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1 Zeller + Gmelin GmbH & Co. KG Mineralöl, Druckfarben, Chemie Schlossstraße 20 D Eislingen Telefon (07161) Telefax (07161) info@zeller-gmelin.de 140 Jahre Forschung Technik Entwicklung

2 Rahmenbedingungen - Recht - Erwartungen Marktteilnehmer Definition Migration Konformität der Verpackung / Umsetzung in der Druckerei Leistungspaket Zeller+Gmelin Fazit 2

3 Rechtliche Rahmenbedingungen (Rahmen)Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 Art 3(1): Verpackungen sind so herzustellen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen 1. keine Stoffe auf Lebensmittel in Mengen abgeben die geeignet sind die menschliche Gesundheit zu gefährden, 2. keine unvertretbare Veränderung des Lebensmittels bewirken (Geruch, Geschmack oder Aussehen) 3. keine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen. 3

4 Rechtliche Rahmenbedingungen Schweizer Bedarfsgegenstände Verordnung SR Schreibt vor, dass Druckfarben, die in der Schweiz produziert oder dorthin geliefert werden nur noch aus Stoffen hergestellt werden dürfen, welche in den Stofflisten der Verordnung aufgeführt sind. Dasselbe gilt für bedrucktes Verpackungsmaterial für den Schweizer Markt. => in unseren migrationsarmen Farbsystemen werden ausschließlich in den Listen A und B aufgeführte Rohstoffe eingesetzt. 4

5 Migration von Druckfarben Rechtliche Rahmenbedingungen Ergänzung zur Kunststoffrichtlinie 2007/19/EU In 7, Abs 2b (3) werden die magischen 10ppb für Stoffe festgelegt, die nicht in direktem Lebensmittelkontakt stehen, die nicht durch den Kunststoff als funktionelle Barriere getrennt sind und nicht im Anhang der Richtlinie gelistet sind. Verordnung über die gute Herstellungspraxis (GMP) 2023/2006/EU Die GMP-Verordnung ist die einzige Verordnung, die ausdrücklich Druckfarben speziell erwähnt (Einführung Abs. 7) und ein Qualitätssicherungssicherungs-, -kontroll- und dokumentationssystem ( 5-7) vorschreibt. Die gesetzlichen Bestimmungen beziehen sich also immer auf Gegenstände oder Materialien die ihrer Bestimmung nach mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. In unserem Fall also alle Verpackungen die mit Lebensmitteln befüllt werden 5

6 Pflichten der Lebensmittelindustrie Lebensmittelunternehmer sind verantwortlich für die Sicherheit der von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte und können rechtlich dafür belangt werden. (Verordnung 178/202/EC / Lebensmittelsicherheit) Für die Verpackung trägt der Inverkehrbringer die Verantwortung. (Bedarfsgegenstände Verordnung 1935/2004/EC Art. 16) 6

7 Pflichten der Lebensmittelindustrie => Erwartungen an die Zulieferkette! Vermeidung negativer rechtlicher Konsequenzen Vermeidung von Imageverlusten! Die Lebensmittelindustrie und der Handel erwarten deshalb, dass ihre Markennamen keine unnötigen Negativ-Schlagzeilen produzieren! (Kraft-Food) (siehe ITX, Benzophenon ) 7

8 Migration von Druckfarben Was ist Migration? Im Kontext des Verpackungsdruckes kann Migration als Wanderung von Bestandteilen der Verpackung in das Füllgut betrachtet werden. Migration als Oberbegriff kann unterteilt werden in: Penetration: Migration von der Außenseite der Verpackung durch die Verpackung in das Füllgut Set Off: Abklatsch der Druckfarben oder Lackschicht auf die dem Lebensmittel zugewandte Rückseite im Bogenstapel oder der Rolle 8

9 Messwerte < 10 ppb => unbedenklich solange es sich nicht um einen CMR- Stoff handelt (i.d.r. unbewertete Stoffe) CMR-Stoffe werden gem. der EuPIA-Ausschlussliste in unseren Farben nicht verwendet! ppb => wenn der Stoff bei drei Mutagenitätstests negativ bewertet wurde, d.h. wenn er als bewertet gilt (traf z.b. im Fall von ITX zu). > 50 ppb => Sonderfreigabe möglich, wenn das gesamte toxikologische Profil und Potential bekannt ist und der Stoff von den Behörden freigegeben ist (Stoffe mit SML-Wert / Mutagenitätstests + erfolgreiche Fütterungsstudie = 60mg/kg Lebensmittel). 9

10 Migration von Druckfarben Analytik Allgemeiner Standard: 10 Tage Lagerung bei 40 C in 50% Ethanol als Lebensmittelsimulanz (Bei trockenen Lebensmitteln auch Tenax) Worst Case 10 Tage Lagerung bei 40 C in 95% Ethanol als Lebensmittelsimulanz plus 1 Tag bei 70 C Anschließend Extraktion über GC-MS Es gibt keinen einheitlichen Analytikstandard. Nur was gelöst werden kann, kann auch analysiert und quantifiziert werden. Unterschiedliche Lebensmittel brauchen eigentlich unterschiedliche Simulanzen R.Paukner

11 Stoffe mit Migrationspotential (und ihre Herkunft) Löse- und Waschmittel, Öle, Fette Weichmacher aus Kunststoffen oder Druckfarben Nebenprodukte aus der UV/ESHärtung Nebenprodukte der oxidativen Trocknung von konventionellen Druckfarben Substanzen aus Bedruck- oder Klebstoffen Mineralöle aus konventionellen Druckfarben 11

12 Konformität der Verpackung Die Verantwortung für die Verpackung als Bedarfsgegenstand liegt grundsätzlich beim Inverkehrbringer. (EG 1935/2004 Art 16). In der Regel handelt es sich hierbei um den Verpackungshersteller. Eine Differenzierung zwischen Primär-, Sekundär- oder Tertiärverpackung existiert nicht mehr. Selbstklebeetiketten gelten deshalb als fester Bestandteil der Verpackung und werden zu 100% in die Migrations-Analyse miteinbezogen. Die Konformität einer Lebensmittelverpackung kann nur am Endprodukt mittels Analyse durch ein akkreditiertes Institut festgestellt und dokumentiert werden (Fabes, Fraunhofer, ISEGA)! 12

13 Migration von Druckfarben Die Beziehung zwischen Etikett und Verpackung Selbstklebe-Etikett Ist fester Bestandteil der Verpackung In-Mould-Etikett Ist fester Bestandteil der Verpackung Shrink Sleeve Streitfall Im Zweifelsfall ebenfalls fester Bestandteil der Verpackung, R.Paukner

14 Voraussetzungen in der Druckerei Schulung und Sensibilisierung des Personals. Akzeptanz und Verständnis sind unabdingbare Voraussetzung für die notwendige Sorgfalt. Verwendung geeigneter Verbrauchsmaterialien => Waschmittel, Druckfarben, -lacke, Bedruckstoffe (wenn möglich mit Barrierefunktion), Klebstoffe, Feuchtmittel, sonstige Druckhilfsmittel. Sauberkeit Maschine / Produktion => Walzen und Drucktücher, Klischees, UV-Lampen und -Reflektoren, Absauganlagen, allgemeine Sauberkeit und Hygiene im Arbeitsumfeld. Dokumentationssystem (zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit 1935/2004 Art. 17) 14

15 Praktische Empfehlungen erkundigen Sie sich über den konkreten Verwendungszweck Ihrer Druckobjekte (Lebensmittel?!) erkundigen Sie sich über die verwendeten Verpackungsmaterialien (Barrierefunktion =Glas, Alu?!) verwenden Sie Substrate mit Barrierewirkung (z.b. PET-Folien) verwenden Sie ausschließlich Verbrauchsmaterialien die mit LM-Eigenschaften ausgelobt sind (Informationen erhalten Sie von Ihren Zulieferern) 15

16 Praktische Empfehlungen beachten Sie auch die Verwendung entsprechend geeigneter Druckhilfsmittel beachten Sie, dass normale Lacke keine Barrierefunktion erfüllen. Verwenden Sie deshalb nur Lacke und Kleber mit LM-Eigenschaften legen Sie besonderen Wert auf die Reinigung von Gummiwalzen und tüchern, insbesondere bei Jobwechseln um die Gefahr von Verschleppungen zu vermeiden kontrollieren und dokumentieren Sie regelmäßig die Funktionsfähigkeit Ihrer UV-Lampen und -Reflektoren separieren Sie, wenn möglich, einzelne Druckmaschinen ausschließlich für LM- Druckaufträge sichern Sie die Rückverfolgbarkeit ihrer Aufträge durch entsprechende Dokumentationssystem ab lassen Sie regelmäßig die Konformität Ihrer Druckobjekte von akkreditierten Analyseinstituten prüfen. 16

17 Unsere Erwartungen Jeder in der Verpackungskette muss verantwortungsbewusst handeln! Voraussetzung für die richtige Druckfarbenempfehlung (und langfristig auch für deren Entwicklung) ist der rechtzeitige Austausch der relevanten Informationen: Drucker / Verpackungshersteller: Art des Füllgutes, Verpackungsdesign, -material, Substrate, zusätzliche Veredelungen Rohstofflieferanten: entsprechende Produktspezifikationen Aktive Kommunikation mit Markenartiklern, dem Gesetzgeber, den Untersuchungsämtern und Verbänden. 17

18 Unsere Verpflichtung Wir wollen Druckfarben zur Verfügung stellen, bei deren fachgerechter Verarbeitung und Gestaltung der Lebensmittelverpackung derart, dass der Druck nicht mit dem Füllgut in Berührung kommt, das Endprodukt die Anforderungen der Verordnung 1935/2004 erfüllt. 18

19 Was wir für Sie tun Auswahl Rohstoffe: Konsequente Einhaltung und Umsetzung der EUPIA- Rohstoff-Ausschlussliste Konsequente Einhaltung und Umsetzung der Stofflisten der Schweizer Bedarfsgegenstände Verordnung. Berücksichtigung von Anforderungen diverser Markenartikler (Nestle-Liste,z.B. Verzicht auf Fanalpigmente). 19

20 20

21 Was wir für Sie tun Entwicklung entsprechender Farbrezepte: Die Produkte unserer migrationsarmen Farbserien sind so formuliert, dass sowohl eine potentielle Migration durch den Bedruckstoff als auch eine Abklatschmigration so gering wie möglich ist. Bitte beachten: das Migrationspotenzial ist grundsätzlich immer auch von den Verarbeitungs-bedingungen und einer hinreichenden Barrierewirkung des Bedruckstoffes abhängig. 21

22 Was wir für Sie tun Umsetzung der GMP Verordnung (EG) 2023/2006 Geeignete Maßnahmen in unserer Produktion: Unsere MA-Produkte werden in Übereinstimmung mit der Guten Herstellungspraxis für die Produktion von Verpackungsdruckfarben zur Verwendung auf der vom Lebensmittel abgewandten Oberfläche von Lebensmittelverpackungen und Gegenständen der EuPIA hergestellt. Unser Produktionsstandort ist nach ISO 9001 zertifiziert. Die in der Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 Art 17 geforderte Rückverfolgbarkeit wird durch geeignete Dokumentationssysteme chargenspezifisch abgesichert Bitte beachten: Die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit gilt für die gesamte Lieferkette, also auch für die Druckereien und Veredler!!! 22

23 Migrationsarme UV-Farbserien von Z+G UV-Offsetdruck UVALUX U41 Migrationsarme UV-Offsetfarbe für den universellen Einsatz auf Papier und Folie. Sie wurde speziell für hohe Maschinengeschwindigkeiten entwickelt und zeichnet sich durch einen sehr geringen Geruch aus. UVALUX U71 Haftungsoptimierte migrationsarme UV-Offsetfarbe speziell für die Bedruckung von kritischen Folienmaterialen. - UVALUX W71 - Migrationsarme UV-Wasserlosfarbe für die Bedruckung von Papier und Folien. UV-Flexodruck UVAFLEX Y71 Migrationsarme UV-Flexofarbe für die Bedruckung von flexiblen Verpackungen und Etiketten UV-Formkörperdruck UVACURID C71 Migrationsarme UV- Druckfarbe zum direkten Bedrucken von Kunststoff Formkörpern für Lebensmittel wie Becher, Deckel und Eimer, im indirekten Buchdruck. Ergänzend erhalten Sie bei Zeller+Gmelin auch diverse UV-Drucklacke, Kaltfolienkleber und Laminierkleber für migrationsarmes Drucken. 23

24 Zeller+Gmelin Analytikcenter Zeller+Gmelin verfügt über ein hausinternes Analytik-Center, das eigens für die Entwicklung migrationsarmer Farben, für Rohstoffkontrollen sowie für die interne Überprüfung von Testmustern eingerichtet wurde. Die Migrationssicherheit unserer Farben wird hier mittels Gaschromatographie (GC-MS) und Liquidchromatographie (LC-MS) mit Massenspektogramm kontrolliert. Zusätzlich lassen wir unsere migrationsarmen Farbserien stets auch von akkreditierten Analyseinstituten untersuchen und bewerten. Migrationszelle Durch diese zweifache Prüfung bieten wir Druckern, Verpackungsabnehmern und Verbrauchern eine größtmögliche Produktsicherheit. Zahlreiche Analysen belegen, dass sich bei sachgemäßer Anwendung mit unseren migrationsarmen Farbserien der gesetzliche Grenzwert von 10ppb bei Migrationstests mit 95% Ethanol nicht nur sicher einhalten, sondern auch deutlich unterschreiten lässt. Liquidchromoatograpihe (LC-MS) 24

25 Migration von Druckfarben Analytik Reinigen UV-Anlage Druck Muster- Entnahme (ZG-Musterprotokoll) Analytik Bewertung und Dokumentation Walzen Gummi tücher Raster walzen Druck-platten Lampen prüfen Reflektoren reinigen Output prüfen Dokumentation Druckgeschwindigkeit dokumentieren Wickelspannung kontrollieren Wickel auf Rollenkern Bogenware Verpacken in sauberer Aluminiumfolie Musterprotokoll ausfüllen Probenbereitung 1-2 AT Trocken-Lagerung (10 Tage 40 C) Nass-Lagerung (10 Tage 40 C) Nass-Lagerung (1 Tag 70 C) 25

26 Fazit Nur gemeinsam können wir den Forderungen und Erwartungen der Verbraucher und der Politik gerecht werden. Rohstofflieferant Druckfarbenhersteller Drucker / Verpackungshersteller Abpacker / Abfüller Wahrung der Verbraucher- Interessen Inverkehrbringer 26

27 Division Druckfarben Z+G Division Druckfarben Ihr kompetenter Partner für und in der UV Druckfarben Industrie!! R.Paukner

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