FERNSTUDIUM GUIDE. Prüfungsordnung zum staatlich zugelassenen Fernlehrgang. Geprüfte/r Projektmanagement-Berater/in (FSGU)

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1 FERNSTUDIUM Prüfungsordnung zum staatlich zugelassenen Fernlehrgang Geprüfte/r Projektmanagement-Berater/in (FSGU) Version

2 Impressum Herausgeber: Fernstudium Guide Augustenstr. 58 D München Version Nr.: Aufsichsbehörde: Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) - Köln Alle Rechte vorbehalten Fernstudium Guide SEITE 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalte und Ziele des Fernlehrgangs 4 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 4 3 Zulassungsvoraussetzung 5 3a Anrechnung von Prüfungsleistungen 5 4 Inhalte des Fernlehrgangs 6 5 Prüfungsdurchführung, Bewertung der Prüfung und Bestehen der Prüfung 6 6 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß 8 7 Bestehen des Fernlehrgangs 9 8 Regelstudienzeit 9 9 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung 10 SEITE 3

4 1 Inhalte und Ziele des Fernlehrgangs Durch die angebotenen Fernlehrgänge soll den Teilnehmern betriebswirtschaftliches und technisch-ökonomisches Grundlagenwissen für eine berufliche Tätigkeit als Projektmanagement-Berater/in vermittelt werden. Dabei orientiert sich der Fernlehrgang an den praktisch relevanten Fertigkeiten und Kenntnissen, die innerhalb der betrieblichen Realität wieder zu finden sind. Ziel dieses kompakten Fernlehrganges ist die Vermittlung zentraler Inhalte, die für Projektmanagement-Berater relevant sind, wollen sie erfolgreich kleine, mittelständische und große Unternehmen in diversen Teilbereichen beraten. 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses 1. Der Prüfungsausschuss von Fernstudium Guide kann berufliche Fortbildungsprüfungen zur/zum Geprüften Projektmanagement-Berater/in nach Maßgabe der 2 bis 8 durchführen, wobei nachzuweisen ist, dass alle Prüfungsteilnehmende eine ausreichende Qualifikation zur/zum Geprüften Projektmanagement-Berater/in erlangt haben. 2. Zur Qualifikation gehört insbesondere die Befähigung, das erworbene Wissen wiedergeben und auf gegebenen Fragestellungen auch anwenden zu können, wie es im Rahmen des Fernlehrgangs vermittelt wurde. 3. Es ist eine schriftliche Abschlussprüfung abzulegen. Nach erfolgreichem Abschluss aller Modulprüfungen erhält der/die Lehrgangsteilnehmer/in die Berechtigung, die Bezeichnung Geprüfte Projektmanagement-Beraterin (FSGU) bzw. Geprüfter Projektmanagement-Berater (FSGU) zu führen. SEITE 4

5 3 Zulassungsvoraussetzung 1. Für den Fernlehrgang bestehen keine Zulassungsbeschränkungen. Empfehlenswert ist jedoch, dass die Teilnehmer über einen mittleren Bildungsabschluss (z.b. Realschulabschluss) oder einen Hauptschulabschluss mit einer anschließenden zumindest einjährigen Berufserfahrung in einem kaufmännischen Berufsfeld oder eine zumindest dreijährige Berufserfahrung in einem kaufmännischen Berufsfeld verfügen. 2. Nach Zulassung zum Lehrgang erhält jeder Teilnehmer eine Teilnehmernummer, allgemeine Arbeits- und Lernanleitungen sowie lehrgangszielorientierte Hinweise ausgehändigt. 3a Anrechnung von Prüfungsleistungen 1. Studierende, die vergleichbare Studien- und Prüfungsleistungen aus einem Hochschulstudium oder einer einschlägigen Weiterbildung nachweisen können, können auf Antrag diese auf den Fernlehrgang anrechnen lassen. 2. Angerechnet werden können maximal 50% der angebotenen Module, also ein Modul. Eine weitere Einschränkung bezüglich der Modulauswahl besteht nicht. 3. Die/der Studierende hat nachzuweisen, dass die Studien- und Prüfungsleistungen denen im Fernlehrgang gleichwertig sind. Werden Studien- und Prüfungsleistungen angerechnet, so erfolgt die Übernahme ohne die Angaben der erzielten Noten. 4. Prüfungsleistungen aus anderen Fernlehrgängen von Fernstudium Guide werden unmittelbar auch ohne entsprechenden Nachweis des Studierenden auf Antrag angerechnet. SEITE 5

6 4 Inhalte des Fernlehrgangs 1. Der Lehrgang ist modular aufgebaut und besteht aus den folgenden Modulen: Modulname Modul-Nr. Anzahl der Lehrbriefe sowie Umfang des/der Lehrbriefes Operations Management 104 Lehrbrief mit 132 Seiten Projekt-Management 105 Lehrbrief mit 134 Seiten 2. Die jeweiligen Modulinhalte und Beschreibungen sind in dem lehrgangsspezifischen Informationsblatt (Studienführer) aufgeführt. 3. Eine zwingende Bearbeitungsreihenfolge der einzelnen Module besteht nicht. 5 Prüfungsdurchführung, Bewertung der Prüfung und Bestehen der Prüfung 1. Für die Organisation der Prüfungen und die damit nach Maßgabe dieser Prüfungsordnung verbundenen Aufgaben hat Fernstudium Guide einen Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser Prüfungsausschluss muss aus einem Vorsitzenden und einem Beisitzer bestehen, die über die notwendige akademische Qualifikation verfügen müssen, um die Studierenden auf ihre Qualifikation hin bewerten zu können. Insbesondere achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Prüfungen sachlich und inhaltlich ordnungsgemäß durchgeführt werden. 2. Bei Widersprüchen gegen Prüfungsergebnisse hat der Prüfungsausschuss innerhalb einer Frist von sechs Wochen über die Begründung des Widerspruchs zu befinden und dies dem Widersprechenden schriftlich mitzuteilen. 3. Die Studierenden haben den Lernfortschritt durch die Bearbeitung von Einsendearbeiten zu belegen. Um zur schriftlichen Abschlussprüfung zugelassen zu werden ist es notwendig, mindestens 50% (d.h. eine Einsendearbeit) der angebotenen Einsendearbeiten SEITE 6

7 bestanden zu haben. Dann ist die Möglichkeit gegeben, sich zur Abschlussprüfung anzumelden. 4. Die Bearbeitung der Einsendearbeit muss durch die Studierenden persönlich erfolgen und per Post an Fernstudium Guide zurückgesandt werden. Die Korrektur und das Leistungsergebnis wird den Studierenden rückübermittelt. 5. Der Fernlehrgang ist mit einer schriftlichen Prüfung im Umfang von maximal 120 Zeitminuten abzuschließen. Dabei ist die höchstpersönliche Anwesenheit des Prüflings zwingend. Ist eine schriftliche Prüfung aus besonderen Gründen (z.b. wegen Behinderung) nicht möglich, so besteht auch gegebenenfalls die Möglichkeit, diese in mündlicher Form abzulegen. 6. Die Prüfungsorte und Termine für die Prüfungen sind vom Prüfungsausschuss mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin der Prüfung den PrüfungsteilnehmerInnen mitzuteilen. Kurzfristig notwendige Umstrukturierungen bleiben davon unberührt. 7. Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen, jeweils eine Teilprüfung je Modul. 8. Die Bewertung der Prüfungsleistung durch den Prüfungsausschuss muss dem Studierenden, welcher die Prüfung ablegt innerhalb von 30 Tagen nach Prüfung schriftlich mitgeteilt werden. 9. Die einzelnen Module können mit jeweils maximal 100 Prozentpunkten (ganzzahlig) bewertet werden. Dabei besteht die folgende Bindung zwischen Prozentpunkten und Noten: Prozentpunkte Modulabschlussnote ,0 (sehr gut) ,3 (sehr gut) SEITE 7

8 Prozentpunkte Modulabschlussnote ,7 (gut) ,0 (gut) ,3 (gut) ,7 (befriedigend) ,0 (befriedigend) ,3 (befriedigend) ,7 (ausreichend) ,0 (ausreichend) ,0 (nicht ausreichend) 10. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozentpunkte (also mindestens die Note ausreichend) der jeweiligen Prüfung erreicht werden. Ein Freiversuch besteht generell nicht. 11. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Ingesamt bestehen somit drei Prüfungsversuche. Sind alle Prüfungsversuche erfolglos verwirkt, erfolgt keine Zulassung zu Modulabschlussklausuren mehr. 12. Als Hilfsmittel sind ein Taschenrechner nach Maßgabe des Prüfungsausschusses sowie Schreib- und Zeichengeräte zugelassen. 6 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß 1. Eine Prüfungsleistung wird mit nicht ausreichend (5,0) bewertet, falls die/der Lehrgangsteilnehmer/in an einer Prüfung, zu der er/sie sich angemeldet hat, nicht teilnimmt, ohne dass wichtige Gründe dem entgegen stehen. Ein/e Student/in kann von einer Prüfung, zu der er/sie sich angemeldet hat, zurücktreten. Der Rücktritt muss spätestens 72 Stunden vor dem Prüfungstermin erfolgen und schriftlich angezeigt werden. SEITE 8

9 2. Als wichtiger Grund kommt insbesondere höhere Gewalt oder eine akute Erkrankung infrage. Dies hat die Studentin/der Student gegenüber dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich mit ausreichendem Nachweis geltend zu machen. 3. Falls ein Prüfling versucht das Ergebnis der Prüfungsleistung durch Täuschung (etwa durch die Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel) zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit nicht ausreichend (5,0) bewertet. Der Täuschungsversuch ist aktenkundig zu machen. 7 Bestehen des Fernlehrgangs 1. Über das Bestehen der Abschlussprüfung ist ein schriftlicher Nachweis (Abschlusszeugnis) auszustellen. Aus dem Abschlusszeugnis bzw. den Nachweisen müssen die in den Prüfungsteilen erzielten Noten sowie die erzielten Prüfungsleistungen hervorgehen. Dieser Nachweis ist vom Prüfungsausschussvorsitzenden zu unterzeichnen und dem Prüfungsteilnehmer zuzusenden. Daraus muss neben dem Ort und Datum der Prüfung auch die erbrachte Prüfungsleistung hervorgehen. 2. Jede/r Studierende hat das Recht auf eine Teilnahmebescheinigung am Fernlehrgang, unabhängig davon ob sie/er Prüfungsleistungen erbracht hat oder nicht. 8 Regelstudienzeit 1. Die Regelstudienzeit beträgt 2 Monate mit einer Gesamtbearbeitungszeit von 129 Stunden (Richtwert). 2. Die Überschreitung der Regelstudienzeit kann ohne Angabe von Gründen um bis zu 12 Monate erfolgen. Bei einer weiteren Überschreitung ist eine Einverständniserklärung des SEITE 9

10 Prüfungsausschusses erforderlich. Dabei ist der Grund der Überschreitung auf Anfrage dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. 9 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2016 in Kraft. Veröffentlicht und bereitgestellt wird diese Prüfungsordnung allen am Lehrgang teilnehmenden Studierenden. München, den 01. April 2016 Der Prüfungsausschussvorsitzende SEITE 10

11 Herausgeber: Fernstudium Guide Augustenstr. 58 D München Telefon: / kontakt@fernstudium-guide.de Version Nr.: Alle Rechte vorbehalten Fernstudium Guide SEITE 11

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