Betriebs- und Rechtskunde

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1 Diese Prüfung ist nur für Repetentinnen und Repetenten nach Reglement 1986 bestimmt. Zentralkommission für die Lehrabschlussprüfungen der kaufmännischen und der Büroangestellten Lehrabschlussprüfungen für Büroangestellte 2007 Betriebs- und Rechtskunde Serie 1/1 Kandidatennummer: Name: Vorname: Zeit: 45 Minuten Punktzahl: Note: Die Experten: Diese Prüfungsaufgabe darf 2007 nicht im Unterricht verwendet werden. Die Zentralkommission hat das uneingeschränkte Recht, diese Aufgabe für Prüfungs- und für Übungszwecke zu verwenden. Eine kommerzielle Verwendung bedarf der Bewilligung des Autors, des Inhabers des Urheberrechtes. HAG

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3 BETRIEBSKUNDE 1. Wirtschaftliche Bedürfnisse (12 Punkte) Im Allgemeinen unterscheidet man individuelle (persönliche) und kollektive Bedürfnisse. a) Nennen Sie vier Individualbedürfnisse (keine Güter). b) Nennen Sie vier Güter oder Bereiche, mit denen Kollektivbedürfnisse gedeckt werden. c) Oft führt die Zunahme von individuellen Bedürfnissen zu einer Zunahme von Kollektivbedürfnissen. Belegen Sie diese Aussage mit einem praktischen Beispiel. d) Welche Bedeutung hat Ihrer Meinung nach die Werbung bei der Zunahme von wirtschaftlichen Bedürfnissen? Begründen Sie Ihre Antwort kurz! 2. Sozialversicherungen / Altersvorsorge (12 Punkte) In der Schweiz gehen rund 4 Millionen Menschen einer Erwerbstätigkeit nach. Die meisten davon sind Arbeitnehmer. a) Geben Sie sechs Abzüge an, die vom Bruttolohn eines erwachsenen Arbeitnehmers, der mehr als Fr im Jahr verdient, vorgenommen werden (Abkürzungen genügen).

4 b) Das so genannte 3-Säulen-Prinzip spielt bei der Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Nennen Sie die Einrichtungen und Ziele. 3. Wirtschaftssektoren (5 Punkte) Zurzeit (Sommer 2007) verzeichnet die Schweizer Wirtschaft ein hohes Wachstum. Unzählige KMUs und viele Grossbetriebe konnten ihre Gewinne steigern. a) Was heisst KMU? b) Nennen sie je zwei Schweizer Grossbetriebe aus dem sekundären und tertiären Sektor. Sekundärer Sektor: Tertiärer Sektor: 4. Finanzen und Wertpapiere (9 Punkte) a) Welche Aussagen sind richtig (R), welche falsch (F)? R F 1. Das Zinsniveau ist zurzeit (2007) in der Schweiz hoch. 2. An der Börse in Zürich werden nur Aktien gehandelt. 3. Bei Anleiheobligationen ist der Zinssatz für die ganze Laufzeit festgelegt. 4. Die Höhe der Dividende ist nicht allein ausschlaggebend für die Rendite von Aktien. Begründen Sie Ihre Beantwortung der Frage 4: b) Eine Aktiengesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2006 mit einem Verlust ab. In der Bilanz dieser Firma finden wir im Fremdkapital eine Obligationenanleihe von Fr Hat der Obligationär trotz des Verlustes Anspruch auf eine Zinszahlung? Begründen Sie Ihre Antwort. Hat der Aktionär trotz des Verlustes Anspruch auf eine Dividendenzahlung? Begründen Sie Ihre Antwort.

5 5. Stellenbeschreibung (8 Punkte) Sie arbeiten nach Ihrem Lehrabschluss in der Personalabteilung einer Unternehmung. Für eine neue Stelle wird eine Stellenbeschreibung erstellt. Welche vier Hauptbereiche sind in einer Stellenbeschreibung aufgeführt? 6. Zahlungsverkehr (4 Punkte) Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist heute üblich. Trotzdem werden nicht alle Karten gleich behandelt. In vielen Geschäften oder Restaurants kann man nur mit EC-direct, aber nicht mit einer Kreditkarte bezahlen. Nennen Sie eine positive aber auch eine negative Auswirkung dieser Haltung (vom Betrieb aus gesehen). Bitte wenden!

6 RECHTSKUNDE 1. Öffentliches Recht und Privatrecht (10 Punkte) a) Welche Beziehungen werden geregelt im Öffentlichen Recht: Privatrecht: b) Nennen Sie drei Beispiele für Rechtsbereiche aus dem öffentlichen Recht: c) Nennen Sie drei Beispiele für Rechtsbereiche aus dem Privatrecht: 2. Vertragsrecht (20 Punkte) Kreuzen Sie an, ob die folgenden Aussagen richtig (R) oder falsch (F) sind: R F a) Ein rechtsgültiger Vertrag setzt die Handlungsfähigkeit beider Parteien voraus. b) Wer urteilsfähig ist, ist auch mündig. c) Der Angebotspreis für ein Occasionsauto in der Zeitung ist verbindlich. d) Der Angebotspreis eines Artikels im Schaufenster ist grundsätzlich unverbindlich. e) Ein Kaufvertrag muss immer schriftlich abgefasst sein. f) Beträgt die Kreditsumme weniger als Fr , kann ein Abzahlungsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden. g) Eigentümer eines im Versandhandel bestellten Artikels wird man erst nach Zahlung der Rechnung. h) Wird bei einem Fixgeschäft der Liefertermin nicht eingehalten, kann der Käufer sofort Schadenersatz fordern. i) Ein Mietvertrag für eine Wohnung kann auch mündlich abgefasst werden. Geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Antwort bei e).

7 3. Betreibungswesen (10 Punkte) Ergänzen Sie (Abkürzungen sind erlaubt): Die gesetzliche Grundlage für den Betreibungsablauf ist im enhalten. Die zwei wichtigsten Betreibungsarten sind Betreibung auf Pfändung und Betreibung auf Konkurs. Die Betreibung auf Pfändung wird vor allem für angewendet und die Betreibung auf Konkurs kommt für Schuldner in Frage, die eingetragen sind. Besitzt der Gläubiger für seine Forderung ein Grundpfand, wird eine Betreibung auf durchgeführt. Zur Durchführung einer Betreibung auf Pfändung muss der Gläubiger zuerst ein ausfüllen, worauf das dem Schuldner einen zustellt. Der Schuldner hat darauf folgende drei Möglichkeiten: 1., 2., Zivilrecht (10 Punkte) a) Tanja und Remo haben vor kurzem geheiratet. Als junges Ehepaar kaufen sie in einem Möbelgeschäft eine teure Sitzgruppe, deren Lieferfrist 5 Monate beträgt. Während dieser Zeit wird Tanja schwanger und gibt ihre Arbeitsstelle auf. Wegen anderer unvorhergesehener Ausgaben gerät das Paar in finanzielle Schwierigkeiten und kann nach der Lieferung der Sitzgruppe die Rechnung nicht begleichen. Wer haftet für die Schuld? b) Ein Ehemann sammelt seit einiger Zeit Briefmarken, allerdings nur im kleinen Rahmen. Nun könnte er von einem Bekannten ein «Basler Dybli» (alte Briefmarke) im Wert von Fr kaufen. Benötigt er für diese Anschaffung die Zustimmung seiner Ehefrau? Begründen Sie Ihre Antwort. c) Bei der Einteilung des ehelichen Vermögens spricht man von Eigengut und Errungenschaft. Was heisst Errungenschaft? d) Geben Sie zwei Vermögenswerte an, die zum Eigengut eines Ehepartners gehören können. e) Geben Sie zwei Fälle an, bei denen eine güterrechtliche Aufteilung vorgenommen wird.

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