz zu vermeiden, ergeben sich aus Sicht der Pflegeversicherung bereits nach relativ kurzen Zeiträumen Einsparpotenziale. Auf welche Amortisationszeiträume sind Sie in Ihrer Studie gekommen? Je nach Lösung lagen sie bei nur ein bis sieben Monaten. Zu beachten ist jedoch, dass zum Teil nur eine anteilige Kostenbeteiligung von 50Prozent der Pflegeversicherung angenommen wurde, was angesichts der vielfältigen Nutzenverteilung bei AAL-Systemen gerechtfertigt ist. Glauben Sie, dass sich AAL-Systeme in der Praxis der Betreuung und Pflege durchsetzen werden? Ja, und zwar aus mehreren Gründen: Spätestens wenn die heute jüngeren Generationen das Pflegealter erreichen, für die Technik im Alltag eine Selbstverständlichkeit ist, wird das keiner mehr in Frage stellen. Aber auch schon heute äußern ältere Menschen als wichtigsten Wunsch, möglichst lange in der eignen Wohnung leben zu können. Und um dies zu ermöglichen, wären viele auch prinzipiell dazu bereit, technische Unterstützungssysteme zu nutzen, wie Umfragen ergaben. Allerdings stellt sich dann die Frage der Kosten und der Finanzierung. Solange die Märkte noch klein sind, sind auch die Preise noch hoch. Eine finanzielle Beteiligung der Pflegevericherung könnte die Marktentwicklung beschleunigen. Auf Seiten der Pflegedienstleister wird es allein aus Gründen des Fachkräftemangels verstärkt zu betrieblichen Überlegungen kommen, wie Technikeinsatz die Effektivität der Leistungserbringung steigern und die Fachkräfte physisch und psychisch entlasten kann. Interview: Holger Göpel Die komplette Studie finden Sie online unter Sind Ihre Blutdruckmessgeräte geprüft? Messtechnische Kontrolle (MTK) Ihrer Geräte nach 11 MPBetreibV Wir prüfen Blutdruckmessgeräte medizinische Thermometer Wir bieten günstige Staffelpreise bequemer Versand über Retouren portal auf NEU: Wir liefern Ihnen RR-Leihgeräte (bis zu 20 Stück) für die Dauer der MTK. Betreiber in der Pflicht! Medizinprodukte mit Messfunktion müssen gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV fristgerecht einer Messtechnischen Kontrolle (MTK) unterzogen werden (nicht invasive Blutdruckmessgeräte alle 24 Monate / Infrarot-Strahlungsthermometer alle 12 Monate). TEL

20 16 Forum: Fortbildung Foto: Susanne El-Nawab Vier Termine, vier Orte West: 28. Oktober 2014 in Essen Ost: 18. November 2014 in Berlin Nord: 21. Januar 2015 in Hannover Süd: 25. Februar 2015 in Nürnberg Teilnehmerkreis: Inhaber und Geschäftsführer, Träger, Pflegedienstleitungen und andere Führungskräfte ambulanter Pflegeeinrichtungen Infos zu Programm & Anmeldung: > Vier Termine zur Auswahl: wählen Sie den attraktivsten Ort oder den Termin, der am besten in Ihren Kalender passt. Managertag kompakt: Ihr Wissens-Update! Pflegereform 2015, neue Pflegedoku, Change-Management, Quartierskonzepte, Betreuungsdienste Und wieder eine neue Pflegereform was wird sie bringen? Was bleibt vom PNG? Auch die Pflegedokumentation soll endlich entrümpelt und vereinfacht werden. Das ist ein echter Neustart! In 2015 ändert sich vieles, doch eines bleibt gewiss: Pflegedienste müssen sich darauf einstellen, dass Veränderungen zum Dauerthema werden. Sei es durch neue Gesetze, Richtlinien oder notwendige betriebsinterne Umstrukturierungen. Das ist gar nicht so einfach. Wie Sie die Chancen der Pflegereform 2015 nutzen, was sich in der Pflegedoku ändert und wie Sie dabei die Kraft Ihres Teams durch kluges Change- Management gewinnen, berichten Ihnen die Referenten auf dem HÄUSLICHE PFLEGE Managertag kompakt. Chancen nutzen und gezielt Lösungen finden Unternehmensberater Andreas Heiber referiert zur Pflegereform 2015: Was kommt, was bleibt? Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss weiter warten, aber der erste Teil des neuen Pflegestärkungsgesetzes (PSG 1) liegt vor. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die ambulante Versorgung mit Verhinderungspflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege, sowie Betreuungs- und Entlastungsangeboten. Was kommt nun am 1. Januar 2015 auf ambulante Pflegedienste zu? Ein Bericht über die Chancen und Risiken der neuen Pflegereform. Jurist Henning Steinhoff, Leiter der bpa- Landesgeschäftsstelle Niedersachsen, berichtet zur neuen Pflegedokumentation: Stand der Implementierung. Die Pflegedokumentation soll flächendeckend entrümpelt und wesentlich schlanker werden. Dazu müssen Pflegedienste die Ergebnisse des Entbürokratisierungs-Projekts allerdings in die Tat umsetzen. Die Implementierungsphase dauert etwa zwei Jahre. Die letzten Hürden sind beseitigt, denn das neue Dokumentationsverfahren ist offiziell mit den Maßstäben und Grundsätzen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität nach 113 SGB XI kompatibel und wird vom MDK akzeptiert. Was sollten Pflegedienste jetzt ändern und wie gehen Sie dabei vor? Beraterin Claudia Henrichs gibt Tipps fürs Change-Management: Mit der passenden Führungs-Philosophie gelingt die Veränderung im Team. Ob Pflegereform, neue Pflegedokumentation oder interne Veränderungen ständig prasseln neue Anforderungen, Richtlinien und Gesetze auf Pflegedienste ein. Das Team muss sie umsetzen. Hier kommt es darauf an, dass Führungskräfte mit der richtigen Philosophie auftreten und das Team für ihr Vorhaben gewinnen. Welche Rahmenbedingungen sind förderlich, damit Mitarbeiter die permanenten Veränderungen nicht nur erdulden oder boykottieren, sondern mit Mut, Engagement und Leidenschaft mitmachen? Kompakte Workshops Quartierskonzepte, Ehrenamtliche und Betreuungsdienste: lästige Konkurrenz oder notwendige Ergänzung? Im Zuge der Pflegereform 2015 soll der ehrenamtliche und unterstützende Bereich gestärkt werden. Was dies für Pflegedienste bedeutet und welche Chancen in der Quartiersvernetzung stecken, wird Thema dieses Workshops von Andreas Heiber sein. Außerdem bietet der Workshop Impulse dafür, welche Faktoren für ein kluges Quartierskonzept wichtig sind. Change-Management wie Sie das Team Schritt für Schritt überzeugen: Warum ist die Veränderung notwendig? Wohin soll sie führen? Und was bedeutet das für jeden einzelnen Mitarbeiter konkret? Die Haltung und das Führungsverständnis von Geschäftsführung und PDL sind immer entscheidend für den Erfolg von großen und kleinen Veränderungsprozessen. In diesem Workshop von Claudia Henrichs erarbeiten Sie Schritt für Schritt ganz praktisch, wie man im Pflegedienst vorgehen und worauf man achten muss, damit Sie erfolgreich und gemeinsam mit Ihrem Team die sieben Phasen des Veränderungsprozesses durchlaufen. nawa Das Programm und weitere Details finden Sie online unter:

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