Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung. Betriebsräteversammlung. IGM Frankfurt
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- Thomas Pohl
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1 des Betriebsrates und der JAV in der Berufsausbildung Betriebsräteversammlung IGM Frankfurt
2 Seite 2 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG in der Berufsausbildung Themenübersicht Warum ist das Thema wichtig? Förderung der Berufsausbildung, Ausbildungsplatzangebot und Personalplanung Ausstattung der Ausbildungswerkstätten und außerbetriebliche Maßnahmen Für Ausbildung beauftragte Personen hauptamtliche Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte deren Qualifikation und Berufung Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungs- und Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen
3 Seite 3 Die Leistungen der Schulabgänger werden immer schlechter? IGM Buch: Berufsausbildung in der industriellen Gesellschaft Union Druckerei 1959
4 Seite 4 Entwicklung der Schulabgängerzahlen bis 2020
5 Seite 5 Verschiebung hin zu höheren Qualifikations- und Tätigkeitsniveaus Verschiebung hin zu höheren Qualifikations- und Tätigkeitsniveaus 20,1% 20,1% 19,6% 19,6% 15,7% 15,7% Hilfstätigkeiten Hilfstätigkeiten 17,9% 17,9% 16,6% 16,6% 13,6% 13,6% Einfache Einfache Tätigkeiten Tätigkeiten 28,4% 28,4% 29,2% 29,2% 30,1% 30,1% Qualifizierte Qualifizierte Fachtätigkeiten Fachtätigkeiten 14,4% 14,4% 14,6% 14,6% 16,4% 16,4% Fachtätigkeiten Fachtätigkeiten Führungsaufgaben Führungsaufgaben 19,3% 19,3% 20,2% 20,2% 24,1% 24,1% Hochqualifizierte Hochqualifizierte Tätigkeiten Tätigkeiten
6 Seite 6 Teilnahmequote zu Weiterbildungen nach Abschlüssen
7 Seite 7 Arbeitslosenquote nach Abschlussniveau
8 Seite 8 Bedeutung von beruflicher Bildung Welche Bedeutung hat die berufliche Bildung für Arbeitnehmer? Welche Bedeutung hat die berufliche Bildung für das Unternehmen? Warum sollten wir als JAV bzw. BR die Ausbildung fördern? Zusammenfassend: Bildung ist Grundlage für die berufliche und persönliche Entwicklung. Qualifiziert ausgebildete Fachkräfte sind für die Produktion und den Verkauf hochwertiger Produkte Voraussetzung und machen sich und das Unternahmen marktfähiger.
9 Seite 9 Grundlage für die berufliche Bildung: Das Berufsbildungsgesetz 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung (1) Berufsbildung im Sinne des Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung. (2) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit an eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf heranzuführen. (3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeiten) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. (4) Die berufliche Fortbildung
10 Seite 10 Mitbestimmungsrecht in Fragen der beruflichen Bildung - BetrVG 92 Personalplanung Unterrichtung, Beratung und Vorschlagsrecht des BR: Personalplanung, Personalbedarf, Maßnahmen (auch Berufsbildungsmaßnahmen) 92 a Beschäftigungssicherung Vorschlagsrecht des BR für Maßnahmen der Beschäftigungssicherung, z.b. auch Qualifizierungsmaßnahmen 94 Personalfragebögen, Beurteilungsgrundsätze Beurteilungssysteme bedürfen der Zustimmung des BR 95 Auswahlrichtlinien Einstellungstest und Verfahren bedürfen der Zustimmung des BR Insbesondere: 96 bis 98 Berufsbildung
11 Seite 11 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG in der Berufsausbildung Förderung der Berufsausbildung, Ausbildungsplatzangebot und Personalplanung Ausstattung der Ausbildungswerkstätten und außerbetriebliche Maßnahmen Für Ausbildung beauftragte Personen hauptamtliche Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte deren Qualifikation und Berufung Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungs- und Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen
12 Seite 12 Förderung der Berufsausbildung, Ausbildungsplatzangebot und Personalplanung 96 Förderung der Berufsbildung (1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben im Rahmen der betrieblichen Personalplanung und in Zusammenarbeit mit den für die Berufsbildung und den für die Förderung der Berufsbildung zuständigen Stellen die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des BR den Berufsbildungsbedarf zu ermitteln und mit ihm Fragen der Berufsbildung der Arbeitnehmer des Betriebes zu beraten. Hierzu kann der BR Vorschläge machen. (2) Arbeitgeber und BR haben darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten den Arbeitnehmern die Teilnahme an betrieblichen oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung ermöglicht wird.... Mit beachten: - 80 Abs.1 Nr. 2a, darauf achten -Gleichstellung Mann und Frau - 92 Personalplanung
13 Seite 13 Förderung der Berufsausbildung, Ausbildungsplatzangebot und Personalplanung Bedarfermittlung - Ausbildungsplätze AN x Q x Fq x Dg Est = 3,5 = Vq x Üq x x 70 x 5 x x 75 x 100 In 3 Jahren sollen im Betrieb X 100 (AN) gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt werden, 70 % (Q) sollen davon Facharbeiter sein, die Fluktuation wird mit 5 % (Fq) sehr gering veranschlagt, 75 % (Dg) des benötigten Personals soll aus der eigenen Ausbildung kommen. Diejenigen, die eingestellt werden, aber das Ausbildungsziel nicht erreichen, werden realistisch mit 0 % (Vq) angenommen und die Übernahmequote wird mit 75 % (Üq) bewertet. In diesem Beispiel müssten 3,5 also 4 neue Auszubildende eingestellt werden. Legende: AN = Arbeitnehmer; Q = Fachkräftequote; Fq = Fluktuation; Dg = Deckungsgrad durch eigene Ausbildung; Vq = Verbleibquote; Üq = Übernahmequote
14 Seite 14 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG in der Berufsausbildung Förderung der Berufsausbildung, Ausbildungsplatzangebot und Personalplanung Ausstattung der Ausbildungswerkstätten und außerbetriebliche Maßnahmen Für Ausbildung beauftragte Personen hauptamtliche Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte deren Qualifikation und Berufung Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungs- und Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen
15 Seite 15 Ausstattung der Ausbildungswerkstätten und außerbetriebliche Maßnahmen 97 Einrichtungen und Maßnahmen der Berufsbildung (1) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen zu beraten. (2) Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu fühern, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der BR bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.... BBiG 27 Eignung der Ausbildungsstätte... die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze oder der Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht,... Empfehlung des Hauptausschuss des Bundesinstitut für Berufsbildung Empfehlung über die Eignung der Ausbildungsstätten
16 Seite 16 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG in der Berufsausbildung Förderung der Berufsausbildung, Ausbildungsplatzangebot und Personalplanung Ausstattung der Ausbildungswerkstätten und außerbetriebliche Maßnahmen Für Ausbildung beauftragte Personen hauptamtliche Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte deren Qualifikation und Berufung Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungs- und Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen
17 Seite 17 Für Ausbildung beauftragte Personen hauptamtliche Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte deren Qualifikation und Berufung 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (1) (2) Der BR kann der Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung beauftragten Person widersprechen oder ihre Abberufung verlangen, wenn diese die persönliche oder fachliche, insbesondere die berufs- und arbeitspädagogische Eignung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes nicht besitzt oder ihre Aufgaben vernachlässigt. (3) (6) BBiG Eignung von Ausbildern 28 - Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist. Auszubildende darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich geeignet ist Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind....
18 Seite 18 Qualifizierung von Personal in der Ausund Weiterbildung Gepr. Berufspädagoge/-in HWK (Gültig ab ) Betriebswirt/-in Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge/-in (Gültig ab ) Meister/-in Fachwirt/-in Techniker/-in AEVO, Lernprozessbegleiter Spezialist/-in; Kfz- Servicetechniker/in Gesellen; Fachkräfte; etc
19 Seite 19 Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und der JAV gemäß 96 bis 98 BetrVG in der Berufsausbildung Förderung der Berufsausbildung, Ausbildungsplatzangebot und Personalplanung Ausstattung der Ausbildungswerkstätten und außerbetriebliche Maßnahmen Für Ausbildung beauftragte Personen hauptamtliche Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte deren Qualifikation und Berufung Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungs- und Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen
20 Seite 20 Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungsund Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. (2).
21 Seite 21 Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungsund Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen Ausstattung der Ausbildung Eignung der Ausbilder und der Ausbildungsbeauftragten Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. Darin sind geregelt: die Berufsbezeichnung die Ausbildungsdauer zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungskompetenz) im Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsrahmenplan ist Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan (sachliche und zeitliche Gliederung) Wie und durch wen können diese Punkte überprüft werden?
22 Seite 22 Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungsund Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen Gibt es einen Berufbildungsausschuss im Betrieb? Möglichkeiten für Arbeitsstrukturen: Berufsbildungsausschuss des Betriebsrat Arbeitsebene BR und JAV Betrieblicher Berufsbildungsausschuss Ausbildungsleitung, Betriebsrat und JAV kommen regelmäßig zusammen
23 Seite 23 Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungsund Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen Mögliches Vorgehen Was für Ziele wollen wir erreichen? - Planung klar und eindeutig benennen, es sollte realisierbar sein Wen sprechen wir an? Auszubildende, Belegschaft, Ausbilder Wie wollen wir die Überprüfung durchführen? Form der Befragung klären Veranstaltung, Einzelbefragung Auswertung Ergebnisse auswerten und weitere Maßnahmen beraten Weitere Planungen bzw. Aktivitäten entwickeln Planen Reagieren Durchführen Überprüfen
24 Seite 24 Qualität der Berufsausbildung Überprüfung der Ausbildungsrahmenpläne Versetzungsund Einsatzpläne von Auszubildenden auf der Grundlage der Ausbildungsverordnungen Mögliches Vorgehen
25 Seite 25 Fragebogen zur Ausbildung Allgemeines Ausbildung Arbeits- und Erholzeiten Vergütung Interessenvertretung Ausbildungspersonal Ausbildungsmittel Ausbildungsinhalte Ausbildungsform betriebliche Qualitätsprüfung der Ausbildung Berufsschule Perspektiven und was ich sonst noch sagen möchte Auswertung über die Internetseite
26 Seite 26 Weitere Informationen: Weiterbilden - Ausbilden - Prüfen WAP Das Bildungsportal der IG Metall Newsletter bb-aktuell Bildungsprogramm Aus- und Weiterbildung Personalentwicklung
27 Danke für eure Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Umsetzung Betriebsräteversammlung IGM Frankfurt
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